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Wahrnehmungsbericht 2018

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<strong>Wahrnehmungsbericht</strong> <strong>2018</strong><br />

der Ärztekammer für Wien<br />

Wir vertreten dynamisch die Interessen<br />

aller Ärztinnen und Ärzte und sichern<br />

ihre Zukunft.<br />

Wir nutzen alle Herausforderungen<br />

zur Gestaltung der Zukunft und<br />

übernehmen die Themenführerschaft<br />

im Gesundheitsbereich.<br />

Ärztinnen und Ärzte und deren<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

wirken dabei entschlossen zusammen.<br />

Die ärztliche Ethik ist Basis<br />

unserer Arbeit.<br />

Leitbild der Ärztekammer für Wien


Die im <strong>Wahrnehmungsbericht</strong><br />

verwendeten personenbezogenen<br />

Ausdrücke gelten ausdrücklich für<br />

Personen jeglichen Geschlechts.<br />

Die wichtigsten Erfolge <strong>2018</strong><br />

im Überblick<br />

DON’T SMOKE: Größte medizinisch-ärztliche<br />

Präventionskampagne und erfolgreichstes nicht von<br />

einer politischen Partei gesteuertes Volksbegehren<br />

aller Zeiten<br />

ANGESTELLTE ÄRZTE:<br />

Allgemein<br />

Refundierung von Prüfungsgebühren<br />

MedUni Wien/AKH<br />

Erhöhung der Gehälter um 10 %<br />

Krankenanstaltenverbund der Stadt Wien<br />

Besoldungsreform 17/18<br />

Massive Einbindung in alle Gespräche zu potenziellen<br />

Veränderungen (Ausgliederung, Rufbereitschaft, …)<br />

Erhöhung der Gehälter analog zu den öffentlich<br />

Bediensteten<br />

Ordensspitäler<br />

Erhöhung aller Ärztegehälter um 0,2 % über der<br />

Inflationsrate<br />

Privatkrankenanstalten<br />

Erhöhung der kollektivvertraglichen Grundgehälter<br />

für alle ab 1. Juni 2017 eingetretenen Ärzte mit<br />

Fokus auf die Allgemeinmedizin (Fachärzte: mehr<br />

als 3 %, Allgemeinmediziner: mehr als 6 %<br />

Valorisierung für alle Ärzte, die nicht vom Kollektiv-<br />

vertrag erfasst werden, sowie der Zulagen<br />

um 2,33 %<br />

NIEDERGELASSENE ÄRZTE:<br />

Allgemein<br />

Erhalt des Gesamtvertrags und der Honorarautonomie<br />

trotz Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger<br />

Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten<br />

Möglichkeit, Gruppenpraxen auch am Wochenende<br />

und an Feiertagen zu öffnen<br />

Sicherstellung der Finanzierung von Lehrpraxen durch<br />

öffentliche Fördergelder<br />

Wiener Gebietskrankenkasse<br />

Erhöhung der Tarife für alle Fachgruppen jeweils<br />

über der für <strong>2018</strong>, 2019 und 2020 prognostizierten<br />

Inflationsrate<br />

Erhöhung der Tarife um je 10 % für die Fachgruppen<br />

Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde<br />

pro Jahr; das ergibt eine Erhöhung von mehr als<br />

30 % für <strong>2018</strong> bis 2020<br />

„Startbonus“ von EUR 44.000,- von der Stadt Wien<br />

bei Ordinationsgründung in den Fächern Allgemeinmedizin<br />

(Wien 10.) und Kinder- und Jugendheilkunde<br />

(ganz Wien)<br />

Bonuszahlungen für Ordinationen sowie Gruppenpraxen<br />

in den Fächern Allgemeinmedizin und Kinderund<br />

Jugendheilkunde, die überdurchschnittlich<br />

versorgungswirksam und freiwillig zumindest<br />

25 Stunden pro Woche geöffnet sind<br />

Erhöhung der Tarife um fast 50 % auf endoskopische<br />

Leistungen von Fachärzte für Chirurgie und<br />

Innere Medizin sowie Ausschluss von Zuzahlungen<br />

von Patienten durch Einführung einer Sedierungsposition<br />

Einmalzahlungen von jeweils ca. EUR 7.000,- für Allgemeinmediziner<br />

mit Kassenvertrag (im vierten<br />

Quartal <strong>2018</strong>) und Fachärzte (im ersten Quartal<br />

2019)<br />

Liberalisierung des Jobsharing-Modells, der Regelungen<br />

für Ordinationszeiten und der Bestimmungen für<br />

Vertretungen in Gruppenpraxen<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

2


Im Überblick<br />

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter<br />

Erhöhung der Tarife um ca. 1,6 %<br />

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />

Wirtschaft<br />

Erhöhung der Tarife auf Grundleistungen,<br />

allgemeine Sonderleistungen und Koordinierungsgespräche<br />

um 2,0 %<br />

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen<br />

und Bergbau<br />

Valorisierung von 2,6 % auf alle verhandlungsrelevanten<br />

Positionen<br />

Aufnahme neuer Leistungen<br />

WOHLFAHRTSFONDS:<br />

Stabilität der Pensionen trotz Anpassung der<br />

Leistungen der Alters- und Invaliditätsversorgungen<br />

um 2,1 %<br />

AUS- UND FORTBILDUNG:<br />

Evaluierung der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin<br />

Evaluierung der Ausbildung zum Facharzt<br />

Evaluierung der Basisausbildung<br />

Organisation von mehr als 100 Fortbildungsveranstaltungen<br />

Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien<br />

Erhöhung der Tarife um 1,57 %<br />

Aufnahme neuer Leistungen<br />

PRIVATKRANKENVERSICHERUNGEN:<br />

Erhöhung der Sonderklasse- und Belegarzttarife<br />

um bis zu 3 %<br />

Neues OP-Schema: Erhöhung der Katarakt-<br />

Operationen um ca. 1 % und dauerhafte Eingliederung<br />

der Katarakt-Operationen in OP-Gruppe IV<br />

Gewährleistung von langfristigen Tariferhöhungen<br />

entsprechend der Inflationsrate und Direktverrechnung<br />

bis Ende 2022<br />

Verrechnung von Sonderklassehonoraren für<br />

ambulante (bisher tagesklinische) Leistungen<br />

INTERN:<br />

Medinlive: Erste Onlinezeitung für Gesundheitspolitik<br />

Einrichtung eines Gründerservices GO2ORDI<br />

ISO 9001: Externes Überwachungsaudit der Quality<br />

Austria<br />

3<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


ao. Univ.-Prof. Dr.<br />

Thomas Szekeres<br />

Präsident<br />

MR Dr.<br />

Johannes Steinhart<br />

Vizepräsident<br />

Dr.<br />

Wolfgang Weismüller<br />

Vizepräsident<br />

Dr. Elke Wirtinger<br />

Vizepräsidentin<br />

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!<br />

Die Ärztekammer mit ihren Funktionären und Mitarbeitern, als Interessenvertretung aller Wiener<br />

Ärzte, ist ein wichtiger Faktor des Wiener und des österreichischen Gesundheitswesens, aber vor<br />

allem auch der Gesundheitspolitik auf Landes- und Bundesebene. Wir vertreten die standespolitischen<br />

Interessen der Kollegenschaft in intensiven Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen<br />

genauso wie bei Verhandlungen mit Vertretern der Versicherungen oder anderer Partner<br />

der Ärzteschaft.<br />

Gerade das abgelaufene Jahr hat gezeigt, dass die Ärzteschaft durch die Maßnahmen ihrer Standesvertretung<br />

politisch und medial intensiv wahrgenommen wurde.<br />

<strong>2018</strong> war gesundheitspolitisch ein sehr spannendes Jahr: Gemeinsam mit der Österreichischen<br />

Krebshilfe haben wir das erfolgreichste überparteiliche Volksbegehren Österreichs initiiert. Auf<br />

Bundesebene wurde ein neues Ärztegesetz beschlossen, bei dessen Erstellung auf unsere Einwände<br />

und Vorschläge relativ gut eingegangen bzw. diese auch übernommen wurden. Auf Wiener<br />

Ebene konnten wir mit der Wiener Gebietskrankenkasse und der Stadt Wien für den<br />

niedergelassenen Bereich einen Vertragsabschluss aushandeln, der besonders für Allgemeinmediziner<br />

und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde herausragend war. Auch die beschlossene<br />

Novelle zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, in der unsere Forderung zu Sonderklassehonoraren<br />

für ambulanten Spitalsleistungen, die bisher stationär durchgeführt wurden,<br />

umgesetzt wurde, ist ein Erfolg unserer Lobbyingarbeit auf politischer Ebene.<br />

Aus gesundheitspolitischer Sicht war <strong>2018</strong> – neben dem Wechsel an der Stadtspitze mit einem<br />

neuen Bürgermeister sowie einem neuen Gesundheitsstadtrat – vor allem durch die von der Bundesregierung<br />

geplante Kassenreform geprägt. Wie auch immer die konkrete Umsetzung der bis<br />

dato bekannten Reformmaßnahmen aussehen wird: Wir werden diese genau beobachten und<br />

analysieren und im gegebenen Fall auch unsere Stimme erheben. Entscheidend dabei ist, dass –<br />

unabhängig von der Lösung der Reform an sich – die Leistungen für unsere Patienten nicht verringert<br />

werden.<br />

Alle diese Maßnahmen und Erfolge des abgelaufenen Kalenderjahres finden Sie in diesem <strong>Wahrnehmungsbericht</strong>.<br />

Die Publikation steht als Nachweis für die Leistungen, die wir als Interessenvertretung<br />

für Sie erreicht haben, und dient gleichzeitig der Transparenz unserer Organisation –<br />

damit Sie wissen, wofür Ihre Kammerumlagen verwendet werden.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

4


Vorwort<br />

Lassen Sie uns abschließend noch einige Worte zum Nichtraucherschutz-Volksbegehren DON’T<br />

SMOKE sagen: Das Kippen des generellen Rauchverbots in der Gastronomie durch die Bundesregierung<br />

im Frühling <strong>2018</strong> hat uns dazu animiert, gesundheitspolitisch im Sinne aller Österreicher<br />

aktiv zu werden. Durch die breite Unterstützung von knapp 900.000 Stimmen wurden wir<br />

in diesem Anliegen bestätigt – auch wenn es in Österreich nach wie vor kein Rauchverbot in der<br />

Gastronomie gibt. Es ist jedenfalls zu wünschen, dass die Bundespolitik zu Vernunft zurückkehrt<br />

und die Gesundheit der Österreicher von der Politik den hohen Stellenwert erhält, den sie verdient.<br />

Denn die Gesundheit ist unser höchstes Gut und darf nicht auf dem Altar des Populismus<br />

für ein paar Wählerstimmen gegen jede Vernunft geopfert werden. Dementsprechend hoffen<br />

wir 2019 auf ein Einlenken der Bundesregierung, damit es doch noch zur Wiedereinführung<br />

eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie in Österreich kommt – zum Schutz der Gäste,<br />

der Arbeitnehmer sowie, und vor allem, unserer Kinder, und das ganz unabhängig davon, wie<br />

die zu Redaktionsschluss noch ausstehenden Urteile des Verfassungsgerichtshofs in dieser Causa<br />

ausfallen werden.<br />

5<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Topthema 8<br />

DON’T SMOKE:<br />

Das erfolgreichste<br />

parteiunabhängige<br />

Volksbegehren<br />

Österreichs<br />

Interna 16<br />

Organisation der Wiener 18<br />

Ärztekammer<br />

Statistische Daten 20<br />

Geschäftsgebaren 23<br />

Gremien 25<br />

Gesundheitspolitik 38<br />

AUVA 40<br />

Datenschutz-Grundverordnung 42<br />

Digitalisierung 42<br />

Gesetzesnovellen 46<br />

Standespolitik 50<br />

Diplomverleihungen 52<br />

#draufgschaut – Gesundheits- 52<br />

politik unterm Mikroskop<br />

Kassenplanstellen 54<br />

Kassenverhandlungen 56<br />

Wohlfahrtsfonds 25<br />

Forschungsprojekt 29<br />

„Ärzte und Ärztinnen<br />

in Österreich 1938-1945“<br />

Veranstaltungszentrum 31<br />

Paul-Watzlawick-Ehrenring 32<br />

Theodor-Billroth-Preis / 34<br />

Forschungsförderungspreis<br />

Kollektivvertrag für Angestellte 60<br />

in Ordinationen<br />

Primary Health Care 61<br />

Privatkrankenversicherungen 63<br />

Regionaler Strukturplan Wien 68<br />

Studien 69<br />

Umfrage Krankenanstalten- 70<br />

Arbeitszeitgesetz<br />

Veranstaltungen 74<br />

Verhandlungen mit Dienstgebern 76<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 6


Qualitätssicherung 78<br />

Service 88<br />

Patienten 108<br />

Gesellschaft 124<br />

Arztprüfung 80<br />

Ausbildungsevaluierung 80<br />

Ausschuss für ärztliche 82<br />

Ausbildung<br />

Fortbildungsveranstaltungen 83<br />

Lehrpraxisförderung nach 85<br />

ÄAO 2015<br />

Neue Software zur Führung 90<br />

der Ärzteliste<br />

Elektronische Informationen 91<br />

Elektronisches 92<br />

Anwesenheitsmeldetool<br />

GO2ORDI 93<br />

Jungmediziner 95<br />

Ärztefunkdienst 110<br />

Patientenombudsstelle 113<br />

Patientenschiedsstelle 115<br />

Praxisplan 116<br />

Teddybär-Krankenhaus 119<br />

Vorsorgeaktionen 120<br />

Abendvisite 126<br />

Ärzteball 126<br />

Ausstellungen 130<br />

Filme 131<br />

Kunstführungen 133<br />

Lesungen 134<br />

Ordinationsevaluierungen 87<br />

Mahn- und Inkassostelle 97<br />

math.space.med 135<br />

Pressearbeit 98<br />

Refundierung von 105<br />

Prüfungsgebühren<br />

Medizingeschichtliche 136<br />

Stadtführungen<br />

Medizinischer Musiksalon 137<br />

Schutzverband gegen 106<br />

unlauteren Wettbewerb<br />

Sonderklasseverrechnungsstelle 106<br />

KAV Wien (inkl. AKH)<br />

Med-Kitchen 138<br />

Perspektiven & Impulse 140<br />

Theater 141<br />

Sommerfest 142<br />

Unsere Philosophie – 144<br />

unser Leitbild<br />

7<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Topthema<br />

DON’T SMOKE:<br />

<strong>2018</strong> ist es der Wiener Ärztekammer<br />

gemeinsam mit der Österreichischen<br />

Krebshilfe gelungen, den Nichtraucherschutz<br />

als wichtigstes gesundheitspolitisches<br />

Thema über ein ganzes Jahr<br />

hindurch in der politischen und medialen<br />

Debatte zu platzieren. Von der Ankündigung<br />

zur Abhaltung des Nichtraucherschutz-Volksbegehrens<br />

DON’T SMOKE<br />

zu Beginn des Jahres bis zur Eintragungswoche<br />

des Volksbegehrens Anfang<br />

Oktober und darüber hinaus war DON’T<br />

SMOKE permanent medial präsent und<br />

über Parteigrenzen hinweg ein<br />

politischer Aufreger.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

8


Das erfolgreichste parteiunabhängige<br />

Volksbegehren<br />

Österreichs<br />

9<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Topthema<br />

DON’T SMOKE:<br />

Das erfolgreichste parteiunabhängige<br />

Volksbegehren Österreichs<br />

881.692 Unterschriften für DON’T SMOKE<br />

Den Initiatoren des Volksbegehrens war es von Anfang an<br />

wichtig, keine politische Vereinnahmung der gemeinsamen<br />

Initiative zuzulassen, worin sich u.a. der enorme Erfolg begründet:<br />

Knapp 900.000 Österreicher – exakt 881.692 –<br />

machten mit ihren Unterschriften für ein absolutes Rauchverbot<br />

in der Gastronomie DON’T SMOKE zum erfolgreichsten<br />

parteiunabhängigen Volksbegehren Österreichs, zum insgesamt<br />

erfolgreichsten der vergangenen 15 Jahre sowie zur<br />

Nummer sechs unter allen Volksbegehren der Zweiten<br />

Republik.<br />

Die Unterstützung durch die Ärzteschaft, durch namhafte Experten<br />

sowie die starke Unterstützung der Zivilgesellschaft<br />

haben dabei die Bemühungen sehr bestärkt, einen kräftigen<br />

Rückenwind verschafft und es ermöglicht, dass bereits in der<br />

Unterstützungsphase des Volksbegehrens im Frühjahr knapp<br />

600.000 Unterschriften gesammelt werden konnten.<br />

Über die Sommermonate bis in den Herbst hinein sind in<br />

Wien – neben österreichweiten Insertionen in den Medien –<br />

zahlreiche Informations- und Verteilaktionen in Freizeiteinrichtungen,<br />

Einkaufsstraßen, vor Spitälern, in U-Bahn-Stationen<br />

sowie bei Großevents, z.B. der Baby-Expo, angelaufen.<br />

In den Wiener Bezirksämtern, den Wiener U-Bahnstationen<br />

sowie wichtigen Bahnhöfen österreichweit liefen Informationsspots<br />

auf den jeweiligen TV-Screens, und vier Wiener<br />

Straßenbahn-Garnituren fuhren DON’T SMOKE-gebrandet<br />

durch Wien.<br />

Auch viele renommierte Sportvereine und Sportler unterstützten<br />

das Volksbegehren, so etwa die Fußballvereine FK<br />

Austria Wien und der Wiener Sport-Club, der Eishockeyverein<br />

Vienna Capitals, der Handballverein SG Westwien, der<br />

Basketballverein BC Vienna und der Boxclub Bounce. Beim<br />

Vienna Nightrun am 25. September <strong>2018</strong> liefen Sportler und<br />

Funktionäre dieser Sportvereine sowie etliche prominente<br />

Ex-Spitzensportler – insgesamt ca. 100 Profisportler – gemeinsam<br />

mit 200 weiteren Läufern als DON’T SMOKE-Team<br />

sprichwörtlich für den Nichtraucherschutz.<br />

Vor allem die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in ganz<br />

Österreich hatten einen großen Anteil am Erfolg des Volksbegehrens,<br />

wurden doch in den Ordinationen über Monate<br />

hindurch Informationsmaterialien der Ärztekammer verteilt<br />

und Patienten informiert.<br />

Auch die Landesärztekammern unterstützen durch ihre Medienarbeit<br />

sowie Insertionen in lokalen Medien das Volksbegehren.<br />

Darüber hinaus wurden in Wiener Spitälern<br />

punktuell Infopoints platziert, bei denen Patienten, Personal<br />

und Besucher die Möglichkeit hatten, sich eine Handysignatur<br />

für die bequeme Unterzeichnung des Volksbegehrens<br />

einrichten zu lassen.<br />

Österreich ist Raucherschlusslicht in Europa<br />

Dieses intensive Engagement, die österreichische Bevölkerung<br />

auf das Thema Nichtraucherschutz und die Wichtigkeit<br />

der Beibehaltung der 2015 beschlossenen Novelle zum Nichtraucherschutzgesetz<br />

aufmerksam zu machen, hat sich in<br />

jedem Fall gelohnt. Die Themen Nichtraucherschutz, Gesundheitsvorsorge<br />

und Gesundheitsbewusstsein sind durch die<br />

mediale Begleitung permanent präsent gewesen und werden<br />

auch 2019 die Berichterstattung in den österreichischen<br />

Medien prägen. Denn das Engagement der Ärzteschaft<br />

gemeinsam mit der Krebshilfe für einen umfassenden Nichtraucherschutz<br />

in Österreich, wie er praktisch in ganz Europa<br />

von Spanien bis in die Ukraine und von Schweden bis nach<br />

Griechenland schon Standard ist, wird auch 2019 weitergehen.<br />

Einerseits ist die parlamentarische Debatte darüber noch<br />

nicht abgeschlossen, andererseits stehen noch zwei wichtige<br />

Entscheide des Bundesverfassungsgerichtshofs dazu aus.<br />

Auch wenn die bisherigen Aktivitäten für den Nichtraucher-<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

10


Einleitung des<br />

Volksbegehrens im<br />

Innenministerium:<br />

Daniela Kuch,<br />

Hellmut Samonigg,<br />

Thomas Szekeres<br />

und Paul Sevelda<br />

(v. li n. re)<br />

schutz schon viel zur Bewusstseinsbildung der Österreicher<br />

beigetragen haben, gibt es noch viel zu tun, denn Österreich<br />

schneidet im OECD-Vergleich hinsichtlich des Nikotinkonsums<br />

sehr schlecht ab und gehört beim Nichtraucherschutz<br />

nach wie vor zu den Schlusslichtern in Europa: Während im<br />

OECD-Durchschnitt 18 % der Bevölkerung täglich zur Zigarette<br />

greifen, sind es in Österreich 24 %, und im Gegensatz<br />

zur großen Mehrheit der OECD-Staaten ist der Anteil der<br />

Raucher in Österreich in den vergangenen Dekaden nicht zurückgegangen.<br />

Dass Zigarettenrauch in Lokalen nicht nur ungesund, sondern<br />

auch unbeliebt ist, belegt eine Studie, die von der Ärztekammer<br />

im Juni <strong>2018</strong> österreichweit durchgeführt wurde. Demnach<br />

tritt ein Großteil der Bevölkerung (62 %) für einen umfassenden<br />

Nichtraucherschutz in der Gastronomie ein. Die<br />

mediale und politische Debatte rund um das Nichtraucherschutz-Volksbegehren<br />

wurde auch von ca. zwei Drittel der<br />

Österreicher intensiv mitverfolgt. Die stärksten Argumente<br />

für den Nichtraucherschutz in der Gastronomie sind gemäß<br />

dieser Studie der noch immer lückenhafte Jugendschutz<br />

(94 %), der mangelnde Arbeitnehmerschutz (92 %) sowie<br />

die erwiesenen Gefahren, die durch den Passivrauch ausgehen<br />

(91 %). Es ist demnach evident, dass die Bemühungen<br />

der Regierung, und hier vor allem beim Jugendschutz, nicht<br />

ausreichend sind. Nur ein generelles Rauchverbot in der<br />

Gastronomie kann die Jugend vor den Schäden des Passivrauchs<br />

in der Gastronomie wirksam schützen.<br />

11<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Topthema<br />

DON’T SMOKE:<br />

Das erfolgreichste parteiunabhängige<br />

Volksbegehren Österreichs<br />

Unzureichender Jugend- und Arbeitnehmerschutz<br />

Gerade beim Jugendschutz ist es fraglich, ob die von der<br />

Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen in Österreich<br />

wirklich greifen. Zwar dürfen Tabakwaren zukünftig erst an<br />

über 18-Jährige verkauft und von diesen geraucht werden,<br />

der Zugang zu Gastronomiebetrieben ist aber auch Personen<br />

unter 18 Jahren gestattet. Es ist daher unverständlich, dass<br />

Jugendliche, die selbst nicht rauchen dürf(t)en, in Gastronomiebetrieben<br />

sehr wohl durch Passivrauch anderer Raucher<br />

gesundheitlichen Gefahren direkt ausgesetzt sind. Gleichzeitig<br />

wird es für die Gastronomen schwierig, den Jugendschutz<br />

auch einzuhalten. Der Ausschank von Alkohol an<br />

Minderjährige kann durch den Lokalinhaber mittels Ausweiskontrolle<br />

bei der Bestellung kontrolliert werden. Für Gastronomen<br />

unzumutbar ist aber eine verpflichtende Ausweiskontrolle<br />

rauchender Gäste.<br />

Werbliche Begleitmaßnahmen,<br />

getragen vom DON’T SMOKE-Icon,<br />

unterstützen die Initiative auf<br />

Plakaten, Flyern, Anzeigen, Straßenbahnen,<br />

T-Shirts, aber vor allem durch die<br />

Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Was in der Diskussion rund um den Nichtraucherschutz oft<br />

vernachlässigt wird, ist der Schutz der Arbeitnehmer. Studien<br />

belegen, dass Tabakrauch in Innenräumen zu einer massiven<br />

Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen und somit zu<br />

einem relevanten Gesundheitsrisiko führt. Bereits sehr geringe<br />

Mengen an Tabakrauchbestandteilen ergeben signifikant<br />

erhöhte gesundheitliche – vor allem kardiovaskuläre –<br />

Risiken. Dies hat auch eine im Frühjahr <strong>2018</strong> veröffentlichte<br />

Studie der Initiative „Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde<br />

Umwelt ÄGU“ und der „Initiative für gesunden Wettbewerb<br />

in der Gastronomie“ belegt, in der die Raumluft in Wiener<br />

Gastronomiebetrieben auf Feinststaub untersucht wurde.<br />

Was in Raucherbereichen zu erwarten war, zeigte sich auch<br />

in Nichtraucherbereichen, nämlich stark erhöhte Konzentrationen<br />

an Feinststaub. Die Messungen ergaben, dass in<br />

nahezu allen untersuchten Objekten (sowohl bei permanent<br />

geöffneten bzw. nicht vorhandenen als auch bei geschlossenen,<br />

nur fallweise geöffneten Türen) bedingt durch die Luftströmungen<br />

ein signifikanter Übertritt von Feinststaub vom<br />

Raucher- in den Nichtraucherbereich stattfand.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 12


Darüber hinaus wurde überprüft, inwieweit die Vorgaben des<br />

Tabakgesetzes in Bezug auf räumliche Trennung von<br />

Raucher- und Nichtraucherbereichen erfüllt werden. Auch<br />

hier zeigte sich, dass Verstöße gegen das Rauchverbot –<br />

meist permanent geöffnete oder nicht vorhandene Türen –<br />

die Regel sind. Unter Berücksichtigung aller nötigen Kriterien<br />

erfüllte nur ein geringer Anteil der geprüften Betriebe alle<br />

Vorgaben der zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Vorschriften<br />

des Tabakgesetzes. Es ist davon auszugehen, dass<br />

auch in anderen Teilen Österreichs ähnliche Situationen anzutreffen<br />

sind wie in Wien. In ländlichen Gebieten bleibt das<br />

Tabakgesetz, wie die Alltagserfahrung zeigt, oft völlig unbeachtet.<br />

Massiver volkswirtschaftlicher Schaden<br />

Ernüchternd sind auch die Ergebnisse einer <strong>2018</strong> vom Institut<br />

für Höhere Studien (IHS) präsentierten Studie, in der die<br />

volkswirtschaftlichen Schäden für den Staat durch die Folgen<br />

des Tabakkonsums erläutert wurden. Auch dies ist ein klares<br />

Signal an die Regierung, ihren Kurs der konsequenten Verharmlosung<br />

des Rauchens in Österreich nachhaltig zu hinterfragen.<br />

Das erschreckende Fazit aus den Untersuchungen<br />

sowie aus der täglichen ärztlichen Praxis in Spitälern und<br />

Ordinationen lautet: Rauchen kostet nicht nur Menschenleben,<br />

es kostet dem Staat auch Millionen Euros. Umso wichtiger<br />

sind daher ein umfassender Nichtraucherschutz sowie<br />

die Einführung eines generellen Rauchverbots in der österreichischen<br />

Gastronomie, wie es eigentlich mit 1. Mai <strong>2018</strong><br />

hätte eintreten sollen. Denn abseits aller nicht wegzuredenden<br />

negativen gesundheitlichen Aspekte kosten Tabakkonsumenten<br />

den Staat mehr an Pflege- und Gesundheitsausgaben,<br />

als sie dem Staat durch die Einnahmen durch die<br />

Tabaksteuer letztendlich bringen. Außerdem verursachen<br />

Tabakkonsumenten wegen Arbeitsausfällen durch häufigere<br />

Krankenstände zusätzliche Kosten für die Wirtschaft.<br />

Untersuchungen aus Ländern mit einem generellen Rauchverbot<br />

in der Gastronomie zeigen, dass die Implementierung<br />

dieser Maßnahme nicht nur einen deutlichen Rückgang der<br />

Raucherraten unter der erwachsenen und jugendlichen Bevölkerung<br />

zur Folge hat, sondern auch zu einer deutlichen<br />

Abnahme der tabakassoziierten Morbiditäts- und Mortalitätsraten<br />

beiträgt. Ohne rauchende Jugend gibt es de facto keine<br />

rauchenden Erwachsenen: 80 % der männlichen und 72 %<br />

der weiblichen Raucher in Österreich beginnen vor dem<br />

19. Geburtstag mit dem Rauchen. Nach dem 26. Geburtstag<br />

beginnt kaum noch jemand mit dem Rauchen – dies deckt<br />

sich auch mit internationalen Erhebungen.<br />

Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt der<br />

Konsum von Tabakwaren in Industrieländern das bedeutendste<br />

einzelne Gesundheitsrisiko für Atemwegs-, Herz-Kreislauf-<br />

und Krebserkrankungen dar und wäre somit die größte<br />

vermeidbare Todesursache. Lungenkrebs, bedingt durch Rauchen,<br />

ist in der Europäischen Union die häufigste durch Krebs<br />

bedingte Todesursache.<br />

In Österreich ist ein Drittel aller Krebserkrankungen auf das<br />

Rauchen sowie passives Mitrauchen zurückzuführen, und ca.<br />

13.000 Österreicher sterben jährlich an den Folgen des<br />

Tabakkonsums. Raucher leben durchschnittlich um sieben<br />

13<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Topthema<br />

DON’T SMOKE:<br />

Das erfolgreichste parteiunabhängige<br />

Volksbegehren Österreichs<br />

Jahre kürzer als Nichtraucher. Auch ist wissenschaftlich<br />

erwiesen, dass Passivrauchen dieselben gesundheitlichen<br />

Schäden wie aktives Rauchen verursacht. All diese Fakten<br />

müssten ein Weckruf an die Politik sein, nicht über eine Aufweichung,<br />

sondern vielmehr über eine Verschärfung des<br />

Nichtraucherschutzes zu diskutieren. Die Entwicklung in<br />

anderen EU-Ländern hat gezeigt, dass mit einer Verschärfung<br />

der Rauchverbote Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen,<br />

Angina pectoris und die Frühgeburtenrate sowie die Anzahl<br />

der zu kleinen Neugeborenen reduziert und weniger Lungenkrebs-<br />

und COPD-Neuerkrankungen registriert werden.<br />

Nichtraucherschutz und die Ausweitung von Rauchverboten<br />

retten Leben!<br />

Graz ist die Nummer eins der Landeshauptstädte<br />

Am 8. Oktober <strong>2018</strong>, dem letzten Tag der Eintragungswoche<br />

des Volksbegehrens, stand um 20.00 Uhr das Endergebnis<br />

des Nichtraucherschutz-Volksbegehrens DON’T SMOKE fest.<br />

881.692 Österreicher haben die Initiative mit ihrer Unterschrift<br />

unterstützt, das sind etwas weniger als 14 % aller<br />

Wahlberechtigten. Unter den Landeshauptstädten war Graz<br />

mit einem Unterstützeranteil von knapp 22 % vor Wien und<br />

Eisenstadt die Nummer eins. Das Bundesländerranking führte<br />

Wien vor der Steiermark und Oberösterreich an.<br />

Ordinationsflyer in der<br />

Unterstützungsphase<br />

Bundesland<br />

Summe<br />

Wahlberechtigte<br />

Summe Unterstützer<br />

+ Eintragungen<br />

Anteil<br />

gesamt<br />

Landeshauptstädte<br />

Summe<br />

Wahlberechtigte<br />

Summe Unterstützer<br />

+ Eintragungen<br />

Anteil<br />

gesamt<br />

Burgenland<br />

Kärnten<br />

Niederösterreich<br />

Oberösterreich<br />

Salzburg<br />

Steiermark<br />

Tirol<br />

Vorarlberg<br />

Wien<br />

232.565<br />

436.918<br />

1.288.062<br />

1.100.877<br />

394.218<br />

964.325<br />

541.032<br />

272.580<br />

1.147.633<br />

28.502<br />

53.393<br />

167.389<br />

152.727<br />

46.988<br />

144.497<br />

62.356<br />

32.029<br />

193.811<br />

12,3 %<br />

12,2 %<br />

13,0 %<br />

13,9 %<br />

11,9 %<br />

15,0 %<br />

11,5 %<br />

11,8 %<br />

16,9 %<br />

Eisenstadt<br />

Klagenfurt<br />

St. Pölten<br />

Linz<br />

Salzburg<br />

Graz<br />

Innsbruck<br />

Bregenz<br />

Wien<br />

10.709<br />

73.669<br />

39.319<br />

138.717<br />

99.192<br />

196.741<br />

87.107<br />

19.209<br />

1.147.633<br />

1.761<br />

11.620<br />

5.437<br />

21.834<br />

13.797<br />

43.087<br />

14.057<br />

2.170<br />

193.811<br />

16,4 %<br />

15,8 %<br />

13,8 %<br />

15,7 %<br />

13,9 %<br />

21,9 %<br />

16,1 %<br />

11,3 %<br />

16,9 %<br />

Österreich<br />

6.378.210<br />

881.692<br />

13,8 %<br />

alle LH-Städte<br />

1.812.296<br />

307.574<br />

17,0 %<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 14


Einige Umfragedaten zum Volksbegehren:<br />

Relevanz Nichtraucherschutz<br />

in der Gastronomie:<br />

Wie wichtig ist Ihnen ganz allgemein<br />

das Thema Nichtraucherschutz<br />

in der Gastronomie?<br />

14 %<br />

gar nicht<br />

wichtig<br />

17 %<br />

weniger wichtig<br />

1 %<br />

keine Angabe<br />

47 %<br />

sehr wichtig<br />

22 %<br />

schon wichtig<br />

Ordinationsflyer in der<br />

Eintragungswoche<br />

Eintreten für den Nichtraucherschutz<br />

in der Gastronomie:<br />

Würden Sie sagen, dass Sie für<br />

einen umfassenden Nichtraucherschutz<br />

in der<br />

Gastronomie eintreten?<br />

20 %<br />

nein, auf keinen<br />

Fall<br />

1 %<br />

keine Angabe<br />

43 %<br />

ja, absolut<br />

16 %<br />

nicht unbedingt<br />

19 %<br />

eher ja<br />

Mediale und politische Debatte<br />

mitverfolgt:<br />

Wie intensiv haben Sie bisher die<br />

mediale und politische Debatte<br />

rund um das Volksbegehren<br />

DON’T SMOKE mitverfolgt?<br />

29 %<br />

etwas<br />

1 %<br />

10 % keine Angabe<br />

gar nicht<br />

23 %<br />

sehr intensiv<br />

38 %<br />

immer wieder<br />

Ordinationsplakat in der<br />

Unterstützungsphase<br />

15<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

16


Organisation der Wiener Ärztekammer 18<br />

Statistische Daten 20<br />

Geschäftsgebaren 23<br />

Paul-Watzlawick-Ehrenring 32<br />

Theodor-Billroth-Preis / 34<br />

Forschungsförderungspreis<br />

Gremien 25<br />

Wohlfahrtsfonds 25<br />

Forschungsprojekt „Ärzte und Ärztinnen 29<br />

in Österreich 1938-1945“<br />

Veranstaltungszentrum 31<br />

17 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Organisation der Wiener Ärztekammer<br />

ISO 9001:2015 – ZERTIFIZIERUNG KAMMERAMT<br />

Die Ärztekammer Wien konnte auch <strong>2018</strong> ihre Serviceleistungen verbessern und dies auch beim<br />

durch die Quality Austria GmbH durchgeführten Überwachungsaudit unter Beweis stellen.<br />

Ziel des Überwachungsaudits <strong>2018</strong> war die Feststellung der Konformität mit den Anforderungen<br />

der ISO 9001:2015 sowie die Bewertung der Fähigkeit und Wirksamkeit des Managementsystems.<br />

Die Schwerpunkte dieses Audits lagen <strong>2018</strong> bei der Fortbildung der Mitarbeiter, eines<br />

stringenten Zielvereinbarungssystems sowie der Integration von Entwicklungsprozessen ins Qualitätsmanagementsystem<br />

der Ärztekammer. Durch die Weiterentwicklung des Managementsystems<br />

und die Einführung von neuen Services konnten damit <strong>2018</strong> wieder sichtbare Zeichen<br />

der Serviceorientierung gesetzt werden – das Qualitätsmanagementsystem entspricht mehr denn<br />

je den Anforderungen der ISO 9001:2015.<br />

Die ISO-Zertifizierung ISO 9001 ist der weltweit anerkannte Standard für die Zertifizierung von<br />

Qualitätsmanagementsystemen. Das Kürzel steht für International Organization for Standardization.<br />

ISO 9001 ist universell für alle Branchen und Unternehmen jeder Größe anwendbar. Durch<br />

ein ISO 9001-Qualitätsmanagementsystem wird sichergestellt, dass eine Organisation in der Lage<br />

ist, Kundenanforderungen und rechtliche Anforderungen an ihre Produkte und Dienstleistungen<br />

zu erfüllen. Auch wird dadurch sichergestellt, dass die Organisation laufend an der Verbesserung<br />

der Kundenzufriedenheit arbeitet.<br />

Kammeramtsdirektor<br />

Stabsstelle Recht<br />

Assistenz<br />

Stabsstelle Gesundheitsökonomie<br />

& e-health<br />

Stabsstelle Qualitätsmanagement<br />

& Human Ressources<br />

Finanzen &<br />

interne Verwaltung<br />

Kurie angestellte<br />

Ärzte<br />

Standesführung<br />

Kurie niedergelassene<br />

Ärzte<br />

Medien &<br />

Fortbildung<br />

Rechnungswesen<br />

Kurienbüro<br />

Kurienbüro<br />

Presse<br />

Interne Verwaltung<br />

Sektion berufsberechtigte<br />

Ärzte<br />

Sektion<br />

Allgemeinmedizin<br />

Neue Medien<br />

Sektion Turnusärzte &<br />

Turnusärztekonferenz<br />

Sektion Fachärzte<br />

Fortbildung<br />

Schlichtungsstelle<br />

PKV<br />

HBS-Stelle<br />

Servicestelle<br />

für Studenten,<br />

Jungmediziner &<br />

Medical Job Matching<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

18


MITARBEITERVERÄNDERUNGEN<br />

Auch die Mitarbeiterveränderungen standen <strong>2018</strong> vor allem unter dem Aspekt der Serviceorientierung.<br />

In der Kurie niedergelassene Ärzte wurden mit Christoph Ruprecht, der von der Beschwerdestelle<br />

Wohlfahrtsfonds (→ Wohlfahrtsfonds, Seite 25) in die Kurie gewechselt ist, die personellen<br />

Voraussetzungen für ein Gründerservice geschaffen (→ GO2ORDI, Seite 93). Er kümmert sich<br />

um alle Anliegen in und um Ordinationen und Gruppenpraxen in Bezug auf Gründung und Qualitätssicherung.<br />

Aufgrund der Karenzierungen von MMag. Christine Freudenthaler und Florentine<br />

