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42 PANORAMA BERLINER KURIER, Sonnabend, 16. März2019*<br />
Wie seine Hose diesem Deutschen<br />
Diese Jacht sollten Arne Murkeund sein Zwillingsbruder Helge nach Brasilien<br />
überführen. Dann rutschte er vonDeck ins Meer.<br />
Dreieinhalb Stunden harrte<br />
der Norddeutsche auf<br />
offener Seeaus, bevorihn<br />
die Küstenwache rettete.<br />
Ein „Stinkefinger“<br />
gilt in Amerika nun<br />
als freie Meinungsäußerung.<br />
„Stinkefinger“ keine Beleidigung<br />
Taylor – Einem anderen den<br />
„Stinkefinger“ zu zeigen, das ist<br />
in Amerika das (Verfassungs)-<br />
recht eines jeden Bürgers und<br />
keine Beleidigung. Das entschied<br />
jetzt der Oberste Gerichtshof<br />
von Michigan. Das<br />
Urteil war ein juristischer Mittelfinger<br />
gegen die Polizei.<br />
Der Streifenpolizist Matthew<br />
Minard hatte 2017 in einem<br />
Vorort von Detroit eine Fahrerin<br />
wegen zu schnellem Fahrens<br />
gestoppt. Laut Polizeibericht<br />
schrieb der Beamte Debra<br />
Cruise-Gulyas ein Strafmandat<br />
wegen eines geringeren Vergehen<br />
der Geschwindigkeitsübertretung.<br />
Beim Wegfahren hielt<br />
die dann ihren Mittelfinger in<br />
Richtung des Cops aus dem<br />
Fenster. Das ließ sich Minard<br />
nicht bieten. Er zog Cruise-Gulyas<br />
ein zweites Mal aus dem<br />
Verkehr und gab ihr diesmal<br />
ein verschärftes Strafmandat<br />
wegen „rücksichtslosen Rasens“<br />
– was mit einer hohen<br />
Geldstrafe und Führerscheinentzug<br />
bestraft werden kann.<br />
Cruise-Gulyas reichte dagegen<br />
Klage ein –wegen Verstoß<br />
gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung<br />
und unrechtmäßige<br />
Verfolgung durch die<br />
Staatsgewalt. Das Gericht gab<br />
ihr in beiden Punkten recht.<br />
Ein „Stinkefinger“ gilt in<br />
Deutschland immer noch als<br />
schlimmste Beleidigung und<br />
kostet je nach Verdienst zwischen<br />
600 und 4000 Euro.<br />
Foto: dpa<br />
Ein Polizeibeamter zeigt Bilder von<br />
Graumanns Sprengfallen