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ZAP-2019-16

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Fach 1, Seite 126 Eilnachrichten <strong>2019</strong><br />

Anwaltsrecht/Anwaltsbüro<br />

Pflichtwidriges Verhalten eines Rechtsanwalts: Schadensersatz<br />

(BGH, Urt. v. 6.6.<strong>2019</strong> – IX ZR 104/18) • Der Zurechnungszusammenhang zwischen einer anwaltlichen<br />

Pflichtverletzung und dem bei dem Mandanten eingetretenen Schaden entfällt nicht bereits durch die<br />

naheliegende Möglichkeit, den Schaden in einem Rechtsmittelverfahren beseitigen zu können.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 476/<strong>2019</strong><br />

Gebührenrecht<br />

Prozesskostenhilfe: Von einer RS-Versicherung nicht gedeckte Prozesskosten<br />

(LSG Thüringen, Beschl. v. 23.5.<strong>2019</strong> – L 1 SF 1527/17 B) • Wird Prozesskostenhilfe für den nicht von einer<br />

Rechtsschutzversicherung gedeckten Teil der Prozesskosten bewilligt und zahlt die Rechtsschutzversicherung<br />

ihrerseits auf die Kostenrechnung nur teilweise, ist dem Berechtigten der volle Differenzbetrag<br />

zu erstatten. Hinweis: Eine Begrenzung auf die Selbstbeteiligung findet mangels entsprechender<br />

Einschränkung im abändernden PKH-Beschluss nicht statt; die PKH-Bewilligung erstreckt sich dann über<br />

den Gesamtbetrag, der nicht von der Rechtsschutzversicherung erstattet wird. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 477/<strong>2019</strong><br />

EU-Recht/IPR<br />

Website mit „Gefällt mir“-Button von Facebook: Personenbezogene Daten<br />

(EuGH, Urt. v. 29.7.<strong>2019</strong> – C-40/17) • Der Betreiber einer Website, in der der „Gefällt mir“-Button von<br />

Facebook enthalten ist, kann für das Erheben und die Übermittlung der personenbezogenen Daten der<br />

Besucher seiner Website gemeinsam mit Facebook verantwortlich sein. Dagegen ist er grds. nicht für<br />

die spätere Verarbeitung dieser Daten allein durch Facebook verantwortlich. Hinweis: Webseitenbetreiber<br />

sind verpflichtet, Besuchern ihrer Seiten Informationen zur Erhebung und Verarbeitung ihrer<br />

Daten zu geben. Dies gilt insbesondere für eine automatische Übermittlung von Besucherdaten an<br />

Facebook. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 478/<strong>2019</strong><br />

Gleichbehandlungsgrundsatz: Pkw-Maut für deutsche Bundesstraßen<br />

(EuGH, Urt. v. 18.6.<strong>2019</strong> – C-591/17) • Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen<br />

durch Personenkraftwagen verstößt gegen das Unionsrecht. Die mit ihr vorgesehene Abgabe verletzt<br />

das EU-rechtliche Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, da ihre wirtschaftliche<br />

Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten<br />

zugelassenen Fahrzeugen liegt. Zwar steht es jedem Mitgliedstaat frei, das System zur Finanzierung<br />

seiner Straßeninfrastruktur zu ändern, indem er ein System der Steuerfinanzierung durch ein System der<br />

Finanzierung durch sämtliche Nutzer einschließlich der Halter und Fahrer von in anderen Mitgliedstaaten<br />

zugelassenen Fahrzeugen, die diese Infrastruktur nutzen, ersetzt, damit alle Nutzer in gerechter<br />

und verhältnismäßiger Weise zu dieser Finanzierung beitragen. Einen solchen Übergang hat Deutschland<br />

jedoch nicht überzeugend dargelegt. Die Vignette ist so ausgestaltet, dass sie in Wirklichkeit<br />

ausschließlich die Halter und Fahrer von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen betrifft,<br />

während für die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen im Grunde weiterhin das<br />

Steuerfinanzierungsprinzip gilt. Hinweis: Geklagt hatte Österreich. Es kommt sehr selten vor, dass ein<br />

Mitgliedstaat eine Vertragsverletzungsklage gegen einen anderen Mitgliedstaat erhebt. Die vorliegende<br />

Klage war erst die siebte in der Geschichte des EuGH. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 479/<strong>2019</strong><br />

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842 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>16</strong> 28.8.<strong>2019</strong>

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