Rickl wurden Sonja Winkelmann und Claudia Mayer aufgenommen.<br />

Die Kurie angestellte Ärzte wurde im Bereich Sonderklasse und Belegärzte, insb. für Privatkrankenversicherungen<br />

und das Sonderklasse-Controlling (→ Privatkrankenversicherungen, Seite 63),<br />

mit Otto Baidinger, der aus der Kurie niedergelassene Ärzte wechselte, verstärkt.<br />

Für die Nachbesetzung der Beschwerdestelle Wohlfahrtsfonds (→ Wohlfahrtsfonds, Seite 25)<br />

wurde in der Stabsstelle Recht Daniel Krauß eingestellt; dabei wurde festgestellt, dass im Rahmen<br />

dieser Beschwerdestelle vielen Kollegen beim komplexen Thema Wohlfahrtsfonds unmittelbar<br />

geholfen werden konnte.<br />

Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurde eine eigene täglich aktuelle Online-Gesundheitszeitung<br />

mit einer entsprechenden Redaktion förmlich aus dem Boden gestampft (→ medinlive, Seite 100).<br />

Hierfür konnten Mag. Eva Kaiserseder und Claudia Tschabuschnig, MA gewonnen werden, die<br />

unter der Leitung von Mag. Kathrin McEwen für die Inhalte der Online-Zeitung verantwortlich<br />

sind. Mit der Karenzierung von Lisa Lukitsch-Dittlbacher, BA verstärkt Mag. Bernhard Salzer das<br />

Team der Pressestelle, und Mag. Elisa Cavalieri kehrte nach ihrer Karenz in diesen Bereich zurück<br />

und übernahm die Redaktion der Zeitung doktorinwien vom Leiter der Pressestelle, Dr. Hans-<br />

Peter Petutschnig (→ doktorinwien, Seite 100). Alexander Tanasic wurde als Unterstützung für<br />

alle Agenden rund um Social Media aufgenommen, nachdem der Beschluss erfolgt ist, diesen<br />

Bereich aufgrund der immer wichtigeren Rolle in der Kommunikation mit Ärzten von einer externen<br />

Agentur wieder einzusourcen (→ Social Media, Seite 102).<br />

Die damit verbundene Vermehrung der Anzahl der Mitarbeiter, die inkl. geringfügig Beschäftigter<br />

auf ca. 80 angewachsen ist, bringt viele neue Herausforderungen für das Management,<br />

denen man vermehrt Aufmerksamkeit entgegenbringen muss. Aus diesem Grund wurde verstärkt<br />

Augenmerkmerk auf die Führungskräfteschulung der leitenden Mitarbeiter gelegt.<br />

Ziel ist es, eine Orientierung nicht bloß an Zielen, sondern auch an Erfolgen zu implementieren.<br />

<strong>2018</strong> wurden dazu zwei Workshops und zahlreiche Individualschulungen abgehalten, die sicherstellen<br />

sollen, dass die leitenden Mitarbeiter in der Lage sind, ihre Führungsaufgaben bestmöglich<br />

im Sinne der Erfolge für die Ärzteschaft zu erfüllen.<br />

19<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Weiters konnte das Mitarbeiter-Diplom-Fortbildungsprogramm (DFP) implementiert werden, das<br />

vergleichbar dem DFP-Programm für Ärzte, allerdings mit wesentlich weniger Stunden (zumindest<br />

acht Stunden pro Jahr), die regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter sicherstellt. In diesem Zusammenhang<br />

wurde gemeinsam mit der MedAK-OÖ ein Fortbildungsprogramm für <strong>2018</strong> erarbeitet,<br />

das für alle Mitarbeiter von Ärztekammern österreichweit zugänglich ist. Es soll dazu<br />

beitragen, dass Mitarbeiter gut fortgebildet bleiben und auch Kosten, im Gegensatz zu externen<br />

Anbietern, gespart werden. Die Schwerpunkte liegen, neben aktuellen neuen Sachthemen, im<br />

Bereich der für Ärzte relevanten Themen, vor allem im IT-Know-how sowie in Managementtätigkeiten,<br />

die für den Büroalltag relevant sind.<br />

Nachdem nicht absehbar ist, ob sich dieser Prozess durch angestrebte neue Aufgaben der<br />

Ärztekammer, die auch wahrgenommen werden müssen (z.B. Gründerservice, Einkaufsservice,<br />

Verrechnungsservice, Informationsservice etc.), verändert, wird dies auch zukünftig ein ganz<br />

wichtiger Aspekt des Personalmanagements sein.<br />

FUNKTIONÄRSVERÄNDERUNGEN<br />

Im Bereich der Funktionäre war <strong>2018</strong> nach den Ärztekammerwahlen 2017 ein extrem stabiles<br />

Jahr. Es gab lediglich zwei Veränderungen in der Vollversammlung: Dr. Erik Huber folgte auf<br />

Dr. Rudolf Müller, und Dr. Arash Prokourami folgte auf Dr. Maria-Christina Walter. Zudem wurde<br />

ein neues Referat für Militärärzte geschaffen.<br />

Statistische Daten<br />

<strong>2018</strong> verwaltete und betreute die Wiener Ärztekammer ca. 12.760 ordentliche Mitglieder und<br />

ca. 3.100 außerordentliche Mitglieder.<br />

Die ordentlichen Mitglieder<br />

unterteilen sich wie folgt:<br />

25,24 % Berufsberechtigte Ärzte<br />

mit Niederlassung<br />

4,17 % Wohnsitzärzte<br />

16,60 % Ärzte in Ausbildung<br />

37,70 % Berufsberechtigte Ärzte<br />

in Anstellung ohne Niederlassung<br />

16,29 % Berufsberechtigte Ärzte<br />

in Anstellung mit Niederlassung<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 20


0,04 % 90 und älter<br />

0,36 % 80 bis 89<br />

Altersstruktur der<br />

ordentlichen Mitglieder<br />

3,48 % 70 bis 79<br />

15,92 % 60 bis 69<br />

28,99 % 50 bis 59<br />

23,90 % 40 bis 49<br />

20,94 % 30 bis 39<br />

6,37 % unter 30<br />

45,23 % Ordentliche Mitglieder<br />

10,78 % Außerordentliche Mitglieder<br />

30,33 % Abgemeldete Mitglieder<br />

1,15 % Evidenzmitglieder<br />

Die ordentlichen und außerordentlichen<br />

Mitglieder werden,<br />

wie auch die bereits nicht mehr<br />

tätigen, altersversorgten und<br />

verstorbenen Mitglieder sowie<br />

Evidenzmitglieder, in der Ärzteliste<br />

geführt, wodurch sich ein<br />

Gesamtbestand von ca. 28.500<br />

Mitgliedern ergibt.<br />

12,52 % Verstorbene Mitglieder<br />

Die Ärzteliste erfasst alle beruflichen und, in geringem Umfang, auch privaten Veränderungen,<br />

die sich im Laufe eines Berufslebens als Arzt ereignen: Erstanmeldung, Anstellung (Arbeitsplatz-<br />

/Dienstgeberwechsel, Dienstzuteilung), Unterbrechung der ärztlichen Tätigkeit (Mutterschutz,<br />

Karenz, Freijahr), Wechsel zu anderen Landesärztekammern, Erlangung bzw. Führung von Diplomen<br />

sowie Amts- und Berufstiteln, freiberufliche Tätigkeiten (Niederlassung, Wohnsitzarzt,<br />

ärztliche Nebentätigkeiten, Sonderklassegelder), Eintragung und Dokumentation der bestehenden<br />

Berufshaftpflichtversicherung sowie Berufseinstellung (Altersversorgung, Invaliditätsversorgung,<br />

Ableben).<br />

Für <strong>2018</strong> ergaben sich aus all diesen Änderungen durchschnittlich zwischen 600 und 700 Veränderungsmeldungen<br />

pro Woche. Insgesamt wurden <strong>2018</strong> ca. 37.000 Veränderungsmeldungen<br />

in der Ärzteliste der Ärztekammer erfasst.<br />

Exemplarisch angeführt sind:<br />

446 Erstanmeldungen mit einer Fülle von Eintragungsdaten (das ergibt mit Stichtag<br />

31. Dezember <strong>2018</strong> 2.133 Ärzte in Ausbildung) sowie<br />

21 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

509 Anmeldungen einer Niederlassung, 255 Verlegungen und 372 Abmeldungen einer<br />

Niederlassung, womit es mit Stichtag 31. Dezember <strong>2018</strong> in Wien 5.873 niedergelassene<br />

Ärzte gab, die eine Ordination betreiben bzw. als Wohnsitzärzte tätig sind.<br />

Von den 5.337 Niederlassungen, die als Erstordination oder als alleinige Ordination von den<br />

Ärzten betrieben werden, entfallen 1.459 Niederlassungen auf Allgemeinmediziner und<br />

3.878 auf Fachärzte. In 1.998 Niederlassungen sind Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen<br />

eingetragen, während 3.339 ausschließliche Wahlarztniederlassungen sind.<br />

Von diesen 5.337 Ordinationen befinden sich 436 in Wien 1. 236 in Wien 2., 272 in Wien 3.,<br />

150 in Wien 4., 121 in Wien 5., 160 in Wien 6., 153 in Wien 7., 287 in Wien 8., 495 in Wien 9.,<br />

191 in Wien 10., 98 in Wien 11., 180 in Wien 12., 338 in Wien 13., 183 in Wien 14., 124<br />

in Wien 15., 164 in Wien 16., 170 in Wien 17., 324 in Wien 18., 462 in Wien 19., 116 in<br />

Wien 20., 207 in Wien 21., 270 in Wien 22. und 200 in Wien 23.<br />

Für die mit Stichtag 31. Dezember <strong>2018</strong> 9.020 Ärzte, die in Wien ein Anstellungsverhältnis<br />

haben, wurden <strong>2018</strong> etwas mehr als 20.000 Veränderungsmeldungen in der Ärzteliste erfasst.<br />

Diese bezogen sich vor allem auf einen Dienstgeberwechsel, auf den Beginn oder das<br />

Ende einer unselbstständigen Tätigkeit, auf Dienstzuteilungen, Karenzen, Zweitkammermeldungen<br />

sowie auf Landesärztekammerwechsel.<br />

Von den 9.020 Ärzten mit einem Anstellungsverhältnis sind 3.825 in Spitälern, Geriatriezentren<br />

und Pflegewohnhäusern des Krankenanstaltenverbunds der Stadt Wien, 2.018 in<br />

den Universitätskliniken, Zentren und Departments der MedUni Wien, 1.547 in den Ordensund<br />

Privatkrankenanstalten, 523 bei der Wiener Gebietskrankenkasse sowie 1.107 bei sonstigen<br />

Dienstgebern, wie Ambulatorien, Schulen, Labors, private Institute, staatliche Einrichtungen<br />

sowie andere private Unternehmen, beschäftigt.<br />

Bei 184 Mitgliedern erfolgten Eintragungen aufgrund der Gewährung einer Alters- oder<br />

Invaliditätsversorgung. Damit erhielten <strong>2018</strong> 2.510 Wiener Ärzte eine Auszahlung in der<br />

Altersversorgung. Daneben gab es 251 invaliditätsversorgte und 74 befristet invaliditätsversorgte<br />

Mitglieder der Ärztekammer (→ Wohlfahrtsfonds, Seite 25).<br />

Bei 162 Mitgliedern wurden in der Ärzteliste Titelverleihungen und Ernennungen erfasst.<br />

Darüber hinaus versorgte die Ärztekammer ihre Mitglieder mit 910 neu ausgestellten Ärzteausweisen.<br />

Im Zusammenhang mit den in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt<br />

stehenden Ärzten sind vor allem vier Bereiche erwähnenswert:<br />

Registrierung aller Ausbildungsstellenmeldungen: Diese erfolgt seit 2015 über die Ausbildungsstellen-Verwaltungs-Applikation<br />

(ASV-App) der Österreichischen Ärztekammer. 2015<br />

wurden 4.507, 2016 5.309, 2017 7.059 und <strong>2018</strong> 7.828 Meldungen von den Wiener Krankenanstaltenträgern<br />

eingespielt. Somit befinden sich mit Stichtag 31. Dezember <strong>2018</strong> 24.703<br />

Meldungen für Ärzte, die im Landesärztekammerbereich Wien in Ausbildung sind, im System<br />

der ASV-App.<br />

Einreichungen zum Diplom Arzt für Allgemeinmedizin bzw. zum Facharztdiplom (→ Diplomverleihungen,<br />

Seite 52): <strong>2018</strong> waren dies 168 Einreichungen zum Diplom Arzt für Allgemeinmedizin<br />

bzw. 462 Einreichungen zum Facharztdiplom.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 22


Weiters erledigt wurden 113 Vorabbestätigungen der Ärztekammer für bereits abgeleistete<br />

Ausbildungszeiten mit Überprüfung aller Ausbildungszeugnisse sowie Ausstellung und Übermittlung<br />

der für Ärzte und Dienstgeber notwendigen Bestätigungen.<br />

Darüber hinaus erfolgten über die Ärztekammer die Anmeldungen zur Prüfung zum Arzt für<br />

Allgemeinmedizin bzw. zu den Facharztprüfungen (→ Arztprüfung, Seite 80) mit registrierten<br />

150 bzw. 339 Zulassungen.<br />

Geschäftsgebaren<br />

BUDGET<br />

Verhandlungen über Konditionsgestaltung bzw. Einsparungspotenziale aufgrund von Kostenanalysen<br />

und Budgetvorgaben:<br />

Im Rahmen der Budgeterstellung werden aufgrund der getroffenen Zielvereinbarungen mit den<br />

für den laufenden Betrieb des Unternehmens ständig in Kontakt stehenden Lieferanten bzw.<br />

Honorarempfängern Rahmenbeträge für <strong>2018</strong> angesetzt, die dementsprechend die betrieblichen<br />

Aufwendungen gegenüber dem Vorjahresbudget reduzieren, sodass ein ausgeglichenes Jahresergebnis<br />

zu erwarten ist.<br />

Ein wesentlicher, wenn nicht sogar der wichtigste Punkt bei einer Senkung von betrieblichen<br />

Aufwandspositionen ist das Verhandlungsergebnis mit jenen Geschäftspartnern, die nicht nur<br />

im eigenen Interesse, sondern für die Interessen der Ärztekammer und deren Mitglieder<br />

handeln.<br />

BILANZ<br />

Gegenstand der Bilanz ist die Erstellung der Jahresabschlüsse 2017 der Ärztekammer und des<br />

Wohlfahrtsfonds (→ Wohlfahrtsfonds, Seite 25).<br />

Mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung konnte zuvor<br />

dem Kampf- und Aktionsfonds für weitere Kampfmaßnahmen ein Betrag von EUR 1,4 Mio. zugeführt<br />

werden. Das Vermögen der Ärztekammer inkl. Rückstellungen, Fonds und Vorsorgen<br />

beträgt per 31. Dezember 2017 EUR 44,4 Mio.<br />

Der Überschuss im Rahmen des Umlageverfahrens des Wohlfahrtsfonds beträgt EUR 17,0 Mio.<br />

Das Gesamtvermögen des Wohlfahrtsfonds inkl. dem Kapitaldeckungsverfahren in Höhe von<br />

EUR 220,3 Mio. ist um EUR 25,6 Mio. gegenüber dem Jahr davor angestiegen und beträgt per<br />

31. Dezember 2017 EUR 680,3 Mio.<br />

23 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Die beiden Rechnungsabschlüsse sind in den Gremien der Ärztekammer (→ Gremien, Seite 25)<br />

beschlossen worden.<br />

Jahresvoranschlag 2019<br />

(Ausgaben in %)<br />

Gesamtausgaben EUR 19,4 Mio.<br />

19,1 % Umlagen und Beiträge ÖÄK<br />

48,8 % Funktionäre und Personal<br />

19,3 % Infrastruktur und<br />

Mitgliederservice<br />

10,9 % Öffentlichkeitsarbeit<br />

inkl. Fortbildung<br />

2,0 % Andere<br />

0,8 % Gebäude- und Raumaufwand<br />

1,2 % Abschreibungen<br />

Jahresabschluss 2017<br />

(Ausgaben in %)<br />

Gesamtausgaben EUR 15,7 Mio.<br />

20,8 % Umlagen und Beiträge ÖÄK<br />

47,8 % Funktionäre und Personal<br />

18,6 % Infrastruktur<br />

und Mitgliederservice<br />

9,6 % Öffentlichkeitsarbeit<br />

inkl. Fortbildung<br />

2,1 % Andere<br />

0,9 % Gebäude- und Raumaufwand<br />

1,2 % Abschreibungen<br />

KAMMERUMLAGE<br />

Die im Rahmen von Beschlüssen vorgenommenen Senkungen der Wiener Kammerumlage 2012<br />

von 2,1 % auf 1,9 % sowie auch noch 2014 auf 1,7 % verringerten die Jahresergebnisse jeweils<br />

im Vergleich zu den Jahren davor.<br />

Ab 2015 konnten wieder Mehreinnahmen erzielt werden. Für 2016 und 2017 erreichte die<br />

Ärztekammer für die Wiener Kammerumlage mit EUR 13,4 Mio. bzw. EUR 13,3 Mio. unter<br />

Berücksichtigung eines jährlichen Verbraucherpreisindex wieder den Ansatz wie vor den<br />

Senkungen.<br />

Für das Abrechnungsjahr <strong>2018</strong> beläuft sich die Schätzung der Wiener Kammerumlage auf<br />

EUR 14,0 Mio. und bedeutet damit eine weitere Zunahme von 5,5 %.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 24


Die Entwicklung der Gesamtausgaben der Ärztekammer konnte in den letzten sieben Jahren<br />

aufgrund angepasster Sparpolitik mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 7 % geringgehalten<br />

werden. In nachfolgend angeführten Bereichen konnten 2017 sogar Kostensenkungen<br />

verwirklicht werden:<br />

- 1,3 %<br />

Gebäudeaufwand<br />

Kostensenkungen 2017<br />

- 11,1 %<br />

Energie / Strom<br />

- 8,0 %<br />

Instandhaltungen / Wartungen<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

<strong>2018</strong><br />

10.663<br />

11.035<br />

12.738<br />

11.865<br />

11.054<br />

11.138<br />

13.433<br />

13.286<br />

Schätzung: 14.020<br />

Entwicklung<br />

der Kammerumlage Wien<br />

2010 – 2017 + Schätzung <strong>2018</strong><br />

Werte in 1.000 Euro<br />

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000<br />

Gremien<br />

<strong>2018</strong> fanden eine zwei ordentliche (inkl. Erweiterter) Vollversammlungen, vier ordentliche Vorstandssitzungen,<br />

acht Sitzungen des Präsidialausschusses sowie sieben Sitzungen des Verwaltungsausschusses<br />

des Wohlfahrtsfonds statt. Weiters gab es 66 Zusammentreffen der einzelnen<br />

Fachgruppen sowie 236 Zusammentreffen der jeweiligen Bezirksärzte.<br />

<strong>2018</strong> wurden eine Sitzung der Sektion Allgemeinmedizin sowie zwei weitere Sitzungen der<br />

Sektion Allgemeinmedizin gemeinsam mit den Bezirksärztevertretern durchgeführt. Zusätzlich<br />

trafen einander zweimal alle Fachgruppenobleute.<br />

Wohlfahrtsfonds<br />

BEITRÄGE<br />

Auch <strong>2018</strong> stand das Monitoring der Beitragsentwicklung im Fokus des Verwaltungsausschusses.<br />

Da auch <strong>2018</strong> die Verweildauer, also jene Zeit, für die ein Fondsmitglieder samt seinen Hinterbliebenen<br />

Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds bezieht, um 1,19 % gestiegen ist, wurde neu-<br />

25<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

erlich eine Richtbeitragsanpassung erforderlich, die das Entstehen neuer Altlasten verhindern<br />

und die Wertbeständigkeit sichern soll.<br />

LEISTUNGEN<br />

<strong>2018</strong> hat der Wohlfahrtsfonds an insgesamt 2.430 (Zahn-)Ärzte eine Alters- und an 246 (Zahn-)<br />

Ärzte eine Invaliditätsversorgung ausbezahlt. Weiters wurden Leistungen aus der Hinterbliebenenversorgung<br />

an 1.043 Witwen/Witwer sowie an 123 Waisen ausbezahlt. In Summe wurden<br />

<strong>2018</strong> für sämtliche Leistungen EUR 49.639.370,99 ausbezahlt.<br />

Wie auch schon in den Jahren davor hat sich auch <strong>2018</strong> die Erweiterte Vollversammlung für eine<br />

Indexierung der Leistungen des Wohlfahrtsfonds ausgesprochen und eine Anpassung der<br />

Leistungen der Alters- und Invaliditätsversorgungen um 2,1 % beschlossen.<br />

Um eine ausreichende Versorgung von Voll- und Halbwaisen sicherzustellen, hat sich der Ver-<br />

waltungsausschuss weiters dafür ausgesprochen, der Erweiterten Vollversammlung eine Verdopplung<br />

dieser Leistungen per 1. Jänner 2020 zu empfehlen.<br />

Des Weiteren haben sich <strong>2018</strong> gleich zwei Arbeitsgruppen des Verwaltungsausschusses mit der<br />

Frage der Einführung von Ruhensbestimmungen befasst und geprüft, inwieweit der Bezug einer<br />

Wohlfahrtsfondspension trotz Bestehens eines Dienstverhältnisses oder des Weiterarbeitens mit<br />

Kassenverträgen möglich sein soll. Der Verwaltungsausschuss ist der Empfehlung beider Arbeitsgruppen<br />

gefolgt, das bestehende System fürs Erste unverändert zu lassen.<br />

Entwicklung des Vermögens<br />

im Wohlfahrtsfonds der Jahre<br />

2005 bis 2017 inkl. Budgets<br />

<strong>2018</strong> und 2019<br />

Euro in Tausend<br />

800.000<br />

635.756<br />

680.315<br />

721.109<br />

762.359<br />

600.000<br />

Gesamt<br />

583.284<br />

Umlageverfahren<br />

Fürsorgefonds<br />

466.863<br />

Kapitaldeckungsverfahren<br />

421.824<br />

518.848<br />

422.850<br />

393.658<br />

400.000<br />

437.225<br />

332.171 357.672 410.631<br />

332.140<br />

285.571<br />

369.206<br />

277.594<br />

234.976 245.682<br />

305.974<br />

247.026<br />

213.663<br />

220.351 272.401<br />

200.000<br />

191.754<br />

241.441<br />

163.443<br />

155.104 203.015<br />

129.886 154.721 168.908<br />

96.426 119.273 143.260 194.748<br />

168.671<br />

78.184<br />

59.036<br />

33.339 40.080 50.169 41.615 43.448 45.407 49.334<br />

57.678<br />

0<br />

27.545<br />

39.828<br />

47.350<br />

5.857 8.021<br />

0 5 10 15 20 25 30<br />

Jahre 1979 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 <strong>2018</strong> 2019<br />

Budgets<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

26


10 %<br />

Entwicklung<br />

der Veranlagungen<br />

im Wohlfahrtsfonds<br />

Performance<br />

5 %<br />

0 %<br />

0,91 %<br />

2007<br />

– 6,35 %<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

6,66 %<br />

4,56 %<br />

– 0,58 %<br />

6,89 %<br />

2,50 %<br />

4,82 %<br />

2014<br />

2,21 %<br />

2015<br />

2016 4,75 %<br />

2017 3,48 %<br />

<strong>2018</strong> -1,41 %<br />

– 5 %<br />

71,69 % Wertpapiere<br />

EUR 511.323.580,-<br />

25,47 % Immobilien<br />

EUR 181.688.221,-<br />

Vermögenswerte im<br />

Wohlfahrtsfonds<br />

(Stand: 31. Dezember <strong>2018</strong>)<br />

0,31 % Golddukaten<br />

EUR 2.237.867,-<br />

2,52 % Geldmittel<br />

EUR 17.937.741,-<br />

0,01 % Beteiligung<br />

EUR 36.336,-<br />

100 %<br />

EUR 713.223.745,-<br />

VERMÖGENSENTWICKLUNG INKL. IMMOBILIEN<br />

Im Rahmen der Veranlagung in Investmentfonds wurden weitere Anteile im Wert von 21,3 Mio.<br />

Euro im WFF-Masterfonds investiert.<br />

Zuletzt wurden im Oktober 2017 für die Veranlagung zwei Mietzinshäuser im Eigentum erworben<br />

(Wien 1., Franz-Josefs-Kai 13 mit EUR 12,0 Mio. und Wien 1., Karlsplatz 2 mit EUR 14,6 Mio.);<br />

diese dienen zur weiteren Entwicklung der Immobilienerträge.<br />

27<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Das Vermögen des Wohlfahrtsfonds ist überwiegend in Investmentfonds (ca. 73 %), und direkt<br />

erworbenen Immobilien (25 %) veranlagt und erzielte in den letzten zehn Jahren eine durchschnittliche<br />

Rendite von 2,6 %.<br />

Wien 1., Franz-Josefs-Kai 13<br />

Wien 1., Karlsplatz 2<br />

BESCHWERDEMANAGEMENT<br />

Das 2014 geschaffene Beschwerdemanagement hat auch <strong>2018</strong> Tätigkeiten übernommen, die<br />

außerhalb der ausschließlichen Beschwerdebearbeitung lagen. So wie auch im Jahr davor wurden<br />

zur Vermeidung von Höchstbeitragsvorschreibungen bzw. Schätzverfahren sowohl im Bereich<br />

des Wohlfahrtsfonds als auch im Bereich der Kammerumlage (→ Kammerumlage, Seite 24) Einkommensunterlagen<br />

nachgefordert. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden durch die Beschwerdestelle<br />

680 Ärzte nochmals individuell kontaktiert, womit im Wohlfahrtsfonds eine<br />

Abrechnungsquote von knapp 100 % erreicht werden konnte. Zudem wurden mehr als 250<br />

zahlungssäumige Mitglieder im Zuge des Beschwerdemanagements persönlich kontaktiert, um<br />

eine gerichtliche Beitragseintreibung abzuwenden und alternative Zahlungsmöglichkeiten zu<br />

finden. Weiters konnten ca. 100 Beschwerdefälle außergerichtlich geklärt und somit eine<br />

Weiterleitung an das Verwaltungsgericht verhindert werden.<br />

Das Beschwerdemanagement hat sich auch <strong>2018</strong> als wichtige Servicestelle im Bereich des Wohlfahrtsfonds-<br />

und Kammerumlagenbeitragssystems bewährt.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

28


Forschungsprojekt<br />

„Ärzte und Ärztinnen in Österreich 1938-1945“<br />

Das von der Ärztekammer unterstützte Forschungsprojekt „Ärzte und Ärztinnen in Österreich<br />

1938–1945. Entrechtung, Vertreibung, Ermordung“ (drmed1938.univie.ac.at/) befindet sich kurz<br />

vor Abschluss.<br />

Bislang wurde durch die Forschung nicht einmal die konkrete rechtliche Grundlage der Entrechtung<br />

und Verfolgung der als jüdisch definierten bzw. politisch missliebigen Ärzte in Österreich<br />

umfassend geklärt.<br />

Ziel des am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien durchgeführten<br />

Projekts ist die umfassende historische Aufarbeitung von Entrechtung und Verfolgung österreichischer<br />

Ärzte in der NS-Zeit. Im Zuge des Projekts werden die rechtlichen Grundlagen für diskriminierende<br />

Maßnahmen wie Entzug der Approbationen, der Kassenzulassungen und<br />

Entlassungen aus dem Spitalsdienst sowie deren konkrete Umsetzung erforscht.<br />

Alle zwischen 1938 und 1945 aus „rassischen“, politischen oder anderen Gründen, wegen ihrer<br />

sexuellen Orientierung oder Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft diskriminierten und<br />

verfolgten Ärzte werden dabei erfasst und ihre individuellen Schicksale rekonstruiert. Der Fokus<br />

liegt sowohl auf dem beruflichen Werdegang der Betroffenen als auch auf ihren weiteren<br />

Lebenswegen nach März 1938.<br />

Im Zuge der Recherchen konnten bislang 4.245 Verfolgte ermittelt werden, wovon 3.420 als<br />

„jüdisch“ im Sinne der NS-Rassengesetze galten. Dem Großteil der Betroffenen gelang bis 1941<br />

die Flucht, die im Land Verbliebenen wurden zumeist deportiert und ermordet, sofern sie nicht<br />

durch „Mischehen“ geschützt waren.<br />

Schwieriger zu identifizieren sind die als „Mischlinge“ Verfolgten, da ihnen die Genehmigung<br />

zur Ausübung des ärztlichen Berufs nicht entzogen wurde. Sie verloren<br />

jedoch die Kassenverträge und Stellen im öffentlichen Dienst.<br />

Analog verfuhr die NS-Gesundheitsverwaltung mit denjenigen, die zwar<br />

selbst als „arisch“ galten, jedoch mit rassisch Verfolgten verheiratet<br />

waren.<br />

Ursprünglich hätten die Forschungsergebnisse und Biografien in einem<br />

repräsentativen Gedenkbuch im Verlag der Ärztekammer Ende <strong>2018</strong> publiziert<br />

werden sollen. Aufgrund von zu spät eingelangten Texten einzelner<br />

Autoren wird sich die Fertigstellung aber verzögern: Geplanter<br />

Erscheinungstermin des Buches ist nunmehr Mitte 2019.<br />

29<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Der lange Weg von Wien nach<br />

New York:<br />

Am 15. April 1918 immatrikulierte<br />

der am 31. Oktober 1898 in<br />

Drohobycz, Galizien (Drohobytsch,<br />

Ukraine), geborene Emanuel<br />

Hauser an der Universität Wien<br />

und promovierte dort am<br />

13. November 1925 zum „Doctoris<br />

Universae Medicinae Nomen et<br />

Honores“.<br />

In Wien betrieb er ein Institut<br />

für Physikalische Medizin am<br />

Schottenring 17. In diesem Haus<br />

befand sich auch das Café<br />

Schottenring.<br />

1941 gelang ihm die Flucht in die<br />

USA. Seine Berufsberechtigung als<br />

Arzt in den USA erhielt Hauser am<br />

1. Jänner 1942.<br />

Am 28. Jänner 1946 wurde er<br />

amerikanischer Staatsbürger.<br />

Hauser verstarb am 26. August<br />

1960 in Jewett, Green County,<br />

New York.<br />

Dank an die Tochter Susan Hauser.<br />

Fördergeber des Projekts in unterschiedlichem Ausmaß sind, neben der Wiener Ärztekammer,<br />

der Jubiläumsfonds der österreichischen Nationalbank, der Zukunftsfonds der Republik Österreich,<br />

der Nationalfonds der Republik Österreich, die Jewish Claims Conference/New York, die<br />

Länder Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg, die Stadt<br />

Wien/MA 7 – Kulturabteilung sowie die Landesärztekammern in Burgenland, Kärnten, Tirol und<br />

Vorarlberg.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 30


Veranstaltungszentrum<br />

<strong>2018</strong> fanden 1.402 Sitzungen im Veranstaltungszentrum statt. Davon wurden 1.026 Sitzungen<br />

von der Wiener Ärztekammer bespielt. Die restlichen Sitzungen betrafen externe Institutionen<br />

(einschließlich der Österreichischen Ärztekammer).<br />

Der stärkste Veranstaltungsmonat war der November mit insgesamt 163 Sitzungen.<br />

Jänner<br />

Februar<br />

126<br />

120<br />

Jänner<br />

Februar<br />

101<br />

91<br />

links:<br />

Anzahl der Sitzungen<br />

gesamt<br />

März<br />

April<br />

Mai<br />

128<br />

140<br />

131<br />

März<br />

April<br />

Mai<br />

98<br />

109<br />

100<br />

rechts:<br />

Anzahl der Sitzungen<br />

Wiener Ärztekammer<br />

Juni<br />

129<br />

Juni<br />

94<br />

Juli<br />

43<br />

Juli<br />

28<br />

August<br />

60<br />

August<br />

42<br />

September<br />

127<br />

September<br />

85<br />

Oktober<br />

161<br />

Oktober<br />

117<br />

November<br />

163<br />

November<br />

112<br />

Dezember<br />

74<br />

Dezember<br />

49<br />

0 30 60 90 120 150<br />

0 30 60 90 120<br />

Sitzungssaal für die<br />

Vollversammlung<br />

31<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Paul-Watzlawick-Ehrenring<br />

„Mit den ‚Resonanzen‘ hat Rosa die kritische Theorie neu formuliert.” – Ein größeres Kompliment<br />

kann man wohl kaum aussprechen, als es Michael Krüger, Poet und Verleger des renommierten<br />

Hanser Verlags, getan hat. Hartmut Rosa, der zuletzt mit seinem Buch „Resonanzen“ für heftige<br />

Diskussionen gesorgt hat, ist der Träger des Paul-Watzlawick-Ehrenrings <strong>2018</strong>, der ihm am<br />

19. September <strong>2018</strong> im Billrothhaus übergeben wurde.<br />

Der Paul-Watzlawick-Ehrenring<br />

Rosa, geboren 1965 im Schwarzwald, ist seit 2005 Professor für Allgemeine und Theoretische<br />

Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena und seit 2013 zugleich Direktor des Max-<br />

Weber-Kollegs an der Universität Erfurt. Davor lehrte er an der Universität Augsburg, an der Universität<br />

Duisburg-Essen und an der New School for Social Research in New York. Er promovierte<br />

1997 an der Humboldt-Universität zu Berlin und habilitierte sich 2004 in Jena.<br />

Rosa ist Herausgeber der internationalen Fachzeitschrift Time & Society. 2006 erhielt er den<br />

Thüringer Forschungspreis für Grundlagenforschung, 2016 den Tractatus-Preis für philosophische<br />

Essayistik und <strong>2018</strong> den Erich-Fromm-Preis. Er leitet mehrere bedeutende Forschungsprojekte,<br />

darunter die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Kollegforschergruppe<br />

„Landnahme, Beschleunigung, Aktivierung. Dynamik und (De-)Stabilisierung moderner Wachstumsgesellschaften“.<br />

Seine Bücher wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt und weltweit rezipiert. Zu den wichtigsten<br />

Veröffentlichungen zählen: „Identität und kulturelle Praxis. Politische Philosophie nach Charles<br />

Taylor“ (Frankfurt/M. und New York, Campus 1998), „Beschleunigung. Die Veränderungen der<br />

Zeitstrukturen in der Moderne“ (Frankfurt/M., Suhrkamp 2005), „Soziologische Theorien“ (mit<br />

David Strecker und Andrea Kottmann, Konstanz, UVK/UTB 2007), „Resonanz. Eine Soziologie<br />

der Weltbeziehung“ (Berlin, Suhrkamp 2016) sowie „Unverfügbarkeit (Unruhe bewahren)” (Salzburg,<br />

Residenz Verlag <strong>2018</strong>).<br />

Für Rosa ist der Paul-Watzlawick-Ehrenring eine hohe Ehre: „Die Verleihung des Paul-Watzlawick-Ehrenrings<br />

ist mir eine große Freude. Tatsächlich sehe ich eine enge Verwandtschaft zwischen<br />

Watzlawicks Denken und meinem eigenen Versuch, subjektive Erfahrungen ebenso wie<br />

soziale Phänomene aus der Natur und Struktur von Beziehungen zu erklären und auf diese Weise<br />

Psychologie und Soziologie zu verbinden. Was mich aber ebenso freut, ist die Materialität des<br />

Rings selbst: Er symbolisiert ein Möbiusband, und dieses Symbol benutzen wir in meinem<br />

Arbeitsbereich, um das Verhältnis von Sozialität und Materialität, oder von Natur und Kultur, zu<br />

veranschaulichen“, so Rosa.<br />

Der Paul-Watzlawick-Ehrenring ist eine Hommage an den großen österreichischen Psychoanalytiker<br />

und Sprachphilosophen Paul Watzlawick, der Bestseller wie „Anleitung zum Unglücklichsein“<br />

und „Wie wirklich ist die Wirklichkeit?“ verfasst hat und als Mitbegründer des Konstruktivismus<br />

gilt: „Man kann nicht nicht kommunizieren.“<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

32


Der Paul-Watzlawick-Ehrenring<br />

ging <strong>2018</strong> an Hartmut Rosa,<br />

Professor für Allgemeine und<br />

Theoretische Soziologie an der<br />

Friedrich-Schiller-Universität in Jena<br />

und Direktor des Max-Weber-<br />

Kollegs an der Universität Erfurt.<br />

(im Bild links mit dem Vorsitzenden<br />

des Kuratoriums Hubert Christian<br />

Ehalt und Ärztekammerpräsident<br />

Thomas Szekeres)<br />

Für die Ärztekammer ist der Paul Watzlawick-Ehrenring ein Appell an die österreichische Wirtschaft<br />

und Politik: „Wir müssen in Zukunft alles tun, damit große Denker und Forscher in Österreich<br />

selbst die Voraussetzungen finden, um hier erfolgreich tätig zu sein. Wir brauchen die<br />

Intelligenz im Lande, um im globalen Wissensbewerb erfolgreich zu bleiben“, so Ärztekammerpräsident<br />

Thomas Szekeres.<br />

Mit der Ringvergabe ehrt die Ärztekammer Persönlichkeiten, die über alle Disziplinen hinaus den<br />

Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft gefördert haben, sich mit Kommunikation und<br />

Kommunikationstheorien auseinandersetzen und im humanitären Geist von Paul Watzlawick forschen<br />

und arbeiten. Die bisherigen Preisträger waren der Religionssoziologe Peter L. Berger<br />

(2008), die Literaturwissenschafterin und Begründerin der „Kollektiven Erinnerungsforschung“<br />

Aleida Assmann (2009), der Historiker und Schriftsteller Rüdiger Safranski (2010), der Architekturkritiker<br />

und Lyriker Friedrich Achleitner (2011), der Physiker und Mathematiker Walter Thirring<br />

(2013), die Literaturwissenschafterin, Kulturphilosophin und Schriftstellerin Ruth Klüger (2015),<br />

der Philosoph und Autor Konrad Paul Liessmann (2016) sowie der Schriftsteller und Essayist Franz<br />

Schuh (2017).<br />

Der Ring, eine Kreation der Meisterklasse Paolo Piva von der Hochschule für angewandte Kunst,<br />

ist aus hochkarätigem Gold und steht symbolisch für das „nie aufhörende wache Denken“.<br />

33<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Theodor-Billroth-Preis /<br />

Forschungsförderungspreis<br />

Am 17. Dezember <strong>2018</strong> fand die Preisverleihung des Theodor-Billroth-Preises der Wiener Ärztekammer<br />

und des Forschungsförderungspreises der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen<br />

AG, diesmal im Erste Campus, statt.<br />

Den Theodor-Billroth-Preis erhielten zu gleichen Teilen Johannes Koren von der Wiener Universitätsklinik<br />

für Neurochirurgie, Johannes Längle von der Wiener Universitätsklinik für Chirurgie<br />

und Maximilian Tscharre vom Wilhelminenspital (inzwischen ist Tscharre im Landesklinikum Wiener<br />

