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der-Bergische-Unternehmer_04/2020

Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische und den Kreis Mettmann

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der BERGISCHE www.bvg-menzel.de

UNTERNEHMER

DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN

04

2020

Wenn der Wind

entgegen bläst

24 Interview

Corona-Krise: Not kennt

kein Gebot

38 Prima Klima!?

Energiemanagement im

Unternehmen

42 Fokus

Zeit für Zukunft:

Bergisch.Smart.Mobility


Regional verwurzelt,

international verbunden.

Höchste Ansprüche an die Beratungsqualität und langjährige Verankerung in der Region:

Das sind die Eckpfeiler unserer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungstätigkeit. Zu unseren

Mandanten zählen bedeutende mittelständische und kommunale Unternehmen. Als größte Kanzlei

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EDITORIAL

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BLEIBEN SIE GESUND- wer hätte gedacht, dass diese freundliche Aufforderung

einmal zum verbindenden Element in einer Krise nie geahnten Ausmaßes

werden würde. BLEIBEN SIE GESUND steht für den persönlichen Wunsch, dass

der Adressat oder die Adressatin vom Virus nicht getroffen werden möge. Gleichzeitig

signalisiert diese Botschaft aber auch Gemeinschaftsgefühl, Solidarität

und Durchhaltewillen. Denn es gibt wohl kaum jemanden in unserem Land und

weltweit, der von der Pandemie nicht auf irgendeine Weise getroffen wird. In allererster

Linie natürlich diejenigen, die von einem schweren Krankheitsbild heimgesucht

werden. Auch wenn man nach Aussage der Experten davon ausgehen kann,

dass die Infektion für einen großen Teil der Bevölkerung zum großen Glück milde

verläuft, ist die Zahl der Toten und Schwerkranken rund um den Globus erschreckend.

Für nahezu jeden Unternehmer und den größten Teil der Arbeitnehmer bedeutet

die aktuelle Krise immense Einschnitte, Sorgen und Ängste. Dass die

Staaten mehrheitlich große Rettungsschirme aufspannen, ist richtig und absolut

notwendig, um wenigstens vorübergehend das Schlimmste abzufedern. In dieser

Ausgabe des Bergischen Unternehmers lesen Sie, welche Erfahrungen Rechtsanwälte,

Steuerberater, das Handwerk, der Einzelhandel und die Banken in den letzten

Krisen-Wochen gemacht haben. In unserem Themenschwerpunkt geben wir

Ihnen eine Reihe von Tipps und Hinweisen an die Hand, wie Sie Ihr Unternehmen

durch die Krise steuern können. Und mit dem Beitrag über das Projekt „Smartmobility“

nehmen wir uns Zeit für Zukunft – heute wichtiger denn je.

Die Krise trifft den Tourismus außerordentlich hart - bei uns und in den ärmsten

Ländern der Erde. Deshalb möchten wir Reiselust wecken und empfehlen eine Safari

in Kenia. Afrika wird unsere Hilfe brauchen - nach Corona mehr denn je.

Bleiben wir also solidarisch, bleiben wir zuversichtlich und vor allem:

BLEIBEN SIE GESUND!


INHALT

20 Titel

Recht und Steuern

Wenn der Wind entgegen bläst.

38

Serie Prima Klima!?

Energieeffizienz im

Unternehmen

42

Fokus:

Zeit für Zukunft -

Bergisch.Smart.Mobility

4 www.bvg-menzel.de


48

Die roten Elefanten Kenias -

Karibu Afrika

Namen & Nachrichten

o 6 Hygieneschutz in Zeiten der Krise

07 VBU informiert aktuell

0 8 Umsätze sind dauerhaft verloren

09 Kurzarbeit steigt drastisch

10 Welcher Weg ist der richtige?

11 Wuppertals grüne Anlagen

12 Verzerrter Wettbewerb

13 Schutzausrüstung durch 3D-Druck

14 Knife 2020 online

14 Webinare zu

Finanzierungsmöglichkeiten

15 Das Gebot der Stunde

16 Verlängerte Frist

17 Handwerk: Mittelfristig wird es

Probleme geben

18 Kostenloser Zugang zur Online-City

Wuppertal

19 Lotse in schwierigen Zeiten

Titel

20 Recht und Steuern: Wenn der Wind

entgegen bläst

24 Interview: Not kennt kein Gebot

28 Interview: Ganz recht

Aus der Region

32 Gastkommentar:

Ewiges Wachstum?

Aus der Praxis

34 Recht / Finanzen / Steuern

Serie: Prima Klima!?

38 Energieeffizienz im Unternehmen

Im Fokus

42 Zeit für Zukunft: Bergisch.Smart.Mobility

Für Sie entdeckt

48 Karibu Afrika: Die roten Elefanten Kenias

Rubriken

54 Handelsregister

58 Vorschau / Impressum

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GEMEINSAM STÄRKER

COVID-19 KRISENMANAGEMENT

– LIQUIDITÄT SICHERN

– MASSNAHMENPAKET ZUR ABFEDERUNG DER

WIRTSCHAFTLICHEN FOLGEN

– KURZARBEIT SCHRITT FÜR SCHRITT BEANTRAGEN

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Auf unserer Internetseite halten wir für Sie fortlaufend aktualisierte Informationen zum Thema bereit:

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der Bergische Unternehmer 04|20 5


NAMEN & NACHRICHTEN

Hygieneschutz in Zeiten der Krise

Büroausstattungsspezialist lechner+hayn bietet personalisierte Lösungen an.

Foto: BVG

Um den aktuellen Hygienevorschriften

gerecht

werden zu können,

setzen Handel,

Dienstleistung, Werkstätten

und viele andere

mehr derzeit

spezielle Schutzwände

ein. Lechner+hayn

bietet dafür passgenaue

Lösungen.

Hygieneschutz ist in nahezu allen Wirtschaftsbereichen

derzeit das Gebot der Stunde. Zur

Bekämpfung der Corona-Pandemie stellen sich

die Unternehmen gerade in sämtlichen Bereichen

auf die neue Situation ein und müssen bestimmte

Maßnahmen treffen, um Vorschriften

einzuhalten und weiterhin die Virusverbreitung

einzudämmen. Insbesondere für die zahlreichen

Empfangsbereiche, die der in Wuppertal

und Krefeld ansässige

Büroausstattungs-Spezialist lechner+hayn in

der Vergangenheit realisiert hat, müssen die

Kunden Lösungen finden. „Um unseren Kunden

eine schöne und individuelle Lösung zu

bieten, hat unsere Designabteilung“ die ersten

personalisierten Hygieneschutzwände entworfen“,

erklärt Julia Rautenberg aus dem Bereich

Marketing. Die Produktion findet direkt in

Krefeld statt, so dass eine kurzfristige Lieferung

möglich ist. „Es freut mich sehr, dass wir

mit so einem sympathischen Produkt unseren

Kunden und natürlich deren Kunden trotz der

aktuellen Situation eine Freude machen können“,

ergänzt Geschäftsführer Arne Teuwen.

Die Wände können mit dem eigenen Logo, einem

netten Design und sympathischen Sprüchen

individuell gestaltet werden

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VBU®-Informationen zur Corona-Pandemie

Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände informiert laufend aktuell.

Foto: BVG

· Entgeltfortzahlungsansprüche bei Arbeitsbefreiungen

· Sonstige Entgeltfortzahlungsansprüche von

Arbeitnehmern

· Verlegung von bewilligten Urlauben

· Auswirkungen der großzügigen Praxis bei

Erstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

· Arbeitsrechtliche Auswirkungen von Quarantänesituationen

und sonstigen Maßnahmen

von Behörden

· Zu ergreifende Schutzmaßnahmen gegenüber

Arbeitnehmern

· Auswirkungen auf die Fahrt zur Arbeitsstätte

· Datenschutz

· Informationsquellen

Jürgen Steidel, Pressesprecher

der Vereinigung

Bergischer Unternehmerverbände

e.V.

(VBU®), macht auf das

umfangreiche Informationsangebot

des Verbands

aufmerksam.

Die Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände

e.V. (VBU®) informiert ihre

Mitgliedsunternehmen im Rahmen der gegenwärtigen

Corona-Krise laufend aktualisiert,

insbesondere zu folgenden Themen:

· Kurzarbeit einschließlich der Erstellung

von Betriebsvereinbarungen

· Erleichterungen bei der Arbeitszeit

· Arbeitsbefreiung von Arbeitnehmern zur

Betreuung gesunder oder erkrankter Kinder

Alle Informationen werden für die Mitgliedsunternehmen

im internen Arbeitgeber-

Net unter der Rubrik Personalunterlagen/Arbeits-

und Gesundheitsschutz/ Pandemie

gebündelt. Ferner hat der Verband ein

„VBU® Wissen“ zum Thema erstellt, in dem

die wichtigsten Fragen beantwortet werden.

Es wird ständig aktualisiert.

Tipps der Woche weisen zusätzlich auf besondere

neue rechtliche Entwicklungen im

Arbeits- und Sozialrecht hin. Auch auf der

Internetpräsenz www.vbu-net.de findet man

aktuelle Informationen und Hinweise.

Meldepflicht für

das Transparenzregister!

Wir unterstützen Sie!

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Bei Verstößen gegen die

Veröffentlichungspflicht drohen Bußgelder.

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der Bergische Unternehmer 04|20 7


NAMEN & NACHRICHTEN

Corona: „Umsätze sind dauerhaft verloren“

Hotel bietet Homeoffice-Arbeitsplätze an.

Foto: BVG

Marco Klij ist Hoteldirektor

bei Essential by Dorint Remscheid

KONTAKT

Essential by Dorint Remscheid

Jägerwald 4

42897 Remscheid

Tel.: +49 2191 6071-600

Fax: +49 2191 6071-100

marco.klij@dorint.com

www.dorint.com

„In der Tat hat es die Hotel- und Gaststättenbranche

sehr hart getroffen. Aufgrund

der momentan gültigen Verordnung dürfen

wir ausschließlich Geschäftsreisende beherbergen

und verzeichnen einen Leerstand

von 97 Prozent. Das Seminargeschäft

und der Restaurantbetrieb sind vollständig

zum Erliegen gekommen – teilweise wurden

uns die Veranstaltungen bis in den

Spätsommer storniert. Leider waren wir

gezwungen, unsere Mitarbeiter fast vollständig

in Kurzarbeit zu schicken.

Um die Firmen zu unterstützen, haben wir

gerade eine deutschlandweite Kampagne

aufgesetzt, die den Menschen das Arbeiten

im Homeoffice erleichtern soll. Jeder, der

einmal im Homeoffice war, kennt die Herausforderungen:

kein vernünftiger Arbeitsplatz,

eventuell keine sichere Datenleitung,

keine Ruhe, da momentan ja auch

unsere Kinder alle zu Hause sind. Genau

da kommen wir ins Spiel: Wir verbinden

den Komfort eines Hotelzimmers mit den

Anforderungen an einen Arbeitsplatz: großer

Arbeitsbereich, Ruhe, viel Tageslicht,

schnelle Internetverbindung, Druckservice,

Badezimmer, Möglichkeit der Verpflegung

und vieles mehr. Ebenfalls gibt es auch

Firmen, die gar nicht über die Infrastruktur

verfügen, die momentan verlangt

wird, das heißt den Mindestabstand

zu gewährleisten etc. Durch die

räumliche Abtrennung der Hotelzimmer

können wir diese Voraussetzungen erfüllen.

Was die Hotelbranche benötigt,

sind einfache und unbürokratische Lösungen.

Vor allem muss die Politik verstehen,

dass wir keine produzierende

Branche sind. Umsätze, die wir gestern

verloren haben, sind dauerhaft verloren.

Die Produktion kann ihr Gut zu einem

späteren Zeitpunkt noch verkaufen – wir

nicht. Wenn die Politik helfen möchte,

dann müssen verlorene Umsätze aufgrund

behördlicher Auflagen durch Zuschüsse

geleistet werden. Ebenfalls ein

großes Thema in der Gastronomie und

Hotellerie ist die unterschiedliche Besteuerung.

Hier wünschen wir uns auf

alle unsere Produkte die 7 Prozent, was

uns auch nach Corona nachhaltig helfen

wird. In der Zeit nach den strengen Beschränkungen

und Ausgangskontrollen

muss die Wirtschaft Mut beweisen und

weiter investieren. Geschäftsreisen,

Schulungen, Meeting, Weiterbildung der

Fachkräfte und Investitionen müssen

weiter in einem passenden Rahmen gegliedert

werden. Wer nach der Krise

denkt, er müsse an der falschen Stelle

versuchen zu sparen, wird tief fallen.

Rudolf Christian von Bennigsen-Foerder,

einer der größten Industriemanager

der deutschen Geschichte, sagte schon:

„Stillstand ist Rückschritt“.

Die Politik muss als Vorbild voran gehen

und ein klares Signal aussenden.

„Wir schaffen das nur gemeinsam – und

unser gemeinsamer Weg geht nach vorne!“

Natürlich wird das auch viel finanzielle

Unterstützung des Bundes voraussetzen.“

www.dorint.com/remscheid

8 www.bvg-menzel.de


Kurzarbeit in der

Industrie steigt

drastisch

Die Kurzarbeit in der deutschen Industrie

wird drastisch steigen. 25,6 Prozent aller

Firmen erwarten in den kommenden drei

Monaten Kurzarbeit. Das ist der höchste

Stand seit 2010. Vor drei Monaten waren

es erst 15,3 Prozent. Das geht aus der

Ende März erhobenen Konjunkturumfrage

des ifo Instituts hervor. Überdurchschnittlich

betroffen sind die Schlüsselbranchen

Automobile (41 Prozent),

Maschinenbau (33 Prozent) und Elektro

(32 Prozent). Kleinere Branchen, die

auch stark von Kurzarbeit betroffen sein

werden, sind die Metallerzeugung und

-bearbeitung mit 49 Prozent, der sonstige

Fahrzeugbau mit 43 Prozent, die Textilhersteller

mit 41 Prozent, die Hersteller

von Lederwaren und Schuhen mit 35

Prozent und die Hersteller von Metallerzeugnissen

mit 27 Prozent. Einige Branchen

erwarten in den kommenden drei

Monaten kaum Kurzarbeit: In der Chemie-Industrie

waren es nur 14 Prozent

und in der Ernährungsindustrie sechs

Prozent.

„Das volle Ausmaß der Corona-Pandemie

ist in all diesen Zahlen vermutlich

noch nicht berücksichtigt, denn die meisten

Antworten liefen ein bis Mitte März“,

sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Konjunkturumfragen.

Regional gibt es große

Unterschiede: 33 Prozent der Unternehmen

in Baden-Württemberg gaben an,

voraussichtlich kurzarbeiten zu lassen. In

Sachsen und Nordrhein-Westfalen werden

vermutlich 30 Prozent betroffen sein,

in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen

und Niedersachsen 29 Prozent, in

Bayern 25 Prozent. Dagegen erwarten in

Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg

und Berlin nur sieben Prozent der Unternehmen

Kurzarbeit.

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Ford Lease ist ein Angebot der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg. Angebot gilt für

Gewerbekunden (ausgeschlossen sind Großkunden mit Ford Rahmenabkommen sowie gewerbliche Sonderabnehmer

wie z.B. Taxi, Fahrschulen, Behörden). 2 Das Technik-Service-Paket enthält Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie

anfallende Verschleißreparaturen in vereinbartem Umfang. Für weitere Fragen zu Details und Ausschlüssen können Sie

sich gerne an uns wenden. Nur erhältlich im Rahmen eines Ford Lease Full-Service Vertrags. 3 Leasingrate auf Basis eines

Kaufpreises von € 9.000,- netto (€ 10.710,00 brutto), inkl. € 831,92 netto (€ 989,98 brutto) Überführungskosten. 4 Gilt

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30000 km Gesamtlaufleistung. 5 Leasingrate auf Basis eines Kaufpreises von € 20.196,- netto (€ 24.033,24 brutto), inkl.

€ 831,92 netto (€ 989,98 brutto) Überführungskosten. 6 Gilt für einen Ford Transit Kastenwagen LKW Basis 350 L3

Frontantrieb 2,0-l-TDCi 77 kW (105 PS), 6-Gang-Schaltgetriebe, € 229,00 netto (€ 272,51 brutto) monatliche

Leasingrate, € 0,00 netto (€ 0,00 brutto) Leasing-Sonderzahlung, bei 36 Monaten Laufzeit und 30000 km Gesamtlaufleistung.

der Bergische Unternehmer 04|20 9


NAMEN & NACHRICHTEN

Corona: Welcher Weg ist jetzt der richtige?

Drohende Insolvenzen sollten nicht verschleppt werden.

Foto: ATN Rechtsanwälte

Thorsten Kapitza ist Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Insolvenzrecht

und Partner der

Wirtschaftskanzlei ATN

D‘Avoine Teubler Neu Rechtsanwälte

KONTAKT

Standort Remscheid

Elberfelder Straße 39

42853 Remscheid

E-Mail: remscheid@atn-ra.de

Tel.: +49 21 91.49 91 80

Fax: +49 21 91.49 91 85-0

www.atn-ra.de

„Die Regierung hat einen Milliarden-Rettungsschirm

aufgespannt. Allerdings ist es

nicht ganz so einfach, wie es in der Presse

tagtäglich erklärt wird, die angekündigten

Hilfen tatsächlich zu bekommen. Es ist

eine Herausforderung, alle möglichen Rettungspakete

zu koordinieren. Da lernen

die Unternehmer und Berater jeder Zeit

dazu. Aus meiner Sicht wird die Wirtschaft

im Bergischen nicht mehr oder weniger

hart getroffen als anderswo. Die

Auswirkungen hängen eher von der Branche

ab, wie man etwa in der Gastronomie

oder bei Messebauern sieht. Die monatlichen

Fixkosten laufen weiter und in vielen

Branchen gehen die Umsätze zurück und

die Aufträge werden storniert.

Unternehmen, die ohnehin schon eine

enge Liquidität ausgewiesen haben, trifft

Corona natürlich besonders hart. Da müssen

sich Unternehmer und Geschäftsführung

jetzt die Frage stellen: Macht es noch

Sinn, zum Beispiel Kredite oder Steuerstundungen

zur Überbrückung in Anspruch

zu nehmen? Wer ohnehin schon in

Schieflage war, dem nützt auch die Einmalzahlung

oder die Gewährung von Krediten

nicht mehr. Der Unternehmer muss

also erkennen, welche Maßnahmen für

ihn jetzt die richtigen sind. An einer individuellen

Beratung durch einen Rechtsanwalt,

Steuer- oder Unternehmensberater

kommt man gerade in diesen Fällen nicht

vorbei. Je früher der Berater eingebunden

wird, desto besser.

Zwar soll die Bewilligung staatlicher Hilfen

schnell und unbürokratisch erfolgen,

trotzdem gibt es Prüfmechanismen. Beispielsweise

müssen bei Krediten und

Bürgschaften umfangreiche Unterlagen,

wie die Jahresabschlüsse aus 2018 und

2019 vorgelegt werden. Außerdem müssen

die Betriebe darlegen, warum und wie die

Corona-Krise gerade sie jetzt trifft. Der

Liquiditätsbedarf ist durch eine Planrechnung

darzulegen. Für größere Unternehmen

sollte das kein Problem darstellen.

