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Quality Guide 2018

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Auswirkungen der DSGVO auf das Qualitätsmanagement<br />

Software für den Datenschutz<br />

Seit dem 25. Mail gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch das<br />

Qualitätsmanagement muss sich damit auseinander setzen. Hysterie ist aber fehl am Platz.<br />

Bestehende Normen und ein Qualitätsmanagement-System können helfen, die Anforderungen<br />

umzusetzen, so Experten der DQS. Software-Anbieter bereiten sich schon darauf vor.<br />

Der Autor<br />

Markus Strehlitz<br />

Redaktion<br />

<strong>Quality</strong> Engineering<br />

Schon bevor sie überhaupt in Kraft trat, hat die DSGVO<br />

für viel Aufregung gesorgt. In vielen Unternehmen<br />

herrscht Verwirrung, wie sie mit den neuen Anforderungen<br />

umgehen sollen. Auch in Bezug auf das Qualitätsmanagement<br />

scheinen Fragen noch ungeklärt.<br />

Stefan Heinloth, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft<br />

zur Zertifizierung von Managementsystemen<br />

(DQS), bleibt jedoch gelassen. Seiner Meinung nach hat<br />

die DSGVO zumindest keine direkten Auswirkungen auf<br />

das Qualitätsmanagement. Unternehmen müssten<br />

aber aus QM-Sicht die Vorgaben der DSGVO inhaltlich<br />

kennen. „Sie müssen sich damit vertraut machen, um<br />

Sensibilität für das Thema zu entwickeln“, so Heinloth.<br />

Unerlässlich sei es, einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten<br />

zu berufen.<br />

Neu ist seiner Meinung nach, dass Unternehmen lernen<br />

müssen, mit möglichen Anfragen von Kunden und<br />

einzelnen Personen gut umzugehen: zum Beispiel nach<br />

dem Umfang gespeicherter Daten oder Löschkonzepten.<br />

„Daraus resultiert sicherlich auch aus QM-Sicht,<br />

dass bestimmte Verfahren zur Datenverarbeitung erstmals<br />

oder neu beschrieben werden müssen.“<br />

Doch es gibt technische Unterstützung. Ein Qualitätsmanagement-System<br />

kann bei der Umsetzung der<br />

Datenschutzregeln helfen. Nach Meinung von Heinloth<br />

biete es einen wertvollen systemischen Rahmen, „denn<br />

gefordert ist unter anderem, Ziele zu definieren, Verfahren<br />

darzulegen, Führungsverantwortung zu übernehmen,<br />

Verfahren zu überwachen – etwa durch interne<br />

Audits – und eine Bewertung durch das Management<br />

durchzuführen.“<br />

DQS-Mitarbeiter Matthias Mühlhause betont ebenfalls<br />

die Vorteile, die ein QM-System bieten kann. „Die<br />

DSGVO sieht unter anderem so genannte TOM’s vor –<br />

also Technische und Organisatorische Maßnahmen. Ein<br />

bestehendes und umgesetztes QM-System kann und<br />

wird helfen, diese neuen beziehungsweise veränderten<br />

Verfahren und Prozesse zur Einhaltung der DSGVO einzuführen“,<br />

erklärt Mühlhause, der als Auditor bei der<br />

DQS tätig ist.<br />

„Ein elektronisches Managementsystem unterstützt<br />

dabei, alle datenschutzrelevanten Aktivitäten in eine<br />

übersichtliche Struktur zu bringen. Es reduziert den Aufwand,<br />

denn es führt Routinetätigkeiten aus und auto-<br />

<strong>Quality</strong> <strong>Guide</strong>

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