Neustadt, Abteilung für Innere Medizin, Gastroenterologie und Hepatologie tätig).<br />

Johannes Koren<br />

Johannes Koren hat sich mit der Ermittlung der diagnostischen<br />

Genauigkeit einer neuen Quellenlokalisationsmethode für epileptische<br />

Anfallsaktivität, insb. zu Beginn des Anfalls, befasst. Er<br />

kam zu der Erkenntnis, dass die iktale Quellenlokalisationsmethode<br />

aufgrund der hohen Sensitivität und des hohen negativ<br />

prädikativen Werts zu einer korrekten Lokalisation des epileptischen<br />

Anfallsursprungs beitragen und routinemäßig im Epilepsie-Monitoring<br />

bzw. in der prächirurgischen Epilepsieabklärung<br />

eingesetzt werden kann.<br />

Johannes Längle<br />

Johannes Längle fand heraus, dass Patienten mit kolorektalen<br />

Lebermetastasen, die hohe DNA-Schäden aufweisen, eine<br />

Hochrisikogruppe darstellen. In weiterer Folge konnte er Biomarker<br />

für Strangbrüche erforschen, die für die Prognose und<br />

das Therapieversprechen bei Patienten mit Darmkrebs und<br />

Lebermetastasen dienen könnten.<br />

Maximilian Tscharre<br />

Maximilian Tscharre analysierte Unterschiede in Bezug auf Behandlungsmodalitäten<br />

und Mortalität für Patienten mit STEMI<br />

im „Wiener Model“ in- und außerhalb der Regelarbeitszeiten.<br />

Es stellte sich heraus, dass für die Mehrheit der Patienten, die<br />

außerhalb der Regelstunden therapiert wurden, im „Wiener<br />

Modell“ der Zeitpunkt der Einlieferung in ein Spital keinerlei<br />

Auswirkung auf die kurz- (30 Tage) und langfristige Mortalität<br />

(drei Jahre) bei Patienten mit STEMI hatte.<br />

Auch der Forschungsförderungspreis der Erste Bank der oesterreichischen<br />

Sparkassen AG wurde <strong>2018</strong> an drei Preisträger vergeben.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

34


Erster Preisträger ist Thomas Gremmel von der Wiener Universitätsklinik<br />

für Innere Medizin II. Die Ergebnisse seiner Studie<br />

sprechen für den Einsatz von medikamentösen Therapien zur<br />

Senkung der Thrombozytenzahlen bei myeloproliferativen Neoplasien,<br />

um das Ansprechen auf Aspirin zu erhöhen, sowie für<br />

die Durchführung von weiteren Studien zur Wirksamkeit von<br />

anderen Blutplättchenhemmern bei diesen Patienten.<br />

Thomas Gremmel<br />

Der zweite Preis ging zu gleichen Teilen an Ines Tinhofer vom<br />

Landesklinikum Wiener Neustadt, Chirurgische Abteilung, und<br />

Harald Leiss von der Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin III.<br />

Ines Tinhofer<br />

Ines Tinhofer stellte einerseits mit High resolution episcopic microscopy<br />

die Architektur dermaler Arterien der Felderhaut des<br />

Oberschenkels dar, zum anderen untersuchte sie im Rahmen<br />

ihrer Forschungsarbeit einen Unterschied der Anzahl arterioarterieller<br />

Anastomosen im Zentrum und in der Überlappungszone<br />

des Angiosoms der A. genus descendens und benachbarter<br />

Angiosomen. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse zur<br />

Topologie dienen als Basis für die Diagnose und Erforschung<br />

von Pathologien.<br />

Harald Leiss<br />

Harald Leiss konnte im Rahmen seiner Studie die Rolle von<br />

miR155 an der Entstehung systemischer Manifestationen im<br />

Pristaninduzierten Lupus beobachten. Dies brachte ihn zur Erkenntnis,<br />

dass die Blockierung von miR155 einen zukünftigen<br />

therapeutischen Ansatz im systemischen Lupus erythematodes<br />

darstellen könnte.<br />

Zusätzlich zu den beiden Preisen wurde <strong>2018</strong> erstmalig das<br />

Gütesiegel des Theodor-Billroth-Preises sowie des Forschungsförderungspreises der Erste Bank<br />

der oesterreichischen Sparkassen AG vergeben. Das Gütesiegel wurde ins Leben gerufen, da die<br />

Bewerberzahlen in den letzten Jahren stark zugenommen haben und viele Arbeiten trotz sehr<br />

hoher Qualität nicht mit einem Preis ausgezeichnet werden konnten.<br />

Mit dem Gütesiegel des Theodor-Billroth-Preises wurden folgende Kollegen ausgezeichnet:<br />

Marlies Antlanger, Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin III: „Impact of systemic-volume<br />

status on cardiac magnetic resonance T1 mapping”<br />

Thomas Karonitsch, Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin III: „mTOR senses environmental<br />

cues to shape the fibroblast-like synoviocyte response to inflammation”<br />

35<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Barbara Hinterbuchinger, Wiener Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie: „Psychotic-like<br />

experiences in esoterism: A twilight zone?”<br />

Edit Porpaczy, Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin I: „Aggressive B-cell lymphomas in<br />

patients with myelofibrosis receiving JAK1/2 inhibitor therapy”<br />

Mit dem Gütesiegel des Forschungsförderungspreises der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen<br />

AG wurden folgende Kollegen ausgezeichnet:<br />

Farsad Eskandary, Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin III: „A randomized trial of bortezomib<br />

in late antibody-mediated kidney transplant rejektion“<br />

Barbara Bennani-Baiti, Wiener Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin: „MRI for<br />

the assessment of malignancy in BI-RADS 4 mammographic microcalcifications“<br />

Panagiotis Kapetas, Wiener Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin: „Virtual touch<br />

IQ elastography reduces unnecessary breast biopsies by applying quantitative ‘rule-in’ and<br />

‘rule-out’ threshold values”<br />

Stefan Palkovits, Hanusch-Krankenhaus, Augenabteilung: „Test-retest reproducibility of the<br />

microperimeter MP3 with funds image tracking in healthy subjects and patients with macular<br />

disease”<br />

Grundsätzlich wenden sich beide Preise an junge Forscher aus sämtlichen medizinischen Sparten,<br />

wobei es ein Anliegen der Jury ist, neben den theoretischen Arbeiten auch mehr klinische Forschungsarbeiten<br />

in den Pool an potenziellen Arbeiten aufzunehmen. Des Weiteren wird gezielt<br />

versucht, Arbeiten auch abseits des universitären Bereichs zu etablieren.<br />

Um die Verleihung beider Preise können sich alle im Bereich Wien tätigen Ärzte bewerben. Im<br />

Falle des Forschungsförderungspreises der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG gilt<br />

dies auch für promovierte Mediziner, die nicht Mitglied der Wiener Ärztekammer sind. Da beide<br />

Preise sowohl der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses als auch der Förderung der<br />

wissenschaftlichen Tätigkeit in der freien Praxis dienen sollen, sind Klinik-, Abteilungs- und Institutsvorstände<br />

(ausgenommen als Co-Autoren) von der Bewerbung ausgeschlossen. Als Einreicher<br />

kommen nur Erstautoren in Frage, die in den vorhergehenden fünf Jahren vor der Einreichung<br />

nicht Preisträger des Theodor-Billroth-Preises oder des Forschungsförderungspreises der Erste<br />

Bank der oesterreichischen Sparkassen AG waren.<br />

Die Arbeiten dürfen weder vor dem 1. Juni des Vorjahrs in schriftlicher Form veröffentlicht noch<br />

für einen anderen Preis eingereicht worden sein. Sie sollen die Ergebnisse eigener wissenschaftlicher<br />

Tätigkeiten bzw. experimenteller Untersuchungen aus einem Fachgebiet der Medizin zum<br />

Inhalt haben. Habilitationsschriften können nicht eingereicht werden. Von der Einreichung eben-<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

36


falls ausgeschlossen sind wissenschaftliche Arbeiten, die zum überwiegenden Teil im Rahmen<br />

eines Auslandsaufenthalts durchgeführt und von dieser ausländischen Institution publiziert<br />

werden.<br />

Zur Beurteilung der Arbeiten wird vom Vorstand der Ärztekammer eine ärztliche Jury eingesetzt.<br />

Es können auch beliebig viele (Fach-)Referenten herangezogen werden. Für die Verleihung der<br />

Preise oder deren Teilung ist die einfache Mehrheit der Juroren erforderlich.<br />

37<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Gesundheitspolitik<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

38


AUVA 39<br />

Datenschutz-Grundverordnung 42<br />

Digitalisierung 42<br />

Gesetzesnovellen 46<br />

39<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Die von der Regierung geplanten<br />

Einsparungen bei der AUVA lösten<br />

heftige Proteste aus. Letztendlich<br />

konnte die Diskussion über die<br />

Zukunft der AUVA dann doch<br />

wieder in friedlichere Bahnen<br />

gelenkt werden.<br />

AUVA<br />

Im ersten Quartal <strong>2018</strong> sorgten Regierungspläne, die Einsparungen bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt<br />

(AUVA) in Milliardenhöhe vorsahen, sowie ein internes „Sparpapier“ der<br />

AUVA, das auch Spitalsschließungen enthielt, für einiges Aufsehen. Schaffe die AUVA diese Einsparungen<br />

nicht, solle sie aufgelöst und ihre Aufgaben anderen Krankenkassen übertragen werden,<br />

verlautete aus der Regierung. Die Ärztekammer sprach sich massiv gegen diese Pläne und<br />

damit gegen jegliche Einsparungen und eine damit verbundene Leistungsreduktion aus.<br />

Die AUVA ist mit ihren Spitälern und Services eine der am besten funktionierenden Institutionen<br />

in Österreich. Diese hervorragende Unfallversorgung wurde aufgrund der Pläne der Regierung<br />

leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Grundsätzlich zu hinterfragen war die im Regierungsprogramm<br />

geforderten EUR 500 Mio. an Einsparungen. Hier fehlte es an Konzepten, da sowohl die Gesundheitsministerin<br />

als auch der Vizekanzler die Spitäler und Rehabilitationseinrichtungen der<br />

AUVA nicht schließen wollten, wie sie öffentlich mehrfach versicherten. Doch Budgetkürzungen<br />

führen unweigerlich zu Leistungseinschränkungen. Der Wunsch nach niedrigeren Beiträgen wäre<br />

damit nach hinten losgegangen: Die 500 geforderten Einsparungseuromillionen sind genau der<br />

Betrag, um den es bei der angekündigten Senkung der Arbeitgeberbeiträge für die Unfallversicherung<br />

von 1,3 % auf 0,8 % ging. Würde die AUVA zerschlagen und somit die Unfallversicherung<br />

die Kosten der Behandlung und Nachbehandlung von Arbeitsunfällen nicht mehr decken,<br />

könnten Arbeitsunfallopfer diese Kosten zukünftig bei ihren Arbeitgebern einklagen. Bei Auflösung<br />

der AUVA müssten andere Träger die Unfallspitäler und Rehabilitationseinrichtungen übernehmen.<br />

Die Finanzierung müsste dann durch die Länder und/oder Krankenkassen erfolgen, was<br />

eine Verschiebung der Kosten zu den Versicherten bzw. den Steuerzahlern bedeuten würde.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 40


Ein lösungsorientiertes Gespräch zwischen dem AUVA-Obmann und der Gesundheitsministerin<br />

hat die Diskussion über die Zukunft der AUVA dann doch wieder in friedlichere Bahnen gelenkt.<br />

Dies war auch dringend notwendig, denn es braucht konstruktive Reformpläne, damit die ausgezeichnete<br />

Unfallversorgung in Österreich erhalten bleibt.<br />

Dessen ungeachtet war es eine Forderung der Ärztekammer, dass die Stadt Wien (Krankenanstaltenverbund<br />

der Stadt Wien) und die AUVA zukünftig enger kooperieren, um die Unfallversor-<br />

gung in Wien auch weiterhin durch Traumanetzwerke auf allerhöchstem Niveau sicherzustellen.<br />

DIE UNFALLKRANKENHÄUSER UND REHABILITATIONSZENTREN DER AUVA<br />

UKH Salzburg<br />

UKH Klagenfurt<br />

RZ Bad Häring<br />

ambulante Fälle 37.069<br />

stationäre Fälle 5.730<br />

Operationen 4.845<br />

Gipse, Verbände,... 30.542<br />

UKH Graz<br />

ambulante Fälle 50.217<br />

stationäre Fälle 6.656<br />

Operationen 5.123<br />

Gipse, Verbände,... 22.652<br />

ambulante Fälle 45.482<br />

stationäre Fälle 4.564<br />

Operationen 3.798<br />

Gipse, Verbände,... 38.495<br />

UKH Linz<br />

ambulante Fälle 51.420<br />

stationäre Fälle 6.315<br />

Operationen 4.380<br />

Gipse, Verbände,... 23.533<br />

Fälle 1.163<br />

stationäre Tage 41.115<br />

RK Tobelbad<br />

Fälle 1.974<br />

stationäre Tage 68.032<br />

RZ Weißer Hof<br />

Fälle 1.508<br />

stationäre Tage 62.254<br />

UKH Kalwang<br />

TZW Standort Meidling 1<br />

RZ Wien Meidling<br />

ambulante Fälle 11.096<br />

ambulante Fälle 66.573<br />

Fälle 309<br />

stationäre Fälle 3.179<br />

stationäre Fälle 7.718<br />

stationäre Tage 14.563<br />

Operationen 2.161<br />

Operationen 4.498<br />

Gipse, Verbände,... 5.893<br />

Gipse, Verbände,... 39.348<br />

TZW Standort Lorenz Böhler/Brigittenau 2<br />

stationäre Fälle 6.190<br />

ambulante Fälle 65.876<br />

Reha-Zentrum<br />

(RZ) Weißer Hof<br />

TZW Standort<br />

Lorenz Böhler/Brigittenau<br />

Operationen 4.543<br />

Gipse, Verbände,... 36.850<br />

UKH Linz<br />

Reha-Zentrum<br />

(RZ) Wien Meidling<br />

TZW Standort<br />

Meidling<br />

Reha-Zentrum<br />

(RZ) Bad Häring<br />

UKH Salzburg<br />

UKH Kalwang<br />

Reha-Klinik<br />

(RK) Tobelbad<br />

UKH Graz<br />

UKH Klagenfurt<br />

1<br />

Schwerpunkt: Akutversorgung Polytraumafälle<br />

2<br />

Schwerpunkt: Rekonstruktive Chirurgie<br />

Zuverlässiges Netz für alle<br />

370.000 Patienten pro Jahr<br />

41<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Datenschutz-Grundverordnung<br />

Ab 25. Mai <strong>2018</strong> waren die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch<br />

für den gesamten internen Bereich der Ärztekammer anzuwenden. Zu diesem Zweck wurde nicht<br />

nur ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt, sondern waren auch von der Ärztekammer<br />

die allgemeinen Erfordernisse eines Verarbeitungsverzeichnisses sowie von Datenschutz-Folgeabschätzungen<br />

für jene Bereiche des Kammeramts zu gewährleisten, in denen sensible Daten<br />

verarbeitet werden. Zudem wurden die internen Datenschutz- und Compliance-Richtlinien nachgeschärft<br />

und an die neue Rechtslage angepasst.<br />

Ein Schwerpunkt in der Umsetzung der neuen, europaweit geltenden Datenschutzregelungen<br />

lag nicht nur auf der internen Mitarbeiterschulung, sondern auch auf der Bereitstellung von umfassendem<br />

Informationsmaterial und Hilfestellungen insb. für den niedergelassenen Bereich.<br />

Bereits Ende 2017 begonnen, setzte die Ärztekammer die Unterstützung zur zeitgerechten Vorbereitung<br />

für die Zeit ab dem 25. Mai <strong>2018</strong> für die niedergelassene Ärzteschaft <strong>2018</strong> engmaschig<br />

fort: Am 28. Februar <strong>2018</strong> fand die Folgeveranstaltung „Brennpunkt Medizin – Datenschutzgrundverordnung<br />

brandneu“ im Billrothhaus statt.<br />

Mit Unterstützung eines externen Datenschutzexperten wurde im ersten Quartal <strong>2018</strong> an sämtlichen<br />

für die niedergelassene Ärzteschaft für die Umsetzung der DSGVO benötigten Dokumenten<br />

mit Hochdruck gearbeitet. Da in zentralen Punkten bis Ende März <strong>2018</strong> Unklarheit herrschte<br />

und deshalb auch noch gesetzliche Klarstellungen geplant waren, konnten die Dokumente (Muster<br />

Verarbeitungsverzeichnis, Ausfüllhilfen, Einverständniserklärungen etc.) erst Mitte April <strong>2018</strong><br />

kostenlos den Ärzten zur Verfügung gestellt werden. Damit einhergehend wurde bis Ende Mai<br />

<strong>2018</strong> eine Gratis-Hotline installiert, um so den enormen Ansturm an telefonischen und schriftlichen<br />

Anfragen bewältigen zu können. Parallel wurden die Fachgruppen in Sitzungen mit Vorträgen<br />

entsprechen geschult.<br />

Digitalisierung<br />

Nach der schrittweisen Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte<br />

(ELGA) in den Spitälern des Krankenanstaltenverbunds<br />

der Stadt Wien im Dezember 2015 hätte, gemäß ELGA-Gesetz,<br />

die Elektronische Gesundheitsakte im Juli 2016 auch bereits im<br />

niedergelassenen Bereich etabliert sein sollen.<br />

Wie die Ärztekammer schon von Anfang an behauptet hat, ist<br />

dieser Zeitplan niemals real gewesen und die Praxis hat auch gezeigt, dass es noch Jahre dauern<br />

wird, bis ELGA, falls je überhaupt vollständig und für die Ärzteschaft sinnvoll, etabliert ist.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 42


<strong>2018</strong> hat sich wieder in Umfragen bestätigt, dass im Bereich der Spitäler die Spitalsärzte ELGA<br />

kaum nutzen bzw. teilweise nicht einmal wissen, dass es ELGA gibt bzw. wie es benützt werden<br />

kann, weil der Informationsgehalt aktuell für die Patientenbetreuung wenig nützlich ist.<br />

E-MEDIKATION<br />

2017 hat man sich nach jahrelangen Verhandlungen endlich auf die Finanzierung der e-Medikation<br />

geeinigt und im Frühjahr <strong>2018</strong> die entsprechenden Förderrichtlinien abgestimmt. Im niedergelassenen<br />

Bereich hat <strong>2018</strong> die Ausrollung der e-Medikation in einzelnen Bundesländern<br />

begonnen.<br />

Aus Sicht der Wiener Ärztekammer war es ein Erfolg, dass die e-Medikation in Wien als letztes<br />

Bundesland erst 2019 ausgerollt werden wird, weil damit in Wien schon <strong>2018</strong> zahlreiche Erfahrungen<br />

gesammelt werden konnten, wie der Roll-out am besten funktionieren könnte.<br />

Die e-Medikation ist eine Datenbank, in der von Ärzten verordnete bzw. von Apotheken abgegebene<br />

Medikamente und wechselwirkungsrelevante, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel gespeichert<br />

werden sollen. In der persönlichen e-Medikationsliste, in die zukünftig über das ELGA-Portal<br />

Einsicht genommen werden können soll, können Patienten sowohl die verschriebenen und in<br />

der Apotheke bereits abgeholten Medikamente als auch offenen Rezepte einsehen. Nachdem<br />

die zentralen Fragen der Ärzteschaft zu dem Thema (Usability und Finanzierung) geklärt werden<br />

konnten, steht einer Ausrollung 2019 aufgrund der Vorarbeiten <strong>2018</strong> nichts mehr im Wege.<br />

Ergänzt werden müsste dieses Roll-out aus Sicht der Ärzteschaft allerdings mit gesetzlichen Klarstellungen,<br />

um die ELGA-Bürokratie zu vermindern, z.B. im Bereich des situativen Opt-out in der<br />

Arztordination. Hierzu wurden <strong>2018</strong> Vorschläge erarbeitet, die im zuständigen Ministerium auf<br />

Umsetzung warten.<br />

E-BEFUNDE<br />

Gänzlich anders sieht es bei den e-Befunden aus. Die Ärztekammer rät hier niedergelassenen<br />

Ärzten, ELGA hinsichtlich der Befunde keinesfalls zu implementieren. Auch hier gilt: Zuerst muss<br />

die Usability von ELGA inkl. Suchfunktionen hergestellt werden, und dann muss sich die öffentliche<br />

Hand überlegen, wer die Kosten der Implementierung in die Arztsoftware den niedergelassenen<br />

Ärzten finanziert. Von der Klärung all dieser Fragen ist man derzeit aber noch sehr weit<br />

entfernt, sodass eine Umsetzung der e-Befunde im niedergelassenen Bereich auch auf längere<br />

Sicht extrem unwahrscheinlich ist.<br />

Für die Ärzteschaft kommt hinzu, dass e-Befunde, vor allem bei chronisch kranken Menschen,<br />

ohne eine Suchfunktion bzw. einem kurzen „patient summary“, verbunden mit haftungsrechtlichen<br />

Klarstellungen, unakzeptabel ist.<br />

43<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

E-PAKET UND EKOS – ELEKTRONISCHES KOMMUNIKATIONSSERVICE<br />

Im Zuge der Verhandlungen zur Finanzierung der laufenden Kosten zur e-Medikation wurde mit<br />

dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bereits Ende 2017 ein umfassendes<br />

e-Paket abgeschlossen.<br />

Als erster Schritt wird ab 2019 ein Elektronisches Überweisungs- und Zuweisungssystem eingeführt.<br />

Dieses System mit dem Namen eKOS (Elektronisches Kommunikationsservice) ist aber kein<br />

Bewilligungssystem vergleichbar dem Arzneimittelbewilligungssystem (ABS), sondern eben ein<br />

ausschließliches Elektronisches Überweisungs- und Zuweisungssystem.<br />

Den Start macht die Nutzung für Zuweisungen zu CT und MRT, zu nuklearmedizini-schen und<br />

humangenetischen Untersuchungen, zur klinisch-psychologischen Diagnostik sowie zu Knochendichtemessungen.<br />

Später kommen dann auch Zuweisungen für Röntgenuntersuchungen, Röntgentherapien<br />

und Sonografie in das System. Die Bewilligungen müssen die Patienten weiter<br />

selbst einholen.<br />

Auch bei diesem Projekt ist es gelungen, dass sowohl Anschub- als auch Folgekosten komplett<br />

von den Sozialversicherungen übernommen werden – für eKOS stellt der Hauptverband der<br />

österreichischen Sozialversicherungsträger für die flächendeckende Verwendung pauschal EUR<br />

2,1 Mio. zur Verfügung. Die Implementierung soll 2019 abgeschlossen sein. Im Gegenzug dazu<br />

steigt auch der Tarif der Vorsorgeuntersuchung auf EUR 91,- an.<br />

Vorstellen kann man sich eKOS ähnlich dem Boardingpass beim Fliegen: Entweder man erhält<br />

die Überweisung wie bisher ausgedruckt – was am Anfang sicher die überwiegende Form sein<br />

wird –, oder aber der Patient erhält die Überweisung über eine App der Sozialversicherung auf<br />

sein Handy bzw. andere Formen, die erst noch entwickelt werden.<br />

Als weiterer Schritt wurde im Dezember <strong>2018</strong> beschlossen, dass 2021/2022 das e-Rezept in<br />

Österreich eingeführt werden soll. Auch hier ist es gelungen, dass die Finanzierung der Kosten<br />

für die Ärzteschaft gesichert ist.<br />

E-IMPFPASS<br />

Mit der Umsetzung des e-Impfpasses wird einer jahrelangen Forderung der Ärztekammer<br />

nach einem ärztlich sinnvollen ELGA-Projekt endlich „Leben eingehaucht“.<br />

Die Finanzierung der Pilotierung des e-Impfpasses erfolgt gemeinsam vom Bundesministerium<br />

für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, allen neun<br />

Bundesländern und den Sozialversicherungen.<br />

Die ELGA GmbH wurde im Juni <strong>2018</strong> mit der Umsetzung der Pilotierung des e-Impfpasses<br />

beauftragt und begann unmittelbar danach mit den Projektarbeiten. Die Ärztekammer war von<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 44


Beginn an in das Projekt involviert und wird dies auch unter Voraussetzung auf die fortdauernde<br />

Einhaltung diverser Grundbedingungen bleiben. Die wesentlichsten dieser Bedingungen für ein<br />

erfolgreiches Projekt sind die Mitwirkung der Ärzteschaft, die freiwillige Teilnahme von Pilotärzten<br />

und die Abgeltung deren Kosten, eine Ausrollung nur nach Abnahme seitens der Ärztekammer<br />

sowie die Kostenabgeltung bei entstehenden Mehrkosten.<br />

Im Rahmen des Pilotprojekts soll der e-Impfpass zusammen mit den Landessanitätsdirektionen<br />

sowie ausgewählten niedergelassenen Ärzten erprobt werden. Die Pilotphase soll die öffentlichen<br />

Impfstellen sowie ca. 30 ausgewählte Pilotärzte in Niederösterreich, der Steiermark und Wien<br />

umfassen. Mitwirken können nur niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde<br />

und Allgemeinmediziner – also Ärzte, die üblicherweise Kinder impfen –, da das Pilotprojekt vorerst<br />

nur als Zielgruppe Personen zwischen null und sechs Lebensjahren umfasst.<br />

Die Impfdaten werden in einem zentralen österreichischen Impfregister gespeichert. Dies ermöglicht<br />

eine nahezu vollständige und standardisierte Impfdokumentation, die den Papier-Impfpass<br />

zukünftig ersetzen soll. Durch Verknüpfung mit dem nationalen österreichischen Impfplan sollen<br />

personalisierte Impfempfehlungen über den e-Impfpass und damit mehr Service und Komfort<br />

für die Patienten möglich werden.<br />

Es ist geplant, den e-Impfpass im Rahmen des Pilotprojekts zu evaluieren und dann ab 2021<br />

schrittweise in ganz Österreich einzuführen.<br />

DATENSICHERHEIT<br />

Auch <strong>2018</strong> gab es weltweit einige Datenskandale (z.B. Facebook/Cambridge Analytica), sodass<br />

mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass es auch bei ELGA<br />

keine 100 %-ige Datensicherheit geben wird.<br />

Auch wenn sich die ELGA-Verantwortlichen abfeiern lassen, wie viele Tausende Daten doch im<br />

System schon integriert seien, ist ELGA nach wie vor ein Datenfriedhof, da diese Daten niemanden<br />

interessieren und zudem leichter gehackt werden können als bislang. Die Ärztekammer rät<br />

daher allen Patienten, sich von ELGA abzumelden. Ca. 250.000 Österreicher sind diesem Rat bereits<br />

gefolgt. Die Ärztekammer vertritt zudem auch weiterhin die Auffassung, dass man ein Optin<br />

bei ELGA schaffen sollte, d.h. Ärzte und Patienten freiwillig entscheiden, ob sie mitmachen<br />

wollen oder nicht. Gerade die Datenskandale bzw. auch die Tendenzen der Datenschutz-Grundverordnung<br />

(→ Datenschutz-Grundverordnung, Seite 42) zeigen ganz deutlich in die Richtung,<br />

dass man Datenverarbeitung nur mit Zustimmung der Betroffenen durchführen sollte. Warum<br />

das gerade bei höchstsensiblen Gesundheitsdaten anders sein soll, ist aus Sicht der Ärzteschaft<br />

unverständlich.<br />

<strong>2018</strong> hat sich die Ärztekammer auch erfolgreich dagegen gewehrt, dass ELGA-Daten u.a. in<br />

anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke weitergegeben werden dürfen. Zwar wurde<br />

45<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

eine Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes beschlossen, die dies grundsätzlich ermöglichen<br />

würde, die zuständige Gesundheitsministerin, die einer solchen Weitegabe zustimmen<br />

muss, war aber mit der Ärztekammer einer Meinung, dass dies nicht durchgeführt werden soll.<br />

Gesetzesnovellen<br />

ÄRZTEGESETZ<br />

Eine Novelle des Ärztegesetzes hat insb. folgende zwei weitreichende Änderungen gebracht:<br />

Anstellung von Ärzten bei Ärzten:<br />

Nach jahrelangen Forderungen der Ärzteschaft wurde nunmehr die Möglichkeit der Anstellung<br />

von Ärzten bei Ärzten geschaffen und gesetzlich klargestellt, dass eine Anstellung von<br />

Ärzten bei Ärzten jedenfalls rechtlich zulässig ist.<br />

In Einzelordinationen dürfen Ärzte im Umfang eines Vollzeitäquivalents von 40 Wochenstunden,<br />

in Gruppenpraxen (egal, wie viele Gesellschafter) im Umfang von zwei Vollzeitäquivalenten<br />

angestellt werden, wobei ein Vollzeitäquivalent zur Anstellung von höchstens zwei<br />

Ärzten berechtigt. Eine Einzelordination darf also maximal zwei Ärzte im Umfang von 40<br />

Stunden pro Woche, eine Gruppenpraxis maximal vier Ärzte im Umfang von 80 Stunden pro<br />

Woche anstellen. Die Beschränkungen sind erforderlich, um die Abgrenzung zur Rechtsform<br />

der Krankenanstalt sicherzustellen.<br />

Kassenärzte oder Kassengruppenpraxen dürfen jedoch Ärzte nur dann anstellen, wenn es<br />

auch eine entsprechende einzel- oder gesamtvertragliche Regelung mit der zuständigen Krankenkasse<br />

gibt. Verhandlungen zu diesem Thema wurden bereits aufgenommen.<br />

Für die Bezahlung der bei niedergelassenen Ärzten bzw. Gruppenpraxen angestellten Ärzte<br />

soll noch 2019 ein Kollektivvertrag zwischen den beiden Bundeskurien der Österreichischen<br />

Ärztekammer abgeschlossen werden, der aktuell verhandelt wird.<br />

Die Möglichkeit der Anstellung Arzt bei Arzt gilt ausschließlich für zur selbstständigen Berufsausübung<br />

berechtigte Ärzte. Im Rahmen der Ausbildung besteht unabhängig von der<br />

neu geschaffenen Anstellung Arzt bei Arzt weiterhin die Möglichkeit, gesamt zwölf Monate<br />

der Ausbildung in der Lehrpraxis eines niedergelassenen Arztes im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses<br />

zu absolvieren.<br />

Notarztausbildung:<br />

Das Ausbildungssystem der Notärzte wird ebenfalls Neuerungen unterzogen. Das vorliegende<br />

Konzept sieht eine Erweiterung des bisherigen notärztlichen Lehrgangs von 60 auf 80 Einheiten,<br />

einen definierten notärztlichen klinischen Kompetenzerwerb im Rahmen einer zumindest<br />

dreijährigen selbstständigen und unselbstständigen Berufsausübung, die Teilnahme<br />

an zumindest 20 dokumentierten notärztlichen Einsätzen sowie die Absolvierung einer theoretischen<br />

und praktischen Abschlussprüfung vor. Neu soll auch sein, dass Turnusärzte ohne<br />

Anleitung und Aufsicht Einsätze im Rahmen krankenanstaltenangebundener organisierter<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

46


Notarztdienste absolvieren können, wenn die obenstehenden Ausbildungsnachweise erfüllt<br />

sind und eine individuelle Freigabe durch den Leiter der Organisationseinheit, an die der<br />

organisierte Notarztdienst angebunden ist, vorliegt.<br />

Darüber hinaus wird im Ärztegesetz erstmals klargestellt, wie symptomatische Therapien in der<br />

Palliativmedizin ihre Zulässigkeit finden. So soll es bei Sterbenden insb. auch zulässig sein, im<br />

Rahmen palliativmedizinischer Indikationen Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung<br />

schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts<br />

vitaler Lebensfunktionen überwiegt.<br />

Die geplante Neueinführung der Berufsbezeichnung „Primararzt bzw. Primarius in Ruhe“ wurde<br />

in der Letztversion des Gesetzes doch nicht übernommen. Somit können Personen die Berufsbezeichnung<br />

„Primararzt bzw. Primarius in Ruhe“ nach Beendigung der primarärztlichen Tätigkeit<br />

weiterhin nicht führen.<br />

Alle Änderungen werden 2019 wirksam.<br />

ERWACHSENENSCHUTZGESETZ<br />

Am 1. Juli <strong>2018</strong> ist das 2. Erwachsenenschutzgesetz in Kraft getreten. Primäres Ziel der Novelle<br />

ist die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit<br />

oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.<br />

Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, sollen –<br />

soweit das möglich ist – selbst über ihre rechtlichen Beziehungen bestimmen.<br />

Zur Erreichung dieses Ziels wurden die bisherigen Vertretungsmodelle und Alternativen zur Sachwalterschaft<br />

ausgebaut, wodurch eine Stärkung der Autonomie im Rechtsverkehr und in persönlichen<br />

Angelegenheiten erreicht werden soll. Die betroffenen Menschen werden in den oft<br />

nicht einfachen Entscheidungsprozessen stärker als bisher begleitet und unterstützt. Die gerichtliche<br />

Rechtsfürsorge wird auf ihren Kern, nämlich die Vertretung von Menschen in rechtlichen<br />

Belangen, zurückgeführt.<br />

Das Gesetz hat Auswirkungen auf den gesamten ärztlichen Bereich, da z.B. die Unterscheidung<br />

zwischen „einfachen“ und „schwerwiegenden“ medizinischen Behandlungen wegfällt. Neu ist<br />

auch, dass ein Patient, dessen Entscheidungsfähigkeit fraglich ist, zukünftig nachweislich dabei<br />

unterstützt werden muss, sich ein eigenes Urteil über eine medizinische Behandlung zu bilden,<br />

bevor auf eine Stellvertretung zurückgegriffen wird. Der behandelnde Arzt hat dazu Angehörige,<br />

Vertrauenspersonen oder Fachleute im Umgang mit Menschen in solchen schwierigen Lebenslagen<br />

hinzuzuziehen, damit sie dem Patienten helfen (sofern er damit einverstanden ist). Nur<br />

wenn es nicht gelingt, einem Patienten mit fragwürdiger Entscheidungsfähigkeit zur Selbstbestimmung<br />

zu verhelfen, oder wenn der Patient klar nicht entscheidungsfähig ist, kommen die<br />

Stellvertretungsinstrumente zum Einsatz. Der Wille der vertretenen Person ist aber auch im Fall<br />

einer Vertretung stets zu beachten.<br />

47<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Die Ärztekammer hat anlässlich des Inkrafttretens des Erwachsenenschutzgesetzes mehrere<br />

Informationsveranstaltungen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen,<br />

Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) organisiert, bei denen auch das vom BMVRDJ gemeinsam<br />

mit den Bundesländern und den wichtigsten Krankenanstaltenträgern erarbeitete Konsenspapier<br />

vorgestellt und erläutert wurde.<br />

SOZIALVERSICHERUNGSREFORM<br />

Die am 13. Dezember <strong>2018</strong> im Parlament<br />

beschlossene Sozialversicherungsreform mit<br />

der Zusammenlegung der Krankenkassen<br />

war das große Politthema <strong>2018</strong>. Dabei werden<br />

die neun Landesgebietskrankenkassen<br />

zu einer Österreichischen Gesundheitskasse<br />

(ÖGK), die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />

Wirtschaft mit der Sozialversicherungsanstalt<br />

der Bauern und die Versicherungsanstalt<br />

öffentlich Bediensteter mit der<br />

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und<br />

Bergbau zusammengelegt. Die Krankenfürsorgeanstalt<br />

der Stadt Wien bleibt bestehen.<br />

Die Ärzteschaft war in die Gespräche um<br />

diese Reform immer am Rande eingebunden,<br />

wobei die zentrale Botschaft der Ärztekammer<br />

war, dass auch weiterhin regionale<br />

Möglichkeiten mit regionalen Partnern erhalten<br />

bleiben müssen, da die Versorgung einer<br />

Großstadt mit Kassenärzten natürlich anders<br />

funktioniert als in ruralen Regionen. Weiters<br />

war es Ziel der Ärztekammer, unbedingt<br />

auch den Gesamtvertrag im neuen System<br />

zu erhalten, weil gerade bei der neuen<br />

„Megakrankenkasse“ ÖGK das kollektive<br />

Verhandeln der Ärzteschaft im Wege der Ärztekammer von besonderer Bedeutung ist. Auch<br />

der Wahlarztbereich sollte weiter ins neue System übergeleitet werden.<br />

Dies gelang dann auch: In der Umsetzung durch die Regierung konnte der Gesamtvertrag<br />

erhalten werden, ebenso wie regionale Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. regionale Honorarvereinbarungen,<br />

regionale Stellenpläne und regionale Projekte im Rahmen der Zielsteuerung<br />

Gesundheit (z.B. die Ärztefunkdienstprojekte). Auch der Wahlarztkostenrückersatz wurde im<br />

Ergebnis unverändert in die neue Organisationsform der Sozialversicherungen übergeführt.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 48


Ab 1. April 2019 werden die Landesgebietskrankenkassen von einem Überleitungsausschuss gesteuert,<br />

ab 1. Jänner 2020 gibt es dann nur mehr die ÖGK.<br />

Die ÖGK soll mit der Österreichischen Ärztekammer einen Gesamtvertrag abschließen. Derzeit<br />

ist nicht abzusehen, wie lange die Vertragsverhandlungen dazu dauern werden. Jedenfalls<br />

bleiben aufgrund der Übergangsbestimmungen die bisherigen Verträge sowohl zwischen der<br />

Ärztekammer und der Wiener Gebietskrankenkasse inkl. der vereinbarten Honorarerhöhungen<br />

bis Ende 2020, als auch die Verträge der einzelnen Vertragsärzte/Vertragsgruppenpraxen, weiter<br />

unverändert in Geltung (→ Kassenverhandlungen, Seite 56). Auch der Wahlarztkostenrückersatz<br />

läuft unverändert weiter.<br />

Alles in allem war die Sozialversicherungsreform keine Gesundheitsreform, sondern eine ausschließliche<br />

Organisationsreform, die für die Ärzteschaft nur insofern Bedeutung hat, als sich die<br />

Partner massiv verändern werden. Ob die Reform erfolgreich sein wird und welche konkreten<br />

Auswirkungen sie auf die Vertragsärzte bzw. die gesamte ambulante Versorgung haben wird,<br />

wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen.<br />

49<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Standespolitik<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

50


Diplomverleihung 52<br />

#draufgschaut – Gesundheitspolitik 52<br />

unterm Mikroskop<br />

Kassenplanstellen 54<br />

Kassenverhandlungen 56<br />

Studien 69<br />

Umfrage Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz 70<br />

Veranstaltungen 74<br />

Verhandlungen mit Dienstgebern 76<br />

Kollektivvertrag für Angestellte in Ordinationen 60<br />

Primary Health Care 61<br />

Privatkrankenversicherungen 63<br />

Regionaler Strukturplan Wien 68<br />

51<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Diplomverleihungen<br />

Am 27. Juni bzw. 7. November <strong>2018</strong> haben 46 Ärzte ihr Diplom zur bestandenen Prüfung zum<br />

Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Facharzt in der Ärztekammer überreicht bekommen (→ Arzt-<br />

prüfung, Seite 80).<br />

Die Veranstaltung soll den jungen Kollegen die Möglichkeit geben, in festlichem Rahmen mit<br />

ihren Familien und Freunden die bestandene Arztprüfung zu feiern.<br />

#draufgschaut – Gesundheitspolitik unterm Mikroskop<br />

In fünf Interviewrunden des Formats<br />

„#draufgschaut – Gesundheitspolitik<br />

unterm Mikroskop“ hat der Obmann<br />

der Kurie angestellte Ärzte,<br />

Wolfgang Weismüller, mit Politikern<br />

über die Entlastung der Spitalsambulanzen,<br />

die Finanzierung des<br />

Spitalssystems sowie über das<br />

Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz<br />

gesprochen:<br />

Pamela Rendi-Wagner,<br />

Dagmar Belakowitsch,<br />

Gerald Loacker,<br />

Peter Kolba und Josef Smolle<br />

(v. o. n. u.)<br />

Die Nationalratswahl im Herbst 2017 hat einige Neuerungen gebracht. So folgte der SPÖ-ÖVP-<br />

Regierung eine ÖVP-FPÖ-Regierung, in der Opposition konnte man nun die SPÖ, die NEOS und<br />

die Liste PILZ finden.<br />

Neue Machtverhältnisse bedeuten zumeist neue Politikausrichtungen – auch hinsichtlich der Gesundheitspolitik.<br />

Dies hat die Ärztekammer zum Anlass genommen, um das neue Regierungsprogramm<br />

genauer unter die Lupe zu nehmen und die Gesundheitssprecher der österreichischen<br />

Parlamentsparteien zu Themen, die Spitalsärzte betreffen, zu befragen. Seitens der Regierung<br />

waren Nationalratsabgeordneter Josef Smolle (ÖVP) und die Gesundheitssprecherin der FPÖ und<br />

Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch eingeladen, von der Opposition kamen die Abgeordneten<br />

und Gesundheitssprecher Pamela Rendi-Wagner (SPÖ), Gerald Loacker (NEOS) und<br />

Peter Kolba (Liste PILZ).<br />

Für die Ärztekammer hat die Entlastung der Spitalsambulanzen<br />

oberste Priorität. In den Gesprächen mit den Abgeordneten<br />

zeigte sich, dass diese grundsätzlich dieselbe<br />

Auffassung haben – die Lösungsvorschläge waren allerdings<br />

sehr unterschiedlich. Für Rendi-Wagner z.B. „muss<br />

das Thema ganz oben auf der politischen Gesundheitsagenda<br />

stehen“. Für sie braucht es ein „wohnortnahes<br />

Alternativversorgungsangebot und ein gestärktes Hausarztsystem“,<br />

und sie sei „sehr froh“, dass es der letzten<br />

Regierung gelungen sei, das Primärversorgungsgesetz<br />

(→ Primary Health Care, Seite 61) zu beschließen, das<br />

gleichsam die rechtliche Basis sei, damit man hier auch in der Zukunft mehr Hausärzte in regionalen<br />

Gesundheitszentren zur Verfügung habe, um die Spitalsambulanzen effizienter zu entlasten.<br />

Seitens der Regierungsparteien fordert Belakowitsch „eine Stärkung des niedergelassenen<br />

Bereichs und wahrscheinlich auch eine Aufstockung der Planstellen“. Für die ÖVP sind „die Reform<br />

der Ausbildungsordnung sowie die Implementierung der Lehrpraxis für den hausärztlichen<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

52


Bereich wichtig“. Als weitere Maßnahmen sieht Smolle<br />

auch „Primärversorgungszentren, vorgeschaltete Ordinationen<br />

bei den Notaufnahmen und die Gesundheitsberatung<br />

per Telefon“ als Schritte in die richtige Richtung. Für<br />

die NEOS und Loacker sieht die Gesundheitsreform zwar<br />

vor, „dass der niedergelassene Bereich gestärkt und damit<br />

der Spitalsbereich entlastet wird“, aber das würde man in<br />

dieser Form „derzeit nicht erleben“. Die Liste PILZ und<br />

Kolba verwiesen darauf, „dass wenn man den weltweit<br />

sehr guten Standard halten will, dann braucht es mehr<br />

Geld im Gesundheitssystem“. Aus Kolbas Sicht spricht<br />

„nichts gegen Primärversorgungszentren“, aber damit<br />

werde man „die Spitalsambulanzen nicht wirklich entlasten<br />

können“.<br />

Ebenfalls einig waren sich die Politikvertreter beim Thema<br />

Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Position der<br />

Ärztekammer: Finanzierung aus einer Hand, vor allem<br />

damit es für die Gebietskrankenkassen nicht günstiger ist,<br />

wenn die Patienten in die Spitalsambulanzen gehen, weil<br />

dort – wie man anhand der Wiener Zahlen sieht – die<br />

Gebietskrankenkasse nur 12 % Deckungsbeitrag zahlt. Für<br />

Smolle geht es hier darum, beide Geldgeber – Spitalserhalter<br />

auf der einen Seite, Sozialversicherungen auf der anderen<br />

Seite – davon zu überzeugen, dass es für beide<br />

gemeinsam grundsätzlich günstiger sei. Die Vorstellung<br />

von einer „ehrlichen Finanzierung der Spitalsambulanzen<br />

seitens der Gebietskrankenkassen“ beantwortet er daher<br />

auch mit einem „Ja“. Belakowitsch von der zweiten Regierungspartei<br />

FPÖ sieht als ersten Schritt, dass „bis zum<br />

Ende der Legislaturperiode die Gebietskrankenkassen zumindest<br />

einmal eine Leistungszusammenlegung“ bewerkstelligten<br />

(→ Sozialversicherungsreform, Seite 48).<br />

Rendi-Wagner wiederum spricht von einem „wehen Punkt<br />

in der Gesundheitspolitik“, befindet jedoch, dass man<br />

„durch die Bundeszielsteuerung im Rahmen der Gesundheitsreform<br />

ein gutes Konstrukt“ gefunden habe, „wo die<br />

drei ‚Player‘, nämlich die Sozialversicherungen, die Bundesländer,<br />

die für die Spitäler zuständig sind, sowie das Ministerium<br />

gute Zusammenarbeitsformen haben und<br />

gemeinsam planen und steuern können“. Sie ergänzt jedoch,<br />

dass das „natürlich gut koordiniert sein muss“.<br />

53<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Dafür sei „die Gesundheitsministerin verantwortlich“. Für Loacker ist klar, dass die Finanzierung<br />

aus einer Hand „von allen befürwortet wird, die sich mit diesem System auseinandergesetzt<br />

haben – auch von den NEOS“. Und Kolba meint, „dass man Parallelitäten vermeiden muss, die<br />

dann vielleicht Geld fressen, das man besser woanders einsetzen könnte“.<br />

Thema Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG): Allein in Wien fehlen ca. 375 Ärzte aufgrund<br />

der Tatsache, dass man nun weniger Stunden arbeiten darf. 120 Ärzte fehlen, um die sogenannten<br />

„Gratisüberstunden“ abzufedern (→ Umfrage Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz,<br />

Seite 70). Im Regierungsprogramm steht, dass an eine Adaptierung des KA-AZG gedacht sei. Für<br />

die Liste PILZ ist hier „Skepsis“ angebracht. Diese „unbestimmten Begriffe“ im Regierungsprogramm<br />

würden laut Kolba „möglicherweise einige Überraschungen bergen“: „Wenn ich von<br />

den Ärzten, die vorhanden sind, die Arbeitszeiten verkürze, dann muss ich mehr Ärzte dem System<br />

zuführen, damit die gleiche Leistung erbracht werden kann.“ Loacker würde sich die „Adaptierung<br />

ansehen, wenn sie auf dem Tisch liegt“. Ziel müsse es sein, „dass die Ärzte mit der heute<br />

vorgesehenen Arbeitszeit durchkommen, und wenn wir nicht ausreichend Ärzte haben, um das<br />

abzudecken, dann müssen wir daran arbeiten“. Für die ehemalige Gesundheitsministerin Rendi-<br />

Wagner muss beim Thema Arbeitszeit einerseits „die Versorgungsqualität weiter sichergestellt<br />

sein“, die „Ausbildung der Ärzte andererseits darf aber auch nicht darunter leiden“. Eine standortabhängige<br />

Evaluierung sei notwendig. Wo „Nachschärfungen“ anstünden, seien, die Träger<br />

zur Verantwortung zu ziehen. Für Belakowitsch ist es auch notwendig, Ärzte von nicht ärztlichen<br />

Leistungen zu befreien: „Wir bilden um teures Geld hochqualifiziertes ärztliches Personal aus<br />

und lassen es dann in Wahrheit Schreibarbeiten machen. Das ist ein Weg, den eigentlich niemand<br />

verstehen kann.“ Die ÖVP sieht das ähnlich: „Was man sicher tun wird müssen, ist, sich den<br />

ärztlichen Arbeitsalltag, und überhaupt die gesamte Arbeitskultur in den Spitälern, genauer<br />

anzuschauen“, so Smolle. Er glaubt, „dass man nicht einfach weitermachen kann, wie das in<br />

den früheren Jahrzehnten der Fall war“. In erster Linie gehe es darum, „die verbliebene ärztliche<br />

Arbeitszeit in den Spitälern der eigentlichen ärztlichen Arbeit widmen zu können und Ärzte –<br />

Stichwort ‚Entbürokratisierung‘ – von so mancher nicht ärztlichen Tätigkeit zu entlasten.“<br />

Kassenplanstellen<br />

<strong>2018</strong> wurden in vier Sitzungen des Niederlassungsausschusses sowie in sechs Sitzungen des Invertragnahmeausschusses<br />

Ausschreibungen von Kassenplanstellen und Ordinationsnachbesetzungen<br />

mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) beschlossen.<br />

Zwischen Jänner und Dezember <strong>2018</strong> gelangten 69 Kassenplanstellen von Allgemeinmedizinern<br />

zur Ausschreibung, wobei sich hierunter acht Kassenplanstellen befanden, die ein zweites oder<br />

drittes Mal zur Ausschreibung gelangten. Acht Kassenplanstellen wurden neu ausgeschrieben.<br />

Drei der ausgeschriebenen Kassenplanstellen betrafen eine Gruppenpraxisneugründung, eine<br />

davon wurde als Gruppenpraxiserweiterung und zwei Stellen wurden dreimal als originäre<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

54


17 Allgemeinmedizin<br />

3 Kinder- und<br />

Jugendheilkunde<br />

2 Medizinische und<br />

chemische Labordiagnostik<br />

6 Augenheilkunde<br />

und Optometrie<br />

1 Kinder- und<br />

Jugendpsychiatrie<br />

4 Pathologie<br />

5 Chirurgie<br />

0 Neurologie<br />

21 Radiologie<br />

3 Haut- und<br />

Geschlechtskrankheiten<br />

10 Frauenheilkunde<br />

und Geburtshilfe<br />

12 Orthopädie und<br />

orthopädische Chirurgie<br />

0 Psychiatrie<br />

Anzahl der Gruppenpraxen pro<br />

Fachrichtung und<br />

Gesellschaftsform<br />

(Stand: 31. Dezember <strong>2018</strong>)<br />

VR 91: Bezirke 1. – 11., 20.<br />

VR 92: Bezirke 12. – 19., 23.<br />

VR 93: Bezirke 21., 22.<br />

OG<br />

GmbH<br />

4 Hals-, Nasen- und<br />

Ohrenheilkunde<br />

3 Lungenkrankheiten<br />

21 Innere Medizin<br />

1 Urologie<br />

Gruppenpraxis ausgeschrieben. Fünf Stellen wurden im Rahmen eines Gesellschafterwechsels<br />

ausgeschrieben. In Summe wurde damit <strong>2018</strong> um eine Kassenplanstelle weniger als 2017 ausgeschrieben.<br />

Im Bereich der Fachärzte gab es <strong>2018</strong> 110 Ausschreibungen, davon 48 als Gruppenpraxen,<br />

wovon 19 Ausschreibungen eine Gruppenpraxisneugründung, elf Ausschreibungen eine Gruppenpraxiserweiterung<br />

und 18 Ausschreibungen einen Gesellschafterwechsel betrafen. Die restlichen<br />

62 Ausschreibungen betrafen Einzelordinationen. Generell wurden damit bei den<br />

55 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Fachärzten <strong>2018</strong> im Vergleich zum Jahr davor 38 Kassenplanstellen mehr ausgeschrieben. Dies<br />

liegt der Ursache zugrunde, dass die gesetzliche Altersgrenze mit Ende <strong>2018</strong> schlagend wurde<br />

und daher sehr viele Fachärzte dazu gezwungen waren, ihre Kassenverträge zurückzulegen.<br />

Die Allgemeinmedizin sowie die Fächer Kinder- und Jugendheilkunde und Gynäkologie und Geburtshilfe<br />

wurden im Laufe des Jahres aufgrund des geringen Interesses für Kassenplanstellenübernahmen<br />

und dem daraus einher-gehenden Versorgungsmangel zu Mangelfächern deklariert<br />

und aus diesem Grund für einen gewissen Zeitraum von der Altersgrenze ausgenommen.<br />

Bei all diesen Ausschreibungen wurden 424 Bewerbungen bearbeitet und aufbereitet sowie Ärzte<br />

im Zuge der Vertragsübergabe beraten und begleitet. In besonders schwierigen Situationen übernahm<br />

die Ärztekammer die Position des Mediators und konnte damit zu zufriedenstellenden<br />

Übergaben von Ordinationen wesentlich beitragen.<br />

Weiterhin setzt sich der Trend fort, dass oftmals nur zwei, eine oder sogar gar keine Bewerbung<br />

pro ausgeschriebener Kassenplanstelle einlangen. Generell ist damit weiterhin ein Sinken der<br />

Bewerberanzahl im Bereich der Kassenplanstellen zu verzeichnen, sowohl bei Bewerbungen für<br />

Allgemeinmedizin als auch im Hinblick auf die Bewerbungen bei manchen Fachrichtungen, wie<br />

z.B. der Kinder- und Jugendheilkunde, wo dramatischerweise bei zwölf Ausschreibungen keine<br />

einzige Bewerbung eingegangen ist. Auch bei der Gynäkologie und Geburtshilfe konnte ein<br />

mehr und mehr ausbleibendes Interesse beobachtet werden. Ein Grund hierfür könnten die über<br />

die Jahre unattraktiv gewordenen Honorierungssysteme sein, die den geänderten Anforderungen<br />

in den Ordinationen nicht mehr gerecht werden. Mit dem aktuellen außerordentlichen Vertragsabschluss<br />

der WGKK ist ein erstes Entgegenwirken in die Wege geleitet worden. Auch die veränderten<br />

Auflagen hinsichtlich der Barrierefreiheit (→ BIZEPS, Seite 117), die ein Übernehmen<br />

des alten Ordinationsstandorts schwierig gestalten, sind eine zu meisternde Hürde bei der Übernahme<br />

einer Kassenplanstelle.<br />

Der Trend zur Gründung von Gruppenpraxen ist dennoch weiterhin im Steigen. Mit Stichtag<br />

31. Dezember <strong>2018</strong> gab es in Wien bereits 113 Gruppenpraxen im Kassenbereich, wovon 98 in<br />

der Rechtsform einer OG und 15 in der Rechtsform einer GmbH gegründet wurden. In Summe<br />

sind derzeit bereits 286 Ärzte als Gesellschafter in kassenärztlichen Gruppenpraxen tätig, das<br />

entspricht ca. 18 % aller Kassenärzte. Im Bereich der klinischen Fächer gab es mit Stichtag<br />

31. Dezember <strong>2018</strong> 86 Gruppenpraxen mit 195 Gesellschaftern. Bei den technischen Fächern<br />

waren es mit Stichtag 31. Dezember <strong>2018</strong> 27 Gruppenpraxen mit 91 Gesellschaftern.<br />

Kassenverhandlungen<br />

WIENER GEBIETSKRANKENKASSE<br />

Die Ergebnisse der Verhandlungen mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) und der Stadt<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

56


Wien über die Kassentarifabschlüsse für <strong>2018</strong> bis 2020 sind ein voller Erfolg für die niedergelassenen<br />

Wiener Ärzte.<br />

Der Anstieg bis zu diesem Gipfelerfolg war schwierig und dauerte sechs Monate. Letztendlich<br />

haben sich die Strapazen von mehr als 60 Verhandlungsetappen mit der WGKK und der Stadt<br />

Wien im Winter und Frühling <strong>2018</strong> aber gelohnt und es konnte ein historisches Ergebnis erzielt<br />

werden. Historisch ist der Tarifabschluss schon deshalb, weil es erstmals gelungen ist, zwischen<br />

allen drei beteiligten Verhandlungspartnern – der Ärztekammer, der WGKK und der Stadt Wien<br />

– eine Einigung zu treffen, mit der alle zufrieden waren und die für den Gesundheitsstandort<br />

Wien ein Schritt in die richtige Richtung ist. Vor allem die vereinbarten Maßnahmen für die Mangelfächer<br />

Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde sind von essenzieller Bedeutung.<br />

Bürokratische Entlastung und finanzielle Aufwertung zur Attraktivierung des Hausarztberufs<br />

sowie zur Stärkung der Primärversorgung waren die wichtigsten Ziele im Rahmen der Verhandlungen.<br />

Diese Ergebnisse werden den niedergelassenen Bereich in Wien wieder attraktiver machen,<br />

die wohnortnahe Versorgung verbessern, Spitalsambulanzen entlasten sowie eine<br />

zumindest dreijährige Planungssicherheit für alle niedergelassenen Ärzte bieten.<br />

Eine langjährige Forderung der WGKK, verpflichtend längere Öffnungszeiten für Allgemeinmedizinordinationen<br />

vertraglich vorzugeben, konnte bei den Verhandlungen von einer Verpflichtung<br />

in eine Freiwilligkeit umgewandelt werden – und dies sogar inkl. einer Bonuszahlung. Dies gilt<br />

für Ordinationen und Gruppenpraxen in der Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde,<br />

die überdurchschnittlich versorgungswirksam sind und freiwillig zumindest 25 Stunden<br />

pro Wochen offenhalten. Der Bonus bewegt sich je nach Fach und Ordinationsgröße zwischen<br />

EUR 3,- und EUR 6,50 Zuzahlung pro Schein.<br />

Die wichtigsten Ergebnisse der Verhandlungen sind die besonders herausstechenden Erhöhungen<br />

der Honorare für Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde von je 10 % pro Jahr von<br />

<strong>2018</strong> bis 2020. Diese beiden Fächer waren in der Vergangenheit gegenüber anderen Fächern<br />

finanziell schlechtergestellt.<br />

Generell liegt die Tariferhöhung für alle Fachgruppen über der prognostizierten Inflationsrate für<br />

die kommenden drei Jahre. Besonders erfreulich ist auch der Umstand, dass sich die Stadt Wien<br />

bereit erklärt hat, einen personenbezogenen Standortförderungsbetrag von EUR 44.000,- für<br />

die Vertragsordinationsgründung in den Fächern Kinder- und Jugendheilkunde für ganz Wien<br />

sowie Allgemeinmedizin in Wien 10. auszuzahlen. Fördermodelle gab es in der Vergangenheit<br />

in Österreich bereits – etwa die Unterstützung durch Gemeinden bei der Wohnungssuche, bei<br />

Anschaffungskosten für das Ordinationsinventar oder auch bei der Jobsuche für den Lebenspartner.<br />

Letztendlich werden zukünftig aufgrund des schon bestehenden Ärztemangels vermehrt<br />

solche Modelle angeboten werden müssen, um in Regionen oder Bezirken, in denen Ordinationen<br />

schwerer nachbesetzt werden können, die Primärversorgung durch niedergelassene Allgemeinmediziner<br />

und Fachärzte aufrechtzuerhalten.<br />

57<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Erstmals dürfen nach diesem Abschluss Allgemeinmediziner und Fachärzte für Kinder- und<br />

Jugendheilkunde in der Ordination parallel arbeiten – auch dieses Ergebnis bei dieser von der<br />

Kollegenschaft lange gestellten Forderung ist ein voller Erfolg. Weiters gibt es zukünftig die<br />

Möglichkeit, in der Ordination parallel mit einem Vertreter zu arbeiten, ohne eine Gruppenpraxis<br />

gründen zu müssen. Das bisherige Jobsharing-A-Modell war dafür nicht wirklich geeignet<br />

– aber auch dieses wurde weiterentwickelt: So wird die Vertretung des Jobsharing-Partners zukünftig<br />

ermöglicht, der Jobsharing-Partner kann auch eine Wahlarztordination an einem anderen<br />

Standort betreiben und die Notwendigkeit der gemeinsamen Zeichnungsberechtigung am Konto<br />

entfällt. Darüber hinaus wurde ein neues Jobsharing-B-Modell geschaffen, das noch wesentlich<br />

umfangreichere Vereinfachungen bringt und durchaus auch als Ordinationsübergabemodell Verwendung<br />

finden kann. Dabei ist ein quartalsmäßiger Wechsel des Jobsharing-Partners möglich,<br />

Vertragsabschlüsse werden unbürokratisch und schnell verwaltet, der Honorarsummenmesspunkt<br />

liegt wesentlich höher als bei Modell A und die Degressionsstufen setzen erst später und<br />

in geringerer Höhe ein.<br />

Nach vielen Jahren ist auch beim Thema Vertretungsregelung endlich ein Durchbruch gelungen:<br />

Vertretungen – auch regelmäßige oder tageweise – sind ab 1. Juli 2019 bis zu einem Ausmaß<br />

von 100 Tagen bzw. 80 Tagen bei vier Wochenordinationstagen je Kalenderjahr ohne<br />

Angabe von Gründen zulässig. Werden 100 Vertretungstage im Kalenderjahr überschritten, so<br />

bedarf eine weitere Vertretung zwar einer Genehmigung von Ärztekammer und WGKK, die auf<br />

begründetem Antrag aber auch erteilt wird.<br />

In diesem Zusammenhang wurde auch erreicht, dass im Bereich der Gruppenpraxen Verbesserungen<br />

erzielt werden konnten. So wird endlich der Passus des Gesamtvertrags gestrichen, in<br />

dem eine „tunlichst gegenseitigen Vertretung“ der Gruppenpraxispartner vorgesehen war.<br />

Außerdem wird die Handhabung der bisher strikten Ordinationszeitenregelung liberalisiert. So<br />

kann man zukünftig für insgesamt zwei Monate im Jahr die Wochenordinationszeiten um bis<br />

zu fünf Stunden reduzieren. Im Gegenzug müssen die Wochenordinationszeiten in zwei anderen<br />

Monaten im Jahr um diese fünf Stunden erweitert werden. Diese Möglichkeit der saisonalen<br />

Anpassung der Öffnungszeiten war eine wichtige Forderung der Ärztekammer. In Urlaubszeiten<br />

kann darüber hinaus für maximal vier Wochen auf die Ordinationszeit einer Einzelordination<br />

reduziert werden.<br />

Das Klima mit den Verhandlungspartnern WGKK und Stadt Wien war in Summe überraschend<br />

gut. Vor allem WGKK-Obfrau Ingrid Reischl zeigte sich sehr kooperativ. Ohne ein gegenseitiges<br />

Entgegenkommen wäre dieser Abschluss unrealistisch gewesen. Die Ärztevertreter traten<br />

geschlossen auf, denn es war klar, dass nur gemeinsam Positives für alle erreicht werden konnte.<br />

Dieser vielversprechende Tarifabschluss mit der WGKK zeigt, wie wichtig es ist, dass auch<br />

zukünftig die Verhandlungshoheit in den Ländern bleibt, womit auf die jeweiligen regionalen<br />

Bedürfnisse entsprechend eingegangen werden kann. In Wien wurde erreicht, durch die<br />

gemeinsame Übereinstimmung mit der WGKK und der Stadt Wien sowie den gesetzten Maß-<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

58


nahmen wichtige Schritte zu setzen, um den bereits bestehenden Ärztemangel, vor allem in den<br />

Fächern Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde, aktiv zu bekämpfen.<br />

Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Dieses zu schützen, dafür hat sich jeder Arzt mit Beginn<br />

seines Medizinstudiums entschieden. Daher hat sich jede Minute in den oft bis spät in die Nacht<br />

andauernden Verhandlungssitzungen gelohnt. Das zufriedenstellende Ergebnis ist ein wichtiger<br />

Baustein dafür, dass die hervorragende Gesundheitsversorgung in Wien auch kommenden Generationen<br />

erhalten bleibt. Auf Basis des guten Einvernehmens unter den Verhandlungsteams<br />

kann man zuversichtlich sein, dass zukünftig auch nötige weitere Schritte folgen werden.<br />

Hier die zehn wichtigsten Ergebnisse der Tarifverhandlungen für <strong>2018</strong> bis 2020:<br />

Erhöhung der Tarife für alle Fachgruppen jeweils über der für <strong>2018</strong>, 2019 und 2020 prognostizierten<br />

Inflationsrate<br />

Erhöhung der Tarife um je 10 % für die Fachgruppen Allgemeinmedizin und Kinder- und<br />

Jugendheilkunde pro Jahr; das ergibt eine Erhöhung von mehr als 30 % für <strong>2018</strong> bis 2020<br />

„Startbonus“ von EUR 44.000,- von der Stadt Wien bei Ordinationsgründung in den Fächern<br />

Allgemeinmedizin (Wien 10.) und Kinder- und Jugendheilkunde (ganz Wien)<br />

Bonuszahlungen für Ordinationen sowie Gruppenpraxen in den Fächern Allgemeinmedizin<br />

und Kinder- und Jugendheilkunde, die überdurchschnittlich versorgungswirksam und freiwillig<br />

zumindest 25 Stunden pro Woche geöffnet sind<br />

Aufnahme des gynäkologischen Ultraschalls ab 1. Juli 2019 in die Sachleistungsversorgung<br />

ohne Deckelung oder Degression<br />

Aufnahme der OCT-Untersuchung ab 2020 in die Sachleistungsversorgung ohne Deckelung<br />

oder Degression<br />

Erhöhung der Tarife um fast 50 % auf endoskopische Leistungen von Fachärzten für Chirurgie<br />

sowie Innere Medizin und Ausschluss von Zuzahlungen von Patienten durch Einführung<br />

einer Sedierungsposition<br />

Einmalzahlungen von jeweils ca. EUR 7.000 für Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag (im<br />

vierten Quartal <strong>2018</strong>) und Fachärzte (im ersten Quartal 2019)<br />

Start eines Pilotprojekts für Telemedizin in Wien ab 1. Juli 2019 in den Fachgruppen Allgemeinmedizin,<br />

Kinder- und Jugendheilkunde sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />

Liberalisierung des Jobsharing-Modells, der Regelungen für Ordinationszeiten und der<br />

Bestimmungen für Vertretungen in Gruppenpraxen; Vertretungen (regelmäßig oder tageweise)<br />

ab 1. Juli 2019 bis zu einem Ausmaß von 100 Tagen, bzw. 80 Tagen bei vier Wochenordinationstagen,<br />

pro Kalenderjahr sind ohne Angabe von Gründen zulässig<br />

KLEINE KASSEN<br />

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA):<br />

Die letzte Erhöhung innerhalb des langfristigen Abschlusses von 2016 trat mit 1. Jänner <strong>2018</strong><br />

in Kraft und bedeutete eine Gesamthöhung sämtlicher Honorarpositionen um ca. 1,6 %.<br />

59<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA):<br />

Bereits 2015 ist es der Bundeskurie niedergelassene Ärzte erfreulicherweise gelungen, eine<br />

langfristige Honorarvereinbarung abzuschließen, die am 1. März 2016 in Kraft getreten ist.<br />

Insgesamt konnte dabei eine Honorarerhöhung von insgesamt ca. 11 % für 2016, 2017 und<br />

<strong>2018</strong> erzielt werden. Mit 1. Jänner <strong>2018</strong> trat die letzte Honorarerhöhungen mit 2 % auf<br />

Grundleistungen, allgemeine Sonderleistungen und Koordinierungsgespräche, 1,9 % auf<br />

Sonografien und 1 % auf EKG, physikalische Behandlungen und Radiologie in Kraft. Auch<br />

einige Textierungen der Honorarordnung wurden überarbeitet und modernisiert.<br />

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB):<br />

Mit 1. Mai <strong>2018</strong> ist die letzte Erhöhung der bereits im Frühsommer 2015 abgeschlossenen<br />

und bis 30. April 2019 gültigen langfristigen Honorarvereinbarung mit der VAEB eingetreten.<br />

Für den Zeitraum bis 30. April 2019 konnte eine Valorisierung von 2,6 % auf alle verhandlungsrelevanten<br />

Positionen verhandelt werden. Die 24-Stunden-Blutdruckmessung mit einem<br />

30 %-Limit für Fachärzte für Innere Medizin sowie Kinderkardiologie und die Abrechenbarkeit<br />

der Laborpositionen Pilzkultur und Nativpräparat (beide für Dermatologie) wurden neu eingeführt<br />

und die Positionen B1/B2/F1/F2 um einen halben Punkt erhöht.<br />

Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien):<br />

Mit Wirksamkeit ab 1. April <strong>2018</strong> konnte ein Abschluss mit der KFA erzielt werden. Die<br />

Tariferhöhung von 1,57 % orientiert sich traditionellerweise am Verhandlungsergebnis der<br />

BVA. Neu geschaffen wurde eine Position zum 24-Stunden-Blutdruckmonitoring für Allgemeinmediziner<br />

und Fachärzte für Innere Medizin. Ebenso konnten einige positive Änderungen<br />

in Abschnitt Xb – Sonderleistungen aus dem Gebiet der Psychiatrie durchgesetzt werden.<br />

Kollektivvertrag für Angestellte in Ordinationen<br />

Im Herbst <strong>2018</strong> wurde mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2019 für die Angestellten bei niedergelassenen<br />

Ärzten sowie in Gruppenpraxen in Wien ein neuer Kollektivvertrag ausverhandelt. Das<br />

kollektivvertragliche Gehalt wird aufgrund einer ausbleibenden Erhöhung <strong>2018</strong> und erfolgreichen<br />

Verhandlungen mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) (→ Kassenverhandlungen, Seite<br />

56) um 6 % erhöht. Bei den Ist-Gehältern kommt es zu einer Erhöhung um 3 %. Weiters konnten<br />

zahlreiche Verbesserungen für niedergelassene Ärzte erreicht werden, so z.B. die Ausdehnung<br />

der täglichen Normalarbeitszeit auf 22.00 Uhr sowie samstags auf 14.00 Uhr, die Möglichkeit<br />

der Einführung einer Vier-Tage-Woche, bei der die Mitarbeiter durchgehend zehn<br />

Stunden ohne Zuschläge beschäftigt werden können, sowie die Möglichkeit, Gruppenpraxen<br />

auch am Wochenende und an Feiertagen zu öffnen. Des Weiteren konnte ein<br />

Durchrechnungsmodell für Gruppenpraxen verhandelt werden, das entweder für die gesamte<br />

Gruppenpraxis gewählt oder aber mit einzelnen Arbeitnehmern vereinbart werden<br />

kann, um so die Arbeitszeit der Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen über einen<br />

Zeitraum von sechs Monaten durchzurechnen. Trotz der ausbleibenden Erhöhung <strong>2018</strong><br />

kam es zu keiner rückwirkenden Erhöhung der Mindestgehälter.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 60


Im Ergebnis hat die Ärztekammer durch die deutliche Gehaltserhöhung für alle Angestellten bei<br />

niedergelassenen Ärzten auch gezeigt, dass nach einem fairen Abschluss mit der WGKK ihr auch<br />

die faire Entlohnung der Mitarbeiter in den Ordinationen ein Anliegen ist.<br />

Primary Health Care<br />

PRIMÄRVERSORGUNGSEINHEITEN<br />

Nachdem 2017 das Primärversorgungsgesetz in Kraft getreten ist, wurde<br />

<strong>2018</strong> fortlaufend versucht, auf Bundesebene zwischen dem Hauptverband<br />

der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Ärztekammer<br />

einen Gesamtvertrag zu Primärversorgungseinheiten zustande zu<br />

bringen. Dabei konnte man – bis auf einige wenige Punkte – einen Konsens<br />

erzielen. Allerdings ist der Vertrag noch nicht fertig verhandelt.<br />

Zahlreiche Themen wurden auf die regionale Ebene zur konkreten Lösung<br />

vertagt. Diese Rücksichtnahme auf regionale Aspekte ist auch sachgerecht,<br />

weil gerade die Primärversorgung in einem Wiener Flächenbezirk<br />

anders organisiert werden muss, als z.B. in einem Wintersportort.<br />

Auf Wiener Ebene gab es Gespräche zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse<br />

(WGKK) und der Ärztekammer unter Einbindung aller allgemeinmedizinischen<br />

Gruppenpraxen mit zumindest drei Gesellschaftern.<br />

In diesen Gesprächen wurde auf Basis der bestehenden Pilotprojekte ausgelotet,<br />

wie man ein Primärversorgungskonzept speziell für Wiener Gegebenheiten<br />

umsetzen kann; schließlich müssen auch die Tarife für<br />

Primärversorgungseinheiten auch auf regionaler Ebene vereinbart werden.<br />

Auch diese Gespräche wurden bislang noch nicht abgeschlossen.<br />

Die beiden Wiener Pilotprojekte (PHC Mariahilf und PVE SMZ Ost) setzten ihre Tätigkeit <strong>2018</strong><br />

fort, wobei sich gezeigt hat, dass das PHC Mariahilf, das langsam über Jahrzehnte gewachsen<br />

ist, in der inneren Struktur gefestigter ist als jenes, wo sich Kolleginnen zur Gründung einer<br />

Primärversorgungseinheit zusammengefunden haben (PVE SMZ Ost). So gab es im PVE SMZ Ost<br />

innere Konflikte, die dazu führen werden, dass zwei Gesellschafterinnen die Primärversorgungseinheit<br />

2019 verlassen und durch neue Gesellschafter ersetzt werden sollen.<br />

Das bestätigt die Annahme der Ärztekammer, dass Primärversorgungseinheiten dort gegründet<br />

werden sollten, wo sich Ärzte vor einer Ausschreibung von sich aus in Zentren oder Netzwerken<br />

zusammenfinden. Auch in der Planung zum Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) ist es im<br />

Entwurf zum RSG Wien (→ Regionaler Strukturplan Wien, Seite 68) gelungen, die Planung so zu<br />

gestalten, dass alle Projekte, in denen sich Ärzte zusammenfinden und die die Grundbedingun-<br />

61<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

gen einer Primärversorgungseinheit (Öffnungszeiten, regionale Versorgung und Vernetzung etc.)<br />

erfüllen, auch umgesetzt werden können.<br />

Insgesamt wird bei der Umsetzung der Primärversorgungseinheiten zukünftig sehr viel davon abhängen,<br />

wie die vertraglichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene aussehen werden und<br />

ob es gelingt, diese so flexibel zu gestalten, dass sich Ärzte finden, die eine Primärversorgungseinheit<br />

gründen wollen. In gleicher Weise wird es bedeutsam sein, die Hausärzte in Wien weiter<br />

zu stärken und sie gegenüber den Primärversorgungseinheiten nicht zu benachteiligen – wobei<br />

hier mit dem WGKK-Verhandlungsergebnis für Allgemeinmediziner <strong>2018</strong> ein wichtiger Schritt<br />

gelungen ist (→ Kassenverhandlungen, Seite 56).<br />

PARKPICKERL FÜR HAUSÄRZTE<br />

Niedergelassenen Ärzten ist es derzeit nicht erlaubt, mit dem Arzt-im-Dienst-Schild während der<br />

Ordinationszeiten vor der Ordination zu parken. Gleichzeitig weigert sich die Stadt Wien seit Jahren,<br />

Ärzten ein Parkpickerl analog zu anderen Unternehmern und den Bedingungen der Bewohner<br />

des Bezirks auszustellen. Damit wird Ärzten die<br />

Möglichkeit verwehrt, flexibel ihre Autos zu vernünftigen<br />

Konditionen in der Nähe der Ordination zu parken, während<br />

gleichzeitig die wohnortnahe Betreuung der Bevölkerung<br />

sowie eine hohe Visitentätigkeit insbesondere der Hausärzte<br />

eingefordert werden.<br />

Um Hausbesuche einfacher und auch schneller abwickeln<br />

zu können, fordert die Ärztekammer daher seit Jahren ein<br />

Einlenken der Stadtpolitik in der Parkpickerlfrage. Denn sofern<br />

die Hausbesuche tätigenden Ärzte nicht im selben Bezirk<br />

ihrer Ordination wohnen, müssen sie zunächst ihr Auto<br />

von zu Hause abholen, da sie mit diesem nicht vor ihrer Ordination<br />

parken dürfen. Damit vergeht wertvolle Zeit, die letztendlich beim Patienten fehlt. Die<br />

Ärztekammer fordert daher zumindest ein ergänzendes Parkpickerl für den Bezirk, in dem die<br />

Ordination liegt, besser aber noch eine generelles Parkpickerl für ganz Wien. Hier ist die Ärztekammer<br />

auch eine Allianz mit der Wirtschaftskammer Wien und der Landwirtschaftskammer<br />

Wien eingegangen, um den Druck auf die Stadtregierung zu erhöhen.<br />

<strong>2018</strong> gab es wieder Kontakte zum zuständigen Finanzstadtrat, um bei der Stadt Wien in dieser<br />

Frage ein Umdenken zu erreichen. Aus Sicht der Ärztekammer ist es mehr als seltsam, dass die<br />

Politik Hausbesuche verlangt, gleichzeitig aber den Ärzten nicht ermöglicht, das Auto vor der<br />

Ordination stehen zu haben, wie dies für Unternehmen bereits seit Langem möglich ist.<br />

<strong>2018</strong> konnte diesbezüglich leider kein Erfolg erzielt werden; die Bemühungen werden jedenfalls<br />

fortgesetzt.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

62


Privatkrankenversicherungen<br />

VERHANDLUNGEN SONDERKLASSE/BELEGÄRZTE<br />

<strong>2018</strong> gab es intensive Verhandlungen mit dem Verband der Privatkrankenversicherungen, um<br />

den Sonderklassevertrag für Ärzte grundlegend zu überarbeiten und neuerlich Tariferhöhungen<br />

für Ärzte in den Spitälern bzw. für Belegärzte zu erreichen. Diese Verhandlungen brachten einen<br />

neuen Vertrag, der für Aufnahmen ab 1. September <strong>2018</strong> in Kraft getreten ist und 13 Monate<br />

(d.h. bis zum 30. September 2019) gilt.<br />

Dabei wurden die Sonderklasse- und Belegarzttarife signifikant über der Inflationsrate erhöht<br />

sowie langfristig Tariferhöhungen und die Direktverrechnung bis Ende 2022 vereinbart und<br />

gesichert.<br />

Die Erhöhungen bzw. Änderungen setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Konservative Behandlungen<br />

