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Reichswaldblatt Dezember 2017

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14.000ste Einwohnerin des Marktes Feucht<br />

Alle Zeichen stehen auf Feucht: Als Kristin Kampe zusammen mit ihrem<br />

Lebensgefährten Anfang des Jahres ihren Urlaub in Leutschach an der<br />

Weinstraße gebucht hatte, wusste sie noch nicht, welche Verbindung<br />

der Ort in der Südsteiermark zu Feucht hat. Dort sah sie dann die<br />

Partnerschaftsschilder und traute ihren Augen kaum: „Feucht ist die<br />

Partnergemeinde von Leutschach? Da ziehen wir doch hin!“<br />

Nun ist sie auch noch die 14.000ste Einwohnerin des Marktes Feucht. Kürzlich<br />

meldete sich die junge Frau im Bürgerbüro der Gemeinde an. Dessen<br />

Leiterin Melanie Segel und der Erste Bürgermeister begrüßten sie herzlich.<br />

Konrad Rupprecht übergab der frischgebackenen Moosbacherin neben einem<br />

Blumenstrauß eine Saisonkarte für das Freibad Feuchtasia und die Chronik<br />

„Feucht – ein Streifzug durch die Geschichte“.<br />

Kristin Kampe fühlt sich in ihrem neuen Heimatort sehr wohl. Sie schätzt<br />

die gute Anbindung zu Nürnberg, wo sie arbeitet. Und wenn sie abends am<br />

Bahnhof in Moosbach aus der S-Bahn steigt, atmet sie erst einmal tief ein:<br />

„Den Unterschied zwischen der Luft in Nürnberg und der frischen Luft hier<br />

merkt man ganz deutlich.“<br />

Übrigens: laut offiziellem Amtsblatt liegt die Einwohnerzahl von Feucht exakt<br />

bei 13.634, das ist allerdings der Stand vom 30. Juni 2016. Mit dieser durch<br />

das Bayerische Landesamt für Statistik offiziell erhobenen Zahl arbeitet man,<br />

(V.l.n.r.: Melanie Segel, Konrad Rupprecht, Kristin Kampe)<br />

wenn gesetzliche Vorgaben im Spiel sind. Als Basis dient hierfür der Zensus<br />

2011. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros erfassen die An- und Abmeldezahlen<br />

