doktorinwien 03/2020
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STEUER SERVICE<br />
„Zuckerl“ für Mitarbeiter<br />
Steuerbegünstigte Zukunftsvorsorge<br />
Egal, welchen finanziellen Vorteil Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihrer<br />
Ordination zukommen lassen – heutzutage unterliegt fast alles der Steuer. Eine Ausnahme<br />
davon stellt die sogenannte steuerbegünstigte Zukunftssicherung dar.<br />
Von Iris Kraft-Kinz<br />
Fotos: therry/GettyImages, AEK Wien<br />
► Das Einkommensteuergesetz<br />
sieht die Möglichkeit vor, dass<br />
Aufwendungen von Arbeitgebern für<br />
die Zukunftssicherung ihrer Dienstnehmer<br />
unter bestimmten Voraussetzungen<br />
steuerfrei und sozialversicherungsbeitragsfrei<br />
bleiben. Freilich nicht<br />
unlimitiert: Begünstigt ist lediglich ein<br />
Betrag von maximal 300 Euro pro Jahr<br />
beziehungsweise 25 Euro pro Monat.<br />
Dieser Steuerbonus bringt nicht nur für<br />
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />
sondern auch für die Dienstgeber und<br />
somit auch für Ordinationsinhaber, die<br />
Ordinationspersonal beschäftigen, folgende<br />
Vorteile:<br />
•Steuerersparnis<br />
•Steigende Mitarbeitermotivation<br />
•Beiträge sind steuermindernde Betriebsausgaben<br />
für Ärztinnen und<br />
Ärzte als Arbeitgeber<br />
•Lohnsteuer entfällt<br />
Bestimmte Spielregeln<br />
Um in den Genuss dieser Steuerbefreiung<br />
zu kommen, müssen – wie immer<br />
im Steuerrecht – bestimmte Spielregeln<br />
eingehalten werden. Diese Regelungen<br />
umfassen die folgenden Punkte:<br />
•Versicherung zwecks Absicherung<br />
der Dienstnehmer oder diesen nahe<br />
stehenden Personen für den Fall der<br />
Krankheit, der Invalidität, des Alters<br />
oder des Todes der Dienstnehmer.<br />
•Risikoversicherungen sind daher<br />
umfasst; Beiträge zu Er- und Ablebensversicherungen<br />
sind nur dann<br />
steuerfrei, wenn für den Fall des<br />
Ablebens der Versicherten mindestens<br />
die für den Erlebensfall vereinbarte<br />
Versicherungssumme zur<br />
Auszahlung gelangt (Mindestlaufzeit:<br />
zehn Jahre oder bis zum An -<br />
tritt einer gesetzlichen Alterspension).<br />
•Das Angebot muss für alle Dienstnehmer<br />
beziehungsweise für bestimmte<br />
Gruppen der Dienstnehmer<br />
gelten. Es müssen aber nicht alle<br />
Dienstnehmer von diesem Angebot<br />
Gebrauch machen.<br />
•Die Zahlungen müssen von den<br />
Dienstgebern direkt an die Versicherung<br />
geleistet werden.<br />
Nachteil bei Verzicht<br />
Verzichtet die Arbeitnehmerin oder der<br />
Arbeitnehmer nämlich zu Gunsten der<br />
Zukunftssicherung auf einen Gehaltsbestandteil<br />
oder auf einen Teil der ihr<br />
oder ihm zustehenden Ist-Lohnerhöhung,<br />
liegt laut Verwaltungsgerichtshof<br />
eine Einkommensverwendung vor. Das<br />
bedeutet folgenden Nachteil: Solch ein<br />
Kraft-Kinz: „Das<br />
Angebot muss für<br />
alle Dienstnehmer<br />
beziehungsweise für<br />
bestimmte Gruppen<br />
der Dienstnehmer<br />
gelten.“<br />
Wenn Sie<br />
sich also mit<br />
dem Gedanken<br />
tragen,<br />
Ihren<br />
Mitarbeiterinnen<br />
und<br />
Mitarbeitern<br />
einen<br />
zusätzlichen<br />
Vorteil zukommen<br />
zu<br />
lassen, dann<br />
ziehen Sie<br />
die steuerbegünstigte<br />
Zukunftsvorsorge<br />
in<br />
Betracht.<br />
Verzicht führt zu keiner Ersparnis von<br />
Sozialversicherungsbeiträgen. Für die<br />
Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer<br />
bleibt in diesem Fall die Lohnsteuerersparnis,<br />
die Dienstgeber müssen<br />
keinen Dienstgeberbeitrag, Zuschlag<br />
zum Dienstgeberbeitrag und keine<br />
Kommunalsteuer dafür abführen.<br />
Freiwillige Gehaltserhöhung<br />
Eine normale Gehaltserhöhung von<br />
300 Euro pro Jahr würde Lohnnebenkosten<br />
von circa 90 Euro erzeugen. Auf<br />
Seiten der Dienstnehmer würden Sozialversicherungsbeiträge<br />
und Steuern<br />
von circa 160 Euro anfallen.<br />
Bei einer Gehaltserhöhung als Zukunftssicherung<br />
bleiben von 300 Euro brutto die<br />
Kosten für die Dienstgeber bei 300 Euro.<br />
Die Dienstnehmer erhalten 300 Euro<br />
net to. Letzteres allerdings erst später in<br />
Form der Versicherungsleistung.<br />
Wenn Sie sich also mit dem Gedanken<br />
tragen, Ihren Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern einen zusätzlichen Vorteil<br />
zukommen zu lassen, dann ziehen Sie<br />
die steuerbegünstigte Zukunftsvorsorge<br />
in Betracht – Ihre Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter werden es Ihnen danken. <br />
Iris Kraft-Kinz ist geschäftsführende<br />
Gesellschafterin der MEDplan in Wien 12.<br />
<strong>03</strong>_<strong>2020</strong> doktor in wien 37