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tassilo - das Magazin rund um Weilheim und die Seen - Ausgabe März/April 2022

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Werden Ölheizungen ab 2026 verboten?<br />

„Energiemix<br />

ist <strong>die</strong> Zukunft“<br />

Tassiloland | Heizöl <strong>die</strong>nt seit Jahrzehnten<br />

als verlässlicher Brennstoff,<br />

<strong>um</strong> für wohlige Wärme in<br />

Haus <strong>und</strong> Wohnung zu sorgen.<br />

R<strong>und</strong> 20 Millionen Menschen<br />

in Deutschland nutzen eine Öl-<br />

Zentralheizung. Sobald Temperaturen<br />

rapide fallen, vermittelt<br />

<strong>die</strong>ser Energievorrat im Keller ein<br />

sicheres Gefühl. Doch <strong>das</strong> neue<br />

Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG,<br />

<strong>das</strong> am 8. August 2020 zur „Einsparung<br />

von Energie <strong>und</strong> zur Nutzung<br />

erneuerbarer Energien zur<br />

Wärme- <strong>und</strong> Kälteerzeugung in<br />

Gebäuden" auf den Weg gebracht<br />

wurde, hat zahlreiche Betreiber<br />

von Ölheizungen verunsichert.<br />

Sogar in Me<strong>die</strong>n war von einem<br />

Verbot von Heizungssystemen mit<br />

Öl ab dem Jahr 2026 <strong>die</strong> Rede.<br />

Dass dem nicht so ist, erklärt Peißenbergs<br />

Bezirksschornsteinfeger<br />

Dieter Wenzl: „In den meisten<br />

Fällen brauchen Besitzer von ölbeheizten<br />

Häusern hinsichtlich<br />

des GEG nichts zu unternehmen.<br />

Lediglich Anlagen, <strong>die</strong> mehr als<br />

30 Jahre alt sind, müssen unter<br />

bestimmten Umständen ausgetauscht<br />

oder nachgerüstet werden.<br />

Und es gelten Anforderungen,<br />

wenn ein Haus in größerem Umfang<br />

modernisiert werden soll.“<br />

Die Regelungen<br />

des GEG im Einzelnen<br />

Tankwagenfahrer werden auch in Zukunft für volle Öltanks in hiesigen<br />

Haushalten sorgen. In Zukunft womöglich mit sogenannten E-Fuels.<br />

Mehr als 30 Jahre alte ölbetriebene<br />

Standardheizkessel dürfen<br />

laut Gesetzgeber also nicht mehr<br />

betrieben werden. Ausgenommen<br />

sind jedoch Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhauseigentümer,<br />

<strong>die</strong> ihr<br />

Haus seit 1. Februar 2002 selbst<br />

bewohnen. Auf sie käme der Austausch<br />

des Heizungssystems erst<br />

mit einem Hausverkauf, also Eigentümerwechsel,<br />

zu. Heißt: Bis<br />

z<strong>um</strong> 31. Dezember 2025 ist der<br />

Einbau einer neuen Ölheizung in<br />

einem Bestandsgebäude wie bisher<br />

möglich, da es sich bei <strong>die</strong>sen<br />

Modellen <strong>um</strong> Niedertemperaturoder<br />

Brennwertgeräte handelt, <strong>die</strong><br />

bereits einen geringen Verbrauch<br />

sowie niedrige Emissionswerte<br />

garantieren. Sollte jedoch ab dem<br />

1. Januar 2026 der Einbau einer<br />

neuen Ölheizung geplant sein,<br />

muss anteilig erneuerbare Energie,<br />

z<strong>um</strong> Beispiel in Form einer<br />

Photovoltaikanlage, eingesetzt<br />

werden. Die genaue Zusammensetzung<br />

<strong>die</strong>ser Einbindung wurde<br />

allerdings noch nicht festgelegt.<br />

Dies soll mit der nächsten Novellierung<br />

des GEGs, voraussichtlich<br />

noch in <strong>die</strong>sem Jahr, festgeschrieben<br />

werden. So oder so der richtige<br />

Ansprechpartner in <strong>die</strong>sen Fällen:<br />

Der Bezirksschornsteinfeger,<br />

der heizungstechnische Anlagen<br />

überprüft <strong>und</strong> abklärt, ob etwaige<br />

Nachrüstverpflichtungen notwendig<br />

sind, oder Anforderungen bei<br />

Neuinstallation einer Heizanlage<br />

eingehalten werden.<br />

Klimafre<strong>und</strong>lich<br />

in <strong>die</strong> Zukunft<br />

Unabhängig davon zählen fossile<br />

Brennstoffe wie Öl, Gas <strong>und</strong> Kohle<br />

zu den sogenannten Klimakillern,<br />

weshalb <strong>die</strong> Industrie an einer<br />

Alternative namens „E-Fuels“ arbeitet.<br />

Dabei handelt es sich <strong>um</strong><br />

klimaneutrale flüssige Kraftstoffe,<br />

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