Anhebung der Honorare der konservativen Fächer inkl. Akutgeriatrie und Schlaflabor<br />

um 2,6 %<br />

zusätzliche Erhöhung bei Patienten, die mehr als 13 Tage stationär aufgenommen sind<br />

Entfall der Kürzungen bei der Verlegung in eine Akutgeriatrie/Remob-Einheit<br />

Operationen/Interventionen<br />

Anhebung der Honorare für operative Fächer um 2,4 %<br />

Anhebung des Prozentsatzes bei Zweitoperationen von 70 % auf 72 %; Einigung auf<br />

eine weitere Steigerung von bis zu 75 %<br />

Anhebung der Tarife bei mehreren Operateuren auf 90 % für Erst- und Zweiteingriff je<br />

Operateur<br />

Zuschlag bei Operationen der Gruppe VIII bei Kindern unter einem Jahr in Höhe von<br />

12,5 %<br />

Anästhesie<br />

Anhebung des Narkosesatzes von 28 % auf 28,6 %; Einigung auf eine weitere Steigerung<br />

von bis zu 29 %<br />

Konsilien<br />

Anhebung der klinischen Konsilien um 4,4 % (EUR 104,-)<br />

In Spitälern mit internistischer Abteilungsstruktur sind zukünftig bis zu zwei Konsilien von<br />

anderen internistischen Sonder- oder Additivfächern bei internistischen Fällen abrechenbar.<br />

Sonstige Änderungen<br />

massive Erweiterung der verrechenbaren zytostatischen onkologischen i.v. Therapie;<br />

onkologische i.v. Antikörpertherapie ohne Tarifabsenkung<br />

Anhebung des Höchstsatzes in der Physikalischen Medizin und allgemeinen Rehabilitation<br />

um 2,3 % und der Konsilien um 4,2 %<br />

neuer Verrechnungskatalog für die Strahlentherapie<br />

63 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

nuklearmedizinische Honorare: Umschichtung von der in vitro Diagnostik hin zu den<br />

Szintigrafien; zudem konnte die getrennte Verrechenbarkeit von Nuklearmedizin und<br />

Radiologie bei PET/MR bzw. PET/CT fixiert werden.<br />

Im Bereich der radiologischen Diagnostik, der Labormedizin und der Pathologie konnte die Beibehaltung<br />

der bestehenden Tarifstruktur gemäß langfristiger Einigung ohne zusätzliche Absenkung<br />

der Tarife sichergestellt werden.<br />

Weiters wurde ein neues OP-Schema vereinbart, das im Wesentlichen die Eingriffe an den Augen<br />

betrifft. Hierzu konnten folgende Sonderregelungen vereinbart werden:<br />

Erhöhung der Katarakt-Operationen um ca. 1 % und dauerhafte Eingliederung der<br />

Katarakt-Operationen in OP-Gruppe IV<br />

Sonderregelungen zum OP-Schema neu für Blepharoplastik (zweites Auge mit 50 % weiterhin<br />

abrechenbar)<br />

keine Kürzungen für kombinierte Vitrektomie- /Katarakt-Operationen<br />

Die jetzt vereinbarten Tarife sind vom 1. September <strong>2018</strong> bis 30. September 2019 (13 Monate)<br />

gültig.<br />

Langfristig konnten folgende Tarifanhebungen bis Ende 2022 fixiert werden:<br />

1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2020 (15 Monate) in Höhe des Verbraucherpreisindex<br />

des Vorjahrs plus 0,3 Prozentpunkte<br />

1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 (zwölf Monate) in Höhe des Verbraucherpreisindex<br />

des Vorjahrs<br />

1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 (zwölf Monate) in Höhe des Verbraucherpreisindex<br />

des Vorjahrs<br />

Weiters erfolgte auch eine Einigung dahingehend, dass ambulante Operationen nach stationärem<br />

Tarif abgegolten werden, sobald die ambulante Sonderklasse rechtlich geklärt ist. Einzig<br />

offenes Verhandlungsthema ist die Honorierung der Endoskopie, die im Herbst <strong>2018</strong> weiterverhandelt<br />

wurde. Bis dahin bleibt die bisherige Honorierungsstruktur unverändert.<br />

Die Honorarvereinbarung inkl. aktueller Dokumente kann man auf der Website der Ärztekammer<br />

abrufen: www.aekwien.at/sonderklasse-info.<br />

HAUSRÜCKLASS BELEGÄRZTE<br />

Die Sonderklassehonorarordnung sieht vor, dass der Technikanteil, bestehend aus den Leistungen<br />

Medizinische und chemische Labordiagnostik, Blutgruppenserologie, Pathologie, Nuklearmedizin<br />

und Radiologie, mittelfristig auf 16 % des Gesamthonorars gesenkt werden soll. Dies soll in weiterer<br />

Folge durch Anhebung der Tarife der klinischen Fächer bei Beibehaltung der Techniktarife<br />

erfolgen.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

64


Da sich die Belegspitäler auch über die in deren Spitälern angebotenen Leistungen der Physikalischen<br />

Medizin und allgemeinen Rehabilitation, der Medizinischen und chemischen Labordiagnostik,<br />

Nuklearmedizin und Radiologie finanzieren, wurde seinerzeit zwischen der Ärztekammer<br />

und den Belegspitälern vereinbart, dass sich der Infrastrukturbeitrag dann erhöht, wenn sich die<br />

Tarife der technischen Fächer, im Gegensatz zu den anderen Fächern, nicht erhöhen.<br />

Im Zuge der letzten Verhandlungen zur Sonderklasse konnte eine deutliche Tariferhöhung für<br />

die klinischen Honorare bei Beibehaltung der Tarife der technischen Fächer erzielt werden.<br />

Daraufhin forderten die Privatkrankenanstalten für Patientenaufnahmen ab 1. Oktober <strong>2018</strong> in<br />

Belegspitälern, den Infrastrukturbeitrag von seinerzeit 10,21 % anzuheben. In den Verhandlungen<br />

ist es der Ärztekammer gelungen, den errechneten Prozentsatz schlussendlich mit 10,8 %<br />

zu vereinbaren.<br />

Mit neuerlicher Tarifanhebung ab 1. Oktober 2019 wird der Prozentsatz wiederum neu mit den<br />

Privatkrankenanstalten verhandelt.<br />

AMBULANTE SONDERKLASSE<br />

Immer mehr medizinische Behandlungen können heutzutage zugunsten der Patienten<br />

ambulant durchgeführt werden (z.B. Augenchirurgie, Onkologie). Bis dato hat man sich im Krankenanstaltenrecht<br />

mit dem Begriff „tagesklinisch“ davor gedrückt, auszusprechen, dass diese<br />

Behandlungen eigentlich ambulant durchgeführt werden.<br />

Nunmehr wurde bei der Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) der Begriff<br />

„ambulant“ umfassend eingeführt, was grundsätzlich im Sinne der terminologischen Klarheit<br />

zu begrüßen ist, da Begriffe wie Null-Tagesaufenthalte etc. zur terminologischen Verwirrung<br />

beigetragen haben.<br />

Nachdem die Sonderklasse in öffentlichen Spitälern bis dato immer nur unter stationär oder<br />

tagesklinisch firmiert hat, war es an der Zeit, auch die Fragestellung der ambulanten Sonderklasse<br />

einer Lösung im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz zuzuführen. Dabei ging es den<br />

Ländern als Spitalserhaltern, damit auch der Stadt Wien, und der Ärzteschaft immer nur darum,<br />

die bisherigen tagesklinischen Abrechnungsmöglichkeiten auch in der neuen ambulanten<br />

Terminologie beizubehalten.<br />

Im Parlament gab es dazu im Dezember <strong>2018</strong> eine massive Diskussion, weil einige Parlamentarier<br />

meinten, es ginge um eine bessere Behandlung privatversicherter Patienten in den Spitalsambulanzen<br />

– was aber weder von den Ländern noch von der Ärzteschaft intendiert war.<br />

Nach zahlreichen Diskussion wurde letztlich gesetzlich klargestellt, dass es zukünftig auch eine<br />

ambulante Sonderklasse geben kann. In einem Entschließungsantrag wurde dazu aber festgehalten,<br />

dass „die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insb. die Bundesministerin für<br />

65<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, ersucht werden, im Rahmen der Zielsteuerung<br />

Gesundheit einschließlich eines geeigneten Monitorings sicherzustellen, dass auch im spitalsambulanten<br />

Bereich in LKF-finanzierten Spitälern keine Unterschiede bei der Behandlung<br />

(insb. Umfang und Qualität) sowie beim Zugang zur medizinischen Leistung (insb. Terminvergabe<br />

und Wartezeiten) zwischen Patient/innen der allgemeinen Gebührenklasse und Patient/innen mit<br />

Sondergebührenverrechnung gemacht werden …“.<br />

Dieser Entschließungsantrag deckt sich vollinhaltlich mit den Intentionen der Ärztekammer. Auf<br />

der einen Seite soll die Verrechnung von Leistungen, die bisher stationär oder tagesklinisch erbracht<br />

wurden, für Ärzte und Spitäler gesichert werden, auf der anderen Seite darf es keine Unterschiede<br />

in der Behandlung und beim Zugang zu medizinischen Leistungen in den<br />

Spitalsambulanzen geben.<br />

Die Ärztekammer hat sich massiv dafür eingesetzt, dass die Regelung, wie sie nunmehr vorliegt,<br />

im Krankenanstaltenrecht verankert wird, da man die Einnahmen aus der Sonderklasse benötigt,<br />

um eine soziale Medizin in öffentlichen Spitälern für alle sicherzustellen und auch mit dieser Regelung<br />

verhindert wird, dass Privatversicherte nur mehr Privatkrankenanstalten aufsuchen und<br />

somit einer absoluten Zwei-Klassen-Medizin Vorschub geleistet wird.<br />

In den Verhandlungen mit den Privatkrankenversicherungen konnte im Herbst <strong>2018</strong> auch sichergestellt<br />

werden, dass die Tarife für stationäre und ambulante Eingriffe inkl. Anästhesie ident sind.<br />

Dies war auch Sicht der Ärztekammer ein immens wichtiger Schritt, da es für den Arzt in der Bezahlung<br />

keinen Unterschied machen darf, ob ein Patient stationär aufgenommen wurde oder<br />

nicht.<br />

Die konkrete umfassende Umsetzung dieser allgemeinen Prämissen wird in den kommenden<br />

Jahren ein Thema werden, nachdem die Grundlagen <strong>2018</strong> gelegt wurden.<br />

SCHLICHTUNGSAUSSCHUSS<br />

Der Schlichtungsausschuss verhandelt offene Honorarforderungen von Spitals- bzw. Belegärzten<br />

gegenüber den Privatkrankenversicherungen. Auch <strong>2018</strong> konnte wieder in zahlreichen Fällen<br />

eine Auszahlung der Honorare, in denen es zuvor zu Streitigkeiten zwischen den Ärzten und den<br />

Privatkrankenversicherungen gekommen war, erreicht werden.<br />

Die Themen im Schlichtungsausschuss betreffen in den meisten Fällen die stationäre Notwendigkeit,<br />

die Abrechnung, die Einstufung in die richtige Operationsgruppe sowie sonstige Fragen<br />

rund um die Vertragsgestaltung zwischen der Ärztekammer und den Privatkrankenversicherungen.<br />

Die Fachrichtungen Innere Medizin, Orthopädie und orthopädischen Chirurgie sowie Chirurgie<br />

waren <strong>2018</strong> im besonderen Ausmaß von Streitigkeiten zur Abrechnung oder zur gänzlichen Kos-<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

66


tenübernahme betroffen. Einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Anteil aller Schlichtungsfälle<br />

haben die Fachgruppen Augenheilkunde und Optometrie sowie Unfallchirurgie eingenommen.<br />

Von essenzieller Bedeutung ist nicht nur eine ausführliche Dokumentation während des Aufenthalts,<br />

sondern auch die nahtlose Übermittlung derselben an den Schlichtungsausschuss. Anhand<br />

der Krankendokumentation hinsichtlich Art der Behandlung kann z.B. die medizinische Notwendigkeit<br />

einer stationären Aufnahme argumentiert werden.<br />

Der Schlichtungsausschuss kann nie endgültig und rechtsverbindlich Einigungen bzw. Lösungen<br />

herbeiführen. In den Sitzungen wird lediglich versucht, ein Ergebnis im Sinne der von der Honorarstreichung<br />

betroffenen Ärzte zu finden. Sollte das Ergebnis nicht zufriedenstellend sein, steht<br />

dem Arzt der Rechtsweg gegen die Privatkrankenversicherung immer noch offen. Für richtungsweisende<br />

Verfahren stellt die Ärztekammer finanzielle Mittel zur Verfügung.<br />

<strong>2018</strong> waren elf Sitzungen angesetzt, in denen ein Großteil der 2015 eingereichten<br />

Fälle verhandelt wurde. Bei den Verhandlungen wurden fünf Sitzungen der<br />

Fachgruppe Innere Medizin, vier der Fachgruppe Orthopädie und orthopädische<br />

Chirurgie, drei der Fachgruppe Chirurgie, zwei der Fachgruppe Unfallchirurgie<br />

sowie eine der Fachgruppe Augenheilkunde und Optometrie gewidmet.<br />

Weiters hat die Ärztekammer im Rahmen der stattgefundenen Vertragsverhandlungen<br />

mit dem Versicherungsverband Österreichs einen dringenden Handlungsbedarf<br />

hinsichtlich der Optimierung des Schlichtungsverfahrens festgestellt<br />

und möchte zukünftig das Schlichtungsverfahren neu gestalten.<br />

Bis diese Neugestaltung umgesetzt ist, konnte mit dem Versicherungsverband Österreichs ein<br />

Vergleichsangebot für die Altfälle ausverhandelt werden. Jeder Fall, der bis zum 30. September<br />

<strong>2018</strong> im Schlichtungsausschuss eingereicht wurde, kann mit 45 % des strittigen Betrags verglichen<br />

werden, sofern Arzt und Rechtsträger des Spitals zustimmen. Dieses Vergleichsangebot<br />

wird für alle offenen Fälle aus 2015, 2016 und 2017, die bis zum 30. September <strong>2018</strong> eingereicht<br />

wurden, herangezogen.<br />

Mit dem Elektronischen Schlichtungsstellenportal wurde ein Webtool geschaffen, das den Prozess<br />

der Schlichtung von Fällen von der Falleinreichung bis zur Erstellung der Benachrichtigungen an<br />

die einreichenden Personen (Ärzte sowie Spitäler) regelt.<br />

Zur Authentifizierung der einsteigenden Personen wurden mehrere Sicherheitsstufen implementiert,<br />

da es sich bei den im Schlichtungsstellenportal eingespielten Akten um besonders sensible<br />

und schutzwürdige Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes (→ Datenschutz-Grundverordnung,<br />

Seite 42) handelt. Der Zugriff zum Schlichtungsstellenportal wurde daher aufgrund der hohen<br />

Sicherheitsanforderungen nur mittels Handysignatur (digitale Signatur gemäß Signaturgesetz)<br />

oder Bürgerkarte (amtlicher Ausweis im elektronischen Verwaltungsverfahren) ermöglicht.<br />

67 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Bereits 2015 haben die Mitarbeiter der Verrechnungsstellen der Spitäler mit der Einreichung der<br />

Schlichtungsfälle über das Schlichtungsstellenportal gestartet. Eine kleine Anzahl von Fällen wird<br />

noch postalisch an die Ärztekammer übermittelt, wo sie von den Mitarbeitern in das Schlichtungsstellenportal<br />

eingegeben werden.<br />

Im Schlichtungsausschuss wird bei Überprüfung der Akten besonders auf deren Vollständigkeit<br />

geachtet. Gemäß Schlichtungsordnung ist es beim Einreichen eines Akts notwendig, dem Schlichtungsausschuss<br />

sämtliche den Schlichtungsprozess betreffenden Pflichtbestandteile, wie etwa<br />

der Entlassungsbericht, ärztliche Stellungnahmen, Rechnungen, wichtige Befunde sowie der Operationsbericht,<br />

zu übermitteln. Dies ist einerseits erforderlich, um der Schlichtungsordnung und<br />

somit den rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen, andererseits steht das Einbringen unvollständiger<br />

Akten einer fundierten Einarbeitung und Verhandlung von Schlichtungsakten<br />

entgegen.<br />

Seit 2017 wird in den Sitzungen des Schlichtungsausschusses mit dem Elektronischen Schlichtungsstellenportal<br />

gearbeitet.<br />

Regionaler Strukturplan Wien<br />

Auf Basis des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) muss jedes Bundesland einen<br />

Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) zur Planung der ärztlichen Versorgung gestalten. In<br />

Wien wird dieser Strukturplan allein von der Stadt Wien und der Wiener Gebietskrankenkasse<br />

(WGKK) beschlossen; jedoch waren Vertreter der Ärztekammer im Herbst <strong>2018</strong> in die Gespräche<br />

zur Erarbeitung eines RSG Wien intensiv eingebunden.<br />

Nach mehreren dieser Gesprächen zwischen Stadt Wien, WGKK und Ärztekammer hat die Stadt<br />

Wien im November <strong>2018</strong> einen RSG ambulant für den spitalsambulanten und extramuralen<br />

Bereich in Begutachtung geschickt. Es ist statistisch mehrfach belegt, dass Wien wächst und es<br />

daher mehr Ärzte braucht, um die Bevölkerung entsprechend zu versorgen. Die Stadt Wien<br />

reagierte mit dem aktuellen Entwurf zumindest erstmals auf diesen Umstand und plant 407 ärztliche<br />

Vollzeitäquivalente mehr bis 2025 in Spitalsambulanzen sowie im extramuralen Bereich.<br />

Ungeachtet der Einbindung der Ärzteschaft wurde von der Ärztekammer der Entwurf in einer<br />

umfassenden Stellungnahme jedoch abgelehnt. Die Gründe liegen vor allem im ÖSG, der als<br />

Basis aller Berechnungen zu einer adäquaten Versorgung den bestehenden Versorgungsstand<br />

der anderen Bundesländer außer Wien vorsieht. Vereinfacht gesprochen: Das Maß der ambulanten<br />

Versorgung ist die Versorgung in den anderen Bundesländern außerhalb Wiens. Nun hat<br />

aber Wien wesentlich mehr Ärzte als die anderen Bundesländer und als Großstadt auch ganz<br />

andere Versorgungsnotwendigkeiten. Daher kann sich aufgrund der unbrauchbaren Basis im<br />

ÖSG eine Berechnung für Wien, die die Notwendigkeiten der Wiener Bevölkerung respektiert,<br />

nie ausgehen.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

68


Der ÖSG sieht allerdings auch vor, dass mit entsprechenden Argumenten das sich so ergebende<br />

Ergebnis verändert werden kann. Die Stadt Wien darf also Faktoren berechnen, um die Basis zu<br />

verändern. Im Entwurf wurde dies versucht, um so zumindest die bisherige Versorgungsstruktur<br />

darzustellen und nicht Minuszahlen, d.h. die Reduktion von Ärzten, zu argumentieren. Das ist<br />

leider nur bedingt gelungen, wobei in Wien das grundsätzliche Problem besteht, dass das Verhältnis<br />

ambulante Allgemeinmedizinbesuche zu Facharztbesuchen ca. 5:5 ist, während es in Restösterreich<br />

ca. 9:1 ist. Auch hier unterscheidet sich Wien also massiv von allen anderen<br />

Bundesländern.<br />

Die Ärztekammer hat zum Entwurf eine Stellungnahme abgeben, in der darauf hingewiesen<br />

wird, dass<br />

diese Planung den tatsächlichen Bedarf nicht befriedigen wird und man eine vom ÖSG<br />

abgekoppelte Planung für eine in Österreich einzigartige Millionenstadt erarbeiten muss,<br />

das Planungstool ärztliche Vollzeitäquivalente unbedingt in Köpfe umgerechnet werden muss,<br />

zumindest mit einem Faktor 1,3,<br />

der spezifische Austausch zwischen Fachärzten und Allgemeinmedizinern in Wien anders<br />

betrachten werden muss als in den anderen Bundesländern, da die Wiener – wie international<br />

gesehen alle Großstädter – signifikant mehr Fachärzte konsultieren als in den anderen<br />

Bundesländern,<br />

die Umsetzung der Allgemeinmedizinischen Akutordinationen in den Spitälern des Krankenanstaltenverbunds<br />

der Stadt Wien im Wege des Ärztefunkdienstes (→ Ärztefunkdienst, Seite<br />

110) viel zu unkonkret in der Planung enthalten ist,<br />

Primärversorgungseinheiten (→ Primärversorgungseinheiten, Seite 61) nur dann funktionieren<br />

werden, wenn dies Ärzte wollen und die Bedingungen passen, und nicht, wenn die Planung<br />

es vorsieht, und<br />

der regelmäßige Verweis auf Beschlüsse der Landeszielsteuerungskommission nicht akzeptabel<br />

ist, da es sich dabei um ein völlig intransparentes Gremium zweier großer Leistungsanbieter<br />

(Stadt Wien und WGKK) unter Ausschluss der Ärzteschaft handelt.<br />

Ein erster Erfolg der Argumentation der Ärztekammer war, dass der RSG Wien nicht, wie ursprünglich<br />

geplant, noch knapp vor Weihnachten <strong>2018</strong> beschlossen wurde, sondern die Beschlussfassung<br />

vertagt und die Ärztekammer für 2019 zu weiteren Gesprächen eingeladen wurde.<br />

Studien<br />

GROSSSTADTFAKTOR<br />

Im Zuge der geplanten Zusammenlegung der Krankenkassen (→ Sozialversicherungsreform, Seite<br />

48) wird eine intensive Diskussion über Geldmittel und Ressourcen zu erwarten sein. Um sich für<br />

diese Diskussionen zu wappnen, wurde die Aktualisierung der bereits fünf Jahre alten „Großstadtfaktor-Studie“<br />

beschlossen und in Auftrag gegeben.<br />

69 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

In Kooperation mit dem Berliner IGES-Institut wird dabei versucht, die Besonderheiten der Weltstadt<br />

Wien erheben zu lassen. Die Analysen der regionalen Unterschiede bei Gesundheitsausgaben<br />

von Spitälern, niedergelassenen Ärzten und Heilmitteln sowie die angebotsseitigen<br />

Einflussfaktoren der Unterschiede dieser Gesundheitsausgaben wurden bereits durchgeführt.<br />

Ebenso wurde bereits ein Vergleich mit nachfrageseitigen Faktoren deutscher Großstädte erhoben.<br />

Für das 2019 zu erwartende Endergebnis müssen noch die Umlandversorgung, die Soziodemografie<br />

bzw. -ökonomie sowie die Gesundheitsversorgung im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung<br />

recherchiert werden.<br />

SOZIOÖKONOMISCHE BEDEUTUNG VON NIEDERGELASSENEN ÄRZTEN<br />

AM BEISPIEL HAUSÄRZTE<br />

Niedergelassene Ärzte sind nach wie vor Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung in Österreich. Mit<br />

der Studie „Sozioökonomische Bedeutung von niedergelassenen Ärzten am Beispiel<br />

Hausärzte“soll erstmals die gesamtgesellschaftliche und -wirtschaftliche Bedeutung mittels einer<br />

Economic-Impact-Analyse erhoben und analysiert werden.<br />

In einem ersten Schritt ist an eine Erfassung der Hausärzte im Raum Wien gedacht. Neben grundsätzlichen<br />

Mustern und regionalen Unterschieden im Verhalten der Patienten und der Arztauswahlentscheidung<br />

auf Seite der Patienten steht die Wertschöpfung von Ordinationen im<br />

Mittelpunkt der Analyse. Damit sollen nicht nur interne Zahlungsströme im Gesundheitssystem,<br />

sondern auch die Finanzierung von Investitionen, Personal- und Infrastrukturkosten sowie deren<br />

Auswirkungen auf Steuerleistungen oder z.B. Kaufkraft dargestellt werden.<br />

Das Studienergebnis wird für 2019 erwartet und bietet eine 360-Grad-Perspektive auf die Bedeutung<br />

von Hausärzten als Prototyp der niedergelassenen Ärzte aus Sicht von Patienten und<br />

Ärzten als wichtigste Stakeholder der Gesundheitsversorgung einerseits und aus gesamtgesellschaftlicher<br />

und -wirtschaftlicher Sicht andererseits. Bisherige Studien ergaben jeweils nur Ausschnitte<br />

aus dieser Gesamtbetrachtung. Somit wird durch diese Studie die Grundlage für weitere<br />

gesundheitsökonomische Strategien verbreitert und es können mehrdimensionale Lösungsansätze<br />

für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung gefunden bzw. abgesichert werden.<br />

Umfrage Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz<br />

Bereits mehrere Jahre gilt das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG). Trotzdem sorgen<br />

das KA-AZG sowie die seitdem immer wieder auftretenden Mängel in der Patientenversorgung<br />

sowohl bei Ärzten als auch bei Patienten für Unmut.<br />

Die Ärztekammer nahm dies zum Anlass, von 10. Jänner bis 4. Februar <strong>2018</strong> eine Evaluation der<br />

Umsetzung des KA-AZG seit den Ärzteprotesten im Herbst 2016 durchzuführen. Im Fokus der<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

70


Umfrage standen u.a. die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim ärztlichen Arbeitsaufwand,<br />

die Berücksichtigung der ärztlichen Ausbildung sowie die damit verbundene Qualität<br />

der Patientenversorgung.<br />

Insgesamt wurden 4.494 Kollegen elektronisch und anonym in den Spitälern des Krankenanstaltenverbunds<br />

der Stadt Wien (KAV), den Ordensspitälern und den Wiener Privatkrankenanstalten<br />

befragt. Spitalsärzte im AKH wurden im Vorfeld separat befragt. Die Rücklaufquote betrug<br />

33 % (1.481 Ärzte). Davon entfielen allein 78 % auf die Spitäler des KAV, das sind fast 40 %<br />

aller dort befragten Ärzte.<br />

3.190 KAV-Ärzte<br />

zu Befragung eingeladen<br />

1.214 Fragebögen<br />

beantwortet<br />

38,1 % Rücklauf<br />

1.304 andere Spitalsärzte<br />

zu Befragung eingeladen<br />

267 Fragebögen<br />

beantwortet<br />

20,5 % Rücklauf<br />

Insgesamt 4.494 Spitalsärzte<br />

zur Umfrage eingeladen<br />

1.481 Fragebögen<br />

beantwortet<br />

33 % Rücklauf<br />

Hier die wichtigsten Ergebnisse: Im Rahmen der KA-AZG-Thematik wurden die Arbeit und der<br />

Einsatz der Ärztekammer als Interessen- und Standesvertretung der Ärzteschaft positiv bewertet.<br />

So fühlen sich 72 % der Spitalsärzte durch die Ärztekammer hinsichtlich Arbeitszeitthemen<br />

ausreichend informiert. Zwei Drittel (66 %) empfinden sogar, dass sich ihre Situation seit den<br />

Demonstrationen im Herbst 2016 hinsichtlich Arbeitszeit verbessert hat.<br />

Trotzdem hat die Umfrage auch diesmal wieder Missstände aufgezeigt. Ca. neun von zehn Ärzten<br />

im KAV (86 %) gaben an, Nachtdienste zu leisten. In anderen Krankenanstalten sind das nur drei<br />

von vier (74 %). Lediglich 40 % der Kollegenschaft gaben an, den Nachdienst auch rechtzeitig<br />

verlassen zu können. Die Ergebnisse unterscheiden sich dabei kaum nach Alter, Geschlecht und<br />

Arbeitgeber – es betrifft also den KAV und andere Spitäler gleichermaßen. Mehr als ein Viertel<br />

(27 %) der KAV-Ärzte muss zumindest einmal pro Monat oder öfter nach den Nachtdiensten im<br />

Spital bleiben. Großteils fällt bis zu einer Stunde mehr Zeitaufwand an. Die drei Hauptgründe<br />

sind Dienstübergaben (38 %), administrative Tätigkeiten (28 %) und die Patientenversorgung (26 %).<br />

Noch dramatischer ist die Situation in den Spitälern tagsüber: Nur jeder neunte Arzt kann nach<br />

dem geleisteten Tagdienst die Arbeit immer zeitgerecht verlassen, der Großteil muss länger bleiben<br />

(89 % im KAV, 88 % in anderen Krankenanstalten). Jüngere Ärzte bleiben tendenziell länger<br />

in der Arbeit als ihre älteren Kollegen. Mehr als ein Viertel der Spitalsärzte im KAV (27 %) muss<br />

mehrmals pro Woche bis zu einer Stunde, maximal zwei Stunden länger im Dienst bleiben.<br />

71 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Hauptgründe für den zusätzlichen Zeitaufwand sind dort die Patientenversorgung (79 %),<br />

administrative Tätigkeiten (54 %), Dienstübergaben (20 %) sowie die Fortbildung (14 %).<br />

Die Situation wird daher sowohl für die Kollegenschaft als auch für die Patienten jeden Tag dramatischer<br />

und auch in der Nacht – arbeitsrechtlich – illegaler. Teilweise illegal ist auch der<br />

Zwei Drittel der Ärzte<br />

empfinden, dass sich die<br />

Arbeitsbedingungen in puncto<br />

Arbeitszeit seit 2016 spürbar<br />

verbessert haben.<br />

Vor allem für jüngere Ärzte<br />

sind die Änderungen spürbar.<br />

in %<br />

Ja, auf jeden Fall –––<br />

Ja, etwas –––<br />

Nein, eher nicht –––<br />

Nein, gar nicht –––<br />

Krankenhaustyp<br />

Alter<br />

Gesamt<br />

KAV<br />

andere Krankenanstalten<br />

bis 30 Jahre<br />

31 bis 40 Jahre<br />

41 bis 50 Jahre<br />

51 bis 60 Jahre<br />

61 Jahre und älter<br />

25 41 22<br />

24 41 23<br />

29 40 21<br />

23 50 21<br />

27 45 20<br />

26 39 21<br />

23 36<br />

25<br />

27 28<br />

30<br />

12<br />

13<br />

10<br />

6<br />

7<br />

14<br />

17<br />

15<br />

Nur rund 40 Prozent der Ärzte<br />

können ihre Nachtdienste<br />

immer zeitgerecht verlassen.<br />

Das Ergebnis unterscheidet sich<br />

kaum nach Alter, Geschlecht<br />

und Arbeitgeber.<br />

in %<br />

KAV<br />

40 37 7 2<br />

andere Krankenanstalten 38 33 3 1<br />

Ja, immer ––– Ja, meistens ––– Nein, eher selten –––<br />

Nein, gar nicht ––– leisten keine Nachtdienste –––<br />

14<br />

24<br />

89 % der Ärzte können ihren<br />

Arbeitsplatz nach einem<br />

geleisteten Tagdienst nicht<br />

zeitgerecht verlassen.<br />

Jüngere Ärzte bleiben<br />

tendenziell länger in der Arbeit<br />

als ihre älteren Kollegen.<br />

in %<br />

Ja, immer –––<br />

Ja, meistens –––<br />

Nein, eher selten –––<br />

Nein, gar nicht –––<br />

Krankenhaustyp<br />

Alter<br />

KAV<br />

andere Krankenanstalten<br />

bis 30 Jahre<br />

31 bis 40 Jahre<br />

41 bis 50 Jahre<br />

51 bis 60 Jahre<br />

61 Jahre und älter<br />

11 50<br />

33<br />

12 54<br />

31<br />

9 44<br />

39<br />

9 50<br />

34<br />

13 48<br />

35<br />

11 55<br />

28<br />

15 49<br />

32<br />

7<br />

3<br />

8<br />

7<br />

4<br />

6<br />

5<br />

Aufzeichnung der Überstunden<br />

in %<br />

KAV<br />

42 24 9 7 7<br />

andere Krankenanstalten 69 9<br />

3 1 6<br />

11<br />

12<br />

Immer alle korrekt aufgezeichnet ––– ca.75 % ––– ca. 50 % –––<br />

ca. 25 % ––– keine aufgezeichent ––– keine gemacht –––<br />

Ein Drittel der Ärzte ist in<br />

Ausbildung. Lediglich 2 %<br />

davon haben während der<br />

Routinetätigkeiten ausreichend<br />

Zeit für Ihre Ausbildung.<br />

in %<br />

Ärzte in Ausbildung<br />

2<br />

29 57 13<br />

Ja, mehr als ausreichend ––– Ja, gerade genug ––– Nein, eher nicht ––– Nein, gar keine –––<br />

nicht in Ausbildung –––<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

72


Zustand bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten. Fast die Hälfte (47 %) der Spitalsärzte im KAV,<br />

bei denen Überstunden anfallen, führt diese nicht korrekt in der Arbeitsaufzeichnung an. In anderen<br />

Krankenanstalten zeichnen dagegen acht von zehn Ärzten, die Überstunden leisten, ihren<br />

Aufwand auf. Besorgniserregend für die fehlende Zeiterfassung sind die Gründe, die Spitalsärzte<br />

vor allem im KAV dafür angeben: Für 26 % ist nicht klar geregelt, ob sie für bestimmte Arbeiten<br />

Überstunden aufschreiben dürfen. 16 % gaben an, dass ihr Vorgesetzter von ihnen erwartet,<br />

keine Überstunden aufzuzeichnen, und 3 % gaben sogar an, dass ihr Vorgesetzter die Aufzeichnung<br />

von Überstunden verbietet.<br />

Nach Eigenangaben des KAV würden Ärzte 46 statt der gesetzlichen 40 Stunden arbeiten. Damit<br />

ergibt sich laut den Umfrageergebnissen eine Lücke von 120 Ärzten (Vollzeitäquivalente).<br />

Laut Umfrage ist etwa ein Drittel der befragten Ärzte (34 %) in Ausbildung. Auf die Frage, ob<br />

sie innerhalb der vorgesehenen Arbeitszeit neben den herkömmlichen Routinetätigkeiten Zeit<br />

für ihre Ausbildung haben, antworteten 70 %, dass ihnen meist die Möglichkeit für die Weiterbildung<br />

während ihrer regulären Arbeitszeit fehle. Die Ärztekammer sieht hier als Hauptgründe<br />

das hohe Patientenaufkommen sowie die Arbeitsverdichtung aufgrund von administrativen<br />

Tätigkeiten. Diese lassen keine Zeit für die Ausbildung zu oder verschieben diese in die illegale<br />

Zeit nach dem regulären Dienst.<br />

In einer gesonderten Umfrage im Vorfeld wurden die Kollegen des AKH ebenfalls zum Thema<br />

KA-AZG befragt. Dort werden Dienstzeiten zwar eingehalten, Probleme gibt es aber bei der<br />

Einhaltung der Zeiten für Forschung und Lehrtätigkeiten. Hauptursachen sind auch hier eine<br />

steigende Patientenversorgung sowie eine damit einhergehende höhere Arbeitsbelastung.<br />

Die Forschung hat sich im AKH mittlerweile in die private Freizeit verschoben. Deswegen sieht<br />

die Ärztekammer auch hier die Ausbildung „nicht priorisiert genug“ in der Organisationsstruktur<br />

des Trägers. Selbst im AKH, wo die Lehre im Mittelpunkt stehen sollte, muss die Wissenschaft<br />

also immer mehr dem wachsenden Arbeitsdruck weichen.<br />

Aus den Ergebnissen der Umfrage resultierend hat die Ärztekammer ein Forderungspaket an<br />

Politik und Spitalsträger, insb. den KAV, erstellt:<br />

Das Ergebnis der Umfrage zeigt eklatante Lücken in der Personalausstattung der Spitalsträger,<br />

insb. im KAV. Die Ärztekammer fordert daher die rasche Aufstockung des ärztlichen<br />

Personals – Wiens Spitäler brauchen deutlich mehr Ärzte!<br />

Organisationskultur und Mitarbeiterführung in den Spitälern zeigen nach wie vor große<br />

Schwächen auf. Bereits zugesagte Reformen werden zu langsam umgesetzt – Der administrative<br />

Aufwand für Ärzte muss geringer werden!<br />

Die Zentralen Notaufnahmen im KAV sind nach wie vor nicht implementiert. Die Ärztekammer<br />

fordert ehestmöglich die Umsetzung der Zentralen Notaufnahmen, die eine essenzielle<br />

Voraussetzung darstellen, um eine rasche und qualitätsgerechte Erstversorgung der<br />

Patienten zu gewährleisten – Die Patienten brauchen die Zentralen Notaufnahmen sofort!<br />

73 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Veranstaltungen<br />

15. VIENNA CONGRESS COM.SULT<br />

Am 30. Jänner <strong>2018</strong> veranstaltete die<br />

Ärztekammer eine hochkarätig besetzte<br />

Podiumsdiskussion zum Thema „Heiligt<br />

der Zweck die Mittel? – Wie weit darf<br />

Wissenschaft gehen?“ im Rahmen des<br />

15. Vienna Congress com.sult <strong>2018</strong> im<br />

Haus der Industrie. Bei der Veranstaltung<br />

hatten Ärzte die Möglichkeit, mit drei<br />

international renommierten Nobelpreisträgern<br />

aus den Gebieten Medizin,<br />

Chemie und Physik zu diskutieren.<br />

Vom antiken Katapult über das Schießpulver<br />

zur Atombombe bis hin zu den biologischen<br />

und chemischen Waffen heutzutage:<br />

Die Frage nach der Ethik in der<br />

Forschung ist eine, die seit jeher die Wissenschaft<br />

– auch im Bereich der Medizin –<br />

beschäftigt. Wie weit dürfen Forscher bei<br />

ihren Experimenten gehen, wo sollen die<br />

Grenzen der eigenen Zielsetzung liegen<br />

und inwiefern kann man garantieren, dass<br />

der Fortschritt schlussendlich nicht gegen<br />

Menschen – statt für Menschen – genutzt<br />

wird.<br />

„Heiligt der Zweck die Mittel? –<br />

Wie weit darf Wissenschaft<br />

gehen?“:<br />

Podiumsdiskussion mit den<br />

Nobelpreisträgern<br />

Sir Richard Timothy „Tim“ Hunt<br />

(Bild oben),<br />

Daniel „Dan“ Shechtman<br />

und Jerome Isaac Friedman<br />

(v. li. n . re., Bild unten)<br />

Am Podium diskutierten dazu Sir Richard<br />

Timothy „Tim“ Hunt (Biochemiker und<br />

Molekularbiologe, Nobelpreisträger für Physiologie oder Medizin 2001, Großbritannien), Jerome<br />

Isaac Friedman (Physiker, Nobelpreisträger für Physik 1990, USA) und Daniel „Dan“ Shechtman<br />

(Physiker, Nobelpreisträger für Chemie 2011, Israel). Die Moderation übernahm der ORF-Journalist<br />

