ISO 2012 - AIR FIRE TECH
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Besondere Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Gruppe<br />
für Serviceleistungen – Standbewachung –<br />
§ 1 Gegenstand<br />
Koelnmesse bietet die Bewachung der Messestände durch die Stellung von<br />
Standwachen an.<br />
Koelnmesse beauftragt für die Durchführung eine Bewachungsfirma, welche<br />
die Standbewachung im Namen und Auftrag von Koelnmesse eigenverantwortlich<br />
übernimmt.<br />
Koelnmesse kann den Auftrag zurückweisen, wenn der Bewachungsauftrag<br />
in dem vorgesehenen Umfang mit der vom Aussteller gewünschten Personalstärke<br />
nicht ordnungsgemäß geleistet werden kann. Koelnmesse wird hierüber<br />
den Aussteller rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.<br />
Die Dienstleistung beginnt zu den festgelegten Zeiten mit der Übergabe des<br />
Standes durch den Aussteller an den Sicherheitsmitarbeiter und endet mit<br />
Übernahme des Standes durch den Aussteller oder eine bevollmächtigten<br />
Person.<br />
§ 2 Pflichten des Ausstellers<br />
Der Aussteller hat die für die Bewachung erforderlichen Schlüssel rechtzeitig<br />
und kostenlos zur Verfügung zu stellen.<br />
Er hat ferner der Bewachungsfirma die jeweils erbrachte Bewachungsleistung<br />
zu bestätigen. Schäden und/oder Verluste sind dem Sicherheitsmitarbeiter bei<br />
Übergabe anzuzeigen. Hierüber ist ein schriftlicher Vermerk aufzunehmen und<br />
von dem Standpersonal und Sicherheitsmitarbeiter zu unterzeichnen. Nach<br />
dem Verlassen der Standfläche durch den Sicherheitsmitarbeiter können festgestellte<br />
Schäden nicht angenommen werden.<br />
§ 3 Rechnungslegung<br />
Koelnmesse rechnet gemäß den unterzeichneten Leistungsnachweisen der<br />
Bewachungsfirma mit dem Aussteller ab.<br />
Koelnmesse Group Special Terms and Conditions for services<br />
– Stand security –<br />
§ 1 Object<br />
Koelnmesse employs stand security personnel for trade fair stand security.<br />
Koelnmesse contracts a security company which is solely responsible for stand<br />
security in the name and on behalf of Koelnmesse.<br />
Koelnmesse can refuse to provide the services if the security contract cannot be<br />
fulfilled in accordance with the exhibitor's requests for personnel. In that event,<br />
Koelnmesse will inform the exhibitor in due time.<br />
Services are provided at the defined times at which the exhibitor transfers<br />
responsibility for the stand to the security personnel, and ends when the<br />
exhibitor or an authorised person then reclaims responsibility for the stand.<br />
§ 2 Duties of the exhibitor<br />
The exhibiting company is required to provide the necessary keys for the stand<br />
surveillance in good time and free of charge. In addition, it must confirm to the<br />
security company that the surveillance service required has been carried out.<br />
Any loss or damage must be reported to the service employee when the stand<br />
is handed over. A written statement must be submitted, signed by the stand<br />
personnel and the service employee.<br />
§ 3 Billing<br />
Koelnmesse draws up the account for the exhibitor in accordance with the<br />
signed proof of performance of the security company