der Bürgerschaft aber natürlich äußerst akribisch. So konnte Kristin<br />

Kampe als 14.000ste Bürgerin der Zeidlergemeinde ausgemacht werden. Das<br />

letzte Mal wurde die 14.000-Einwohnermarke im September 2001 geknackt.<br />

Armin Zwilling feierte 20 Jahre beim Markt Feucht<br />

Armin Zwilling, Gerätewart für die Freiwillige<br />

Feuerwehr Feucht, konnte am 01. Oktober<br />

<strong>2017</strong> auf 20 Jahre Beschäftigung beim Markt<br />

Feucht zurückblicken.<br />

Armin Zwilling ist seit 1984 aktiv bei der Feuerwehr<br />

im Einsatz. Seine berufliche Laufbahn<br />

begann 1985 mit einer Ausbildung als Maschinenschlosser<br />

bei der Firma Steinmess und Stollberg<br />

in Nürnberg, die er 1989 abgeschlossen hat.<br />

Dort war er noch bis zum Juni 1992 beschäftigt.<br />

Das Arbeitsverhältnis wurde nur kurz durch den<br />

Wehrdienst, in der Zeit von 1991 bis 1992, unterbrochen.<br />

Im Juni 1992 wechselte Armin Zwilling<br />

für fünf Jahre als Mechaniker zur Firma Maul und<br />

Belser in Nürnberg. Im Oktober 1997 erfolgte<br />

dann die Einstellung beim Markt Feucht als Gerätewart<br />

für die Freiwillige Feuerwehr Feucht.<br />

Als solcher betreut er auch die Atemschutzübungsanlage,<br />

die von den Feuerwehren aus dem<br />

Landkreis Nürnberger Land zur Aus- und Weiterbildung<br />

genutzt wird.<br />

Erster Bürgermeister Konrad Rupprecht dankte<br />

Armin Zwilling im Namen des Marktes Feucht<br />

für seinen Einsatz und die gute Zusammenarbeit.<br />

Gleichzeitig wünschte er ihm für die Zukunft<br />

weiterhin viel Gesundheit, Glück sowie Schaffenskraft<br />

und vor allem Freude bei der Arbeit. Dem<br />

Dank und den Glückwünschen schlossen sich Jens<br />

Söckneck, Leiter Ordnungs- und Sozialamt, Jürgen<br />

Meyer, Personalamtsleiter, und die Personalratsvorsitzende<br />

Jeanette Thin gerne an.<br />

32<br />

Feuerwerk an Silvester und anderen Veranstaltungen<br />

Wie in jedem Jahr wird der Jahreswechsel<br />

mit einem großen Feuerwerk gefeiert. Wer<br />

das neue Jahr nicht mit der Feuerwehr oder<br />

dem Rettungsdienst begrüßen möchte, sollte<br />

bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen und<br />

sich an bestimmte Vorgaben halten.<br />

An Silvester und bei allen anderen Veranstaltungen<br />

ist grundsätzlich zu beachten, dass das<br />

Abbrennen von Feuerwerken in Landschaftsschutzgebieten<br />

oder in weniger als 100 Meter<br />

Abstand zu Waldflächen nach dem Bayerischen<br />

Naturschutzgesetz sowie dem Bayerischen Waldgesetz<br />

nicht zulässig ist.<br />

Bei Veranstaltungen, die in der Zeit vom 2. Januar<br />

bis zum 30. <strong>Dezember</strong> mit oder ohne „Knalleffekte“<br />

geplant werden, muss ein Antrag auf<br />

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum<br />

Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen<br />

eingereicht werden.<br />

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung<br />

kann im Bürgerbüro des<br />

Marktes Feucht, Hauptstr. 33, abgeholt oder<br />

auf www.feucht.de ausgedruckt werden.<br />

Folgende Kriterien müssen bei der Antragsstellung<br />

beachtet und ausgefüllt werden:<br />

• Der Anlass der Veranstaltung unter Angabe,<br />

ob das Feuerwerk mit Knalleffekt (maximale<br />

Abbrennzeit bis 22.00 Uhr) oder ohne Knalleffekt<br />

(maximale Abbrennzeit bis 24.00 Uhr) ist.<br />

• Der genaue Tag der Veranstaltung, die Uhrzeit<br />

von wann bis wann das Feuerwerk stattfindet<br />

sowie den genauen Abbrennort.<br />

• Die Feuerwerkskörper, die zum Einsatz kommen,<br />

müssen genau aufgeführt werden. D.h. die<br />

Anzahl der Knallkörper, die genaue Bezeichnung,<br />

die Kategorie oder Klasse und die Effekthöhe.<br />

• Weiterhin zu beachten ist, ob sich der Abbrennplatz<br />

in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen<br />

und Autobahnen befindet. Wenn ja, muss<br />

auch hier eine Information an die zuständige<br />

Stelle erfolgen. Wichtig ist auch, dass aus<br />

Gründen des Lärm- und Nachbarschaftsschutzes<br />

innerhalb von im Zusammenhang<br />

bebauten Gebieten beim Markt Feucht nur das<br />

Abbrennen eines Bodenfeuerwerks ohne<br />

Knalleffekt genehmigt werden kann.<br />

• Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen<br />

auf öffentlichen Straßen, Wegen und<br />

Plätzen ist ohne straßenverkehrsrechtliche<br />

Genehmigung ebenfalls nicht gestattet. Der<br />

Antrag ist gem. § 23 Abs. 3 Satz 1 SprengV<br />

mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin<br />

zu stellen.<br />

Die Antragsgebühr beim Markt Feucht<br />

beträgt 25 Euro.<br />

Foto Herbert Bauer<br />

FEUCHT | MOOSBACH | SCHWARZENBRUCK | GSTEINACH | OCHENBRUCK | WINKELHAID | PENZENHOFEN | ALTDORF | BURGTHANN | RÖTHENBACH ST. WOLFG. • DEZEMBER <strong>2017</strong>

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