Steve Chaid.<br />

VIENNA SYMPOSIUM ON SAFE USE OF DIGITAL TECHNOLOGY<br />

Mit der Publikation der „10 Medizinischen Handy-Regeln“ (→ Broschüre und Plakat „10 Medizinische<br />

Handy-Regeln“, Seite 122) sorgt die Ärztekammer seit vielen Jahren für präventivmedizinische<br />

Maßnahmen hinsichtlich Mobilfunk und kabelloses Internet.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

74


Am 17. Mai <strong>2018</strong> veranstaltete die Ärztekammer das „Vienna Symposium on Safe Use of Digital<br />

Technology“ als Fortführung der Nikosia Deklaration von 2017. Bei der Nikosia Deklaration hatte<br />

die Ärztekammer auf Zypern gemeinsam mit zypriotischen Institutionen Schutzmaßnahmen vor<br />

Handy-Strahlung und Regeln für Kinder und Jugendliche publiziert sowie das Verbot von WLAN<br />

in Kindergärten und Schulen gefordert.<br />

International begleitet wurde das Symposium vom Nationalen Komitee für Umwelt und Kindergesundheit<br />

Zyperns sowie vom Presse- und Informationsbüro der griechischen Botschaft in Wien.<br />

WIENER SPITALSÄRZTEKONGRESS<br />

Am 4. September <strong>2018</strong> lud die Ärztekammer zum 1. Wiener Spitalsärztekongress, der unter dem<br />

Ehrenschutz von Bürgermeister Michael Ludwig stand. Unter dem Titel „Spannungsfeld Ethik vs.<br />

Ökonomie – Spitzenmedizin um jeden Preis?“ wurden die Auswirkungen monetären Denkens<br />

auf Ethik und Produktivität bzw. die Diskrepanzen dieser Themenbereiche in der Medizin erörtert<br />

und diskutiert.<br />

Referenten waren mit dem medizinischen Direktor des Krankenanstaltenverbunds der Stadt<br />

Wien, Michael Binder, Judit Simon (Professorin für Gesundheitsökonomie der MedUni Wien) und<br />

dem Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH, Herwig Ostermann, nicht nur nationale<br />

Experten, es diskutierte auch eine Reihe internationaler Experten mit: Giovanni Maio (Philosoph,<br />

1. Wiener Spitalsärztekongress<br />

75 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Buchautor und Professor für Medizinethik der Albert-Ludwig-Universität Freiburg), Frank Ulrich<br />

Montgomery (Präsident der Ärztekammer Hamburg und der Deutschen Bundesärztekammer)<br />

und Niek Klazinga (Head of the OECD Health Care Quality, Paris und Professor der Universität<br />

Amsterdam).<br />

Inhaltlich bestand Einigkeit darüber, dass mehr Zeit für die medizinische Behandlung der Patienten<br />

erforderlich ist, wirtschaftliche Kriterien dürften nicht die wichtigsten Anforderungen einer<br />

Gesundheitspolitik darstellen. Die steigende Vorherrschaft monetärer Ziele drohe ein großes Loch<br />

in die Beziehung zwischen Arzt und Patient zu reißen, lautete der Tenor.<br />

Verhandlungen mit Dienstgebern<br />

KRANKENANSTALTENVERBUND DER STADT WIEN<br />

Nach der großen Besoldungsreform 2017 wurden im Krankenanstaltenverbund der Stadt Wien<br />

(KAV) <strong>2018</strong> keine weiteren Detailverhandlungen im Bereich der Gehälter geführt. Die Erhöhungsprozentsätze<br />

orientierten sich an den Erhöhungen im öffentlichen Dienst. Allerdings wurden<br />

Gespräche zur Umsetzung von Pilotprojekten zur Rufbereitschaft geführt. Diese waren allerdings<br />

nicht erfolgreich, sodass weitere Verhandlungen 2019 abzuwarten sind.<br />

Sehr umfangreich hat die Ärztekammer zum Vorschlag der Stadt Wien zur Ausgliederung des<br />

KAV in Wien-Kliniken Stellung genommen. Im Herbst <strong>2018</strong> gab es dazu mehrere Gespräche mit<br />

der Stadt, die allerdings alle nicht abgeschlossen werden konnten, da seitens der Stadt die Frage<br />

der Ausgliederung des KAV auf 2019 vertagt wurde.<br />

Auch die Frage der Umsetzung des sogenannten „Masterplans 2030“ wurde intensiv mit der<br />

Stadt und dem KAV erörtert. Hier wurden, wie in den Jahren davor, Vorbehalte der Ärztekammer<br />

eingebracht. Dass diese Argumente stichhaltig sind, hat sich u.a. daran gezeigt, dass die Umsetzung<br />

dieses Plans kaum vorangekommen ist.<br />

Ungeachtet dieser globalen Themen gab es <strong>2018</strong> gemeinsam mit dem Personalgruppenausschuss<br />

Ärzte und der HG II beinahe täglichen Kontakt zu unzähligen Einzelthemen, um die<br />

Interessen der Ärzteschaft im KAV einzubringen.<br />

MEDUNI WIEN/AKH<br />

Für die Ärzte an der MedUni Wien gab es <strong>2018</strong> keine gesonderten Verhandlungen, da bereits<br />

im Rahmen der Verhandlungen 2015 gemeinsam mit dem Betriebsrat der MedUni Wien und der<br />

Gewerkschaft öffentlicher Dienst für den 1. Jänner 2019 die letzte Tranche der mehr als<br />

30 %-igen Gehaltserhöhung vereinbart worden war. So steigen alle Gehälter der an der MedUni<br />

Wien bediensteten Ärzte mit 1. Jänner 2019 um weitere 10 %.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

76


ORDENSSPITÄLER<br />

Auch hier gab es <strong>2018</strong> keine gesonderten dienstrechtlichen Verhandlungen auf Kollektivvertragsebene,<br />

da bereits 2017 eine Erhöhungsautomatik vereinbart worden war. So stiegen mit<br />

1. März <strong>2018</strong> alle Gehälter und sonstigen kollektivvertraglichen Ansätze um 0, 2 % über der<br />

Inflationsrate. Zudem wurde vereinbart, dass mit 1. Jänner 2019 der Mindestlohn für Allgemeinmediziner/Stationsärzte<br />

auf EUR 5.000,- angehoben wird.<br />

PRIVATKRANKENANSTALTEN<br />

Die Kollektivvertragsverhandlungen mit den Privatkrankenanstalten gestalteten sich von Beginn<br />

an sehr zäh und langwierig, lagen die Positionen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern doch<br />

sehr weit auseinander. Auch lag lange Zeit seitens der Arbeitgeber kein ernst zu nehmendes<br />

Angebot am Tisch.<br />

Die Ärztekammer und die Gewerkschaft vida forderten u.a. eine Annäherung an die Gehaltsansätze<br />

der Gemeinde- bzw. Ordensspitäler – vor allem eine adäquate Vergütung von Allgemeinmedizinern<br />

– sowie die Überleitung jener Ärzte in den neuen Kollektivvertrag, die bereits<br />

vor dem 1. Juni 2017 in einer Privatkrankenanstalt tätig waren.<br />

Im Frühjahr <strong>2018</strong> konnte nach acht Verhandlungsrunden endlich ein ansprechender Abschluss<br />

erzielt werden: Für alle ab dem 1. Juni 2017 eingetretenen Ärzte kommt es mit einem neuen<br />

Gehaltsschema zu einer signifikanten Erhöhung der kollektivvertraglichen Grundgehälter, wobei<br />

der Fokus auf den Allgemeinmedizinern liegt. So gelang es der Ärztekammer, gemeinsam mit<br />

der Gewerkschaft vida eine mehr als 6 %-ige Gehaltssteigerung bei den Allgemeinmedizinern<br />

zu erreichen. Bei den Fachärzten stiegen die Gehälter um mehr als 3 %. Die Ärzte in Basisausbildung<br />

wurden mit den Turnusärzten in einem Schema zusammengeführt. Die Zulagen wurden<br />

um 2,33 % erhöht. Alle Ärzte, die nicht vom Kollektivvertrag erfasst werden, erhalten eine<br />

2,33 %-ige Valorisierung.<br />

Des Weiteren konnten redaktionelle Änderungen, wie etwa die Einführung eines Rucksacks für<br />

Überstunden, erreicht werden.<br />

77 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Qualitätssicherung<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

78


Arztprufung 80<br />

Ausbildungsevaluierung 80<br />

Ausschuss für ärztliche Ausbildung 82<br />

Fortbildungsveranstaltungen 83<br />

Lehrpraxisförderungen 85<br />

Ordinationsevaluierung 87<br />

79<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Arztprüfung<br />

Bei den Prüfungen zum Arzt für Allgemeinmedizin bestanden <strong>2018</strong> 24 Wiener Kandidaten die<br />

Prüfung nicht. Die Facharztprüfung wurde von acht Wiener Kandidaten nicht positiv absolviert.<br />

Die Durchfallquote der Wiener Kandidaten lag demnach bei den Allgemeinmedizinern bei 16,55 %<br />

und bei den Fachärzten bei 2,49 %.<br />

Österreichweit betrug die Durchfallquote bei den Allgemeinmedizinern<br />

12,43 % und bei den Fachärzten 4 %.<br />

Zwar ist die Durchfallquote bei den Wiener Allgemeinmedizinern etwas gesunken<br />

(2017: 18,9 %), trotzdem ist der Rückschluss zulässig, dass die Ausbildungsqualität<br />

in den Wiener Spitälern nach wie vor Defizite aufweist.<br />

Die Durchfallquote der Facharztprüfungen ist im Vergleich zum Jahr davor<br />

(2,44 %) leicht gestiegen.<br />

Ausbildungsevaluierung<br />

BUNDESWEITE EVALUIERUNG DER AUSBILDUNG ZUM ARZT<br />

FÜR ALLGEMEINMEDIZIN<br />

Bereits seit mehr als sieben Jahren läuft das Projekt der bundesweiten Turnusevaluierung der<br />

Bundeskurie angestellte Ärzte.<br />

Inhaltlich umfasst die Turnusevaluierung die Ausbildungsorganisation einer Abteilung, die<br />

Arbeitsbelastung, die Aufgabenverteilung zwischen ärztlichem Personal und Pflegepersonal, die<br />

Erreichbarkeit und Unterstützung durch die Stammmannschaft sowie eine Gesamtbeurteilung<br />

der Ausbildung an der Abteilung.<br />

Halbjährlich wird ein sogenanntes „Abteilungs- und Krankenhausradar“ für jedes Bundesland<br />

erstellt, worin alle Abteilungen, die von zumindest fünf Turnusärzten bewertet worden sind, einer<br />

Reihung unterzogen werden. Die Bewertung erfolgt nach dem Schulnotensystem anhand der<br />

Fragestellung nach der Gesamtbeurteilung der Qualität der Ausbildung an einer Abteilung. Der<br />

daraus errechnete Mittelwert zeigt die Bewertung der Ausbildung an der jeweiligen Abteilung<br />

(je kleiner der Mittelwert, desto besser die Bewertung).<br />

Die Ärztekammer hat sich aus Transparenzgründen dazu entschlossen, die Ergebnisse für die<br />

Wiener Spitäler öffentlich online zu stellen. Das „Abteilungs- und Krankenhausradar“ ist auf der<br />

Website der Ärztekammer unter www.aekwien.at/turnusaerzteevaluierung abrufbar.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

80


BUNDESWEITE FACHARZT-AUSBILDUNGSEVALUIERUNG<br />

Nach den letzten bundesweiten Evaluierungen der Facharztausbildung 2015 und 2017 hat im<br />

Sommer <strong>2018</strong> erneut eine Evaluierung der Facharztausbildung stattgefunden.<br />

Die Evaluierung umfasst sämtliche Aspekte rund um das Thema Facharztausbildung. So gibt es<br />

Fragestellungen zum jeweils gewählten Ausbildungsfach, zur Ausbildungsstätte sowie zur<br />

Arbeitsbelastung. Es werden aber auch die Themenbereiche Fortbildung, Arbeitszeit und Work-<br />

Life-Balance durch die Evaluierung abgedeckt.<br />

Die Auswertung hat u.a. folgende Faktoren als die für die Beurteilung der Ausbildung und des<br />

Lernerfolgs an einer Abteilung entscheidenden identifiziert:<br />

Qualität und Umsetzung eines guten Ausbildungskonzepts<br />

Rahmenbedingungen für den Ausbildner: genügend Unterstützung durch die Leitung sowie<br />

ausreichend Zeit für die Ausbildungsaufgabe<br />

gute Rotationsmöglichkeiten<br />

Bemühen des Ausbildungsverantwortlichen um die Ausbildung<br />

oftmaliges Feedback durch den Vorgesetzten<br />

Die Auswertungen sind ebenfalls auf der Website der Ärztekammer unter www.aekwien.at/<br />

turnusaerzte-evaluierung abrufbar. Für bestimmte Fächer wurde anhand der Facharztevaluierung<br />

<strong>2018</strong> auch eine österreichweite Fächerauswertung vorgenommen.<br />

Zukünftig soll die Evaluierung der Facharztausbildung jährlich stattfinden.<br />

BUNDESWEITE EVALUIERUNG DER BASISAUSBILDUNG<br />

Im Rahmen der Ausbildungsreform 2015 wurde als verpflichtender erster Abschnitt sowohl für<br />

die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin als auch zum Facharzt eine neunmonatige Basisausbildung<br />

vorgesehen. Diese wurde nunmehr ebenfalls in die bundesweite Evaluierung<br />

einbezogen. Detaillierte Informationen sind auf der Website der Ärztekammer unter<br />

www.aekwien.at/turnusaerzte-evaluierung abrufbar.<br />

Die Ärztekammer hat für jene Wiener Spitäler, die zumindest drei Bewertungen erhielten, einen<br />

Auswertungsbericht über die Basisausbildung pro Spital für den Zeitraum von Juni 2016 bis März<br />

<strong>2018</strong> erstellen lassen. Die einzelnen Berichte sind ebenfalls unter www.aekwien.at/turnusaerzteevaluierung<br />

abrufbar. Eine Auswertung auf Abteilungsebene ist nicht möglich, da die Basisausbildung<br />

per definitionem an mehreren Abteilungen absolviert werden muss.<br />

2019 folgen ergänzend Auswertungsberichte sowohl für die Allgemeinmedizin- als auch für die<br />

Facharztausbildung, die für die einzelnen Spitäler bei einer entsprechenden Bewertungsanzahl<br />

die Ausbildungssituation auf Abteilungsebene darstellen werden.<br />

81<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Sämtliche Befragungen sind absolut vertraulich und anonymisiert erfolgt. Die Ärztekammer und<br />

die Ausbildungseinrichtungen haben keine Möglichkeit, die Evaluierungsdaten einzusehen.<br />

VISITATIONSVERORDNUNG<br />

Die Österreichische Ärztekammer hat 2016 eine Verordnung zur Durchführung von Visitationen<br />

zur Überprüfung der Ausbildungsqualität erlassen. Visitationen von anerkannten Ausbildungsstätten<br />

können einerseits im Anlassfall bei begründeten Beschwerden durchgeführt werden. Andererseits<br />

müssen pro Halbjahr an zumindest zwei anerkennten Ausbildungsstätten österreichweit<br />

stichprobenartig Visitationen erfolgen.<br />

Die Visitation hat vor Ort u.a. mit Befragung der Turnusärzte zu erfolgen und endet mit einem<br />

Visitationsbericht, worin Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität auferlegt werden<br />

können. Sollte es zu keiner fristgerechten Umsetzung der auferlegten Maßnahmen kommen,<br />

hat die Österreichische Ärztekammer ein Verfahren zur Aberkennung der Ausbildungsberechtigung<br />

einzuleiten.<br />

Seitens der Ärztekammer wurde <strong>2018</strong> in Wien in vier Fällen eine Visitation bei der Österreichischen<br />

Ärztekammer angeregt. Stichprobenartige Visitationen fanden <strong>2018</strong> keine statt.<br />

Ausschuss für ärztliche Ausbildung<br />

Der Ausschuss für ärztliche Ausbildung stand <strong>2018</strong>, wie bereits in den Jahren davor, ganz im<br />

Zeichen der Verfahren um Anerkennung als Ausbildungsstätte, die durch die Ausbildungsreform<br />

2015 erforderlich geworden sind. Demnach müssen alle auch bisher bereits anerkannten Ausbildungsstätten<br />

(insb. Abteilungen von Krankenanstalten, Universitätskliniken, Lehr(gruppen)praxen<br />

sowie Lehrambulatorien) neuerlich um eine Ausbildungsberechtigung nach der Ärzte-Ausbildungsordnung<br />

2015 (ÄAO 2015) sowohl für die Allgemeinmedizin- als auch für die Facharztausbildung<br />

ansuchen.<br />

Die Entscheidung über die Anerkennung trifft formal die Österreichische Ärztekammer. Die<br />

Wiener Ärztekammer gibt aber für alle Ansuchen im Wege des Ausschusses eine fachliche und<br />

organisatorische Stellungnahme ab.<br />

Der Großteil der Anerkennungsverfahren konnte bereits 2016 und 2017 abgeschlossen werden.<br />

<strong>2018</strong> hat der Ausschuss für ärztliche Ausbildung in fünf Sitzungen insgesamt 92 Ansuchen<br />

geprüft. Davon konnten 70 Ansuchen befürwortend an die Österreichische Ärztekammer zur<br />

Bescheiderlassung weitergeleitet werden. In weiteren 16 Verfahren wurde der Österreichischen<br />

Ärztekammer eine Teilanerkennung im Sinne eines reduzierten zeitlichen Ausbildungsausmaßes<br />

bzw. einer geringeren als beantragten Anzahl an Ausbildungsstellen empfohlen. In fünf Fällen<br />

konnte eine Anerkennung nicht empfohlen werden.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

82


Erstmals ist auch der Nachweis der Übernahme der Tätigkeiten des mitverantwortlichen<br />

Tätigkeitsbereichs nach § 15 Abs. 5 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz<br />

durch den Pflegedienst ein Anerkennungskriterium für die Ausbildungsberechtigung.<br />

Erfreulicherweise musste nur in einem Verfahren die Österreichische Ärztekammer<br />

als bescheiderlassende Behörde auf die unvollständige Übernahme der<br />

gesetzlich geforderten Tätigkeiten des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs hingewiesen<br />

werden. Dies stellt einen deutlichen Rückgang zu den Jahren davor dar,<br />

was jedenfalls für eine Verbesserung der Ausbildungsqualität spricht.<br />

Unter den bearbeiteten Ansuchen befanden sich 45 Ansuchen von Lehr(gruppen)praxen bzw.<br />

Lehrambulatorien. Lehrpraxisbetreiber müssen erstmals ein zwölf Einheiten umfassendes Lehrpraxisleiterseminar<br />

nachweisen, um eine Lehrpraxisberechtigung erlangen zu können. Neben<br />

den zu absolvierenden e-learning-Einheiten ist die Teilnahme an einem Präsenzseminar erforderlich.<br />

Die Ärztekammer bietet dieses Seminar mehrmals pro Jahr kostenlos an. Die Seminare sind<br />

stets gut besucht.<br />

<strong>2018</strong> wurden erstmals auch 29 Ordinationen von Allgemeinmedizinern als Lehr(gruppen)praxen<br />

anerkannt. Die Anerkennung von Allgemeinmedizinordinationen ist von großer Bedeutung, da<br />

durch die Ausbildungsreform erstmals eine verpflichtende Lehrpraxis beim Allgemeinmediziner<br />

für alle angehenden Allgemeinmediziner in der Dauer von sechs Monaten als letzter Ausbildungsabschnitt<br />

eingeführt wurde. Im Frühjahr <strong>2018</strong> ist es auch gelungen, eine entsprechende Finanzierung<br />

durch öffentliche Fördergelder sicherzustellen, um sowohl für die Lehr(gruppen)-<br />

praxisinhaber als auch für die Turnusärzte adäquate Bedingungen für die Absolvierung dieser<br />

Ausbildung zu schaffen (→ Lehrpraxisförderung nach ÄAO 2015, Seite 85). Zur reibungslosen<br />

Abwicklung der verpflichtenden Lehrpraxis besteht allerdings ein weitaus größerer Bedarf an<br />

ausbildenden Allgemeinmedizinern, sodass ein deutlicher Anstieg von Lehr(gruppen)praxenansuchen<br />

im Fach Allgemeinmedizin für 2019 angestrebt wird.<br />

Unabhängig von der Bearbeitung von Ansuchen um Anerkennung als Ausbildungsstätte ist der<br />

Ausschuss für ärztliche Ausbildung auch für die Wahrung der Ausbildungsqualität von bereits<br />

bestehenden Ausbildungseinrichtungen zuständig und geht dabei Beschwerden über einzelne<br />

Ausbildungseinrichtungen nach. Können diese nicht durch Kontaktaufnahme mit der betroffenen<br />

Ausbildungseinrichtung gelöst werden, wird die Durchführung einer Visitation bei der dafür<br />

zuständigen Österreichischen Ärztekammer angeregt (→ Visitationsverordnung, Seite 82).<br />

Fortbildungsveranstaltungen<br />

<strong>2018</strong> wurden 107 Veranstaltungen abgehalten, davon folgende Großveranstaltungen: 20 „Giftige<br />

Dienstage“, fünf „Giftige Samstage“, ein „Open Air Lunge“, fünf „MedMonday“, vier<br />

„Collegium Publicum“ und fünf „Medizin im Museum“.<br />

83<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Teilnehmerzahlen<br />

2015 – <strong>2018</strong><br />

2015<br />

2016<br />

7.021<br />

7.498<br />

2017<br />

<strong>2018</strong><br />

7.582<br />

7.948<br />

0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000<br />

Veranstaltungen<br />

2015 – <strong>2018</strong><br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

<strong>2018</strong><br />

111<br />

112<br />

106<br />

111<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110<br />

Die „Wiener Medizinischen Tage“ fanden in der Österreichischen Nationalbibliothek statt, waren<br />

wieder sehr erfolgreich und gut besucht. Im Weltmuseum wurden drei Fortbildungsabende<br />

durchgeführt, auch diese waren sehr gut besucht.<br />

Die „Lange Nacht der Fortbildung“ wurde <strong>2018</strong> bereits zum vierten Mal abgehalten. Diesmal<br />

fand der Abend wieder in der Burg Perchtoldsdorf statt. Er wurde von der Niederösterreichischen<br />

Ärztekammer organisiert und in Kooperation mit der Wiener Ärztekammer abgehalten.<br />

Die neue Veranstaltungsreihe „Forschungs-Cafe“ wurde sehr gut angenommen und wird 2019<br />

fortgeführt.<br />

Sämtliche Großveranstaltungen sind für alle Ärzte zugänglich, auch Medizinstudenten können<br />

daran teilnehmen.<br />

Die Ärztekammer hat es sich zum<br />

Ziel gesetzt, auch in den folgenden<br />

Jahren kostengünstige<br />

Fortbildungen für alle Wiener zu<br />

gewährleisten.<br />

Weiters hat die Ärztekammer Seminare, Therapiezirkel, Schulungen zum Sachverständigenarzt<br />

gemäß § 34 Führerscheingesetz, Auffrischungskurse gemäß § 34 Führerscheingesetz sowie ein<br />

Ganztagsseminar zur Erstellung von fachärztlichen Stellungnahmen entsprechend dem Führerscheingesetz<br />

abgehalten.<br />

Sehr erfolgreich waren auch die 118 Turnusärzteworkshops,<br />

die von den Turnusärztevertretern<br />

in den Spitälern abgehalten und von<br />

der Ärztekammer administrativ unterstützt<br />

wurden.<br />

Die Kooperation mit der Plattform Medbee<br />

(www.medbee.org) wird fortgeführt. Hier<br />

haben alle Ärzte die Möglichkeit, sich nach Registrierung<br />

die Skripten und Unterlagen zu den<br />

Fortbildungsveranstaltungen online anzusehen.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

84


25. FORENSISCH-PSYCHIATRISCHE TAGUNG<br />

Die 25. forensisch-psychiatrische Tagung fand am 7. Dezember <strong>2018</strong> im Festsaal des Justizpalasts<br />

in Wien 1. statt.<br />

Die Tagung, die seit 1993 jährlich im Dezember durchgeführt wird, stand diesmal unter den<br />

Hauptthemen „Straf-/Maßnahmenvollzug – Unmündigkeit – Forensisch-psychiatrische Begutachtung<br />

– Juvenile Schizophrenie, Asylverfahren“. Ca. 190 Teilnehmer aus dem Bereich der medizinischen<br />

Sachverständigen und der Richterschaft diskutierten dabei u.a. zu den Themen<br />

„Probleme bei der psychiatrischen Begutachtung motivarmer und motivloser Delikte“, „Lassen<br />

sich die Behandlungsverläufe von Straftätern mit Substanzstörungen prognostizieren?“ und<br />

„Schizophrenie, Psychopathie und das moralische Selbst – Empirik und rechtsphilosophische<br />

Überlegungen zur Zurechnungsfähigkeit“.<br />

Lehrpraxisförderung nach ÄAO 2015<br />

Mit der Änderung der Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) wurde über Druck<br />

der Ärztekammer erstmals eine verpflichtende Lehrpraxis für alle angehenden Allgemeinmediziner<br />

in der Dauer von sechs Monaten als letzter Ausbildungsabschnitt eingeführt.<br />

Im Frühjahr <strong>2018</strong> ist es nunmehr gelungen, eine entsprechende Finanzierung durch öffentliche<br />

Fördergelder sicherzustellen, um sowohl für die Turnusärzte als auch für die<br />

Lehr(gruppen)praxisinhaber adäquate Bedingungen für die Absolvierung dieser Ausbildung<br />

zu schaffen.<br />

Für die Abwicklung sind zwei Modelle vorgesehen:<br />

Anstellung in einer Lehr(gruppen)praxis für Allgemeinmedizin<br />

Weiterbeschäftigung in der bisherigen „Ausbildungskrankenanstalt“ unter Dienstzuteilung<br />

in eine Lehr(gruppen)praxis für Allgemeinmedizin<br />

Da sich die Wiener Spitäler vorerst gegen eine Weiterbeschäftigung der Turnusärzte im Spital<br />

entschieden haben, gibt es in Wien derzeit ausschließlich das Modell Direktanstellung in der<br />

Lehr(gruppen)praxis. Die Ärztekammer hat dies heftig kritisiert, da es insbesondere beim Krankenanstaltenverbund<br />

der Gemeinde Wien (KAV) aus Sicht der Ärztekammer völlig unverständlich<br />

ist, dass aus formalen dienstrechtlichen Überlegungen heraus nicht das Modell der Weiterbeschäftigung<br />

im Spital gewählt worden ist. Dies erschwert die Ausbildung zum Allgemeinmediziner<br />

in Wien massiv und entzieht dem KAV trotz Arbeitsverdichtung weitere ärztliche Arbeitszeit.<br />

Eine Dienstzuteilung vom Spital eines anderen Bundeslands in eine Wiener Lehr(gruppen)praxis<br />

ist davon unabhängig allerdings möglich und wird von Ärzten aus Niederösterreich in Wiener<br />

Lehr(gruppen)praxen auch intensiv genützt.<br />

85<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Im Regelfall gehen daher in Wien der Turnusarzt und der Lehr(gruppen)praxisinhaber wie bisher<br />

ein Ausbildungsverhältnis in Form einer Anstellung ein. Auf das Dienstverhältnis sind die Bestimmungen<br />

des Lehrpraxis-Kollektivvertrags anzuwenden.<br />

Der geltende Lehrpraxis-Kollektivvertrag schreibt als Gehalt (aliquot für 30 Wochenstunden) jenen<br />

Betrag vor, der dem Turnusarzt unter Berücksichtigung seiner bisherigen Ausbildungszeit von 36<br />

Monaten nach dem Gehaltsschema des KAV zustehen würde. Zeitbezogene Zulagen bleiben<br />

außer Betracht.<br />

Das Gehalt wird zu 90 % aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit<br />

und Konsumentenschutz, des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />

sowie des Wiener Gesundheitsfonds gefördert. Die restlichen 10 % übernimmt der Lehr(gruppen)praxisinhaber.<br />

Diese Eigenleistung des Lehr(gruppen)praxisinhabers begründet sich u.a. darin,<br />

dass die Leistungen des Turnusarztes zu normalen Tarifen mit den Krankenkassen verrechenbar sind.<br />

Rechtliche Grundlage der Lehrpraxisförderung ist die Sonderrichtlinie „Lehrpraxisförderung für<br />

den Zeitraum <strong>2018</strong> – 2020“ des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz,<br />

die neben den Zuerkennungsvoraussetzungen insb. auch den Abwicklungsprozess<br />

der Förderungsgewährung regelt.<br />

Eine Förderung steht zu, wenn die Lehr(gruppen)praxis über eine aufrechte Ausbildungsberechtigung<br />

im Fach Allgemeinmedizin nach der ÄAO 2015 verfügt, der Turnusarzt noch keine Förderung<br />

erhalten hat und sich nachweislich am Ende der Ausbildung befindet. Das Vorliegen der<br />

Formalvoraussetzungen wird durch die jeweils zuständige Landesärztekammer geprüft.<br />

Im Gegensatz zur bisherigen Lehrpraxisförderung gibt es kein finanzielles Limit der Fördermittel,<br />

sodass bei Erfüllen der oben stehenden Kriterien ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.<br />

Bei Direktanstellung in der Lehr(gruppen)praxis fungiert die jeweils zuständige Landesärztekammer<br />

als zentrale Abwicklungsstelle, die die Förderanträge entgegennimmt und an die<br />

Fördergeber weiterleitet, in einem weiteren Schritt die Fördergelder an die Ordinationsinhaber<br />

auszahlt und zum Abschluss die Endabrechnung mit den Fördergebern sicherstellt. Die Wiener<br />

Ärztekammer erhält hierfür von den Fördergebern vierteljährlich Akontozahlungen. Aus den Mitteln<br />

dieser Akontozahlungen erhalten die Ordinationsinhaber beginnend mit dem Ende des ersten<br />

Ausbildungsmonats monatliche Akontozahlungen in Höhe eines Sechstels der voraussichtlichen<br />

Fördersumme. Am Ende der Ausbildung erfolgt dann nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen<br />

eine Endabrechnung. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Lehr(gruppen)-<br />

praxen das Gehalt der Lehrpraktikanten nicht vorfinanzieren müssen.<br />

Für Ärzte in Ausbildung zum Facharzt ist aktuell keine Förderung vorgesehen. Argumentiert wird<br />

dies von den Fördergebern insb. mit der mangelnden Verpflichtung zur Absolvierung eines Teils<br />

der Facharztausbildung in einer Lehr(gruppen)praxis.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

86


Detaillierte Informationen zur Abwicklung der Lehrpraxisförderung sind auf der Website der<br />

Ärztekammer unter www.aekwien.at/lehrpraxis/foerderung abrufbar.<br />

<strong>2018</strong> konnten nach Anlaufschwierigkeiten die ersten Lehr(gruppen)praxen in Wien nach dem<br />

neuen Modell gefördert werden.<br />

Ordinationsevaluierungen<br />

<strong>2018</strong> fanden in Wien ausschließlich anlassbezogene Überprüfungen durch die Gesellschaft für<br />

Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed) statt. Die Kontrollen<br />

verliefen größtenteils reibungslos. Damit konnte wiederum gezeigt werden, dass Wiens Ordinationen<br />

und Gruppenpraxen die Anforderungen, die die Hygieneverordnung 2014 sowie die Qualitätssicherungsverordnung<br />

2012 stellen, erfüllen.<br />

Ebenfalls wurde <strong>2018</strong> im Rahmen der Qualitätssicherung das Projekt „Behinderte Menschen in<br />

Wiener Gesundheitseinrichtungen“ mit dem Verein „Behindertenberatungszentrum-BIZEPS;<br />

Zentrum für selbstbestimmtes Leben“ weitergeführt (→ BIZEPS, Seite 117). Aufgabe und Ziel der<br />

Kooperation ist es, die Vermessung von Ordinationen vorzunehmen und diese im Rahmen des<br />

Praxisplans der Wiener Ärztekammer www.praxisplan.at (→ Praxisplan, Seite 116) online<br />

abrufbar zu machen. Auch erbringt der Verein BIZEPS Beratungstätigkeiten für Wiener Ordinationen<br />

und Patienten, wie die Aufbereitung und die laufende Betreuung der Internetausgabe<br />

des Ratgebers „krank, behindert, ungehindert ... in Wien“. Den Ordinationen steht der Verein<br />

beratend bei der barrierefreien Einrichtung und Adaptierung von Räumlichkeiten zur Verfügung.<br />

Für dieses gemeinsame Projekt wurde dem Verein BIZEPS <strong>2018</strong> der Inklusionspreis durch die<br />

Lebenshilfe Österreich verliehen.<br />

87<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Service<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

88


Neue Software zur Führung der Ärzteliste 90<br />

Elektronische Informationen 91<br />

Elektronisches Anwesenheitsmeldetool 92<br />

GO2ORDI 93<br />

Refundierung von Prüfungsgebühren 105<br />

Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb 106<br />

Sonderklasseverrechnungsstelle KAV Wien 106<br />

(inkl. AKH)<br />

Jungmediziner 95<br />

Mahn- und Inkassostelle 98<br />

Pressearbeit 98<br />

89<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Neue Software zur Führung der Ärzteliste<br />

Um die 25 Jahre alte, bis dato systemabsturzfreie Standesführungssoftware gegen eine moderne<br />

Software zur Führung der Ärzteliste in der Wiener Ärztekammer auszutauschen, erfolgte im Mai<br />

<strong>2018</strong> die endgültige Entscheidung zur Neuentwicklung einer zentralen, plattformunabhängigen<br />

Web-Applikation, genannt „STF+“.<br />

Für den ersten Projektschritt, der Erstellung eines Lastenhefts, wurde ein externer Projektleiter,<br />

der umfassende Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit und der notwendigen Anforderungen einer<br />

Standesführung an eine solche Software zur Führung einer Ärzteliste aufweist, bestellt.<br />

Die Erstellung des Lastenhefts, das Ende <strong>2018</strong> fertiggestellt wurde, erfolgte in enger Zusammenarbeit<br />

mit den zukünftigen Integrationspartnern aus den Landesärztekammern Burgenland,<br />

Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol sowie der Österreichischen Ärztekammer,<br />

daneben aber auch mit den zukünftigen Schnittstellenpartnern aus den Landesärztekammern<br />

Kärnten, Steiermark und Vorarlberg.<br />

Anforderungen an eine moderne Ärztelistensoftware und somit Inhalt des Lastenhefts und des<br />

nachfolgenden Pflichtenhefts für die STF+ sind z.B.:<br />

die einfache und schnelle Datenerfassung unter Einhaltung der ärztegesetzlichen Bestimmungen,<br />

somit die idente Führung der Ärzteliste und friktionsfreie Vergleichbarkeit der<br />

Datensätze aus allen Landesärztekammern<br />

die österreichweit einheitliche Auswertbarkeit von Fragestellungen im Bereich der Standesführung<br />

durch Harmonisierung der Datenbestände und Prozesse<br />

länderspezifische zeitnahe Replikate der zentralen Datenbank mit allen Daten, für die die<br />

Landesärztekammern Zugriffsberechtigungen haben<br />

eine standardisierte Workflow-Engine zur End-to-End-Abwicklung fachlicher Prozesse, d.h.<br />

die Möglichkeit der Verwendung von Workflows, die Standardprozesse wie z.B. Ersteintragung,<br />

Ordinationsanmeldung, -abmeldung oder -verlegung, Abgang oder Zugang in ein<br />

anderes oder von einem anderen Bundesland unterstützen und zum Teil automatisieren, um<br />

die hohe Erfassungs- und Änderungsqualität sowie -quantität zu gewährleisten bzw. bewerkstelligen<br />

zu können (→ Statistische Daten, Seite 20).<br />

einwandfrei funktionierende Workflows, sodass valide Daten und korrekte Kurienzuordnungen<br />

an die Wohlfahrtsfonds, valide Daten an die Sozialversicherung, an die Österreichische<br />

Ärztekammer, an die Aufsichtsbehörden, für die Ärztesuche oder für die Ärztekammerzeitungen,<br />

an die Krankenkassen sowie für Aussendungen oder Ordinationsevaluierungen<br />

übermittelt werden können<br />

hohe Funktionalität, die speziell alle Erfassungsprozesse unterstützt<br />

hohe Stabilität<br />

Automatismen, Logiken und Regelprüfungen, d.h. die Realisierung eines konfigurierbaren<br />

Regelwerks für z.B. Datenvalidierungen oder automatisierte Datenableitungen<br />

Assistenten sowie Vormerksysteme<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 90


Migration der Daten der Österreichischen Ärztekammer und aller Landesärztekammern zu<br />

einem gemeinsamen konsistenten Datenbestand<br />

DSGVO-konforme Datenverarbeitung (→ Datenschutz-Grundverordnung, Seite 42)<br />

ein flexibler Masken- und Reportgenerator zur z.B. flexiblen Ergänzung um neue Felder oder<br />

Modifikation bestehender Felder bei (gesetzlichen) Änderungen oder erweiterten Anforderungen<br />

die Erstellung einer universellen Schnittstelle, an die eine direkte Anbindung aller Systeme<br />

der Landesärztekammern und/oder der Österreichischen Ärztekammer möglich ist<br />

die flexible Erweiterbarkeit um neue Applikationen, die aus der Ärzteliste betrieben werden<br />

ein rollenbasiertes Berechtigungssystem, d.h. ein Schreib- und Leseberechtigungssystem, in<br />

dem auch für einzelne Datenfelder für jeden einzelnen Mitarbeiter einer Ärztekammer<br />

individuell unterschiedliche Berechtigungen erteilt werden können<br />

ein Self-Service-Bereich für Ärzte (e-government), der mittels Handy-Signatur zugänglich ist<br />

und in dem Ärzte ihre eigenen Daten einsehen, Anträge stellen oder Dokumente hochladen<br />

können<br />

und zuletzt:<br />

eine moderne und anwenderfreundliche Optik<br />

Elektronische Informationen<br />

WEBSITE<br />

Die Website der Ärztekammer www.aekwien.at umfasst mehr als 1.000 Seiten, die laufend<br />

aktualisiert werden.<br />

<strong>2018</strong> gab es 46.674.484 Zugriffe, aufgeteilt auf 1.472.786 Besucher. Durchschnittlich werden<br />

pro Besuch acht Seiten angesehen.<br />

Jänner<br />

Februar<br />

122.971<br />

123.865<br />

4.266.121<br />

4.332.623<br />

Besucher <strong>2018</strong><br />

Zugriffe <strong>2018</strong><br />

März<br />

130.244<br />

4.684.214<br />

April<br />

127.231<br />

4.122.512<br />

Mai<br />

Juni<br />

Juli<br />

August<br />

119.225<br />

114.894<br />

117.499<br />

118.546<br />

3.395.109<br />

3.481.228<br />

3.145.688<br />

3.143.176<br />

September<br />

Oktober<br />

128.265<br />

130.533<br />

4.645.337<br />

4.911.691<br />

November<br />

129.248<br />

3.511.933<br />

Dezember<br />

110.265<br />

3.034.852<br />

0 1.000.000 2.000.000<br />

3.000.000 4.000.000<br />

91<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Das Kontaktformular auf der Hauptseite wurde <strong>2018</strong> ebenfalls rege genutzt, hier gingen 680<br />

