BMEnet Guide Mobilität 2009
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� Savings müssen auf Grundlage der Prozesse und<br />
als Grundlage für die Gesamtkostenbetrachtung<br />
messbar sein Gesamtkostenbetrachtung zeigt bei<br />
erwarteter Akzeptanz einen realistischen Amor-<br />
tisationszeitpunkt<br />
� Fundierte Entscheidung existiert, ob Unterneh-<br />
men die OBE vom Reisebüro bereitstellen lassen<br />
oder selbst mieten bzw. kaufen will oder erst mit<br />
einem kostenlos nutzbaren Buchungsportal (z.B.<br />
Hotels) eine Testphase startet<br />
� Datenschutzaspekte wurden frühzeitig bedacht<br />
und Beteiligte (Betriebsrat, Datenschutzbeauf-<br />
tragte) eingebunden<br />
1.5 Kooperationsformen mit<br />
dem Anbieter<br />
Je nachdem ob geplant ist, das System zu kaufen<br />
oder die OBE Nutzung zu „mieten“, können unterschiedlich<br />
viele Anpassungen an die Vorstellungen<br />
des Unternehmens vorgenommen werden:<br />
� Bei einem gekauften System sind Dienstleister zumeist<br />
zu einer wesentlich umfassenderen Anpassung<br />
bereit, da diese als Teil des gekauften Paketes<br />
gesehen werden.<br />
� Bei einem gemieteten System steigt in vielen<br />
Fällen entweder ab einer gewissen Mindestnutzungsdauer<br />
die Bereitschaft zu Anpassungen oder<br />
diese werden gesondert abgerechnet. Mietmodelle<br />
gibt es mit verschiedenen Abrechnungsmodalitäten:<br />
� Abrechnung entsprechend der Anzahl der angelegten<br />
Profile<br />
� Abrechnung eines monatlichen Fixpreises<br />
� Abrechnung eines Preises pro Buchung<br />
� Abrechnung für monatliche Wartung des Systems<br />
Service Level Agreements gilt es sowohl mit dem<br />
Reisebüro als auch mit dem OBE Anbieter zu verhandeln.<br />
Hierbei sollte vor allem ein genaues Augenmerk<br />
auf die detaillierten Prozesse gelegt werden.<br />
Beispiele hierfür sind:<br />
� Maximal eine Stunde nach Buchung erhält der<br />
Reisende / der Reiseassistent eine Bestätigung per<br />
E-Mail.<br />
� Jeder Reisende / Reiseassistent muss bei jeder<br />
Wunschbuchung immer eine günstigere Alternative<br />
erhalten.<br />
1.6 Ergänzende Informationen zum<br />
Thema Überkreuzflüge<br />
Überkreuzflüge sind ein legales Mittel um Reisekosten<br />
niedrig zu halten.<br />
Überkreuzflüge erlaubt<br />
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt<br />
(Az. 31 C 2972/05-74) wurde zum zweiten Mal die<br />
Rechtmäßigkeit von Überkreuzbuchungen bestätigt.<br />
Das Amtsgericht Köln hatte bereits ähnlich geurteilt<br />
(Az. 117 C 269/04). Eine solche Regelung ist laut dem<br />
Urteil des Amtsgerichts Frankfurt eine "überra-<br />
schende Klausel" im Sinne des Bürgerlichen Gesetz-<br />
buches.<br />
Dem Gesetz zufolge stehe es einem Gläubiger<br />
grundsätzlich frei, ihm zustehende Ansprüche auch<br />
nur teilweise in Anspruch zu nehmen. Dies gelte<br />
auch für Tickets, die zu Sondertarifen gekauft wur-<br />
den. Demnach sind Fluggesellschaften nicht berech-<br />
tigt, den Rückflug zu stornieren, wenn der Reisende<br />
den Hinflug nicht angetreten hat. Für den Reisenden<br />
besteht keine Verpflichtung, jedes Segment eines<br />
gebuchten Rundflugs auch anzutreten.<br />
Mit Klauseln, die den Rückflug bei nicht angetrete-<br />
nem Hinflug ausschließen, versuchen Airlines "Über-<br />
