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hinnerk April/Mai 2019

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Ob der Elbstrand zum Fahrradweg<br />

umgebaut wird, hat die<br />

Bezirksversammlung Altona zu<br />

entscheiden.<br />

FOTO: WWW.MEDIASERVER.HAMBURG.DE / KAI-UWE GUNDLACH<br />

POLITIK<br />

Wie geht<br />

Bezirksversammlungswahl?<br />

Am 26. <strong>Mai</strong> gibt es in Hamburg die seltene Chance,<br />

die kleinste und die größte wählbare politische<br />

Verwaltungseinheit für deinen Wohnort neu zu besetzen.<br />

Zur größten, der Wahl des europäischen Parlaments, findest<br />

du auf der folgenden Doppelseite viele Infos, hier ein<br />

kleines FAQ zur Bezirksversammlungswahl.<br />

WAS?<br />

Hamburg ist in sieben Bezirke und 54 Wahlkreise eingeteilt.<br />

Die Bezirke sind Altona, Bergedorf, Eimsbüttel,<br />

Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek.<br />

Die Bezirksversammlungen kontrollieren die Bezirksämter.<br />

Alles, was in den Bezirken relevant ist, von der Parkpflege<br />

bis zum Unterhalt von Sportplätzen, der Parkraumüberwachung,<br />

die Kontrolle des Rauchverbots, der Brandschutzbestimmungen<br />

oder die Entscheidung, ob eine Straße<br />

verkehrsberuhigt werden soll, oder Blumenkübel und Sitzgelegenheiten<br />

aufgestellt werden mögen, wird in der Bezirksversammlung<br />

entschieden. Über die Mitarbeiter*innen<br />

des Ordnungsamtes sind sogar beobachtende und<br />

eingreifende Maßnahmen zur inneren Sicherheit durchaus<br />

möglich, allerdings nicht mit den gleichen Befugnissen, wie<br />

sie die der Innenbehörde unterstellte Polizei hat.<br />

WIE?<br />

Zehn Stimmen hat jeder Wahlberechtige, fünf für die<br />

Bezirks- und fünf für die Wahlkreisliste. Die Bezirksliste<br />

entscheidet über die Sitzverteilung der Parteien in der<br />

Bezirksversammlung, auf der Wahlkreisliste stehen die<br />

Kandidaten aus deiner Nachbarschaft. Die jeweils fünf<br />

Stimmen könne verteilt auf mehrere oder gebündelt auf<br />

einen Kandidaten/Partei abgegeben werden.<br />

WO UND WANN?<br />

Am 26. <strong>Mai</strong> sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung per Post bekommen hat,<br />

kann auch mit dem Personalausweis ins Wahllokal gehen.<br />

Wer lieber per Brief wählen will, kann dies online oder über<br />

den Briefwahlantrag (liegt der Wahlbenachrichtigung bei)<br />

beantragen.<br />

www.hamburg.de/bezirkswahlen

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