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BMEnet Guide Mobilität 2009

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5.2 Zuschüsse und Zuwendungen<br />

� Es existieren umsatzabhängige Superprovisionen.<br />

Diese stellen einen signifikanten Zugewinn für die<br />

Reisebüros dar.<br />

� Bei Flügen stellt die Provision zum Teil bis zu 3%<br />

dar. Dies kann in einigen Fällen durchaus das<br />

Buchungsverhalten der Reisebüros beeinflussen.<br />

� Reisebüros können zudem Kickbacks für Vollzahler<br />

und Business Class Tickets erhalten: Ein weiterer<br />

Anreiz, nicht die günstigste Reise auszuwählen und<br />

zu buchen.<br />

� In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass Mitarbeiter<br />

bessere Reisen, d.h. günstigere Reisen bei<br />

identischer Leistung, finden als das Reisebüro.<br />

Mögliche Lösungsansätze<br />

� OBEs als Lösungsansatz:<br />

� Eine selbst gepflegte OBE stellt zwar einen hohen<br />

Arbeitsaufwand dar, dies ist jedoch in der<br />

Regel mit einer hohen Adaptionsratequote verbunden.<br />

� Das Ausblenden nicht zu buchender Airlines ist<br />

möglich.<br />

� Prioritäten bei Leistungsträgern können selbst<br />

gesetzt werden.<br />

� „Travel Policy Alerts“ können definiert und<br />

automatisch ausgelöst werden.<br />

� Um unkontrollierten Buchungen über das Internet<br />

zu vermeiden, sollte die Nutzung der OBE in<br />

der Reiserichtlinie vorgeschrieben werden.<br />

� Eigene Raten nutzen<br />

� Selbst verhandelte Rahmenabkommen sind für die<br />

Reisebüros frei von Superprovisionen. Die Volumenboni<br />

kommen dem eigenen Unternehmen zugute.<br />

� Alle Aussagen und Angaben der Reisebüros sollten<br />

vom Einkauf hinterfragt werden.<br />

Grundsätzlich gilt auch hier: Durch Steuerung des<br />

Volumens und Verhandlungsgeschick können Erfolge<br />

erzielt werden.<br />

5.3 Reisekostenabgleich für mehr Transparenz<br />

� Überprüfung der Reisekostenabrechnungen und<br />

der Kreditkartenabrechnungen repräsentieren eine<br />

Möglichkeit mehr Transparenz zu erhalten.<br />

� Reisekostenabrechnungen sind eine Angelegenheit,<br />

die man in fast allen Fällen im eigenen Haus<br />

behalten will.<br />

� Abrechnungssysteme wie SAP oder „Reisekosten<br />

Classic“ (DATEV) existieren.<br />

� Kreditkartendaten liefern eine solide Basis – vor<br />

allem in der Kombination aus Reisendenkarten und<br />

Reisestellenkarten.<br />

� Probleme bei der Auswertung der Daten sind insbesondere<br />

mit dem Bereich „Hotel“ verbunden. So<br />

stellen die abgerechneten Preise zumeist Kombipreise<br />

aus Übernachtung, Parken und Bewirtung<br />

dar. Weiterhin sind die Angaben für ein und dasselbe<br />

Hotel oftmals unterschiedlich, z.B. „The<br />

Dorchester“, „The Dorchester, London“ oder<br />

„Dorchester, London“.<br />

� So das Unternehmen bereits über SAP verfügt,<br />

stellt das HR-Modul ein hilfreiches System für Reisekostenabrechnungen<br />

dar. Ein Anschaffung nur<br />

zum Zwecke der Abrechnung ist kostspielig und<br />

sollte gründlich überdacht werden.<br />

6 Meeting, Incentive, Convention, Event (M.I.C.E.)<br />

6.1 Allgemeines<br />

Im Bereich MICE finden in Deutschland jährlich<br />