kreuzbuchungen" zu verhindern. Will eine Flugge-<br />
sellschaft das verhindern, muss sie die Klausel in<br />
ihren Geschäftsbedingungen bei der Buchung<br />
hervorheben oder besonders darauf hinweisen, so<br />
das Gericht. Die klagende Firma habe "zulässiger-<br />
weise eine Möglichkeit zur Kostenersparnis wahrge-<br />
nommen", heißt es im Urteil. Bei der Buchung der<br />
Tickets im Internet sei die Ausschlussbestimmung für<br />
die Firmenmitarbeiter angesichts einer Vielfalt von<br />
Bedingungen kaum auffindbar gewesen.<br />
2 Kreditkarten<br />
2.1 Messung der Dienstleistung „Reise“<br />
Für ein erfolgreiches Controlling, also die Beschaffung<br />
und Analyse von Daten zu Steuerungszwecken, können<br />
folgende Größen ausgewertet werden:<br />
� Savings<br />
� Einhaltung der Reiserichtlinie<br />
� Kostenart<br />
� Leistungsträger / -anbieter<br />
� Unternehmensbereich<br />
� Abteilung / Mitarbeiter<br />
� Zufriedenheit der internen Kunden<br />
� Ausfälle, z.B. von Zubringerflügen<br />
Die Daten für eine aussagekräftige Analyse sind grundsätzlich<br />
vorhanden. Sie wird jedoch häufig vom<br />
Betriebsrat unter Berufung auf den Datenschutz verhindert.<br />
Dies gilt insbesondere für die Kontrolle der<br />
Einhaltung der Reiserichtlinien.<br />
� Die Erfassung der Daten zu Abrechnungszwecken ist<br />
unproblematisch. Das Erfassen für ein Reporting eher<br />
problematisch<br />
� Die Auswertung nach abstrakten Gruppen ist<br />
weniger problematisch als eine personenbezogene<br />
Auswertung<br />
� Der Betriebsrat ist zustimmungspflichtig<br />
� Mögliche Lösungen:<br />
� In die Reiserichtlinie Passus aufnehmen wie z.B.:<br />
„Abweichungen [von ihr] werden dokumentiert<br />
und an den Vorstand berichtet.“<br />
� Automatische Generierung einer Email bei Verstoß.<br />
� Generalklausel in den Arbeitsvertrag aufnehmen,<br />
die besagt, dass alle Richtlinien zu befolgen sind.<br />
� Den Betriebsrat frühzeitig in die Entwicklung des<br />
Auswertungsprozess einbeziehen.<br />
� Allgemein: Betriebsvereinbarungen haben Vorrang<br />
und greifen in den Arbeitsvertrag ein.<br />
Bei einer Befragung von Einkäufern im Travelbereich<br />
wurden unterschiedliche Erfahrungen berichtet: In<br />
einigen Fällen wurde eine personenbezogene Auswertung<br />
in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgesetzt. In<br />
anderen Fällen scheiterte eine Umsetzung bzw. wurde<br />
bereits im Vorfeld aufgrund der Widerstände aufgegeben.<br />
Sogar das Anlegen von Reisendenprofilen wird<br />
von vielen Betriebsräten kritisch betrachtet.<br />
Personenbezogene Auswertungen sind hierbei nicht als<br />
reiner Kontrollmechanismus zu sehen: Sie können<br />
durchaus einen Vorteil für den einzelnen Reisenden<br />
darstellen: So könnte z.B. Bahnvielfahrern aufgrund<br />
der Auswertungen eine Netzkarte der Deutschen Bahn<br />
zur Kostensenkung angeboten werden.<br />
Generell werden bei Controlling und Datenschutzaspekten<br />
einzelfallbezogene Pre-Trip Reports als weniger<br />
kritisch erachtet als Post-Trip Auswertungen.<br />
Als Datenquellen kommen:<br />
� Reisebüro und -buchungsdaten,<br />
� Leistungsträger,<br />
� internes Controlling sowie<br />
� Kreditkarten in Frage.<br />
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