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WDVS-Atlas - Caparol

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Genehmigungsfreie Bauvorhaben<br />

■ Für Außenwandverkleidungen, die laut Landesbauordnung<br />

genehmigungsfrei bzw. verfahrensfrei sind, ist weder<br />

ein Bauantrag noch eine Anzeige oder sonstige Kenntnisnahme<br />

des Bauvorhabens bei der Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde<br />

erforderlich.<br />

■ Unabhängig davon ist aber unbedingt zu beachten,<br />

dass die länderbezogenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften<br />

der Gemeinden, z. B.<br />

– Anforderungen aus dem Denkmalschutz bezüglich der<br />

äußeren Gestaltung,<br />

– Orts-Gestaltungssatzungen,<br />

– laut LBO geforderte Mindestabstandsflächen zur Nachbarbebauung<br />

eingehalten werden.<br />

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren<br />

Planung und Ausführung von <strong>WDVS</strong> · Baugenehmigungspflicht<br />

Auszüge aus den LBO 12.3<br />

Legende zu den LBO-Auszügen 12.3.2<br />

■ Hierbei handelt es sich um ein Baugenehmigungsverfahren,<br />

das die bauaufsichtliche Prüfung für bestimmte<br />

Gebäudekategorien auf ein reduziertes, genau festgelegtes<br />

Pflicht-Prüfprogramm beschränkt.<br />

■ Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn im Rahmen<br />

dieses eingeschränkten Prüfprogramms keine Verstöße<br />

gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften festgestellt werden.<br />

Baugenehmigungsverfahren<br />

■ Die „Baugenehmigung“ setzt ein Verwaltungsverfahren<br />

voraus, welches erst durch den Bauantrag in Gang gesetzt<br />

wird. Der Bauantrag muß schriftlich auf einem dafür einge-<br />

Gebäudeklassen (GKL)<br />

■ Das Vorliegen einer gültigen bauaufsichtlichen Zulassung<br />

für das verwendete <strong>WDVS</strong> muss als baurechtliche<br />

Anforderung erfüllt sein.<br />

■ In jeder LBO werden im § 2 „Begriffe“ bauliche Anlagen<br />

benannt, welche als Sonderbauten bzw. Gebäude besonderer<br />

Art und Nutzung gelten. Hierfür gelten entsprechend<br />

dem Länderrecht besondere Anforderungen nach den sogenannten<br />

Sonderbauverordnungen. Je nach Art und Nutzung<br />

des Gebäudes ist hier abweichend von den Wohngebäuden<br />

die Gültigkeit besonderer Anforderungen zu<br />

prüfen.<br />

■ Vor dem Anbringen von Außenwandverkleidungen an<br />

Hochhäusern wird bezüglich den objektbezogenen Anforderungen<br />

an das <strong>WDVS</strong> immer eine Rücksprache mit der<br />

Baubehörde empfohlen, unabhängig von den Vorgaben zur<br />

Genehmigungspflichtigkeit in der LBO.<br />

■ Das vereinfachte Verfahren ist nicht optional. Entscheidend<br />

ist die Einstufung des Bauvorhabens in die im Gesetz<br />

(LBO) genannte Kategorie und die dafür vorgesehene<br />

Verfahrensform.<br />

■ Das Anbringen von <strong>WDVS</strong> im Hochhausbereich wird in<br />

der Regel nicht nach dem vereinfachten Verfahren beurteilt.<br />

Eine objektbezogene Entscheidung bezüglich der Verfahrensform<br />

liegt hier bei der Bauaufsichtsbehörde.<br />

führten Formblatt, zusammen mit allen für die Beurteilung<br />

des Vorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen),<br />

bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.<br />

GKL 1: freistehende Gebäude bis 7 m Höhe + max. 2 Nutzungseinheiten mit max. 400 m² Grundfläche<br />

GKL 2: Gebäude bis 7 m Höhe + max. 2 Nutzungseinheiten mit max. 400 m² Grundfläche<br />

GKL 3: sonstige Gebäude bis 7 m Höhe<br />

GKL 4: Gebäude bis 13 m Höhe + Nutzungseinheiten mit je max. 400 m² Grundfläche<br />

GKL 5: sonstige Gebäude<br />

HH: Hochhäuser ab 22 m Gebäudehöhe<br />

Gilt nur für Rheinland-Pfalz:<br />

GKL 1: freistehende Gebäude mit nur einer Wohnung in max. 2 Geschossen oder andere freistehende Gebäude<br />

GKL 2: Gebäude bis 7 m Höhe + max. 2 Wohnungen oder 3 Wohnungen bei freistehenden Gebäuden in Hanglage<br />

GKL 3: sonstige Gebäude bis 7 m Höhe<br />

GKL 4: sonstige Gebäude<br />

HH: Hochhäuser ab 22 m Gebäudehöhe

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