26.11.2019 Aufrufe

KÜCHENPLANER Ausgabe 12-2019

Die Fachzeitschrift KÜCHENPLANER zählt zur Pflichtlektüre der deutschen Küchenspezialisten. Achtmal jährlich werden mehr als 6.000 Küchenplaner und Einkäufer in den Küchenfachmärkten, Küchenfachabteilungen in Möbelhäusern, Küchenstudios und in der Küchenindustrie angesprochen.

Die Fachzeitschrift KÜCHENPLANER zählt zur Pflichtlektüre der deutschen Küchenspezialisten. Achtmal jährlich werden mehr als 6.000 Küchenplaner und Einkäufer in den Küchenfachmärkten, Küchenfachabteilungen in Möbelhäusern, Küchenstudios und in der Küchenindustrie angesprochen.

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Betriebsführung<br />

Expertenbeitrag von Volker Schmidt, SEB Steuerberatung<br />

Die Fallen der Digitalisierung<br />

rechtzeitig erkennen<br />

Die Digitalisierung hat für den Küchenhandel positive Aspekte, birgt aber auch<br />

konkrete Risiken. Volker Schmidt von der SEB Steuerberatung weist auf zwei Digitalfallen<br />

hin, die unter Umständen teuer werden können und die durch neue Gesetze<br />

und Verordnungen entstanden sind – und er beschreibt, wie man vermeiden kann,<br />

in sie hineinzutappen.<br />

Die Digitalisierung birgt gerade für die Küchenbranche<br />

große Potenziale. Die Planung kann individueller<br />

und anschaulicher gemacht werden. In der Abwicklung<br />

lassen sich Vorgänge automatisieren. Neue Vertriebskanäle<br />

öffnen sich, und die Küche selbst wird<br />

intelligenter. Doch wie so oft im Leben gehen diese Vorteile<br />

auch mit einer Reihe von Risiken einher. Risiken,<br />

die für den einzelnen Küchenhändler richtig teuer werden<br />

können. Zwei dieser neuen Digitalrisiken lassen<br />

sich leicht vermeiden – wenn man sie denn kennt.<br />

Risiko 1: Systemwechsel in der Buchführung<br />

Das erste Risiko liegt in einem Vorgang, zu dem die<br />

meisten Unternehmer grundsätzlich schon ein zwiespältiges<br />

Verhältnis haben dürften: in der Betriebsprüfung.<br />

Bei Unternehmen haben die Finanzämter<br />

ohne weitere Voraussetzungen das Recht, Außenprüfungen<br />

vorzunehmen, um die Korrektheit der steuerlich<br />

relevanten Vorgänge sicherzustellen. Es liegt in<br />

der Natur der Sache, dass Betriebsprüfer des Finanzamtes<br />

eher mit dem Interesse in ein Unternehmen gehen,<br />

Abweichungen zu finden, als dass sie das Unternehmen<br />

entlasten wollen. Doch das war schon immer<br />

so. Ein Betriebsprüfer im Haus war noch nie die pure<br />

Freude für den Unternehmer. Wo liegt nun also das Digitalisierungsproblem?<br />

Früher hatte der Betriebsprüfer<br />

Zugang zur Buchführung und zu den Bankunterlagen.<br />

Heute reicht das nicht mehr, denn die Art, wie<br />

Küchenstudios arbeiten, hat sich geändert. Durch Gesetz-<br />

und Verordnungsänderungen ist also neuerdings<br />

der Ablauf zu beschreiben, wie die Zahlen der Buchführung<br />

zustande kommen. Den Umfang der Buchhaltungsunterlagen<br />

hat der Gesetzgeber dabei erweitert.<br />

Als maßgeblich gelten schon seit einiger Zeit die<br />

Unterlagen und vor allem Programme, mit denen die<br />

betriebswirtschaftlichen Prozesse im Küchenhandel<br />

abgebildet werden, also im Wesentlichen die Planungsprogramme,<br />

die eventuell daran anschließenden Warenwirtschaftsprogramme,<br />

die Montagepläne oder die<br />

Fakturierungssoftware.<br />

Unterschiedliche Zahlen<br />

in unterschiedlichen Systemen<br />

Der Prüfer macht nun Folgendes: Er gleicht die Angebote<br />

aus der Planungssoftware mit den Umsätzen in der<br />

Buchhaltung ab. Maßgebend sind für ihn die Angaben<br />

der Software. Ist zwischen den Planungs- und Buchhaltungssystemen<br />

alles identisch, hat das Küchenstudio<br />

kein Problem. Doch in der Realität ergeben sich häufig<br />

größere Unterschiede. Zum Beispiel, wenn Rabatte eingeräumt<br />

werden, die dann in der Software nicht mehr<br />

vermerkt werden. Oder wenn Angebote überschrieben<br />

werden. Diese Praxis ist durchaus gängig. Der Händler<br />

nutzt ein altes Angebot, das zu keinem Kaufvertrag geführt<br />

hat, um einem Neukunden ein Angebot zu unterbreiten.<br />

Die alten Daten werden durch neue Daten er-<br />

Foto: SEB<br />

Volker Schmidt und die SEB Steuerberatung<br />

Volker Schmidt ist nicht nur Steuerberater und Vereidigter<br />

Buchprüfer – er ist ebenfalls Fachberater für Unternehmensnachfolge<br />

und für die Umstrukturierung von Unternehmen<br />

sowie Datenschutzbeauftragter insbesondere für<br />

den Küchenhandel. Die SEB Steuerberatung beschäftigt 50<br />

Mitarbeiter und ist seit 1990 auf den Kücheneinzelhandel<br />

spezialisiert. Derzeit betreut die Beratungsgesellschaft<br />

rund 80 Kücheneinzelhandelsunternehmen unterschiedlicher<br />

Größen mit diversen Verbandszugehörigkeiten. Die<br />

persönliche Betreuung hinsichtlich betriebswirtschaftlicher,<br />

steuerrechtlicher, buchhalterischer und datenschutzrechtlicher<br />

Fragen steht dabei im Vordergrund.<br />

52 <strong>KÜCHENPLANER</strong> <strong>12</strong>/<strong>2019</strong>

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