Ihr Projektpartner im Brandschutz - FSE
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Für <strong>Ihr</strong>E SIchErhEIT -<br />
PLänE IM BRAnDScHuTz<br />
Nutzen und Anforderungen:<br />
Im Feuerwehreinsatz zählen sowohl Schnelligkeit als auch Sorgfalt.<br />
Es müssen bei Gebäuden, die „vom Standard abweichen“, auf den<br />
ersten Blick und schon vor dem Erreichen der Einsatzstelle wichtige<br />
Informationen erkennbar sein, die eine rasche Orientierung und<br />
sachgerechte Entscheidungen ermöglichen. Die aus dem Plan gewonnenen<br />
Informationen können also <strong>im</strong> Extremfall Menschenleben<br />
retten und größere Sach- und auch Umweltschäden vermeiden.<br />
dies setzt jedoch folgendes voraus:<br />
• einheitliche, übersichtliche – klare Gestaltung der Planunterlagen<br />
entsprechend der Richtlinien<br />
• gewissenhafte Aufnahme der baulichen Gegebenheiten, der<br />
brandschutztechnischen Einrichtungen und vorhandener Gefahrenstellen<br />
• Erstellung der Pläne <strong>im</strong> Einvernehmen mit der örtlich zuständigen<br />
Feuerwehr und Übergabe in der benötigten Ausfertigung<br />
• Garantierung der Aktualität dieser Pläne bzw. laufende Plananpassung<br />
Abbildung 3: Der <strong>Brandschutz</strong>plan - wichtige Informationen zur Durchführung eines effizienten und sicheren Feuerwehreinsatzes<br />
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In Österreich haben <strong>Brandschutz</strong>pläne den Anforderungen an Format,<br />
Symbolik und Inhalt der TRVB O 121/04 bzw. der ÖNORM F 2031<br />
zu entsprechen. Eine übersichtliche und einheitliche Gestaltung ist<br />
<strong>im</strong> Wesentlichen bei Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien garantiert<br />
(z.B. einheitlicher Plankopf, fortlaufende Nummerierung der Pläne,<br />
Strichstärken, Farben). Die darin geforderten Inhalte müssen enthalten<br />
sein und ist auf die Wahl der entsprechenden Symbole zu achten.<br />
Um eine Übereinst<strong>im</strong>mung der Pläne mit der wirklichen Situation<br />
zu gewährleisten ist es unvermeidbar „vor Ort Aufnahmen“ durchzuführen.<br />
In Einreichpläne eingetragene Feuerlöschersymbole ergänzt<br />
durch „vermutete“ Brandabschnittsgrenzen genügen also<br />
definitiv nicht, sind sogar kontraproduktiv bzw. gefährlich!<br />
Bei Vorhandensein eines Betriebsbrandschutzorganes liefert dieser<br />
üblicherweise wesentliche Informationen. Die örtlich zuständige<br />
Feuerwehr ist auf alle Fälle einzubinden. Oftmals existieren bereits<br />
von dieser ausgearbeitete Einsatzpläne oder sind Sonderfahrzeuge<br />
und –Geräte vorhanden, wodurch z.B. besondere Aufstellflächen<br />
oder Zufahrten berücksichtigt werden müssen.