Aber was ist mit den Kleinbetrieben? Dort

ist es sicherlich schwieriger, die erforderlichen

Nachweise zu erbringen. Auch das

Kurzarbeitergeld kann zwar beantragt

werden, muss aber dann vom Arbeitgeber

zunächst vorfinanziert werden, bis die

Bewilligung vorliegt und die Auszahlung

an den Arbeitgeber erfolgen kann. Es gilt

also zu überlegen, ob damit zu rechnen

ist, dass die Auftragslage nach Aufhebung

der ganzen Beschränkungen wieder anzieht

und eine realistische Chance auf Erholung

besteht oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung

oder ein

Regel-Insolvenzverfahren der vernünftigere

Weg ist, um die Sache nicht unnötig

hinauszuzögern. Für den Unternehmer ist

es wichtig, Klarheit und Rechtssicherheit

zu haben. Sollte die Insolvenz unvermeidbar

sein, ist es ratsam, den Insolvenzantrag

durch Fachleute vorbereiten und sodann

bei Gericht platzieren zu lassen, um

hier unnötigen Aufwand und Rückfragen

zu vermeiden. Die Insolvenzgerichte sind

aufgrund der Pandemie ebenfalls personell

schwächer besetzt und es gilt hier,

Verzögerungen zu vermeiden.“

10 www.bvg-menzel.de


Wuppertals grüne Anlagen

Die Reihe wird mit einem Band über die „Gartenstadt Ronsdorf“ fortgesetzt.

Foto: Verlag Edition Köndgen

Die Gartenstadt Ronsdorf

steht im Mittelpunkt

der Reihe über

das grüne Wuppertal.

Eine der wesentlichen Besonderheiten Wuppertals

sind die schon früh angelegten Gärten

und Parks, die es in der Vielfalt in anderen

Städten nicht gibt. Die „Gartenstadt Ronsdorf“

hat zahlreiche grüne Hotspots und steht

im Mittelpunkt der Reihe über Wuppertals

grüne Anlagen aus dem Regionalverlag Edition

Köndgen.

Anlass ist das 150-jährige Jubiläum des Ronsdorfer

Verschönerungsvereins, der bereits seit

1869 die Ronsdorfer Anlagen hegt und pflegt.

Der erste Vorsitzende Michael Heil hat eine

ausführliche Chronik der Vereinsjahre zusammengestellt.

14 Autorinnen und Autoren

haben Geschichte und Geschichten zur

Villa Carnap, Villa Braus, dem Friedenshort

und dem Waldfrieden ebenso zusammengestellt

wie die Erzväter, die Lutherrose

oder den Staubenthaler Park anschaulich

beschrieben. Dem weitläufigen Saalbachtal

mit malerischer Ronsdorfer Talsperre und

heilender Waldluft für Reha-Patienten ist

ein eigenes Kapitel gewidmet.

Berühmtheit hat das Ronsdorfer Grün auch

durch Georg Arends erhalten. Seine Staudengärtnerei

ist die älteste Deutschlands

und seine Züchtungen sind immer noch im

Handel erhältlich. Dank seiner Urenkelin

und des aktiven Fördervereins wird das einmalige

gartengeschichtliche Erbe für die

Öffentlichkeit bewahrt und die Staudengärtnerei

Arends-Maubach modern in die

Zukunft geführt. Die beiliegende Z-Card

ist ein Übersichtsplan zum Mitnehmen.

Auch der neue Band ist über den Buchhandel

erhältlich. Bestellungen nehmen trotz

Corona-Krise auch einige der regionalen

Buchhandlungen an, so zum Beispiel die

Ronsdorfer Bücherstube unter

info@buchkultur.de und der Regionalverlag

Edition Köndgen über www.editionkoendgen.de.

Die Kanzlei für den Mittelstand

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NAMEN & NACHRICHTEN

Corona: Verzerrter Wettbewerb

Bei längeren Einschränkungen braucht der Handel mehr Hilfen.

Ralf Kohns ist geschäftsführender

Gesellschafter des Solinger

Elektrofachmarkts Expert

Schultes. Sein Geschäft

liegt mitten in der Solinger

Innenstadt, nahe der Clemens-Galerien.

KONTAKT

expert Schultes

Konrad-Adenauer-Straße 12

42651 Solingen

Tel.: 0212 222850

info@expert-schultes.de

www.expert.de/solingen

„Natürlich ist auch mein Geschäft geschlossen,

wir haben Kurzarbeit angemeldet.

Eine Notbesetzung mit wechselnden

Mitarbeitern ist aber vor Ort, weil wir

noch eingeschränkt arbeiten können. Auch

bei uns als Elektrofachmarkt mit Servicebetrieb

geht es ja darum, den Menschen zu

helfen, etwa wenn der Herd oder der Kühlschrank

kaputt gehen. Viele Leute arbeiten

im Homeoffice, da streikt auch mal ein

Drucker oder es fehlen Patronen. Unter

Berücksichtigung der vorgegebenen Hygienevorschriften

und Abstandsregeln können

wir Reparaturen vornehmen und auch

Geräte ausliefern. Zum Abholen haben wir

eine Möglichkeit über den Lagereingang

geschaffen, wo das kontaktlos möglich ist.

Wer vor der Krise schon online unterwegs

war, kann zumindest etwas davon profitieren.

Da bin auch ich froh, dass ich auf ein

Online-Angebot zurückgreifen kann. So

können sich die Kunden bei Bedarf ein

Gerät aussuchen mit der entsprechenden

Beratung am Telefon. Das alles ermöglicht

es uns, zumindest einen Grundumsatz zu

erwirtschaften, der zur Deckung der Fixkosten

beiträgt. Trotz allem ist auch bei

uns der Umsatz um 80 Prozent eingebrochen.

Die Mittel des Landes helfen, aber

natürlich sind Einmalzahlungen in ein

paar Wochen aufgebraucht. Und auch das

Kurzarbeitergeld fließt nicht sofort, da

musste ich erst einmal in Vorleistung treten.

Die Stimmung bei den Kollegen aus dem

Einzelhandel und ihren Mitarbeitern ist

natürlich gedrückt, viele trifft die Krise

sehr hart. So ärgert mich bei allem Verständnis

für die getroffenen Maßnahmen,

wie ungleich der Handel dabei wegkommt.

Lebensmittel dürfen verkauft werden, in

den großen Supermärkten und Discountern

finden Sie aber genauso viele Non-

Food-Artikel, die die Leute selbstverständlich

auch kaufen. Da findet eine

Wettbewerbsverzerrung statt, das ist sehr

ungerecht. Denn auch ich könnte, wie viele

andere Kollegen und Kolleginnen aus dem

stationären Einzelhandel, die Kundenströme

in meinen Geschäft steuern.

Wie lange wir die aktuelle Situation aushalten

können? Da suche ich immer noch

meine Glaskugel. Im Moment ist doch vieles

Spekulation, eigentlich rechnet niemand

so richtig damit, dass wir noch während

des Aprils wieder öffnen dürfen. Wir

können uns eben nur darauf einrichten,

dass es im Worst Case lange dauert. Die

staatlichen Rettungspakete sind schon

hilfreich, allerdings streckt ein Kfw-Darlehen

die Lücke ja nur. Die Gelder müssen

ja irgendwann wieder zurückgezahlt werden.

Bei einer dreimonatigen Schließung

bekäme ich schon Bauchschmerzen. Sollte

das der Fall sein, braucht die Wirtschaft

auf jeden Fall mehr Hilfen. Sonst drohen

massenhaft Entlassungen.“

12 www.bvg-menzel.de


3D-Technologie unterstützt medizinische Versorgung

Mittels 3D-Druck werden Gesichtsschutzmasken hergestellt.

Foto: Wf Solingen

Schutzausrüstung ist

weltweit Mangelware.

Am 3D Startup Campus

NRW werden nun Gesichtsschutzschilder

produziert.

Durch die allgegenwärtige Corona-Krise

haben zahlreiche Krankenhäuser und andere

medizinische Einrichtungen bzw. Pflegeeinrichtungen

in Solingen mit erheblichen

Engpässen zu kämpfen. So soll die medizinische

Versorgung in der Klingenstadt

durch pragmatische Problemlösungen aus

dem 3D-Drucker verbessert werden. Das

bereits vorhandene Engagement einzelner

Solinger Unternehmen, wie beispielsweise

EXCIT3D GmbH, wird nun von der Wirt-

schaftsförderung Solingen und dem „3D

Startup Campus NRW“ mit Sitz am Gründer-

und Technologiezentrum Solingen

(GuT) intensiviert. Dazu werden sogenannte

„Face Shields“ (Gesichtsschutzschilder)

produziert. „Wir haben in Ergänzung zu den

bereits vorhandenen Druckern am 3D-Startup-Campus

NRW zehn weitere 3D-Drucker

bestellt, um die Eigenproduktion zu forcieren“,

erläutert Frank Balkenhol, Geschäftsführer

der Wirtschaftsförderung Solingen.

Dies ist als Übergangslösung gedacht, bis

eine eigenständige Lösung für die Massenfertigung

der „Face Shields“ gefunden wird.

„Hierzu stehen wir bereits mit einem Solinger

Unternehmen in Kontakt, das mit konventionellen

Fertigungsverfahren wie dem

Spritzgießen die Face Shields produzieren

könnte“. Bis zum Beginn einer möglichen

Massenfertigung sollen die 3D-Druck-Kapazitäten

zusätzlich durch die Solinger Mitglieder

des 3D-Netzwerks überbrückt werden.

Alle Solinger Netzwerk-Mitglieder

wurden dazu zur Unterstützung der Initiative

per Mail aufgerufen. Die 3D-gedruckten

Gesichtsschutzschilder werden an die Leitung

der Konzernbeschaffung der Stadt Solingen

übergeben und von dort zentral und

bedarfsweise verteilt.

Beratung mit Herz. Steuern mit Verstand.

Ich habe ein kleines

Vermögen verschenkt.

Steuerfrei für meine Kinder.

Vermögen zu Lebzeiten clever übertragen

– das ist auch in Unternehmen ein aktuelles

Thema. Wichtige erbschaft- oder schenkungsteuerliche

Fragen sind zu prüfen und bei

der Übertragung von Betriebsvermögen sind

Besonderheiten und das Gesellschaftsrecht

zu beachten. Eine gute Planung kann helfen,

auch größere Vermögen steuerfrei zu übertragen.

Sprechen Sie mit uns.

Remscheid

Tel. 02191/9750 – 0

Hilden

Tel. 02103/4900 – 5

www.stb-kgp.de

der Bergische Unternehmer 04|20 13


NAMEN & NACHRICHTEN

Reaktion auf Corona:

Die KNIFE 2020 findet am 9 - 10. Mai online statt.

In eigener Sache

Alle Entwicklungen rund um

die Corona-Krise wurden in

dieser Ausgabe des Bergischen

Unternehmers bis zum

Redaktionsschluss am 9. April

berücksichtigt. Die Entscheidungen

zum Corona-Exit, die

nach den Ostertagen beschlossen

und verkündet

werden, greifen wir in unserer

nächsten Ausgabe auf.

Die KNIFE 2020 findet virtuell statt, als KNIFE online. Im

Zeichen der Corona-Krise nutzen die Macherinnen und Macher

des Deutschen Klingenmuseums der neuen Solinger

Klingenmesse die Möglichkeiten der Digitalisierung, um sie

wie geplant am 9. und 10. Mai stattfinden zu lassen, allerdings

nicht im Theater mit 180 Ausstellenden und mehr als tausend

erwarteten Gästen vor Ort, sondern im Internet unter www.

knife-solingen.de. Die Seite wird pünktlich zur geplanten Öffnungszeit

um 10 Uhr online geschaltet. Dort präsentieren die

Ausstellerinnen und Aussteller dem klingenbegeisterten Publikum

aus Solingen und der ganzen Welt ihre Produkte, die sie

ursprünglich für die Veranstaltung im Theater und Konzerthaus

vorbereitet hatten, in virtueller Form. Gezeigt werden

hochklassige Messer und Schwerter, aber auch Literatur und

Materialien für den Messerbau. Interessierte können online

mit den Anbietern und Produzenten in Kontakt treten. Messermacher

aus zahlreichen Ländern sind vertreten, von den USA

bis Thailand. Auch der MesserPreis 2020 soll trotz Corona

verliehen werden. In diesem Jahr geht es um „perfekte“, handgemachte

Kochmesser. Die Stiftung Freunde des Deutschen

Klingenmuseums hat den Preis mit 2.000 Euro dotiert. Das

preisgekrönte Messer soll dann bis zum 11. November im

Deutschen Klingenmuseum ganz analog zu sehen sein.

www.laufenberg-immobilien.de

Als positiver Ausblick

in die Zukunft

wurde schon jetzt

der Termin festgelegt,

an dem die

Nachfolgeveranstaltung

für die frühere

Messer-Macher-

Messe im kommenden

Jahr stattfinden

soll: am 15./16.

Mai 2021 im Theater

und Konzerthaus

Solingen.

Webinare zu

Finanzierungsmöglichkeiten

Die aktuelle Krisensituation ist mit extremen

Unsicherheiten verbunden. Für Unternehmen

gibt es derzeit einige Unterstützungsangebote.

Aber welche? Darüber

informieren jetzt Webinare. Angesichts der

aktuellen Krisensituation bietet die NRW.

Bank im Rahmen des Förderprojekts

NRW.Innovationspartner Webinare für

Unternehmen an. Dabei geht es um Unterstützungsmaßnahmen

des Landes besonders

zur kurzfristigen Liquiditätssicherung.

Unter anderem am 20. April um

10.30 Uhr und 15.30 Uhr informieren Mitarbeiter

der NRW.Bank über Finanzierungsangebote

und die NRW.Soforthilfe

und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Interessierte Unternehmen sind herzlich

eingeladen, sich über alle Möglichkeiten zu

informieren. Die Teilnehmerzahl pro Seminar

ist auf 85 begrenzt, eine Anmeldung ist

erforderlich. Die genauen Termine und den

Link zur Anmeldung findet man auf der

Homepage der Bergischen Struktur- und

Wirtschaftsförderungsgesellschaft.

www.bergisches-dreieck.de

14 www.bvg-menzel.de


Kurzarbeit – das Gebot der Stunde!

Agentur für Arbeit hilft schnell und unbürokratisch.

Foto: Arbeitsagentur Solingen-Wuppertal

Martin Klebe, Chef der

Agentur für Arbeit Solingen

– Wuppertal, fordert

die Unternehmen im

Städtedreieck auf, das Instrument

der Kurzarbeit

zu nutzen.

Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie

werden alles bisher Gewesene übertreffen.

Die finanziellen Folgen werden

durch Kurzarbeitergeld deutlich abgemildert.

Martin Klebe, Chef der Agentur für

Arbeit Solingen - Wuppertal fordert da-

her die Unternehmen im bergischen Städtedreieck

auf, die Kurzarbeit zu nutzen, erst

recht mit den von der Bundesregierung im

Eilverfahren verabschiedeten Erleichterungen:

„Kurzarbeit ist das Gebot der Stunde“,

sagt der Agenturchef.

Um den Ansturm der Betriebe zu bewältigen,

fährt die Agentur für Arbeit Solingen

– Wuppertal mehrgleisig:

•Im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/solingen-wuppertal/

content/1533735722656 steht ein umfassendes

Informationsangebot zur Verfügung,

das alle erforderlichen Antragsunterlagen

speziell für die Unternehmen

im bergischen Städtedreieck enthält.

Kurzarbeit kann online beantragt werden.

• Die Arbeitgeberhotline wurde verstärkt.

Unternehmen erreichen die Agentur unter

0800 4 5555 20.

Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V. - VBU®

Unsere Verbandsgruppe umfasst rd. 620 Mitgliedsunternehmen mit

ca. 71.000 Beschäftigten unterschiedlicher Branchen. Wir informieren,

beraten und vertreten unsere Mitglieder in allen Fragen des Personalwesens,

insbesondere in Angelegenheiten des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts.

Nutzen Sie diesen Service. Wir informieren Sie gerne!

Wuppertal

Wettinerstraße 11 · 42287 Wuppertal · Telefon 02 02 / 25 80-0 · Telefax 0202 / 25 80-258

E-Mail: info@vbu-net.de

Solingen

Neuenhofer Straße 24 · 42657 Solingen · Telefon 02 12 / 88 01-0 · Telefax 0212 / 88 01-35

Mönchengladbach

Lüpertzender Straße 6 · 41061 Mönchengladbach · Telefon 0 21 61 / 2 44 98-0 · Telefax 02161 / 2 44 98-33

www.vbu-net.de

der Bergische Unternehmer 04|20 15


NAMEN & NACHRICHTEN

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen später anzeigen

Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.

Foto: Shutterstock

Arbeitgeber mit durchschnittlich

20 Arbeitsplätzen

sind verpflichtet,

auf mindestens fünf

Prozent der Arbeitsplätze

Menschen mit

Schwerbehinderung zu

beschäftigen.

Gemeinsam unterstützen die Bundesagentur

für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter

Arbeitgeber in der aktuellen

Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung

schwerbehinderter Menschen. Beide akzeptieren,

dass Anzeigen für das Anzeigenjahr

2019 auch nach dem 31. März 2020 bis

spätestens 30. Juni 2020 abgegeben werden.

Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.

Das bedeutet, dass die BA bis zu diesem

Zeitpunkt keine Ordnungswidrigkeits-

verfahren wegen einer verspäteten Abgabe

einleiten wird und die Integrations- und Inklusionsämter

für die Zeit vom 1. April bis

zum 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge

erheben werden. Die Förderung der Beschäftigung

von schwerbehinderten und

gleichgestellten Menschen wird dadurch

nicht beeinträchtigt werden.

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens

20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet,

auf mindestens fünf Prozent der

Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen

zu beschäftigen. Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht

haben diese Arbeitgeber

ihre Beschäftigungsdaten gemeinhin bis

31. März 2020 der Agentur für Arbeit anzuzeigen.

Sofern die Beschäftigungsquote

nicht erfüllt ist, müssen Arbeitgeber gleichzeitig

eine Ausgleichsabgabe an die Integrations-/Inklusionsämter

zahlen. Bei einer

Anzeigeerstattung bis spätestens 30. Juni

2020 wird das Versäumen der Anzeigepflicht

zum 31. März 2020 für das Anzeigejahr

2019 nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Ebenfalls werden von den

Integrations-/ Inklusionsämtern bei Erstattung

der Anzeige für das Anzeigejahr 2019

bis spätestens 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge

erhoben.

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und gut vorbereitet!

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selbstbestimmt!

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Corona: Mittelfristig wird es Probleme geben

Das Handwerk in der Region rechnet mit der Auftragsdelle.

Foto: Kreishandwerkerschaft Solingen - Wuppertal-

Arnd Krüger ist Kreishandwerksmeister

der Kreishandwerkerschaft

Wuppertal

und stellvertretender

Obermeister der Glaser-

Innung Wuppertal.

KONTAKT

Kreishandwerkerschaft

Solingen-Wuppertal

Hofkamp 148

42103 Wuppertal

Tel.: 0202 - 280 90 0

Fax: 0202 - 280 90 40

info@handwerk-sgw.de

www.handwerk-sgw.de

Geschäftsstelle Solingen:

Heinestraße 5

42651 Solingen

Tel.: 0212 - 222 14 0

Fax: 0212 - 222 14 18

info@handwerk-sgw.de

www.handwerk-sgw.de

„Die Corona-Krise trifft das Handwerk und

seine Gewerke unterschiedlich. Sicherlich sind

die Friseure auch in unserer Kreishandwerkerschaft

Solingen-Wuppertal am schlimmsten

betroffen. Die Einnahmen sind von einem auf

den anderen Tag gleich Null, da schlägt die

Krise voll durch. Bei allen, die draußen arbeiten

können, sieht es noch gut aus. Die Dachdecker

zum Beispiel freuen sich, dass sie ab Mitte

März nun endlich einmal eine

Schönwetterperiode hatten. Malerbetriebe, die

Fassadenarbeiten vornehmen können, haben

im Moment auch noch keine Probleme.

