das Stadtgespraech Ausgabe Maerz 2020
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1 Ab 1. März müssen Kinder gegen Masern geimpft sein, um in den Kindergarten<br />
kommen zu können.<br />
werden. Das entspricht etwa zwei Prozent der Bevölkerung. Es handelt<br />
sich dabei um Säuglinge, Schwangere und Menschen mit Immundefiziten.<br />
Bei einer angestrebten Durchimpfungsrate von 95<br />
Prozent wären auch sie durch die so genannte Herdenimmunität<br />
zuverlässig geschützt.<br />
Wer kontrolliert die Einhaltung?<br />
Die Umsetzung des Masernschutzgesetzes ist Ländersache und zuständig<br />
ist der öffentliche Gesundheitsdienst. In Nordrhein-Westfalen<br />
ist <strong>das</strong> <strong>das</strong> Landeszentrum Gesundheit mit Hauptsitz in<br />
Bochum. Dieses unterstützt als fachliche Leitstelle die Landesregierung<br />
und die Kommunen in gesundheitlichen Fragen. Für<br />
Kontrollen und im äußersten Falle für Bußgelder zuständig sind<br />
dann die Gesundheitsämter vor Ort.<br />
Der Nachweis kann durch den Impfausweis, <strong>das</strong> gelbe Kinderuntersuchungsheft<br />
oder – insbesondere bei bereits erlittener<br />
Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist<br />
in der Regel gegenüber der Leitung der jeweiligen Gemeinschaftseinrichtung<br />
zu erbringen. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten<br />
und in der Schule oder in anderen Einrichtungen betreut werden,<br />
müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Ebenfalls<br />
möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung,<br />
<strong>das</strong>s ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat.<br />
(Quelle: BMG)<br />
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Kindergartenplatz unter Vorbehalt<br />
Nahezu zeitgleich mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes<br />
sind in Rheda-Wiedenbrück die Kita-Plätze für <strong>das</strong> Kindergartenjahr<br />
<strong>2020</strong>/21 vergeben worden. Auch hier muss <strong>das</strong> neue Gesetz<br />
beachtet werden. So heißt es beispielsweise im Zusage-Anschreiben<br />
der DRK-Kita Abenteuerland nun wie folgt: »Vorbehaltlich der<br />
Zustimmung des Jugendhilfeausschusses […] und voraussetzend,<br />
<strong>das</strong>s Ihr Kind nachweislich gegen Masern geimpft ist, bzw. bis zur<br />
Aufnahme in unsere Einrichtung ausreichend immunisiert wird,<br />
freue mich Ihnen mitteilen zu können, <strong>das</strong>s wir Ihrem Kind zum<br />
01.08.<strong>2020</strong> einen Platz [...] anbieten können.« »In der Praxis sieht<br />
es so aus, <strong>das</strong>s ich mir von den Eltern den originalen Impfausweis<br />
oder ein Attest zeigen lasse und bei entsprechender Zustimmung<br />
auch eine Kopie für die Akte anfertige. Bei den Nachweisen für<br />
unsere Bestandskinder verfahre ich ebenso«, erklärt die langjährige<br />
Leiterin der Einrichtung, Heidi Grabe. Sie habe die Eltern der<br />
bestehenden Kindergartenkinder mit einer E-Mail über <strong>das</strong> neue<br />
Gesetz informiert und könne bislang schon einen guten Rücklauf<br />
von Nachweisen verzeichnen, so Grabe abschließend. q<br />
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