Journal_3-2018
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Brandschutz<br />
Lückenschluss<br />
bei der U5<br />
in Berlin<br />
Schwer entflammbare Signalkabel<br />
tragen zum Brandschutz bei<br />
Noch in den 1990er-Jahren hatte Kanzler<br />
Helmut Kohl darauf gedrungen, dass<br />
die Verlängerung der Berliner U-Bahnlinie<br />
5 vom Hauptbahnhof bis zum „Alex“<br />
in den Hauptstadtfinanzierungsvertrag<br />
aufgenommen wird. Seit 2009 ist der<br />
erste Streckenabschnitt der sogenannten<br />
Kanzler-U-Bahn zwischen Brandenburger<br />
Tor und Hauptbahnhof mit<br />
der einzigen Zwischenhaltestelle „Bundestag“<br />
als U55 in Betrieb. Der zweite,<br />
2,2 Kilometer lange Lückenschluss vom<br />
Brandenburger Tor zum Alexanderplatz,<br />
soll im Jahr 2020 fertiggestellt sein –<br />
mit schwer entflammbaren Signalkabeln<br />
der Brandschutzklasse B2ca von<br />
Bayka. „Ein wichtiges Kriterium bei der<br />
Auftragsvergabe war sicher die Tatsache,<br />
dass dieses Kabel sämtliche Vorschriften<br />
der novellierten Bauproduktenverordnung<br />
erfüllt. Damit ist auch<br />
im Brandfall die Betriebssicherheit gewährleistet“,<br />
erläutert René Meng, Key-<br />
Account-Manager des Kabelherstellers<br />
aus dem bayerischem Roth.<br />
Europäische BauPVO behandelt Kabel<br />
und Leitungen als Bauprodukte<br />
Vorbeugender Brandschutz ist aktueller<br />
denn je, denn Betreiber, Planer und ausführende<br />
Betriebe stehen beim Thema<br />
Brandschutz im Katastrophenfall direkt<br />
in der Haftung. Seit 1. Juli 2017 werden<br />
Kabel und Leitungen, die dauerhaft in<br />
einem Bauwerk des Hoch- und Tiefbaus<br />
verbleiben, in der europäischen Bauproduktenverordnung<br />
(EU-BauPVO) als<br />
Bauprodukte behandelt. Die Einordnung<br />
in neu geschaffene Brandschutzklassen<br />
ermöglicht einen direkten Vergleich<br />
bei der Kabelwahl. Bauprodukte<br />
der Euroklassen A1 und A2 sowie B<br />
(schwer entflammbar) dürfen nicht zu<br />
einem Flashover beitragen. Experten<br />
empfehlen daher für Gebäude mit hohem<br />
Sicherheitsbedarf und Fluchtwege<br />
mindestens die Brandschutzklasse B2<br />
„schwer entflammbar“. Diese Kabel<br />
und Leitungen unterbinden die Brandweiterleitung,<br />
entwickeln weniger dichten<br />
Rauch und weniger korrosive sowie<br />
toxische Rauchgase.<br />
Nicht nur die anstehenden, europaweit<br />
gültigen Gesetzesänderungen haben<br />
uns dazu getrieben, uns intensiv mit<br />
dem Thema Brandschutz auseinanderzusetzen“,<br />
so Bayka-Vertriebsleiter<br />
Martin Ludwig. „Vor allem Katastrophen<br />
im Verkehrsbereich wie der Brand<br />
im Düsseldorfer Flughafen 1996 haben<br />
dazu geführt, dass unsere Branche<br />
bereits seit Jahrzehnten halogenfreie,<br />
flammwidrige und raucharme Brandschutzkabel<br />
entwickelt.“ Diese Produkte<br />
verfügen über Isolierungen aus<br />
Polymeren auf der Basis reiner Kohlenwasserstoffe<br />
wie Polyethylen oder Polypropylen,<br />
denen anorganische Flammschutzmittel<br />
zugesetzt sind. „Es gibt<br />
mittlerweile kaum ein Einsatzgebiet, bei<br />
dem PVC-Kabel notwendigerweise in<br />
Bauwerken verbaut werden müssen“,<br />
fährt Ludwig fort.<br />
Noch nicht verbindlich geklärt ist die<br />
Frage, welche Gebäudebereiche welchen<br />
Sicherheitsbedarf haben und<br />
welche Brandschutzklassen in welchem<br />
Fall gewählt werden sollen. Viele<br />
Verkehrsbetriebe haben daher eigene<br />
technische Bestimmungen für den<br />
Brandschutz festgelegt und auch der<br />
Fachverband Kabel und isolierte Drähte<br />
(ZVEI) hat zur Orientierung eine Empfehlung<br />
ausgearbeitet.<br />
BDB-Nachrichten <strong>Journal</strong> 3/<strong>2018</strong> 39<br />
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