Meldungen ein. Auch die beliebteste Seite, der Praxisplan (→ Praxisplan, Seite 116), wurde von<br />

Ärzten immer wieder aktualisiert. Hier gab es <strong>2018</strong> 687 e-mails bezüglich einer Datenaktualisierung.<br />

Die „Top Ten“ <strong>2018</strong> 1.787.426<br />

1. Startseite (www.aekwien.at)<br />

2. Praxisplan<br />

1.326.897<br />

3. Jobservice<br />

4. Ordinationsassistenzsuche<br />

5. Fortbildungskalender<br />

6. Presseaussendungen<br />

7. Ausschreibungen Kassenplanstellen<br />

8. Ärzteausbildung<br />

9. Ärztefunkdienst 141<br />

10. Zahnärztliche Nacht- und Wochenenddienste<br />

69.354<br />

60.271<br />

50.105<br />

43.643<br />

38.887<br />

35.271<br />

26.365<br />

25.964<br />

0 350.000 700.000 105.000 1.400.000<br />

MAILINGS<br />

10.194 Wiener Ärzte erhalten mittlerweile ihre<br />

Kammerpost elektronisch via e-mail. <strong>2018</strong> wurden<br />

von der Ärztekammer 606 Rundschreiben<br />

verschickt. Durchschnittlich wurden somit<br />

wöchentlich elf Rundschreiben an Ärzte ausgesandt.<br />

Elektronisches<br />

Anwesenheitsmeldetool<br />

Um die vertraglich geregelte kassenärztliche<br />

Urlaubs- bzw. Anwesenheitsmeldung in den<br />

Ordinationen zu modernisieren bzw. zu digitalisieren<br />

und gesamtvertragliche Regelungen damit<br />

zukünftig einfacher und übersichtlicher einzuhalten, wurde ein Konzept für ein Online-Tool zur<br />

Anwesenheitsmeldung ausgearbeitet. Nach einem entsprechenden Beschluss im Mai <strong>2018</strong> wurde<br />

mit der technischen Umsetzung des Projekts nach dem Sommer begonnen.<br />

Nach einer Testphase im ersten Halbjahr 2019 ist der Launch der Anwendung auch im selben<br />

Jahr geplant.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

92


GO2ORDI<br />

Um auch zukünftig eine nachhaltige Versorgung im niedergelassenen Bereich sicherzustellen –<br />

sowohl, was die Primärversorgung durch Hausärzte als auch die fachspezifische Versorgung durch<br />

Fachärzte betrifft –, wurde der Gedanke geboren, eine ganzheitliche Beratungsstelle in der<br />

Ärztekammer zu gründen. Ziel ist es, Ärzte bei ihrer Organisationsgründung, -verlegung und<br />

-übergabe sowie bei der Gründung und Entwicklung von Gruppenpraxen und Ärztenetzwerken<br />

buchstäblich von A bis Z zu beraten. Bereits 2016 wurde dazu ein Businessplan zum Festmachen<br />

dieser Idee ausgearbeitet.<br />

Das mit dem Arbeitstitel „Med-Start up“ ins Leben gerufene Projekt wurde im Sommer 2017<br />

„GO2ORDI“ getauft und soll Dienstleistungen für Standort-, Immobilien- und Personalsuche,<br />

Umbau und Einrichtung, Marketing, finanzielle und (sozialversicherungs-)rechtliche Aspekte,<br />

Coaching, Managementkonzepte, IT-Lösungen etc. anbieten, in Summe also jegliche Unterstützung,<br />

die man für eine erfolgreiche und professionelle Ordinationsgründung bzw. -führung<br />

benötigt.<br />

<strong>2018</strong> konnte nun erfolgreich für die Erstellung von Beratungsunterlagen sowie die Planung des<br />

Marketingauftritts des neuen Services der Ärztekammer genutzt werden.<br />

Aufgrund der thematischen Breite und standespolitischen Bedeutung sind unter der Dachmarke<br />

GO2ORDI diverse Services für die niedergelassenen Ärzte zusammengefasst worden.<br />

Neben den bereits bekannten Serviceleistungen STAFF4ORDI – Das Ärztekammer-Ausbildungsprogramm<br />

und HBS4ORDI – Das Ärztekammer-Honorarberechnungsservice wurde zusätzlich die<br />

Marke EQUIP4ORDI – Das Ärztekammer-Einkaufsservice neu geschaffen.<br />

STAFF4ORDI<br />

Mit STAFF4ORDI – Das Ärztekammer-Ausbildungsprogramm wurde bereits im September 2017<br />

das neue Ausbildungsprogramm der Ärztekammer vorgestellt und eingeführt. Der bekannte<br />

Lehrgang zur Ordinationsassistenz wurde um zwei völlig neue Ausbildungen für Mitarbeiter einer<br />

Ordination erweitert:<br />

Die „Ausbildung zum administrativen Arzthelfer“ bereitet Neueinsteiger optimal auf die administrativen<br />

Aufgaben in ärztlichen Ordinationen vor. Das im Kurs angeeignete Know-how<br />

erleichtert die Einschulungsphase enorm, lässt die neuen Mitarbeiter rasch produktiv werden und<br />

sorgt somit für ein reibungsloses „Onboarding“ in Ordinationen. Im März und im September<br />

<strong>2018</strong> fanden der zweite und dritte dreitägige Kurs – wiederum gut gebucht – statt.<br />

Im umfassenderen Lehrgang „Ausbildung zum Ordinationsmanager“ steht der intensive Einblick<br />

in die organisatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen einer Ordination im Fokus. Eine<br />

umfangreiche Einführung in das österreichische Gesundheitssystem, rechtliche und betriebswirt-<br />

93<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

schaftliche Grundlagen, Taktiken zur Unternehmensführung, Informationen zum Qualitätsmanagement<br />

etc. schaffen eine fundierte Basis, die die Absolventen zu einer selbstständigen,<br />

höchst kompetenten und unverzichtbaren Managementkraft für Ordinationen werden lassen.<br />

Auch die Nachfrage nach diesem Lehrgang ist ungebrochen – die Kurse waren sowohl im April<br />

als auch im September <strong>2018</strong> ausgebucht.<br />

HBS4ORDI<br />

Seit einem kammerinternen Beschluss aus 2015 wurde an der Entwicklung einer Software gearbeitet<br />

und entsprechend programmiert, um eine Überprüfung von und daraus resultierend eine<br />

Beratung zu kassenärztlichen Abrechnungen als Serviceleistung der Ärztekammer anbieten zu<br />

können. Der Fortschrift in der ersten Hälfte <strong>2018</strong> endete mit Fachtreffen zur Klärung letzter<br />

Details, dem Abschluss finaler Programmierarbeiten am Softwareprogramm sowie schlussendlich<br />

dessen Abnahme, nach dreijähriger Entwicklung, im Sommer <strong>2018</strong>.<br />

Wichtige Meilensteine <strong>2018</strong> waren die dynamische Anbindung an die Standesführung der<br />

Wiener Ärztekammer, laufende Updates und Einstellungen zur Verbesserung der Software sowie<br />

die Arbeit am Report, der die schriftliche Auswertung als Pendant zum Differenzprotokoll der<br />

Honorarabrechnung der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) darstellt.<br />

Im Rahmen der neuen Services unter der Dachmarke GO2ORDI wurde die „Honorarberechnung<br />

und Statistik“ unbenannt und wird zukünftig, neben STAFF4ORDI und EQUIP4ORDI, ihren Platz<br />

in dem neu entstehenden Gründer- und Beratungsservice als HBS4ORDI – Das Ärztekammer-<br />

Honorarberechnungsservice einnehmen.<br />

Gegen Ende <strong>2018</strong> wurden das Honorarberatungsservice den ersten Fachgruppen Augenheilkunde<br />

und Optometrie sowie Urologie vorgestellt und damit die „Produktiv-Testuserphase“ gestartet.<br />

Weiters wurden Vorarbeiten geleistet, um das Service 2019 weiter auszurollen.<br />

EQUIP4ORDI<br />

Mit EQUIP4ORDI – Das Ärztekammer-Einkaufsservice wurde die bereits seit Jahren gehegte Idee,<br />

Verbrauchsmaterialien des Ordinationsalltags zu bestmöglichen Preisen und höchsten Qualitätsstandards,<br />

kombiniert mit modernster Logistik, als ein Service der Ärztekammer anzubieten,<br />

konkretisiert.<br />

Nach langer intensiver Suche nach einem kompetenten Kooperationspartner wurden <strong>2018</strong> unter<br />

Einbeziehung einer Wirtschaftsprüfungskanzlei Gespräche mit einem professionellen und in dieser<br />

Branche versiertem Unternehmen geführt und basierend darauf im November <strong>2018</strong> ein Beschluss<br />

in der Kurie niedergelassene Ärzte gefasst, ein solches Einkaufsservice zu gründen.<br />

Da auch die WGKK plant, die Bereitstellung des Ordinationsbedarfs für Vertragspartner mit Ende<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

94


2019 einzustellen, bereitet die Ärztekammer bis dahin mit EQUIP4ORDI die wirtschaftlich optimale<br />

Alternative für die Besorgung des Ordinationsbedarfs für niedergelassene Ärzte vor.<br />

METAHONORARORDNUNG<br />

Die Erstellung des gemeinsamen Tarifkatalogs im Auftrag und unter Leitung der Österreichischen<br />

Ärztekammer wurde auch <strong>2018</strong> fortgeführt. Der Schwerpunkt <strong>2018</strong> lag in der Ergänzung, Abstimmung<br />

und weiteren Erarbeitung der Leistungsabschnitte für die jeweiligen Fachrichtungen.<br />

Hier wurden die erarbeiteten Leistungskataloge an die einzelnen Fachgruppen übermittelt und<br />

man konnte durch entsprechendes Feedback und Ergänzungen am „Feinschliff“ arbeiten. Ebenso<br />

laufen die Vorbereitungen zur Zusammenführung zu einem gesamten Leistungskatalog, der 2019<br />

fortgeführt wird.<br />

Weiters wurden <strong>2018</strong> die Sonderleistungsstatistikdaten im Jahr davor in das dafür vorgesehene<br />

Webportal eingetragen und damit auf den neuesten Stand gebracht (die Daten liegen immer<br />

erst im Folgejahr vor).<br />

Jungmediziner<br />

<strong>2018</strong> wurden von der Ärztekammer zahlreiche Beratungsgespräche mit Jungmedizinern, sowohl<br />

telefonisch als auch persönlich, zu Themen wie Lebenslaufoptimierung und Unterstützung bei<br />

Bewerbungen sowie der Arbeitssuche durchgeführt. Durch den persönlichen Einsatz konnte vielen<br />

Kollegen unbürokratisch geholfen werden.<br />

ACHTUNG BABY<br />

Am 14. Mai <strong>2018</strong> und 12. November <strong>2018</strong> fanden neuerlich Informationsabende zum Thema<br />

„Achtung Baby“ statt. Dabei wurden Vorträge zu Themen wie Mutterschutz aus Sicht der<br />

Arbeitsmedizin, Elternkarenz und Elternteilzeit aus arbeitsrechtlicher Sicht sowie Kinderbetreuungsgeld<br />

gehalten.<br />

TURNUSVORBEREITUNGSKURSE<br />

Um den Einstieg in den Turnus zu erleichtern, findet dreimal im Jahr ein Turnusvorbereitungskurs<br />

statt. Dabei können turnusrelevante Themengebiete<br />

nochmals aufgearbeitet und das Wissen entsprechend intensiviert werden.<br />

Eine kleine Themenauswahl aus den Turnusvorbereitungskursen im April, September<br />

und Oktober <strong>2018</strong>: internistische und chirurgische Notfälle, CPR-Reanimationstraining,<br />

Wundversorgung und Nähkurs, Bluttransfusion, Recht und<br />

Gesetz, Ultraschall-Refresher, EKG-Kurs, aktuelle Medikation.<br />

95<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

NOTFALLSONOGRAFIE SCHNUPPERN<br />

Nach einem kurzen Einfuḧrungsvortrag über die Grundlagen der Notfallsonografie und der<br />

Sonoanatomie teilen sich die Teilnehmer in zwei Gruppen auf. Dabei werden die Notfallprotokolle<br />

für Herz, Lunge und Abdomen von den Teilnehmern unter Anleitung praktisch geübt.<br />

NOTFALLSONOGRAFIE BASISKURS<br />

Dieser zweitägige Inhouse-Kurs, der aus kurzen interaktiven Vorträgen, viel Praxis und Handson-Fallbeispielen<br />

besteht, vermittelt entsprechendes Wissen und Skills.<br />

EKG-KURS<br />

In diesem Kurs wird den Teilnehmern ein Befundungsschema für den Notfall mitgegeben,<br />

beginnend bei einer strukturierten Analyse von Herzrhythmusstörungen mit Notfalltherapie bis<br />

hin zu möglichen Veränderungen der ST-Strecke beim akuten Myokardinfarkt.<br />

ALS-TRAINING MIT VIDEO-DEBRIEFING<br />

Nach einem Kurzvortrag über die aktuellen Reanimationsleitlinien sowie eine Einführung in das<br />

Crew Resource Management werden zwei Skills-Stationen aufgebaut. Zum einen geht es um<br />

die sichere Defibrillation und Erkennung von Rhythmen, zum anderen um das richtige Atemwegsmanagement.<br />

Anschließend werden verschiedene Notfallszenarien durchgespielt.<br />

MEET THE VICE-PRESIDENT<br />

Kollegen, die sich nach erfolgreicher Beendigung des Studiums als ordentliche Mitglieder der<br />

Ärztekammer in die Ärzteliste eintragen haben lassen, wurden vom Obmann der Kurie angestellte<br />

Ärzte bzw. Obmann der Sektion Turnusärzte zu<br />

einem ersten Kennenlernen eingeladen. Dabei wurden die<br />

Grundzüge der Ärztekammer, ihre Pflichten und ihr Tun für<br />

ihre Mitglieder vorgestellt. Zusätzlich wurde ein Willkommensgeschenk<br />

in Form eines exklusiven Ärztekammer-<br />

Stethoskops überreicht.<br />

KARRIEREMESSE MED DAY MIT MED NIGHT<br />

Jungmediziner und Medizinstudierende hatten am 27. September<br />

<strong>2018</strong> beim ersten Med Day an unterschiedlichsten<br />

Messeständen die Möglichkeit, sich über ihre berufliche Zukunft<br />

zu informieren. Für einen Tag wurde die Volksgarten<br />

Clubdiskothek zu einem Infopoint für Karriere- und Ausbildungsmöglichkeiten<br />

von Medizininteressierten umfunktioniert.<br />

Mit dabei waren verschiedene Ausbildungsanbieter<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 96 54


wie der Krankenanstaltenverbund der Stadt Wien, Barmherzige<br />

Brüder – Österreichische Ordensprovinz, die AUVA<br />

sowie die Vinzenz Gruppe. Zusätzlich vertreten waren u.a.<br />

Ärzte ohne Grenzen, die Suchthilfe Wien sowie die Akademie<br />

der Ärzte.<br />

Bei mehr als 300 Besuchern konnte die Ärztekammer ihre<br />

Erstauflage der Veranstaltung als vollen Erfolg verbuchen.<br />

Besonders gut sind hierbei die angebotenen Workshops angekommen:<br />

Während der vierstündigen Messe durfte man<br />

unter Anleitung sein Können zu den Themen Ultraschall, Intubation<br />

und Reanimation unter Beweis stellen.<br />

Als „Special“ standen Ärzte aus den Fachgebieten Allgemeinmedizin,<br />

Arbeitsmedizin, Innere Medizin, Kinder- und<br />

Jugendpsychiatrie, Nuklearmedizin, Radioonkologie sowie<br />

Anästhesiologie und Intensivmedizin im VIP-Bereich des<br />

Volksgartens für persönliche Gespräche und Ratschläge<br />

zum Thema Ausbildung bereit.<br />

Alle Messeteilnehmer durften ihren persönlichen, randvoll<br />

mit Goodies befüllten Med-Bag mit nach Hause nehmen.<br />

Im Anschluss daran: gemeinsames Abfeiern und Networking<br />

bei der Med Night in der Säulenhalle des Volksgartens.<br />

Mahn- und Inkassostelle<br />

Auch <strong>2018</strong> wurden zahlreiche Ärzte durch die Mahn- und Inkassostelle der Ärztekammer hinsichtlich<br />

der Betreibung offener Forderungen gegenüber Patienten unterstützt. Dabei konnte<br />

eine Vielzahl von Forderungen einbringlich gemacht werden.<br />

In Zahlen ausgedrückt ergibt sich folgende Statistik: <strong>2018</strong> wurde die Mahn- und Inkassostelle<br />

mit 301 neuen Fällen betraut; 339 Fälle (stammend aus 2017 oder den Jahren davor) wurden<br />

abgeschlossen. Von diesen erledigten Fällen konnten 202 Fälle einem positiven Abschluss zugeführt<br />

und derart EUR 31.322,32 einbringlich gemacht werden. In 137 Fällen waren die Forderungen<br />

aus diversen Gründen hingegen uneinbringlich.<br />

Zurzeit sind weitere 347 Fälle bei der Mahn- und Inkassostelle anhängig.<br />

97<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Pressearbeit<br />

PRESSEKONFERENZEN / PRESSEAUSSENDUNGEN<br />

<strong>2018</strong> hat die Ärztekammer 15 Pressekonferenzen bzw. Hintergrundgespräche vor ausgewählten<br />

Medienvertretern abgehalten:<br />

10. Jänner <strong>2018</strong> – Ausbau des Ärzteangebots im Gemeindebau (gemeinsam mit der Stadt<br />

Wien)<br />

19. Jänner <strong>2018</strong> – Neue Entwicklungen zum Anwohnerparken in Wien (gemeinsam mit der<br />

Wirtschaftskammer Wien und der Landwirtschaftskammer Wien) (→ Parkpickerl für Hausärzte,<br />

Seite 62)<br />

23. Jänner <strong>2018</strong> – Charityprojekt und Highlights des Wiener Ärzteballs (→ Ärzteball, Seite<br />

126)<br />

15. Februar <strong>2018</strong> – Offizieller Startschuss für das Nichtraucherschutz-Volksbegehren DON’T<br />

SMOKE (→ DON’T SMOKE, Seite 8)<br />

20. Februar <strong>2018</strong>: Präsentation der Ergebnisse der Ärztekammerumfrage zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz<br />

(→ Umfrage Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, Seite 70)<br />

9. April <strong>2018</strong> – AUVA: Ein Kahlschlag in der unfallchirurgischen Versorgung droht (→ AUVA,<br />

Seite 40)<br />

26. April <strong>2018</strong> – Ganz Wien sorgt vor: Ich bin dabei! (→ Ganz Wien sorgt vor: Ich bin dabei!,<br />

Seite 120)<br />

2. Mai <strong>2018</strong> – Allianz für ein gesünderes Österreich fordert Steuerbonus für Freizeitsportler<br />

(gemeinsam mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsvertreter und<br />

der Wirtschaftskammer Wien)<br />

4. Mai <strong>2018</strong> – Wiener Gebietskrankenkasse, Stadt Wien und Ärztekammer einig bei Honorarabschluss<br />

(gemeinsam mit der Stadt Wien und der Wiener Gebietskrankenkasse)<br />

(→ Kassenverhandlungen, Seite 56)<br />

20. August <strong>2018</strong> – Vereinheitlichung der Finanzierung des Gesundheitswesens (gemeinsam<br />

mit der Stadt Wien)<br />

4. September <strong>2018</strong> – Lösungen zur Finanzierung des Gesundheitswesens<br />

11. September <strong>2018</strong> – Endspurt für das Volksbegehren DON’T SMOKE (→ DON’T SMOKE,<br />

Seite 8)<br />

21. September <strong>2018</strong> – Nichtraucherschutz in Salzburg (→ DON’T SMOKE, Seite 8)<br />

26. September <strong>2018</strong> – Arbeitnehmerschutz und DON’T SMOKE (→ DON’T SMOKE, Seite 8)<br />

8. Oktober <strong>2018</strong> – Verlautbarung der Ergebnisse zu DON’T SMOKE (→ DON’T SMOKE,<br />

Seite 8)<br />

12. November <strong>2018</strong> – Wiener Gesundheitswesen ist auf Grippe gut vorbereitet (gemeinsam<br />

mit der Stadt Wien)<br />

Weiters wurden 82 Presseaussendungen über das Netz der Austria Presse Agentur versendet<br />

sowie Einzelgespräche mit ausgewählten Journalisten zu den unterschiedlichsten standespolitischen<br />

und medizinischen Themen geführt.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

98


Interview im Fernsehstudio und<br />

Pressekonferenz in der Ärztekammer<br />

Bei den Presseaussendungen <strong>2018</strong> lassen sich neben vielen Einzelthemen auch bestimmte<br />

Schwerpunkte herausfiltern. An erster Stelle stand dabei verständlicherweise das Nichtraucherschutzvolksbegehren<br />

DON’T SMOKE, zu dem mehr als 30 Presseaussendungen geschrieben und<br />

versandt wurden (→ DON’T SMOKE, Seite 8). Das Thema Kinderärzte und kinderärztliche Versorgung<br />

beziehungsweise der bestehende Ärztemangel in Wien speziell in diesem Fachbereich<br />

wurde ebenso schwerpunktmäßig mit Presseaussendungen serviciert wie die von der Bundesregierung<br />

in Angriff genommene Kassenreform oder die damit zusammenhängenden Reformvorhaben<br />

bei der AUVA (→ Sozialversicherungsreform, Seite 48 / AUVA, Seite 40).<br />

Weitere Schwerpunkte, die mehrmals in Presseaussendungen thematisiert wurden, waren die<br />

Bereiche Impfen, Sonderklasse (→ Privatkrankenversicherungen, Seite 63), die Parkpickerlproblematik<br />

(→ Parkpickerl für Hausärzte, Seite 62), die Änderungen in der Wiener Stadtregierung<br />

sowie der Ärzteball (→ Ärzteball, Seite 126).<br />

MEDIENKOOPERATIONEN<br />

Um die klassische Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren, wurde auch <strong>2018</strong> eine Reihe von<br />

Medienkooperationen eingegangen, u.a. mit Die Presse, Der Standard, Kronen Zeitung, Österreich,<br />

Heute, ORF, VORmagazin, Megaboard, netdoktor, periskop sowie dem Verlag MedMedia.<br />

99<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

DOKTORINWIEN<br />

Elfmal im Jahr (Doppelnummer Juli/August) informiert doktorinwien über standes- und gesundheitspolitisch<br />

sowie steuer- und ärzterechtlich relevante Themen. Weitere Berichte betreffen Forschungsergebnisse,<br />

an denen Wiener Ärzte beteiligt sind, sowie amtliche Ankündigungen.<br />

MEDINLIVE<br />

Am 7. November <strong>2018</strong> startete das neue Online-Fachportal für Gesundheitspolitik, Wissenschaft<br />

und Gesellschaft www.medinlive.at der Ärztekammer, das allen Interessierten einen umfassenden<br />

Überblick über tages- und gesellschaftspolitische sowie wissenschaftliche Themen im<br />

Gesundheitsbereich bietet.<br />

Das neue Online-Fachportal für<br />

Gesundheitspolitik, Wissenschaft<br />

und Gesellschaft<br />

medinlive richtet sich vornehmlich an Personen, die im Gesundheitsbereich tätig sind oder sich<br />

damit beschäftigen, also Gesundheitspolitiker, Funktionäre und Mitarbeiter von Krankenkassen<br />

sowie Versicherungen, Spitalsbetreiber, Industrie, Gesundheitswirtschaft, Standesvertretungen,<br />

Ärzte, Pharmazeuten, Pflegekräfte etc. Das Online-Portal zeigt tagesaktuell, was am Gesund-<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

100


heitssektor passiert und beleuchtet Themen aus den Bereichen<br />

Gesundheitspolitik, Medizin, Wissenschaft und Forschung sowie<br />

Gesellschaft und Soziales aus Sicht der interessierten Fachleute.<br />

Aufbereitet werden lokale, nationale und internationale Beiträge,<br />

zudem findet der Leser auf medinlive auch relevante Termine<br />

aus den Bereichen ärztliche Fortbildung, Gesellschaft und<br />

Medizin.<br />

Bereits in den ersten Monaten konnte ein guter Zugriff auf das<br />

Fachportal erreicht werden. So besuchen täglich durchschnittlich<br />

133 Nutzer medinlive und sie bleiben durchschnittlich zwei<br />

Minuten und 28 Sekunden auf der Seite. Bis Jahresende zählte<br />

die Seite insgesamt 8.059 Besucher. Gelesen werden vor allem<br />

die Rubriken Gesundheitspolitik, gefolgt von Wissenschaft, Gesellschaft<br />

und Terminen.<br />

Der Start von medinlive wurde über die hauseigenen Off- und<br />

Online-Medien (Presseaussendung, Medletter, Kuriennews,<br />

www.aekwien.at, Facebook sowie die Medien der Landesärztekammern)<br />

gegenüber den Ärzten, der Presse und den Stakeholdern<br />

kommuniziert. Zusätzlich unterstützt eine Medienkampagne<br />

in Fachmedien die Bekanntmachung des neuen Portals.<br />

Mit dem Fachportal liefert die Ärztekammer den entscheidenden digitalen Informationsvorsprung,<br />

den es in dieser Form in Österreich bislang noch nicht gab.<br />

MEDLETTER<br />

Der Medletter ist eine elektronische periodische Druckschrift, die einmal wöchentlich an alle Ärzte<br />

als Newsletter per e-mail ergeht. Unterteilt ist der Medletter in fünf inhaltliche Kategorien:<br />

Interna, Medizin, Fortbildung, Veranstaltungen und Melange.<br />

Inhaltliche Bestandteile des Medletters sind u.a. Presseaussendungen (→ Pressekonferenzen /<br />

Presseaussendungen, Seite 99) bzw. Kampagnen der Ärztekammer, Fortbildungsveranstaltungen<br />

bzw. Weiterbildungsangebote der Ärztekammer, teils in Kooperation mit externen Partnern<br />

(→ Fortbildungsveranstaltungen, Seite 83), amtliche Medizinmeldungen sowie Gewinnspiele, wie<br />

z.B. die Verlosung kostenfreier Eintrittskarten für Museen und Veranstaltungen und diverse<br />

Bücherverlosungen.<br />

Anlassbezogen wird auch über gesellschaftliche Veranstaltungen der Ärztekammer, wie Diskussionsrunden,<br />

den Ärzteball, Ausstellungen, Filme sowie Kunst- und Stadtführungen (→ Gesellschaft,<br />

ab Seite 124), berichtet.<br />

101<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

SOCIAL MEDIA<br />

Um entsprechende Imagepflege zu betreiben, hat die Ärztekammer neben Facebook, Twitter<br />

und Instagram (Ärzteball) (→ Ärzteball, Seite 126) seit Herbst <strong>2018</strong> mit LinkedIn einen weiteren<br />

Social-Media-Auftritt. Darüber hinaus verwaltet die Ärztekammer die Facebook-Gruppe<br />

„Ärztinnen und Ärzte in Wien“. Durch regelmäßigen Content konnte auch das Google-Ranking<br />

durch Social Media verbessert werden.<br />

Facebook:<br />

Zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember <strong>2018</strong> (Übernahme durch den Social-Media-Consultant)<br />

(→ Mitarbeiterveränderungen, Seite 19) konnten die „Gefällt mir“-Angaben von 1.300<br />

auf 1.810 angehoben werden. Im Zuge dessen wurden auch alle Social-Media-Kanäle sowohl<br />

optisch als auch mit @aekwien vereinheitlicht. Im Zeitraum wurden zudem 221.878 Personen<br />

erreicht (Gesamtreichweite). Ausschlaggebend dafür war neben der Kampagne DON’T<br />

SMOKE (→ DON’T SMOKE, Seite 8) auch anderer informativer Content mit Mehrwert, u.a.<br />

Pressekonferenzen und Presseaussendungen (→ Pressekonferenzen / Presseaussendungen,<br />

Seite 99), Stories, Infografiken, Livestreams sowie Promotion bzw. Fotos von Veranstaltungen<br />

(→ Gesellschaft, ab Seite 124). Inzwischen werden mehrmals wöchentlich auch Artikel von<br />

medinlive (→ medinlive, Seite 100) geteilt.<br />

Weiters werden Anfragen über das Facebook-Postfach entweder direkt beantwortet oder an<br />

die zuständige Stelle weitergeleitet. Die Anfragen – Patientenanliegen, Medikamenteninformationen,<br />

Interview- und Sponsoringanfragen etc. – werden zügig und informativ beantwortet.<br />

Zu guter Letzt werden auch Jobanzeigen bei Facebook beworben.<br />

Neben dem Kernmarkt Österreich konnten Zugriffe u. a. aus Deutschland, Schweiz, Italien<br />

und Großbritannien verzeichnet werden. Wien führt unangefochten vor Graz, Linz, Salzburg,<br />

Innsbruck, Villach, St. Pölten, Wels und Wiener Neustadt.<br />

Frauen 52 %<br />

Erreichte Personen<br />

––––<br />

Männer 48 %<br />

Erreichte Personen<br />

––––<br />

Alter:<br />

Alter:<br />

13–17<br />

0,666 %<br />

13–17<br />

0,455 %<br />

18–24<br />

11 %<br />

18–24<br />

10 %<br />

25–34<br />

15 %<br />

25–34<br />

15 %<br />

35–44<br />

10 %<br />

35–44<br />

10 %<br />

45–54<br />

8 %<br />

45–54<br />

7 %<br />

55–64<br />

4 %<br />

55–64<br />

3 %<br />

65+<br />

2 %<br />

65+<br />

2 %<br />

%<br />

0 5 10 15 20<br />

%<br />

0 5 10 15 20<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

102


Twitter:<br />

Der Kurznachrichtendienst übernimmt die gleichen Aufgaben wie Facebook – Reichweite<br />

erzielen und Imagepflege. Zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember <strong>2018</strong> gab es einen Anstieg<br />

von 1.200 auf 1.388 Follower. Dabei wird der gleiche Content wie bei Facebook veröffentlicht.<br />

Außerdem werden auch Informationen der Österreichischen Ärztekammer geteilt.<br />

LinkedIn:<br />

Neben dem oben dargestellten Content wird LinkedIn auch für professionelle Jobausschreibungen<br />

genutzt. Hier ist es möglich. gezieltes Recruiting von potenziellen neuen Mitarbeitern<br />

zu betreiben. Aber auch Interviews von medinlive stoßen auf der Social-Business-Plattform<br />

auf viel Interesse, da die meisten Interviewpartner bei LinkedIn registriert sind.<br />

Facebook-Gruppe „Ärztinnen und Ärzte in Wien“<br />

Die Gruppe dient in erster Linie zur besseren Vernetzung von Kollegen. Weiters bietet die<br />

Ärztekammer dabei das Service, diverse Anfragen von Ärzten rasch und datenschutzkonform<br />

zu beantworten.<br />

Für einen respektvollen Umgang der User innerhalb der Facebook-Gruppe wurde eine „Netiquette“<br />

mit Kommunikationsgrundregeln erstellt und vom Vorstand der Ärztekammer beschlossen.<br />

Werden diese Regeln missachtet, können Beiträge gelöscht und auch Personen aus der<br />

Gruppe ausgeschlossen werden.<br />

Die sieben wichtigsten Punkte der „Netiquette“:<br />

1. Alle Arten von Beleidigungen, Drohungen und Verunglimpfungen anderer Mitglieder<br />

sind zu vermeiden, andere Meinungen sind zu respektieren.<br />

2. Die Administratoren sind berechtigt, Beiträge und Kommentare bei Verstößen gegen<br />

die Regeln der Gruppe zu löschen. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Gruppenregeln<br />

kommen entsprechende Eskalationsstufen zum Tragen, an deren Ende der Ausschluss<br />

des Mitglieds steht.<br />

3. Beiträge müssen eine klar erkennbare thematische und inhaltliche Relevanz für die<br />

Gruppe haben.<br />

4. Jegliche Form der (standes-)politischen Werbung ist verboten. Dies gilt auch für Veranstaltungen<br />

von Fraktionen. Ebenso darf keine Werbung für Pharmafirmen betrieben<br />

werden. Werbung oder Spendenaufrufe, bei denen ein sozialer oder medizinischer<br />

Aspekt im Vordergrund stehen, sind vom Werbeverbot ausgenommen.<br />

5. In der Gruppe dürfen ausschließlich DFP-approbierte Veranstaltungen und Events, die<br />

der Fortbildung von Ärzten dienen, einmalig gepostet werden.<br />

6. Mitarbeiter der Ärztekammer dürfen keine Beiträge in der Gruppe posten.<br />

7. Alle Ärzte, die praktizieren und bei ihren jeweiligen Landesärztekammern in Österreich<br />

gemeldet sind (inkl. karenzierte Mitglieder), sind zur Mitgliedschaft in dieser Facebook-<br />

Gruppe berechtigt. Zahnärzte sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen – ausgenommen<br />

davon ist der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds.<br />

103<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

<strong>2018</strong> wurden 1.660 Beiträge gepostet. Der Zuwuchs von Gruppenmitgliedern wuchs in diesem<br />

Zeitraum von 1.633 auf 1.748. Davon sind 1.491 Mitglieder aktiv. Beliebte Zeiten für Beiträge,<br />

Kommentare und Reaktionen sind zwischen 17.00 und 22.00 Uhr.<br />

Zutritt zur Gruppe haben ausschließlich Ärzte. Bei einer Gruppenanfrage muss der Arzt sowohl<br />

Auskunft über seinen Mitgliedstatus bei der Ärztekammer geben als auch seinen Klarnamen<br />

und die ÖÄK-Nummer nennen. Im Zuge dieser drei Pflichtfragen wurden <strong>2018</strong> 325 Anfragen<br />

abgelehnt.<br />

PRESSEPREIS<br />

Presseverleihung am 11. Mai<br />

<strong>2018</strong>: Nina Strasser, Philip Bauer<br />

und Alexandra Rotter, die den Preis<br />

in Vertretung von Philipp Spiegel<br />

entgegengenommen hat<br />

(v. li. n. re.)<br />

Die Ärztekammer hat am 11. Mai<br />

<strong>2018</strong> an die News-Mitarbeiterin<br />

Nina Strasser sowie den Standard-<br />

Journalisten Philip Bauer für ihre<br />

hervorragenden medizinischen<br />

Berichterstattungen zu geteilten<br />

Handen den Pressepreis 2017<br />

verliehen. Ein Anerkennungspreis<br />

ging an Philipp Spiegel für einen<br />

Beitrag in Die Zeit online.<br />

Nina Strasser ist freie Journalistin<br />

und Pressefotografin. Von 2005<br />

bis 2017 arbeitete sie als Redakteurin<br />

und Fotojournalistin für<br />

Sport und Chronik für die Verlagsgruppe<br />

News. Davor war sie u.a.<br />

für die Kronen Zeitung, die Salzburger<br />

Nachrichten und den<br />

U-Express tätig.<br />

Den Pressepreis erhielt Strasser für eine Reportage in News zum Thema Altenpflege und Physiotherapie<br />

für hochbetagte Menschen: „Was darf man noch erwarten in meinem jugendlichen<br />

Alter?“.<br />

Der zweite Preisträger war Philip Bauer, der die Auszeichnung für einen Bericht im Der Standard über<br />

Zystische Fibrose anlässlich des Tags der seltenen Erkrankungen am 28. Februar 2017 erhalten hat.<br />

Bauer ist seit 1999 beim Der Standard in der Sportredaktion, aktuell als Ressortleiter, tätig. Er<br />

war es, der 2017 die „Causa Werdenigg“ rund um Übergriffe im österreichischen Skisport ins<br />

Rollen gebracht hatte.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

104


In der Geschichte des Pressepreises erst zum vierten Mal vergeben wurde diesmal auch ein<br />

Anerkennungspreis für „besondere publizistische Leistungen“. Die Jury würdigte damit eine vierteilige<br />

Kolumne über HIV in Die Zeit online von Philipp Spiegel: „Sag ich‘s ihr?“ – „Werde ich<br />

sterben?“ – „Ich hatte doch verhütet“ – „Ich bin mehr als ein Virus“.<br />

Spiegel ist Fotograf und Kolumnist in Wien und Barcelona. Arbeiten hat er in zahlreichen internationalen<br />

Magazinen veröffentlicht. Reportagen führten ihn u.a. nach Nepal („Der Kampf gegen<br />

Menschenhandel“), Buenos Aires („Leben im größten Slum“) und Indien („Die Straßenarbeiter<br />

am Tibetischen Plateau“). Während seiner Recherche in Indien erfuhr er von seiner HIV-Infektion.<br />

Auf den Schock folgte die künstlerische Auseinandersetzung mit seiner Infizierung.<br />

Refundierung von Prüfungsgebühren<br />

Die Ärztekammer hat als Solidarleistung aller Ärzte für die jungen Kollegen bereits 2017<br />

beschlossen, eine Rückerstattung der Prüfungsgebühren – unter der Voraussetzung der Erfüllung<br />

bestimmter Kriterien – durchzuführen. Die Neuerung gilt für alle Allgemeinmediziner- sowie Facharztprüfungen,<br />

die nach dem 1. Jänner <strong>2018</strong> absolviert wurden.<br />

Pro absolviertem Antritt in einem Fachgebiet kann der Antrag einmalig von Wiener Ärzten gestellt<br />

werden, sofern sie zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses der Prüfung Mitglieder der Wiener<br />

Ärztekammer sind sowie eine bestimmte Anzahl von Ausbildungsmonaten in Wien absolviert<br />

haben. Ein weiteres Kriterium ist zudem die Teilnahme an der österreichweiten Ausbildungsevaluierung<br />

(→ Ausbildungsevaluierung, Seite 80), die zur Verbesserung der Ausbildungsqualität<br />

von Ärzten beitragen soll.<br />

Mit Stichtag 31. Dezember <strong>2018</strong> sind 266 Anträge eingegangen, die auch entsprechend aus-<br />

bezahlt wurden. Davon betrafen 66 eine Refundierung der Gebühren für die Prüfung zum Arzt<br />

für Allgemeinmedizin und 200 eine Refundierung der Gebühren für eine Facharztprüfung.<br />

Aufgrund der verpflichtenden Teilnahme an der Ausbildungsevaluierung tragen nun auch weitaus<br />

mehr Jungmediziner zur Verbesserung der Ausbildungsqualität bei: Im Vergleich zum Jahr davor<br />

wurden mit Stichtag 1. Oktober <strong>2018</strong> 91 % mehr Antwortbögen ausgefüllt. Österreichweit<br />

konnte hier nur eine Erhöhung von 44 %, verzeichnet werden, wobei fast die Hälfte dieses<br />

