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Das Wirtschaftmagazin für das Bergische und den Kreis Mettmann

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Sozialversicherungspflicht von<br />

GmbH-Geschäftsführern<br />

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV)<br />

hat die Beschäftigungsverhältnisse von<br />

GmbH-Geschäftsführern und qualifizierten<br />

Freiberuflern als lukrative Einnahmequelle<br />

identifiziert. Sie arbeitete erfolgreich<br />

daran, die geänderte Rechtsprechung des<br />

Bundessozialgerichts zu den Kriterien umzusetzen,<br />

nach denen ein „nichtselbstständiges<br />

Beschäftigungsverhältnis“ vorliegt.<br />

Das Bundessozialgericht hat nun in zwei<br />

Urteilen von 14. März 2018 (B 12 KR 13/17<br />

R und B 12 R 5/16 R seine Linie präzisiert.<br />

(Quelle: ATN D`avoine Teubler Neu<br />

Rechtsamnwälte)<br />

Nachlasspflegschaft bei<br />

unklarem Erbe<br />

Immer wieder kommt es nach Todesfällen<br />

vor, dass in absehbarer Zeit kein Erbe<br />

der oder des Verstorbenen gefunden werden<br />

kann. Das ist für den Vermieter des<br />

Toten insbesondere dann eine schwierige<br />

Situation, wenn er schnell wieder in den<br />

Besitz seiner Wohnung kommen will.<br />

Das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen<br />

19 W 102/17) stellte fest, dass das<br />

Nachlassgericht auf Antrag des Vermieters<br />

eine Nachlasspflegschaft anordnen<br />

muss, um eventuelle Ansprüche geltend<br />

machen zu können. Das gilt auch dann,<br />

wenn vermutlich kein oder wenig Vermö-<br />

Nach dem Gesetzentwurf zu einem sog.<br />

Jahressteuergesetz 2019 sind neben einkommensteuerlichen<br />

Regelungen (siehe<br />

hierzu Nr. 4) auch umsatzsteuerliche<br />

Änderungen geplant.Die Regelungen<br />

enthalten insbesondere zwingend notgen<br />

vorhanden ist. Wenn ein einzelner<br />

Miterbe nach Eintritt des Erbfalles eine<br />

Immobilie ganz oder teilweise für sich<br />

selbst zu Wohnzwecken nutzt, dann können<br />

daraus Ansprüche seiner Miterben<br />

entstehen. Gegenüber dem Oberlandesgericht<br />

Rostock (Aktenzeichen 3 U 67/17)<br />

setzten diese Miterben durch, dass der<br />

Nutzer eine Entschädigung bezahlen<br />

müsse. Dazu bedarf es allerdings einer<br />

Mehrheitsentscheidung der Erbengemeinschaft<br />

(Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern)<br />

Zur Frage der Gewerblichkeit<br />

der Tätigkeit eines<br />

Rentenberaters<br />

Mit Urteil vom 7.5.2019 (Aktenzeichen VIII<br />

R 2/16) hat der Bundesfinanzhof die Frage,<br />

ob ein Rentenberater Einkünfte aus selbständiger<br />

Arbeit erzielt, verneint. Es werde<br />

keine Tätigkeit ausgeübt, die einem der im<br />

Gesetz genannten Katalogberufe, insbesondere<br />

dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters,<br />

ähnlich ist. Zudem erzielt ein Rentenberater<br />

nach der Entscheidung des Gerichts<br />

auch keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger<br />

Arbeit. Mithin liegen Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb vor, die damit auch der Gewerbesteuer<br />

unterliegen. Im Streitfall war<br />

die Stpfl. als selbständige Rentenberaterin<br />

tätig. Die Berufsbasis bildete ein Studium<br />

an der Verwaltungsfachhochschule mit den<br />

Fachgebieten Rentenversicherung und Sozialversicherung<br />

sowie eine Tätigkeit im gehobenen<br />

Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung.<br />

(Quelle: Rosenfeld & Bachtig GmbH)<br />

Geplante Gesetzesänderungen<br />

im Bereich der Umsatzsteuer<br />

der <strong>Bergische</strong> <strong>Unternehmer</strong> 09|19 31

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