Aus anderen Gewerken höre ich aber schon,

dass die Kunden zögerlich mit Aufträgen sind

bzw. vergebene Aufträge gerne verschieben

möchten. Das betrifft etwa das Sanitär- und

Elektrohandwerk, aber auch die Glaser-Innung,

die ich vertrete. Wir kommen ja aus einer

sehr guten Auftragssituation, dementsprechend

haben wir – noch – einen gewissen

Puffer. Wir werden die Krise aber noch zu

spüren bekommen, davon gehe ich aus. Man

merkt jetzt schon: Das gewohnte ´Telefongebimmel`

bleibt aus, die Leute ziehen sich zurück.

Die Menschen sind einfach mit sich

selbst beschäftigt, mit ihrer Situation, mit Sorge

um den Arbeitsplatz oder der Frage, wie sie

ihre Miete noch weiter zahlen können.

Dafür habe ich vollstes Verständnis.

Mittelfristig wird sich die Krise also

auch auf das Handwerk auswirken.

Wenn die Menschen wieder nach vorne

blicken, werden wir die Delle aller Voraussicht

nach zu spüren bekommen. Das

bereitet mir schon Sorge. Wenn es jetzt

das Friseurhandwerk ist, das dringend

auf die staatlichen Hilfen angewiesen ist

und diese auch in Anspruch nimmt,

werden es in naher Zukunft auch andere

Gewerke sein, die darauf zurückgreifen

müssen. Die Pfade dazu sind jetzt

gelegt, außerdem ist das Handwerk bereits

mit den Sparkassen, mit der Volksbank

und anderen Kreditinstituten im

Gespräch, um die Auswirkungen der

Krise abzufedern.“

Das Handwerk im Raum Solingen-

Wuppertal repräsentiert 6.500 Unternehmen

und erwirtschaftet einen

jährlichen Umsatz von ca. 2,3

Milliarden Euro. Rund 29.000 Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter und

1.500 Auszubildende sind in den

Handwerksbetrieben der Region

beschäftigt.

INDUSTRIEBAU

WAS BEDEUTET

KOMPETENZ?

www.buehrer-wehling.de

der Bergische Unternehmer 04|20 17


NAMEN & NACHRICHTEN

Online City bietet kostenlosen Zugang zum Internet-Handel

Zugang zum Digitalen Marktplatz und zum Stadtgutschein-System.

Leere Fußgängerzonen und geschlossene

Ladentüren – die Einschränkungen

des öffentlichen Lebens im Kampf gegen

das Corona-Virus treffen auch in

Wuppertal Einzelhändler, Gastronomen

und Dienstleister hart. Vor allem diejenigen,

die ihre Produkte bislang ausschließlich

vor Ort in ihren Ladenlokalen

vertrieben haben. Im Gegensatz zum

stationären Handel ist der Warenverkauf

über Online-Kanäle jedoch weiterhin

möglich. Deshalb bietet die Online City

Wuppertal eine kostenlose Mitgliedschaft

für alle lokalen Einzelhändler an

ihrem digitalen Marktplatz an. „Wir

möchten den Wuppertaler Händlerinnen

und Händlern den Zugang zu einem neuen

Absatzkanal erleichtern“, erklärt Rolf

Volmerig, Vorsitzender der Vereins tal-

MARKT – Online City Wuppertal e.V..

Die Teilnahmegebühr beim talMARKT-

Verein beträgt normalerweise je nach

Leistungsumfang bis zu 50 Euro im Monat.

Solange die Geschäfte geschlossen

bleiben müssen, entfällt der Beitrag für

neue Mitglieder. Da unklar ist wie lange

das sein wird, wird die beitragsfreie Zeit

zunächst auf mindestens drei Monate

festgelegt. Auch die atalanda GmbH, die

sich um die technische Infrastruktur der

Internet-Plattform kümmert, verzichtet

auf Grundgebühren. Neben neuen Mitgliedern

sollen auch die aktuellen Teilnehmer

der Online City Wuppertal durch

die ausgesetzten Beiträge entlastet werden.

„Natürlich kann der Online-Handel das

normale Geschäft nicht auf Anhieb ersetzen.

Aber es ist eine Chance, weiterhin

für seine Kunden da zu sein, Einnahmen

zu generieren und die Zeit zu überbrücken,

bis die Ladentüren endlich wieder

geöffnet werden können“, sagt Henriette

Bock vom Musikhaus Landsiedel-Becker,

das Mitglied der Online City ist. Neben

dem Internet-Handel umfasst das Angebot

der Online City Wuppertal auch den

Zugang zum Stadtgutscheinsystem. Hierbei

kann ein Gutschein erworben werden,

der bei allen teilnehmenden Händlern,

Gastronomen und Dienstleistern online

oder offline eingelöst werden kann. Dies

ist ein weiteres Mittel zur Kundenbindung,

das in dieser schwierigen Zeit genutzt

werden kann.

Das Projektteam der Online City Wuppertal

steht allen Interessenten bei technischen

oder organisatorischen Fragen

zur Seite und bietet auf Wunsch auch

Webinare zur Funktion des digitalen

Marktplatzes an.

Mehr Infos unter:

www.onlinecity-wuppertal.de und

www.wuppertaler-talmarkt.de

Ansprechpartner: Dominic Becker,

Telefon 0202 24 807 34 oder

24 807 20, E-Mail:

becker@wf-wuppertal.de

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Corona: Lotse in schwierigen Zeiten

In den aktuellen Krisenzeiten sind Banken und Sparkassen gefragte Ratgeber.

Volker Pleiß ist Bereichsdirektor

Firmenkunden bei der Stadtsparkasse

Remscheid.

KONTAKT

Stadtsparkasse Remscheid

Alleestr. 76-88

42853 Remscheid

Tel+492191/1660

Fax+492191/166909

info@stadtsparkasse-remscheid.de

www.stadtsparkasse-remscheid.de

„In meiner über 30-jährigen Tätigkeit im

Firmenkundengeschäft der Stadtsparkasse

Remscheid habe ich eine solche Krise

mit diesem Ausmaß und dieser Tragweite

noch nicht erlebt. Die Unternehmen

haben unglaublich viele Fragen, die alle

sehr individuell beantwortet werden

müssen. Dementsprechend telefonieren

unsere Kundenberaterinnen und -berater

den ganzen Tag. Das sind keine einfachen

Gespräche, denn immer sind auch

Emotionen im Spiel.

Wir haben jetzt die Situation, dass für

sehr viele Betriebe aufgrund der behördlichen

Anordnungen der Umsatz von einem

auf den anderen Tag weggebrochen

ist. Dies trifft die kleinen und kleinsten

Firmen natürlich noch viel unmittelbarer

als die größeren Mittelständler. Oft haben

die Kleinbetriebe keine Liquiditätsreserven,

die mehrere Wochen oder gar

Monate ausreichen. Betrieben in dieser

Größenordnung geht es jetzt in aller erster

Linie darum: Schaffe ich die nächste

Zeit, um mein Geschäft überhaupt fortführen

zu können? Es geht also wirklich

um die Existenz. Größere mittelständische

Betriebe haben aus den letzten Krisen

ihre Lehren gezogen und Reserven

gebildet. Sie sehen auf die Lage mit Sorge,

können aber dennoch in Ruhe ihren

Liquiditätsbedarf anhand der veränderten

Ertragserwartung planen. Aufgrund die-

ses Ergebnisses kann man dann staatliche

Unterstützung beantragen. So ist die

Art und Weise der Herangehensweise der

Unternehmen abhängig von ihrer Größe

naturgemäß eine andere.

Es gilt ja auch, sich erst einmal einen

Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten

und Programme des Bundes

und der Länder sowie der Kfw-Bank zu

verschaffen. Hier haben wir als Hausbank

für unsere Kunden eine wichtige

Lotsenfunktion, dazu haben wir zur Unterstützung

einen Online-Antrag auf unserer

Internetseite bereitgestellt. Was

man zudem sagen muss: Zuschüsse und

Kredite fließen natürlich nicht sofort,

werden aber sofort gebraucht. Wir werden

die notwendige Zwischenfinanzierung

unkompliziert bereitstellen. Auch

hat die Kfw die Prüfung für Kredite bis

drei Millionen Euro in die Hände der jeweiligen

Hausbanken gelegt. Dafür gelten

natürlich gewisse Kriterien und es

müssen verschiedene betriebswirtschaftliche

Auswertungen vorgelegt werden.

Denn am Ende des Tages sprechen wir

über Geld, das zurückgezahlt werden

muss. Die allermeisten Betriebe werden

das auch schaffen. Dabei muss man ehrlich

sagen: Wenn ein Unternehmen vor

der Krise bereits in Schieflage war, ist

zumindest zweifelhaft, dass diese Kredite

bedient werden können. Diesen Firmen

ist wahrscheinlich mit diesen Hilfsprogrammen

nicht zu helfen. Das liegt nicht

am Willen der Bank, sondern einfach an

den Möglichkeiten dieser öffentlichen

Hilfen. Ich befürchte, dass wir leider

während und nach der Krise die eine

oder andere Insolvenz sehen werden. Andererseits

bin ich auch davon überzeugt,

dass die bergische Wirtschaft robust genug

ist, um auch ein hartes Krisenjahr zu

überstehen – wenn auch etwas angeschlagen.

Denn Liquidität ist ja nicht Rentabilität.

Und ich glaube, dass wir uns nach

der Zeit der Einschränkungen über viele

Möglichkeiten unterhalten werden, die

wir jetzt verstärkt entdeckt haben.

Darin liegen dann auch wieder Chancen.

Die Schaffung von Heimarbeitsplätzen

gehört genauso dazu, wie die jetzt festgestellten

Abhängigkeiten vom Ausland

in Bezug auf die Lieferketten. Ich bin

sicher, dass viele Unternehmen umdenken

und ihre Krisenstrategie anpassen

werden.“

INDUSTRIEBAU

KOMPETENZ BEDEUTET,

DAS BAUEN DEN FACH-

LEUTEN ZU ÜBERLASSEN.

www.buehrer-wehling.de

der Bergische Unternehmer 04|20 19


TITEL WENN DER WIND ENTGEGEN BLÄST

Recht & Steuern

Wenn der Wind

entgegen bläst

„Nous sommes en guerre – wir sind im Krieg“, erklärte vor wenigen

Wochen Frankreichs Präsident Emmanuel Macron. Und in der

Tat: Mittlerweile wird weltweit an allen Fronten mit sämtlichen

erdenklichen Mitteln gegen das Corona-Virus gekämpft. Angefangen

von der Reisewarnung über die Schließung von Grenzen, Bildungs-

und Freizeiteinrichtungen, Geschäften und Hotels bis zur

Ausgangssperre für jeden Einzelnen. Vor allem die Wirtschaft gerät

in ungeahnte Turbulenzen. Um den völligen Absturz zu verhindern,

fährt die BundesRegierung schwerstes Geschütz auf.

Text: Brigitte Waldens

Fotos: Shutterstock, BVG,

20 www.bvg-menzel.de


der Bergische Unternehmer 04|20 21


TITEL WENN DER WIND ENTGEGEN BLÄST

Die Lage im Bergischen ist

angespannt

Dies gilt ebenfalls für das Bergische Land. Hier

haben allein im Städtedreieck Wuppertal, Solingen

und Remscheid bis Ende März rund 5.700

Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Sollte die staatlich

verordnete Schließung über vier Wochen hinaus

andauern, wird eine Insolvenzflut von

ungeahntem Ausmaß erwartet. Laut Einschätzung

der zuständigen Experten rechnet dann jeder

zehnte Unternehmer damit, in Konkurs zu

gehen. Im Gastronomiebereich sind sogar bis zu

40 Prozent der Unternehmen von der Pleite bedroht.

Viel Geld für die Kleinen und Großen

Wie sich die Pandemie

letztlich auswirkt, wird

erst allmählich sichtbar

werden.

Unter der Führung von Finanzminister

Olaf Scholz wurde jetzt die

Bazooka ausgepackt und ein Riesenrettungsschirm

gespannt. In

einem unglaublichen Eiltempo hat

der Deutsche Bundestag einen

Nachtragshaushalt in noch nie dagewesener Höhe

von 156 Mrd. Euro abgesegnet, der notleidenden

Unternehmen zugutekommen soll. Insgesamt stehen

zusammen mit einem Stabilisierungsschirm

rund 750 Mrd. Euro zur Verfügung, damit sich die

Wirtschaft über die Pandemie retten kann. Hinzu

kommen Hilfsgelder, die von den einzelnen Bundesländern

zur Verfügung gestellt werden. So

auch in NRW, wo drei Viertel der ansässigen Unternehmen

von Corona stark bis sehr stark betroffen

sind.

Im Detail liegen die direkten Zuschüsse für Kleinunternehmen

und Selbständige mit bis zu fünf

Angestellten bei 9.000 Euro, für Firmen mit bis zu

zehn Mitarbeitern bei 15.000 Euro und für mittelgroße

Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten

bei 25.000 Euro. Um an das Geld zu kommen,

müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie auf

behördliche Anordnung auf Weiteres geschlossen

bleiben, ihr Umsatz extrem rückläufig ist oder

ihre vorhandenen Mitteln nicht ausreichen, um die

Kosten zu decken. Das digitale Antragsformular

können Antragsberechtigte unter „soforthilfecorona.nrw.de“

herunterladen. Nicht so lustig: Zuschüsse,

die der Staat in dieser Ausnahmesituation

gewährt, sind steuerpflichtig.

Unternehmen wie der Konzern TUI, der kürzlich

mit 1,8 Mrd. Euro gestützt wurde, können sich

natürlich in noch ganz anderen Größenordnungen

absichern. Startups sollen mit einer ersten

Tranche von zwei Milliarden Euro aus dem geplanten

Zukunftsfonds zusätzliches Wagniskapital

erhalten.

Deutschland vor der Rezession

Alleine im Bergischen Städtedreieck - also

in Remscheid, Solingen und Wuppertal - meldeten

bis Ende März 5.700 Betriebe

Kurzarbeit an.

Ob kleiner Betrieb oder Großunternehmer: Das

Staatsgeld wird dringend benötigt. Denn die Prognosen

der Ökonomen lassen nichts Gutes ahnen.

So führt eine Woche fehlender Wirtschaftsleistung

zu einem Wertschöpfungsverlust von rund 35

Mrd. Euro. Angenommen, das wirtschaftliche

22 www.bvg-menzel.de


Koma dauert fünf Wochen zuzüglich einer anschließenden

dreiwöchigen Erholungsphase, würde

sich eine bundesweite Rezession von 2,8 Prozent

ergeben. Hochgerechnet auf sieben plus fünf

Wochen läge der Wert bereits bei 5,7 Prozent für

das laufende Jahr. Dramatisch für das Industrieland

Deutschland: Die Exporterwartungen der

Wirtschaft über alle Branchen hinweg brechen

laut Ifo-Barometer heftig ein. Nämlich von minus

1,1 auf minus 19,8 Punkte.

Im Inland sinkt wegen der Corona-Beschränkungen

die Nachfrage deutlich. Wie niedrig die momentane

Kauflust der Deutschen ausfällt, zeigt

der monatliche Konsumklima-Index der Nürnberger

Markforscher Gfk. Für den April 2020 sagen

die Experten einen Rückgang um 5,6 Punkte auf

2,7 Zähler voraus.

Die Kauflust der

Deutschen sinkt

wegen der Corona-Beschränkungen

dramatisch.

Kurzarbeit verschafft etwas Luft

Fortsetzung auf Seite 26

Dr. Marc d‘Avoine

Oliver Teubler

Prof. Dr. Peter Neu

Dr. Christof Heußel

Robin Schmahl

Thorsten Kapitza

Peter Mazzotti

Ignacio Ordejón

Zuckermaier

Dennis Kreuzer Claas Thien Sebastian Haug

Paul Michels

Martina Majewski

Recht.

Kompetent.

Anke Ortmann

Susanna Ruß

Anne Bölling

Leah Ngabi

Sebastian Thiel

Büro Remscheid

Elberfelder Str. 39

42853 Remscheid

T: 0 21 91.49 91 80

Büro Wuppertal

Bembergstr. 2-4

42103 Wuppertal

T: 02 02.24 50 70

Büro Solingen

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Im Zollhafen 22

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T: 02 21.25 09 93 25 www.atn-ra.de

470.000 Firmen hatten Ende März bereits Kurzarbeit

beantragt. Darunter auch VW und BMW, die

80.000 bzw. 20.000 ihrer Mitarbeiter in die Kurzarbeit

schicken wollen. Auch die Lufthansa gehört

mit ca. 87.000 Kurzarbeitern zu diesem Kreis. In

Nordrhein-Westfalen lag die Zahl der Anmeldungen

zum Redaktionsschluss dieser Zeitschrift bei

fast 100.000.

Allerdings erhalten die Angestellten dann nicht

das volle Gehalt, sondern lediglich 60 Prozent

vom Nettoeinkommen. Leben Kinder im Haushalt,

erhöht sich die Summe auf 67 Prozent. Die

Sozialabgaben werden dem Arbeitgeber in dieser

Krise erlassen. Aber: Selbständige können kein

Kurzarbeitergeld beantragen, weil sie in der Arder

Bergische Unternehmer 04|20 23


TITEL INTERVIEW WENN DER WIND ENTGEGEN BLÄST

Alle Unternehmen, die von den aktuellen Maßnahmen in der Corona-Krise betroffen

sind, drohen in ein Loch zu fallen. Davon ist Andreas Niemeyer überzeugt.

Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gehört zur Geschäftsführung

der Rinke Treuhand GmbH in Wuppertal und gilt als kompetenter Ansprechpartner,

um Fragen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu klären.

„Not kennt kein Gebot“

Die Regierung hat ein 750 Mrd. Euro-Hilfspaket

geschnürt, das großen Unternehmen, aber

auch kleinen Betrieben und Solo-Selbständigen

zugutekommt. Mittelständler mit mehr als

50 Beschäftigten fühlen sich dagegen übergangen.

Zudem besteht die Befürchtung, dass

die in Aussicht gestellten Gelder zu langsam

fließen könnten. Die bürokratischen Hürden zu

hoch oder die Prüfungen zu streng sind. Wie

ist Ihre Einschätzung?

Banken und Sparkassen sind mit der Flut von Anträgen

überfordert. Allein dieser Umstand wird

zu erheblichen Verzögerungen führen. Zudem

werden die Geldinstitute prüfen, ob sie die zehn

Prozent der Kreditmittel, die nicht durch die KfW

abgesichert sind, auf ihr eigenes Risiko nehmen.

Schließlich müssen die Darlehen nachweislich innerhalb

von fünf Jahren getilgt werden. Nur: Wer

kann denn heute einen verlässlichen Plan über so

einen Zeitraum aufstellen? Ferner lassen sich die

jetzt ausgefallenen Umsätze nicht innerhalb dieser

Frist nachholen.

Was muss ein Unternehmer tun, um schnell

an Hilfsgelder zu gelangen – und was ist,

wenn seine Geschäftsbank trotz der weitreichenden

KfW-Haftung nicht mitspielt?

Die bereits erwähnten Zuschüsse können recht

einfach über Internetprotale beantragt werden.

