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Reichswaldblatt Dezember 2017

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Festgelegt ist ebenfalls, was genau zu tun ist:<br />

• Schnee und Eis müssen auf Gehwegen entlang<br />

des Grundstücks auf einer Breite von 100 bis 120<br />

Zentimetern entfernt werden. Auch Zuwege<br />

zum Haus und zur Tiefgarage sind zu räumen.<br />

• Überfrieren geräumte Flächen, ist die Glätte<br />

durch abstumpfende Mittel zu beseitigen.<br />

Achtung: Streusalz ist fast überall verboten.<br />

• Kommt es erneut zu Schneefall oder Eisbildung,<br />

muss wiederholt geräumt und gestreut werden.<br />

• Wer berufstätig ist oder verreist, muss eine Vertretung<br />

organisieren.<br />

Zusätzlich gilt, dass der zu beseitigende Schnee<br />

nicht auf die Straße, den Fahrradweg oder das<br />

Nachbargrundstück geschaufelt werden darf.<br />

Feuchte Mauern?<br />

Abfallender Verputz?<br />

Schimmel? Salpeter?<br />

Trockene Wände mit dem bjk-Dicht-System<br />

ohne Aufgraben. Auch für Häuser ohne Keller.<br />

Beratung vor Ort? Einfach anrufen bei:<br />

bautenschutz katz GmbH 0 91 22 / 79 88-0<br />

Ringstraße 51 · 91126 Rednitzhembach<br />

www.bautenschutz-katz.de<br />

DEZEMBER <strong>2017</strong> • FEUCHT | MOOSBACH | SCHWARZENBRUCK | GSTEINACH | OCHENBRUCK | WINKELHAID | PENZENHOFEN | ALTDORF | BURGTHANN | RÖTHENBACH ST. WOLFG.<br />

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