Ihr Projektpartner im Brandschutz - FSE
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zone 0: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären als Gemisch<br />
aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über<br />
lange Zeiträume oder häufig vorhanden sind, wobei der Begriff<br />
„häufig“ <strong>im</strong> Sinn von „zeitlich überwiegend“ zu verwenden ist.<br />
zone 1: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich explosionsfähige<br />
Atmosphären als Gemisch aus Luft und brennbaren<br />
Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden können.<br />
zone 2: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb explosionsfähige<br />
Atmosphären als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen<br />
oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftreten.<br />
Dies ist gleichbedeutend damit, dass eine gefährliche explosionsfähige<br />
Atmosphäre nur selten und auch nur kurzzeitig auftritt.<br />
„Normalbetrieb“ ist der der Zustand, in dem die Arbeitsmittel oder<br />
Anlagen und deren Einrichtung innerhalb ihrer Auslegungsparameter<br />
benutzt und betrieben werden.<br />
Inspektion und Wartung sowie die Freisetzung geringer Mengen<br />
brennbarer Stoffe können zum Normalbetrieb gehören, z.B. die geringe<br />
Freisetzung von Stoffen aus Dichtungen, deren Wirkungen<br />
auf der Benetzung durch die geförderte Flüssigkeit beruhen oder<br />
bei betriebsüblichen Störungen. Störungen (z.B. Versagen von Dichtungen,<br />
Pumpen oder Flanschen oder die Freisetzung von Stoffen<br />
infolge von Unfällen), die eine Instandsetzung oder Abschaltung<br />
erfordern, werden nicht als Normalbetrieb angesehen.<br />
räumlichkeiten:<br />
Die zu beurteilenden Räumlichkeiten befinden sich <strong>im</strong> Kellergeschoß<br />
(Raum mit dem Notstromaggregat und der Batterieraum),<br />
<strong>im</strong> Erdgeschoß (das Lager und die Umfüllstation für brennbare<br />
Flüssigkeiten sowie das Gaselager) und <strong>im</strong> ersten Obergeschoß<br />
(Laboratorien für die Versuchstätigkeiten.)<br />
Aufgrund der Betreiberangaben wurde für die Räume <strong>im</strong> Keller-<br />
und Erdgeschoß von einer dauerhaften Gefährdung (also 24h/Tag x<br />
7 Tage/Woche x 365 Tage/Jahr) ausgegangen und bei den Laboratorien<br />
nur von einer während des Betriebes.<br />
Beurteilungsgrundlagen:<br />
ExPloSIoNSSchuTzPlANuNG<br />
FüR DIE LEBEnSMITTELVERSucHSAnSTALT KLoSTERnEuBuRG<br />
Die sicherheitstechnischen Kenngrößen geben Aufschluss über<br />
mögliche Explosionsgefahren und stellen somit eine wesentliche<br />
Grundlage für die Beurteilung der Möglichkeiten der Bildung gefährlicher<br />
explosionsfähiger Atmosphäre dar. Es ist allerdings zu<br />
beachten, dass sicherheitstechnische Kenngrößen des Explosionsschutzes<br />
in der Regel nur unter atmosphärischen Bedingungen<br />
gelten. Unter anderen als diesen ändern sich die sicherheitstechnischen<br />
Kenngrößen. Liegen entsprechende Kenngrößen nicht vor, so<br />
müssen sie best<strong>im</strong>mt werden.<br />
Im Zweifelsfall gelten die Festlegungen der für die Best<strong>im</strong>mung sicherheitstechnischer<br />
Kenngrößen akkreditieren Stellen.<br />
Generell gilt allerdings, dass Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten <strong>im</strong>mer<br />
schwerer als Luft sind. Für Gase gilt dies <strong>im</strong> allgemeinen auch,<br />
jedoch stellen hier Acetylen, Ammoniak, Cynanwasserstoff, Ethylen,<br />
Kohlenmonoxid, Methan und Wasserstoff die Ausnahme dar – diese<br />
sind leicher als die Dichte von Luft.<br />
Je schwerer die Gase und Dämpfe sind, desto schneller fallen sie<br />
nach unten, wobei sie sich fortschreitend mit der zur Verfügung<br />
stehenden Luft vermischen. Die Entmischung eines einmal gebildeten<br />
Gemisches in leichte und schwere Anteile alleine durch die<br />
Schwerkraft ist nicht möglich. Schwere Schwaden fallen nach<br />
unten und breiten sich aus. Sie können auch über weite Strecken<br />
„kriechen“ und dort gegebenenfalls gezündet werden.<br />
Be<strong>im</strong> offenen Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten bildet sich<br />
keine explosionsfähige Atmosphäre, wenn die max<strong>im</strong>ale Verarbeitungstemperatur<br />
5 K bei reinen Flüssigkeiten und 15 K bei Gemischen<br />
unter dem Flammpunkt liegt. Voraussetzung dafür ist, dass<br />
die Flüssigkeiten nicht in Tröpfchen verteilt werden (z.B. versprühen).<br />
In solch einem Fall ist auch unter der UEG (untere Explosionsgrenze)<br />
mit der Bildung einer explosiven Atmosphäre zu rechnen.<br />
Generell gilt, je niedriger die UEG, desto größer ist die Ausdehnung<br />
der entsprechenden Zone.<br />
Bei brennbaren Flüssigkeiten spielt auch die Verdunstungszahl eine<br />
wesentliche Rolle. Diese spielt besonders in Lagern oder Manipulationsstätten<br />
eine besondere Rolle, da es hier auch zu Zeitpunkten<br />
ohne Beobachtung zu einem Austritt kommen kann. Während des<br />
Betriebes kann es durch Umfüll- oder Mischtätigkeiten zu Störun-<br />
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