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Gero Frels
auch mit darüber, ob ein Immobilienerbe
ausgeschlagen
werden sollte. Auch hinsichtlich
der Frage, wie hoch im
Falle mehrerer Erben mögliche
Pflichtanteile ausfallen,
kann ein Verkehrswertgutachten
Klarheit schaffen.
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Verkauf durch Betreuende
Ebenfalls sehr häufig wird Frels als Gutachter herangezogen,
wenn Angehörige eine Immobilie verkaufen möchten und als
gesetzliche Betreuer der Immobilienbesitzerin oder des Immobilienbesitzers
eingesetzt wurden. Damit der Verkauf der
Immobilie der oder des Betreuten durchgeführt werden kann,
ist eine Genehmigung des Betreuungsgerichts vorgeschrieben.
Damit es diese erteilen oder versagen kann, benötigt es
ein ausführliches Verkehrswertgutachten. Dadurch soll verhindert
werden, dass Immobilien unter Wert und damit zum
Nachteil der oder des Betreuten verkauft werden.
Ist absehbar, dass eine Immobilie durch die gesetzlichen Betreuer
verkauft werden muss, etwa um die Pflegekosten des
Betreuten zu finanzieren, rät Frels, frühzeitig ein entsprechendes
Gutachten erstellen zu lassen: „Immer wieder kommt es
vor, dass sich Angehörige ohne ein vorliegendes Gutachten
bereits mit einem Käufer einig geworden sind. Kommt nun
das vom Gericht geforderte Gutachten zu einem höheren Wert
für die Immobilie, muss der bereits vereinbarte Preis nach
oben korrigiert und gegebenenfalls sogar ein neuer Käufer
gesucht werden. Wenn das Geld ohnehin knapp ist, stellt die
damit einhergehende zeitliche Verzögerung Betreute und Angehörige
oft vor nicht unerhebliche finanzielle Probleme.“
Wann lohnt sich ein Gutachten?
Während im Fall einer gesetzlichen Betreuungsregelung in
der Regel ein Gutachten beim Verkauf einer Immobilie vorgeschrieben
ist, können Betroffene, etwa im Zusammenhang
mit einem Erbschafsteuerbescheid, selbst entscheiden, ob sie
gegen diesen Widerspruch einlegen und zu diesem Zweck
ein Verkehrswertgutachten bei Gero Frels in Auftrag geben.
Ob sich dies lohnt, hängt unter anderem von der Frage ab, in
welchem Verwandtschaftsverhältnis Erben und Erblasser stehen:
„Wer als naher Verwandter im Fall einer Erbschaft über
einen hohen Freibetrag verfügt, wird seltener von einem geänderten
Steuerbescheid profitieren“, erläutert Frels. „Weiter
entfernte Verwandte oder vom Erblasser zum Alleinerben der
Immobilie bestimmte Fremde hingegen, können durch eine
Korrektur des Immobilienwertes ihre Steuerlast oft merklich
reduzieren.“ Ob die Erstellung eines Gutachtens im Einzelfall
sinnvoll sei, lasse sich seiner Erfahrung nach bereits in
einem ersten kurzen Gespräch klären.
Weitere Informationen:
Gero Frels | Ernst-Ruhstrat-Straße 6 | 37079 Göttingen
Tel. 0551 4996423
www.immobilienbewertung-goettingen.de
Bild: fotoworx
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Dieses Wissen zahlt sich in vielen Situationen aus:
An- oder Verkauf
Steuer: Nachweis niedriger gemeiner Wert
Steuer: Entnahme aus dem Betriebsvermögen
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Betreuung: gerichtliche Genehmigung
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