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Kinderferienprogramm 2012, - Herdwangen-Schönach

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Seite 8 Donnerstag, 19. Juli <strong>2012</strong> <strong>Herdwangen</strong>-<strong>Schönach</strong><br />

Mit Schreiben vom 02.05.<strong>2012</strong> hat das Landesamt<br />

für Geologie, Rohstoffe und Bergbau<br />

der Gemeinde den Antrag auf Verlängerung<br />

des Rahmenbetriebsplanes mit der Bitte um<br />

Stellungnahme zugesandt. Der Antrag wurde<br />

dem Gemeinderat zur Sitzung am<br />

15.5.<strong>2012</strong> vorgelegt.<br />

In der Sitzung vom 15.05.<strong>2012</strong> hat der Gemeinderat<br />

beschlossen, die betroffenen<br />

Fachbehörden und betroffenen Abgeordneten<br />

zu einem gemeinsamen Gespräch einzuladen,<br />

in der die Standpunkte der Gemeinde<br />

dargestellt werden können. Gemeinderäte<br />

Blender und Klaiber wurden als Vertreter des<br />

Gemeinderates zu diesem Gespräch bestellt.<br />

Parallel ist das laufende Verfahren zu berücksichtigen.<br />

Die Gemeinde hat laut Schreiben<br />

des Landesbergamtes bis zum<br />

04.06.<strong>2012</strong> die Möglichkeit einer Stellungnahme.<br />

Die Verwaltung hatte bereits die Verlängerung<br />

der Frist zur Stellungnahme beantragt.<br />

Die Beteiligung der Gemeinde im bergrechtlichen<br />

Zulassungsverfahren für einen Rahmenbetriebsplan<br />

erfolgt nach § 54 Abs. 2<br />

BBergG. Die Einfluß- und Abwehrmöglichkeiten<br />

sind aufgrund § 54 Abs. 2 BbergG<br />

stark eingeschränkt und nur auf die gemeindliche<br />

Planungshoheit bezogen. Eine<br />

Beeinträchtigung kommt nach der Rechtsprechung<br />

nur dann in Betracht, wenn durch<br />

das zugelassene Vorhaben eine hinreichend<br />

konkrete und verfestigte Planung der Gemeinde<br />

nachhaltig gestört wird, oder wenn<br />

das Vorhaben wegen seiner Großräumigkeit<br />

wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer<br />

durchsetzbaren kommunalen Planung<br />

entzieht. Das Vorhaben darf ferner von der<br />

Gemeinde konkret in Betracht gezogene<br />

städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht<br />

unnötig verbauen.<br />

Bürgermeister Gerster erläuterte die Sitzungsvorlage<br />

und verlas den Vorschlag der<br />

Verwaltung zu einer vorläufigen Stellungnahme.<br />

1. Bei der Tongrube handelt es sich um<br />

eine Abbaustätte, die von zwei Firmen<br />

betrieben wird. Im nördlichen Teil baut<br />

die Firma Ott-Ziegel aus Pfullendorf ab,<br />

im südlichen Teil die Firma Ott aus Deisendorf.<br />

Aufbereitung findet in der Grube<br />

nur geringfügig statt. Die Firma Ott Deisendorf<br />

beantragt ebenfalls die Verlängerung<br />

des Rahmenbetriebsplanes. Da<br />

die Planungen der Firma Ott aus Deisendorf<br />

bislang nicht vorliegen, ist<br />

die Stellungnahme der Gemeinde zu<br />

den vorliegenden Unterlagen der Firma<br />

Ott Pfullendorf lediglich als vorläufig<br />

zu werten. Aus Sicht der Gemeinde<br />

ist die Abbaustätte Teil A „Großschönach“<br />

und Teil B „<strong>Schönach</strong>“ als Ganzes<br />

zu sehen, um eine schlüssige, die Gesamtgrube<br />

