Musiker Magazin 3/2019
FESTIVAL: Deutscher Rock & Pop Preis 2019 – Konzept; STORIES: Sigi Schwab – Der vielsaitige Champion; Albert Böhne spricht über seine Karriere und die Zusammenarbeit mit Tony Liotta; Interview mit Linda B.; 50 Jahre Peter Maffay – Pünktlich zu seinem siebzigsten Geburtstag erschien das Jubiläumsalbum »Jetzt!«; Achim Amme – »Ammerica«; Die Historie der Rock- & Popmusik – Teil 14: The Rolling Stones – the greatest rock & roll band in the world (Teil 1); HAzel The Nut – »Animal Birthday Party«; DECADANCE DANCE – »We All Get lost ... Sometimes«; UDOMAT & Panikgenossen; MAKIA – Wenn man Musikerherzen öffnet – ist da die ganze Welt zu hause; MUSIKBUSINESS: Mit Musik auf Youtube Music einnahmen erzielen (teil 2) – Deine Musikkarriere auf andere Arten über Youtube vorantreiben; MUSIK & RECHT: Fundamentale Weichenstellung: EUGH-Urteil über Sampling in der Musikproduktion; RUBRIKEN: Produkt-News; CD-Rezensionen; Titelschutzanzeigen; Kleinanzeigen; Impressum
FESTIVAL: Deutscher Rock & Pop Preis 2019 – Konzept; STORIES: Sigi Schwab – Der vielsaitige Champion; Albert Böhne spricht über seine Karriere und die Zusammenarbeit
mit Tony Liotta; Interview mit Linda B.; 50 Jahre Peter Maffay – Pünktlich zu seinem siebzigsten Geburtstag erschien das Jubiläumsalbum »Jetzt!«; Achim Amme – »Ammerica«; Die Historie der Rock- & Popmusik – Teil 14: The Rolling Stones – the greatest rock & roll band in the world (Teil 1); HAzel The Nut – »Animal Birthday Party«; DECADANCE DANCE – »We All Get lost ... Sometimes«; UDOMAT & Panikgenossen; MAKIA – Wenn man Musikerherzen öffnet – ist da die ganze Welt zu hause; MUSIKBUSINESS: Mit Musik auf Youtube Music einnahmen erzielen (teil 2) – Deine Musikkarriere auf andere Arten über Youtube vorantreiben; MUSIK & RECHT: Fundamentale Weichenstellung: EUGH-Urteil über Sampling in der Musikproduktion; RUBRIKEN: Produkt-News; CD-Rezensionen; Titelschutzanzeigen; Kleinanzeigen; Impressum
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52 MUSIK & RECHT<br />
Fundamentale Weichenstellung:<br />
EUGH-URTEIL ÜBER SAMPLING IN DER<br />
MUSIKPRODUKTION<br />
Produzenten bewegen<br />
sich beim Sampling<br />
im urheberrechtlichen<br />
Graubereich.<br />
Der Europäische<br />
Gerichtshof beurteilte<br />
nun die Verwendung<br />
von Musikausschnitten.<br />
die Beteiligten geht es wohl vor allem<br />
Für<br />
ums Prestige, für die Musikwelt aber um<br />
eine fundamentale Weichenstellung: Seit 20 Jahren<br />
streiten sich Mitglieder der Elektro-Pioniere Kraft -<br />
werk mit dem Produzenten Moses Pelham vor<br />
Gericht. Letzterer hatte eine markante, zwei Se -<br />
kunden lange Sequenz aus dem Kraftwerk-Song<br />
„Metall auf Metall“ für den von ihm produzierten<br />
Titel „Nur mir“ von Sabrina Setlur verwendet. Die<br />
Sequenz wird im Song fortlaufend wiederholt und<br />
bildet als Loop das rhythmische Grundgerüst.<br />
Die Kraftwerk-Mitglieder stören sich vor allem<br />
daran, dass Pelham nicht um Erlaubnis gefragt<br />
hatte, bevor er die Sequenz einbaute.<br />
Inhaltlich geht es bei der Auseinandersetzung<br />
also um die grundsätzliche Frage, inwieweit man<br />
Teile von fremden Songs für eigene Projekte be -<br />
nutzen darf, und vor allem, ob man beim Schöpfer<br />
beziehungsweise dem „Tonträgerhersteller“ als<br />
Rechteinhaber eine Erlaubnis oder eine kostenpflichtige<br />
Lizenz einholen muss.<br />
Pelham und die Kraftwerk-Mitglieder gingen<br />
über die Jahre durch viele Instanzen – alleine der<br />
Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich derzeit<br />
zum dritten Mal mit dem Fall. Im Juni 2017<br />
hatte das oberste deutsche Gericht dazu dem<br />
Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zu einer<br />
Verletzung der Rechte des Tonträgerherstellers<br />
durch Sampling vorgelegt. In den Fragen geht es<br />
um mögliche Auslegungen der EU-Urheber rechts -<br />
r ichtlinie in der noch gültigen Version aus dem<br />
Jahre 2001 (2001/29/EG).<br />
DIE NICHTERKENNBARKEIT<br />
VON AUDIOFRAGMENTEN<br />
Der EuGH (Urteil vom 29.07.<strong>2019</strong> – C-476/17)<br />
kommt zunächst zum Ergebnis, dass die Weiter -<br />
verwendung eines – auch nur sehr kurzen – Audio -<br />
fragments grundsätzlich als eine urheberrechtlich<br />
relevante Vervielfältigung anzusehen ist. Daher<br />
kann ausschließlich der Tonträgerhersteller be -<br />
stimmen, ob diese Nutzung erlaubt ist – er muss<br />
also befragt und auf Wunsch auch entlohnt werden.<br />
Die gesetzlichen Vorgaben sollen dem EuGH<br />
zufolge ein hohes Schutzniveau für das Urheber -<br />
recht gewährleisten. Sie dienen demnach dem Ziel,<br />
finanzielle Investitionen des Tonträgerherstellers<br />
zu schützen.<br />
Beim Musik-Sampling gibt es jedoch nach der<br />
Entscheidung des EuGH zwei Ausnahmen von<br />
der harten Regel. Die erste liegt dann vor, wenn<br />
ein Künstler „in Ausübung der Kunstfreiheit einem<br />
Tonträger ein Audiofragment“ entnimmt, um es<br />
in „geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer<br />
Form in einem neuen Werk zu nutzen“.<br />
musiker <strong>Magazin</strong> 3/<strong>2019</strong>