MEDorganizer - MEDI Deutschland
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<strong>MEDI</strong>times<br />
Fortsetzung von Seite 21<br />
wie „Fühlen Sie sich von Ihrem Arzt abgezockt?“<br />
oder „Fühlen Sie sich regelmäßig<br />
falsch behandelt?“. Die Antworten<br />
sprechen für sich – und gegen die Qualität<br />
der ärztefeindlichen Publikationen:<br />
Gut 99 Prozent der Patienten verneinen<br />
die Behauptungen des „Ärztehassers“<br />
( siehe auch Seite 11 ).<br />
Ein anderes aktuelles Problem der<br />
Ärzteschaft ist die elektronische Gesundheitskarte<br />
(eGK). Von 500 Ärzten in der<br />
vorgesehenen Testregion Heilbronn wollten<br />
nur sechs Ärzte an dem Test der eGK<br />
teilnehmen. Damit findet der Test in der<br />
Region Heilbronn nicht statt ( siehe auch<br />
Artikel auf Seite 16 ). Baumgärtner wies<br />
darauf hin, dass die Ärzteschaft nun klar<br />
machen müsse, dass die Karte solange<br />
nicht starten dürfe, wie die Forderungen<br />
der Ärzte nicht erfüllt sind.<br />
<strong>MEDI</strong> Vorstandsmitglied Dr. Anne<br />
Gräfin Vitzthum hatte in der Zeitung<br />
„Westfälische Nachrichten“ gelesen,<br />
was Ulla Schmidt von den Ärzteprotesten<br />
hält: Da ginge es häufig nur um<br />
Polemik, Machtpoker und Eigeninteresse.<br />
Vitzthum dazu vor dem Ärztetags–Plenum:<br />
„Dafür haben wir unse <br />
re Praxen nicht geschlossen, um uns so<br />
darstellen zu lassen.“<br />
Dem BÄK–Präsidenten bescheinigte<br />
sie eine faszinierend klare Analyse der<br />
politischen Situation. Der von Hoppe<br />
angekündigte Freiheitskampf habe etwas<br />
mit ihrer Würde zu tun, betonte<br />
Vitzthum kampfbereit. Zu diesem Freiheitskampf<br />
gehöre auch das Thema<br />
Kostenerstattung sowie der Ausstieg<br />
aus dem System, wenn es nicht anders<br />
gehe.<br />
Klaus Schmidt<br />
gesuNdHeitsPolitik<br />
Mogelpackung<br />
Vertragsarztrecht?<br />
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz<br />
(VÄG): Ein Wortungetüm, das Politiker<br />
und viele Standespolitiker den Ärzten<br />
gern als großen Fortschritt verkaufen.<br />
Der <strong>MEDI</strong> Verbund ist skeptisch – und<br />
inzwischen bezweifeln auch andere<br />
Experten aus dem Gesundheitswesen,<br />
ob niedergelassene Ärzte mit dem VÄG<br />
glücklich werden.<br />
„Wir setzen damit wichtige Impulse, die<br />
den Arztberuf attraktiver machen, und<br />
wir machen die ambulante Versorgung<br />
flexibler. Vor allem aber geben wir mit<br />
dem Gesetz Antworten auf Probleme der<br />
ambulanten Versorgung“, sagt Bundesgesundheitsministerin<br />
Ulla Schmidt über<br />
das VÄG und verspricht: „Wir packen mit<br />
diesem Gesetz gezielt regionale Versorgungsprobleme<br />
an.“ Auch der Vorstand<br />
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
(KBV ) ist voll des Lobes über das Gesetz.<br />
Die beiden KBV–Chefs sehen in dem<br />
Gesetz „die Chance, dem drohenden<br />
Ärztemangel zu begegnen und den Dienst<br />
am Menschen vor allem für den Nachwuchs<br />
wieder attraktiver zu gestalten.“<br />
Grund für die Euphorie in der Körper<br />
22<br />
schaft: Künftig kann ein Arzt an mehreren<br />
Orten gleichzeitig tätig werden, in eigener<br />
Praxis oder als Angestellter. Er darf<br />
als Angestellter sowohl im Krankenhaus<br />
als auch in einem Medizinischen Versorgungszentrumarbeiten.Zusammenschlüsse<br />
über Orts–, Praxis– und Fachgebietsgrenzen<br />
hinweg werden möglich. Die<br />
neuen Regelungen können also Anreize<br />
für die Arbeit in der ambulanten Versorgung<br />
bieten. Ministerium und KBV hatten<br />
zunächst ihr Ziel erreicht –die Stimmung<br />
in vielen Informationsveranstaltungen war<br />
gut unter den niedergelassenen Ärzten.<br />
Dazu besteht nach Auffassung vieler Experten<br />
jedoch wenig Anlass.<br />
Ungleichbehandlung<br />
gegenüber MVZ<br />
„In der Summe wohl eher keine Vorteile“<br />
erwartet RA Peter Ramolla für die Vertragsärzte<br />
durch das VÄG. Der Sachgebietsleiter<br />
Zulassung der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung Baden–Württemberg<br />
verweist auf Ungleichbehandlungen gegenüber<br />
dem Medizinischen Versorgungszentrum<br />
(MVZ), die Vertragsärzte mit<br />
dem Gesetz in Kauf nehmen müssen. Die<br />
Foto: PixelQuelle