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Hinsicht beschränkt. Innerhalb von drei Jahren darf die Kaltmiete

maximal um 20 Prozent erhöht werden. Bestimmt eine Landesregierung

jedoch, dass in einer ihr zugehörigen Gemeinde

die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnungen

gefährdet ist, wie es auch in Göttingen der Fall ist, darf die Erhöhung

innerhalb von 3 Jahren sogar nur um 15 Prozent erfolgen.

So simpel die Berechnung der maximal zulässigen Erhöhung

ist, so kompliziert kann es im Einzelfall sein, die maßgebliche

Vergleichsmiete zu bestimmen. Der Vermieter muss in seiner

Mieterhöhungserklärung schließlich genau begründen, wie er

diese ermittelt hat. Dies kann sich als besonders herausfordernd

erweisen, wenn, wie beispielsweise in Göttingen, kein von der

Gemeinde oder der Stadt erstellter oder anerkannter Mietspiegel

existiert.

Vielfach bemühen Vermieter ersatzweise inoffizielle Mietübersichten

aus dem Internet oder Statistiken von anderen öffentlichen

Stellen, zum Beispiel Immobilienspiegel, Wohngeldstatistiken

oder Übersichten der Finanzämter. Hierbei handelt es

sich jedoch nicht um zulässige Begründungsmittel, da die Daten

für derlei Übersichten nicht repräsentativ erhoben wurden

und in der Regel nur bei Opportunität veröffentlicht werden.

Auch fehlt dem Mieter die Möglichkeit der Überprüfbarkeit

der Angaben.

Existiert kein Mietspiegel, haben Vermieter nur zwei zulässige

Begründungsalternativen: die Angabe von mindestens drei

Vergleichswohnungen oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

Für ein entsprechendes Gutachten müsste der

Vermieter einen hohen Geldbetrag aufwenden. Für Vergleichsangaben

fehlen gerade den privaten Vermietern häufig Vergleichsobjekte,

die nach den oben genannten Wohnwertmerkmalen der

Wohnung des Mieters entsprechen. Dem Mieter müssen außerdem

die postalischen Anschriften, die Wohnfläche, die Miete

und etwaige Besonderheiten der Wohnungen mitgeteilt werden.

Fehlt es daran, ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam.

Ferner ist auf den Zeitpunkt der Erhöhung zu achten. Manche

Vermieter verlangen sie bereits zum nächsten Monat oder gar

rückwirkend. Das ist unzulässig. Vielmehr ist die erhöhte Miete

erst mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang

des Erhöhungsverlangens geschuldet, wenn der Mieter diesem

innerhalb des Zeitfensters zugestimmt hat. Sollte das Verlangen

allerdings formell oder inhaltlich fehlerhaft sein, kann die

Zustimmung verweigert werden. Der Vermieter muss dann die

Erklärung berichtigen und ein neues Erhöhungsverlangen mit

neu beginnenden Fristen aussprechen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass beim Zugang einer

Mieterhöhung ein kühler Kopf bewahrt werden sollte. Die

Hürden für Vermieter sind häufig hoch und das Erhöhungsverlangen

deswegen oftmals angreifbar. Bei Unsicherheiten in Bezug

auf ein solches Verlangen, sollten Sie sich zeitnah an den

Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden.

DR. MATTHIAS REICHART

NOTAR UND FACHANWALT FÜR

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

UND MIET- UND WEG-RECHT

ROBERT CARL

FACHANWALT FÜR

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

ERIK PREISS

RECHTSANWALT

MIET- UND WEG-RECHT

Blackbit

In Kooperation mit

KARL-HEINZ MÜGGE

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

UND STEUERRECHT

GERO GEIßLREITER

RECHTSANWALT

VERWALTUNGSRECHT

BERNHARD DAAMEN

NOTAR a.D. UND FACHANWALT

FÜR VERSICHERUNGSRECHT UND

ARBEITSRECHT

MARCO ENGELHARDT

FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT

UND MIET- UND WEG-RECHT

YVONNE WAUKER

RECHTSANWÄLTIN

STRAFRECHT

WALTER STURM

FACHANWALT FÜR

VERKEHRSRECHT

Kanzlei Dr. Reichart, Kriesten, Mügge

Bertha-von-Suttner-Straße 9 • 37085 Göttingen

Gepflegte Haare

Foto:EF

Rechtsanwalt Erik Preiss betreut bei der

Göttinger Kanzlei RKM Mandanten bei

Fragestellungen rund um das Wohnund

Mieteigentumsrecht.

Prinzenstraße 8 • 37073 Göttingen

Tel. 43000 • www.salon-müller-gö.de

Öffnungszeiten

Mo. 10 - 18 • Di. - Do. 8.30 - 18 Uhr

Fr. 8 - 18 • Sa. 9 - 14 Uhr

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