tassilo - das Magazin rund um Weilheim und die Seen - Ausgabe März/April 2022
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Werden Ölheizungen ab 2026 verboten?<br />
„Energiemix<br />
ist <strong>die</strong> Zukunft“<br />
Tassiloland | Heizöl <strong>die</strong>nt seit Jahrzehnten<br />
als verlässlicher Brennstoff,<br />
<strong>um</strong> für wohlige Wärme in<br />
Haus <strong>und</strong> Wohnung zu sorgen.<br />
R<strong>und</strong> 20 Millionen Menschen<br />
in Deutschland nutzen eine Öl-<br />
Zentralheizung. Sobald Temperaturen<br />
rapide fallen, vermittelt<br />
<strong>die</strong>ser Energievorrat im Keller ein<br />
sicheres Gefühl. Doch <strong>das</strong> neue<br />
Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG,<br />
<strong>das</strong> am 8. August 2020 zur „Einsparung<br />
von Energie <strong>und</strong> zur Nutzung<br />
erneuerbarer Energien zur<br />
Wärme- <strong>und</strong> Kälteerzeugung in<br />
Gebäuden" auf den Weg gebracht<br />
wurde, hat zahlreiche Betreiber<br />
von Ölheizungen verunsichert.<br />
Sogar in Me<strong>die</strong>n war von einem<br />
Verbot von Heizungssystemen mit<br />
Öl ab dem Jahr 2026 <strong>die</strong> Rede.<br />
Dass dem nicht so ist, erklärt Peißenbergs<br />
Bezirksschornsteinfeger<br />
Dieter Wenzl: „In den meisten<br />
Fällen brauchen Besitzer von ölbeheizten<br />
Häusern hinsichtlich<br />
des GEG nichts zu unternehmen.<br />
Lediglich Anlagen, <strong>die</strong> mehr als<br />
30 Jahre alt sind, müssen unter<br />
bestimmten Umständen ausgetauscht<br />
oder nachgerüstet werden.<br />
Und es gelten Anforderungen,<br />
wenn ein Haus in größerem Umfang<br />
modernisiert werden soll.“<br />
Die Regelungen<br />
des GEG im Einzelnen<br />
Tankwagenfahrer werden auch in Zukunft für volle Öltanks in hiesigen<br />
Haushalten sorgen. In Zukunft womöglich mit sogenannten E-Fuels.<br />
Mehr als 30 Jahre alte ölbetriebene<br />
Standardheizkessel dürfen<br />
laut Gesetzgeber also nicht mehr<br />
betrieben werden. Ausgenommen<br />
sind jedoch Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhauseigentümer,<br />
<strong>die</strong> ihr<br />
Haus seit 1. Februar 2002 selbst<br />
bewohnen. Auf sie käme der Austausch<br />
des Heizungssystems erst<br />
mit einem Hausverkauf, also Eigentümerwechsel,<br />
zu. Heißt: Bis<br />
z<strong>um</strong> 31. Dezember 2025 ist der<br />
Einbau einer neuen Ölheizung in<br />
einem Bestandsgebäude wie bisher<br />
möglich, da es sich bei <strong>die</strong>sen<br />
Modellen <strong>um</strong> Niedertemperaturoder<br />
Brennwertgeräte handelt, <strong>die</strong><br />
bereits einen geringen Verbrauch<br />
sowie niedrige Emissionswerte<br />
garantieren. Sollte jedoch ab dem<br />
1. Januar 2026 der Einbau einer<br />
neuen Ölheizung geplant sein,<br />
muss anteilig erneuerbare Energie,<br />
z<strong>um</strong> Beispiel in Form einer<br />
Photovoltaikanlage, eingesetzt<br />
werden. Die genaue Zusammensetzung<br />
<strong>die</strong>ser Einbindung wurde<br />
allerdings noch nicht festgelegt.<br />
Dies soll mit der nächsten Novellierung<br />
des GEGs, voraussichtlich<br />
noch in <strong>die</strong>sem Jahr, festgeschrieben<br />
werden. So oder so der richtige<br />
Ansprechpartner in <strong>die</strong>sen Fällen:<br />
Der Bezirksschornsteinfeger,<br />
der heizungstechnische Anlagen<br />
überprüft <strong>und</strong> abklärt, ob etwaige<br />
Nachrüstverpflichtungen notwendig<br />
sind, oder Anforderungen bei<br />
Neuinstallation einer Heizanlage<br />
eingehalten werden.<br />
Klimafre<strong>und</strong>lich<br />
in <strong>die</strong> Zukunft<br />
Unabhängig davon zählen fossile<br />
Brennstoffe wie Öl, Gas <strong>und</strong> Kohle<br />
zu den sogenannten Klimakillern,<br />
weshalb <strong>die</strong> Industrie an einer<br />
Alternative namens „E-Fuels“ arbeitet.<br />
Dabei handelt es sich <strong>um</strong><br />
klimaneutrale flüssige Kraftstoffe,<br />
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