der-Bergische-Unternehmer_04/2020
Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische und den Kreis Mettmann
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NAMEN & NACHRICHTEN
Corona: Welcher Weg ist jetzt der richtige?
Drohende Insolvenzen sollten nicht verschleppt werden.
Foto: ATN Rechtsanwälte
Thorsten Kapitza ist Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Insolvenzrecht
und Partner der
Wirtschaftskanzlei ATN
D‘Avoine Teubler Neu Rechtsanwälte
KONTAKT
Standort Remscheid
Elberfelder Straße 39
42853 Remscheid
E-Mail: remscheid@atn-ra.de
Tel.: +49 21 91.49 91 80
Fax: +49 21 91.49 91 85-0
www.atn-ra.de
„Die Regierung hat einen Milliarden-Rettungsschirm
aufgespannt. Allerdings ist es
nicht ganz so einfach, wie es in der Presse
tagtäglich erklärt wird, die angekündigten
Hilfen tatsächlich zu bekommen. Es ist
eine Herausforderung, alle möglichen Rettungspakete
zu koordinieren. Da lernen
die Unternehmer und Berater jeder Zeit
dazu. Aus meiner Sicht wird die Wirtschaft
im Bergischen nicht mehr oder weniger
hart getroffen als anderswo. Die
Auswirkungen hängen eher von der Branche
ab, wie man etwa in der Gastronomie
oder bei Messebauern sieht. Die monatlichen
Fixkosten laufen weiter und in vielen
Branchen gehen die Umsätze zurück und
die Aufträge werden storniert.
Unternehmen, die ohnehin schon eine
enge Liquidität ausgewiesen haben, trifft
Corona natürlich besonders hart. Da müssen
sich Unternehmer und Geschäftsführung
jetzt die Frage stellen: Macht es noch
Sinn, zum Beispiel Kredite oder Steuerstundungen
zur Überbrückung in Anspruch
zu nehmen? Wer ohnehin schon in
Schieflage war, dem nützt auch die Einmalzahlung
oder die Gewährung von Krediten
nicht mehr. Der Unternehmer muss
also erkennen, welche Maßnahmen für
ihn jetzt die richtigen sind. An einer individuellen
Beratung durch einen Rechtsanwalt,
Steuer- oder Unternehmensberater
kommt man gerade in diesen Fällen nicht
vorbei. Je früher der Berater eingebunden
wird, desto besser.
Zwar soll die Bewilligung staatlicher Hilfen
schnell und unbürokratisch erfolgen,
trotzdem gibt es Prüfmechanismen. Beispielsweise
müssen bei Krediten und
Bürgschaften umfangreiche Unterlagen,
wie die Jahresabschlüsse aus 2018 und
2019 vorgelegt werden. Außerdem müssen
die Betriebe darlegen, warum und wie die
Corona-Krise gerade sie jetzt trifft. Der
Liquiditätsbedarf ist durch eine Planrechnung
darzulegen. Für größere Unternehmen
sollte das kein Problem darstellen.
Aber was ist mit den Kleinbetrieben? Dort
ist es sicherlich schwieriger, die erforderlichen
Nachweise zu erbringen. Auch das
Kurzarbeitergeld kann zwar beantragt
werden, muss aber dann vom Arbeitgeber
zunächst vorfinanziert werden, bis die
Bewilligung vorliegt und die Auszahlung
an den Arbeitgeber erfolgen kann. Es gilt
also zu überlegen, ob damit zu rechnen
ist, dass die Auftragslage nach Aufhebung
der ganzen Beschränkungen wieder anzieht
und eine realistische Chance auf Erholung
besteht oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung
oder ein
Regel-Insolvenzverfahren der vernünftigere
Weg ist, um die Sache nicht unnötig
hinauszuzögern. Für den Unternehmer ist
es wichtig, Klarheit und Rechtssicherheit
zu haben. Sollte die Insolvenz unvermeidbar
sein, ist es ratsam, den Insolvenzantrag
durch Fachleute vorbereiten und sodann
bei Gericht platzieren zu lassen, um
hier unnötigen Aufwand und Rückfragen
zu vermeiden. Die Insolvenzgerichte sind
aufgrund der Pandemie ebenfalls personell
schwächer besetzt und es gilt hier,
Verzögerungen zu vermeiden.“
10 www.bvg-menzel.de