Quality Guide 2018
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Auswirkungen der DSGVO auf das Qualitätsmanagement<br />
Software für den Datenschutz<br />
Seit dem 25. Mail gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch das<br />
Qualitätsmanagement muss sich damit auseinander setzen. Hysterie ist aber fehl am Platz.<br />
Bestehende Normen und ein Qualitätsmanagement-System können helfen, die Anforderungen<br />
umzusetzen, so Experten der DQS. Software-Anbieter bereiten sich schon darauf vor.<br />
Der Autor<br />
Markus Strehlitz<br />
Redaktion<br />
<strong>Quality</strong> Engineering<br />
Schon bevor sie überhaupt in Kraft trat, hat die DSGVO<br />
für viel Aufregung gesorgt. In vielen Unternehmen<br />
herrscht Verwirrung, wie sie mit den neuen Anforderungen<br />
umgehen sollen. Auch in Bezug auf das Qualitätsmanagement<br />
scheinen Fragen noch ungeklärt.<br />
Stefan Heinloth, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft<br />
zur Zertifizierung von Managementsystemen<br />
(DQS), bleibt jedoch gelassen. Seiner Meinung nach hat<br />
die DSGVO zumindest keine direkten Auswirkungen auf<br />
das Qualitätsmanagement. Unternehmen müssten<br />
aber aus QM-Sicht die Vorgaben der DSGVO inhaltlich<br />
kennen. „Sie müssen sich damit vertraut machen, um<br />
Sensibilität für das Thema zu entwickeln“, so Heinloth.<br />
Unerlässlich sei es, einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten<br />
zu berufen.<br />
Neu ist seiner Meinung nach, dass Unternehmen lernen<br />
müssen, mit möglichen Anfragen von Kunden und<br />
einzelnen Personen gut umzugehen: zum Beispiel nach<br />
dem Umfang gespeicherter Daten oder Löschkonzepten.<br />
„Daraus resultiert sicherlich auch aus QM-Sicht,<br />
dass bestimmte Verfahren zur Datenverarbeitung erstmals<br />
oder neu beschrieben werden müssen.“<br />
Doch es gibt technische Unterstützung. Ein Qualitätsmanagement-System<br />
kann bei der Umsetzung der<br />
Datenschutzregeln helfen. Nach Meinung von Heinloth<br />
biete es einen wertvollen systemischen Rahmen, „denn<br />
gefordert ist unter anderem, Ziele zu definieren, Verfahren<br />
darzulegen, Führungsverantwortung zu übernehmen,<br />
Verfahren zu überwachen – etwa durch interne<br />
Audits – und eine Bewertung durch das Management<br />
durchzuführen.“<br />
DQS-Mitarbeiter Matthias Mühlhause betont ebenfalls<br />
die Vorteile, die ein QM-System bieten kann. „Die<br />
DSGVO sieht unter anderem so genannte TOM’s vor –<br />
also Technische und Organisatorische Maßnahmen. Ein<br />
bestehendes und umgesetztes QM-System kann und<br />
wird helfen, diese neuen beziehungsweise veränderten<br />
Verfahren und Prozesse zur Einhaltung der DSGVO einzuführen“,<br />
erklärt Mühlhause, der als Auditor bei der<br />
DQS tätig ist.<br />
„Ein elektronisches Managementsystem unterstützt<br />
dabei, alle datenschutzrelevanten Aktivitäten in eine<br />
übersichtliche Struktur zu bringen. Es reduziert den Aufwand,<br />
denn es führt Routinetätigkeiten aus und auto-<br />
<strong>Quality</strong> <strong>Guide</strong>