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BMEnet Guide Mobilität 2009

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� Savings müssen auf Grundlage der Prozesse und<br />

als Grundlage für die Gesamtkostenbetrachtung<br />

messbar sein Gesamtkostenbetrachtung zeigt bei<br />

erwarteter Akzeptanz einen realistischen Amor-<br />

tisationszeitpunkt<br />

� Fundierte Entscheidung existiert, ob Unterneh-<br />

men die OBE vom Reisebüro bereitstellen lassen<br />

oder selbst mieten bzw. kaufen will oder erst mit<br />

einem kostenlos nutzbaren Buchungsportal (z.B.<br />

Hotels) eine Testphase startet<br />

� Datenschutzaspekte wurden frühzeitig bedacht<br />

und Beteiligte (Betriebsrat, Datenschutzbeauf-<br />

tragte) eingebunden<br />

1.5 Kooperationsformen mit<br />

dem Anbieter<br />

Je nachdem ob geplant ist, das System zu kaufen<br />

oder die OBE Nutzung zu „mieten“, können unterschiedlich<br />

viele Anpassungen an die Vorstellungen<br />

des Unternehmens vorgenommen werden:<br />

� Bei einem gekauften System sind Dienstleister zumeist<br />

zu einer wesentlich umfassenderen Anpassung<br />

bereit, da diese als Teil des gekauften Paketes<br />

gesehen werden.<br />

� Bei einem gemieteten System steigt in vielen<br />

Fällen entweder ab einer gewissen Mindestnutzungsdauer<br />

die Bereitschaft zu Anpassungen oder<br />

diese werden gesondert abgerechnet. Mietmodelle<br />

gibt es mit verschiedenen Abrechnungsmodalitäten:<br />

� Abrechnung entsprechend der Anzahl der angelegten<br />

Profile<br />

� Abrechnung eines monatlichen Fixpreises<br />

� Abrechnung eines Preises pro Buchung<br />

� Abrechnung für monatliche Wartung des Systems<br />

Service Level Agreements gilt es sowohl mit dem<br />

Reisebüro als auch mit dem OBE Anbieter zu verhandeln.<br />

Hierbei sollte vor allem ein genaues Augenmerk<br />

auf die detaillierten Prozesse gelegt werden.<br />

Beispiele hierfür sind:<br />

� Maximal eine Stunde nach Buchung erhält der<br />

Reisende / der Reiseassistent eine Bestätigung per<br />

E-Mail.<br />

� Jeder Reisende / Reiseassistent muss bei jeder<br />

Wunschbuchung immer eine günstigere Alternative<br />

erhalten.<br />

1.6 Ergänzende Informationen zum<br />

Thema Überkreuzflüge<br />

Überkreuzflüge sind ein legales Mittel um Reisekosten<br />

niedrig zu halten.<br />

Überkreuzflüge erlaubt<br />

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt<br />

(Az. 31 C 2972/05-74) wurde zum zweiten Mal die<br />

Rechtmäßigkeit von Überkreuzbuchungen bestätigt.<br />

Das Amtsgericht Köln hatte bereits ähnlich geurteilt<br />

(Az. 117 C 269/04). Eine solche Regelung ist laut dem<br />

Urteil des Amtsgerichts Frankfurt eine "überra-<br />

schende Klausel" im Sinne des Bürgerlichen Gesetz-<br />

buches.<br />

Dem Gesetz zufolge stehe es einem Gläubiger<br />

grundsätzlich frei, ihm zustehende Ansprüche auch<br />

nur teilweise in Anspruch zu nehmen. Dies gelte<br />

auch für Tickets, die zu Sondertarifen gekauft wur-<br />

den. Demnach sind Fluggesellschaften nicht berech-<br />

tigt, den Rückflug zu stornieren, wenn der Reisende<br />

den Hinflug nicht angetreten hat. Für den Reisenden<br />

besteht keine Verpflichtung, jedes Segment eines<br />

gebuchten Rundflugs auch anzutreten.<br />

Mit Klauseln, die den Rückflug bei nicht angetrete-<br />

