3 pro und contra öpp - BPPP
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3.4.4 Betriebsrat oder Personalrat<br />
CONTRA PRO<br />
Die Rechte der Arbeitnehmer werden<br />
nicht durch einen Personal- oder<br />
Betriebsrat wahrgenommen.<br />
3.4.5 Kompetenzverlust in der öffentlichen Verwaltung<br />
CONTRA PRO<br />
Die Kompetenzen der Öffentlichen<br />
Verwaltung gehen durch die<br />
umfangreiche Aufgabenübertragung<br />
vollends verloren.<br />
ÖPP führt zum Personalabbau in<br />
Öffentlichen Verwaltungen.<br />
Auch wenn ÖPP-Projekte je nach Ihrer<br />
Größe eine geringe Anzahl von Mitarbeitern<br />
in ihrer Projektgesellschaft beschäftigen,<br />
kann eine Personalvertretung im Sinne des<br />
Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerfG)<br />
im ÖPP-Vertrag vereinbart werden. Im<br />
Rahmen von ÖPP-Verträgen werden<br />
Arbeitsverträge nicht im rechtsfreien Raum<br />
abgeschlossen.<br />
Richtig ist, dass operative Tätigkeiten durch<br />
den privaten AN (Auftragnehmer)<br />
übernommen werden. Die<br />
Aufgabenwahrnehmung der Öffentlichen<br />
Verwaltung verschiebt sich eher in den<br />
Bereich des Controllings der durch den<br />
Privaten zu erbringenden Leistungen. Es<br />
gehen somit keine Kompetenzen verloren.<br />
Vielmehr erfolgt eine Konzentration auf die<br />
Kernkompetenzen der Verwaltung.<br />
Ein ÖPP-Projekt kann auch immer Chance<br />
<strong>und</strong> Ansatz für eine<br />
Verwaltungsmodernisierung sein.<br />
Mit der Aufgabenkonzentration der<br />
Öffentlichen Verwaltung auf Kernaufgaben<br />
<strong>und</strong> den damit einhergehenden<br />
Effizienzverbesserungen, ist langfristig<br />
auch ein Personalabbau verb<strong>und</strong>en.<br />
Der Personalabbau kann aber<br />
sozialverträglich gestaltet werden.<br />
16.10.2009<br />
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