Kinderferienprogramm 2012, - Herdwangen-Schönach
Kinderferienprogramm 2012, - Herdwangen-Schönach
Kinderferienprogramm 2012, - Herdwangen-Schönach
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 8 Donnerstag, 19. Juli <strong>2012</strong> <strong>Herdwangen</strong>-<strong>Schönach</strong><br />
Mit Schreiben vom 02.05.<strong>2012</strong> hat das Landesamt<br />
für Geologie, Rohstoffe und Bergbau<br />
der Gemeinde den Antrag auf Verlängerung<br />
des Rahmenbetriebsplanes mit der Bitte um<br />
Stellungnahme zugesandt. Der Antrag wurde<br />
dem Gemeinderat zur Sitzung am<br />
15.5.<strong>2012</strong> vorgelegt.<br />
In der Sitzung vom 15.05.<strong>2012</strong> hat der Gemeinderat<br />
beschlossen, die betroffenen<br />
Fachbehörden und betroffenen Abgeordneten<br />
zu einem gemeinsamen Gespräch einzuladen,<br />
in der die Standpunkte der Gemeinde<br />
dargestellt werden können. Gemeinderäte<br />
Blender und Klaiber wurden als Vertreter des<br />
Gemeinderates zu diesem Gespräch bestellt.<br />
Parallel ist das laufende Verfahren zu berücksichtigen.<br />
Die Gemeinde hat laut Schreiben<br />
des Landesbergamtes bis zum<br />
04.06.<strong>2012</strong> die Möglichkeit einer Stellungnahme.<br />
Die Verwaltung hatte bereits die Verlängerung<br />
der Frist zur Stellungnahme beantragt.<br />
Die Beteiligung der Gemeinde im bergrechtlichen<br />
Zulassungsverfahren für einen Rahmenbetriebsplan<br />
erfolgt nach § 54 Abs. 2<br />
BBergG. Die Einfluß- und Abwehrmöglichkeiten<br />
sind aufgrund § 54 Abs. 2 BbergG<br />
stark eingeschränkt und nur auf die gemeindliche<br />
Planungshoheit bezogen. Eine<br />
Beeinträchtigung kommt nach der Rechtsprechung<br />
nur dann in Betracht, wenn durch<br />
das zugelassene Vorhaben eine hinreichend<br />
konkrete und verfestigte Planung der Gemeinde<br />
nachhaltig gestört wird, oder wenn<br />
das Vorhaben wegen seiner Großräumigkeit<br />
wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer<br />
durchsetzbaren kommunalen Planung<br />
entzieht. Das Vorhaben darf ferner von der<br />
Gemeinde konkret in Betracht gezogene<br />
städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht<br />
unnötig verbauen.<br />
Bürgermeister Gerster erläuterte die Sitzungsvorlage<br />
und verlas den Vorschlag der<br />
Verwaltung zu einer vorläufigen Stellungnahme.<br />
1. Bei der Tongrube handelt es sich um<br />
eine Abbaustätte, die von zwei Firmen<br />
betrieben wird. Im nördlichen Teil baut<br />
die Firma Ott-Ziegel aus Pfullendorf ab,<br />
im südlichen Teil die Firma Ott aus Deisendorf.<br />
Aufbereitung findet in der Grube<br />
nur geringfügig statt. Die Firma Ott Deisendorf<br />
beantragt ebenfalls die Verlängerung<br />
des Rahmenbetriebsplanes. Da<br />
die Planungen der Firma Ott aus Deisendorf<br />
bislang nicht vorliegen, ist<br />
die Stellungnahme der Gemeinde zu<br />
den vorliegenden Unterlagen der Firma<br />
Ott Pfullendorf lediglich als vorläufig<br />
zu werten. Aus Sicht der Gemeinde<br />
ist die Abbaustätte Teil A „Großschönach“<br />
und Teil B „<strong>Schönach</strong>“ als Ganzes<br />
