26 TAGSÜBER FAMILIENCAFÉ & BAR ABENDS BAR & CAFÉ DEPECHE MODE & MORE PARTY mit DJ Sascha IN DER BLACK PEARL SA, 16.07.2011 ab 20 Uhr Fahltskamp 15 | 25421 Pinneberg
Besitzen Sie einen Hund, ein Pferd oder ein anderes großes Tier? Dann ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ratsam. Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei Schäden nur für kleine, gezähmte Tiere. Zum Beispiel bei Katzen. Nur die Tierhalterhaftpflicht bietet Ihnen Unterstützung, wenn durch Ihr Tier ein teurer Schaden entstanden ist. Dafür gibt es viele Beispiele: Ihr Pferd scheut und verursacht einen Verkehrsunfall? Ihr Hund reißt sich beim Spaziergang los und lässt einen Fahrradfahrer stürzen? Solche Unfälle können Sie kaum vermeiden und Sie müssen auch nicht die Schuld daran tragen. Ohne Tierhalterhaftpflicht müssen Sie per Gesetz die gesamten Kosten mit Ihrem persönlichen Vermögen bezahlen. Hier springt die Versicherung ein. Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde Tierhalter- haftpflicht Für Hunde und Pferde gibt es gesonderteTierhalterhaftpflichtversicherungen. Hundehaftpflicht: Der Hund <strong>als</strong> Freund des Menschen ist nicht aus unserem Leben wegzudenken. Dabei vergessen viele, dass er nicht nur treuer Begleiter, sondern auch Tier und daher noch immer unberechenbar ist. Ohne entsprechende Tierhalterhaftpflicht sind Sie nicht finanziell abgesichert. Beißt Ihr Hund zu oder läuft vor ein Auto, kann dies horrende Kosten verursachen. Hier kann die Hundehaftpflicht helfen. Von Jennifer Weber – Kauffrau für Versicherungen und Finanzen der Unabhängigen Finanzberatung Nord GmbH Pferdehaftpflicht: Der Traum vom eigenen Pferd kann ohne Tierhalterhaftpflicht in einem Alptraum enden. Oft wird nicht daran gedacht, finanziellen Schäden, die das Pferd herbeiführen kann, vorzubeugen. Bricht Ihr Pferd aus und verursacht einen Schaden, auch wenn ein anderer Reiter das Pferd gerade reitet, springt die Pferdehaftpflicht ein. Angebote vergleichen. Egal, ob es sich um eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde oder Pferde handelt: Vor dem Abschluss sollten Sie Kosten und Leistungen der Tarife gegenüberstellen. Wer eine Tierhalterhaftpflicht abschließen will, sollte beispielsweise auf Klauseln zu Pflichtverletzungen achten. Manche Versicherer schließen ihre Leistung aus, wenn Sie eine Pflicht vernachlässigen. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie einem Leinen- oder Maulkorbzwang nicht Folge leisten. Oft ist unklar, ob ein solcher Zwang vor Ort besteht. Daher empfiehlt sich eine Tierhalterhaftpflicht, die auch zahlt, wenn eine Pflichtverletzung vorlag. Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch größere Tiere verursachen nicht selten Kosten in Millionenhöhe. Achten Sie daher auch auf eine hohe Deckungssumme bei der Tierhalterhaftpflicht. Die Tarife und Leistungen unterscheiden sich enorm. Einen umfassenden Schutz zu fairen Preisen bietet nicht jedes Produkt. Daher sollten Sie in jedem Fall einen unabhängigen Finanzberater um Rat fragen. Er kennt den Markt und die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften. Ein Vergleich bestehender Versicherungen ist in vielen Fällen lohnend. Die Bundesregierung hat am 06.06.2011 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beschlossen. Die Energiewende ist eingeläutet und der Atomausstieg soll bis spätestens 2022 geschafft sein. Aber auch das Ziel, die Treibhausemissionen bis 2020 um 40 Prozent zu senken, hat die Bundesregierung dazu veranlasst, steuerliche Anreize für Energie- und CO 2 -Einsparungen zu schaffen. Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden vor. Die Förderung bezieht sich – wie die vergleichbaren Förderprogramme durch die Bankengruppe der KfW – auf Wohngebäude. Gefördert werden Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Die Förderung stellt auf das energetische Ergebnis der durchgeführten Baumaßnahmen ab und setzt voraus, dass durch die jeweiligen Maßnahmen der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Dies ist durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Die Aufwendungen für die Maßnahmen werden im Falle einer Einkunftserzielung über zehn Jahre im Rahmen der jeweiligen Ein- Steuern & VerSicherung Energiewende Steuerliche Förderung der Wohngebäudesanierung Von Steuerberaterin Carola Steinke kunftsart abgeschrieben. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen. Die erhöhte Abschreibung bzw. der Sonderausgabenabzug sollen erstm<strong>als</strong> auf Baumaßnahmen anzuwenden sein, mit denen nach dem 31.12.2011 begonnen wurde. Als Beginn gilt bei Baumaßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt worden ist; bei baugenehmigungsfreien Bauvorhaben, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die Baumaßnahme nicht bereits durch andere öffentlich geförderte Maßnahmen flankiert wurde. Die Doppel- förderung soll beispielsweise bei Einsatz von zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreier Zuschüsse ausgeschlossen sein. Empfehlung: Bei geplanten Sanierungen von Wohngebäuden, sollte der Beginn der Baumaßnahme unter Beachtung des Fortgangs des Gesetzgebungsverfahrens genau überlegt und ggf. auf 2012 verschoben werden. Die Hinzuziehung eines Beraters ist in jedem Fall anzuraten, um die im Einzelfall bestmöglichen Fördermaßnahmen auszuloten. n • Private und betriebliche Steuererklärungen • Finanz- und Lohnbuchhaltungen • Jahresabschlüsse aller Rechtsformen • Existenzgründungsberatung Prisdorfer Str. 36 · 25421 Pinneberg Tel. 0 41 01 / 78 00 68 · Fax 0 41 01 / 78 00 69 CarolaSteinke@t-online.de 27