Die Bewilligung erfolgt nach unserer Erfahrung

ebenfalls zügig. Bei Kreditanträgen über die

Hausbanken sieht das anders aus. Wer bereits vor

Corona unter besonderer Beobachtung stand,

wird im Zweifel leer ausgehen.

Welche Möglichkeiten gibt es, um beispielsweise

einen Steueraufschub, Stundung, Erleichterungen

oder Erlass zu erreichen?

Die Finanzämter sind angewiesen, Herabsetzungen,

zinsfreie Stundungen und Erlassanträge –

etwa bei Verspätungszuschlägen – ohne scharfe

Prüfungen zu bewilligen. Das klappt recht gut.

Wie sieht es mit Abschreibungen aus?

Wer jetzt in Schwierigkeiten steckt, braucht keine

zusätzlichen Abschreibungen. Das kann ein Thema

für ein späteres Konjunkturpaket werden.

Besteht die Gefahr, dass durch die Hilfsgelder

auch Firmen am Leben gehalten werden, die

eigentlich Insolvenz anmelden müssten?

Wenn überhaupt gefährdete Unternehmen staatliche

Hilfen erhalten sollten, werden diese nur

kurzfristig die Insolvenzgefahr verzögern.

Wie hoch ist Ihrer Ansicht nach das Risiko,

dass Banken durch nicht zurückgezahlte Kredite

nach der Krise selbst in Schwierigkeiten

geraten?

Die Finanzwirtschaft wird durch die Krise stark

betroffen sein. Zwar sind die neuen Kredite über

staatliche Bürgschaften zu einem hohen Anteil

abgesichert. Aber die bestehenden Darlehen eben

nicht.

Wann sollte ein Unternehmer auf die Kreditangebote

des Staates zurückgreifen – und wann

nicht?

Das lässt sich rational so beantworten, dass nur

24 www.bvg-menzel.de


Andreas Niemeyer ist ein gefragter Gesprächspartner

in diesen schwierigen

Tagen.

KONTAKT

Rinke Treuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft –

Steuerberatungsgesellschaft

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42103 Wuppertal

Fon 0202 24960

Fax 0202 2496119

Mail info@rinke.eu

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hinweghelfen. Aber wer ist dazu schon in der

Lage? Andererseits kennt Not kein Gebot. Viele

werden versuchen, nach dem Strohhalm zu greifen.

Im Rahmen der Corona-Krise soll auch das Insolvenzrecht

geändert werden. Wissen Sie Näheres?

Die Insolvenzantragspflicht ist für Unternehmen,

die aufgrund der Corona-Krise den Tatbestand

der Antragspflicht erfüllen, zunächst bis zum

30.September 2020 suspendiert. Wie das später

beurteilt wird, bleibt abzuwarten. Aber auch hier

gilt: Not kennt kein Gebot.

derjenige diese Angebote aufgreifen sollte, der

mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit absehen

kann, dass diese Unterstützungsmaßnahmen

wirklich über die aktuelle Ausnahmesituation

Laut Expertenschätzung sind in Nordrhein-

Westfalen rund 75 Prozent aller Unternehmen

mehr oder minder von Corona betroffen. Können

Sie das aus Ihrer Erfahrung bestätigen –

welche Branchen in Ihrem Klientenkreis haben

besonders zu leiden?

Ich kann nicht mit einer statistischen Analyse

aufwarten. Aber dass die Quote hoch ist, liegt auf

der Hand. Man muss hier von einem Dominoeffekt

ausgehen. Die unmittelbar betroffenen Unternehmen

kaufen deutlich weniger Waren und

Dienstleistungen ein. Das beeinträchtigt mit kurzer

zeitlicher Verzögerung deren Zulieferer. Die

Konsumenten haben häufig aufgrund von Kurzarbeit

weniger im Geldbeutel. Deren Kaufverhalten

wird dazu führen, dass die Umsätze und Erträge

weiterer Unternehmen einbrechen. Und schließ-

der Bergische Unternehmer 04|20 25


TITEL WENN DER WIND ENTGEGEN BLÄST

lich spielt die Psychologie eine große Rolle. Wer

in Kurzarbeit ist und Angst um seinen Arbeitsplatz

hat, kauft jetzt gewiss kein neues Auto, keine

neuen Möbel, Kleidung oder teure Elektronikprodukte.

Im schlimmsten Fall plant der Staat, sich an

Unternehmen zu beteiligen, die ins Trudeln geraten.

Befinden wir uns auf dem Weg in eine

Staatswirtschaft?

Die Gefahr sehe ich zurzeit nicht. Jedenfalls ist

das nicht die Absicht. Ob jedoch staatliche Beteiligungen

später rasch reprivatisiert werden können,

hängt entscheidend davor ab, wie schnell sich die

Wirtschaft erholt, wenn die Epidemie überwunden

ist.

Die deutsche Wirtschaft ist sehr exportorientiert

aufgestellt. Gerade hier bricht aber das

Wachstum ein. Halten Sie es für richtig, in Zu-

kunft weniger auf Globalisierung zu setzen

und sich stattdessen wieder mehr auf die Produktion

im eigenen Land zu konzentrieren?

Über die globale Vernetzung der Lieferketten

wird derzeit ebenfalls viel diskutiert. Wenn wir

nun sehen, dass wir auf Medikamente, Schutzmaterial

usw. aus China angewiesen sind, gibt das

einem schon zu denken. Die Abhängigkeit der Industrie

von Zulieferern aus Fernost führt gegenwärtig

zu Produktionsausfällen in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund wird es bestimmt ein

Umdenken geben. Andererseits lebt die deutsche

Exportwirtschaft von der Lieferung von Endprodukten.

Denken wir beispielsweise an den Maschinenbau.

Nach der Krise werden Produkte

‚Made in Germany‘ hoffentlich weltweit wieder

nachgefragt werden.

Das Gespräch führte Brigitte Waldens

Foto: BVG

Fortsetzung von Seite 23

beitslosenversicherung nicht pflichtversichert

sind. Experten gehen zudem davon aus, dass

Deutschland schlimmstenfalls mit einer Zunahme

der Arbeitslosen von bis zu drei Millionen in 2020

ausgehen sollte.

Sand im Hilfsprogramm-Getriebe

Jedenfalls verzeichnen die Behörden und Banken

einen Run auf die in Aussicht gestellte finanzielle

Unterstützung. Zum Stichtag 25. März gingen bei

der KfW Kreditanträge über 4,8 Mrd. Euro ein.

Das Problem dabei: Etliche Unternehmer klagen

darüber, dass sie von ihrer Hausbank im Stich gelassen

werden. Denn: Der Staat sichert zwar 90

Prozent der Darlehen über Bürgschaften ab. Die

Nicht jeder kommt beim Kreditprogramm

zum Zuge. Denn eine Rückzahlung innerhalb

der nächsten fünf Jahre sollte möglich sein.

restlichen zehn Prozent des Ausfallrisikos müssen

allerdings von dem jeweiligen Geldinstitut übernommen

werden. Und hier scheint es häufig zu

haken, weil sich Sparkassen und Banken auch in

dieser Extremsituation an die strengen Prüfvorgaben

der BaFin gebunden fühlen und daher vom

Unternehmer fordern, mit seinem Vermögen

selbst hundertprozentig für den Kredit einzustehen.

Darüber hinaus – so Sparkassenpräsident

Helmut Schleweis – kämen nur solche Firmen

beim Kreditprogramm zum Zuge, die das Geld

voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren zurückzahlen

können. Da dies bei vielen Unternehmen

aus Branchen, die besonders unter der Corona-

Krise leiden, nicht der Fall sei, wäre eine Vergabe

von Krediten nicht zu rechtfertigen.

Nach der Krise in die Insolvenz?

Im schlimmsten Fall bedeutet diese Verweigerungshaltung

für zahlreiche Betriebe das wirtschaftliche

Aus. Denn was nützen Darlehen, die

ein Unternehmer aufgrund fehlender Umsätze

auch nach dem Ende der Pandemie nicht fristgerecht

zurückzahlen kann. Da hilft es auch nicht

26 www.bvg-menzel.de


Der schnelle Weg zum Kurzarbeitergeld

Die Bedingungen:

• Es muss in der betreffenden Firma einen

erheblichen und unvermeidbaren Arbeitsausfall

geben.

• Der Betrieb muss mindestens einen Arbeitnehmer

beschäftigen.

• Betroffenen Mitarbeitern darf vor der Kurzarbeit

nicht gekündigt worden sein.

• Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsausfall

im Laufe des Monats anzuzeigen,

in dem die Kurzarbeit beginnt.

Die zusätzlichen Erleichterungen:

• Betriebe können nun rückwirkend zum

1. März bereits Kurzarbeitergeld nutzen,

wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten

vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang

musste es ein Drittel der Arbeitnehmer sein.

• Mitarbeiter brauchen keine Minusstunden

zu produzieren. Das heißt: Arbeitgeber

müssen die Arbeitszeitkonten ihrer Mitarbeiter

nicht mehr zum Ausgleich einsetzen.

• Die betroffenen Unternehmer brauchen

ihren Anteil zur Sozialversicherung ihrer

Kurzarbeiter nicht zu zahlen.

• Auch Leiharbeitskräfte sollen Kurzarbeitergeld

erhalten.

wirklich, dass die Verpflichtung zum Insolvenzantrag

befristet ausgesetzt wurde.

Laut einer Umfrage unter 1465 Familienunternehmen

in Deutschland können fünf Prozent lediglich

bis zu 14 Tagen ihre Liquidität sichern; 28

Prozent bis zu acht Wochen. Immerhin erklären

jeweils 20 Prozent der befragten Firmen, ein halbes

bzw. ein ganzes Jahr überleben zu können.

Unter anderem sieht es für die deutschen Autohäuser

trübe aus. Wie der VAPV-Präsident Dirk

Weddigen von Knapp, in dessen Verband rund

2000 VW- und Audi-Händler mit insgesamt mehr

als 100.000 Beschäftigen zusammengeschlossen

sind, befürchtet, reicht die Liquidität lediglich nur

für 30 bis 40 Tage. Ähnlich besorgt äußert sich

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE.

Nach seiner Ansicht droht in den deutschen Innenstädten

eine Pleitewelle, zum Beispiel bei

Schuh- und Bekleidungsgeschäften. Denn zahlreiche

Einzelhändler könnten nicht länger als vier

Wochen aus eigener Kraft durchhalten.

Nachbesserungen dringend gefordert

Überhaupt scheinen die Gesetze, die die Regierung

dankenswerter Weise im Eiltempo beschlossen

hat, hie und da einige Schwachstellen aufzuweisen.

Das zeigt sich beispielsweise beim Thema

Mieten. Den eingeführten Kündigungsschutz bei

Unterbrechung der Mietzahlung nahmen in letzter

Zeit auch milliardenschwere Filialisten für

sich in Anspruch, was Politiker bundesweit zu

Fortsetzung auf Seite 30

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der Bergische Unternehmer 04|20 27


TITEL INTERVIEW WENN DER WIND ENTGEGEN BLÄST

Als wenn die Situation nicht schon schlimm genug wäre: Um die Corona-Krise

gut zu bewältigen, gilt es, auch etliche juristische Fallstricke zu beachten.

Frank Neldner, Rechtsanwalt und Partner in der Wuppertaler Sozietät Esch &

Kramer, gibt Auskunft auf wichtige Fragen.

Ganz recht

Kann ein Unternehmer auch für Teilzeit- und

Aushilfskräfte sowie für geringfügig Beschäftigte

in seinem Betrieb Kurzarbeitergeld beantragen?

Kurzarbeit setzt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

voraus. Daran fehlt es bei

geringfügig Beschäftigten. Teilzeitkräfte dagegen

können Kurzarbeit beantragen.

Muss der Lohn weiter bezahlt werden, wenn

Mitarbeiter nach Hause geschickt werden?

Hier kommt es darauf an. Bittet der Arbeitgeber einen

nicht erkrankten Arbeitnehmer, sich freiwillig

in Quarantäne zu begeben, bleibt er zur Zahlung der

Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges

verpflichtet. Wenn ein Arbeitnehmer nicht

erkrankt ist, aber infolge einer gegen ihn gerichteten

behördlichen Maßnahme – Tätigkeitsverbot oder

Quarantäne – nicht arbeiten kann, besteht ggf. für

max. zwei Wochen gem. § 616 BGB ‚vorübergehende

Verhinderung‘ ein Anspruch auf Fortzahlung der

Vergütung – sofern dieser Paragraph nicht einzeloder

tarifvertraglich ausgeschlossen ist.

Dürfen Mitarbeiter in unbezahlten Urlaub geschickt

oder zur Teilzeitarbeit verpflichtet werden?

Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, Mitarbeiter

gegen ihren Willen in unbezahlten Urlaub zu

schicken. Eine Verpflichtung zur Teilzeitarbeit ist

nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur

Kurzarbeit möglich.

Besteht ein Anrecht auf Home-Office – muss

der Arbeitgeber dafür Arbeitsmittel zur Verfügung

stellen?

Die Arbeit im Home-Office steht immer unter der

Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit

zum Home-Office anbietet und die zu bewältigende

Arbeit überhaupt zu Hause erledigt werden

kann. Wenn der Arbeitgeber einen

Home-Office-Arbeitsplatz bereitstellt, muss er

dem Mitarbeiter die erforderlichen Arbeitsmittel

zur Verfügung stellen. Aber der Arbeitgeber

kann Home-Office nicht erzwingen.

Darf sich ein Arbeitgeber nach dem Gesundheitszustand

seiner Mitarbeiter erkundigen?

Grundsätzlich sind Fragen nach der Gesundheit

zulässig. Krankheitsbedingte Beeinträchtigungen

muss der Arbeitgeber nicht zuletzt wegen seiner

Fürsorgepflicht berücksichtigen. Dies gilt insbesondere

dann, wenn Krankheiten zur Ansteckung

von Kollegen und/oder Kunden führen können,

wie zum Beispiel eine Infektion mit Covid-19. Insoweit

darf wohl auch nach einem erhöhten Risiko

gefragt werden.

Kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter zwingen,

am Arbeitsplatz zu erscheinen – wenn ja,

unter welchen Voraussetzungen?

Die derzeitige Lage ändert nichts an der grundsätzlichen

Arbeitsverpflichtung des Arbeitnehmers.

Ausnahmen hiervon sind nur denkbar,

wenn sich ein erhöhtes Risiko beispielsweise

durch nachgewiesene Infektionen im Unternehmen

ergibt. Ist dies der Fall, kann der Mitarbeiter

ggf. seine Arbeitsleistung verweigern. Ein solches

Leistungsverweigerungsrecht kommt aber

nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber bei

einem erhöhten Risiko keine Schutzmaßnahmen

ergreift.

28 www.bvg-menzel.de


Frank Neldner beantwortete unserer Redaktion

rechtliche Fragen, die jetzt nahezu

alle Unternehmen beschäftigen.

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Können während der Corona-Krise Rentner

ohne Einbuße ihres Altersgeldes erneut Arbeit

aufnehmen – wenn ja, unter welchen Bedingungen

und in welcher Entgelt-Höhe?

Die Bundesregierung hat die Hinzuverdienstgrenze

für Rentner im Jahr 2020 von 6.300,00 Euro

auf 44.590,00 Euro angehoben. Jahreseinkünfte

bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer

Kürzung der Altersrente. Erweitert wurden auch

die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung

in dem Zeitraum vom 1. März bis zum

31. Oktober 2020.

Wie sieht es mit Schadensersatz aus, wenn

ein Betrieb vertraglich zugesagte Leistungen

aufgrund staatlicher Verfügungen nicht erbringen

kann – ist es möglich, wegen der aktuellen

Situation aus Verträgen auszusteigen und

Zahlungen auszusetzen?

Für Kleinstbetriebe (weniger als 10 Mitarbeiter,

Jahresumsatz/Jahresbilanz und weniger als Zwei

Mio. Euro) wurde ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht

in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse

eingeführt, die vor dem 8.März 2020

geschlossen wurden. Dieses Leistungsverweigerungsrecht

setzt voraus, dass der Kleinstunternehmer

infolge der Corona-Krise die Leistung

nicht oder nicht ohne Gefährdung der wirtschaftlichen

Grundlage des Gewerbebetriebs erbringen

kann. Für die übrigen Betriebe gilt, dass Verträge

einzuhalten sind. Ist die Erbringung der Leistung

allerdings aufgrund einer behördlichen Anordnung

nicht möglich, werden beide Vertragspartei-

der Bergische Unternehmer 04|20 29


TITEL WENN DER WIND ENTGEGEN BLÄST

en von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit.

Bei nur mittelbaren Auswirkungen der

Corona-Krise besteht ggf. ein Anspruch auf Vertragsanpassung.

Dies prüfen und verhandeln wir

im Moment vielfach für unsere Mandanten.

Was passiert, wenn ein Unternehmer jetzt einen

Hilfskredit beantragt, obwohl er weiß,

dass er das Geld nicht zurückzahlen kann?

Der neue „KfW-Schnellkredit 2020“ ist ggf. die

bessere Alternative.

In dem neuen Gesetz zur Miete wird zwar ein

befristeter Kündigungsschutz ausgesprochen,

die Frage nach der Verteilung von Lasten und

Risiken einer unmöglich gewordenen Nutzung

der Immobilie im gewerblichen Bereich jedoch

außen vor gelassen. Worauf müssen Unternehmer

in diesem Fall achten?

Die Regelungen des ‚Corona-Abmilderungsgesetzes‘

geben keine Rechtssicherheit in Bezug auf

die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses.

Solange der Gesetzgeber dies nicht klargestellt

hat, empfehlen wir, die Miete nur noch unter Vorbehalt

zu zahlen. Wir suchen zurzeit immer wieder

nach tragfähigen Lösungen für Mietparteien

im Verhandlungswege.

Kann eine Bank verlangen, dass ein Unternehmer

zunächst sein privates Vermögen einsetzt,

bevor er an einen Hilfskredit kommt?

Ja. Denn auch bei der Gewährung von Hilfskrediten

ist die Bonität der Kreditnehmer zu prüfen.

Es bleibt daher den Kreditinstituten überlassen,

die Gewährung eines Darlehens gegebenenfalls

von dem Einsatz privaten Vermögens abhängig zu

machen.

Sind die Zuschüsse, die etwa Selbständige

und Freiberufler bekommen können, steuerfrei?

Nein. Bei der Steuerveranlagung für Einkommenoder

Körperschaftssteuer im kommenden Jahr

werden die Zuschüsse gewinnbringend berücksichtigt.

Die Verpflichtung, unter entsprechenden Voraussetzungen

einen Insolvenzantrag stellen zu

müssen, ist für einen gewissen Zeitraum aufgehoben

worden. Raten Sie Ihren Mandanten,

die bereits vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten

geraten sind, trotzdem Insolvenz anzumelden

– besteht sonst die Gefahr einer Insolvenzverschleppung?

Wir raten in einem solchen Fall dringend, die

Pflicht zur Insolvenzanmeldung fachlich prüfen

zu lassen. Die Insolvenzantragspflicht wird nämlich

nur für den Fall ausgesetzt, dass die Insolvenzreife

auf den Folgen der Ausbreitung des

SARS-CoV-2-Virus beruht.

Das Gespräch führte Brigitte Waldens

Foto: BVG

Fortsetzung von Seite 3o

Recht empört. Denn diese Regelung war eigentlich

für kleine Ladenbetreiber, Hotels und ähnliche

Einrichtungen gedacht, die aufgrund wegbrechender

Einnahmen ihre Miete nicht mehr

zahlen können. Es steht also durchaus zu erwarten,

dass sich Anwälte und Gerichte aufgrund einer

unklaren Rechtslage dieser Causa annehmen

werden.

