BMEnet Guide Mobilität 2009
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5.2 Zuschüsse und Zuwendungen<br />
� Es existieren umsatzabhängige Superprovisionen.<br />
Diese stellen einen signifikanten Zugewinn für die<br />
Reisebüros dar.<br />
� Bei Flügen stellt die Provision zum Teil bis zu 3%<br />
dar. Dies kann in einigen Fällen durchaus das<br />
Buchungsverhalten der Reisebüros beeinflussen.<br />
� Reisebüros können zudem Kickbacks für Vollzahler<br />
und Business Class Tickets erhalten: Ein weiterer<br />
Anreiz, nicht die günstigste Reise auszuwählen und<br />
zu buchen.<br />
� In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass Mitarbeiter<br />
bessere Reisen, d.h. günstigere Reisen bei<br />
identischer Leistung, finden als das Reisebüro.<br />
Mögliche Lösungsansätze<br />
� OBEs als Lösungsansatz:<br />
� Eine selbst gepflegte OBE stellt zwar einen hohen<br />
Arbeitsaufwand dar, dies ist jedoch in der<br />
Regel mit einer hohen Adaptionsratequote verbunden.<br />
� Das Ausblenden nicht zu buchender Airlines ist<br />
möglich.<br />
� Prioritäten bei Leistungsträgern können selbst<br />
gesetzt werden.<br />
� „Travel Policy Alerts“ können definiert und<br />
automatisch ausgelöst werden.<br />
� Um unkontrollierten Buchungen über das Internet<br />
zu vermeiden, sollte die Nutzung der OBE in<br />
der Reiserichtlinie vorgeschrieben werden.<br />
� Eigene Raten nutzen<br />
� Selbst verhandelte Rahmenabkommen sind für die<br />
Reisebüros frei von Superprovisionen. Die Volumenboni<br />
kommen dem eigenen Unternehmen zugute.<br />
� Alle Aussagen und Angaben der Reisebüros sollten<br />
vom Einkauf hinterfragt werden.<br />
Grundsätzlich gilt auch hier: Durch Steuerung des<br />
Volumens und Verhandlungsgeschick können Erfolge<br />
erzielt werden.<br />
5.3 Reisekostenabgleich für mehr Transparenz<br />
� Überprüfung der Reisekostenabrechnungen und<br />
der Kreditkartenabrechnungen repräsentieren eine<br />
Möglichkeit mehr Transparenz zu erhalten.<br />
� Reisekostenabrechnungen sind eine Angelegenheit,<br />
die man in fast allen Fällen im eigenen Haus<br />
behalten will.<br />
� Abrechnungssysteme wie SAP oder „Reisekosten<br />
Classic“ (DATEV) existieren.<br />
� Kreditkartendaten liefern eine solide Basis – vor<br />
allem in der Kombination aus Reisendenkarten und<br />
Reisestellenkarten.<br />
� Probleme bei der Auswertung der Daten sind insbesondere<br />
mit dem Bereich „Hotel“ verbunden. So<br />
stellen die abgerechneten Preise zumeist Kombipreise<br />
aus Übernachtung, Parken und Bewirtung<br />
dar. Weiterhin sind die Angaben für ein und dasselbe<br />
Hotel oftmals unterschiedlich, z.B. „The<br />
Dorchester“, „The Dorchester, London“ oder<br />
„Dorchester, London“.<br />
� So das Unternehmen bereits über SAP verfügt,<br />
stellt das HR-Modul ein hilfreiches System für Reisekostenabrechnungen<br />
dar. Ein Anschaffung nur<br />
zum Zwecke der Abrechnung ist kostspielig und<br />
sollte gründlich überdacht werden.<br />
6 Meeting, Incentive, Convention, Event (M.I.C.E.)<br />
6.1 Allgemeines<br />
