Reichswaldblatt Dezember 2017
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Gehweg und Fahrbahnreinigung nach Silvester<br />
Traditionell wird das neue Jahr mit Böllern und buntem Feuerwerk<br />
begrüßt. Was aber auch leider dazu führt, dass am Neujahrstag<br />
Gehwege und Straßen von Silvester-Müll übersät sind. Böllerhülsen,<br />
Verpackungsmaterial und Raketenhülsen müssen nicht sein! Jeder,<br />
der Feuerwerkskörper zündet, sollte sich verantwortlich fühlen, den<br />
Abfall danach von den Straßen und Wegen zu entfernen!<br />
Der Markt Feucht bittet seine Bürgerinnen und Bürger, unverzüglich nach<br />
Silvester den Müll aufzusammeln und zu beseitigen.<br />
Weitere Einzelheiten zur allgemeinen Reinhaltung der Gehwege und Fahrbahnen<br />
sind in der Verordnung des Marktes Feucht über die Reinhaltung und<br />
die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im<br />
Winter geregelt. Diese Verordnung kann beim Markt Feucht, Pfinzingschloss,<br />
Pfinzingstraße 10, Zimmer 905, zu den üblichen Öffnungszeiten oder über<br />
die Homepage des Marktes Feucht www.feucht.de in der Rubrik Verwaltung/<br />
Ortsrecht unter Verordnungen des Marktes Feucht eingesehen werden.<br />
Der Markt Feucht wünscht allen einen guten Start ins Jahr 2018.<br />
Bebauungsplan Nr. 66 „Senioreneinrichtung Feucht“: Entwurf wird ausgelegt<br />
Seit sehr vielen Jahren ist der Markt Feucht bemüht, eine Senioreneinrichtung<br />
im Gemeindegebiet zu etablieren. Das Seniorenzentrum<br />
„Gottfried Seiler“, das in der Zeidlersiedlung gebaut werden soll,<br />
ist nun schon seit eineinhalb Jahren in konkreten Planungen. Die<br />
formellen Maßnahmen halten damit Schritt. So hat der Marktgemeinderat<br />
Feucht am 16. November den Entwurf des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 66 „Senioreneinrichtung Feucht“ einschließlich<br />
Begründung gebilligt.<br />
Die Aufstellung wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Entwurf<br />
des Bebauungsplanes mit Begründung liegt vom 4. <strong>Dezember</strong> <strong>2017</strong> bis 14.<br />
Januar 2018 öffentlich aus. Man kann ihn im Bauamt des Marktes Feucht<br />
einsehen: Pfinzingstraße 10, 2. Stock, Zimmer Nr. 804; zu folgenden Zeiten:<br />
Montag bis Freitag 8.30 – 12.00 Uhr, Dienstag 13.00 – 15.30 Uhr und<br />
Donnerstag 13.00 – 17.00 Uhr. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.<br />
Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen und<br />
Anregungen bzw. Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht<br />
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen<br />
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Die Unterlagen findet man dann ebenfalls auf der Homepage des<br />
Marktes Feucht: www.feucht.de unter der Rubrik „Verwaltung/laufende<br />
Bauleitplanungen“.<br />
38<br />
Ehrung für Wahlhelfer in Feucht<br />
Ehrenamtliche Helfer, die in den<br />
Wahllokalen Wahldienst leisten,<br />
Stimmzettel der Bürgerinnen und<br />
Bürger entgegennehmen und nach<br />
Abschluss der Wahlhandlung die<br />
Stimmen auszählen – ohne sie<br />
könnte keine Wahl stattfinden.<br />
Im Oktober wurden anlässlich der<br />
vom Bundesinnenministerium des<br />
Innern ins Leben gerufenen Auszeichnung<br />
35 Wahlhelfer in Feucht für<br />
ihr langjähriges ehrenamtliches<br />
Mitwirken mit einer Ehrennadel<br />
ausgezeichnet. Geehrt wurden diejenigen,<br />
die einschließlich der diesjährigen<br />
Bundestagswahl mindestens<br />
fünfmal ihre Tätigkeit bei Bundestags- und/oder Europawahlen als Wahlhelfer<br />
ausgeübt haben. Die Ehrennadel soll die Wertschätzung des ehrenamtlichen<br />
Einsatzes zum Ausdruck bringen.<br />
In der heutigen modernen Gesellschaft zeigt sich, dass ohne das ehrenamtliche<br />
Engagement von vielen vieles nicht vorstellbar wäre.<br />
Erster Bürgermeister Konrad Rupprecht bedankte sich bei den engagierten<br />
Helfern für ihren Einsatz, mit dem<br />
zum reibungslosen Ablauf der vielen<br />
Wahlen beigetragen wurde und bat<br />
auch in Zukunft um tatkräftige<br />
Unterstützung.<br />
Grundsätzlich umfasst die Tätigkeit<br />
als Wahlhelfer den Wahldienst am<br />
Wahltag und das Auszählen der<br />
Stimmen nach dem Abschluss der<br />
Wahlhandlung. Als kleine Aufwandsentschädigung<br />
erstattet der Markt<br />
Feucht jedem Wahlhelfer ein sogenanntes<br />
Erfrischungsgeld derzeit von<br />
50 Euro.<br />
All diejenigen, die sich für das<br />
Ehrenamt des Wahlhelfers interessieren,<br />
können sich jederzeit an<br />
das Bürgerbüro des Marktes Feucht<br />
wenden.<br />
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