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FÜNFZIG+ life - Ausgabe 03/2022

Ausgabe 03/2022 des regionalen Printmagazins FÜNFZIG+ life - Gut leben im besten Alter Schwerpunkt der Ausgabe: "Pflege" mit den Artikeln: Ein Herz für die Pflege Hemmschwelle Pflege Weitere Themen: Die Zukunft des Theaters - Interview mit DT Göttingen Intendant Erich Sidler Ein lebendiges Netzwerk - Deutschlands Seniorenbüros Die Immobilienrente Gesund durch Wald und Flur Crime-Story "Jack Unterweger" u. v. m. Herausgeber: SKYLLS Media www.skylls.de

Ausgabe 03/2022 des regionalen Printmagazins FÜNFZIG+ life - Gut leben im besten Alter

Schwerpunkt der Ausgabe:
"Pflege"
mit den Artikeln:
Ein Herz für die Pflege
Hemmschwelle Pflege

Weitere Themen:
Die Zukunft des Theaters - Interview mit DT Göttingen Intendant Erich Sidler
Ein lebendiges Netzwerk - Deutschlands Seniorenbüros
Die Immobilienrente
Gesund durch Wald und Flur
Crime-Story "Jack Unterweger"

u. v. m.

Herausgeber: SKYLLS Media
www.skylls.de

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TIPPS

TIPPS VON DAGMAR CRZAN, DomesticCare:

Scham ein peinliches Gefühl des Ertapptseins

und Hilfe wird strikt abgelehnt. Was gut gemeint

ist, wird dann als Bevormundung empfunden.

Manchmal ist es auch ein versteckter Vorwurf

an die Kinder: „Wofür seid ihr da?“ Dieser familiäre

Zündstoff kann nicht durch kategorische

Ansagen und knallharte Argumente entschärft

werden, sondern nur durch gemeinsames Reden,

Zuhören und Verstehen.

„Überwiegend sind es die Angehörigen, die uns

kontaktieren. Aber auch Einrichtungen wie Krankenhäuser

oder Arzt- und Physiopraxen, die eine

Versorgung herstellen möchten. Manchmal deckt

erst ein Arztbesuch auf, dass gehandelt werden

muss“, erzählt Hendryk Theile, Betriebsarzt und

Leiter des ambulanten Pflegedienstes Rohrberg

& Theile Home Care GbR in Katlenburg-Lindau.

Ein Umstand, den Urologin Dr. Anna-Maria

Kahrs bestätigt: „Wie oft stehe ich hier mit älteren

Patienten und sehe, da muss jetzt etwas passieren.

Allein kommt der Patient nicht mehr zurecht.“

Erst durch ihr gutes Zureden wenden sich

die Betroffenen an einen Pflegestützpunkt. Dabei

ist es so wichtig, dass auch Angehörige, Bekannte

und Nachbarn die Ausrede „nein nein, alles gut“

hinterfragen, die Scham ernstnehmen und aufzeigen,

dass es Hilfe gibt, die die gewohnte Teilhabe

am Leben erleichtert.

AMBULANTE ENTLASTUNG. Man muss im

Alter nicht mehr alles selbst können! Es ist ein

leichter erster Schritt, sich bei einem Pflegedienst

beraten zu lassen. Einfach vorab mit der Krankenkasse

sprechen, die dafür die Kosten übernimmt.

Die ersten beiden Pflegegrade entlasten bei alltäglichen

Aufgaben. „Dazu gehört die Begleitung bei

Einkäufen, die Hilfe im Haushalt und auch im

Garten“, erklärt Dagmar Crzan, Inhaberin von

DomesticCare in Northeim. Sie bietet Betreuung

und Haushalt aus einer Hand sowie die Abrechnung

der kombinierten Dienstleistungen mit der

Pflegekasse. Eine feste Bezugsperson kümmert

sich um alle Belange und handelt dabei nach dem

Normalitätsprinzip: d. h., dass die noch vorhandenen

Fähigkeiten und damit die Selbstständigkeit

gefördert werden.

g

PFLEGEHEIME: Wichtige Prüfkriterien sind: Zimmeraufteilung,

(Zusatz-)Kosten, Anbindung an das öffentliche

Verkehrsnetz, an Ärzte und medizinische

Dienste wie Krankengymnastik, Angebot an Freizeitaktivitäten

und Ausflügen, besucherfreundliche

Öffnungszeiten und die schriftliche(!) Gewähr, dass

man zum Stadtbummel oder Arztbesuchen begleitet

wird (wird oft mündlich zugesagt, aber wegen Personalmangels

nicht eingehalten).

PFLEGEDIENSTE: Den Vertrag immer genau prüfen!

Zum Beispiel kosten Leistungen, wie das Duschen, am

Wochenende doppelt so viel. Ein Vergleich der Stundensätze

lohnt sich auch bei Inanspruchnahme der

Kombinationsleistung (ab Pflegegrad 2), bei der man

eine teilweise Auszahlung wünscht – hier sollte man

beachten, dass nicht alles verrechnet wird.

ZUSÄTZLICH FINANZIELLE HILFE VON KOMMUNEN:

Ist die Rente zu gering und reicht das Geld aus einem

Pflegegrad nicht aus, hat man für die Teilhabe am

gesellschaftlichen Leben einen Anspruch auf finanzielle

Unterstützung des Landkreises bzw. der Stadt,

der vom Gesundheitsamt bescheinigt wird. Dabei gilt

das Prinzip „Ambulant vor stationär“, so dass man im

eigenen Haus wohnen bleiben kann.

PFLEGEGRADE: Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade,

wobei die Pflegegrade 1 und 2 die hauswirtschaftliche

Unterstützung abdecken. Erst ab Grad 2 greift

die Verhinderungspflege, wenn die zuständige Pflegeperson

(Angehörige) ausfällt. Dann kann man den

Betreuungs- bzw. Pflegedienst stundenweise abrufen

oder mit der Kurzzeitpflege den Urlaub überbrücken.

Es deckt jedoch kein Pflegegrad eine Rundum-Betreuung

ab.

PFLEGEANTRAG: Auf telefonische Anfrage schickt

die Krankenkasse bzw. private Pflegeversicherung

ein Formular, das man ausfüllen muss, und bewilligt

eine kostenlose Beratung bei den Pflegestützpunkten.

Zur Terminvereinbarung meldet sich der Medizinische

Dienst (MDK), der seinerseits die erforderlichen Maßnahmen

und benötigten Hilfsmittel, z. B. ein Wanneneinstieg,

abklärt. Normalerweise dauert die Bearbeitung

4 Wochen, das Geld für die Leistungen wird

rückwirkend bewilligt, so dass man mit dem Startgeld

z. B. eine gründliche Wohnungsreinigung finanzieren

kann.

03 | 2022

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