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AN 2022 03

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Bildnachweis: © Manuela Seethaler

Die Erreichbarkeit und Grundrissgestaltung der

Wohneinheiten erfolgen hinsichtlich der Bewegungsflächen

sowie Anpass- und Nachrüstbarkeit

gemäß den Förderrichtlinien der NÖ Wohnbauförderung

barrierefrei, wobei diese im Zuge von Sonderwünschen

nur in Übereinstimmung mit diesen

Richtlinien abgeändert werden dürfen.

Die Mieter wohnen eigenständig in einer Wohnung,

es wird ein Betreuungsgrundpaket zwischen der

GEDESAG und dem NÖ Pflege- und Betreuungszentrum

(PBZ) Mank abgeschlossen und im Mietvertrag

auf die jeweiligen Mieter mit allen Rechten

und Pflichten übertragen.

Wohnungen wurden auch mit einer möblierten

Kochnische ausgestattet.

Im Kellergeschoß des Bauteils C sind die wohnungsweise

zugeordneten Lagerabteile untergebracht,

ebenso befindet sich dort der Hauswartraum und

die erforderlichen Technikräume. Der Gemeinschaftsraum

mit möblierter Kochnische, der Abstellraum,

ein angrenzender Personal-/ Arztraum

sowie ein Behinderten-WC befinden sich ebenfalls

im Bauabschnitt C und können von den Bewohnern

aller Bauabschnitte (A bis D) genutzt werden. Der

bereits errichtete Fahrrad- / Geräteraum und der

Müllraum steht ebenfalls allen Bewohnern zur Verfügung.

Im Bereich der Stellplätze wurde ein weiterer

Fahrradraum errichtet.

WOHNHAUSANLAGE MANK

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