Ihr Projektpartner im Brandschutz - FSE
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Flucht- und rettungspläne:<br />
(auch als Fluchtwegorientierungspläne bezeichnet) sollen – ausgehängt<br />
an markanten Punkten, verteilt <strong>im</strong> Gebäude – ortsunkundigen<br />
Personen die vom jeweiligen Standort <strong>im</strong> Gebäude aus zu<br />
benutzenden Fluchtwege bis in einen sicheren Bereich (z.B. Sammelplatz)<br />
anzeigen.<br />
Weiters sind Standorte der nächstgelegenen Brand- oder Gefahrenmeldeeinrichtungen,<br />
die vorhandenen Mittel zur Lösch- und<br />
auch Ersten-Hilfe in diesen Plänen ausgewiesen.<br />
Eine Richtlinie zur planlichen Gestaltung und zum Inhalt dieser<br />
Pläne existiert in Form der DIN 4844-3, wonach die Regeln für das<br />
Verhalten <strong>im</strong> Brandfall und für das Verhalten bei Unfällen in Flucht-<br />
und Rettungspläne zu integrieren sind. Die in diesen Plänen enthaltenen<br />
Symbole und Sicherheitszeichen müssen in einer Legende<br />
dargestellt werden.<br />
Abbildung 2: Flucht- und Rettungsplan zur Information der Gebäudenutzer<br />
über die zu benutzenden Fluchtwege und das richtige Verhalten <strong>im</strong> Brandfall<br />
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne:<br />
Die Einsatzunterlagen von Alarm- und Gefahrenabwehrpläne gemäß<br />
der Richtlinie B-02 des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes<br />
enthalten zusätzlich zu den <strong>Brandschutz</strong>plänen beispielsweise<br />
planliche Darstellungen der Kanäle und Rohrleitungen, der<br />
Energieversorgung und der näheren Umgebung. Die Erstellung derartiger<br />
Unterlagen ist für Bereiche erforderlich, in denen durch Eintritt<br />
eines Schadenereignisses besondere Gefahren für Menschen,<br />
Sachwerte oder die Umwelt entstehen können.<br />
der <strong>Brandschutz</strong>plan –<br />
Plan für die Feuerwehr:<br />
definition und Erforderlichkeit:<br />
Für <strong>Ihr</strong>E SIchErhEIT -<br />
PLänE IM BRAnDScHuTz<br />
<strong>Brandschutz</strong>pläne sind grundsätzlich vereinfachte Symbolpläne<br />
und haben alle Informationen zu enthalten, die Feuerwehreinsatzkräfte<br />
für eine effiziente Durchführung von Einsätzen benötigen.<br />
Sie beinhalten u.a. Informationen über Brandabschnitte, Fluchtwege,<br />
technische <strong>Brandschutz</strong>einrichtungen und spezielle Gefahrensituationen.<br />
<strong>Brandschutz</strong>pläne stellen somit das Bindeglied zwischen dem vorbeugenden<br />
und dem abwehrenden <strong>Brandschutz</strong> dar. Sie sind gemäß<br />
der TRVB O 121/04 bzw. der ÖNORM F 2031 für Bauwerke und<br />
Betriebsgebäude zu erstellen, in welchen eine rasche und zweckentsprechende<br />
Brandbekämpfung wegen<br />
• der Gefährdung von Personen oder Sachen,<br />
• der Höhe, Ausdehnung oder Lage,<br />
• der in diesen erzeugten oder gelagerten Sachen bzw.<br />
• der Produktionsabläufe<br />
erschwert ist oder welche die einen erhöhten <strong>Brandschutz</strong> erfordern.<br />
Auch in ArbeitnehmerInnenschutzbest<strong>im</strong>mungen wird die Erstellung<br />
von <strong>Brandschutz</strong>plänen unter „Maßnahmen bei erhöhtem<br />
<strong>Brandschutz</strong>“ gefordert.<br />
Eine konkrete Forderung nach <strong>Brandschutz</strong>plänen findet sich auch<br />
unter dem Punkt 3.11 „Sonstige <strong>Brandschutz</strong>maßnahmen“ der OIB-<br />
Richtlinie 2.1 „<strong>Brandschutz</strong> bei Betriebsbauten“. Danach sind bei<br />
Überschreitung einer zusammenhängenden verbauten Geschoßfläche<br />
von 3.000 m² <strong>Brandschutz</strong>pläne erforderlich.<br />
Unter anderem aufgrund dieser Best<strong>im</strong>mungen wird <strong>im</strong> Zuge der<br />
Vorschreibungen zu einer behördlichen Genehmigung die Ausfertigung<br />
von <strong>Brandschutz</strong>plänen verlangt.<br />
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