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der-Bergische-Unternehmer_04/2020

Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische und den Kreis Mettmann

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Der schnelle Weg zum Kurzarbeitergeld

Die Bedingungen:

• Es muss in der betreffenden Firma einen

erheblichen und unvermeidbaren Arbeitsausfall

geben.

• Der Betrieb muss mindestens einen Arbeitnehmer

beschäftigen.

• Betroffenen Mitarbeitern darf vor der Kurzarbeit

nicht gekündigt worden sein.

• Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsausfall

im Laufe des Monats anzuzeigen,

in dem die Kurzarbeit beginnt.

Die zusätzlichen Erleichterungen:

• Betriebe können nun rückwirkend zum

1. März bereits Kurzarbeitergeld nutzen,

wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten

vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang

musste es ein Drittel der Arbeitnehmer sein.

• Mitarbeiter brauchen keine Minusstunden

zu produzieren. Das heißt: Arbeitgeber

müssen die Arbeitszeitkonten ihrer Mitarbeiter

nicht mehr zum Ausgleich einsetzen.

• Die betroffenen Unternehmer brauchen

ihren Anteil zur Sozialversicherung ihrer

Kurzarbeiter nicht zu zahlen.

• Auch Leiharbeitskräfte sollen Kurzarbeitergeld

erhalten.

wirklich, dass die Verpflichtung zum Insolvenzantrag

befristet ausgesetzt wurde.

Laut einer Umfrage unter 1465 Familienunternehmen

in Deutschland können fünf Prozent lediglich

bis zu 14 Tagen ihre Liquidität sichern; 28

Prozent bis zu acht Wochen. Immerhin erklären

jeweils 20 Prozent der befragten Firmen, ein halbes

bzw. ein ganzes Jahr überleben zu können.

Unter anderem sieht es für die deutschen Autohäuser

trübe aus. Wie der VAPV-Präsident Dirk

Weddigen von Knapp, in dessen Verband rund

2000 VW- und Audi-Händler mit insgesamt mehr

als 100.000 Beschäftigen zusammengeschlossen

sind, befürchtet, reicht die Liquidität lediglich nur

für 30 bis 40 Tage. Ähnlich besorgt äußert sich

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE.

Nach seiner Ansicht droht in den deutschen Innenstädten

eine Pleitewelle, zum Beispiel bei

Schuh- und Bekleidungsgeschäften. Denn zahlreiche

Einzelhändler könnten nicht länger als vier

Wochen aus eigener Kraft durchhalten.

Nachbesserungen dringend gefordert

Überhaupt scheinen die Gesetze, die die Regierung

dankenswerter Weise im Eiltempo beschlossen

hat, hie und da einige Schwachstellen aufzuweisen.

Das zeigt sich beispielsweise beim Thema

Mieten. Den eingeführten Kündigungsschutz bei

Unterbrechung der Mietzahlung nahmen in letzter

Zeit auch milliardenschwere Filialisten für

sich in Anspruch, was Politiker bundesweit zu

Fortsetzung auf Seite 30

Dr. Solf & Zapf

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der Bergische Unternehmer 04|20 27

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