wahlen 2012 (ÖWV) - GEW Personalratswahl 2012
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<strong>GEW</strong>-Handbuch – Personalrats<strong>wahlen</strong> <strong>2012</strong> 105<br />
Stimmzettel für die Wahl eines Personalrats, der aus einer Person besteht<br />
(§ 28 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 WO) 1)<br />
Stimmzettel für die Wahl des Personalrats<br />
1. _______________________________________________________________<br />
(Name, Vorname, Amts- oder Berufsbezeichnung, Gruppe)<br />
2. _______________________________________________________________<br />
(Name, Vorname, Amts- oder Berufsbezeichnung, Gruppe)<br />
3. _______________________________________________________________<br />
(Name, Vorname, Amts- oder Berufsbezeichnung, Gruppe)<br />
usw.<br />
Vordruck 5 f<br />
Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr als ein weiblicher Bewerber oder ein männlicher<br />
Bewerber angekreuzt ist.<br />
Der Stimmzettel ist ungültig, wenn er nicht mindestens einmal gefaltet ist.<br />
1) Die Bewerberinnen und Bewerber sind aus den Wahlvorschlägen in alphabetischer Reihenfolge in diesen Stimmzettel zu übernehmen.