das Stadtgespraech Ausgabe Maerz 2020
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R<br />
Der Bundesrat hat nach langen Verhandlungen mit den Ländern am<br />
08.11.2019 dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und<br />
des Bewertungsrechts (Grundsteuerreformgesetz -GrStRefG) zugestimmt.<br />
Ziel der Reform ist eine gerechtere Verteilung der bisherigen Grundsteuereinnahmen.<br />
Dazu sollen die für die Berechnung der Grundsteuer<br />
notwendigen Grundbesitzwerte, die Steuermesszahlen und die Hebesätze<br />
angepasst werden. Das vom Bundesrat verabschiedete Modell sieht vor,<br />
<strong>das</strong>s der Wert des Grund und Bodens und die durchschnittliche Miete bei<br />
der Grundsteuer-Berechnung eine maßgebliche Rolle spielen. Für Einfamilienhäuser,<br />
Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum<br />
kommt eine am Ertragswert orientierte Bewertungsmethode zur<br />
Anwendung. Hierbei wird ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in<br />
Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des<br />
Grundstücks typisierend angenommen. Dieses Vorgehen soll eine weitestgehend<br />
automatisierte Feststellung von Grundsteuerwerten ermöglichen.<br />
Den unterschiedlichen Ausprägungen einzelner Grundstücksarten<br />
soll insbesondere durch spezifische Bewirtschaftungskosten und Liegenschaftszinssätze<br />
Rechnung getragen werden. Für Betriebsgrundstücke<br />
und sonstige bebaute (Nicht-Wohn-) Grundstücke soll die Wertermittlung<br />
im Wege des Sachwertverfahrens erfolgen, da sich für diese Grundstücke<br />
nach den vorhandenen statistischen Quellen derzeit keine für die<br />
gesamte Nutzung durchschnittlichen Nettokaltmieten ermitteln lassen.<br />
Beim Sachwertverfahren erfolgt eine separate Ermittlung der Werte für<br />
den Grund und Boden sowie der Gebäude. Die Summe aus Bodenwert<br />
und Gebäudewert bildet den vorläufigen Sachwert, der mittels einer Wertzahl<br />
(Marktanpassungsfaktor) an die objektiv-realen Marktbedingungen<br />
angepasst wird.<br />
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt unverändert nach der Formel<br />
(Grundbesitzwert x Steuermesszahl x Hebesatz). Dabei wird auch in Zukunft<br />
der von der jeweiligen Gemeinde festgelegte Hebesatz auf die neuen<br />
Grundsteuerwerte angewandt. Die Steuermesszahl soll zukünftig 0,55 ‰<br />
für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft betragen (Grundsteuer A) und<br />
für bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) soll die Steuermesszahl<br />
zukünftig einheitlich 0,34 ‰ betragen. Für die Anwendung der<br />
Neuregelungen hat <strong>das</strong> Bundesverfassungsgericht eine Übergangsphase<br />
Reform der Grundsteuer<br />
von fünf Jahren vorgesehen. Dies bedeutet, <strong>das</strong>s die neuen Grundsteuerwerte<br />
für die Grundsteuer ab dem<br />
Jahr 2025 Anwendung finden, da<br />
zunächst die Werte der Grundstücke<br />
und statistischen Miethöhen<br />
festgestellt werden müssen. Bis zu<br />
diesem Zeitpunkt darf die »alte«<br />
Grundsteuer noch erhoben werden.<br />
1 Nicole Ruwe-Johannsen Foto: Katrin Biller<br />
Das Stadtgespräch<br />
Nicole Ruwe-Johannsen<br />
Die Autorin ist Steuerberaterin in der<br />
Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG,<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ·<br />
Steuerberatungsgesellschaft Rheda-<br />
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IMPRESSUM:<br />
Verlag/Herausgeber:<br />
M.E. Verlag GmbH & Co. KG<br />
Michael Ebeling<br />
Anschrift für Redaktion und Verlag:<br />
Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück,<br />
Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150<br />
info@meverlag.de · www.<strong>das</strong>-stadtgespraech.de<br />
Mitarbeiter an dieser <strong>Ausgabe</strong>: Birgit Ebeling,<br />
Eva Lange, Thomas Beller, Sarina Schiller,<br />
Joachim Küker-Bünermann, Eileen Schmidt<br />
Anzeigenleitung: Birgit Ebeling & Sarina Schiller<br />
Titelbild: Zhye Carther – shutterstock.com<br />
Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26,<br />
33100 Paderborn<br />
Verteilung: durch Boten<br />
Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte<br />
in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile),<br />
kostenlos<br />
Druckauflage: 22.750 Exemplare<br />
Erscheinungsweise: monatlich<br />
Es gilt die Preisliste 02/2017<br />
Preise unverändert seit 07/2011<br />
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