betreffende Rekultivierungsplanung<br />

beurteilen zu können. Hilfreich<br />

wäre es, wenn in den Antragsunterlagen<br />

ein aktuelles farbiges Orthofoto oder<br />

Luftbild enthalten wäre, aus dem die Gesamtgrube<br />

und die Abbaugrenze der jeweiligen<br />

Unternehmer ersichtlich sind.<br />

2. Das Rahmenbetriebsplanverfahren ist<br />

solange auszusetzen, bis aufeinander<br />

abgestimmte Abbau- und Rekultivierungsplanungen<br />

vorliegen.<br />

3. Beantragt wird von der Firma Ott-Ziegel<br />

Pfullendorf ein Zeitraum von insgesamt<br />

44 Jahren. Davon entfallen 36 Jahre auf<br />

den Abbau und 8 Jahre auf die Rekultivierung.<br />

Vermutlich wird die wasserrechtliche<br />

Erlaubnis für denselben Zeitraum<br />

beantragt werden. Aus Sicht Gemeinde<br />

erscheint der Zeitraum zu lange.<br />

Die Firma Ott-Ziegel Pfullendorf GmbH &<br />

Co. KG (Rechtsnachfolgerin der Ott-Ziegel-Pfullendorf<br />

GmbH, die bislang als<br />

Betreiber aufgetreten ist), befindet sich<br />

derzeit in einem Umstrukturierungsprozess.<br />

Im Jahr 1997 wurde die Ziegelei<br />

von der Keller Holding AG aus dem<br />

schweizerischen Pfungen übernommen.<br />

Nachdem die Auslastung des Werkes, in<br />

dem zuletzt 22 Mitarbeiter beschäftigt<br />

waren, in den vergangenen Jahren weniger<br />

als 60 Prozent betrug, wurde die Ziegelproduktion<br />

zum 31. Juli 2011 eingestellt.<br />

Die Ziegelproduktion soll zukünftig<br />

im schweizerischen Pfungen stattfinden.<br />

Inwieweit dies technisch umsetzbar ist,<br />

ist derzeit ungewiss. Aus Sicht der Gemeinde<br />

<strong>Herdwangen</strong>-<strong>Schönach</strong> ist der<br />

Tonabbau in den vergangenen Jahren<br />

rapide zurückgegangen. Die Gemeinde<br />

<strong>Herdwangen</strong>-<strong>Schönach</strong> bittet zur besseren<br />

Beurteilung, um Zusendung der Statistiken<br />

der jährlichen Fördermengen<br />

durch die Ott-Ziegel Pfullendorf GmbH &<br />

Co. KG. Um den Abbau und im Laufe des<br />

Abbaus sich ggf. ergebende Änderungen<br />

den Umständen entsprechend anpassen<br />

zu können, wird die Befristung<br />

des Rahmenbetriebsplanes auf max. 10<br />

Jahre vorgeschlagen. Rohstoffsicherung<br />

in offenen Abbauflächen wird seitens der<br />

Gemeinde <strong>Herdwangen</strong>-<strong>Schönach</strong> nicht<br />

befürwortet und akzeptiert.<br />

4. Der Abbau ist in drei, die Rekultivierung<br />

in fünf Abschnitte unterteilt. Die Erläuterungen<br />

sowie Pläne geben in zeitlicher<br />

Hinsicht keinerlei Hinweise. Daher sollte<br />

den Unterlagen eine Matrix beigefügt<br />

werden, aus der die zeitliche Abfolge von<br />

Abbau und Rekultivierung hervorgeht.<br />

5. Die Freigabe neuer Abbauabschnitte<br />

muss an die Fertigstellung des vorhergehenden<br />

Rekultivierungsabschnittes gekoppelt<br />

werden. Für unerlässlich wird außerdem<br />

eine Abstimmung mit der Rekultivierungsplanung<br />

der Firma Ott-Deisendorf<br />

gehalten, um eine Wiedereingliederung<br />

des Grubengeländes nach Abbau<br />

in das Landschaftsbild gewährleisten zu<br />

können.<br />

