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Gläserne Wände – Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland

2., ergänzte Auflage 2020

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I n d e n S c h u l e n<br />

Staatliche Konfessionsschulen<br />

In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen und Teilen von Niedersachsen gibt es staatlich<br />

betriebene Schulen, die SchülerInnen und Lehrkräfte nach ihrem<br />

Bekenntnis auswählen dürfen. Im Schuljahr 2014/2015 befanden<br />

sich unter den <strong>in</strong>sgesamt 2.891 Grundschulen <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen 876 katholische und 73 evangelische Bekenntnisschulen.<br />

Jede dritte staatliche Grundschule wurde also von den Kirchen<br />

betrieben. In 75 Städten und Geme<strong>in</strong>den gibt es ke<strong>in</strong>e Alternative<br />

zu diesen staatlich-kirchlichen Bekenntnisschulen. In vielen Regionen<br />

sehen sich Eltern gezwungen, ihre K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>e katholische<br />

oder evangelische Bekenntnisschule besuchen zu lassen, wenn sie<br />

nicht unverhältnismäßig lange Schulwege <strong>in</strong> Kauf nehmen wollen.<br />

Das nordrhe<strong>in</strong>-westfälische Oberverwaltungsgericht Münster urteilte<br />

zuletzt 2016 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall, dass bekenntnisangehörige SchülerInnen<br />

an vorrangigen Aufnahmeanspruch gegenüber Konfessionsschulen<br />

haben, der sich unmittelbar aus der Landesverfassung<br />

ergebe. 25<br />

Die Forderungen, diesen Sonderweg der Länder Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

und Niedersachsen durch die Umwandlung aller Bekenntnisschulen<br />

<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsschulen zu beenden, wurden bislang von<br />

der Politik ignoriert.<br />

?<br />

Was<br />

tun?<br />

Umwandlung der staatlichen Bekenntnisschulen <strong>in</strong> reguläre<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsschulen; alternativ: Umwandlung von<br />

christlichen staatlichen Bekenntnisschulen <strong>in</strong> weltliche<br />

Schulen <strong>in</strong> humanistischer Trägerschaft nach Anteil an<br />

der Bevölkerung.<br />

25 Beschluss v. 21.03.2016, Az. 19 B 996/15<br />

<strong>Gläserne</strong> <strong>Wände</strong> · 39

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