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Ihr Projektpartner im Brandschutz - FSE

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Für <strong>Ihr</strong>E SIchErhEIT -<br />

PLänE IM BRAnDScHuTz<br />

Nutzen und Anforderungen:<br />

Im Feuerwehreinsatz zählen sowohl Schnelligkeit als auch Sorgfalt.<br />

Es müssen bei Gebäuden, die „vom Standard abweichen“, auf den<br />

ersten Blick und schon vor dem Erreichen der Einsatzstelle wichtige<br />

Informationen erkennbar sein, die eine rasche Orientierung und<br />

sachgerechte Entscheidungen ermöglichen. Die aus dem Plan gewonnenen<br />

Informationen können also <strong>im</strong> Extremfall Menschenleben<br />

retten und größere Sach- und auch Umweltschäden vermeiden.<br />

dies setzt jedoch folgendes voraus:<br />

• einheitliche, übersichtliche – klare Gestaltung der Planunterlagen<br />

entsprechend der Richtlinien<br />

• gewissenhafte Aufnahme der baulichen Gegebenheiten, der<br />

brandschutztechnischen Einrichtungen und vorhandener Gefahrenstellen<br />

• Erstellung der Pläne <strong>im</strong> Einvernehmen mit der örtlich zuständigen<br />

Feuerwehr und Übergabe in der benötigten Ausfertigung<br />

• Garantierung der Aktualität dieser Pläne bzw. laufende Plananpassung<br />

Abbildung 3: Der <strong>Brandschutz</strong>plan - wichtige Informationen zur Durchführung eines effizienten und sicheren Feuerwehreinsatzes<br />

16<br />

In Österreich haben <strong>Brandschutz</strong>pläne den Anforderungen an Format,<br />

Symbolik und Inhalt der TRVB O 121/04 bzw. der ÖNORM F 2031<br />

zu entsprechen. Eine übersichtliche und einheitliche Gestaltung ist<br />

<strong>im</strong> Wesentlichen bei Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien garantiert<br />

(z.B. einheitlicher Plankopf, fortlaufende Nummerierung der Pläne,<br />

Strichstärken, Farben). Die darin geforderten Inhalte müssen enthalten<br />

sein und ist auf die Wahl der entsprechenden Symbole zu achten.<br />

Um eine Übereinst<strong>im</strong>mung der Pläne mit der wirklichen Situation<br />

zu gewährleisten ist es unvermeidbar „vor Ort Aufnahmen“ durchzuführen.<br />

In Einreichpläne eingetragene Feuerlöschersymbole ergänzt<br />

durch „vermutete“ Brandabschnittsgrenzen genügen also<br />

definitiv nicht, sind sogar kontraproduktiv bzw. gefährlich!<br />

Bei Vorhandensein eines Betriebsbrandschutzorganes liefert dieser<br />

üblicherweise wesentliche Informationen. Die örtlich zuständige<br />

Feuerwehr ist auf alle Fälle einzubinden. Oftmals existieren bereits<br />

von dieser ausgearbeitete Einsatzpläne oder sind Sonderfahrzeuge<br />

und –Geräte vorhanden, wodurch z.B. besondere Aufstellflächen<br />

oder Zufahrten berücksichtigt werden müssen.

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