Kritik kommt ebenfalls vom Mittelstandsverbund

und dem HDE, die beklagen, dass ihre Mitglieder

weitgehend von den Bundeshilfen ausgeschlossen

seien. Firmen mit über 50 Beschäftigten wären bei

der Bereitstellung von liquiden Mitteln nicht berücksichtigt

worden, so die Verbandssprecher.

Jetzt plant der Gesetzgeber Nachbesserungen.

Derzeit überlegt die Regierung, direkte Kredite

für Mittelständler mit einer hundertprozentigen

Staatshaftung abzusichern.

Die EU-Kommission hat dafür ihr Okay gegeben.

Allerdings gilt die Ausnahmeregel nur für Notkredite

bis zu einem Wert von 800.000 Euro, die an

kleinere Firmen vergeben werden. Darüber hinaus

ist angedacht, zinslose oder sehr günstige Darlehen

in Höhe von drei Monatsausgaben – maximal

500.000 Euro pro Firma – anzubieten, die abhängig

von der jeweiligen Leistungsfähigkeit zurückgezahlt

werden müssten. Ein Plan, der in der Gro-

Ko allerdings heftig umstritten ist.

30 www.bvg-menzel.de


Corona-Lockdown: Wie der Exit gelingen kann

Wie der schrittweise Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen gelingen kann, zeigt

das Institut der deutschen Wirtschaft an einem mehrstufen Plan. Auch für die IW-

Experten steht zunächst die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle. Grundsätzlich

gelte daher: Jeder Exit könne nur eingeleitet werden, wenn die medizinische

Grundversorgung gewährleistet sei. Als nächste Stufe fordern die IW-Experten, die

Grundversorgung in der Kinderbetreuung und in der Infrastruktur wiederherzustellen

respektive auszuweiten: Schulen und Kindergärten müssten wieder öffnen und die

Verkehrskapazitäten im ÖPNV erhöht werden.

„Nur dann können Eltern konzentriert arbeiten und Kinder werden optimal gefördert“,

erläutert IW-Direktor Michael Hüther. Und weiter: „Mit einer hohen Taktung im ÖPNV

kommen die Menschen zur Arbeit und haben gleichzeitig genug Platz, um sich nicht

unnötig in gesundheitliche Gefahr zu bringen. Lehrer könnten im Schichtbetrieb in

Schulen unterrichten, das würde auch dort das Infektionsrisiko deutlich senken.“

möglich wieder öffnen, zudem sollte

die Industrieproduktion hochgefahren

werden. Gleichzeitig fordert das IW

aber auch Klarheit der Politik: Es müsse

Im laufenden Betrieb vor Corona schützen

Die öffentliche Verwaltung, der Handel

sowie Dienstleistungsanbieter sollten

nach Meinung des IW ebenfalls schnellstdeutlich

sein, welche Branchen sich auf

langfristige Schließungen einstellen

müssten – etwa in der Messewirtschaft.

„Hier muss über massive Unterstützungsleistungen

nachgedacht werden“, sagt

IW-Geschäftsführer Hubertus Bardt,

sonst drohe eine Insolvenzwelle.

Staat muss großzügig sein

Vom Staat fordert das IW, sich beim

Nachfordern von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen

und der Rückzahlung

von Überbrückungskrediten großzügig zu

zeigen. Denn auch, wenn die Wirtschaft

wieder läuft, dürfte die Liquiditätssituation

vieler Firmen noch lange kritisch

bleiben. In diesem Kontext empfehle sich

außerdem ein „fiskalischer Startschuss“

seitens der öffentlichen Hand für den

Neuanfang nach Corona.

Wir helfen Ihnen nicht nur beim Liquiditätsmanagement.

Wir helfen Ihnen, Ihr Unternehmen

sorgenfreier zu steuern.

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der Bergische Unternehmer 04|20 31


AUS DER REGION GASTKOMMENTAR

Ewiges

Wachstum…

Menschen mögen prosperitäre Phasen. Sie bilden gesamtwirtschaftlichen

Wohlstand, hohen Beschäftigungsgrad

und steigende Gewinne ab. Allerdings nur in Phasen,

denn nach jedem konjunkturellen Aufschwung

(Expansion) folgt ein Abschwung (Kontraktion), dem in

der Regel wieder ein Aufschwung folgt. So einfach ist es,

und doch so kompliziert, denn niemand weiß, wie lange

diese Phasen andauern. Die zeitliche Komponente ist die

große Variable. Selbst hochkarätige Wirtschaftswissenschaftler,

selbsternannte Börsenprofis und Glaskugelbesitzer

reden sich um Kopf und Kragen, in der Überzeugung,

die Zukunft vorhersehen zu können. In der Regel erfolgt

sodann die mehr oder minder große Korrektur. Doch wem

nutzt das ganze Geschwafel dieser Kaffeesatzleser, wenn

Miete, Annuitäten, Benzin oder gar Lebensmittel nicht bezahlt

werden können, weil niemand mehr einen Cent im

Portemonnaie oder auf dem Girokonto belässt, aus Angst,

die Inflation könnte einem die Rendite versauen.

„Cash ist King“ heißt es aktuell an der Börse. Wohl

dem, der liquide ist. Das gilt auch für Unternehmer, denn

Entwicklungen der Kapitalmärkte, politische Entscheidungen,

aber auch Managementfehler können den Fortbestand

eines Unternehmens ernsthaft gefährden. Wichtig ist es

daher, ein Operatives Krisenmanagement zu implementieren

und dieses im Ernstfall professionell umzusetzen.

Hierzu zählt zunächst ein effektives Frühwarnsystem, das

dem Unternehmer latente Gefährdungen frühzeitig signalisiert

sowie ein Risikoanalysetool, welches mittels strukturiertem

Vorgehen die wesentlichen Risiken eines Unternehmens

oder Geschäftsbereichs aufzeigt und priorisiert.

Ferner sollten Worst-Case-Szenarien, als Supplement zu

traditionellen Prognosemethoden, aufgezeichnet und korrespondierende

Notfallpläne dokumentiert und durchgespielt

werden. Diese Module fördern Unternehmenssicherheit

und Stabilität, was Führungskräften zudem erhebliche

Unterstützung in der Krisenkommunikation liefert, um in

Zeiten der Unsicherheit „Normalität im Unnormalen“ zu

Foto: BVG

Der Autor Marc Wiesemann ist Diplom Ökonom,

Dozent und geschäftsführender Gesellschafter

der Weiterbildungsunternehmung educate in

Wuppertal.

vermitteln, denn wie bereits John F. Kennedy konstatierte:

„Das Wort Krise setzt sich im Chinesischen aus zwei Schriftzeichen

zusammen – das eine bedeutet Risiko und das andere

Gelegenheit.“

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durch erfahrene Investmentexperten

Wert legen, können im Rahmen der

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zurückgreifen.

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lange Liste von Wertpapieren. Es ist

eine ausbalancierte Einheit, die dem

Investor gleichermaßen Chancen und

Absicherung unter einer Vielzahl von

möglichen zukünftigen Entwicklungen

bietet.” So umschreibt der Nobelpreisträger

der Wirtschaftswissenschaften Harry

M. Markowitz die Anforderungen, die

ein gut ausbalanciertes Wertpapierdepot

erfüllen sollte – und das gilt insbesondere

in Zeiten schnelllebiger Märkte.

Die größten Herausforderungen für den

Anleger sind dabei: Sie müssen eine Flut

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im Vordergrund, der insbesondere auf

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Marktsituation, werden die Orientierungsdepots

angepasst: Während in turbulenten

Börsenphasen eine eher defensive

Ausrichtung im Fokus steht, werden

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Im Rahmen der Portfolioberatung erhält

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Analysen und Berichte zu Märkten

und Branchentrends. Darüber hinaus

bekommt er regelmäßig umfangreiche

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Zusammensetzung seiner Vermögenswerte

zugesandt. Trotz aller Beratung:

Die eigentliche Anlageentscheidung verbleibt

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er das Chance-Risiko-Verhältnis seiner

Geldanlage gemäß seinen persönlichen

Präferenzen beeinflussen. Auch bei der

Vergütung hat der Anleger die Wahl

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sich hierfür einen kompetenten Partner

zur Seite zu stellen”, sagt Dr. Ulrich

Stephan, Chef-Anlagestratege Privatund

Firmenkunden der Deutschen Bank. Das Depot gestalten

Im Mittelpunkt der Portfolioberatung

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zusammengeführt wird. Bei dieser Beratungsform

vom Kunden definierten Chance-Risiko-

der Bergische trifft Unternehmer der Anleger 04|20 alle wich- Profil und dem aktuellen Marktumfeld:

33


AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN

Ordnungsmäßige Rechnungen –

Anforderungen an die

Leistungsbeschreibung

Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

Rechnung setzt u. a. Angaben zu Menge

und Art (handelsübliche Bezeichnung)

der gelieferten Gegenstände bzw. zum

Umfang und Art der sonstigen Leistung

voraus. (1) Für eine ausreichende Leistungsbeschreibung

sind Art und Umfang

so zu präzisieren, dass sie eine Identifizierung

der Leistung ermöglichen und

dadurch ggf. eine mehrfache Abrechnung

ausschließen. Eine erschöpfende Beschreibung

wird nicht vorausgesetzt. In

der Rechnung kann auch auf andere genau

bezeichnete Dokumente (z. B. Auftragsbestätigung)

verwiesen werden, aus

denen sich die konkrete Leistungsbeschreibung

ergibt. (2)Eine allgemeine

Beschreibung der erbrachten Leistungen

für sich allein reicht in der Regel nicht

aus. Der Europäische Gerichtshof (3) hat

u. a. entschieden, dass die Bezeichnung

„juristische Dienstleistungen“ ein zu

breites Spektrum umfasse. Bereits zuvor

hat der Bundesfinanzhof (4) entschieden,

dass allgemeine Bezeichnungen wie

„Trockenbauarbeiten“, „Fliesenarbeiten“

Fotos: MEV

und „Außenputzarbeiten“ nicht hinreichend

konkret genug seien. In einer aktuellen

Entscheidung hat der Bundesfinanzhof

(5) seine Rechtsprechung

hinsichtlich der Leistungsbeschreibung

für Bauleistungen konkretisiert. Im

Streitfall wurde als Tätigkeitsbeschreibung

zwar lediglich „Trockenbauarbeiten“

angegeben, die erbrachte Leistung

wurde aber durch die weiteren Angaben

zum konkreten Bauvorhaben sowie zum

Ort der Leistungserbringung hinreichend

präzisiert. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob

die in der Rechnung angegebene Leistungsbeschreibung

ausreichend ist. Sollte

diese eher zu allgemein gehalten sein,

kann dies zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs

beim Leistungsempfänger führen

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bzw. eine Korrektur der Rechnung erforderlich

machen. (1) § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr.

5 UStG.(2) § 31 Abs. 1 Satz 2 UStDV.(3)

Urteil vom 15.09.2016 C-516/14 „Barlis

06“.(4) Beschluss vom 05.02.2010 XI B

31/09 (BFH/NV 2010 S. 962).(5) Urteil

vom 15.10.2019 V R 29/19

(Quelle: Rinke Treuhand)

Pachtzahlung in Zeiten von

Corona

Im Zuge der Corona-Krise sind auch

zahlreiche Betriebe, die gepachtet sind,

aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen.

Das Risiko, den Pachtgegenstand

entsprechend seiner Zweckbestimmung

nutzen zu können, liegt

grundsätzlich beim Verpächter. Hier

kann eine Kürzung der Pacht um bis zu

100 Prozent in Betracht kommen. Bejaht

man keine Unmöglichkeit, kommt ein

Anspruch auf Anpassung oder Beendigung

des Pachtvertrages nach § 313 BGB

in Betracht. (Diese Einschätzung ist allgemein

gehalten und ersetzt keine

Rechtsberatung. Im Einzelfall kann

eine abweichende Regelung gelten.)

(Quelle: EBL Esch & Kramer Rechtsanwälte)

Arbeitslosenversicherung:

Regeln für freiwillig versicherte

Selbstständige gelockert

Rund 74.000 Selbständige in Deutschland

sind freiwillig in der gesetzlichen

Arbeitslosenversicherung versichert. Für

diese Selbstständigen hat die Bundesagentur

für Arbeit nun die Regeln zum

Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen

gelockert, wenn sie durch die

Corona-Krise unverschuldet arbeitslos

geworden sind.

Stunden der Beiträge möglich

Wenn Selbstständige die Beiträge zur

freiwilligen Arbeitslosenversicherung

derzeit nicht zahlen können, gewähren

die Arbeitsagenturen einen Zahlungsaufschub

bis längstens Oktober 2020. Dafür

müssen sich Versicherte nicht melden.

Die örtliche Agentur für Arbeit nimmt zu

einem späteren Zeitpunkt Kontakt auf.

Die noch ausstehenden Beiträge können

dann auch in Raten zurückgezahlt werden.

Wegen Corona-Krise: Ausnahme von

bisherigen Ausschlussregeln

Selbstständige, die bereits innerhalb der

letzten zwölf Monate Arbeitslosengeld

bezogen und erneut Arbeitslosengeld beantragt

haben, können sich danach erneut

freiwillig versichern. Diese Ausnahme

gilt bis zum 30. September 2020. Bisher

wurden Selbstständige bei einem zweiten

Arbeitslosengeldbezug binnen eines Jahres

aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

ausgeschlossen, wenn sie die

gleiche selbstständige Tätigkeit wieder

aufnehmen.

www.runkel-anwaelte.de

ERFAHRUNG. ENGAGE MENT. ERFOLG.

der Bergische Unternehmer 04|20 35


AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN

Wie bisher: Nach 12 Beitragsmonaten

ist Arbeitslosengeld möglich

Freiwillig versicherte Selbstständige,

die in den letzten 30 Monaten vor der

jetzigen Arbeitslosigkeit mindestens

zwölf Monate Beitrage gezahlt haben,

können Arbeitslosengeld bei der Agentur

für Arbeit beantragen. Dabei ist unerheblich,

ob die Beitragszeiten durch

freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung

– etwa als sozialversicherungspflichtiger

Beschäftigter – gezahlt

wurden. Auch Selbstständige, die bereits

vor längerer Zeit einmal über die

freiwillige Versicherung Arbeitslosengeld

bezogen haben, können einen erneuten

Anspruch auf Arbeitslosengeld

erwerben. Voraussetzung dafür ist, dass

seit dem ersten Bezug von Arbeitslosengeld

mindestens 12 Monate Beiträge in

die freiwillige Arbeitslosenversicherung

eingezahlt wurden. Nach der Arbeitslosigkeit

können sie sich wieder freiwillig

versichern.

Nach der Krise erneut freiwillig

versichern: Antrag stellen

Wenn der Arbeitslosengeld-Bezug endet

und Selbstständige ihrer Tätigkeit wieder

nachgehen, setzt sich ihre freiwillige

Versicherung nicht automatisch fort. Sie

müssen erneut den Antrag für Selbstständige

bei ihrer Arbeitsagentur stellen.

(Weitere Informationen gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/corona-informationen-freiwilligearbeitslosenversicherun)

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im In- und ausland

Kein Untermieter da:

Trotzdem

Werbungskostenabzug möglich

Tätigkeit grundsätzlich auf längere Zeit

angelegt ist, dann dürfen bei einem vorübergehenden

Leerstand auch Werbungskosten

geltend gemacht werden. Das Urteil

im Detail:

Ein Steuerpflichtiger vermietete vier von

sechs Räumen seiner Immobilie an Untermieter.

Die Gemeinschaftseinrichtungen

wie Küche und Bad standen sämtlichen

Bewohnern des Objektes zur

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Verfügung. Es gab allerdings auch Zeiten,

zu denen nicht alle Räume vermietet

waren. Trotzdem machte der Betroffene

auch für diese Zeiten des Leerstandes die

Werbungskosten geltend. Seine Begründung:

Er strebe schließlich eine baldige

Wiedervermietung an. Der Fiskus hatte

daran Zweifel, denn die fehlende Abgrenzung

der strittigen Räume zum

Wohnraum des Vermieters lege eine

Selbstnutzung nahe.

Der Bundesgerichtshof akzeptierte das

Argument der fehlenden Abgrenzung

nicht. Letztlich sei es entscheidend, dass

der betreffende Raum nach vorheriger,

auf Dauer angelegter Vermietung leer

stehe und für den nächsten Mieter bereitgehalten

werde.

Als potenzielles Objekt der Vermietung,

so die obersten Finanzrichter, könne man

nicht nur abgeschlossene Räume betrachten.

Es kämen wie hier auch bestimmte

Teile eines Gebäudes bzw. einer Wohnung

in Frage.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R

19/11).

(Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern)

36 www.bvg-menzel.de


Adieu Kellerverschlag: Langjährige

unentgeltliche Nutzung

kann widerrufen werden

Man kann auch den kleinsten Raum innerhalb

einer Immobilie nutzen, zum

Beispiel die Staufläche unterhalb einer

Treppe. Genau solch eine Konstruktion

sorgte nach Information des Infodienstes

Recht und Steuern der LBS für einen

Rechtsstreit. Es ging um die Frage, ob

die langjährige, geduldete Nutzung

eines solchen Stauraumes durch den

Mieter Bestand haben kann, wenn

der Eigentümer dies plötzlich nicht

mehr mag.

Der Fall: Die Mieter hatten – unter

Kenntnis des Eigentümers – einen Raum

unterhalb einer Kellertreppe ausgebaut

und unentgeltlich genutzt. Doch eines

Tages widerrief der Eigentümer die Erlaubnis

und erhob sogar Klage auf Herausgabe

und Räumung. Im Mietvertrag

stand nichts zu dem Verschlag. Der

Mieter berief sich allerdings auf Abreden,

denen zu Folge ihm die Lagerfläche

zugesprochen worden sei. Jahrzehntelang

habe das ja schließlich auch

funktioniert. Das Urteil: Die Forderung

nach Herausgabe des Objekts sei nicht

zu beanstanden, befanden die Mitglieder

eines Zivilsenats. Bei einer unentgeltlichen

Nutzung müsse ein Mieter grundsätzlich

damit rechnen, dass diese irgendwann

widerrufen werde. „Das

bloße Zeitmoment“, also eine sehr lange

Duldung des Zustandes, führe nicht

dazu, dass der Eigentümer dieses Recht

bereits verloren habe.

(Landgericht Frankfurt, Aktenzeichen

2-11 S 86/14)

(Quelle: Infodienst Recht und Steuern

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der Bergische Unternehmer 04|20 37


SERIE PRIMA KLIMA!?

Wir tragen

Verantwortung

Wie wird die Produktion klimaneutral? Diese Frage ist laut Bundeswirtschaftsministerium

nicht nur für das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität,

sondern auch für den Industriestandort Deutschland von Bedeutung.

Auch wenn die Corona-Krise derzeit diese Überlegungen deutlich in

den Schatten stellt, wird man über Prozessoptimierung und eine Steigerung

der Energieeffizienz wieder nachdenken müssen – und zwar in kleinen und

auch grossen Unternehmen. Denn die Anforderungen des Klimaschutzes sind

durch die Krise nicht vom Tisch.

Energiesparen

im Unternehmen

Über sieben Millionen Beschäftigte erbringen

im Verarbeitenden Gewerbe

ein Fünftel der nationalen Wertschöpfung.