nem Hinflug ausschließen, versuchen Airlines "Über-<br />

kreuzbuchungen" zu verhindern. Will eine Flugge-<br />

sellschaft das verhindern, muss sie die Klausel in<br />

ihren Geschäftsbedingungen bei der Buchung<br />

hervorheben oder besonders darauf hinweisen, so<br />

das Gericht. Die klagende Firma habe "zulässiger-<br />

weise eine Möglichkeit zur Kostenersparnis wahrge-<br />

nommen", heißt es im Urteil. Bei der Buchung der<br />

Tickets im Internet sei die Ausschlussbestimmung für<br />

die Firmenmitarbeiter angesichts einer Vielfalt von<br />

Bedingungen kaum auffindbar gewesen.<br />

2 Kreditkarten<br />

2.1 Messung der Dienstleistung „Reise“<br />

Für ein erfolgreiches Controlling, also die Beschaffung<br />

und Analyse von Daten zu Steuerungszwecken, können<br />

folgende Größen ausgewertet werden:<br />

� Savings<br />

� Einhaltung der Reiserichtlinie<br />

� Kostenart<br />

� Leistungsträger / -anbieter<br />

� Unternehmensbereich<br />

� Abteilung / Mitarbeiter<br />

� Zufriedenheit der internen Kunden<br />

� Ausfälle, z.B. von Zubringerflügen<br />

Die Daten für eine aussagekräftige Analyse sind grundsätzlich<br />

vorhanden. Sie wird jedoch häufig vom<br />

Betriebsrat unter Berufung auf den Datenschutz verhindert.<br />

Dies gilt insbesondere für die Kontrolle der<br />

Einhaltung der Reiserichtlinien.<br />

� Die Erfassung der Daten zu Abrechnungszwecken ist<br />

unproblematisch. Das Erfassen für ein Reporting eher<br />

problematisch<br />

� Die Auswertung nach abstrakten Gruppen ist<br />

weniger problematisch als eine personenbezogene<br />

Auswertung<br />

� Der Betriebsrat ist zustimmungspflichtig<br />

� Mögliche Lösungen:<br />

� In die Reiserichtlinie Passus aufnehmen wie z.B.:<br />

„Abweichungen [von ihr] werden dokumentiert<br />

und an den Vorstand berichtet.“<br />

� Automatische Generierung einer Email bei Verstoß.<br />

� Generalklausel in den Arbeitsvertrag aufnehmen,<br />

die besagt, dass alle Richtlinien zu befolgen sind.<br />

� Den Betriebsrat frühzeitig in die Entwicklung des<br />

Auswertungsprozess einbeziehen.<br />

� Allgemein: Betriebsvereinbarungen haben Vorrang<br />

und greifen in den Arbeitsvertrag ein.<br />

Bei einer Befragung von Einkäufern im Travelbereich<br />

wurden unterschiedliche Erfahrungen berichtet: In<br />

einigen Fällen wurde eine personenbezogene Auswertung<br />

in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgesetzt. In<br />

anderen Fällen scheiterte eine Umsetzung bzw. wurde<br />

bereits im Vorfeld aufgrund der Widerstände aufgegeben.<br />

Sogar das Anlegen von Reisendenprofilen wird<br />

von vielen Betriebsräten kritisch betrachtet.<br />

Personenbezogene Auswertungen sind hierbei nicht als<br />

reiner Kontrollmechanismus zu sehen: Sie können<br />

durchaus einen Vorteil für den einzelnen Reisenden<br />

darstellen: So könnte z.B. Bahnvielfahrern aufgrund<br />

der Auswertungen eine Netzkarte der Deutschen Bahn<br />

zur Kostensenkung angeboten werden.<br />

Generell werden bei Controlling und Datenschutzaspekten<br />

einzelfallbezogene Pre-Trip Reports als weniger<br />

kritisch erachtet als Post-Trip Auswertungen.<br />

Als Datenquellen kommen:<br />

� Reisebüro und -buchungsdaten,<br />

� Leistungsträger,<br />

� internes Controlling sowie<br />

� Kreditkarten in Frage.<br />

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