Sektionsheft DAV Dortmund 2021 (Jubiläumsausgabe)
Sektionsheft DAV Dortmund 2021 (Jubiläumsausgabe)
Sektionsheft DAV Dortmund 2021 (Jubiläumsausgabe)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Beitragsordnung
der Sektion Dortmund des Deutschen Alpenvereins e.V.
(nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren
und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Geschäftsführende Vorstand
legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Arbeitstag im Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
(Beitragsjahr ist das Kalenderjahr)
Kategorien Jahresbeitrag Aufnahmegebühr
A-Mitglieder ab 25 Jahren 70 Euro 26 Euro
B-Mitglieder Ehe- und Lebenspartner * 38 Euro 13 Euro
Senioren ab 70 Jahre 38 Euro 13 Euro
C-Mitglieder – Zweitmitgliedschaft 18 Euro -
C-Mitglieder – Mitgliedschaft für Asylbewerber
18 Euro
Beitragsordnung
D-Mitglieder – Junioren 18 – 24 Jahre 36 Euro 13 Euro
K/J-Mitglieder Kinder bis 17 Jahre 14 Euro -
Familien mit Kindern bis 17 Jahre 108 Euro 39 Euro
Schwerbehinderte bis 17 J. ** - -
Schwerbehindert 18-24 J. ** 14 Euro -
Schwerbehinderte ab 25 J. ** 36 Euro 13 Euro
Stichtag für die Altersangaben ist jeweils der 1. Januar eines Jahres
* Voraussetzung: gemeinsame Beitragszahlung (Abbuchung) in einem Zahlungsvorgang, gleiche Anschrift.
** Grad der Behinderung von mind. 50 % – Vorlage einer Bescheinigung notwendig.
132