Der Industriesektor ist aber genauso

für ein Fünftel der deutschen Treibhausgasemissionen

verantwortlich. Das hinsichtlich der

Anforderungen an den Klimaschutz hier genau

hingeschaut wird, liegt auf der Hand: Blicken wir

also zunächst auf das, was das Klimaschutzpaket

der Bundesregierung vorsieht: Danach muss die

Industrie ihre Emissionen bis 2030 um rund die

Hälfte - im Vergleich zu 1990 – mindern. Bis

2016 wurde hier bereits eine erhebliche Reduktion

erreicht. Durch Fördermaßnahmen für Energieund

Ressourceneffizienz sowie den Ausbau der

erneuerbaren Energien sollen weitere CO2-Einsparungen

erreicht werden. Ein ambitioniertes

Ziel, das durch verschiedene Programme gelingen

soll. Zum einen geht es um Energieeffizienz und

Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Das

dazu aufgelegte Programm bündelt fünf bestehende

Förderprogramme und entwickelt sie weiter.

Im besonderen Fokus hierbei stehen Investitionen

für energiesparsame Produktion.

38 www.bvg-menzel.de


Der Industriesektor in

Deutschland erzeugt

ein Fünftel aller Treibhausgase.

Förderung von Forschung und

Innovation

Das „Nationale Dekarbonisierungsprogramm“ unterstützt

die Entwicklung von klimafreundlichen

Produktionsprozessen in der emissionsintensiven

Industrie, wie zum Beispiel Stahl und Aluminium.

Weiterhin sollen gemeinsam mit Unternehmen

und Forschungsinstituten Lösungsansätze für

eine material- und ressourceneffiziente Industrie

entwickelt und umgesetzt werden. Neben der Förderung

von Forschung und Innovationen geht es

vor allem darum, neue Technologien sowie innovative

Konstruktions- und Fertigungstechniken in

den Markt einzuführen und sie zu verbreiten. Entscheidend

ist, dass die Einsparung von Treibhausgasen

bereits beim Produktdesign mitgedacht

wird. Auch die Elektromobilität wird in den Blick

genommen. Denn mit dem Ausbau erneuerbarer

Energieträger wird Energie zunehmend dezentral

erzeugt. Der Bedarf an mobilen und stationären

Stromspeichern wächst also. Dabei rücken die

Wertschöpfungspotentiale der Batteriezellenfertigung

in den Fokus – in Deutschland und in Euro-

der Bergische Unternehmer 04|20 39


SERIE PRIMA KLIMA!?

Wir tragen

Verantwortung

pa. So soll die industrielle und forschungsbasierte

Batteriezellproduktion auch mithilfe von

Fördermaßnahmen vorangetrieben werden.

Energiemanagementsystem aufbauen

Unabhängig vom Umweltschutzgedanken bedeutet

Energieverbrauch immer auch Kosten. So ist

es im ureigensten Interesse eines jeden Wirtschaftsunternehmens,

seine Verbräuche zu ermitteln,

zu analysieren und zu reduzieren. Hier

empfiehlt sich, die Expertise von Fachleuten zu

Rate zu ziehen. Externe Energieberater werfen

von außen einen Blick auf die Prozesse und können

systematisch Schwachstellen beim Verbrauch

aufzeigen. Entsprechendes Fachwissen kann man

Investitionsförderprogramme für energieeffizientes

Bauen und Sanieren

Mit Beginn des Jahres 2020 hat die Bundesregierung

ihre Förderprogramme für

erneuerbare Energien und Energieeffizienz

im Gebäudesektor verbessert. Das Bundesministerium

für Wirtschaft und Energie hat

damit einen wichtigen Teil der Beschlüsse

des Klimakabinetts umgesetzt. Zugleich

werden durch diese Förderung Investitionen

in Milliardenhöhe in Deutschland ermöglicht.

Die stark gestiegenen Antragszahlen dieser

Programme im ersten Quartal 2020 zeigen:

Die Programme leisten nicht nur einen zentralen

Beitrag für Klimaschutz in Deutschland,

sie stützen auch maßgeblich die Konjunktur.

Davon profitieren insbesondere auch mittelständische

Handwerksbetriebe. Insgesamt

92.800 Förderanträge wurden allein im ersten

Quartal 2020 in den genannten Förderprogrammen

gestellt für die Förderung von

Investitionen im Gebäudebereich in Energieeffizienz

und erneuerbare Energien. Deutlich

mehr als im Vorjahreszeitraum. Damit leisten

die Förderprogramme laut Kfw einen immer

größeren und wichtigeren Beitrag zur Stabilisierung

der Konjunktur in Deutschland und

können helfen, die wirtschaftlichen Folgen

der COVID-19-Pandemie zu mindern.

sich aber auch im eigenen Betrieb aufbauen, in

dem man Mitarbeitende mit hinreichendem

Know-how einstellt oder aber aus der bestehenden

Belegschaft heraus Beschäftigte diesbezüglich

qualifiziert. Verschiedene Weiterbildungseinrichtungen

bieten Qualifizierungen zum

Beispiel zum Energiemanager an. Denn es gilt,

Strukturen und Prozesse für ein systematisches

Energiemanagement im Unternehmen zu schaffen,

wobei der Markt dazu ein vielfältiges Angebot

an Hardware für die Messung und an Software

für die Auswertung und das Controlling

bereithält. Alle Maßnahmen sollen langfristig

dazu dienen, Effizienzpotentiale zu ermitteln

und geeignete Maßnahmen zu entwickeln und zu

implementieren, um Verbräuche und demzufolge

Kosten zu reduzieren, was gleichzeitig dazu beiträgt,

die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Profitieren wird ein Betrieb zudem, wenn

Schnittmengen zum Beispiel zum Bereich Arbeitssicherheit

aufgezeigt werden und hier die

Zusammenarbeit gesucht wird.

Preise für Gewerbestrom variieren

Alleine beim Preis der Stromanbieter lassen sich

bereits Einsparungen erzielen. Obwohl der Preis

für Gewerbestrom grundsätzlich unter dem für

Privatkunden liegt, betrifft viele Betriebe die Erhöhung

der Strompreise – vor allem kleine und

mittelständische Unternehmen tragen gemeinsam

mit Privathaushalten einen Großteil der Kosten.

In diesem Jahr steigert jeder zweite Grundversorger

die Aufwendungen für Energie. „So nimmt

die Ökostrom-Umlage zur Subventionierung regenerativen

Stroms um mehr als fünf Prozent zu

und erreicht einen Rekordwert von 6,756 Cent pro

Kilowattstunde“, sagt Tobias Thiel, Geschäftsführer

der enermarket GmbH und Experte für

Energiewirtschaft. Ein Wechsel des Energieversorgers

könne sich trotz der Preiserhöhung lohnen.

„Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass

Verbraucher einen fairen Tarif mit transparenten

Bestandteilen, kurzer Laufzeit und klaren Kündigungsfristen

abschließen“, empfiehlt der Experte.

Unternehmerische Vorbilder

Wichtig erscheint an dieser Stelle, dass das The-

40 www.bvg-menzel.de


ma „Steigerung der Engergieeffizienz“ nicht in

kleinen Schritten, sondern groß gedacht werden

muss. Einsparungsziele werden sich gerade in

energieintensiven Branchen nur durch grundlegende

Umstellungen der Produktionsprozesse realisieren

lassen. In zwei Forschungsvorhaben untersucht

das Bundeswirtschaftsministerium,

welche Hebel hier zur Erreichung der Treibhausgasneutralität

umgelegt werden können und welche

Auswirkungen neue Wege der industriellen

Fertigung auf die Energie- und Strommärkte sowie

die internationale Wettbewerbsfähigkeit der

deutschen Wirtschaft haben werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagt

dazu: „Nachhaltiges Wirtschaften und ökonomischer

Erfolg sind kein Widerspruch. Im Gegenteil:

Die Klimaschutz-Unternehmen zeigen, dass beides

zusammengehört. Damit sind sie Vorreiter

und können andere Unternehmen motivieren, mit

voran zu gehen.“ Und auch Bundeswirtschaftsminister

Peter Altmaier glaubt: „Wir müssen Ökologie

und Ökonomie künftig noch stärker zusammen

denken. Dafür brauchen wir

unternehmerische Vorbilder, die den anderen zeigen:

Es geht!“

Text: Stefanie Bona

Foto: BVG

BSM_Anzeige_V5_Anschnitt.pdf 1 06/04/2020 17:29:16

Gefördert durch das Land

Nordrhein-Westfalen

der Bergische Unternehmer 04|20 41


IM FOKUS UNTER UNS: ZEIT FÜR ZUKUNFT

Zeit für Zukunft:

BERGISCH.SMART.

MOBILITY

Für die Automotive-Branche bedeutet die Corona-Krise weitere Wolken

am ohnehin schon verhangenen Himmel. Ein Lichtstreif am Horizont sind

Projekte wie Bergisch.Smart.Mobility und das Kompetenzentrum Automatisierte

Mobilität, die den Weg für neue Technologien und damit auch für

neue Absatzmärkte ebnen. Wir stellen die Initiativen vor und beginnen mit

einem Überblick, den Stephan A. Vogelskamp, Geschäftsführer der Bergischen

Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (BSW) und in

Personalunion Geschäftsführer des landesweiten Clusters automotiveland.nrw

sowie BSW-Projektleiter Thomas Lämmer-Gamp geben.

42 www.bvg-menzel.de


Stephan A. Vogelskamp

(l.) und Thomas-Lämmer-Gamp

sind überzeugt,

dass neue Technologien

die Automotive-Branche

nach

vorne bringen - in

der Region und darüber

hinaus.

Herr Vogelskamp, Herr Lämmer-Gamp: Welche

Überlegungen liegen den beiden Projekten zugrunde?

Welchen Mehrwert hat die bergische

Region von den Initiativen?

Stephan A. Vogelskamp: Wir haben als Regionalmanagement

für das Bergische Städtedreieck

schon früh gemerkt, dass wir zwischen Rheinland

und Ruhrgebiet in der landespolitischen Wahrnehmung

ein bisschen verloren gehen. Unsere Sichtbarkeit

entspricht nicht dem hohen wirtschaftlichen

Beitrag, den die Region für NRW leistet.

Daher unsere Strategie: Wir müssen in einem Bereich

federführend und auch trendsetzend sein,

damit wir eine deutliche Auffälligkeit in der Landesregierung

bekommen. Dann haben wir analysiert,

welche Themen überhaupt in Frage kommen.

Vor dem wirtschaftlichen Hintergrund der Region

sind wir natürlich ganz früh auf das Thema Automobil

gekommen. Von rund 800 Automobilzulieferern

in NRW haben wir ca. 250 in der Region,

wobei sich die Branche durch die beiden Entwicklungsziele

Elektromobilität und Autonomes Fahren

extrem verändern wird. Das war für uns der

Grund zu sagen: OK, wenn wir jetzt bei dieser

Transformation der Automobilwirtschaft federführend

die Entwicklungslinien aufzeigen können,

dann bekommt das Ganze eine Wahrneh-

Je mehr sich das Angebot in der Fläche verbreitet,

desto mehr Autofahrer und -fahrerinnen

können auf ein eigenes Auto verzichten.

mung in die Landesregierung hinein. Wir haben

dann zwei Dinge gemacht: Zum einen das Kompetenzzentrum

Automatisierte Mobilität beantragt,

genehmigt bekommen und mit der Bergischen

Universität zusammen gegründet. Ein

Kompetenzzentrum also, das die Kommunen, die

Landkreise, Bürgermeister, Oberbürgermeister

zum Thema „Automatisierte Mobilität“ berät.

Zum zweiten haben wir mit Aptiv einen Partner in

der Region, der im Bereich der Komponentenentwicklung

für das Automatisierte Fahren weltweit

Maßstäbe setzt. Wir gründen eines der großen Living

Lab-Projekte in NRW, wo diese neue Technologie

sichtbar wird in all ihren Facetten. Wir

wollen aufzeigen, was das für Share-Mobility

oder für die neue Daten-Autonomie der Kommunen

bedeutet. So haben wir im Rahmen der Digitalen

Modellregion Bergisch.Smart.Mobility als

Smart City-Projekt entwickelt. Dadurch, dass diese

beiden Strategielinien erfolgreich waren, haben

wir alleine für das Thema „Mobilität der Zukunft“

über 15 Millionen Euro Fördergelder in einem

kurzen Zeitraum generieren können. Das führt

jetzt in Düsseldorf dazu, dass wir zu dem Thema

in Beobachtung sind und mit am Tisch sitzen,

wenn etwas dazu diskutiert wird. Das ist der für

uns wichtige Kontext der Gesamtstrategie.

Thomas Lämmer-Gamp: Das kann ich bestätigen:

Als ich vor zwei Jahren von Berlin hier her

gezogen bin, habe ich festgestellt: Das ist eine Region,

die wenig Selbstbewusstsein hat. Dabei ist

hier unglaublich viel Power und Kompetenz. Diese

Geschichte können wir als Digitale Modellregion

erzählen. Die Digitale Modellregion ist ein

Programm des Landes NRW, für das fünf Regionen

ausgewählt worden sind. Mit den Themen,

die wir adressieren, schaffen wir im Zusammenspiel

von unterschiedlichen Akteuren an unterschiedlichsten

Stellen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Skizzieren Sie bitte einige Schwerpunkte.

Thomas Lämmer-Gamp: Schauen Sie zum Beispiel

auf das Google-Auto: Technisch ist es überhaupt

kein Problem, das zu bauen. Es gibt nur einen

Haken: Der ganze Wagen ist voll mit

Computer, sprich da kann zusätzlich nichts rein.

Kein Getränkekasten, keine Schultasche, kein gar

nichts. Das heißt, technologisch sind wir an einem

richtigen Punkt, die Herausforderung besteht jedoch

noch darin, die computerbasierte Steuerung

der Bergische Unternehmer 04|20 43


IM FOKUS UNTER UNS: ZEIT FÜR ZUKUNFT

Thomas Lämmer-Gamp: Da setzt der zweite

Teil unseres Projektes an. Die Wuppertaler Stadtwerke

werden einen On-Demand-Verkehr in Wuppertal

einführen. Dazu werden die Stadtwerke sieben

Fahrzeuge kaufen, die in einem eingegrenzten

Gebiet on-demand – also auf Bestellung – fahren.

Das heißt, Sie können mit einer App ein solches

Auto zu Ihrem Wohnort, zu Ihrem Büro rufen.

Losgelöst von einer Haltestelle bringt Sie dieses

Fahrzeug dann in kürzester Zeit zu Ihrem Zielort.

Das ist kein Ersatz von Buslinien, sondern ein zusätzliches

ergänzendes Angebot. Zwei weitere

Fahrzeuge werden von der Uni gekauft, die mit

Sensoren ausgestattet werden, um zu testen, ob

und wie autonomes Fahren in Wuppertal funktionieren

könnte. Wir haben immer noch das Problem,

dass die autonom fahrenden Autos Dinge wie

Ampeln nicht immer erkennen können. In den

USA ist das anders, denn da sind die Ampeln auf

der anderen Seite der Straße aufgehängt. Das sind

also ganz praktische Probleme, die wir verstehen

müssen, um die Verkehrsinfrastruktur der Stadt in

Zukunft zu planen. Die Künstliche Intelligenz, die

dahinter steht, lernt ja nicht von alleine, sondern

wir müssen ihr Dinge beibringen. Durch das Sammeln

von Daten können wir entsprechend KI-Lösungen

entwickeln.

Ein nächster Punkt: Mobilität macht etwas mit der

Stadt. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger

mitnehmen, damit Technologie akzeptiert wird.

Mobilität beeinflusst die Entwicklung von Stadtquartieren

ganz erheblich, das können Sie anhand

von Vergleichsbildern aus der Vergangenheit sehr

gut erkennen. Anhand von Beispielen aus eingegrenzten

Gebieten, schauen wir, welche Lösungen

wir entwickeln können, die Menschen das Leben

erleichtern. Ein Beispiel: Unsere Gesellschaft

wird immer älter, das Einkaufen im nächst gelegenen

Supermarkt fällt schwerer. Dazu könnte es

zum Beispiel digital gesteuerte Einkaufswagen

geben, die Sie mit einer App bedienen und die Ihnen

die Einkäufe nach Hause fahren. Damit könmit

der damit zusammenhängenden Bordelektronik

und -elektrik zu verkleinern. Das ist eine Sache,

die unser Projektpartner APTIV macht. Die

andere Sache ist: Solch ein Fahrzeug ist, um sicher

fahren zu können, von Informationen anderer Verkehrsteilnehmer

und der -infrastruktur abhängig

und braucht Unterstützung von Ampeln, Verkehrsschildern

und so weiter. Das heißt, es muss

ein Dialog möglich sein – zu anderen Fahrzeugen

und mit dem ÖPNV. Auch daran arbeiten wir.

Was ist das Besondere an beiden Projekten?

Thomas Lämmer-Gamp: Die Dimension ist

nicht nur von der finanziellen Größenordnung her

spannend, sondern auch aufgrund der Partnerschaften

mit Aptiv, den Wuppertaler Stadtwerken

und den drei beteiligten Kommunen sowie der

Bergischen Universität und der Neuen Effizienz.

Diese Partner konzentrieren sich auf fünf Handlungsfelder,

die wir ja später noch vorstellen werden.

Es gibt drei Hauptziele: Wirtschaftsförderung,

Arbeitsplatzsicherung, Technologieentwicklung.

Beispielsweise wird die Bordelektrik

in einem Fahrzeug immer komplizierter, in

den vergangenen Jahren sind immer mehr Fahrassistenzsysteme

hinzu gekommen. Das hat zu der

Situation geführt, das kein Platz mehr ist, um weitere

Assistenzsysteme unterzubringen. Das müssen

wir neu denken. Etwa, wie wir Kabel neu anlegen,

um Wärmeableitung zu ermöglichen. Dann

die Frage: Brauche ich noch einen zweiten Server,

der noch mehr Platz wegnimmt? Das Ganze

braucht auch Software und Künstliche Intelligenz.

Die Halterungen für Kabel und Server müssen

auch neu konzipiert werden, wir reden da über andere

Materialien, andere Produktionstechniken

und auch über 3D-Druck. Dahinter steht also ganz

viel an Wirtschaftsförderung. Dabei geht es nicht

nur um Automotiv, sondern ebenso um Maschinenbau

und Ressourceneffizienz. Was wir hier im

Mobilität macht etwas mit der Stadt. Wir

müssen die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen,

damit neue Technologie akzeptiert

wird.

Bergischen entwickeln, ist zentral für BMW und

Daimler zum Beispiel. Wir gehen damit deutlich

über das Städtedreieck hinaus und machen ganz,

ganz viel für die deutsche Automobilindustrie.

Wie sieht es mit der Mobilitätsplanung aus?

44 www.bvg-menzel.de


In Wuppertal soll

in einem eingegrenzten

Gebiet ein

so genannter „On

demand-Verkehr“

installiert werden.

Ein Auto auf Bestellung

sozusagen.

nen Sie auch neue Kundenbeziehungen und Geschäftsmodelle

aufbauen, beispielsweise zu einer

Wohnungsgesellschaft, die drei oder vier von diesen

digitalen Einkaufswagen kauft und ihren Mietern

zur Verfügung stellt. So gehen wir jetzt in allen

drei Städten in den Dialog, ein erstes Projekt

entsteht gerade in Klausen, einem Bezirk im Remscheider

Stadtteil Lüttringhausen. Auch in Solingen

ist etwas in dieser Richtung geplant und für

Wuppertal haben wir auch schon ein paar Ideen.

Wo ist die Schnittmenge bei den Projekten?

