3 pro und contra öpp - BPPP
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3.0.5 Einbeziehung der politischen Gremien <strong>und</strong> Verwaltung<br />
CONTRA PRO<br />
Durch die Überlassung der Aufgaben an Bei ÖPP ist die Einbeziehung politischer<br />
Private schwindet die Einflussnahme <strong>und</strong> Gremien obligatorisch. Das geschieht durch<br />
Einbeziehung politischer Gremien.<br />
den Einsatz von gemeinsamen<br />
Projektgruppen <strong>und</strong> Lenkungsgruppen mit<br />
Vertretern der politischen Entscheidungsträger<br />
<strong>und</strong> der öffentlichen Verwaltung.<br />
Wichtige Entscheidungen müssen den<br />
entsprechenden Ausschüssen <strong>und</strong><br />
Parlamenten vorgelegt werden. Desweiteren<br />
sind Genehmigungsbehörden, wie z.B. die<br />
Kommunalaufsicht zur Überprüfung der<br />
Haushaltsverträglichkeit <strong>und</strong> der<br />
Genehmigung des Verfahrens, zwingend<br />
vorgeschrieben.<br />
Eine Vorababstimmung mit der zuständigen<br />
Rechtsaufsicht ist die Regel.<br />
Projektbezogene Entscheidungen werden Der Zuschlag an den Privaten wird<br />
nach Vertragsabschluss beim Privaten ohne demjenigen erteilt, der das den Interessen am<br />
erneute Rücksprache mit den politischen ehesten entsprechende <strong>und</strong> wirtschaftlichste<br />
Gremien getroffen.<br />
Angebot macht. Durch die Einbeziehung des<br />
Interesses bei Angebotsabgabe <strong>und</strong><br />
selbstregulierende Anreizsysteme, werden<br />
<strong>pro</strong>jektbezogen Entscheidungen auch nach<br />
Vertragsabschluss berücksichtigt.<br />
Damit können <strong>und</strong> müssen nur noch<br />
wesentliche Entscheidungen den poltischen<br />
Gremien nach Vertragsabschluss zur<br />
Entscheidung vorgelegt werden.<br />
16.10.2009<br />
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