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das Stadtgespraech Ausgabe Maerz 2020

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R<br />

Der Bundesrat hat nach langen Verhandlungen mit den Ländern am<br />

08.11.2019 dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und<br />

des Bewertungsrechts (Grundsteuerreformgesetz -GrStRefG) zugestimmt.<br />

Ziel der Reform ist eine gerechtere Verteilung der bisherigen Grundsteuereinnahmen.<br />

Dazu sollen die für die Berechnung der Grundsteuer<br />

notwendigen Grundbesitzwerte, die Steuermesszahlen und die Hebesätze<br />

angepasst werden. Das vom Bundesrat verabschiedete Modell sieht vor,<br />

<strong>das</strong>s der Wert des Grund und Bodens und die durchschnittliche Miete bei<br />

der Grundsteuer-Berechnung eine maßgebliche Rolle spielen. Für Einfamilienhäuser,<br />

Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum<br />

kommt eine am Ertragswert orientierte Bewertungsmethode zur<br />

Anwendung. Hierbei wird ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in<br />

Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des<br />

Grundstücks typisierend angenommen. Dieses Vorgehen soll eine weitestgehend<br />

automatisierte Feststellung von Grundsteuerwerten ermöglichen.<br />

Den unterschiedlichen Ausprägungen einzelner Grundstücksarten<br />

soll insbesondere durch spezifische Bewirtschaftungskosten und Liegenschaftszinssätze<br />

Rechnung getragen werden. Für Betriebsgrundstücke<br />

und sonstige bebaute (Nicht-Wohn-) Grundstücke soll die Wertermittlung<br />

im Wege des Sachwertverfahrens erfolgen, da sich für diese Grundstücke<br />

nach den vorhandenen statistischen Quellen derzeit keine für die<br />

gesamte Nutzung durchschnittlichen Nettokaltmieten ermitteln lassen.<br />

Beim Sachwertverfahren erfolgt eine separate Ermittlung der Werte für<br />

den Grund und Boden sowie der Gebäude. Die Summe aus Bodenwert<br />

und Gebäudewert bildet den vorläufigen Sachwert, der mittels einer Wertzahl<br />

(Marktanpassungsfaktor) an die objektiv-realen Marktbedingungen<br />

angepasst wird.<br />

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt unverändert nach der Formel<br />

(Grundbesitzwert x Steuermesszahl x Hebesatz). Dabei wird auch in Zukunft<br />

der von der jeweiligen Gemeinde festgelegte Hebesatz auf die neuen<br />

Grundsteuerwerte angewandt. Die Steuermesszahl soll zukünftig 0,55 ‰<br />

für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft betragen (Grundsteuer A) und<br />

für bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) soll die Steuermesszahl<br />

zukünftig einheitlich 0,34 ‰ betragen. Für die Anwendung der<br />

Neuregelungen hat <strong>das</strong> Bundesverfassungsgericht eine Übergangsphase<br />

Reform der Grundsteuer<br />

von fünf Jahren vorgesehen. Dies bedeutet, <strong>das</strong>s die neuen Grundsteuerwerte<br />

für die Grundsteuer ab dem<br />

Jahr 2025 Anwendung finden, da<br />

zunächst die Werte der Grundstücke<br />

und statistischen Miethöhen<br />

festgestellt werden müssen. Bis zu<br />

diesem Zeitpunkt darf die »alte«<br />

Grundsteuer noch erhoben werden.<br />

1 Nicole Ruwe-Johannsen Foto: Katrin Biller<br />

Das Stadtgespräch<br />

Nicole Ruwe-Johannsen<br />

Die Autorin ist Steuerberaterin in der<br />

Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ·<br />

Steuerberatungsgesellschaft Rheda-<br />

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IMPRESSUM:<br />

Verlag/Herausgeber:<br />

M.E. Verlag GmbH & Co. KG<br />

Michael Ebeling<br />

Anschrift für Redaktion und Verlag:<br />

Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück,<br />

Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150<br />

info@meverlag.de · www.<strong>das</strong>-stadtgespraech.de<br />

Mitarbeiter an dieser <strong>Ausgabe</strong>: Birgit Ebeling,<br />

Eva Lange, Thomas Beller, Sarina Schiller,<br />

Joachim Küker-Bünermann, Eileen Schmidt<br />

Anzeigenleitung: Birgit Ebeling & Sarina Schiller<br />

Titelbild: Zhye Carther – shutterstock.com<br />

Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26,<br />

33100 Paderborn<br />

Verteilung: durch Boten<br />

Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte<br />

in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile),<br />

kostenlos<br />

Druckauflage: 22.750 Exemplare<br />

Erscheinungsweise: monatlich<br />

Es gilt die Preisliste 02/2017<br />

Preise unverändert seit 07/2011<br />

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