Reichswaldblatt Dezember 2017
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14.000ste Einwohnerin des Marktes Feucht<br />
Alle Zeichen stehen auf Feucht: Als Kristin Kampe zusammen mit ihrem<br />
Lebensgefährten Anfang des Jahres ihren Urlaub in Leutschach an der<br />
Weinstraße gebucht hatte, wusste sie noch nicht, welche Verbindung<br />
der Ort in der Südsteiermark zu Feucht hat. Dort sah sie dann die<br />
Partnerschaftsschilder und traute ihren Augen kaum: „Feucht ist die<br />
Partnergemeinde von Leutschach? Da ziehen wir doch hin!“<br />
Nun ist sie auch noch die 14.000ste Einwohnerin des Marktes Feucht. Kürzlich<br />
meldete sich die junge Frau im Bürgerbüro der Gemeinde an. Dessen<br />
Leiterin Melanie Segel und der Erste Bürgermeister begrüßten sie herzlich.<br />
Konrad Rupprecht übergab der frischgebackenen Moosbacherin neben einem<br />
Blumenstrauß eine Saisonkarte für das Freibad Feuchtasia und die Chronik<br />
„Feucht – ein Streifzug durch die Geschichte“.<br />
Kristin Kampe fühlt sich in ihrem neuen Heimatort sehr wohl. Sie schätzt<br />
die gute Anbindung zu Nürnberg, wo sie arbeitet. Und wenn sie abends am<br />
Bahnhof in Moosbach aus der S-Bahn steigt, atmet sie erst einmal tief ein:<br />
„Den Unterschied zwischen der Luft in Nürnberg und der frischen Luft hier<br />
merkt man ganz deutlich.“<br />
Übrigens: laut offiziellem Amtsblatt liegt die Einwohnerzahl von Feucht exakt<br />
bei 13.634, das ist allerdings der Stand vom 30. Juni 2016. Mit dieser durch<br />
das Bayerische Landesamt für Statistik offiziell erhobenen Zahl arbeitet man,<br />
(V.l.n.r.: Melanie Segel, Konrad Rupprecht, Kristin Kampe)<br />
wenn gesetzliche Vorgaben im Spiel sind. Als Basis dient hierfür der Zensus<br />
2011. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros erfassen die An- und Abmeldezahlen<br />
der Bürgerschaft aber natürlich äußerst akribisch. So konnte Kristin<br />
Kampe als 14.000ste Bürgerin der Zeidlergemeinde ausgemacht werden. Das<br />
letzte Mal wurde die 14.000-Einwohnermarke im September 2001 geknackt.<br />
Armin Zwilling feierte 20 Jahre beim Markt Feucht<br />
Armin Zwilling, Gerätewart für die Freiwillige<br />
Feuerwehr Feucht, konnte am 01. Oktober<br />
<strong>2017</strong> auf 20 Jahre Beschäftigung beim Markt<br />
Feucht zurückblicken.<br />
Armin Zwilling ist seit 1984 aktiv bei der Feuerwehr<br />
im Einsatz. Seine berufliche Laufbahn<br />
begann 1985 mit einer Ausbildung als Maschinenschlosser<br />
bei der Firma Steinmess und Stollberg<br />
in Nürnberg, die er 1989 abgeschlossen hat.<br />
Dort war er noch bis zum Juni 1992 beschäftigt.<br />
Das Arbeitsverhältnis wurde nur kurz durch den<br />
Wehrdienst, in der Zeit von 1991 bis 1992, unterbrochen.<br />
Im Juni 1992 wechselte Armin Zwilling<br />
für fünf Jahre als Mechaniker zur Firma Maul und<br />
Belser in Nürnberg. Im Oktober 1997 erfolgte<br />
dann die Einstellung beim Markt Feucht als Gerätewart<br />
für die Freiwillige Feuerwehr Feucht.<br />
Als solcher betreut er auch die Atemschutzübungsanlage,<br />
die von den Feuerwehren aus dem<br />
Landkreis Nürnberger Land zur Aus- und Weiterbildung<br />
genutzt wird.<br />
Erster Bürgermeister Konrad Rupprecht dankte<br />
