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Ihr Projektpartner im Brandschutz - FSE

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zone 0: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären als Gemisch<br />

aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über<br />

lange Zeiträume oder häufig vorhanden sind, wobei der Begriff<br />

„häufig“ <strong>im</strong> Sinn von „zeitlich überwiegend“ zu verwenden ist.<br />

zone 1: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich explosionsfähige<br />

Atmosphären als Gemisch aus Luft und brennbaren<br />

Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden können.<br />

zone 2: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb explosionsfähige<br />

Atmosphären als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen<br />

oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftreten.<br />

Dies ist gleichbedeutend damit, dass eine gefährliche explosionsfähige<br />

Atmosphäre nur selten und auch nur kurzzeitig auftritt.<br />

„Normalbetrieb“ ist der der Zustand, in dem die Arbeitsmittel oder<br />

Anlagen und deren Einrichtung innerhalb ihrer Auslegungsparameter<br />

benutzt und betrieben werden.<br />

Inspektion und Wartung sowie die Freisetzung geringer Mengen<br />

brennbarer Stoffe können zum Normalbetrieb gehören, z.B. die geringe<br />

Freisetzung von Stoffen aus Dichtungen, deren Wirkungen<br />

auf der Benetzung durch die geförderte Flüssigkeit beruhen oder<br />

bei betriebsüblichen Störungen. Störungen (z.B. Versagen von Dichtungen,<br />

Pumpen oder Flanschen oder die Freisetzung von Stoffen<br />

infolge von Unfällen), die eine Instandsetzung oder Abschaltung<br />

erfordern, werden nicht als Normalbetrieb angesehen.<br />

räumlichkeiten:<br />

Die zu beurteilenden Räumlichkeiten befinden sich <strong>im</strong> Kellergeschoß<br />

(Raum mit dem Notstromaggregat und der Batterieraum),<br />

<strong>im</strong> Erdgeschoß (das Lager und die Umfüllstation für brennbare<br />

Flüssigkeiten sowie das Gaselager) und <strong>im</strong> ersten Obergeschoß<br />

(Laboratorien für die Versuchstätigkeiten.)<br />

Aufgrund der Betreiberangaben wurde für die Räume <strong>im</strong> Keller-<br />

und Erdgeschoß von einer dauerhaften Gefährdung (also 24h/Tag x<br />

7 Tage/Woche x 365 Tage/Jahr) ausgegangen und bei den Laboratorien<br />

nur von einer während des Betriebes.<br />

Beurteilungsgrundlagen:<br />

ExPloSIoNSSchuTzPlANuNG<br />

FüR DIE LEBEnSMITTELVERSucHSAnSTALT KLoSTERnEuBuRG<br />

Die sicherheitstechnischen Kenngrößen geben Aufschluss über<br />

mögliche Explosionsgefahren und stellen somit eine wesentliche<br />

Grundlage für die Beurteilung der Möglichkeiten der Bildung gefährlicher<br />

explosionsfähiger Atmosphäre dar. Es ist allerdings zu<br />

beachten, dass sicherheitstechnische Kenngrößen des Explosionsschutzes<br />

in der Regel nur unter atmosphärischen Bedingungen<br />

gelten. Unter anderen als diesen ändern sich die sicherheitstechnischen<br />

Kenngrößen. Liegen entsprechende Kenngrößen nicht vor, so<br />

müssen sie best<strong>im</strong>mt werden.<br />

Im Zweifelsfall gelten die Festlegungen der für die Best<strong>im</strong>mung sicherheitstechnischer<br />

Kenngrößen akkreditieren Stellen.<br />

Generell gilt allerdings, dass Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten <strong>im</strong>mer<br />

schwerer als Luft sind. Für Gase gilt dies <strong>im</strong> allgemeinen auch,<br />

jedoch stellen hier Acetylen, Ammoniak, Cynanwasserstoff, Ethylen,<br />

Kohlenmonoxid, Methan und Wasserstoff die Ausnahme dar – diese<br />

sind leicher als die Dichte von Luft.<br />

Je schwerer die Gase und Dämpfe sind, desto schneller fallen sie<br />

nach unten, wobei sie sich fortschreitend mit der zur Verfügung<br />

stehenden Luft vermischen. Die Entmischung eines einmal gebildeten<br />

Gemisches in leichte und schwere Anteile alleine durch die<br />

Schwerkraft ist nicht möglich. Schwere Schwaden fallen nach<br />

unten und breiten sich aus. Sie können auch über weite Strecken<br />

„kriechen“ und dort gegebenenfalls gezündet werden.<br />

Be<strong>im</strong> offenen Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten bildet sich<br />

keine explosionsfähige Atmosphäre, wenn die max<strong>im</strong>ale Verarbeitungstemperatur<br />

5 K bei reinen Flüssigkeiten und 15 K bei Gemischen<br />

unter dem Flammpunkt liegt. Voraussetzung dafür ist, dass<br />

die Flüssigkeiten nicht in Tröpfchen verteilt werden (z.B. versprühen).<br />

In solch einem Fall ist auch unter der UEG (untere Explosionsgrenze)<br />

mit der Bildung einer explosiven Atmosphäre zu rechnen.<br />

Generell gilt, je niedriger die UEG, desto größer ist die Ausdehnung<br />

der entsprechenden Zone.<br />

Bei brennbaren Flüssigkeiten spielt auch die Verdunstungszahl eine<br />

wesentliche Rolle. Diese spielt besonders in Lagern oder Manipulationsstätten<br />

eine besondere Rolle, da es hier auch zu Zeitpunkten<br />

ohne Beobachtung zu einem Austritt kommen kann. Während des<br />

Betriebes kann es durch Umfüll- oder Mischtätigkeiten zu Störun-<br />

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