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MEDorganizer - MEDI Deutschland

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<strong>MEDI</strong>times<br />

Fortsetzung von Seite 21<br />

wie „Fühlen Sie sich von Ihrem Arzt abgezockt?“<br />

oder „Fühlen Sie sich regelmäßig<br />

falsch behandelt?“. Die Antworten<br />

sprechen für sich – und gegen die Qualität<br />

der ärztefeindlichen Publikationen:<br />

Gut 99 Prozent der Patienten verneinen<br />

die Behauptungen des „Ärztehassers“<br />

( siehe auch Seite 11 ).<br />

Ein anderes aktuelles Problem der<br />

Ärzteschaft ist die elektronische Gesundheitskarte<br />

(eGK). Von 500 Ärzten in der<br />

vorgesehenen Testregion Heilbronn wollten<br />

nur sechs Ärzte an dem Test der eGK<br />

teilnehmen. Damit findet der Test in der<br />

Region Heilbronn nicht statt ( siehe auch<br />

Artikel auf Seite 16 ). Baumgärtner wies<br />

darauf hin, dass die Ärzteschaft nun klar<br />

machen müsse, dass die Karte solange<br />

nicht starten dürfe, wie die Forderungen<br />

der Ärzte nicht erfüllt sind.<br />

<strong>MEDI</strong> Vorstandsmitglied Dr. Anne<br />

Gräfin Vitzthum hatte in der Zeitung<br />

„Westfälische Nachrichten“ gelesen,<br />

was Ulla Schmidt von den Ärzteprotesten<br />

hält: Da ginge es häufig nur um<br />

Polemik, Machtpoker und Eigeninteresse.<br />

Vitzthum dazu vor dem Ärztetags–Plenum:<br />

„Dafür haben wir unse ­<br />

re Praxen nicht geschlossen, um uns so<br />

darstellen zu lassen.“<br />

Dem BÄK–Präsidenten bescheinigte<br />

sie eine faszinierend klare Analyse der<br />

politischen Situation. Der von Hoppe<br />

angekündigte Freiheitskampf habe etwas<br />

mit ihrer Würde zu tun, betonte<br />

Vitzthum kampfbereit. Zu diesem Freiheitskampf<br />

gehöre auch das Thema<br />

Kostenerstattung sowie der Ausstieg<br />

aus dem System, wenn es nicht anders<br />

gehe.<br />

Klaus Schmidt<br />

gesuNdHeitsPolitik<br />

Mogelpackung<br />

Vertragsarztrecht?<br />

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz<br />

(VÄG): Ein Wortungetüm, das Politiker<br />

und viele Standespolitiker den Ärzten<br />

gern als großen Fortschritt verkaufen.<br />

Der <strong>MEDI</strong> Verbund ist skeptisch – und<br />

inzwischen bezweifeln auch andere<br />

Experten aus dem Gesundheitswesen,<br />

ob niedergelassene Ärzte mit dem VÄG<br />

glücklich werden.<br />

„Wir setzen damit wichtige Impulse, die<br />

den Arztberuf attraktiver machen, und<br />

wir machen die ambulante Versorgung<br />

flexibler. Vor allem aber geben wir mit<br />

dem Gesetz Antworten auf Probleme der<br />

ambulanten Versorgung“, sagt Bundesgesundheitsministerin<br />

Ulla Schmidt über<br />

das VÄG und verspricht: „Wir packen mit<br />

diesem Gesetz gezielt regionale Versorgungsprobleme<br />

an.“ Auch der Vorstand<br />

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

(KBV ) ist voll des Lobes über das Gesetz.<br />

Die beiden KBV–Chefs sehen in dem<br />

Gesetz „die Chance, dem drohenden<br />

Ärztemangel zu begegnen und den Dienst<br />

am Menschen vor allem für den Nachwuchs<br />

wieder attraktiver zu gestalten.“<br />

Grund für die Euphorie in der Körper­<br />

22<br />

schaft: Künftig kann ein Arzt an mehreren<br />

Orten gleichzeitig tätig werden, in eigener<br />

Praxis oder als Angestellter. Er darf<br />

als Angestellter sowohl im Krankenhaus<br />

als auch in einem Medizinischen Versorgungszentrumarbeiten.Zusammenschlüsse<br />

über Orts–, Praxis– und Fachgebietsgrenzen<br />

hinweg werden möglich. Die<br />

neuen Regelungen können also Anreize<br />

für die Arbeit in der ambulanten Versorgung<br />

bieten. Ministerium und KBV hatten<br />

zunächst ihr Ziel erreicht –die Stimmung<br />

in vielen Informationsveranstaltungen war<br />

gut unter den niedergelassenen Ärzten.<br />

Dazu besteht nach Auffassung vieler Experten<br />

jedoch wenig Anlass.<br />

Ungleichbehandlung<br />

gegenüber MVZ<br />

„In der Summe wohl eher keine Vorteile“<br />

erwartet RA Peter Ramolla für die Vertragsärzte<br />

durch das VÄG. Der Sachgebietsleiter<br />

Zulassung der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung Baden–Württemberg<br />

verweist auf Ungleichbehandlungen gegenüber<br />

dem Medizinischen Versorgungszentrum<br />

(MVZ), die Vertragsärzte mit<br />

dem Gesetz in Kauf nehmen müssen. Die<br />

Foto: PixelQuelle

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