1,9 Mio. Veranstaltungen mit 91 Mio. Teilnehmern<br />

und einem Umsatz von 58 Mrd. EURO statt. Dabei<br />

werden 63.000 Veranstaltungsräume und 74 Mio.<br />

Übernachtungen gebucht. Im Gegensatz zur klassischen<br />

und prozessgetriebenen Dienstreise sind MICE-<br />

Veranstaltungen objektspezifisch.<br />

6.2 Entwurf eines MICE-Rahmenvertrages<br />

Die BME-Fachgruppe „Einkauf von Reisedienstleistungen“<br />

hat es sich zum Ziel gesetzt, einen Rahmenvertrag<br />

für den Einkauf von MICE-Leistungen zu<br />

erarbeiten. Dieser kann für solche Unternehmen von<br />

Interesse sein, die einen gewissen Mindestumsatz bei<br />

MICE haben. Für Unternehmen, die diesen Umsatz<br />

nicht erreichen, ist der Aufwand, eine komplexe<br />

MICE-Einkaufsstrukturen zu schaffen, prohibitiv.<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

� Vertrag zwischen Auftragsgeber (AG) und Auftragsnehmer<br />

(AN)<br />

� Mögliche Anlagen: Service Level Agreements<br />

� Differenzierung: Rahmenvertrag und Einzelverträge<br />

§ 2 Einzelverträge<br />

� Einzelverträge für die einzelnen Bestellungen<br />

� Trennung von Transport und Veranstaltungsleistungen<br />

� Geschäftsbeziehung: AG – AN – Subkontraktoren<br />

� Zuwendungen und Zuschüsse müssen weitergereicht<br />

werden<br />

� Änderungen und Abweichungen<br />

� „Nicht erhebliche“ in Ordnung: Müssen genehmigt<br />

werden<br />

� Höhere Gewalt<br />

� Sorgfältigkeit bei Auswahl Subkontraktoren: Hinweis<br />

auf Risiken<br />

� Kontrolle bei Stornos: Wiederverkauf und Kontrolle,<br />

ob unbesetzt<br />

§ 3 Haftung Gewährleistung<br />

� „Kaufmännische Haftung“ für Erbringung der Leistung<br />

– auch für betraute Mitarbeiter und Subkontraktoren<br />

� Haftungsbeschränkung: x-fache des Leistungsentgeltes<br />

solange keine grobe Fahrlässigkeit<br />

� Keine Haftung des AN für lediglich „vermittelte“<br />

Dienstleistungen<br />

� Leistungserbringung durch AN entsprechend den<br />

Zusicherungen<br />

� „Nachbesserungen / Abhilfe“ bei unzureichender<br />

Leistung<br />

� AG kann fordern<br />

� AN kann Abhilfe schaffen oder diese bei „unverhältnismäßigem<br />

Aufwand“ bei vermindertem Leistungsentgelt<br />

verweigern<br />

� Kündigung von Einzelverträgen bei unzureichender<br />

Leistung möglich<br />

� Schadenersatz kann gefordert werden – unabhängig<br />

von Leistungsminderung<br />

� Haftung nach §701 BGB bleibt unberührt<br />

§ 4 Geheimhaltung / Datenschutz<br />

� Vertraulichkeit ist – soweit nicht anders vereinbart<br />

– vorausgesetzt<br />

� Alle Rechte an den Daten verbleiben beim AG<br />

� Exklusivitätsklausel<br />

§ 5 Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung<br />

� AGUN erhält alle Rechnungen als Empfänger<br />

(Kontrolle über Subkontraktoren)<br />

� Nutzung von Corporate Meeting Cards<br />

§ 6 Laufzeit und Kündigung<br />

� Unbefristet ABER Preislaufzeit<br />

� Fristlose Kündigungen erlaubt<br />

� Kündigung Rahmenvertrag wirkt sich nicht auf<br />

Einzelverträge aus<br />

50 <strong>BMEnet</strong> <strong>Guide</strong> <strong>Mobilität</strong> <strong>2009</strong> 51<br />

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