Der-Bergische-Unternehmer_0919
Das Wirtschaftmagazin für das Bergische und den Kreis Mettmann
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Sozialversicherungspflicht von<br />
GmbH-Geschäftsführern<br />
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV)<br />
hat die Beschäftigungsverhältnisse von<br />
GmbH-Geschäftsführern und qualifizierten<br />
Freiberuflern als lukrative Einnahmequelle<br />
identifiziert. Sie arbeitete erfolgreich<br />
daran, die geänderte Rechtsprechung des<br />
Bundessozialgerichts zu den Kriterien umzusetzen,<br />
nach denen ein „nichtselbstständiges<br />
Beschäftigungsverhältnis“ vorliegt.<br />
Das Bundessozialgericht hat nun in zwei<br />
Urteilen von 14. März 2018 (B 12 KR 13/17<br />
R und B 12 R 5/16 R seine Linie präzisiert.<br />
(Quelle: ATN D`avoine Teubler Neu<br />
Rechtsamnwälte)<br />
Nachlasspflegschaft bei<br />
unklarem Erbe<br />
Immer wieder kommt es nach Todesfällen<br />
vor, dass in absehbarer Zeit kein Erbe<br />
der oder des Verstorbenen gefunden werden<br />
kann. Das ist für den Vermieter des<br />
Toten insbesondere dann eine schwierige<br />
Situation, wenn er schnell wieder in den<br />
Besitz seiner Wohnung kommen will.<br />
Das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen<br />
19 W 102/17) stellte fest, dass das<br />
Nachlassgericht auf Antrag des Vermieters<br />
eine Nachlasspflegschaft anordnen<br />
muss, um eventuelle Ansprüche geltend<br />
machen zu können. Das gilt auch dann,<br />
wenn vermutlich kein oder wenig Vermö-<br />
Nach dem Gesetzentwurf zu einem sog.<br />
Jahressteuergesetz 2019 sind neben einkommensteuerlichen<br />
Regelungen (siehe<br />
hierzu Nr. 4) auch umsatzsteuerliche<br />
Änderungen geplant.Die Regelungen<br />
enthalten insbesondere zwingend notgen<br />
vorhanden ist. Wenn ein einzelner<br />
Miterbe nach Eintritt des Erbfalles eine<br />
Immobilie ganz oder teilweise für sich<br />
selbst zu Wohnzwecken nutzt, dann können<br />
daraus Ansprüche seiner Miterben<br />
entstehen. Gegenüber dem Oberlandesgericht<br />
Rostock (Aktenzeichen 3 U 67/17)<br />
setzten diese Miterben durch, dass der<br />
Nutzer eine Entschädigung bezahlen<br />
müsse. Dazu bedarf es allerdings einer<br />
Mehrheitsentscheidung der Erbengemeinschaft<br />
(Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern)<br />
Zur Frage der Gewerblichkeit<br />
der Tätigkeit eines<br />
Rentenberaters<br />
Mit Urteil vom 7.5.2019 (Aktenzeichen VIII<br />
R 2/16) hat der Bundesfinanzhof die Frage,<br />
ob ein Rentenberater Einkünfte aus selbständiger<br />
Arbeit erzielt, verneint. Es werde<br />
keine Tätigkeit ausgeübt, die einem der im<br />
Gesetz genannten Katalogberufe, insbesondere<br />
dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters,<br />
ähnlich ist. Zudem erzielt ein Rentenberater<br />
nach der Entscheidung des Gerichts<br />
auch keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger<br />
Arbeit. Mithin liegen Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb vor, die damit auch der Gewerbesteuer<br />
unterliegen. Im Streitfall war<br />
die Stpfl. als selbständige Rentenberaterin<br />
tätig. Die Berufsbasis bildete ein Studium<br />
an der Verwaltungsfachhochschule mit den<br />
Fachgebieten Rentenversicherung und Sozialversicherung<br />
sowie eine Tätigkeit im gehobenen<br />
Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung.<br />
(Quelle: Rosenfeld & Bachtig GmbH)<br />
Geplante Gesetzesänderungen<br />
im Bereich der Umsatzsteuer<br />
der <strong>Bergische</strong> <strong>Unternehmer</strong> 09|19 31