6. Die Abbauabschnitte sind so anzulegen,<br />

dass ein koordinierter Abbau der Firmen<br />

Ott Deisendorf und Ott Pfullendorf gewährleistet<br />

ist. Die Abbauplanung der<br />

Firma Ott Pfullendorf sollte die Abbauund<br />

Rekultivierungsplanungen nicht beeinträchtigen.<br />

Hierbei ist der Abbau an<br />

den angrenzenden Tongruben vorrangig<br />

zu betreiben.<br />

7. Die Gemeinde plädiert im Rahmen der<br />

Überwachung des Vollzugs des Abbau-<br />

es und der Rekultivierung für die Einführung<br />

eines Monitoringsystems mit Vertretern<br />

der Abbauunternehmen, des<br />

Bergamtes, der Naturschutzbehörde<br />

und der Gemeinde. Anfänglich soll in<br />

jährlichen Monitoringterminen der Stand<br />

des Abbaus und der Rekultivierung gemeinsam<br />

überwacht werden.<br />

8. Der Rahmenbetriebsplan ist im Bereich<br />

der Grundstücke Flst.Nrn.: 324, 325,<br />

326, 327 und 306 zu ändern, da für Teile<br />

dieser Grundstücke jetzt und in Zukunft<br />

keine Abbauberechtigungen durch Teile<br />

der Eigentümer erteilt wird.<br />

9. Flächen in denen kein Abbau mehr stattfindet,<br />

bzw. wg. Verfüllungen kein wirtschaftlicher<br />

Abbau mehr stattfinden kann sind aus<br />

dem Rahmenbetriebsplan herauszunehmen<br />

und ein Teilabschlussbetriebsplan zu<br />

erlassen.<br />

10. Ausgleichmaßnahmen für den Betrieb der<br />

Tongrube sollen auch außerhalb der Tongrube<br />

zugelassen werden.<br />

11. Für die Rekultivierungsmaßnahmen sind<br />

ausreichende Sicherungsbürgschaften zu<br />

hinterlegen.<br />

Aus den Reihen des Gremiums ergaben sich<br />

keine Wortmeldungen.<br />

Die Verwaltung stellte folgenden<br />

Beschlussantrag:<br />

Die vorläufige Stellungnahme wird wie von<br />

der Verwaltung vorgeschlagen gefasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

11 Ja- Stimmen (einstimmig)<br />

6. Bauanträge<br />

6.1 Dachgeschossausbau über Melkstand,<br />

Flurst.Nr. 119/1, 119/2, 118/3,<br />

120/1, Gemarkung Großschönach,<br />

Langesteig<br />

Bürgermeister Gerster erläuterte das Bauvorhaben,<br />

mit dem sich das Gremium bereits<br />

mehrfach befasst hat. An der Außenhaut des<br />

Objektes haben sich keine Veränderungen<br />

ergeben. Es liegt kein Bebauungsplan vor.<br />

Nach Rücksprache mit dem Landwirtschaftsamt<br />

Sigmaringen wird eine Privilegierung<br />

in Aussicht gestellt. Die Verwaltung<br />

schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.<br />

Gemeinderat Männer kann sein Einvernehmen<br />

hier nicht erteilen.<br />

Gemeinderat Blender stimmte dem zu.<br />

Gemeinderat Klaiber unterstützt die Wortmeldungen<br />

seiner Vorredner.<br />

Gemeinderat Braun fragt, ob es hier nur um<br />

die Räume unter dem Dach gehe.<br />

Bürgermeister Gerster bestätigte dies und<br />

schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.<br />

Die Verwaltung stellte folgenden<br />

Beschlussantrag:<br />

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen<br />

zu dem Bauvorhaben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

1 Ja- Stimme, 10 Nein-Stimmen

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