Armin Zwilling im Namen des Marktes Feucht<br />
für seinen Einsatz und die gute Zusammenarbeit.<br />
Gleichzeitig wünschte er ihm für die Zukunft<br />
weiterhin viel Gesundheit, Glück sowie Schaffenskraft<br />
und vor allem Freude bei der Arbeit. Dem<br />
Dank und den Glückwünschen schlossen sich Jens<br />
Söckneck, Leiter Ordnungs- und Sozialamt, Jürgen<br />
Meyer, Personalamtsleiter, und die Personalratsvorsitzende<br />
Jeanette Thin gerne an.<br />
32<br />
Feuerwerk an Silvester und anderen Veranstaltungen<br />
Wie in jedem Jahr wird der Jahreswechsel<br />
mit einem großen Feuerwerk gefeiert. Wer<br />
das neue Jahr nicht mit der Feuerwehr oder<br />
dem Rettungsdienst begrüßen möchte, sollte<br />
bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen und<br />
sich an bestimmte Vorgaben halten.<br />
An Silvester und bei allen anderen Veranstaltungen<br />
ist grundsätzlich zu beachten, dass das<br />
Abbrennen von Feuerwerken in Landschaftsschutzgebieten<br />
oder in weniger als 100 Meter<br />
Abstand zu Waldflächen nach dem Bayerischen<br />
Naturschutzgesetz sowie dem Bayerischen Waldgesetz<br />
nicht zulässig ist.<br />
Bei Veranstaltungen, die in der Zeit vom 2. Januar<br />
bis zum 30. <strong>Dezember</strong> mit oder ohne „Knalleffekte“<br />
geplant werden, muss ein Antrag auf<br />
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum<br />
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen<br />
eingereicht werden.<br />
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung<br />
kann im Bürgerbüro des<br />
Marktes Feucht, Hauptstr. 33, abgeholt oder<br />
auf www.feucht.de ausgedruckt werden.<br />
Folgende Kriterien müssen bei der Antragsstellung<br />
beachtet und ausgefüllt werden:<br />
• Der Anlass der Veranstaltung unter Angabe,<br />
ob das Feuerwerk mit Knalleffekt (maximale<br />
Abbrennzeit bis 22.00 Uhr) oder ohne Knalleffekt<br />
(maximale Abbrennzeit bis 24.00 Uhr) ist.<br />
• Der genaue Tag der Veranstaltung, die Uhrzeit<br />
von wann bis wann das Feuerwerk stattfindet<br />
sowie den genauen Abbrennort.<br />
• Die Feuerwerkskörper, die zum Einsatz kommen,<br />
müssen genau aufgeführt werden. D.h. die<br />
Anzahl der Knallkörper, die genaue Bezeichnung,<br />
die Kategorie oder Klasse und die Effekthöhe.<br />
• Weiterhin zu beachten ist, ob sich der Abbrennplatz<br />
in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen<br />
und Autobahnen befindet. Wenn ja, muss<br />
auch hier eine Information an die zuständige<br />
Stelle erfolgen. Wichtig ist auch, dass aus<br />
Gründen des Lärm- und Nachbarschaftsschutzes<br />
innerhalb von im Zusammenhang<br />
bebauten Gebieten beim Markt Feucht nur das<br />
Abbrennen eines Bodenfeuerwerks ohne<br />
Knalleffekt genehmigt werden kann.<br />
• Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen<br />
auf öffentlichen Straßen, Wegen und<br />
Plätzen ist ohne straßenverkehrsrechtliche<br />
Genehmigung ebenfalls nicht gestattet. Der<br />
Antrag ist gem. § 23 Abs. 3 Satz 1 SprengV<br />
mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin<br />
zu stellen.<br />
Die Antragsgebühr beim Markt Feucht<br />
beträgt 25 Euro.<br />
Foto Herbert Bauer<br />
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