Hinz&Kunzt 307 September 2018
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Stadtgespräch<br />
HINZ&KUNZT N°<strong>307</strong>/SEPTEMBER <strong>2018</strong><br />
Rechtsanwältin Alexandra<br />
Elek hat aufgedeckt, was<br />
Polizisten, Staatsanwälte<br />
und Richter übersehen<br />
haben. David und andere<br />
Obdachlose müssen<br />
deshalb nun doch<br />
keine Strafe wegen Hausfriedensbruch<br />
zahlen.<br />
Staatsanwaltschaft korrigiert sich:<br />
Doch keine Strafe<br />
für Obdachlose<br />
450 Euro Strafe wegen Hausfriedensbruch sollte Hinz&Künztler David zahlen – weil er<br />
auf einem Grundstück der Bahn übernachtete. Dabei stellte die Bahn ihre<br />
Strafanzeige gegen ihn und 29 andere Obdachlose zu spät. Fast hätte das niemand bemerkt.<br />
TEXT: BENJAMIN LAUFER<br />
FOTOS: MAURICIO BUSTAMANTE<br />
Eigentlich war die Sache entschieden. Gegen zwei<br />
Obdachlose, die im vergangenen Jahr auf einem<br />
Grundstück der Bahn nahe den Elbbrücken geschlafen<br />
hatten, hatte das Amtsgericht schon Strafbefehle<br />
erlassen. Jeweils 450 Euro wegen Hausfriedensbruch,<br />
30 Tagessätze à 15 Euro. Und einem weiteren Obdachlosen<br />
drohte das Gleiche.<br />
„Den Strafbefehl bekommt er jetzt gleich“, sagt der Richter<br />
an einem Dienstagmorgen Anfang Mai im Amtsgericht<br />
Harburg. Die Sache scheint klar: Wer sich gegen den Willen<br />
des Eigentümers auf dessen Grundstück aufhält, begeht<br />
Hausfriedensbruch. Wenn der Eigentümer Anzeige stellt,<br />
müssen die Strafverfolgungsbehörden ihr nachgehen. Und<br />
der Richter am Ende über die Schuld befinden. Im Saal sitzen<br />
neben dem Richter in diesem Fall nur ein junger Staatsanwalt<br />
und der Hinz&<strong>Kunzt</strong>-Reporter. Der Angeklagte erscheint<br />
nicht, auch kein Anwalt vertritt seine Interessen.<br />
Weil der Obdachlose nicht erscheint, vertreiben sich Richter<br />
und Staatsanwalt die Zeit und beginnen eine Plauderei. Es<br />
fällt ein bezeichnender Satz: „Wenn man keine Fehler mehr<br />
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