Im Bereich MICE finden in Deutschland jährlich<br />
1,9 Mio. Veranstaltungen mit 91 Mio. Teilnehmern<br />
und einem Umsatz von 58 Mrd. EURO statt. Dabei<br />
werden 63.000 Veranstaltungsräume und 74 Mio.<br />
Übernachtungen gebucht. Im Gegensatz zur klassischen<br />
und prozessgetriebenen Dienstreise sind MICE-<br />
Veranstaltungen objektspezifisch.<br />
6.2 Entwurf eines MICE-Rahmenvertrages<br />
Die BME-Fachgruppe „Einkauf von Reisedienstleistungen“<br />
hat es sich zum Ziel gesetzt, einen Rahmenvertrag<br />
für den Einkauf von MICE-Leistungen zu<br />
erarbeiten. Dieser kann für solche Unternehmen von<br />
Interesse sein, die einen gewissen Mindestumsatz bei<br />
MICE haben. Für Unternehmen, die diesen Umsatz<br />
nicht erreichen, ist der Aufwand, eine komplexe<br />
MICE-Einkaufsstrukturen zu schaffen, prohibitiv.<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
� Vertrag zwischen Auftragsgeber (AG) und Auftragsnehmer<br />
(AN)<br />
� Mögliche Anlagen: Service Level Agreements<br />
� Differenzierung: Rahmenvertrag und Einzelverträge<br />
§ 2 Einzelverträge<br />
� Einzelverträge für die einzelnen Bestellungen<br />
� Trennung von Transport und Veranstaltungsleistungen<br />
� Geschäftsbeziehung: AG – AN – Subkontraktoren<br />
� Zuwendungen und Zuschüsse müssen weitergereicht<br />
werden<br />
� Änderungen und Abweichungen<br />
� „Nicht erhebliche“ in Ordnung: Müssen genehmigt<br />
werden<br />
� Höhere Gewalt<br />
� Sorgfältigkeit bei Auswahl Subkontraktoren: Hinweis<br />
auf Risiken<br />
� Kontrolle bei Stornos: Wiederverkauf und Kontrolle,<br />
ob unbesetzt<br />
§ 3 Haftung Gewährleistung<br />
� „Kaufmännische Haftung“ für Erbringung der Leistung<br />
– auch für betraute Mitarbeiter und Subkontraktoren<br />
� Haftungsbeschränkung: x-fache des Leistungsentgeltes<br />
solange keine grobe Fahrlässigkeit<br />
� Keine Haftung des AN für lediglich „vermittelte“<br />
Dienstleistungen<br />
� Leistungserbringung durch AN entsprechend den<br />
Zusicherungen<br />
� „Nachbesserungen / Abhilfe“ bei unzureichender<br />
Leistung<br />
� AG kann fordern<br />
� AN kann Abhilfe schaffen oder diese bei „unverhältnismäßigem<br />
Aufwand“ bei vermindertem Leistungsentgelt<br />
verweigern<br />
� Kündigung von Einzelverträgen bei unzureichender<br />
Leistung möglich<br />
� Schadenersatz kann gefordert werden – unabhängig<br />
von Leistungsminderung<br />
� Haftung nach §701 BGB bleibt unberührt<br />
§ 4 Geheimhaltung / Datenschutz<br />
� Vertraulichkeit ist – soweit nicht anders vereinbart<br />
– vorausgesetzt<br />
� Alle Rechte an den Daten verbleiben beim AG<br />
� Exklusivitätsklausel<br />
§ 5 Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung<br />
� AGUN erhält alle Rechnungen als Empfänger<br />
(Kontrolle über Subkontraktoren)<br />
� Nutzung von Corporate Meeting Cards<br />
§ 6 Laufzeit und Kündigung<br />
� Unbefristet ABER Preislaufzeit<br />
� Fristlose Kündigungen erlaubt<br />
� Kündigung Rahmenvertrag wirkt sich nicht auf<br />
Einzelverträge aus<br />
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