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Wildpark-West Herbst 2018

Heimatzeitschrift von Bürgern für Bürger in Wildpark-West und Umgebung gemacht.

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Mit viel Energie gegen das Allgemeinwohl ist nun schon seit vier Jahren<br />

der Havelzugang gesperrt. Für viele ist der Havelzugang mit der Badestelle<br />

mit ganz besonderen persönlichen Erinnerungen verbunden.<br />

Pack die Badehose ein<br />

VON NORBERT KUNZ<br />

Ob bei Gesprächen zwischen Nachbarn, im Angelverein <strong>Wildpark</strong>-<strong>West</strong> oder beim Treffen der<br />

Volkssolidarität im Bürgerclub – immer wieder ist der gesperrte Havelzugang Gesprächsthema<br />

und löst Unverständnis oder Empörung aus. Nach vier Jahren Sperrung verstehen die meisten<br />

Bürger nicht, warum die ffnung des Weges nicht schon längst durchgesetzt wurde. Schlielich<br />

müssen sich doch – davon ist dann immer wieder Rede – wir alle an Recht und Gesetz halten.<br />

Doch der Reihe nach<br />

Warum ist dieser Havelzugang<br />

überhaupt so<br />

bedeutsam? Er gehört<br />

zur langen Geschichte<br />

von Geltow, dem ältesten Ortsteil<br />

von Schwielowsee, der in diesem<br />

Jahr seinen 1025. Geburtstag feiert.<br />

Bis zum Bau der Baumgartenbrücke<br />

waren hier eine Fährstation und regelmäßiger<br />

Fährbetrieb nach Werder<br />

(Havel). Im alten Fährhaus gab es ein<br />

beliebtes Restaurant. Später nach<br />

dem Bau der Baumgartenbrücke blieben<br />

die Allee und Badestelle übrig.<br />

Bis heute steht der Havelzugang für<br />

eine einzigartige Naturlandschaft<br />

mit ihren Einblicken auf die Havel als<br />

prägendem Fluss.<br />

Für viele löst der Havelzugang mit<br />

der Badestelle ganz besondere persönliche<br />

Erinnerungen aus. Die einen<br />

denken zurück an ihre Kindheit und<br />

an sonnige Badetage mit ihren Eltern.<br />

Andere erinnern sich an ein Picknick<br />

mit Freunden. Und wiederum andere<br />

wissen noch allzu gut, dass man<br />

dort früher bei einer Radtour einen<br />

willkommenen Zwischenstopp zum<br />

Baden einlegen konnte.<br />

Einen atemberaubenden<br />

Blick auf die Havel<br />

Was aber alle vereint und was<br />

diesen Ort in dieser Region so einzigartig<br />

macht, ist die mächtige von<br />

alten Kastanien umsäumte Allee, die<br />

erst unten am Ufer einen atemberaubenden<br />

Blick auf die Havel und die<br />

Halbinsel Werder eröffnet. Alle, die<br />

hier einmal waren, wissen: Dieser Ort<br />

ist ein Geheimtipp, den man gern mit<br />

anderen teilt.<br />

Obwohl sie bei allen<br />

Gerichtsverfahren<br />

verloren haben,<br />

wurden die Sperren<br />

nicht beseitigt.<br />

Ganz anders sehen das die Besitzer<br />

des Alten Fährhauses, seit sie das<br />

Mittelstück des Weges und größere<br />

angrenzende Waldflächen gekauft<br />

haben. Sie sperrten im Jahr 2014 den<br />

Weg nach beiden Seiten ab, nutzen<br />

ihn fortan zusammen mit dem Uferbereich<br />

als privaten Badestrand und<br />

verwenden seitdem viel Energie darauf,<br />

die Öffentlichkeit fernzuhalten.<br />

Obwohl sie in der Sache bei allen<br />

Gerichtsverfahren und auch in letzter<br />

Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht<br />

verloren haben, wurden die<br />

Sperren nicht beseitigt. Im Gegenteil.<br />

Zuletzt errichtete ein Pächter des<br />

Eigentümers im Jahr 2016 mitten auf<br />

dem Weg einen Schafstall für Moorschnucken,<br />

umrahmt von einem Maschendrahtzaun.<br />

Schließlich breitet<br />

sich der Wolf immer mehr in Brandenburg<br />

aus …<br />

Doch das Oberverwaltungsgericht<br />

Berlin-Brandenburg sah das in seinem<br />

Beschluss am 19. Februar <strong>2018</strong><br />

anders:<br />

„Es stehe außer Frage, dass mit<br />

dem Zaun, der Holzbarriere, der<br />

Hecke und den Schildern ein<br />

naturschutzrechtlicher ingriff im<br />

Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG<br />

vorgenommen worden sei, und<br />

dass ein Verstoß gegen § 4 Abs.<br />

2 LSG-VO vorliege. Alle Maßnahmen<br />

hätten eine Veränderung<br />

der Nutzung zum lnhalt, die im<br />

Landschaftsschutzgebiet ‚Potsdamer<br />

Wald- und Havelseengebiet‘<br />

und in der Uferzone des<br />

als Biotop (Erlen-Eschenwald)<br />

kartierten FFH-Gebietes ‚Mittlere<br />

Havel-Ergänzung‘ unzulässig sei.“<br />

Warum ist der Weg nicht<br />

schon längst wieder frei?<br />

Fest steht: Die Gerichtsbeschlüsse<br />

in den vergangenen Jahren waren<br />

eindeutig. Das Betretungsrecht in<br />

der freien Landschaft muss beachtet<br />

werden. Eingriffe in die Natur sind<br />

nicht erlaubt.<br />

Fotos: Norbert Kunz (unten), Archiv M. v. Klinski-Wetzel (oben)<br />

42 REPORTAGE WILDPARK WEST HERBST <strong>2018</strong>

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