Ausgabe 10/2006 - Bund Deutscher Forstleute (BDF)
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terbachs die private Krankenversicherung<br />
für Arbeitnehmer unattraktiv machen<br />
solle, so Dauderstädt weiter. „So lange es<br />
aber die Zweigleisigkeit von gesetzlicher<br />
(GKV) und privater Krankenversicherung<br />
(PKV) gibt, darf die Beteiligung des Arbeitgebers<br />
nicht an die Zugehörigkeit zu<br />
nur einem der beiden Systeme geknüpft<br />
werden.” Dies verstoße gegen den<br />
Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des<br />
Grundgesetzes. Berechtigt sei, dass der<br />
Gesetzgeber die Höhe der Beteiligung des<br />
Arbeitgebers begrenze und dabei das bis-<br />
<strong>BDF</strong>-Aktuell <strong>10</strong>/<strong>2006</strong><br />
BAYERN<br />
herige durchschnittliche GKV-Niveau -<br />
künftig vielleicht den von der <strong>Bund</strong>esregierung<br />
einheitlich festgesetzten Beitragssatz<br />
in der GKV - als Maßstab anlege.<br />
Individuelle Sonderwünsche an besondere<br />
Versicherungstarife müssten vom<br />
Arbeitgeber nicht bezuschusst werden,<br />
wohl aber die generelle Krankenversicherung<br />
als solche, sagte Dauderstädt.<br />
„Würde man Lauterbachs Vorschlag zu<br />
Ende denken, wären auch Beihilfe für<br />
Beamte und Versorgungsempfänger und<br />
Heilfürsorge für Polizisten und Soldaten<br />
<strong>BDF</strong><br />
in Frage gestellt, die im Rahmen der Alimentationsverpflichtung<br />
der öffentlichen<br />
Dienstherren als Fürsorgeleistungen zur<br />
Krankenversicherung eingerichtet sind.<br />
Jeder Schritt in diese Richtung stieße auf<br />
nachhaltigen Widerstand des dbb.”<br />
Entwurf zum Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz<br />
Von den meisten unbemerkt, wurde das<br />
Landwirtschaftsförderungsgesetz völlig<br />
überarbeitet und zum Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz<br />
(BayAgrarWiG) umbenannt.<br />
Der <strong>BDF</strong> wurde leider bis heute in<br />
keinster Weise eingebunden. Wir halten<br />
die Änderungen im BayAgrarWiG deshalb<br />
für äußerst problematisch, da die<br />
Beratung nur dort und nicht im Waldgesetz<br />
für Bayern geregelt ist.<br />
Kernkompetenzen für betriebliche Beratung<br />
verloren - Verbundberatung auch<br />
für Forstwirtschaft aufnehmen<br />
In Art. 9 (Beratung) ist geregelt, dass nur<br />
noch die Landwirtschaft „Kernkompetenzen<br />
für eine subsidiäre betriebliche<br />
Beratung vorhält.“ Geplant ist in der<br />
Landwirtschaft eine so genannte „Verbundberatung“<br />
(Begründung zu Art. 9):<br />
Langfristig zieht sich der Staat aus der<br />
betrieblichen Beratung zurück, unterstützt<br />
aber die mit der Beratung betrauten<br />
Organisationen weiterhin. Im<br />
Zuge der Forstreform wurde die betriebliche<br />
Einzelberatung den Forstlichen Zusammenschlüssen<br />
(FZus) übertragen. Nur<br />
in einer Übergangszeit erhalten die FZus<br />
Unterstützung durch einen Berater. Es ist<br />
für uns nicht nachvollziehbar, warum in<br />
der Forstwirtschaft keine Verbundberatung<br />
wie in der Landwirtschaft<br />
eingeführt werden soll. Die vielen Leistungen,<br />
die die privaten Waldbesitzer für<br />
die Gesellschaft erbringen, werden in<br />
allen Reden vollmundig gepriesen. Auch<br />
der Anspruch auf Unterstützung der<br />
Waldbesitzer wird anerkannt. Erfüllt<br />
werden diese Ansprüche aber immer<br />
weniger. Der <strong>BDF</strong> ist der Auffassung, dass<br />
die Verbundberatung auch in der Forstwirtschaft<br />
notwendig ist.<br />
Übergangszeit für Beratungskernkompetenz<br />
auch in der Forstwirtschaft notwendig<br />
In der Landwirtschaft werden in der<br />
Übergangszeit „die entsprechenden<br />
Beratungs-Kernkompetenzen“ durch den<br />
Staat vorgehalten. Warum nicht auch in<br />
der Forstwirtschaft?<br />
Strategische Unternehmensberatung<br />
sinnvoll<br />
Eine der wirklichen Synergien zwischen<br />
Land- und Forstwirtschaft wäre die<br />
„strategische Unternehmensberatung“<br />
(Begründung zu Art. 9) des landwirtschaftlichen<br />
und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebsteiles von Landwirten. Da sehr<br />
viele Landwirte zugleich Waldbesitzer<br />
sind und der Wald wieder einen zunehmenden<br />
Beitrag zum Einkommen liefert,<br />
muss eine strategische Beratung auch<br />
den forstwirtschaftlichen Teil umfassen.<br />
Beratung durch den Revierförster wichtig<br />
Es ist weiterhin breiter gesellschaftlicher<br />
Sprecher des Arbeitskreises<br />
Richard Nikodem,<br />
Markstraße 2, 58809 Neuenrad,<br />
Fon (p) 0 23 94/80 03 55<br />
Fax 0 23 94/80 03 74<br />
E-Mail richard.nikodem@gmx.de<br />
Konsens, dass eine nachhaltige und<br />
naturnahe Bewirtschaftung der Wälder<br />
zum Gemeinwohl beiträgt und nicht im<br />
Widerspruch dazu steht. Eine Beratung<br />
des Waldbesitzers im Sinne des Waldgesetzes<br />
für Bayern (gesunde, stabile und<br />
leistungsfähige Wälder zu erhalten und<br />
zu schaffen) kann nur Erfolg haben,<br />
wenn betriebliche Aspekte in enger Zusammenarbeit<br />
mit den FZus in die<br />
Beratung einbezogen werden. Damit<br />
muss jeder Privatwald-Berater (Revierförster)<br />
betriebliche Kernkompetenzen<br />
behalten, will er bei den Waldbesitzern<br />
als Berater akzeptiert werden.<br />
Ohne eine solche Akzeptanz kann eine<br />
gemeinwohlorientierte Beratung nicht<br />
erfolgreich sein.<br />
Vorgaben der Forstreform im Gesetz festschreiben<br />
In der Begründung des Gesetzes ist geregelt,<br />
dass die „Entscheidungen zu Art<br />
und Umfang der staatlichen Beratung im<br />
Forstbereich“ „unberührt“ bleiben. Doch<br />
warum werden die Regelungen nicht in<br />
das Gesetz aufgenommen? Tatsache ist,<br />
dass die Regelungen dann schwieriger zu<br />
ändern wären.<br />
Der <strong>BDF</strong> fordert deshalb, dass der Begriff<br />
„Forstwirtschaft“ in Art. 9 Satz 2<br />
(Kernkompetenzen für eine subsidiäre<br />
betriebliche Beratung in der Land- und<br />
Forstwirtschaft) ergänzt wird.<br />
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