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Gero Frels

auch mit darüber, ob ein Immobilienerbe

ausgeschlagen

werden sollte. Auch hinsichtlich

der Frage, wie hoch im

Falle mehrerer Erben mögliche

Pflichtanteile ausfallen,

kann ein Verkehrswertgutachten

Klarheit schaffen.

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Immobilienbewertung

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Verkauf durch Betreuende

Ebenfalls sehr häufig wird Frels als Gutachter herangezogen,

wenn Angehörige eine Immobilie verkaufen möchten und als

gesetzliche Betreuer der Immobilienbesitzerin oder des Immobilienbesitzers

eingesetzt wurden. Damit der Verkauf der

Immobilie der oder des Betreuten durchgeführt werden kann,

ist eine Genehmigung des Betreuungsgerichts vorgeschrieben.

Damit es diese erteilen oder versagen kann, benötigt es

ein ausführliches Verkehrswertgutachten. Dadurch soll verhindert

werden, dass Immobilien unter Wert und damit zum

Nachteil der oder des Betreuten verkauft werden.

Ist absehbar, dass eine Immobilie durch die gesetzlichen Betreuer

verkauft werden muss, etwa um die Pflegekosten des

Betreuten zu finanzieren, rät Frels, frühzeitig ein entsprechendes

Gutachten erstellen zu lassen: „Immer wieder kommt es

vor, dass sich Angehörige ohne ein vorliegendes Gutachten

bereits mit einem Käufer einig geworden sind. Kommt nun

das vom Gericht geforderte Gutachten zu einem höheren Wert

für die Immobilie, muss der bereits vereinbarte Preis nach

oben korrigiert und gegebenenfalls sogar ein neuer Käufer

gesucht werden. Wenn das Geld ohnehin knapp ist, stellt die

damit einhergehende zeitliche Verzögerung Betreute und Angehörige

oft vor nicht unerhebliche finanzielle Probleme.“

Wann lohnt sich ein Gutachten?

Während im Fall einer gesetzlichen Betreuungsregelung in

der Regel ein Gutachten beim Verkauf einer Immobilie vorgeschrieben

ist, können Betroffene, etwa im Zusammenhang

mit einem Erbschafsteuerbescheid, selbst entscheiden, ob sie

gegen diesen Widerspruch einlegen und zu diesem Zweck

ein Verkehrswertgutachten bei Gero Frels in Auftrag geben.

Ob sich dies lohnt, hängt unter anderem von der Frage ab, in

welchem Verwandtschaftsverhältnis Erben und Erblasser stehen:

„Wer als naher Verwandter im Fall einer Erbschaft über

einen hohen Freibetrag verfügt, wird seltener von einem geänderten

Steuerbescheid profitieren“, erläutert Frels. „Weiter

entfernte Verwandte oder vom Erblasser zum Alleinerben der

Immobilie bestimmte Fremde hingegen, können durch eine

Korrektur des Immobilienwertes ihre Steuerlast oft merklich

reduzieren.“ Ob die Erstellung eines Gutachtens im Einzelfall

sinnvoll sei, lasse sich seiner Erfahrung nach bereits in

einem ersten kurzen Gespräch klären.

Weitere Informationen:

Gero Frels | Ernst-Ruhstrat-Straße 6 | 37079 Göttingen

Tel. 0551 4996423

www.immobilienbewertung-goettingen.de

Bild: fotoworx

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An- oder Verkauf

Steuer: Nachweis niedriger gemeiner Wert

Steuer: Entnahme aus dem Betriebsvermögen

Erbschaftsangelegenheiten

Trennung und Scheidung

Betreuung: gerichtliche Genehmigung

des Verkaufs

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