zu sehen, um eine schlüssige, die Gesamtgrube<br />
betreffende Rekultivierungsplanung<br />
beurteilen zu können. Hilfreich<br />
wäre es, wenn in den Antragsunterlagen<br />
ein aktuelles farbiges Orthofoto oder<br />
Luftbild enthalten wäre, aus dem die Gesamtgrube<br />
und die Abbaugrenze der jeweiligen<br />
Unternehmer ersichtlich sind.<br />
2. Das Rahmenbetriebsplanverfahren ist<br />
solange auszusetzen, bis aufeinander<br />
abgestimmte Abbau- und Rekultivierungsplanungen<br />
vorliegen.<br />
3. Beantragt wird von der Firma Ott-Ziegel<br />
Pfullendorf ein Zeitraum von insgesamt<br />
44 Jahren. Davon entfallen 36 Jahre auf<br />
den Abbau und 8 Jahre auf die Rekultivierung.<br />
Vermutlich wird die wasserrechtliche<br />
Erlaubnis für denselben Zeitraum<br />
beantragt werden. Aus Sicht Gemeinde<br />
erscheint der Zeitraum zu lange.<br />
Die Firma Ott-Ziegel Pfullendorf GmbH &<br />
Co. KG (Rechtsnachfolgerin der Ott-Ziegel-Pfullendorf<br />
GmbH, die bislang als<br />
Betreiber aufgetreten ist), befindet sich<br />
derzeit in einem Umstrukturierungsprozess.<br />
Im Jahr 1997 wurde die Ziegelei<br />
von der Keller Holding AG aus dem<br />
schweizerischen Pfungen übernommen.<br />
Nachdem die Auslastung des Werkes, in<br />
dem zuletzt 22 Mitarbeiter beschäftigt<br />
waren, in den vergangenen Jahren weniger<br />
als 60 Prozent betrug, wurde die Ziegelproduktion<br />
zum 31. Juli 2011 eingestellt.<br />
Die Ziegelproduktion soll zukünftig<br />
im schweizerischen Pfungen stattfinden.<br />
Inwieweit dies technisch umsetzbar ist,<br />
ist derzeit ungewiss. Aus Sicht der Gemeinde<br />
<strong>Herdwangen</strong>-<strong>Schönach</strong> ist der<br />
Tonabbau in den vergangenen Jahren<br />
rapide zurückgegangen. Die Gemeinde<br />
<strong>Herdwangen</strong>-<strong>Schönach</strong> bittet zur besseren<br />
Beurteilung, um Zusendung der Statistiken<br />
der jährlichen Fördermengen<br />
durch die Ott-Ziegel Pfullendorf GmbH &<br />
Co. KG. Um den Abbau und im Laufe des<br />
Abbaus sich ggf. ergebende Änderungen<br />
den Umständen entsprechend anpassen<br />
zu können, wird die Befristung<br />
des Rahmenbetriebsplanes auf max. 10<br />
Jahre vorgeschlagen. Rohstoffsicherung<br />
in offenen Abbauflächen wird seitens der<br />
Gemeinde <strong>Herdwangen</strong>-<strong>Schönach</strong> nicht<br />
befürwortet und akzeptiert.<br />
4. Der Abbau ist in drei, die Rekultivierung<br />
in fünf Abschnitte unterteilt. Die Erläuterungen<br />
sowie Pläne geben in zeitlicher<br />
Hinsicht keinerlei Hinweise. Daher sollte<br />
den Unterlagen eine Matrix beigefügt<br />
werden, aus der die zeitliche Abfolge von<br />
Abbau und Rekultivierung hervorgeht.<br />
5. Die Freigabe neuer Abbauabschnitte<br />
muss an die Fertigstellung des vorhergehenden<br />
Rekultivierungsabschnittes gekoppelt<br />
werden. Für unerlässlich wird außerdem<br />
eine Abstimmung mit der Rekultivierungsplanung<br />
der Firma Ott-Deisendorf<br />
gehalten, um eine Wiedereingliederung<br />
des Grubengeländes nach Abbau<br />
