FÜNFZIG+ life - Ausgabe 03/2022
Ausgabe 03/2022 des regionalen Printmagazins FÜNFZIG+ life - Gut leben im besten Alter Schwerpunkt der Ausgabe: "Pflege" mit den Artikeln: Ein Herz für die Pflege Hemmschwelle Pflege Weitere Themen: Die Zukunft des Theaters - Interview mit DT Göttingen Intendant Erich Sidler Ein lebendiges Netzwerk - Deutschlands Seniorenbüros Die Immobilienrente Gesund durch Wald und Flur Crime-Story "Jack Unterweger" u. v. m. Herausgeber: SKYLLS Media www.skylls.de
Ausgabe 03/2022 des regionalen Printmagazins FÜNFZIG+ life - Gut leben im besten Alter
Schwerpunkt der Ausgabe:
"Pflege"
mit den Artikeln:
Ein Herz für die Pflege
Hemmschwelle Pflege
Weitere Themen:
Die Zukunft des Theaters - Interview mit DT Göttingen Intendant Erich Sidler
Ein lebendiges Netzwerk - Deutschlands Seniorenbüros
Die Immobilienrente
Gesund durch Wald und Flur
Crime-Story "Jack Unterweger"
u. v. m.
Herausgeber: SKYLLS Media
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TIPPS
TIPPS VON DAGMAR CRZAN, DomesticCare:
Scham ein peinliches Gefühl des Ertapptseins
und Hilfe wird strikt abgelehnt. Was gut gemeint
ist, wird dann als Bevormundung empfunden.
Manchmal ist es auch ein versteckter Vorwurf
an die Kinder: „Wofür seid ihr da?“ Dieser familiäre
Zündstoff kann nicht durch kategorische
Ansagen und knallharte Argumente entschärft
werden, sondern nur durch gemeinsames Reden,
Zuhören und Verstehen.
„Überwiegend sind es die Angehörigen, die uns
kontaktieren. Aber auch Einrichtungen wie Krankenhäuser
oder Arzt- und Physiopraxen, die eine
Versorgung herstellen möchten. Manchmal deckt
erst ein Arztbesuch auf, dass gehandelt werden
muss“, erzählt Hendryk Theile, Betriebsarzt und
Leiter des ambulanten Pflegedienstes Rohrberg
& Theile Home Care GbR in Katlenburg-Lindau.
Ein Umstand, den Urologin Dr. Anna-Maria
Kahrs bestätigt: „Wie oft stehe ich hier mit älteren
Patienten und sehe, da muss jetzt etwas passieren.
Allein kommt der Patient nicht mehr zurecht.“
Erst durch ihr gutes Zureden wenden sich
die Betroffenen an einen Pflegestützpunkt. Dabei
ist es so wichtig, dass auch Angehörige, Bekannte
und Nachbarn die Ausrede „nein nein, alles gut“
hinterfragen, die Scham ernstnehmen und aufzeigen,
dass es Hilfe gibt, die die gewohnte Teilhabe
am Leben erleichtert.
AMBULANTE ENTLASTUNG. Man muss im
Alter nicht mehr alles selbst können! Es ist ein
leichter erster Schritt, sich bei einem Pflegedienst
beraten zu lassen. Einfach vorab mit der Krankenkasse
sprechen, die dafür die Kosten übernimmt.
Die ersten beiden Pflegegrade entlasten bei alltäglichen
Aufgaben. „Dazu gehört die Begleitung bei
Einkäufen, die Hilfe im Haushalt und auch im
Garten“, erklärt Dagmar Crzan, Inhaberin von
DomesticCare in Northeim. Sie bietet Betreuung
und Haushalt aus einer Hand sowie die Abrechnung
der kombinierten Dienstleistungen mit der
Pflegekasse. Eine feste Bezugsperson kümmert
sich um alle Belange und handelt dabei nach dem
Normalitätsprinzip: d. h., dass die noch vorhandenen
Fähigkeiten und damit die Selbstständigkeit
gefördert werden.
g
PFLEGEHEIME: Wichtige Prüfkriterien sind: Zimmeraufteilung,
(Zusatz-)Kosten, Anbindung an das öffentliche
Verkehrsnetz, an Ärzte und medizinische
Dienste wie Krankengymnastik, Angebot an Freizeitaktivitäten
und Ausflügen, besucherfreundliche
Öffnungszeiten und die schriftliche(!) Gewähr, dass
man zum Stadtbummel oder Arztbesuchen begleitet
wird (wird oft mündlich zugesagt, aber wegen Personalmangels
nicht eingehalten).
PFLEGEDIENSTE: Den Vertrag immer genau prüfen!
Zum Beispiel kosten Leistungen, wie das Duschen, am
Wochenende doppelt so viel. Ein Vergleich der Stundensätze
lohnt sich auch bei Inanspruchnahme der
Kombinationsleistung (ab Pflegegrad 2), bei der man
eine teilweise Auszahlung wünscht – hier sollte man
beachten, dass nicht alles verrechnet wird.
ZUSÄTZLICH FINANZIELLE HILFE VON KOMMUNEN:
Ist die Rente zu gering und reicht das Geld aus einem
Pflegegrad nicht aus, hat man für die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben einen Anspruch auf finanzielle
Unterstützung des Landkreises bzw. der Stadt,
der vom Gesundheitsamt bescheinigt wird. Dabei gilt
das Prinzip „Ambulant vor stationär“, so dass man im
eigenen Haus wohnen bleiben kann.
PFLEGEGRADE: Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade,
wobei die Pflegegrade 1 und 2 die hauswirtschaftliche
Unterstützung abdecken. Erst ab Grad 2 greift
die Verhinderungspflege, wenn die zuständige Pflegeperson
(Angehörige) ausfällt. Dann kann man den
Betreuungs- bzw. Pflegedienst stundenweise abrufen
oder mit der Kurzzeitpflege den Urlaub überbrücken.
Es deckt jedoch kein Pflegegrad eine Rundum-Betreuung
ab.
PFLEGEANTRAG: Auf telefonische Anfrage schickt
die Krankenkasse bzw. private Pflegeversicherung
ein Formular, das man ausfüllen muss, und bewilligt
eine kostenlose Beratung bei den Pflegestützpunkten.
Zur Terminvereinbarung meldet sich der Medizinische
Dienst (MDK), der seinerseits die erforderlichen Maßnahmen
und benötigten Hilfsmittel, z. B. ein Wanneneinstieg,
abklärt. Normalerweise dauert die Bearbeitung
4 Wochen, das Geld für die Leistungen wird
rückwirkend bewilligt, so dass man mit dem Startgeld
z. B. eine gründliche Wohnungsreinigung finanzieren
kann.
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