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der-Bergische-Unternehmer_04/2020

Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische und den Kreis Mettmann

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NAMEN & NACHRICHTEN

Corona: Welcher Weg ist jetzt der richtige?

Drohende Insolvenzen sollten nicht verschleppt werden.

Foto: ATN Rechtsanwälte

Thorsten Kapitza ist Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Insolvenzrecht

und Partner der

Wirtschaftskanzlei ATN

D‘Avoine Teubler Neu Rechtsanwälte

KONTAKT

Standort Remscheid

Elberfelder Straße 39

42853 Remscheid

E-Mail: remscheid@atn-ra.de

Tel.: +49 21 91.49 91 80

Fax: +49 21 91.49 91 85-0

www.atn-ra.de

„Die Regierung hat einen Milliarden-Rettungsschirm

aufgespannt. Allerdings ist es

nicht ganz so einfach, wie es in der Presse

tagtäglich erklärt wird, die angekündigten

Hilfen tatsächlich zu bekommen. Es ist

eine Herausforderung, alle möglichen Rettungspakete

zu koordinieren. Da lernen

die Unternehmer und Berater jeder Zeit

dazu. Aus meiner Sicht wird die Wirtschaft

im Bergischen nicht mehr oder weniger

hart getroffen als anderswo. Die

Auswirkungen hängen eher von der Branche

ab, wie man etwa in der Gastronomie

oder bei Messebauern sieht. Die monatlichen

Fixkosten laufen weiter und in vielen

Branchen gehen die Umsätze zurück und

die Aufträge werden storniert.

Unternehmen, die ohnehin schon eine

enge Liquidität ausgewiesen haben, trifft

Corona natürlich besonders hart. Da müssen

sich Unternehmer und Geschäftsführung

jetzt die Frage stellen: Macht es noch

Sinn, zum Beispiel Kredite oder Steuerstundungen

zur Überbrückung in Anspruch

zu nehmen? Wer ohnehin schon in

Schieflage war, dem nützt auch die Einmalzahlung

oder die Gewährung von Krediten

nicht mehr. Der Unternehmer muss

also erkennen, welche Maßnahmen für

ihn jetzt die richtigen sind. An einer individuellen

Beratung durch einen Rechtsanwalt,

Steuer- oder Unternehmensberater

kommt man gerade in diesen Fällen nicht

vorbei. Je früher der Berater eingebunden

wird, desto besser.

Zwar soll die Bewilligung staatlicher Hilfen

schnell und unbürokratisch erfolgen,

trotzdem gibt es Prüfmechanismen. Beispielsweise

müssen bei Krediten und

Bürgschaften umfangreiche Unterlagen,

wie die Jahresabschlüsse aus 2018 und

2019 vorgelegt werden. Außerdem müssen

die Betriebe darlegen, warum und wie die

Corona-Krise gerade sie jetzt trifft. Der

Liquiditätsbedarf ist durch eine Planrechnung

darzulegen. Für größere Unternehmen

sollte das kein Problem darstellen.

Aber was ist mit den Kleinbetrieben? Dort

ist es sicherlich schwieriger, die erforderlichen

Nachweise zu erbringen. Auch das

Kurzarbeitergeld kann zwar beantragt

werden, muss aber dann vom Arbeitgeber

zunächst vorfinanziert werden, bis die

Bewilligung vorliegt und die Auszahlung

an den Arbeitgeber erfolgen kann. Es gilt

also zu überlegen, ob damit zu rechnen

ist, dass die Auftragslage nach Aufhebung

der ganzen Beschränkungen wieder anzieht

und eine realistische Chance auf Erholung

besteht oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung

oder ein

Regel-Insolvenzverfahren der vernünftigere

Weg ist, um die Sache nicht unnötig

hinauszuzögern. Für den Unternehmer ist

es wichtig, Klarheit und Rechtssicherheit

zu haben. Sollte die Insolvenz unvermeidbar

sein, ist es ratsam, den Insolvenzantrag

durch Fachleute vorbereiten und sodann

bei Gericht platzieren zu lassen, um

hier unnötigen Aufwand und Rückfragen

zu vermeiden. Die Insolvenzgerichte sind

aufgrund der Pandemie ebenfalls personell

schwächer besetzt und es gilt hier,

Verzögerungen zu vermeiden.“

10 www.bvg-menzel.de

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