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Essays zu egalitärer Vielfalt

Im Rahmen der Lehrveranstaltung Bildung: Egalitäre Vielfalt und Differenz. SCHRIFTEN ZU DISABILITY & DIVERSITY | Vol. 3 | 09/2018

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SCHRIFTEN ZU DISABILITY & DIVERSITY | Vol. 3 | 09/2018

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Interkulturelle Erziehung und Bildung<br />

Rene Sprenger<br />

Viele der führenden Wissenschaftler auf dem Gebiet der interkulturellen Pädagogik sind sich in Be<strong>zu</strong>g auf die Vorgehensweisen<br />

und Methoden einig, um die nötigen Vorausset<strong>zu</strong>ngen schaffen <strong>zu</strong> können, damit Erziehung und Bildung für jeden Menschen in<br />

gleichen Maßen gewährleistet werden kann. Dabei spielen die Herkunft, die kulturellen, religiösen, ethischen, wirtschaftlichen,<br />

sprachlichen und persönlichen/individuellen Aspekte keine Rolle. Nichts desto trotz werden gegenwärtig immer noch Lehrpersonen,<br />

Schüler*innen, Eltern, die Politik, Wirtschaft etc. mit erheblichen Problemen konfrontiert, wenn es um die Gleichstellung und<br />

vollständige Eingliederung einzelner Schüler*innen, vor allem mit Migrationshintergrund, geht. Welche Methoden, Kompetenzen<br />

und Fähigkeiten müssen daher von den Lehrkräften umgesetzt und erworben werden, damit die vollständige Eingliederung in den<br />

pädagogischen Alltag gelingen kann? (Auernheimer, 2016, S. 9-61).<br />

Innerhalb der interkulturellen Pädagogik gibt es viele Begrifflichkeiten, die einerseits vom Lehrpersonal beachtet werden müssen,<br />

aber andererseits auch einen gesellschaftlichen Wandlungsprozess voraussetzen. Da<strong>zu</strong> zählen beispielsweise die Dialogbereitschaft,<br />

die Sensibilität und das Verständnis von Kultur und Multikulturalität, Reflexion eigener Wert- und Normvorstellungen,<br />

Gleichbehandlung oder die Entwicklung von geeigneten Handlungsstrategien um Diversität als Ressource und nicht als Hürde<br />

an<strong>zu</strong>sehen (Auernheimer 2016, S. 9ff.).<br />

Diese Begriffe sind für alle Lehrkräfte im Zuge ihres Unterrichts von größter Bedeutung, wenn es um die Gleichbehandlung ihrer<br />

Schüler*innen geht. Am essentiellsten hierfür ist neben den genannten Begrifflichkeiten die Einhaltung der europäischen Menschenrechtskonvention,<br />

in der die grundlegenden Rechte alle Menschen festgeschrieben sind. Da<strong>zu</strong> zählt auch das Recht auf Bildung<br />

(EU-MRK).<br />

Eine Veränderung der Sichtweisen kann nur durch einen Perspektivenwechsel in Form von Selbstreflektion und Bildung gelingen.<br />

Bildung fördert und schafft Bewusstsein, in weiterer Folge führt dies <strong>zu</strong> einer veränderten Haltung und somit <strong>zu</strong> mehr Verständnis,<br />

Toleranz und schlussendlich vollständiger Anerkennung anderer Werte und Kulturen. Ebenso sollten auch alle Schüler*innen<br />

in den Lern- und Entwicklungsprozess <strong>zu</strong>r Gestaltung einer konstruktiven interkulturellen Pädagogik mit einbezogen werden. Vor<br />

allem aber jene Schüler*innen aus fremden Herkunftsländern bzw. mit Migrationshintergrund, da diesen meist selbst aufgrund<br />

ihrer Erfahrungen jede Menge an Kompetenzen in Be<strong>zu</strong>g auf dieses Thema <strong>zu</strong>geschrieben wird. Unter „Schüler*innen“ sind dabei<br />

natürlich auch erwachsene Menschen <strong>zu</strong> verstehen, die <strong>zu</strong>m Beispiel aufgrund ihrer Integration, auch im beruflichen Alltag, eine<br />

Ausbildung oder Weiterbildungen absolvieren (Mecheril, 2013, S. 15-36).<br />

Grundsätzlich geht es um Verständnis, Toleranz und Anerkennung, um interkulturelle Erziehung und Bildung leben <strong>zu</strong> können. Dies<br />

ist nur durch einen Perspektivenwechsel und die Einhaltung der Menschenrechte seitens aller Betroffenen <strong>zu</strong> realisieren.<br />

Quellen:<br />

Auernheimer, Georg (2016). Einführung in die interkulturelle Pädagogik. WBG. Darmstadt.<br />

EM-MRK: Konvention <strong>zu</strong>m Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention), Bundesgesetzblatt Nr. 210/1958 <strong>zu</strong>letzt geändert<br />

durch Bundesgesetzblatt III Nr. 144/2016 (K – Geltungsbereich Ü).<br />

Mecheril, Paul (2013). „Kompetenzlosigkeitskompetenz“. Pädagogisches Handeln unter Einwanderungsbedingungen. In: Auernheimer, Georg (Hrsg.), Interkulturelle<br />

Kompetenz und pädagogische Professionalität. Springer VS. Wiesbaden. S. 15-36.<br />

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