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WDVS-Atlas - Caparol

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■ Befestigung/Lastabtragung<br />

Ein weiteres Funktionskriterium ist die Befestigung der Fensterelemente,<br />

um unzulässige Belastungen in der Anschlußfuge, z. B. durch Vibrationen,<br />

zu verhindern. Hierzu heißt es in dem Leitfaden zur Montage:<br />

„... Die Befestigung von Fenstern, Fassaden und Wandbekleidungen muß<br />

alle planmäßig auf das Bauteil einwirkenden Kräfte sicher in den Baukörper<br />

und Baugrund übertragen. Die Kräfte werden aus folgenden Belastungen<br />

hervorgerufen:<br />

– Eigenlast<br />

– Windlast<br />

– Verkehrslast<br />

– Bewegliche Teile (z. B. Fensterflügel)“<br />

Die geforderten Verankerungsabstände sind abhängig von der Fensterbauart<br />

(Rahmenmaterial) klar vorgegeben.<br />

Hinweis: Der <strong>WDVS</strong>-Fachunternehmer hat sich davon zu überzeugen,<br />

daß diese baulichen Voraussetzungen erfüllt sind, um sein Gewerk ordnungsgemäß<br />

ausführen zu können. Nötigenfalls sind Bedenken anzumelden.<br />

Planung und Ausführung von <strong>WDVS</strong> · Fensteranschlüsse<br />

Bauliche Voraussetzungen 3.1<br />

Fenstermontage 3.1.1<br />

■ Maßnahmen zur Herstellung schlagregendichter Anschlüsse mittels<br />

Folien sind ggf. bei vorgehängten, hinterlüfteten Fassadenbekleidungen<br />

erforderlich, nicht jedoch bei <strong>WDVS</strong>. Mit <strong>WDVS</strong> belegte Flächen mit einer<br />

ordnungsgemäßen Ausbildung der Anschlußfugen können grundsätzlich<br />

als schlagregendicht angesehen werden.<br />

■ Fensteranschlußfolien können sogar eine Behinderung für die fachgerechte<br />

<strong>WDVS</strong>-Befestigung darstellen, wenn diese aus einem nicht<br />

überputzbaren Werkstoff* bestehen und nicht richtig verbaut wurden.<br />

Auf blasig verklebten Folien aus ungeeigneten Werkstoffen ist eine funktionsfähige<br />

Dämmplattenbefestigung nicht möglich.<br />

■ In dem Merkblatt „Verputzen von Fensteranschlußfolien“** ist<br />

genau geregelt:<br />

– geeignete Folien-Werkstoffe<br />

– Art der Verklebung<br />

– maximal zulässige, folienüberdeckte Fläche in Abhängigkeit der Anschlußfugenbreite<br />

und der Leibungstiefe<br />

Beispiel: Bei einer Fugenbreite von 15 mm und einer Leibungstiefe<br />

von 100 mm darf die Folie maximal 50 mm in die Leibung geführt<br />

werden. Hiervon dürfen maximal 15 mm nicht verklebt sein.<br />

■ Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, muß der <strong>WDVS</strong>-Fachunternehmer<br />

Bedenken anmelden. Die Überputzbarkeit der Folien muß<br />

vom Fensterbauer bestätigt werden.<br />

Verankerungsabstände sind vorgegeben<br />

Fensteranschlußfolien 3.1.2<br />

* Nicht vlieskaschierte Folien z. B. aus EPDM (Ethylenpropylendimonomer) oder<br />

** Polyisobutylen sind nicht überputzbar und stellen somit einen nicht klebegeeig-<br />

** neten Untergrund dar.<br />

** Siehe Rubrik Regelwerke.<br />

Ungeeigneter Anschluß mit blasig<br />

verklebter Folie<br />

100<br />

50<br />

15<br />

15<br />

Beispiel für zulässige Abmessungen der Folie

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