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Reichswaldblatt Dezember 2017

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Gehweg und Fahrbahnreinigung nach Silvester<br />

Traditionell wird das neue Jahr mit Böllern und buntem Feuerwerk<br />

begrüßt. Was aber auch leider dazu führt, dass am Neujahrstag<br />

Gehwege und Straßen von Silvester-Müll übersät sind. Böllerhülsen,<br />

Verpackungsmaterial und Raketenhülsen müssen nicht sein! Jeder,<br />

der Feuerwerkskörper zündet, sollte sich verantwortlich fühlen, den<br />

Abfall danach von den Straßen und Wegen zu entfernen!<br />

Der Markt Feucht bittet seine Bürgerinnen und Bürger, unverzüglich nach<br />

Silvester den Müll aufzusammeln und zu beseitigen.<br />

Weitere Einzelheiten zur allgemeinen Reinhaltung der Gehwege und Fahrbahnen<br />

sind in der Verordnung des Marktes Feucht über die Reinhaltung und<br />

die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im<br />

Winter geregelt. Diese Verordnung kann beim Markt Feucht, Pfinzingschloss,<br />

Pfinzingstraße 10, Zimmer 905, zu den üblichen Öffnungszeiten oder über<br />

die Homepage des Marktes Feucht www.feucht.de in der Rubrik Verwaltung/<br />

Ortsrecht unter Verordnungen des Marktes Feucht eingesehen werden.<br />

Der Markt Feucht wünscht allen einen guten Start ins Jahr 2018.<br />

Bebauungsplan Nr. 66 „Senioreneinrichtung Feucht“: Entwurf wird ausgelegt<br />

Seit sehr vielen Jahren ist der Markt Feucht bemüht, eine Senioreneinrichtung<br />

im Gemeindegebiet zu etablieren. Das Seniorenzentrum<br />

„Gottfried Seiler“, das in der Zeidlersiedlung gebaut werden soll,<br />

ist nun schon seit eineinhalb Jahren in konkreten Planungen. Die<br />

formellen Maßnahmen halten damit Schritt. So hat der Marktgemeinderat<br />

Feucht am 16. November den Entwurf des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 66 „Senioreneinrichtung Feucht“ einschließlich<br />

Begründung gebilligt.<br />

Die Aufstellung wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Entwurf<br />

des Bebauungsplanes mit Begründung liegt vom 4. <strong>Dezember</strong> <strong>2017</strong> bis 14.<br />

Januar 2018 öffentlich aus. Man kann ihn im Bauamt des Marktes Feucht<br />

einsehen: Pfinzingstraße 10, 2. Stock, Zimmer Nr. 804; zu folgenden Zeiten:<br />

Montag bis Freitag 8.30 – 12.00 Uhr, Dienstag 13.00 – 15.30 Uhr und<br />

Donnerstag 13.00 – 17.00 Uhr. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.<br />

Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen und<br />

Anregungen bzw. Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht<br />

abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen<br />

Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Die Unterlagen findet man dann ebenfalls auf der Homepage des<br />

Marktes Feucht: www.feucht.de unter der Rubrik „Verwaltung/laufende<br />

Bauleitplanungen“.<br />

38<br />

Ehrung für Wahlhelfer in Feucht<br />

Ehrenamtliche Helfer, die in den<br />

Wahllokalen Wahldienst leisten,<br />

Stimmzettel der Bürgerinnen und<br />

Bürger entgegennehmen und nach<br />

Abschluss der Wahlhandlung die<br />

Stimmen auszählen – ohne sie<br />

könnte keine Wahl stattfinden.<br />

Im Oktober wurden anlässlich der<br />

vom Bundesinnenministerium des<br />

Innern ins Leben gerufenen Auszeichnung<br />

35 Wahlhelfer in Feucht für<br />

ihr langjähriges ehrenamtliches<br />

Mitwirken mit einer Ehrennadel<br />

ausgezeichnet. Geehrt wurden diejenigen,<br />

die einschließlich der diesjährigen<br />

Bundestagswahl mindestens<br />

fünfmal ihre Tätigkeit bei Bundestags- und/oder Europawahlen als Wahlhelfer<br />

ausgeübt haben. Die Ehrennadel soll die Wertschätzung des ehrenamtlichen<br />

Einsatzes zum Ausdruck bringen.<br />

In der heutigen modernen Gesellschaft zeigt sich, dass ohne das ehrenamtliche<br />

Engagement von vielen vieles nicht vorstellbar wäre.<br />

Erster Bürgermeister Konrad Rupprecht bedankte sich bei den engagierten<br />

Helfern für ihren Einsatz, mit dem<br />

zum reibungslosen Ablauf der vielen<br />

Wahlen beigetragen wurde und bat<br />

auch in Zukunft um tatkräftige<br />

Unterstützung.<br />

Grundsätzlich umfasst die Tätigkeit<br />

als Wahlhelfer den Wahldienst am<br />

Wahltag und das Auszählen der<br />

Stimmen nach dem Abschluss der<br />

Wahlhandlung. Als kleine Aufwandsentschädigung<br />

erstattet der Markt<br />

Feucht jedem Wahlhelfer ein sogenanntes<br />

Erfrischungsgeld derzeit von<br />

50 Euro.<br />

All diejenigen, die sich für das<br />

Ehrenamt des Wahlhelfers interessieren,<br />

können sich jederzeit an<br />

das Bürgerbüro des Marktes Feucht<br />

wenden.<br />

FEUCHT | MOOSBACH | SCHWARZENBRUCK | GSTEINACH | OCHENBRUCK | WINKELHAID | PENZENHOFEN | ALTDORF | BURGTHANN | RÖTHENBACH ST. WOLFG. • DEZEMBER <strong>2017</strong>

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