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Quality Guide 2018

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:: Messen / Events<br />

Professor Frank Brückner, Geschäftsfeldleiter Generieren<br />

und Drucken am Fraunhofer IWS in Dresden: „Das<br />

Qualitätsmanagement erweist sich als sehr komplex,<br />

weil viele hundert Variablen Einfluss auf die Qualität<br />

der Fertigungsprozesse und der Bauteile haben“<br />

Gregor Reischle, Program Manager Additive Manufacturing<br />

bei TÜV Süd Product Service: „Wir erleben<br />

eine spannende Phase in der additiven Fertigung. Sie<br />

entkommt immer mehr dem Prototypen-Stadium und<br />

wird interessant für die Serienproduktion“<br />

Rolf Becker, Leiter der Forschungsabteilung bei<br />

Schunk: „Die Oberflächenrauheit der gefertigten Bauteile<br />

stimmt nicht ohne Nacharbeit, geometrische Genauigkeiten<br />

sind von Dienstleistern für additive Fertigung<br />

nicht einzufordern“<br />

Die Autorin<br />

Sabine Koll<br />

Redaktion<br />

<strong>Quality</strong> Engineering<br />

der Fertigungsprozesse und der Bauteile haben“, sagte<br />

auch Professor Frank Brückner, Geschäftsfeldleiter Generieren<br />

und Drucken am Fraunhofer IWS in Dresden. Er<br />

empfahl den Besuchern des Forums, die gesamte Prozesskette<br />

im Blick zu haben – angefangen beim CAD-<br />

Modell über das Pulvertesten und das Post-Finishing bis<br />

hin zum Monitoring des Fertigungsprozesses. „Alleine<br />

mit den Details für das richtige Handling des Pulvers<br />

könnte man schon eine Veranstaltung füllen“, so Brückner.<br />

An die Maschinenhersteller gerichtet äußerte er<br />

den Wunsch, Sensordaten stärker als bisher sammeln<br />

und auswerten zu können, um daraus eine gewisse Intelligenz<br />

abzuleiten – und den Fertigungsprozess stabiler<br />

und reproduzierbarer zu gestalten.<br />

Andreas Leupold, Leupold Legal, lenkte den Blick der<br />

Besucher auf die rechtlichen Aspekte der additiven Fertigung.<br />

„Für Auftraggeber und Dienstleister reicht ein<br />

Geheimhaltungsvertrag nicht mehr aus. Sie sollten vielmehr<br />

Industrial Security Agreements vereinbaren und<br />

ein entsprechendes Industrial Security Management<br />

System einführen, um personenbezogene sowie Maschinendaten<br />

zu schützen“, so sein Ratschlag. Er wies<br />

darauf hin, dass ein 3D-Modell kein patentierbares Produkt<br />

sei. Die Markenrechte, so Leupold, liegen beim Auftragnehmer,<br />

sobald dieser nur kleinste Änderungen an<br />

der Konstruktion vornehme. Auch bestehe kein Recht an<br />

den Produktionsdaten. „Es gibt keine Rechte an Daten,<br />

sondern nur an physischen Gegenständen“, stellte er<br />

klar. Vor diesem Hintergrund sei die Frage der Produkthaftung<br />

bei der additiven Fertigung sehr spannend.<br />

Denn wer letztlich der „Hersteller“ eines solchen Produkts<br />

sei, müssen die Vertragspartner in Qualitätssicherungsvereinbarungen<br />

(QSV) fixieren.<br />

Reischle, TÜV Süd, gab einen Überblick über bestehende<br />

Normen sowie Standardisierungsbestrebungen<br />

auf nationaler und internationaler Ebene. „Vieles ist<br />

heute schon vorhanden, doch haben wir auch noch viele<br />

Lücken“, lautete sein Resümee. Insbesondere die Zertifizierung<br />

von Materialien stecke noch in den Anfängen.<br />

Heute existieren in der Regel Zusagen der Maschinenhersteller<br />

für die Werkstoffe, die in ihren Maschinen<br />

nutzbar sind.<br />

Im Vortragsblock zur Mess- und Prüftechnik zeigte<br />

Thorsten Müller, Projektleiter Additive Manufacturing<br />

am Fraunhofer IFAM, auf, wie sich Pulverwerkstoffe analysieren,<br />

charakterisieren und qualifizieren lassen. „Bei<br />

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