Thomas Lämmer-Gamp: Das Ganze funktioniert

nur mit Daten, die für sich alleine aber nichts

bringen und auch keinen Mehrwert liefern. Also

versuchen wir Daten, die relevant für die Mobilität

von morgen sind, miteinander in Verbindung

zu setzen. Wir können davon ausgehen, dass wir

in zehn Jahren zumindest auf den Autobahnen die

Möglichkeit haben, mit unserem Fahrzeug automatisiert

bzw. autonom zu fahren. Dabei geht es

um die ganze Kommunikation Auto – Verkehrsinfrastruktur.

Welche Art von Sensorik brauche ich

an welcher Stelle und welche Daten müssen übermittelt

werden? Die Verbindung zwischen Smart

Mobility und dem Kompetenzzentrum ist, dass wir

natürlich Stadtplanung anders denken und organisieren

müssen. Deswegen ist das Kompetenzzentrum

gegründet worden, um konkrete Unterstützungsangebote

für die Kommunen bereitzustellen.

Wir klären über die technologischen Möglichkeiten

auf, erklären, welche Umfeldbedingungen Einfluss

nehmen und wo Kooperationsmöglichkeiten sind.

Eine weitere Schnittmenge entsteht auch beim On-

Demand-Verkehr. Wir werden untersuchen, welche

Kundengruppen diesen Dienst zu welchen Tageszeiten

und zu welchem Zweck nutzen. So ergeben

sich wichtige Informationen, auch für andere Stadtwerke.

Und Drittens: Wie kann ich Daten so miteinander

verbinden, dass Sie einen Mehrwert bieten,

sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch

für die Stadtentwicklung. Auch die Frage des Datenschutzes

und der Datensicherheit hängt daran.

Stephan A. Vogelskamp: Eine kleine Ergänzung

dazu: Was wir eben auch haben und was uns als

Modellregion auszeichnet ist, dass wir die benötigten

ökonomisch-wirtschaftlichen Kapazitäten

genauso selbst vor Ort haben wie die verschiedenen

Player, mit denen wir innovativ sein wollen.

Wir müssen kein Technologieunternehmen aus

dem Süddeutschen akquirieren, weil wir es mit

Aptiv vor der Haustür haben. Mit den drei beteiligten

Kommunen haben wir drei Großstädte, in

denen Dinge ausprobiert werden können und in

denen wir sehr komprimiert den wirtschaftlichen

Effekt solcher Aktivitäten zeigen können. Das alles

macht den Modellcharakter aus.

Wann werden Ergebnisse auf den Straßen

sichtbar?

Thomas Lämmer-Gamp: Vieles von der Technologie

werden Sie nicht sehen können, die steckt

eben in den Autos drin. Eine Software, die erlebe

der Bergische Unternehmer 04|20 45


IM FOKUS UNTER UNS

Wirtschafts- und Innovationsförderung: Smart Vehicle Architecture

In einem smarten

Fahrzeug befindet

sich unglaublich

viel Technik. Wie

hier mehr Platz geschaffen

werden

kann, ist ebenso

eine Frage, der sich

die beiden Projekte

widmen.

Quelle: Aptiv

ich natürlich nicht und einen Sensor an der Ampel

sehe ich auch nicht. Was die Bürgerinnen und

Bürger aber sehen können – wahrscheinlich ab 1.

September – wird der On-Demand-Verkehr sein,

wenn nämlich diese kleinen „London-Cabs“

durch die Stadt fahren. Das ist das, was am deutlichsten

sichtbar sein wird. Die Wuppertaler

Stadtwerke sind soweit, von ihrer Seite is alles

vorhanden. Allerdings muss die Einführung dieses

Projekts mit dem Verkehrsverbund Rhein-

Ruhr abgestimmt werden. Dies kostet Zeit.

Sie arbeiten an einer gesellschaftlichen Akzeptanz

neuer Mobilitätslösungen. Ist das

nicht das schwierigste Unterfangen, weil die

Gesellschaft doch sehr am Verbrennungsmotor

und am gewohnten Individualverkehr festhält?

Stephan A. Vogelskamp: Zentral dafür ist, dass

man wirklich Anschauungsobjekte hat, die man

ausprobieren kann. Der Begriff des „Living Lab“

trifft das ganz gut. Dass wir nämlich am lebenden

Objekt alle miteinander lernen müssen: Wo sind

die Vorteile, wo liegen die Effekte wirklich? Ich

glaube, wenn wir jenes verstanden haben, kommt

das Vertrauen in die Technologie. Außerdem wird

man nachweisen können, dass es ökologische Vorteile

hat. Dann wird meiner Meinung nach auch

schnell ein höherer Durchsetzungsgrad einsetzen.

Thomas Lämmer-Gamp: Wir machen Wirtschaftsförderung

– um Arbeitsplätze zu sichern,

neue zu schaffen und gleichzeitig Dinge zu entwickeln,

die dieses wolkige Thema „Smart Mobility“

am Beispiel der Mobilität deutlich machen.

Moderne Technologie wird nie zum Erfolg führen,

wenn wir sie nicht in den gesellschaftlichen

Dialog einbeziehen, auch das ist eine wichtige

Komponente in dem Projekt. Wir müssen auch sehen,

welche Menschen gerade diesen Diskurs führen.

Das ist letztlich auch eine Generationenfrage.

Die Älteren hängen zweifellos sehr am eigenen

Auto. Wenn Sie sich aber mal ansehen, wie Mobilität

bei Jüngeren diskutiert wird, dann ist das etwas

komplett anderes. Die Verkaufszahlen gehen

in dieser Altersgruppe zurück, einen leichten

Rückgang gibt es auch bei den Führerscheinen.

Das ist ein Wandel, der passiert und auf den wir

uns einstellen müssen.

Wie wichtig ist vor dem Hintergrund der Corona-Krise,

dass die Mobilitätswende – auch

durch die angesprochenen Projekte – vorangetrieben

wird und gelingt. Können Bergisch.

smart.mobility und das Kompetenzzentrum

Automatisiertes Fahren wichtige Impulse für

ein Erstarken der Leistungsfähigkeit der Automobil-Zulieferer

in der Region geben?

Stephan A. Vogelskamp: Wir haben leider gerade

einen mehrstufigen Einschlag: Das eine ist ja,

dass die Umstellung auf die Elektromobilität unglaublich

viel Investment kostet. Alleine VW wird

in den nächsten fünf Jahren rund 30 Milliarden

Euro dafür investieren. Zweitens: die Transformation

stresst natürlich auch die Belegschaften. Da

kommt die Frage auf: Bin ich in den neuen Produktionsprozessen

überhaupt noch richtig mit

meinen Qualifikationen vertreten? Kann ich mir

das überhaupt leisten? Das hat schon viel Unruhe

unter den Kolleginnen und Kollegen in den Werken

geschürt. Der nächste Einschlag war dann

China mit der ersten Welle Corona und damit in

Folge dem Einbruch eines ganz zentralen Marktes.

Alleine Volkswagen macht 40 Prozent des

Absatzes in Stückzahlen in China. Der Corona-

Ausbruch hat sich extrem auf die Lieferketten ausgewirkt

und dazu geführt, dass es das erste Tohuwabohu

in den Produktionsprozessen gab. Der

Ausbruch bei uns war dann sozusagen das letzte

i-Tüpfelchen, um das Fass zum Überlaufen zu

46 www.bvg-menzel.de


bringen. Die Auswirkungen kann man letztlich

noch gar nicht absehen. Das hängt wirklich davon

ab, wie schnell die Einschränkungen aufgehoben

werden und die Belegschaften wieder normal an

ihre Arbeitsplätze zurückkehren können. Aufgrund

der sicher weiter bestehenden Abstandsregelungen

wird es aber sehr wahrscheinlich sein, dass man

gerade in der Industrie vielleicht nur einen Teil

der Produktionsstraßen ohne Umstrukturierungen

wird laufen lassen können. Alle Zulieferer aus dem

Bergischen Land sind mit Kurzarbeit befasst und

versuchen, die Hilfsprogramme zu aktivieren – alles

in der Hoffnung, dass das die Brücke ist, über

die man jetzt geht, bis es eine medizinische Entlastungssituation

gibt und wir hoffentlich wieder zur

Normalität zurückkehren können.

Wir befürchten allerdings von automotivland.nrw,

dass das noch viele Wochen dauern wird – da sind

wir realistisch. Das wird den einen oder anderen

Betrieb einfach so sehr in Probleme bringen, dass

wir wahrscheinlich auch Verluste erleiden werden.

Wenn die Unternehmen wenigstens die Arbeit soweit

wieder aufnehmen können, dass Lieferketten

wieder auf den Weg gebracht werden, wäre schon

etwas gewonnen – auch wenn organisatorisch in

anderen Strukturen gearbeitet werden muss. Es

wäre schon eine hilfreiche Entwicklung, wenn das

bald passiert. Die andere Frage ist natürlich: Wenn

die Bürger jetzt diese großen Sorgen um ihre Arbeitsplätze

haben, bricht dann nicht die Verkaufskonjunktur

für Fahrzeuge endgültig zusammen?

Wir wissen aber auch, dass Gesellschaft ein sehr

kurzes Gedächtnis hat. Wenn sich alles wieder in

Richtung Normalisierung entwickelt, möchten wir

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alle wieder eine effiziente und kostengünstige

Mobilität. Das Thema wird nicht mehr vom Tisch

kommen, die Frage ist nur: Wann beginnt es wieder,

richtig aktiv zu werden.

Thomas Lämmer-Gamp: Die Corona-Krise

könnte auch bewirken, dass danach Leute tatsächlich

wieder mehr Autos nachfragen werden. Je

länger diese Krise dauert, desto weniger werden

Menschen Lust auf ÖPNV haben, einfach, weil sie

damit nicht so geschützt fahren können, wie mit

dem eigenen Auto. Dies könnte tatsächlich so eine

kleine Renaissance des Autos mit sich bringen.

Das Gespräch führte Stefanie Bona:

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in den Taita

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links oben: die Savora

SaltLick Game Lodge‘ in

den Taita Hills

Mitte: Zebras „on the

road“

Noch vor den Tieren sind wir Safari-

Touristen auf den Beinen und fahren

fast lautlos in unseren Jeeps durch

den Busch, über Lehmwege, vorbei

an Wasserlöchern, vor uns die Tierwelt Afrikas.

Und wir sind mit ihnen: allein! Eine große Stille

liegt über dem Morgen, kein Vogel kreischt, kein

Tier brüllt, kein Mensch, so weit das Auge reicht.

Die Zwillingsnationalparks Tsavo-Ost und Tsavo-West

sind ungefähr 220 Kilometer von Mombasa

entfernt und bilden zusammen eines der

größten Wildschutzgebiete in Afrika. Tsavo besteht

insgesamt aus über 20.000 Quadratkilometern

reiner Wildnis, inklusive eines ausgedehnten

Flusssystems. Dieser einzige Nationalpark

ist größer als die Insel Jamaika.

Inmitten der beiden Parks befindet sich das Taita

Hills Schutzreservat, das einen guten Ausgangspunkt

für eine zwei- oder dreitägige Safari bietet.

Was uns Besuchern hier sofort ins Auge fällt, ist

die grüne Landschaft, die bewaldeten Täler, die

einen starken Kontrast zu den trockenen Ebenen

der beiden Parks Tsavo-Ost und Tsavo-West bilden.

Taita Hills Reservat, Tsavo-Ost und

Tsavo-West Nationalpark

Es ist unsere erste frühmorgendliche Pirsch in

den Taita Hills, unser Guide hat die Dachklappen

des Landcruisers entfernt und wir fahren

fast lautlos über rote, ausgetrocknete Lehmpfade.

Überall sieht man Herden von Elefanten, alle

staubbedeckt mit roter, Lateriat gefärbter Erde,

als Schutz gegen die Hitze und Parasiten. Und

nicht nur die Elefanten sind rot, auch alle großen

Baumstämme, an die sich die Tiere schlammbedeckt

drängen, sind ebenso rot. Ein relativ kleines

Wasserloch dient einer ganzen Familie als

Badewanne, begeistert stapfen alle Mitglieder in

50 www.bvg-menzel.de


dem roten schlammigen Wasser herum. Wir sind

auf dem Weg zum Lions Hill, an dem sich immer

Löwenfamilien mit ihren Jungen aufhalten. Es

hat schon etwas Meditatives, während man vor

dem Lions Hill steht und wartet, und wartet, und

wartet... und endlich kommt sie, die Löwenmutter

mit zwei Jungen, ca. vier Monate alt. Unsere

Geduld wird mit großartigen spielerischen Szenen

aus der Löwen-Kinderstube belohnt. Die beiden

balgen sich und kullern am Hügel herum, die

Mutter sieht gelassen zu. Die Fahrer und Guides

haben sich untereinander verständigt und nun

stehen insgesamt sechs Jeeps am Hügel und beobachten

die kleine Familie.

Wir fahren weiter, die roten Lehmwege werden

breiter und weicher. Laut unserem Guide hat es

ungewöhnlich viel geregnet, ein Segen für die

Natur und Tierwelt. Es begegnen uns Wasserbüffel,

jede Menge Gazellen und Impalas, Kudus

und Wasserböcke.

Übernachten in Lodges und ZeltCamps

Die morgendliche Pirschfahrt endet gegen 8 Uhr

und wir fahren in die Lodge zurück. Es ist die

‚Savora SaltLick Game Lodge‘, für viele Besucher

die schönste im Taita Hills Reservat. Auf

Stelzen stehend, die kleinen Gebäude im Rund

gebaut mit Zipfeldächern. Das Restaurant mit

seinem gastronomischen Angebot erstklassig,

die Zimmer mit viel Atmosphäre, in der Lobby

brennt im Kamin ein offenes Feuer und dann die

Terrasse im ersten Stock mit Blick auf das Wasserloch.

Dort sammeln sich die Elefantenherde,

die Wasserböcke, die Kudus. So muss „Jenseits

von Afrika“ sein, nur ohne Robert Redford.

Zur Mittagszeit startet die zweite Safari, inzwischen

bei Hitze und sengender Sonne. Da der

Jeep ohne Dach fährt, ist ein Hut als Sonnenschutz

mehr als angebracht. Die Tiere haben sich

unter die Schatten spendenden Bäume verzogen.

oben rechts: unser

Landcruiser open air

der Bergische Unternehmer 04|20 51


FÜR SIE UNTERWEGS DIE ROTEN ELEFANTEN KENIAS - KARIBU AFRIKA

links oben: Ein Gepard

ruht im Schatten.

rechts oben: Eine Giraffe

kreuzt unseren Weg.

Am Spätnachmittag, vor Sonnenuntergang, findet

die letzte Fahrt statt. Die Temperaturen gehen

merklich zurück, jetzt auch verständlich,

warum die Zimmer keine Aircondition haben, man

braucht sie tatsächlich nicht. Wer möchte, kann

noch eine nächtliche Fahrt unternehmen. Bei uns

hat leider der Regen, der pünktlich um 20 Uhr einsetzte,

einen Strich durch die Safari gemacht.

Um die Wette laufen mit den ZEbras

Bevor wir am nächsten Morgen die Taita Hills

verlassen, fahren wir unter anderem zu einem

Aussichtsplatz, der uns einen grandiosen Blick

auf den in ca. 60 Kilometer Entfernung - bereits

in Tansania befindlichen - Kilimandscharo ermöglicht.

Dann verlassen wir die Hills und fahren

durch den Tsavo-West Park in den knapp 80

Kilometer entfernten östlichen Teil. Hier ist die

Vegetation wesentlich karger und trockener als

in den Hills, aber es begegnen uns auch zahlreichere

Herden von Tieren. Elefantenfamilien hinter

jeder Ecke und jetzt auch eine Gruppe von

knapp zwölf Masai-Giraffen, die einen großen

Baum umrunden und deren lustige Köpfe wie

Sendemasten hervor sehen. Da taucht auf einmal

eine Herde Steppenzebras vor unserem Jeep auf

und liefert sich ein ‚gemäßigtes‘ Rennen mit unserem

Wagen. Rechts stehen Strauße und schauen

uns neugierig an. Unser Fahrer bekommt die

Nachricht, dass ein Löwenrudel gesichtet wurde.

Also suchen wir es, wohl dem, der ein Fernglas

dabei hat!

Die Geräusche der Nacht

Aber wir haben sie gefunden. Zwei Löwenfamilien

inklusive Familienoberhaupt, die sich unter

einem Baum häuslich niedergelassen haben.

Weiter entfernt ruht einsam ein Gepard, immer

seine Umgebung im Blick.

Unsere zweite Nacht verbringen wir in der Sentrim

Lodge, einem ZeltCamp, das aber allen notwendigen

Komfort und interessante vierbeinige

Mitbewohner bietet. Echsen jeglicher Farbgestaltung

liegen gerne vor der Zelt-Eingangstür auf

52 www.bvg-menzel.de


warmen Steinen, mit blauem Kopf und orangefarbenem

Körper.

Hier hört man die Geräusche der Nacht, das laute

Schreien der Frösche. Es ist eine unglaubliche

Stimmung, mittendrin zu sein. Merkwürdig, wer

da nach Strom und Wifi ruft (gabs nur stundenweise

abends).

Masai Mara und Amboseli Nationalpark

Wer noch weiter in das Herz der Tiere Afrikas

tauchen möchte, dem sei der Amboseli Nationalpark

und die Masai Mara, eines der tierreichsten

Reservate Afrikas und zusammen mit der Serengeti

eines der wildreichsten der Erde, ans Herz

gelegt. Die Masai Mara bildet den nördlichen

Teil des Serengeti Nationalparks in Tansania.

Die Masai Mara kann man von der Ostküste Kenias

kommend, mit einer Propellermaschine

schnell erreichen, andere Busrundreisen bieten

diese auch auf einer einwöchigen Tour an.

Die beste Reisezeit sind die Trockenzeiten von

September bis März. Es sei denn, man möchte in

der Masai Mara-Serengeti die ‚Große Migration‘,

das heißst die Wanderung von über zwei Millionen

Wildtieren erleben.

Gastfreundschaft und Neugier

Wenn im Juli in der Serengeti die Trockenzeit

beginnt, wandern Weißbartgnus über viele hundert

Kilometer und überqueren den Mara-Fluss,

um zum Grasland in der Masai Mara in Kenia zu

ziehen.

Wir haben einen kleinen Teil dieses großartigen

Landes mit seinen herzlichen und begeisterungsfähigen

Menschen kennenlernen dürfen, einige

Facetten des täglichen Lebens der Menschen abseits

der touristischen Orte gesehen, die Gastfreundschaft

und die Neugier der Kenianer erlebt

und all das hat einen tiefen Eindruck hinterlassen

- vielfältig, zwiespältig, bewegend.

Karibu Afrika!

Text: Katja Weinheimer

Fotos: Daniela Weinheimer

links oben: eine Antilopen-Familie

rechts oben: am Lions

Hill

der Bergische Unternehmer 04|20 53


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BERGISCHE

VERLAGSGESELLSCHAFT MENZEL

GMBH & CO. KG

16.03.2020 HRB 30614: Marktstraße

Verwaltungs-GmbH, Wuppertal,

Monschaustraße 22, 42369 Wuppertal.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag vom

09.03.2020. Geschäftsanschrift:

Monschaustraße 22, 42369 Wuppertal.

