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ZAP-2019-16

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Fach 1, Seite 122 Eilnachrichten <strong>2019</strong><br />

Straßenverkehrsrecht<br />

Dashcam-Aufnahme: Verwertung im Zivilprozess<br />

(AG Duisburg Ruhrort, Urt. v. 5.3.<strong>2019</strong> – 9 C 434/18) • Die Aufzeichnung aus einer Dashcam kann im<br />

Zivilprozess zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls unter Berücksichtigung der Grundsatzentscheidung<br />

des BGH vom 15.5.2018 (VI ZR 233/17) verwertet werden, ohne dass dies einer weiteren Aufklärung<br />

bedarf. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 461/<strong>2019</strong><br />

Versicherungsrecht<br />

Kostenerstattung für eine intensitätsmodulierte Strahlentherapie: PKV<br />

(OLG Celle, Beschl. v. 15.6.<strong>2019</strong> – 8 U 83/19) • Die Abrechnung einer intensitätsmodulierten Strahlentherapie<br />

(IMRT) unterfällt § 6 Abs. 2 GOÄ. Für die analoge Abrechnung ist Ziffer 5855 GOÄ<br />

heranzuziehen; denn IMRT und IORT sind nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertig. Eine Abrechnung<br />

der IMRT, die sich an den Abrechnungsempfehlungen des Vorstands der Bundesärztekammer<br />

vom 18.2.2011 und des Bundesverbands deutscher Strahlentherapeuten orientiert, ist für die ersten<br />

dreißig Fraktionen nicht zu beanstanden. Ab der 31. Fraktion kann höchstens das 1,35-fache des Gebührensatzes<br />

angesetzt werden. Eine Abrechnung der IMRT analog zur fraktionierten stereotaktischen<br />

Präzisionsbestrahlung kommt nicht in Betracht, weil es sich dabei bereits um eine analoge Abrechnung<br />

handelt, bei der Analogiebildung aber auf die Gebühren der GOÄ zurückgegriffen werden muss. Eine aus<br />

medizinischer Sicht unzureichende Zahl an Bildgebungen lässt den Vergütungsanspruch des Behandlers<br />

und damit den Erstattungsanspruch des Versicherungsnehmers grds. unberührt.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 462/<strong>2019</strong><br />

Familienrecht<br />

Kindesunterhalt: Kosten einer Internatsunterbringung<br />

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. <strong>16</strong>.5.<strong>2019</strong> – 20 UF 105/18) • Gehören zum angemessenen Unterhalt (§ <strong>16</strong>10<br />

Abs. 1 BGB) Kosten für eine Internatsunterbringung sowie hierbei anfallende Nebenkosten für Lehrmittel,<br />

Ausflüge, Kopien, Bastelbedarf sowie Materialien für eine Legasthenietherapie, handelt es sich<br />

nicht um Sonderbedarf, sondern um Mehrbedarf, der aus dem Elementarunterhalt aufzubringen ist.<br />

Hinweis: Die Frage, ob bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse während des Beschwerdeverfahrens<br />

für den Unterhaltsgläubiger eine Wahlmöglichkeit zwischen Anschlussbeschwerde und Abänderungsantrag<br />

besteht, wenn der Unterhaltsverpflichtete als Beschwerdeführer lediglich seine Verpflichtung zur<br />

Zahlung von rückständigem Kindesunterhalt, nicht jedoch auch zu laufendem Kindesunterhalt angegriffen<br />

hat, ist hier offen gelassen worden. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 463/<strong>2019</strong><br />

Nachlass/Erbrecht<br />

Entbehrlichkeit der Voreintragung bei fehlender Zustimmung der Nacherben<br />

(OLG Hamm, Beschl. v. 15.2.<strong>2019</strong> – 15 W 245/18) • Die Auflassung als dingliches Veräußerungs- und<br />

Erwerbsgeschäft muss sowohl den auf Übertragung von Grundstückseigentum an den Erwerber gerichteten<br />

Willen des Veräußerers als auch den auf Erwerb dieses Eigentums vom Veräußerer gerichteten<br />

Willen zum Ausdruck bringen. Dabei müssen die Erklärungen des Veräußerers erkennen lassen, wer die<br />

Person des Veräußerers ist, ob er im eigenen oder fremden Namen und für wen er handelt, ob er allein<br />

oder zusammen mit anderen das Eigentum an einem Grundstück übertragen will. Eine Eintragung soll nur<br />

erfolgen, wenn die Person, deren Recht durch sie betroffen wird, als Berechtigter eingetragen ist. Zwar<br />

durchbricht § 40 GBO die Regel des § 39 GBO für den Fall, dass der Betroffene Erbe des eingetragenen<br />

Berechtigten ist; allerdings bleibt bei Vorerbschaft die Voreintragung grds. erforderlich, weil ansonsten die<br />

Eintragung des Nacherbenvermerks unzulässig ist. Etwas anderes gilt aber dann, wenn im Fall der<br />

838 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>16</strong> 28.8.<strong>2019</strong>

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