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Ausgabe 10/2006 - Bund Deutscher Forstleute (BDF)

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<strong>BDF</strong>-Regionalveranstaltung<br />

Nordpfalz<br />

<strong>BDF</strong>-Aktuell <strong>10</strong>/<strong>2006</strong><br />

RHEINLAND-PFALZ<br />

Der <strong>BDF</strong>-Regionalverband Nordpfalz<br />

führt am Dienstag, den 24.Oktober<br />

<strong>2006</strong> eine Regionalveranstaltung<br />

zum Thema „Regenerative Energien“<br />

durch.<br />

Diese Veranstaltung wird vom Umwelt-Campus<br />

der FH Birkenfeld<br />

organisiert und geleitet. In Fahrgemeinschaft<br />

werden wir bis 9.30 Uhr<br />

an der FH Birkenfeld eintreffen und<br />

haben folgendes Programm vorgesehen:<br />

9.30–11.00 Uhr: Masterplan Bioenergie<br />

in den Landkreisen – Forderung<br />

nach einer gemeinsamen<br />

Zahlengrundlage und einer verbesserten<br />

Massenproduktivität<br />

11.00–12.00 Uhr: Energiekonzept der<br />

FH (Photovoltaik, Solarthermie, Niedrigenergiehaus-Standard,oberflächennahe<br />

Geothermie)<br />

12.00–13.30 Uhr: Mittagessen<br />

13.30–17.00 Uhr: Fahrt nach Losheim<br />

und Besichtigung des Biomassehofes<br />

Losheim GmbH & Co KG (Gesellschaftsmodell,<br />

Modelle der Stückholznutzung<br />

und evtl. Besichtigung<br />

des Von Boch´schen Überführungswaldes)<br />

Alle Mitglieder und Interessenten<br />

sind herzlich eingeladen. Aus organisatorischen<br />

Gründen ist eine Voranmeldung<br />

(mit der Bestätigung<br />

werden dann auch Einzelheiten zur<br />

Anfahrt mitgeteilt) erforderlich. Diese<br />

richten Sie bitte bis spätestens 15.<br />

Oktober <strong>2006</strong> an:<br />

mathias.golditz@wald-rlp.de, oder<br />

0171-6073901 (06301-9446),<br />

Mathias Golditz, Wiesenstr. 39,<br />

67697 Otterberg<br />

Mathias Golditz, Martin Teuber,<br />

Jürgen Laub<br />

Überleitung der Angestellten in<br />

Tarifvertrag (TV-L)<br />

Zum 1. 11. <strong>2006</strong> soll die Überleitung der<br />

vorhandenen Angestellten und Arbeiter<br />

(nicht Waldarbeiter) in den neuen Tarifvertrag<br />

für den öffentlichen Dienst der<br />

Länder (TV-L) erfolgen.<br />

Die Überleitung geschieht durch einen<br />

eigenständigen Tarifvertrag (TVÜ).<br />

Durch eine betragsmäßige Überleitung<br />

sollen Einkommensverluste abgewendet<br />

und bestehende Besitzstände gewahrt<br />

bleiben (siehe <strong>BDF</strong>-INFO 06/<strong>2006</strong>).<br />

Die tarifliche Einigung bedarf noch der<br />

endgültigen Abstimmung. Bereits jetzt<br />

steht jedoch fest, dass den Beschäftigten<br />

die im Oktober <strong>2006</strong> zustehenden<br />

kinderbezogenen Entgeltbestandteile in<br />

Form einer Besitzstandszulage fortgezahlt<br />

werden, solange ihnen für diese<br />

Kinder Kindergeld ununterbrochen<br />

gezahlt wird. Für die Höhe dieser Zulage<br />

sind die Verhältnisse im Monat Oktober<br />

<strong>2006</strong> maßgeblich.<br />

Schwierigkeiten können sich dann ergeben,<br />

wenn Beschäftigte, die grundsätzlich<br />

Anspruch auf die kinderbezogenen<br />

Entgeltbestandteile haben,<br />

z.B. wegen Elternzeit im Oktober <strong>2006</strong><br />

kein Entgelt erhalten haben.<br />

Besonderheiten ergeben sich auch,<br />

wenn beide Ehepartner im öffentlichen<br />

Dienst beschäftigt sind und einer der<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

zur Landesbeiratssitzung am 5. Oktober<br />

<strong>2006</strong> in Rheinböllen möchte ich herzlich<br />

einladen. Tagungsort ist das Landhaus<br />

Elbert in Rheinböllen. Die Adresse des<br />

Tagungslokals lautet:<br />

Landhaus Elbert, Am alten Bahnhof 1-3,<br />

55494 Rheinböllen, Tel.: (0 67 64) 90 00<br />

Beginn ist um 9.00 Uhr, voraussichtliches<br />

Ende ist um 16.30 Uhr.<br />

Herr Leonhardt und Herr Dr. Bolz<br />

haben uns ihr Kommen zugesagt.<br />

Neben den Beiratsmitgliedern lade ich<br />

<strong>BDF</strong><br />

Landesbeiratssitzung<br />

Ehegatten in den TV-L übergeleitet wird,<br />

während der andere Ehegatte weiter<br />

unter die Bestimmungen des BAT oder<br />

unter beamtenrechtliche Regelungen<br />

fällt und teilzeitbeschäftigt ist.<br />

Ist der nicht übergeleitete Ehegatte<br />

teilzeitbeschäftigt und erhielt dieser bislang<br />

die kinderbezogenen Entgeltbestandteile,<br />

würden diese nur noch<br />

zeitanteilig gezahlt werden.<br />

In solchen Fällen kann ein Berechtigtenwechsel<br />

beim Kindergeld auf den<br />

Beschäftigten, der in den TV-L übergeleitet<br />

wird, vorgenommen werden.<br />

Diejenigen Beschäftigten, die somit im<br />

Oktober <strong>2006</strong> nicht kindergeldberechtigt<br />

sind und deshalb keinen kinderbezogenen<br />

Ortszuschlagsanteil erhalten,<br />

können bis zum 31. Dezember <strong>2006</strong> einen<br />

Berechtigtenwechsel beim Kindergeld<br />

vornehmen.<br />

Der <strong>BDF</strong> rät daher allen Beschäftigten,<br />

bei denen es zu finanziellen Einbußen<br />

auf Grund von Teilzeitbeschäftigung oder<br />

der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses<br />

im Oktober <strong>2006</strong> bei den kinderbezogenen<br />

Entgeltbestandteilen kommt,<br />

einen Berechtigtenwechsel beim Kindergeld<br />

vorzunehmen.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an<br />

Ihre Bezügestelle oder den <strong>BDF</strong>.<br />

alle interessierten Beschäftigten von<br />

Landesforsten zur Landesbeiratssitzung<br />

ein. Nutzen Sie die Veranstaltung zur<br />

Information und zur Diskussion.<br />

Unterstützen Sie den <strong>BDF</strong> bei seiner<br />

Arbeit durch Gedankenaustausch und<br />

Präsenz.<br />

Die Landesbeiratssitzung bietet Ihnen<br />

die Chance zur Information aus erster<br />

Hand.<br />

Für Rückfragen Tel.: (0 65 61) 48 13<br />

oder (01 70) 4 50 30 01, E-Mail:<br />

otmar_koch@web.de Otmar Koch<br />

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