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ISO 2012 - AIR FIRE TECH

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Besondere Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Gruppe<br />

für Serviceleistungen – Standbewachung –<br />

§ 1 Gegenstand<br />

Koelnmesse bietet die Bewachung der Messestände durch die Stellung von<br />

Standwachen an.<br />

Koelnmesse beauftragt für die Durchführung eine Bewachungsfirma, welche<br />

die Standbewachung im Namen und Auftrag von Koelnmesse eigenverantwortlich<br />

übernimmt.<br />

Koelnmesse kann den Auftrag zurückweisen, wenn der Bewachungsauftrag<br />

in dem vorgesehenen Umfang mit der vom Aussteller gewünschten Personalstärke<br />

nicht ordnungsgemäß geleistet werden kann. Koelnmesse wird hierüber<br />

den Aussteller rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.<br />

Die Dienstleistung beginnt zu den festgelegten Zeiten mit der Übergabe des<br />

Standes durch den Aussteller an den Sicherheitsmitarbeiter und endet mit<br />

Übernahme des Standes durch den Aussteller oder eine bevollmächtigten<br />

Person.<br />

§ 2 Pflichten des Ausstellers<br />

Der Aussteller hat die für die Bewachung erforderlichen Schlüssel rechtzeitig<br />

und kostenlos zur Verfügung zu stellen.<br />

Er hat ferner der Bewachungsfirma die jeweils erbrachte Bewachungsleistung<br />

zu bestätigen. Schäden und/oder Verluste sind dem Sicherheitsmitarbeiter bei<br />

Übergabe anzuzeigen. Hierüber ist ein schriftlicher Vermerk aufzunehmen und<br />

von dem Standpersonal und Sicherheitsmitarbeiter zu unterzeichnen. Nach<br />

dem Verlassen der Standfläche durch den Sicherheitsmitarbeiter können festgestellte<br />

Schäden nicht angenommen werden.<br />

§ 3 Rechnungslegung<br />

Koelnmesse rechnet gemäß den unterzeichneten Leistungsnachweisen der<br />

Bewachungsfirma mit dem Aussteller ab.<br />

Koelnmesse Group Special Terms and Conditions for services<br />

– Stand security –<br />

§ 1 Object<br />

Koelnmesse employs stand security personnel for trade fair stand security.<br />

Koelnmesse contracts a security company which is solely responsible for stand<br />

security in the name and on behalf of Koelnmesse.<br />

Koelnmesse can refuse to provide the services if the security contract cannot be<br />

fulfilled in accordance with the exhibitor's requests for personnel. In that event,<br />

Koelnmesse will inform the exhibitor in due time.<br />

Services are provided at the defined times at which the exhibitor transfers<br />

responsibility for the stand to the security personnel, and ends when the<br />

exhibitor or an authorised person then reclaims responsibility for the stand.<br />

§ 2 Duties of the exhibitor<br />

The exhibiting company is required to provide the necessary keys for the stand<br />

surveillance in good time and free of charge. In addition, it must confirm to the<br />

security company that the surveillance service required has been carried out.<br />

Any loss or damage must be reported to the service employee when the stand<br />

is handed over. A written statement must be submitted, signed by the stand<br />

personnel and the service employee.<br />

§ 3 Billing<br />

Koelnmesse draws up the account for the exhibitor in accordance with the<br />

signed proof of performance of the security company

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