hinnerk April/Mai 2019
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Ob der Elbstrand zum Fahrradweg<br />
umgebaut wird, hat die<br />
Bezirksversammlung Altona zu<br />
entscheiden.<br />
FOTO: WWW.MEDIASERVER.HAMBURG.DE / KAI-UWE GUNDLACH<br />
POLITIK<br />
Wie geht<br />
Bezirksversammlungswahl?<br />
Am 26. <strong>Mai</strong> gibt es in Hamburg die seltene Chance,<br />
die kleinste und die größte wählbare politische<br />
Verwaltungseinheit für deinen Wohnort neu zu besetzen.<br />
Zur größten, der Wahl des europäischen Parlaments, findest<br />
du auf der folgenden Doppelseite viele Infos, hier ein<br />
kleines FAQ zur Bezirksversammlungswahl.<br />
WAS?<br />
Hamburg ist in sieben Bezirke und 54 Wahlkreise eingeteilt.<br />
Die Bezirke sind Altona, Bergedorf, Eimsbüttel,<br />
Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek.<br />
Die Bezirksversammlungen kontrollieren die Bezirksämter.<br />
Alles, was in den Bezirken relevant ist, von der Parkpflege<br />
bis zum Unterhalt von Sportplätzen, der Parkraumüberwachung,<br />
die Kontrolle des Rauchverbots, der Brandschutzbestimmungen<br />
oder die Entscheidung, ob eine Straße<br />
verkehrsberuhigt werden soll, oder Blumenkübel und Sitzgelegenheiten<br />
aufgestellt werden mögen, wird in der Bezirksversammlung<br />
entschieden. Über die Mitarbeiter*innen<br />
des Ordnungsamtes sind sogar beobachtende und<br />
eingreifende Maßnahmen zur inneren Sicherheit durchaus<br />
möglich, allerdings nicht mit den gleichen Befugnissen, wie<br />
sie die der Innenbehörde unterstellte Polizei hat.<br />
WIE?<br />
Zehn Stimmen hat jeder Wahlberechtige, fünf für die<br />
Bezirks- und fünf für die Wahlkreisliste. Die Bezirksliste<br />
entscheidet über die Sitzverteilung der Parteien in der<br />
Bezirksversammlung, auf der Wahlkreisliste stehen die<br />
Kandidaten aus deiner Nachbarschaft. Die jeweils fünf<br />
Stimmen könne verteilt auf mehrere oder gebündelt auf<br />
einen Kandidaten/Partei abgegeben werden.<br />
WO UND WANN?<br />
Am 26. <strong>Mai</strong> sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.<br />
Wer keine Wahlbenachrichtigung per Post bekommen hat,<br />
kann auch mit dem Personalausweis ins Wahllokal gehen.<br />
Wer lieber per Brief wählen will, kann dies online oder über<br />
den Briefwahlantrag (liegt der Wahlbenachrichtigung bei)<br />
beantragen.<br />
www.hamburg.de/bezirkswahlen