Essays zu egalitärer Vielfalt
Im Rahmen der Lehrveranstaltung Bildung: Egalitäre Vielfalt und Differenz. SCHRIFTEN ZU DISABILITY & DIVERSITY | Vol. 3 | 09/2018
Im Rahmen der Lehrveranstaltung Bildung: Egalitäre Vielfalt und Differenz.
SCHRIFTEN ZU DISABILITY & DIVERSITY | Vol. 3 | 09/2018
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Interkulturelle Erziehung und Bildung<br />
Rene Sprenger<br />
Viele der führenden Wissenschaftler auf dem Gebiet der interkulturellen Pädagogik sind sich in Be<strong>zu</strong>g auf die Vorgehensweisen<br />
und Methoden einig, um die nötigen Vorausset<strong>zu</strong>ngen schaffen <strong>zu</strong> können, damit Erziehung und Bildung für jeden Menschen in<br />
gleichen Maßen gewährleistet werden kann. Dabei spielen die Herkunft, die kulturellen, religiösen, ethischen, wirtschaftlichen,<br />
sprachlichen und persönlichen/individuellen Aspekte keine Rolle. Nichts desto trotz werden gegenwärtig immer noch Lehrpersonen,<br />
Schüler*innen, Eltern, die Politik, Wirtschaft etc. mit erheblichen Problemen konfrontiert, wenn es um die Gleichstellung und<br />
vollständige Eingliederung einzelner Schüler*innen, vor allem mit Migrationshintergrund, geht. Welche Methoden, Kompetenzen<br />
und Fähigkeiten müssen daher von den Lehrkräften umgesetzt und erworben werden, damit die vollständige Eingliederung in den<br />
pädagogischen Alltag gelingen kann? (Auernheimer, 2016, S. 9-61).<br />
Innerhalb der interkulturellen Pädagogik gibt es viele Begrifflichkeiten, die einerseits vom Lehrpersonal beachtet werden müssen,<br />
aber andererseits auch einen gesellschaftlichen Wandlungsprozess voraussetzen. Da<strong>zu</strong> zählen beispielsweise die Dialogbereitschaft,<br />
die Sensibilität und das Verständnis von Kultur und Multikulturalität, Reflexion eigener Wert- und Normvorstellungen,<br />
Gleichbehandlung oder die Entwicklung von geeigneten Handlungsstrategien um Diversität als Ressource und nicht als Hürde<br />
an<strong>zu</strong>sehen (Auernheimer 2016, S. 9ff.).<br />
Diese Begriffe sind für alle Lehrkräfte im Zuge ihres Unterrichts von größter Bedeutung, wenn es um die Gleichbehandlung ihrer<br />
Schüler*innen geht. Am essentiellsten hierfür ist neben den genannten Begrifflichkeiten die Einhaltung der europäischen Menschenrechtskonvention,<br />
in der die grundlegenden Rechte alle Menschen festgeschrieben sind. Da<strong>zu</strong> zählt auch das Recht auf Bildung<br />
(EU-MRK).<br />
Eine Veränderung der Sichtweisen kann nur durch einen Perspektivenwechsel in Form von Selbstreflektion und Bildung gelingen.<br />
Bildung fördert und schafft Bewusstsein, in weiterer Folge führt dies <strong>zu</strong> einer veränderten Haltung und somit <strong>zu</strong> mehr Verständnis,<br />
Toleranz und schlussendlich vollständiger Anerkennung anderer Werte und Kulturen. Ebenso sollten auch alle Schüler*innen<br />
in den Lern- und Entwicklungsprozess <strong>zu</strong>r Gestaltung einer konstruktiven interkulturellen Pädagogik mit einbezogen werden. Vor<br />
allem aber jene Schüler*innen aus fremden Herkunftsländern bzw. mit Migrationshintergrund, da diesen meist selbst aufgrund<br />
ihrer Erfahrungen jede Menge an Kompetenzen in Be<strong>zu</strong>g auf dieses Thema <strong>zu</strong>geschrieben wird. Unter „Schüler*innen“ sind dabei<br />
natürlich auch erwachsene Menschen <strong>zu</strong> verstehen, die <strong>zu</strong>m Beispiel aufgrund ihrer Integration, auch im beruflichen Alltag, eine<br />
Ausbildung oder Weiterbildungen absolvieren (Mecheril, 2013, S. 15-36).<br />
Grundsätzlich geht es um Verständnis, Toleranz und Anerkennung, um interkulturelle Erziehung und Bildung leben <strong>zu</strong> können. Dies<br />
ist nur durch einen Perspektivenwechsel und die Einhaltung der Menschenrechte seitens aller Betroffenen <strong>zu</strong> realisieren.<br />
Quellen:<br />
Auernheimer, Georg (2016). Einführung in die interkulturelle Pädagogik. WBG. Darmstadt.<br />
EM-MRK: Konvention <strong>zu</strong>m Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention), Bundesgesetzblatt Nr. 210/1958 <strong>zu</strong>letzt geändert<br />
durch Bundesgesetzblatt III Nr. 144/2016 (K – Geltungsbereich Ü).<br />
Mecheril, Paul (2013). „Kompetenzlosigkeitskompetenz“. Pädagogisches Handeln unter Einwanderungsbedingungen. In: Auernheimer, Georg (Hrsg.), Interkulturelle<br />
Kompetenz und pädagogische Professionalität. Springer VS. Wiesbaden. S. 15-36.<br />
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