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doktorinwien 03/2020

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STEUER SERVICE<br />

„Zuckerl“ für Mitarbeiter<br />

Steuerbegünstigte Zukunftsvorsorge<br />

Egal, welchen finanziellen Vorteil Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihrer<br />

Ordination zukommen lassen – heutzutage unterliegt fast alles der Steuer. Eine Ausnahme<br />

davon stellt die sogenannte steuerbegünstigte Zukunftssicherung dar.<br />

Von Iris Kraft-Kinz<br />

Fotos: therry/GettyImages, AEK Wien<br />

► Das Einkommensteuergesetz<br />

sieht die Möglichkeit vor, dass<br />

Aufwendungen von Arbeitgebern für<br />

die Zukunftssicherung ihrer Dienstnehmer<br />

unter bestimmten Voraussetzungen<br />

steuerfrei und sozialversicherungsbeitragsfrei<br />

bleiben. Freilich nicht<br />

unlimitiert: Begünstigt ist lediglich ein<br />

Betrag von maximal 300 Euro pro Jahr<br />

beziehungsweise 25 Euro pro Monat.<br />

Dieser Steuerbonus bringt nicht nur für<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />

sondern auch für die Dienstgeber und<br />

somit auch für Ordinationsinhaber, die<br />

Ordinationspersonal beschäftigen, folgende<br />

Vorteile:<br />

•Steuerersparnis<br />

•Steigende Mitarbeitermotivation<br />

•Beiträge sind steuermindernde Betriebsausgaben<br />

für Ärztinnen und<br />

Ärzte als Arbeitgeber<br />

•Lohnsteuer entfällt<br />

Bestimmte Spielregeln<br />

Um in den Genuss dieser Steuerbefreiung<br />

zu kommen, müssen – wie immer<br />

im Steuerrecht – bestimmte Spielregeln<br />

eingehalten werden. Diese Regelungen<br />

umfassen die folgenden Punkte:<br />

•Versicherung zwecks Absicherung<br />

der Dienstnehmer oder diesen nahe<br />

stehenden Personen für den Fall der<br />

Krankheit, der Invalidität, des Alters<br />

oder des Todes der Dienstnehmer.<br />

•Risikoversicherungen sind daher<br />

umfasst; Beiträge zu Er- und Ablebensversicherungen<br />

sind nur dann<br />

steuerfrei, wenn für den Fall des<br />

Ablebens der Versicherten mindestens<br />

die für den Erlebensfall vereinbarte<br />

Versicherungssumme zur<br />

Auszahlung gelangt (Mindestlaufzeit:<br />

zehn Jahre oder bis zum An -<br />

tritt einer gesetzlichen Alterspension).<br />

•Das Angebot muss für alle Dienstnehmer<br />

beziehungsweise für bestimmte<br />

Gruppen der Dienstnehmer<br />

gelten. Es müssen aber nicht alle<br />

Dienstnehmer von diesem Angebot<br />

Gebrauch machen.<br />

•Die Zahlungen müssen von den<br />

Dienstgebern direkt an die Versicherung<br />

geleistet werden.<br />

Nachteil bei Verzicht<br />

Verzichtet die Arbeitnehmerin oder der<br />

Arbeitnehmer nämlich zu Gunsten der<br />

Zukunftssicherung auf einen Gehaltsbestandteil<br />

oder auf einen Teil der ihr<br />

oder ihm zustehenden Ist-Lohnerhöhung,<br />

liegt laut Verwaltungsgerichtshof<br />

eine Einkommensverwendung vor. Das<br />

bedeutet folgenden Nachteil: Solch ein<br />

Kraft-Kinz: „Das<br />

Angebot muss für<br />

alle Dienstnehmer<br />

beziehungsweise für<br />

bestimmte Gruppen<br />

der Dienstnehmer<br />

gelten.“<br />

Wenn Sie<br />

sich also mit<br />

dem Gedanken<br />

tragen,<br />

Ihren<br />

Mitarbeiterinnen<br />

und<br />

Mitarbeitern<br />

einen<br />

zusätzlichen<br />

Vorteil zukommen<br />

zu<br />

lassen, dann<br />

ziehen Sie<br />

die steuerbegünstigte<br />

Zukunftsvorsorge<br />

in<br />

Betracht.<br />

Verzicht führt zu keiner Ersparnis von<br />

Sozialversicherungsbeiträgen. Für die<br />

Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer<br />

bleibt in diesem Fall die Lohnsteuerersparnis,<br />

die Dienstgeber müssen<br />

keinen Dienstgeberbeitrag, Zuschlag<br />

zum Dienstgeberbeitrag und keine<br />

Kommunalsteuer dafür abführen.<br />

Freiwillige Gehaltserhöhung<br />

Eine normale Gehaltserhöhung von<br />

300 Euro pro Jahr würde Lohnnebenkosten<br />

von circa 90 Euro erzeugen. Auf<br />

Seiten der Dienstnehmer würden Sozialversicherungsbeiträge<br />

und Steuern<br />

von circa 160 Euro anfallen.<br />

Bei einer Gehaltserhöhung als Zukunftssicherung<br />

bleiben von 300 Euro brutto die<br />

Kosten für die Dienstgeber bei 300 Euro.<br />

Die Dienstnehmer erhalten 300 Euro<br />

net to. Letzteres allerdings erst später in<br />

Form der Versicherungsleistung.<br />

Wenn Sie sich also mit dem Gedanken<br />

tragen, Ihren Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern einen zusätzlichen Vorteil<br />

zukommen zu lassen, dann ziehen Sie<br />

die steuerbegünstigte Zukunftsvorsorge<br />

in Betracht – Ihre Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter werden es Ihnen danken. <br />

Iris Kraft-Kinz ist geschäftsführende<br />

Gesellschafterin der MEDplan in Wien 12.<br />

<strong>03</strong>_<strong>2020</strong> doktor in wien 37

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