13.12.2019 Aufrufe

ig_4-2019_web

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zu beachten sowie von allen Ärzten oder Pflegekräften. Auf

den Punkt gebracht: Die Vollmacht regelt, wer handeln kann;

die Patientenverfügung regelt, wie der Bevollmächtigte zu

handeln hat.

Ein Spezialfall der inhaltlichen Anweisung ist die vorsorgende

Betreuungsverfügung, die ebenfalls in die Vollmacht integriert

werden kann. Sollte aufgrund unvorhergesehener Umstände

wider Erwarten die Bestellung eines Betreuers erforderlich

werden, kann so vorweg bestimmt werden, welche Vorgaben

ein Betreuer zu beachten hat. Auch kann man anordnen, welche

Person auf keinen Fall zum Betreuer bestellt werden soll.

Benötigt man dafür einen Notar?

Nicht zwingend. Eine Vollmacht kann grundsätzlich mündlich

erteilt werden, in Gesundheitsfragen reicht die einfache

Schriftform. Die praktische Erfahrung lehrt aber, dass eine

handschriftliche Vollmacht im Rechtsverkehr nichts wert ist.

Bei Banken und Versicherungen wird man in aller Regel damit

nicht weiterkommen. Die notarielle Beurkundung einer

Vollmacht hingegen hat den Vorteil, dass sichergestellt ist,

dass der Vollmachtgeber über die rechtlichen Folgen seiner

Erklärung belehrt wurde und dass zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung

geprüft wurde, ob der Betroffene die für die

Vollmachtserteilung erforderliche Geschäftsfähigkeit besaß.

Auch der in der Praxis durchaus vorkommende Einwand, die

Unterschrift auf der Vollmacht sei gefälscht worden, ist bei

einer notariellen Vollmacht nicht möglich, da mit der Beweiskraft

einer öffentlichen Urkunde festgestellt wurde, wer der

Vollmachtgeber ist. Schließlich ist beispielsweise bei Grundstücksangelegenheiten

die Vorlage einer durch einen Notar

beglaubigten Unterschrift zwingend, da das Grundbuchamt

sonst keine Änderungen an Grundstücken vornimmt.

Christian Wanke

Rechtsanwalt

Kanzlei für Erbrecht

Rechtsanwälte – Fachanwälte – Notar

Testament

Erbvertrag

Pflichtteil

Schenkungen,

Übergabeverträge

Dr. Patrick Riebe

Rechtsanwalt & Notar

Wolfgang Langmack

Rechtsanwalt & Notar a. D.

Erbschaftsteuer

Nachlassauseinandersetzungen

Vorsorgevollmachten,

Patientenverfügungen

www.langmack-riebe.de

Weender Landstraße 6 37073 Göttingen

Tel. 0551/48 60 31

Und wenn ich das nicht mehr will? Oder noch nicht?

Eine Vollmacht kann jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen

werden. Als weitere Sicherheit ist ferner möglich, bei

einer notariellen Vollmacht diese zunächst zur Niederschrift

des Notars zu erklären, verbunden mit der Anweisung, das eigentliche

Stück Papier (die sogenannte Ausfertigung) aber erst

dann an die Bevollmächtigten herauszugeben, wenn ein ärztliches

Attest vorgelegt wird, aus dem die Geschäftsunfähigkeit

hervorgeht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Vollmacht

zunächst selbst zu verwahren und dafür zu sorgen, dass

sie dem Bevollmächtigten im Ernstfall zugänglich ist.

Andererseits muss man klar sagen, dass man nur die Person

bevollmächtigen sollte, zu der man so viel Vertrauen hat, dass

man persönlich sicher ist, dass das erteilte Vertrauen nicht

missbraucht werden wird.

Foto:EF

Dr. Patrick Riebe ist

Fachanwalt für Steuerrecht

mit eigener Kanzlei in Göttingen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!