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Ihr Projektpartner im Brandschutz - FSE

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Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen<br />

Generell gelten als Betriebsmittel sowohl elektrische (Motoren,<br />

Sensoren,...) als auch nichtelektrische (Warmwasserheizkörper,<br />

Werkzeuge,...).<br />

Alle diese müssen in explosionsgefährdeten zonen gemäß<br />

vExAt mindest wie folgt ausgeführt sein:<br />

• Gerätegruppe II<br />

• Explosionsgruppe G<br />

• Temperaturklasse T3<br />

Generell gilt für elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen die EN 60079-10.<br />

Nach EN 1127-1 sind in explosionsgefährdeten Bereichen folgende<br />

Geräte der Gerätegruppe II mit Kategorie und Buchstabe zulässig:<br />

zone 0: 1G<br />

zone 1: 1G, 2G<br />

zone 2: 1G, 2G und 3G<br />

ExPloSIoNSSchuTzPlANuNG<br />

FüR DIE LEBEnSMITTELVERSucHSAnSTALT KLoSTERnEuBuRG<br />

Derartige Festlegungen existieren sinngemäß auch für explosionsgefährdete<br />

Staubbereiche.<br />

In jedem explosionsgefährdeten Bereich gilt jedenfalls, dass elektrisch<br />

leitende Teile sicher geerdet und in den Potentialausgleich<br />

eingebunden sein müssen. Letzeres gilt auch für elektrisch nicht<br />

Leitende um eine eventuell auftretende statische Aufladung sicher<br />

ableiten zu können.<br />

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