in das Landschaftsbild gewährleisten zu<br />
können.<br />
6. Die Abbauabschnitte sind so anzulegen,<br />
dass ein koordinierter Abbau der Firmen<br />
Ott Deisendorf und Ott Pfullendorf gewährleistet<br />
ist. Die Abbauplanung der<br />
Firma Ott Pfullendorf sollte die Abbauund<br />
Rekultivierungsplanungen nicht beeinträchtigen.<br />
Hierbei ist der Abbau an<br />
den angrenzenden Tongruben vorrangig<br />
zu betreiben.<br />
7. Die Gemeinde plädiert im Rahmen der<br />
Überwachung des Vollzugs des Abbau-<br />
es und der Rekultivierung für die Einführung<br />
eines Monitoringsystems mit Vertretern<br />
der Abbauunternehmen, des<br />
Bergamtes, der Naturschutzbehörde<br />
und der Gemeinde. Anfänglich soll in<br />
jährlichen Monitoringterminen der Stand<br />
des Abbaus und der Rekultivierung gemeinsam<br />
überwacht werden.<br />
8. Der Rahmenbetriebsplan ist im Bereich<br />
der Grundstücke Flst.Nrn.: 324, 325,<br />
326, 327 und 306 zu ändern, da für Teile<br />
dieser Grundstücke jetzt und in Zukunft<br />
keine Abbauberechtigungen durch Teile<br />
der Eigentümer erteilt wird.<br />
9. Flächen in denen kein Abbau mehr stattfindet,<br />
bzw. wg. Verfüllungen kein wirtschaftlicher<br />
Abbau mehr stattfinden kann sind aus<br />
dem Rahmenbetriebsplan herauszunehmen<br />
und ein Teilabschlussbetriebsplan zu<br />
erlassen.<br />
10. Ausgleichmaßnahmen für den Betrieb der<br />
Tongrube sollen auch außerhalb der Tongrube<br />
zugelassen werden.<br />
11. Für die Rekultivierungsmaßnahmen sind<br />
ausreichende Sicherungsbürgschaften zu<br />
hinterlegen.<br />
Aus den Reihen des Gremiums ergaben sich<br />
keine Wortmeldungen.<br />
Die Verwaltung stellte folgenden<br />
Beschlussantrag:<br />
Die vorläufige Stellungnahme wird wie von<br />
der Verwaltung vorgeschlagen gefasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
11 Ja- Stimmen (einstimmig)<br />
6. Bauanträge<br />
6.1 Dachgeschossausbau über Melkstand,<br />
Flurst.Nr. 119/1, 119/2, 118/3,<br />
120/1, Gemarkung Großschönach,<br />
Langesteig<br />
Bürgermeister Gerster erläuterte das Bauvorhaben,<br />
mit dem sich das Gremium bereits<br />
mehrfach befasst hat. An der Außenhaut des<br />
Objektes haben sich keine Veränderungen<br />
ergeben. Es liegt kein Bebauungsplan vor.<br />
Nach Rücksprache mit dem Landwirtschaftsamt<br />
Sigmaringen wird eine Privilegierung<br />
in Aussicht gestellt. Die Verwaltung<br />
schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.<br />
Gemeinderat Männer kann sein Einvernehmen<br />
hier nicht erteilen.<br />
Gemeinderat Blender stimmte dem zu.<br />
Gemeinderat Klaiber unterstützt die Wortmeldungen<br />
seiner Vorredner.<br />
Gemeinderat Braun fragt, ob es hier nur um<br />
die Räume unter dem Dach gehe.<br />
Bürgermeister Gerster bestätigte dies und<br />
schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.<br />
Die Verwaltung stellte folgenden<br />
Beschlussantrag:<br />
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen<br />
zu dem Bauvorhaben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
1 Ja- Stimme, 10 Nein-Stimmen