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Ihr Projektpartner im Brandschutz - FSE

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BrANdSchuTzKoNzEPT<br />

FüR DAS „ScHuLzEnTRuM KREMS“<br />

Die Vorbeugung einer Brandentstehung und Brandausbreitung, die<br />

sichere Flucht von Personen aus dem Gebäude und das Ermöglichen<br />

von wirksamen Löschmaßnahmen für die Feuerwehr waren<br />

dabei die Ausgangspunkte der <strong>Brandschutz</strong>planung.<br />

Abweichungen von baurechtlichen Best<strong>im</strong>mungen:<br />

Nachstehend werden die wesentlichen Abweichungen von den<br />

baurechtlichen Best<strong>im</strong>mungen und die getroffenen Kompensationsmaßnahmen<br />

behandelt:<br />

1.) Brandabschnittsgröße:<br />

Die Ausbreitung von Feuer und Rauch <strong>im</strong> Gebäude ist zu beschränken.<br />

Den größten Brandschnitt in der Schule stellt der Brandabschnitt<br />

der Aula mit einer Brandabschnittsfläche von insgesamt ca.<br />

2.006 m² dar, welcher sich über insgesamt drei Geschosse (EG, 1.OG<br />

und 2.OG) erstreckt. Als Kompensation dieser für einen derartigen<br />

Bau großen Brandabschnittsfläche (gemäß der OIB-Richtlinie 2<br />

„<strong>Brandschutz</strong>“ wären max<strong>im</strong>al 1.600 m² bzw. gemäß der NÖ. Bautechnikverordnung<br />

max<strong>im</strong>al 40 m x 40 m = 1.600 m² zulässig) wird<br />

eine vollautomatische Brandmeldeanlage <strong>im</strong> Schutzumfang „Vollschutz“<br />

in der Schule installiert. Eine zuverlässige Detektion von<br />

entstehenden Bränden, eine Alarmierung aller gefährdeten Personen<br />

und die unverzügliche Alarmierung der Einsatzkräfte durch<br />

eine automatische Alarmweiterleitung sind dadurch sichergestellt.<br />

Zur Verhinderung eines vertikalen Brandüberschlages über die Aula<br />

in die darüberliegenden Geschoße sind Anforderungen an Gebäudeausstattungsstoffe<br />

und an die Gebäudeeinrichtung gestellt.<br />

Einer Brandentstehung und –entwicklung wird in diesem Bereich<br />

durch Anordnung geringer Brandlasten entgegen gewirkt, sodass<br />

Flammenerscheinungen über die Aula in das darüber liegende<br />

2. Obergeschoß unrealistisch erscheinen.<br />

2.) S<strong>im</strong>ulationen zum Nachweis des Feuerwiderstandes:<br />

Das Auladach weist als Pr<strong>im</strong>ärtragkonstruktion Stahlbetonbinder<br />

(R 90 gemäß der ÖNORM EN 13501-2) und als Sekundärtragkonstruktion<br />

brandschutztechnisch ungeschützte Stahlträger (R < 30<br />

gemäß ÖNORM EN 13501-2) auf. Darüber befindet sich anschließend<br />

eine Metall-Glaskonstruktion als Dachabschluss. Gemäß den<br />

Anforderungen aus Tab. 1 der OIB-Richtlinie 2 „<strong>Brandschutz</strong>“ hätte<br />

das Auladach eine Feuerwiderstandsdauer von zumindest 30 Minuten<br />

aufzuweisen (R 30 gemäß der ÖNORM EN 13501-2). Die NÖ.<br />

Bautechnikverordnung verlangt eine Feuerwiderstandsdauer von<br />

mindestens 60 Minuten.<br />

6<br />

Die Temperaturbelastung des Dachtragwerkes der Aula wurde<br />

bei einem angenommenen Brand <strong>im</strong> EG mittels einer<br />

Brands<strong>im</strong>ulation mit dem Zonenmodell MRFC ermittelt.<br />

Nach Festlegung eines der Nutzung und Gebäudeausstattung entsprechenden<br />

Bemessungsbrandes zeigte man <strong>im</strong> Einvernehmen<br />

mit der Behörde, dass die als Sekundärkonstruktion des Auladaches<br />

vorgesehenen, brandschutztechnisch ungeschützten Stahlprofile in<br />

dieser Form eingesetzt werden können, da die kritische Stahltemperatur<br />

(beginnend ab rund 450°C) auch <strong>im</strong> ungünstigen Fall bei<br />

weitem nicht erreicht wird.<br />

Abbildung 3: Ungeschützte Stahlprofile als Tragkonstruktion der Aulaverglasung<br />

- Brands<strong>im</strong>ulation zum Nachweis des Feuerwiderstandes<br />

Eine max<strong>im</strong>ale lokale Temperatur mit max<strong>im</strong>al 140 °C wurde be<strong>im</strong><br />

Auladach (ca. 7,5 m über der Fußbodenoberkante) ermittelt. Um die<br />

Gefahr von herabfallenden Glasteilen in der Fluchtphase zu unterbinden<br />

führte man die Verglasung als <strong>Brandschutz</strong>verglasung in<br />

der Qualifikation E 30 gemäß der ÖNORM EN 13501-2 aus, da ein<br />

Scheibenbruch bereits bei geringen Temperaturbeanspruchungen<br />

realistisch ist.<br />

Das bedeutet somit, dass <strong>im</strong> Brandfall ein Tragwerksversagen <strong>im</strong><br />

Bereich des Auladaches, insbesondere aufgrund der dort vorhandenen<br />

Brandlasten nicht möglich ist.

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