Gegenstand: Die Verwaltung

von Beteiligungen und anderen Vermögensgegenständen,

insbesondere

die Übernahme der Position als

persönlich haftende Gesellschafterin

bei Gesellschaften, die sich

mit der Errichtung von Immobilien

und dem Halten und Verwalten von

Grundbesitz im Rahmen der Vermögensverwaltung

befassen, sowie die

Vornahme aller damit im Zusammenhang

stehenden Geschäfte. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch zwei

Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Hofer, Florian, Köln,

*05.06.1985, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

16.03.2020 HRB 30612: daBOIZ UG

(haftungsbeschränkt), Remscheid,

Büchener Straße 4 a, 42857 Remscheid.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 05.02.2020. Geschäftsanschrift:

Büchener Straße 4 a, 42857 Remscheid.

Gegenstand: Herstellung

und Handel von und mit Textilien.

Stammkapital: 2.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur

ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch die

Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Geschäftsführer: Müller, Michael,

Remscheid, *08.07.1968, mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

16.03.2020 HRB 30610: SSG Trading

GmbH, Velbert, Fellerstraße

12, 42555 Velbert. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 28.07.2011 Die

Gesellschafterversammlung vom

28.01.2020 hat die Änderung des

Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer

1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung

von Essen (bisher Amtsgericht

Essen HRB 23242) nach Velbert

beschlossen. Geschäftsanschrift:

Fellerstraße 12, 42555 Velbert. Gegenstand:

Die Erbringung und Vermittlung

von Dienstleistungen, der

Handel mit Waren sowie der Import

und Export von Waren (Spirituosen,

Büchern, Textilien und Haushaltswaren)

vorwiegend über eine Internetplattform.

Stammkapital: 25.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Gödde,

Thomas, Essen, *02.06.1965, einzelvertretungsberechtigt

mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

17.03.2020 HRB 30618: maduro management

consulting GmbH, Solingen,

Gesundheitstraße 2d, 42699

Solingen. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 20.02.2020. Geschäftsanschrift:

Gesundheitstraße 2d,

42699 Solingen. Gegenstand: Die

Unternehmensberatung. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so

wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer

gemeinsam vertreten.

Geschäftsführer: Erthel, Patrick, Solingen,

*17.07.1975, mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

17.03.2020 HRB 30619: Karla Börter-

Gerwin Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt),

Velbert, Auf dem Bemberg

9, 42555 Velbert. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 28.01.2020. Geschäftsanschrift:

Auf dem Bemberg

9, 42555 Velbert. Gegenstand: Der

Erwerb und die Verwaltung von

Beteiligungen sowie die Übernahme

der persönlichen Haftung und

der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften,

insbesondere die

Beteiligung als persönlich haftende

geschäftsführende Gesellschafterin

an der Karla Börter-Gerwin UG (haftungsbeschränkt)

& Co. KG mit dem

Sitz in Velbert - nachfolgend „KG“

genannte -, deren Gegenstand folgender

ist: Verwaltung von Grundbesitz.

Stammkapital: 1.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Die

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Für die Aktualität, Korrektheit und

Vollständigkeit der Anlage kann vom

Verlag keine Gewähr übernommen

werden.

Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte

mit der Karla Börter-Gerwin

UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

mit dem Sitz in Velbert von den

Beschränkungen des § 181 BGB

befreit. Geschäftsführer: Börter-

Gerwin, Karla, Velbert, *19.04.0964,

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

18.03.2020 HRB 30621: Podium

GmbH, Wuppertal, Lise-Meitner-

Straße 1-13, 42119 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

11.10.2019. Geschäftsanschrift: Lise-

Meitner-Straße 1-13, 42119 Wuppertal.

Gegenstand: Die Forschung und

Entwicklung von Maschinen einschließlich

Import und Export und

Beratungsdienstleistungen. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so

wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem

Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Bosschaart, Michel, BX Herkingen

/ Niederlande, *21.06.1968,

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

19.03.2020 HRB 30625: GREGORY

COMB´S WHISKY TREASURY UG

(haftungsbeschränkt), Wuppertal,

Falkenberg 91, 42113 Wuppertal.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

10.01.2020. Geschäftsanschrift: Falkenberg

91, 42113 Wuppertal. Gegenstand:

Die Verwaltung eigenen

Vermögens, insbesondere von Whiskyfässern,

der Handel und Vertrieb

von Spirituosen jeder Art, sowie

ferner die Ausübung aller mit dem

vorgenannten Unternehmensgegenstand

im Zusammenhang stehenden

oder dem Zweck des Unternehmens

förderlichen Tätigkeiten. Stammkapital:

300,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch die

Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Geschäftsführer: Kamm, Daniel,

Wuppertal, *05.03.1978, mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

20.03.2020 HRB 30627: WOB Verwaltungsgesellschaft

mbH, Remscheid,

An der Hasenjagd 2, 42897

Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 16.03.2020. Geschäftsanschrift:

An der Hasenjagd 2,

42897 Remscheid. Gegenstand: Der

Erwerb und die Verwaltung von

Beteiligungen sowie die Übernahme

der persönlichen Haftung und

der Geschäftsführung bei der WOB

Grundstücksgesellschaft mbH &

Co. KG mit dem Sitz in Remscheid,

die den Erwerb und die Verwaltung

eigenen Vermögens, insbesondere

von Grundbesitz zum Gegenstand

hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Oberste-Beulmann,

Stephan, Sprockhövel, *01.11.1961,

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

20.03.2020 HRB 30628: Zenobia

GmbH, Wuppertal, Ludwig-Richter-

Straße 11, 42329 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

02.12.2019. Geschäftsanschrift: Ludwig-Richter-Straße

11, 42329 Wuppertal.

Gegenstand: Import, Export,

Großhandel von verpackten Lebensmitteln,

Kosmetik, Pflegeprodukten,

Haushaltswaren, Textilien, Mode-

Accessoires, Reinigungsmitteln,

Elektronik, Elektrogeräten. Stammkapital:

27.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so

wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem

Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Naser, Adnan, Wuppertal,

*10.01.1988, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

24.03.2020 HRB 30632: vhct-systeme

GmbH, Wuppertal, Uellendahler

Straße 137, 42109 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

27.02.2020. Geschäftsanschrift:

Uellendahler Straße 137, 42109

Wuppertal. Gegenstand: Der Vertrieb

von Hard- und Software, die

Entwicklung von Software, die IT-

Systembetreuung, die IT-Wartung,

die IT-Beratung, die Betreuung von

Netzwerkarchitektur, die Durchführung

von Schulungen, die Übernahme

von Tätigkeiten als externe

Datenschutzbeauftragte und alle in

diesem Zusammenhang zusammenhängenden

Tätigkeiten. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer

bestellt, so vertritt er

die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so wird die

Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer:

Voicu-Hasenmayer, Marie-Luise,

Wuppertal, *09.06.1967, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

25.03.2020 HRB 30637: G & A Gaststätten-

und Automaten-Betriebsgesellschaft

mbH, Velbert, Rudolfstraße

9, 42551 Velbert. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 29.12.1983,

mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung

vom 18.02.2020 hat

die Änderung des Gesellschaftsvertrages

in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung

von Pulheim (bisher Amtsgericht

Köln HRB 41404) nach Velbert

beschlossen. Geschäftsanschrift:

Rudolfstraße 9, 42551 Velbert. Gegenstand:

Die Führung und Übernahme

von Restaurant- und Gaststättenbetrieben

aller Art sowie der

Betrieb von Spielhallen und Spielautomaten.

Stammkapital: 399.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

Seit über 110 Jahren

sind wir für Ihren Schutz

bestens gerüstet!

Wach- und Schließgesellschaft

Hauptverwaltung

Wuppertal

Deutscher Ring 88

42327 Wuppertal

Tel. (02 02) 2 74 57-0

Fax (02 02) 2 74 57-47

www.wachundschliessgesellschaft.de

Niederlassung

Remscheid

Lenneper Str. 47 -49

42855 Remscheid

Tel. (0 21 91) 93 12 91

Fax (0 21 91) 3 10 59

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HANDELSREGISTER

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Ferrugio,

Pippo Nunzio Ercole, Velbert,

*05.08.1962, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

25.03.2020 HRB 30634: Neon Neuhold

GmbH, Solingen, Bebelallee

9, 42699 Solingen. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 26.10.2006

mit Änderung vom 31.10.2006. Die

Gesellschafterversammlung vom

05.02.2020 hat die Änderung des

Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer

2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung

von Düsseldorf (bisher Amtsgericht

Düsseldorf HRB 55151) nach

Solingen beschlossen. Geschäftsanschrift:

Bebelallee 9, 42699 Solingen.

Gegenstand: Der Verkauf von

Leuchtwerbeanlagen, der Austausch

von Leuchtmitteln sowie Service

und Reinigung von Leuchtwerbeanlagen.

Stammkapital: 25.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Jeder Geschäftsführer vertritt

einzeln. Geschäftsführer: Neuhold,

Irmgard Marie, Bretten, *19.05.1939,

mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

25.03.2020 HRA 25078: Gut Hülsen

GmbH & Co. KG, Wülfrath, Voisberger

Weg 2, 42489 Wülfrath. (Gegenstand

des Unternehmens ist die

Tier- und Pferdezucht, die Pensionspferdehaltung

sowie die Haltung

und Ausbildung von Sportpferden,

die Ausbildung von Reitern, der

Handel mit Pferden, der Handel mit

jeglichem Zubehör zum Reitsport,

zur Pferdezucht und zur Pferdehaltung

sowie andere dem Zweck

dienliche Aktivitäten, insbesondere,

aber nicht ausschließlich, die Vermittlung

von weiteren der Ausbildung

von Pferd und Reiter dienenden

Angeboten und die Ausrichtung

von Turnieren oder Vermittlung und

Organisation von Sponsoring. Des

Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens

die allgemeine Immobilienberatung,

das Interior-Design, die

Bauherrenvertretung im Zuge von

Immobilieninvestitionen und sämtliche

sonstige im Zusammenhang

mit dem Bau, der Umgestaltung,

dem Betrieb, der Verwaltung, der

Vermarktung und dem allgemeinen

Management von Immobilien stehende

Tätigkeiten und Dienstleistungen.).

Kommanditgesellschaft.

Geschäftsanschrift: Voisberger Weg

2, 42489 Wülfrath. Jeder persönlich

haftende Gesellschafter vertritt

einzeln. Jeder persönlich haftende

Gesellschafter ist befugt, im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Persönlich haftender Gesellschafter:

Gut Hülsen Verwaltungs GmbH, Wülfrath

(Amtsgericht Wuppertal HRB

30555), mit der Befugnis -auch für

jeden Geschäftsführer-, im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines

Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

26.03.2020 HRB 30640: MP Wupper

GmbH, Wuppertal, Höhne 4,

42275 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 27.01.2020. Ge-

27.03.2020 HRA 25079: Dr. Gerhardt

Consulting GmbH & Co. KG, Wuppertal,

Hohenstaufenstraße 28, 42287

Wuppertal. (Die Aus- und Fortbildung

auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung

und -prävention,

Kommunikationstraining, Gruppenmediation,

Individual- und Gruppencoaching

sowie Teambildung

im In- und Ausland sowie Unternehmensberatung

und Projektmanagement.).

Kommanditgesellschaft.

Geschäftsanschrift: Hohenstaufenstraße

28, 42287 Wuppertal. Jeder

persönlich haftende Gesellschafter

vertritt einzeln. Jeder persönlich

haftende Gesellschafter ist befugt,

im Namen der Gesellschaft mit sich

rosenlöcher schäftsanschrift: anzeige 90x60 zeichenwege.indd Höhne 4, 42275 2 im eigenen Namen oder als 03.02.20 Vertreter

17:52

Wuppertal. Gegenstand: Der Betrieb

eines oder mehrerer McDonald`s

Restaurants in Wuppertal gemäß

einem mit der McDonald`s Deutschland

Inc., Zweigniederlassung München,

und Herrn Marcus Prünte

abgeschlossenen Franchise-Vertrag,

dem die Gesellschaft beigetreten

ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR.

eines Dritten Rechtsgeschäfte

vorzunehmen. Persönlich haftender

Gesellschafter: Dr. Gerhardt Verwaltungs

GmbH, Wuppertal (Amtsgericht

Wuppertal HRB 30630), mit der

Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-,

im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

Allgemeine Vertretungsregelung:

abzuschließen.

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Prünte, Marcus,

Ratingen, *27.10.1968, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Einzelprokura mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder

als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen: aus der

Beek, Nicole, Mülheim an der Ruhr,

*29.07.1975; Schafstall, Anke, Oberhausen,

*09.03.1957.

27.03.2020 HRB 30641: Velbert

Spa GmbH, Velbert, Harkortstraße

3, 42551 Velbert. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 05.03.2020.

Geschäftsanschrift: Harkortstraße

3, 42551 Velbert. Gegenstand: Die

Verwaltung eigenen Vermögens

ferner die Verwaltung eigener und

fremder Immobilien sowie der Betrieb

von Wellnessunternehmen,

bordellähnlichen Betrieben und

die gewerbliche Zimmervermietung.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Çakmakci, Fikret,

Bochum, *22.01.1979, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

30.03.2020 HRB 30642: Fa. andravis-projekt

GmbH, Wuppertal,

Laurentiusstr. 21, 42103 Wuppertal.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag vom

19.02.2020. Geschäftsanschrift:

Laurentiusstr. 21, 42103 Wuppertal.

Gegenstand: Die Planung, Vertrieb,

Service im Bereich Bauprodukte,

Bauelemente, Bauzulieferprodukte

im technischen Bereich, Beratungsund

Konzeptentwicklungen. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer

bestellt, so vertritt er

die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so wird die

Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer:

Windmöller, Frank, Radevormwald,

*20.12.1965, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines

Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

31.03.2020 HRB 30645: INARA-BAU-

GmbH, Wuppertal, Wichlinghauser

Straße 47, 42277 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

29.01.2020. Geschäftsanschrift:

Wichlinghauser Straße 47, 42277

Wuppertal. Gegenstand: Der Hochbau

sowie der Maurer- und Betonbau.

Stammkapital: 25.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Rizvanovic, Enisa,

Wuppertal, *07.06.1980, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Einzelprokura: Rizanovic,

Naser, Wuppertal, *26.10.1971.

31.03.2020 HRA 25082: Busch Immo

UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG,

Solingen, Abtsfeld 10, 42657 Solingen.

(Gegenstand des Unternehmens

ist der Erwerb und der Verkauf

von Immobilien aller Art sowie die

Verwaltung eigener Immobilien und

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Das Justizministerium des Landes

NRW veröffentlicht unter der Internet-

Adresse www.insolvenzenbekanntmachungen.de

zeitnah aktuelle

Insolvenzverfahren.

eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft.

Geschäftsanschrift:

Abtsfeld 10, 42657 Solingen. Jeder

persönlich haftende Gesellschafter

vertritt einzeln. Jeder persönlich

haftende Gesellschafter ist befugt,

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen Rechtsgeschäfte

vorzunehmen. Persönlich haftender

Gesellschafter: Busch Immo Verwaltungs

UG (haftungsbeschränkt),

Solingen (Amtsgericht Wuppertal

HRB 30274).

01.04.2020 HRB 30653: Ernst Vöpel

UG (haftungsbeschränkt), Remscheid,

Blumenstraße 46, 42853

Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 18.02.2020. Geschäftsanschrift:

Blumenstraße 46, 42853

Remscheid. Gegenstand: Der Erwerb

und die Verwaltung von Beteiligungen

sowie die Übernahme

der persönlichen Haftung und der

Geschäftsführung bei der „Dentlab

Dr. Ernst Vöpel UG (haftungsbeschränkt)

& Co. KG, die den Betrieb

eines Dentallabors, den Handel von

Mundhygiene-Hilfsmitteln sowie

die Abrechnung von Berater- und

Fortbildungstätigkeiten zum Gegenstand

hat. Stammkapital: 3.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch die Geschäftsführer

gemeinsam vertreten. Geschäftsführer:

Dr. Vöpel, Ernst, Remscheid,

*19.11.1962, mit der Befugnis im Namen

der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

01.04.2020 HRB 30647: lehmann

expertise GmbH, Velbert, Wülfrather

Straße 26, 42553 Velbert. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 12.03.2020.

Geschäftsanschrift: Wülfrather

Straße 26, 42553 Velbert. Gegenstand:

- Beratungen im technischbetriebswirtschaftlichen

Bereich

mit den Schwerpunkten Business-

Software, Prozess-, Projekt- und

Qualitätsmanagement - Vertrieb von

technischen Produkten im Industriebereich,

sowie Tätigkeiten als Handelsvertretung

für Industrieprodukte.

Stammkapital: 25.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Lehmann, Stephan,

Velbert, *29.04.1983, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

03.04.2020 HRB 30659: Soldin

Stahl- und Metallbau GmbH, Erkrath,

Bessemerstraße 12, 40699 Erkrath.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

28.10.2019 Die Gesellschafterversammlung

vom 14.02.2020 hat

die Änderung des Gesellschaftsvertrages

in § 1 (Firma, Sitz), § 2

(Gegenstand des Unternehmens),

§ 3 (Dauer, Geschäftsjahr), § 4

(Stammkapital, Geschäftsanteile)

und § 5 (Geschäftsführung) und

mit ihr die Änderung der Firma, die

Sitzverlegung von Hamburg (bisher

Amtsgericht Hamburg HRB 160457)

nach Erkrath und die Änderung

des Unternehmensgegenstands

beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag

wurde insgesamt neu gefasst.

Geschäftsanschrift: Bessemerstraße

12, 40699 Erkrath. Gegenstand:

Die Produktion von Vordächern,

Balkonen und Treppengeländern,

Toranlagen und Vorrichtungen des

Brandschutzes sowie von verwandten

Produkten. Das Unternehmen

darf zu diesem Zweck auch Unternehmensbeteiligungen

erwerben,

halten und verwalten. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch zwei

Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Nicht

mehr Geschäftsführer: Tronczik,

Martin, Berlin, *27.06.1978. Bestellt

als Geschäftsführer: Dreser, Christian,

Altenmedingen, *09.09.1974,

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

03.04.2020 HRB 30658: Kalicious

GmbH, Solingen, Lindgesfeld 8h,

42653 Solingen. Gesellschaft mit

beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 04.03.2020.

Geschäftsanschrift: Lindgesfeld

8h, 42653 Solingen. Gegenstand:

Der Onlinehandel mit Spirituosen.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Geschäftsführer: Lindemann,

Kai, Solingen, *24.04.1986, mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

03.04.2020 HRB 30656: AS - GmbH,

Wuppertal, Deutscher Ring 20,

42327 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 05.02.2020.

Geschäftsanschrift: Deutscher Ring

20, 42327 Wuppertal. Gegenstand:

Die Erbringung von Dienstleistungen

im Bereich von Kraftfahrzeugen,

insbesondere Service, Reparatur,

Soforthilfe, Abschleppdienst,

Reifendienst, der An- und Verkauf

von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen

und deren Ersatzteilen

sowie der Betrieb einer Mietwerkstatt

und die Werkzeugvermietung.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer oder

durch einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Hermanski,

Elzbieta, Remscheid, *18.06.1975,

einzelvertretungsberechtigt mit

der Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

der Bergische Unternehmer 04|20 57


VORSCHAU

Im Mai 2020

IMPRESSUM

Herausgeber und Eigentümer:

Bergische Verlagsgesellschaft

Menzel GmbH & Co. KG

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Titel: Die erzwungene Ruhe

Welche Veränderungen bewirkt Corona?

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übernehmen dennoch keine Haftung für Druckfehler.

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Fotos wird keine Gewähr übernommen. Nachdruck

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gestattet. Mit Namen oder Initialen gezeichnete

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