Anstiegs auf Wien zurückzuführen ist.<br />

2017<br />

<strong>2018</strong><br />

2017/<strong>2018</strong><br />

2017/<strong>2018</strong><br />

Evaluierung der<br />

Facharztausbildung<br />

Stand: 1. Oktober <strong>2018</strong><br />

Teilnahme<br />

Teilnahme<br />

Veränderung, absolut<br />

Veränderung, in %<br />

Wien<br />

315<br />

601<br />

286<br />

91 %<br />

Österreich gesamt<br />

1.383<br />

1.987<br />

604<br />

44 %<br />

105<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb<br />

Die Ärztekammer ist daran interessiert, unlautere Werbemethoden und Geschäftsabschlusspraktiken<br />

zu bekämpfen. Irreführende Aussendungen für Eintragungen in Verzeichnissen wie<br />

Branchenregister haben in den letzten Jahren, und vor allem 2017, stark zugenommen. Aus diesem<br />

Grund ist die Ärztekammer bereits Anfang 2013 dem Schutzverband gegen unlauteren<br />

Wettbewerb beigetreten, um hier ein kostenfreies Service für die Ärzteschaft anzubieten<br />

(www.aekwien.at/schutzverband).<br />

Der Schutzverband ist ein Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, gegen solche unlauteren<br />

Geschäftsmethoden – notfalls mit Klage – vorzugehen. Der Verband überprüft jeden Fall in rechtlicher<br />

Hinsicht.<br />

Sollten sich ausreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Unlauterer-Wettbewerbs-<br />

Gesetz ergeben, wird der Schutzverband von sich aus aktiv. Er informiert den betroffenen Arzt<br />

in der Folge von allen vom Verband gesetzten rechtlichen Schritten und stellt Ärzten Musterantwortschreiben<br />

an die jeweilige Schwindelfirma zur Verfügung. Wenn sich keine ausreichenden<br />

Anhaltspunkte ergeben, teilt der Schutzverband dies ebenfalls mit. In der Regel kontaktiert der<br />

Schutzverband die Schwindelfirma und fordert sie unter Klagsandrohung auf, ihre Vorgangsweise<br />

einzustellen und allenfalls bereits abgeschlossene Verträge nicht weiter einzumahnen bzw. nicht<br />

einzuklagen. Wenn die betroffene Schwindelfirma daraufhin eine Unterlassungserklärung abgibt,<br />

ist der Fall für den Arzt erledigt; wenn nicht, wird der Schutzverband den Arzt über die weitere<br />

Vorgangsweise bzw. weitere Maßnahmen informieren.<br />

Mit mehr als 90 % positiver Erledigungen ist die Erfolgsquote des Schutzverbands sehr hoch.<br />

Die Unterstützungsmöglichkeiten des Schutzverbands stehen allen Ärzten zur Verfügung und<br />

sind für diese kostenfrei.<br />

<strong>2018</strong> hat der Schutzverband 35 Mitteilungen an Ärzte in Wien durchgeführt, 24 Stellungnahmen<br />

(also ausführliche rechtliche Begutachtungen von Fällen) erstellt und 17 Interventionen veranlasst.<br />

Dabei konnte den betroffenen Ärzten in Fällen irreführender Fax- und Internetangebote,<br />

täuschender Korrekturabzüge oder unerbetener telefonischer Kontaktaufnahmen geholfen werden,<br />

aus den erschwindelten „Verträgen“ wieder zur Gänze auszusteigen. Das machte bei den<br />

einzelnen Rechnungen oft EUR 1.000,- und mehr aus. Somit konnten den betroffenen Ärzten<br />

knapp EUR 20.000,- erspart sowie die sonst anfallenden Anwaltskosten eingespart werden.<br />

Sonderklasseverrechnungsstelle KAV Wien (inkl. AKH)<br />

Die Aufgaben der Verrechnungsstelle der Ärztekammer sind seit 2008 die Verrechnung von ärztlichen<br />

Honoraren in der Sonderklasse an Privatkrankenversicherungen und Selbstzahler in den<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

106


Spitälern des Krankenanstaltenverbunds der Stadt Wien (KAV) und im AKH, deren Vereinnahmung<br />

im Namen der honorarberechtigten Ärzte sowie die Verteilung der Gelder an die Ärzte im<br />

KAV und an der MedUni Wien/AKH (ca. 5.330 Kollegen) gemäß den abteilungs- bzw. institutsinternen<br />

Aufteilungsschlüsseln bzw. die Abführung des 12 %-igen Infrastrukturbeitrags an die<br />

Stadt Wien.<br />

Im Wege der Verrechnungsstelle konnten <strong>2018</strong> ca. EUR 42 Mio. an Arzthonoraren vereinnahmt<br />

und an die Kollegen, abzüglich des 12 %-igen Infrastrukturbeitrags für die Stadt Wien, zur Auszahlung<br />

gebracht werden. Dies stellt einen Rückgang von 11,9 % dar. Dieser Rückgang basiert<br />

auch auf der Tatsache, dass es seit Juli/August <strong>2018</strong> aufgrund organisatorischer Probleme seitens<br />

der Verrechnungsstelle zu massiven Auszahlungsverzögerungen und Rückständen in der Fakturierung<br />

gekommen ist. Seit Beginn der Problematik laufen intensive Gespräche zur Verbesserung<br />

der Situation. In diesem Zusammenhang hat die Kurie angestellte Ärzte auch den Beschluss<br />

gefasst, in Gespräche einzutreten, um die Sonderklasseverrechnung neu zu strukturieren; diese<br />

Gespräche wurden auch noch <strong>2018</strong> aufgenommen.<br />

Für die Ärzte wird es jedoch keine Honorarverluste geben, da alle Rechnungen nachverrechnet<br />

werden müssen und mit der externen Verrechnungsstelle vereinbart wurde, dass von dieser für<br />

die Auszahlungsverzögerungen Verzugszinsen zu zahlen sind, sodass dafür keine Kammermittel<br />

verwendet werden müssen. Weiters kam es auch <strong>2018</strong> wieder zu vermehrten Kürzungen durch<br />

die Privatkrankenversicherungen, denen durch die Ärzteschaft im Schlichtungsausschuss der Ärztekammer<br />

(→ Schlichtungsausschuss, Seite 66) vehement entgegengetreten wird.<br />

Im Bereich des KAV gab es Unzufriedenheiten, da es vermehrt zu Ummeldungen von Patienten<br />

von der Sonderklasse auf die Allgemeine Gebührenklasse gekommen ist, was dazu geführt hat,<br />

dass der gesamte Fall nicht im Wege der Sonderklasse bezahlt werden konnte. Dadurch entgingen<br />

dem KAV und der Ärzteschaft Einnahmen. Dies ist mit ein Grund, warum die Tendenz, sich<br />

auf Sonderklasse in den Spitälern des KAV und im AKH zu legen, tendenziell rückgängig ist. Es<br />

besteht die Hoffnung, dass durch die ambulante Sonderklasse, die im Krankenanstaltenrecht<br />

verankert werden konnte (→ Ambulante Sonderklasse, Seite 65), hier gegengesteuert werden<br />

kann. Dazu laufen sowohl Gespräche mit der MA 40 – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht<br />

als auch mit dem KAV.<br />

Da auch die Belegtage um 5,3 % zurückgegangen sind, hat die Ärztekammer weitere<br />

Gesprächstermine mit der Stadt Wien vereinbart, um den seitens der Stadt Wien stiefmütterlich<br />

behandelten Bereich der Sonderklasse im öffentlichen Bereich attraktiver und somit lukrativer zu<br />

gestalten.<br />

107<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Patienten<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

108


Ärztefunkdienst 110<br />

Patientenombudsstelle 113<br />

Patientenschiedsstelle 115<br />

Praxisplan 116<br />

Teddybär-Krankenhaus 119<br />

Vorsorgeaktionen 120<br />

109<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Ärztefunkdienst<br />

<strong>2018</strong> war der Ärztefunkdienst außerhalb der Ordinationszeiten von Kassenärzten als Vertretung<br />

des Hausarztes im Einsatz und hat sowohl in der Nacht als auch an Wochenenden und Feiertagen<br />

73.260 Visiten durchgeführt.<br />

In der Telefonleitstelle des Ärztefunkdienstes wurden 143.801 Anrufe entgegengenommen und<br />

bearbeitet. 4.352 Patienten haben die Ärztefunkdienstordination in der Pillergasse in Wien 15.<br />

aufgesucht.<br />

Im Patientenservice, das ebenfalls Teil der Ärztefunkdienst GmbH ist, wurden 10.666 Anfragen<br />

telefonisch beantwortet. Eine der Hauptaufgaben des Patientenservices ist es, bei der Ordinations-<br />

bzw. Vertretungssuche zu helfen. Weiters wurden ca. 720 Anfragen schriftlich über niedergelassene<br />

Ärzte, deren Fachspezialisierungen sowie Ordinationszeiten beantwortet.<br />

Ein weiterer Tätigkeitbereich des Ärztefunkdienstes ist die Totenbeschau, die an Wochenenden<br />

und Feiertagen durchgeführt wird. <strong>2018</strong> waren es 1.825 Einsätze.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

110


ALLGEMEINMEDIZINISCHE AKUTORDINATION<br />

Seit 15. November 2016 läuft der erfolgreiche Betrieb in Wiens erster Allgemeinmedizinischer<br />

Akutordination (AMA) im AKH, betrieben durch den Ärztefunkdienst. Binnen weniger Wochen<br />

wurde der Betrieb organisiert – die Ärzte im AKH berichteten umgehend von einer spürbaren<br />

Entlastung in den Ambulanzen.<br />

In der Akutordination werden Patienten behandelt, die durch einen Allgemeinmediziner<br />

effizienter als in der AKH-Notfallambulanz betreut werden können. Dabei soll die Akutordination<br />

das bewährte Hausarztsystem nicht ersetzen: Es handelt sich hier um eine Ordination für allgemeinmedizinische<br />

Notfälle, die ansonsten die Notfallambulanz des AKH aufgesucht hätten.<br />

Der Ärztefunkdienst gestaltet die Dienstpläne der 40 Allgemeinmediziner, die in der Akut-<br />

ordination tätig sind, und organisiert die Behandlung der Patienten.<br />

<strong>2018</strong> wurden in dieser Ordination 20.442 Patienten versorgt, wovon 10.399 direkt von der AKH-<br />

Notfallambulanz überwiesen wurden. Durchschnittlich werden an einem Wochenendtag<br />

108 Patienten betreut.<br />

Die AMA ist im Ambulanzbereich 6B, der tagsüber der Nachbehandlung von unfallchirurgischen<br />

Patienten dient, untergebracht und ist werktags von 16.00 bis 22.00 Uhr sowie an Wochenenden<br />

und Feiertagen von 10.00 bis 22.00 Uhr geöffnet.<br />

Zudem startete am 1. Dezember <strong>2018</strong> an Wochenenden und Feiertagen eine Allgemeinmedizinische<br />

Akutordination auch im SMZ OST/Donauspital. Dies soll zu einer Entlastung des Patientenaufkommens<br />

in der Erstversorgungsambulanz sowie der Ambulanz für Kinder- und<br />

Jugendheilkunde und damit einer Reduktion der Wartezeiten führen.<br />

Die AMA im SMZ Ost/Donauspital ist an Wochenenden und Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr<br />

geöffnet. Im Dezember konnten bereits 452 Patienten dort behandelt werden.<br />

KINDERÄRZTLICHER WOCHENENDNOTDIENST<br />

Das Service des Kinderärztlichen Wochenendnotdienstes (KiND) in den Ambulanzräumlichkeiten<br />

der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde wurde auch <strong>2018</strong> wieder sehr gut von<br />

den kleinen Patienten und ihren Familien angenommen – 3.833 Kinder wurden dort <strong>2018</strong><br />

behandelt.<br />

Aufgrund der stets positiven Resonanz und dem weiterhin steigenden Bedarf an einer entsprechenden<br />

Kinderversorgung an Wochenenden und Feiertagen wurde im Herbst 2016 der zweite<br />

Kinderärztliche Wochenendnotdienst im SMZ Süd/Kaiser-Franz-Josef-Spital in den Ambulanzräumlichkeiten<br />

der Kinderambulanz im Mutter-Kind-Zentrum etabliert. In dieser neuen Anlaufstelle<br />

wurden <strong>2018</strong> 5.519 kleine Patienten versorgt.<br />

111<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Mit den KiND-Einrichtungen schaffen die Ärztekammer, die Stadt Wien und die Wiener Gebietskrankenkasse<br />

(WGKK) – in Kooperation mit dem Ärztefunkdienst – eine zusätzliche Versorgungsform<br />

für akut erkrankte Kinder. An allen Wochenenden und Feiertagen ist zwischen 10.00 und<br />

18.00 Uhr ein Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde tätig, um Kinder mit akuten leichten<br />

Erkrankungen, wie z.B. Erkältungen und Durchfallerkrankungen, zu versorgen. Die Organisation<br />

der Dienstpläne sowie die Abrechnung mit der WGKK erfolgen durch den Ärztefunkdienst.<br />

DIE ORGANISATION<br />

Mittlerweile hat der Ärztefunkdienst 196 Ärzte in seinem Dienstpool, die freiberuflich für den<br />

Ärztefunkdienst tätig sind. 16 Kinderfachärzte sind in den KiND-Ordinationen im AKH bzw. SMZ<br />

Süd/Kaiser-Franz-Josef-Spital tätig. 16 Allgemeinmediziner arbeiten ausschließlich in der Allgemeinmedizinischen<br />

Akutordination im AKH. Außerdem hat der Ärztefunkdienst 26 angestellte<br />

nicht ärztliche Mitarbeiter, die durch ihren Einsatz in Aufbereitung, Unterstützung, Assistenz und<br />

Betreuung die Arbeit der Ärzte erst ermöglichen.<br />

Seit 1. Oktober <strong>2018</strong> besteht eine Kooperation zwischen dem Wiener Roten Kreuz und dem Ärztefunkdienst.<br />

Der Betrieb der Einsatzleitstelle des Ärztefunkdienstes wird in Kooperation mit dem<br />

Wiener Roten Kreuz abgewickelt. Damit sollen Synergien, wie z.B. die Infrastruktur des<br />

Wiener Roten Kreuzes sowie die nach internationalen Standards ausgebildeten Fachkräfte,<br />

genutzt werden. Dafür übersiedelten der Ärztefunkdienst sowie die Einsatzleitstelle des Wiener<br />

Roten Kreuzes an einen neuen Standort in Wien 3., Modecenterstraße 14. Die engagierte Zusammenarbeit<br />

beider Organisationen ermöglichte einen erfolgreichen Start dieser Kooperation.<br />

Die leistungsorientierte Honorierung der Ärztefunkdienstärzte, bezahlt durch die Wiener<br />

Gebietskrankenkasse, ist pro Visite angelegt, wobei durchschnittlich zwei Visiten pro Stunde<br />

möglich sind.<br />

Die zehn Leitsätze des Ärztefunkdienstes:<br />

1. Verständnisvoll, unvoreingenommen, wertschätzend und kompetent treten wir gegenüber<br />

Patienten, Angehörigen und Kollegen auf.<br />

2. Wir erkennen den ganzen Menschen mit all seinen Bedürfnissen, Ängsten, Sorgen und<br />

Hoffnungen.<br />

3. Unsere Mitarbeiter zeigen Teamgeist, schaffen Vertrauen und wollen mit ihren Leistungen<br />

motivieren.<br />

4. Wir treten nach außen gemeinsam und stark auf, wir verfolgen gemeinsame Ziele und<br />

pflegen einen respektvollen Umgang.<br />

5. Wir achten im zwischenmenschlichen Umgang auf die Einhaltung von Werten, wie Verlässlichkeit,<br />

Menschlichkeit und Toleranz.<br />

6. Wir nützen die Stärken unserer Mitarbeiter, indem wir unser Wissen teilen und aktiv wei<br />

tergeben.<br />

7. Wir bilden uns regelmäßig fort und fragen bei Unklarheiten, geben einander aktiv und<br />

konstruktiv Feedback.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

112


8. Wir stellen uns den Konflikten und lösen sie auf Basis des gegenseitigen Respekts, glechen<br />

Schwächen durch aktive Hilfe und Unterstützung aus.<br />

9. Wir fördern und fordern die Zusammenarbeit im Team und zu anderen in der Patienten<br />

versorgung tätigen Organisationen.<br />

10. Die Führung definiert und überprüft die Ziele, Entscheidungen werden transparent kommuniziert.<br />

Patientenombudsstelle<br />

Die Patientenombudsstelle der Ärztekammer hat <strong>2018</strong> 1.398 Fälle bearbeitet, was einer<br />

Zunahme von 14 % im Vergleich zum Jahr davor entspricht.<br />

Dieser überaus hohe Anstieg ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: Die Akzeptanz der Website<br />

www.patientenombudsmann-wien.at steigt kontinuierlich, viele Beschwerden wurden online<br />

gepostet. Aber auch die regelmäßigen ORF 2-Fernsehspots und vier Sendungen auf Radio Wien,<br />

bei denen Patienten anrufen und mit dem Ombudsmann ihre Probleme diskutieren konnten,<br />

sowie der monatliche Kommentar des Patientenombudsmanns im Kurier haben zum wachsenden<br />

Bekanntheitsgrad beigetragen.<br />

Erfreulich dabei war, dass mehr als zwei Drittel der Fälle im Sinne der Patienten positiv erledigt<br />

werden konnten.<br />

Zusätzlich wurden 3.165 Telefonate verbucht, wobei die telefonischen Kontakte im Vergleich<br />

zum Jahr davor um ca. 10 % rückläufig waren.<br />

Einer Vielzahl von Beschwerden liegen Kommunikationsprobleme zugrunde. Generell ließ sich<br />

eine Zunahme der Beschwerden mit unterschiedlichsten Inhalten verzeichnen, wobei festzuhalten<br />

ist, dass die Patientenombudsstelle nicht nur mit Beschwerden über Ordinationen und Institute<br />

befasst wurde. Eine große Anzahl an Beschwerden betraf vielmehr Spitäler, Sozialversicherungen<br />

und den Sozialbereich schlechthin – ca. ein Viertel der Anfragen warf Probleme in den Bereichen<br />

Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Bundessozialamt auf.<br />

2015<br />

2016<br />

-21,5 %<br />

-6,5 %<br />

19,4 %<br />

36,2 %<br />

Entwicklung der<br />

Beschwerden und<br />

Telefonkontakte<br />

2015 – <strong>2018</strong><br />

jeweils im Vergleich zum<br />

Vorjahr<br />

2017<br />

2,2 %<br />

-4,4 %<br />

<strong>2018</strong><br />

15,3 %<br />

-10,2 %<br />

113<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Beschwerden<br />

2013 – <strong>2018</strong><br />

2013<br />

2014<br />

451<br />

1.076<br />

2015<br />

1.006<br />

2016<br />

1.201<br />

2017<br />

1.227<br />

<strong>2018</strong><br />

1.415<br />

0 1.000 2.000 3.000 4.000<br />

Telefonkontakte<br />

2013 – <strong>2018</strong><br />

2013<br />

2014<br />

593<br />

3.452<br />

2015<br />

4.702<br />

2016<br />

2017<br />

<strong>2018</strong><br />

3.171<br />

3.692<br />

3.530<br />

0 1.000 2.000 3.000 4.000<br />

Beschwerden<br />

nach Anliegen<br />

2014 – <strong>2018</strong><br />

Anfragen<br />

Bauliches Problem Ordination<br />

Befunde<br />

Gutachten<br />

Honorar<br />

Hygienisches Problem<br />

Kapazitätsproblem<br />

Krankenstand<br />

Medizinisches Problem<br />

Menschliches Problem Arzt<br />

Menschliches Problem Mitarbeiter des Arztes<br />

Rechtliches Problem<br />

Sonstiges<br />

Terminproblem<br />

Vertretungsproblem<br />

Gesamt<br />

2014<br />

63<br />

0<br />

9<br />

14<br />

92<br />

10<br />

1<br />

13<br />

263<br />

92<br />

10<br />

32<br />

348<br />

122<br />

11<br />

1.080<br />

2015<br />

98<br />

2<br />

11<br />

22<br />

97<br />

6<br />

1<br />

13<br />

250<br />

88<br />

17<br />

63<br />

221<br />

109<br />

8<br />

1.006<br />

2016<br />

94<br />

3<br />

6<br />

18<br />

131<br />

4<br />

1<br />

12<br />

271<br />

118<br />

21<br />

128<br />

246<br />

140<br />

8<br />

1.201<br />

2017<br />

70<br />

4<br />

9<br />

27<br />

138<br />

13<br />

3<br />

15<br />

293<br />

86<br />

30<br />

149<br />

239<br />

140<br />

9<br />

1.225<br />

<strong>2018</strong><br />

95<br />

5<br />

11<br />

15<br />

160<br />

14<br />

2<br />

12<br />

257<br />

149<br />

47<br />

203<br />

295<br />

141<br />

9<br />

1.415<br />

Gemessen an der<br />

jährlichen Gesamtzahl<br />

2014 – <strong>2018</strong><br />

(Gesamt jeweils 100 %)<br />

Anfragen<br />

Bauliches Problem Ordination<br />

Befunde<br />

Gutachten<br />

Honorar<br />

Hygienisches Problem<br />

Kapazitätsproblem<br />

Krankenstand<br />

Medizinisches Problem<br />

Menschliches Problem Arzt<br />

Menschliches Problem Mitarbeiter des Arztes<br />

Rechtliches Problem<br />

Sonstiges<br />

Terminproblem<br />

Vertretungsproblem<br />

2014<br />

5,8 %<br />

0,0 %<br />

0,8 %<br />

1,3 %<br />

8,5 %<br />

0,9 %<br />

0,1 %<br />

1,2 %<br />

24,4 %<br />

8,5 %<br />

0,9 %<br />

3,0 %<br />

32,2 %<br />

11,3 %<br />

1,0 %<br />

2015<br />

9,7 %<br />

0,2 %<br />

1,1 %<br />

2,2 %<br />

9,6 %<br />

0,6 %<br />

0,1 %<br />

1,3 %<br />

24,9 %<br />

8,7 %<br />

1,7 %<br />

6,3 %<br />

22,0 %<br />

10,8 %<br />

0,8 %<br />

2016<br />

7,8 %<br />

0,2 %<br />

0,5 %<br />

1,5 %<br />

10,9 %<br />

0,3 %<br />

0,1 %<br />

1,0 %<br />

22,6 %<br />

9,8 %<br />

1,7 %<br />

10,7 %<br />

20,5 %<br />

11,7 %<br />

0,7 %<br />

2017<br />

5,7 %<br />

0,3 %<br />

0,7 %<br />

2,2 %<br />

11,3 %<br />

1,1 %<br />

0,2 %<br />

1,2 %<br />

23,9 %<br />

7,0 %<br />

2,4 %<br />

12,2 %<br />

19,5 %<br />

11,4 %<br />

0,7 %<br />

<strong>2018</strong><br />

6,7 %<br />

0,4 %<br />

0,8 %<br />

1,1 %<br />

11,3 %<br />

1,0 %<br />

0,1 %<br />

0,8 %<br />

18,2 %<br />

10,5 %<br />

3,3 %<br />

14,3 %<br />

20,8 %<br />

10,0 %<br />

0,6 %<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

114


Fachrichtungen, Sozialversicherungen, Spitäler etc.<br />

Allgemeinmedizin<br />

Amtsarzt<br />

Anästhesiologie und Intensivmedizin<br />

Anfragen Versicherungen, soziale Einrichtungen, Gesundheitsministerium<br />

Anonyme Beschwerden<br />

Ärztekammern Bundesländer<br />

Augenheilkunde und Optometrie<br />

Chirurgie<br />

Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />

Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde<br />

Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />

Innere Medizin<br />

Kinder- und Jugendheilkunde<br />

Medizinische und chemische Labordiagnostik<br />

Nuklearmedizin<br />

Orthopädie und orthopädische Chirurgie<br />

Pathologie<br />

Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation<br />

Plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie<br />

Psychiatrie und Neurologie<br />

Lungenkrankheiten<br />

Radiologie<br />

Spitäler<br />

Unfallchirurgie<br />

Urologie<br />

WPPA (Patientenanwaltschaft)<br />

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />

Gesamt<br />

2014<br />

177<br />

0<br />

3<br />

178<br />

210<br />

0<br />

22<br />

18<br />

56<br />

25<br />

38<br />

27<br />

28<br />

4<br />

0<br />

44<br />

0<br />

7<br />

4<br />

37<br />

1<br />

15<br />

121<br />

4<br />

16<br />

0<br />

41<br />

1.076<br />

2015<br />

162<br />

1<br />

1<br />

211<br />

139<br />

2<br />

19<br />

11<br />

52<br />

18<br />

22<br />

28<br />

36<br />

10<br />

0<br />

31<br />

1<br />

15<br />

3<br />

42<br />

3<br />

10<br />

145<br />

3<br />

15<br />

1<br />

42<br />

1.006<br />

2016<br />

198<br />

0<br />

2<br />

273<br />

123<br />

16<br />

28<br />

16<br />

46<br />

20<br />

22<br />

32<br />

40<br />

3<br />

1<br />

40<br />

2<br />

14<br />

7<br />

43<br />

8<br />

20<br />

163<br />

5<br />

29<br />

0<br />

50<br />

1.201<br />

2017<br />

192<br />

0<br />

3<br />

296<br />

152<br />

23<br />

24<br />

12<br />

50<br />

15<br />

23<br />

27<br />

38<br />

7<br />

1<br />

45<br />

0<br />

9<br />

7<br />

27<br />

7<br />

7<br />

196<br />

3<br />

17<br />

0<br />

46<br />

1.227<br />

<strong>2018</strong><br />

205<br />

2<br />

1<br />

342<br />

214<br />

20<br />

40<br />

23<br />

48<br />

19<br />

33<br />

20<br />

37<br />

7<br />

0<br />

37<br />

0<br />

10<br />

3<br />

39<br />

7<br />

11<br />

228<br />

4<br />

17<br />

0<br />

48<br />

1.415<br />

Beschwerden<br />

nach Fachrichtungen, Sozialversicherungen,<br />

Spitäler etc.<br />

2014 – <strong>2018</strong><br />

An die Patientenschiedsstelle wurden 36 Fälle übergeben. Der Disziplinarrat der Österreichischen<br />

Ärztekammer musste 13-mal bemüht werden.<br />

Geleitet wird die Patientenombudsstelle seit 2013 vom vormaligen Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse,<br />

Franz Bittner, dessen Vertrag als Patientenombudsmann um weitere fünf Jahre<br />

verlängert wurde.<br />

Patientenschiedsstelle<br />

Die Patientenschiedsstelle der Ärztekammer wurde nach Beschluss des Vorstands 1986 errichtet.<br />

Sie dient als Serviceeinrichtung, der sich die Betroffenen freiwillig bedienen. Glaubt ein Patient,<br />

durch eine ärztliche Handlung oder Unterlassung einen gesundheitlichen Schaden erlitten zu<br />

haben, hat er die Möglichkeit, dies durch die Patientenschiedsstelle überprüfen zu lassen. Dies<br />

gilt sowohl für die Behandlung im Spital als auch beim niedergelassenen Arzt. Erweist sich der<br />

erhobene Vorwurf als berechtigt, spricht die Patientenschiedsstelle auch eine Empfehlung über<br />

die Höhe der angemessenen Ersatzleistung aus.<br />

115<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Der Kommission der Patientenschiedsstelle steht seit 2013 Einar Sladecek, vormaliger Präsident<br />

des Arbeits- und Sozialgerichts in Wien, als Leiter vor. Unterstützt wird der Vorsitzende durch<br />

Experten der unterschiedlichen Fachrichtungen, die als medizinische Beisitzer der Schiedsstellenkommission<br />

angehören.<br />

<strong>2018</strong> konnten insgesamt 100 Akten abgeschlossen werden, wovon 82 Akten in Verhandlung<br />

und 18 Akten bereits davor (Zurückziehung, Verjährung etc.) erledigt werden konnten. Von den<br />

82 in Verhandlung abgeschlossen Fällen wurde in sieben Fällen die Empfehlung einer Ersatzleistung<br />

an den Patienten dem Grunde und der Höhe nach abgegeben. Ein Vergleichsangebot wurde<br />

in elf Fällen angenommen. Mangels Vorliegens eines Behandlungsfehlers aus Sicht der Kommission<br />

wurde in 55 Fällen keine Empfehlung abgegeben, wohingegen in einem Fall eine Empfehlung<br />

ohne Höhe erfolgte. In drei Fälle wurde das Verfahren mangels Erscheinens einer der Parteien<br />

eingestellt, in drei weiteren wurde der Antrag zurückgezogen und in zwei Fällen einer sonstigen<br />

Erledigung zugeführt. Die am häufigsten von Beschwerden betroffenen Fächer waren <strong>2018</strong> jene<br />

für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Viszeralchirurgie<br />

sowie Unfallchirurgie.<br />

Die Summe der empfohlenen Ersatzleistungen belief sich <strong>2018</strong> auf insgesamt EUR 455.550,-.<br />

Darüber hinaus wurden Vergleiche in einer Gesamthöhe von EUR 72.493,20 geschlossen.<br />

Praxisplan<br />

Der Praxisplan auf der Website der Ärztekammer www.praxis<br />

plan.at ist seit nunmehr 21 Jahren online und erfreut sich<br />

höchster Popularität mit stets steigenden Zugriffszahlen.<br />

Die Volltextsuche ermöglicht ein gezieltes Einsetzen von<br />

Namen und Stichworten. Ziel ist es, die Benutzer rascher zum<br />

gewünschten Arzt zu führen. Im Besonderen kann nach Postleitzahl<br />

(Bezirk), Geschlecht, Fachgebiet, sonstigen Tätigkeiten<br />

und Diplome, speziellen Angeboten, Krankenkassen, Ordinationszeiten,<br />

Fremdsprachenkenntnissen sowie behindertengerechtem<br />

Ordinationsstatus gesucht werden. Bei Patienten sehr<br />

beliebt ist die Funktion „Quicklinks“: Hier werden die zehn meistgesuchten Fachgebiete angezeigt,<br />

per Klick darauf werden alle Ärzte Wiens, die das jeweilige Fachgebiet ausüben, angezeigt.<br />

Die Daten im Praxisplan, die von durchschnittlich 6.900 Besuchern pro Tag aufgerufen werden,<br />

werden laufend aktualisiert. Jene Kollegen, die eine Ordination eröffnen oder verlegen, werden<br />

angeschrieben und auf die Datenänderung aufmerksam gemacht. Die einlangenden Änderungen<br />

werden täglich neu überspielt.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

116


Die Möglichkeit, dem Praxisplan eine persönliche Note mittels Foto zu erteilen, haben mit Stichtag<br />

31. Dezember <strong>2018</strong> 1.310 Ärzte in Anspruch genommen. 687 allgemeine Datenänderungen<br />

sind <strong>2018</strong> eingegeben worden.<br />

ARZTBEWERTUNGSSYSTEM<br />

Im Jänner 2014 ist das Arztbewertungssystem online gegangen. Es basiert auf der Idee der in<br />

Deutschland exzellent umgesetzten sogenannten „Weißen Liste“ und ist ein Online-Fragebogen,<br />

der direkt in den Praxisplan integriert ist. Er besteht aus vier Bereichen mit jeweiligen Unterfragen<br />

und kann von Patienten ausgefüllt werden. Abgefragt wird die Patientenzufriedenheit mit der<br />

Ordination und dem Ordinationspersonal, der Arzt-Patienten-Beziehung sowie dem Behandlungsablauf.<br />

Aus den jeweiligen Unterfragen ergibt sich eine Bewertung in drei Bereichen. Darüber<br />

hinaus gibt es eine Bewertung für „Gesamteindruck von meiner Ärztin/meinem Arzt“.<br />

Wichtig ist, dass ein Patient jeden Arzt innerhalb eines Quartals nur einmal bewerten kann.<br />

Bewertungen werden zudem erst ab dem Vorhandensein von zehn Bewertungen öffentlich sichtbar<br />

gemacht, wobei hier ein Durchschnitt der zehn (oder mehr) Bewertungen in allen Kategorien<br />

ersichtlich ist. Weder Vergleichs- noch Auswahlfunktionen sind gegeben, ebenso wenig wie Freitextfelder,<br />

die zu viel Platz für subjektive Befindlichkeiten anstatt objektive Bewertungskriterien ergäben.<br />

Sichtbar ist das Arztbewertungssystem auf der jeweiligen Praxisplanseite eines Arztes. Direkt<br />

unter dem Profilfoto befindet sich der Button „Jetzt bewerten“, der zur Bewertungsseite weiterleitet.<br />

Zusätzlich wird der Durchschnittswert ab zumindest zehn abgegebenen Bewertungen<br />

in Form von Herzsymbolen ebenfalls unter dem Foto angezeigt, gefolgt von der Anzahl der abgegebenen<br />

Bewertungen. Durch einen Mausklick auf diese Gesamtzahl gelangt man zur Übersichtsseite,<br />

wo man die Durchschnittswerte der verschiedenen Kategorien einsehen kann.<br />

<strong>2018</strong> sind 944 Bewertungen abgegeben worden, das ergibt einen monatlichen Schnitt von 78,6<br />

Bewertungen. Mit Stichtag 31. Dezember <strong>2018</strong> wiesen 134 Ärzte zehn oder mehr Bewertungen<br />

auf, womit die Durchschnittsbewertung auf ihrer Seite angezeigt wurde.<br />

BIZEPS<br />

Seit nunmehr 16 Jahren arbeitet die Ärztekammer äußerst erfolgreich mit dem Verein<br />

„Behindertenberatungszentrum-BIZEPS; Zentrum für selbstbestimmtes Leben“ zusammen.<br />

Aufgabe ist die Vermessung von Ordinationen, die im Praxisplan unter „behindertengerecht nach<br />

eigener Einschätzung“ abrufbar sind. Es wird jährlich ein Bericht über den Projektverlauf<br />

„Behinderte Menschen in Wiener Gesundheitseinrichtungen“ erstellt.<br />

Im Praxisplan sind mit Stichtag 31. Dezember 2017 896 vermessene Ordinationen in Wien eingetragen.<br />

Diese scheinen nicht nur unter www.praxisplan.at auf, sondern auch in der Broschüre<br />

„krank, behindert, ungehindert ... in Wien“.<br />

117<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Der Verein „Behindertenberatungszentrum-BIZEPS; Zentrum für Selbstbestimmtes Leben“ betreibt<br />

seit 1992 eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in<br />

Wien. BIZEPS ist Teil des „Europäischen Netzwerks für Selbstbestimmtes Leben (European Network<br />

on Independent Living – ENIL)“.<br />

Ein Schwerpunkt der Arbeit von BIZEPS ist, die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung<br />

dahin gehend zu verbessern, dass sie ein selbstbestimmtes Leben mit persönlicher Assistenz<br />

möglich machen. Dazu gehört u.a. auch, Menschen mit Behinderungen bei der Organisation<br />

von persönlicher Assistenz zu beraten und zu unterstützen oder auf politischer Ebene eine<br />

umfassende Behindertengleichstellungsgesetzgebung durchzusetzen, um Menschen mit Behinderung<br />

gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen lassen zu können.<br />

BIZEPS war an der Erarbeitung von Standards in Wiener Gesundheitseinrichtungen für Menschen<br />

mit Behinderung beteiligt. Einige Ergebnisse daraus auszugsweise:<br />

Beim Zugang zu Gesundheitseinrichtungen ist auf Höhen und Beschriftungen zu achten. Bei<br />

Klingel und Gegensprechanlage soll die Höhe 80 bis 110 cm betragen.<br />

Überall dort, wo Teile der Gesundheitseinrichtung über alternative Zugangswege erschlossen<br />

sind und der beste Weg für Menschen im Rollstuhl nicht identisch mit dem allgemeinen Zugangsweg<br />

ist, sollen Wege speziell ausgeschildert werden.<br />

Eingangstüren müssen eine lichte Breite von zumindest 90 cm, alle übrigen Türen von 80 cm<br />

haben. Türschwellen dürfen eine Höhe von 2 cm nicht überschreiten.<br />

Alle Räumlichkeiten müssen stufenlos erreichbar sein. Sind Stufen vorhanden, müssen diese<br />

entweder durch eine Rampe, einen Lift, einen Treppenlift oder durch eine Hubplattform überbrückt<br />

werden.<br />

Eine Aufzugskabine muss zumindest 140 cm tief und 110 cm breit sein. Bei bestehenden<br />

Baulichkeiten darf das Kabinenausmaß auf 125 cm mal 100 cm reduziert werden. Die Aufzugstür<br />

soll sich automatisch öffnen und eine Breite von 90 cm (in bestehenden Gebäuden:<br />

80 cm) besitzen.<br />

Treppenlifte müssen stufenlos erreichbar und selbstständig bedienbar sein.<br />

Das Längsgefälle einer Rampe darf 6 % nicht überschreiten, in Ausnahmefällen darf bei Altbauten<br />

die Steigung maximal 10 % betragen.<br />

Der Empfangsschalter sollte sich gleich im Eingangsbereich befinden. Er muss einen unterfahrbaren<br />

Bereich von mind. 80 cm Breite, 70 cm Höhe und 60 cm Tiefe mit einer Pulthöhe<br />

von maximal 85 cm aufweisen.<br />

Die Tür der Behindertentoilette muss eine lichte Breite von 80 cm aufweisen, nach außen zu<br />

öffnen und von außen entriegelbar sein. Im Raum muss ein Wendekreis im Durchmesser von<br />

150 cm unverbaut und unverstellt bleiben. Es müssen zwei Haltegriffe angebracht werden,<br />

wobei zumindest einer ein Stützklappgriff sein muss.<br />

Zumindest eine Umkleidekabine muss so ausgestaltet werden, dass sie für Menschen im Rollstuhl<br />

benutzbar ist. Sie muss eine Mindesttürbreite von 80 cm und eine Mindestlänge von<br />

150 cm besitzen. Die Bewegungsfläche muss zumindest 150 mal 150 cm betragen. Kleiderstangen<br />

oder -haken müssen in einer Höhe von 100 bis 120 cm montiert sein.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

118


Teddybär-Krankenhaus<br />

Vom 5. bis 7. Dezember <strong>2018</strong> – und damit zum dritten Mal<br />

über drei ganze Tage – verwandelte sich das Veranstaltungszentrum<br />

der Ärztekammer (→ Veranstaltungszentrum, Seite<br />

31) mittlerweile bereits zum achten Mal in das Teddybär-<br />

Krankenhaus.<br />

Das Teddybär-Krankenhaus wird in Österreich jährlich von<br />

der Austrian Medical Students‘ Association (AMSA), ein<br />

registrierter Verein von ehrenamtlich arbeitenden Medizinstudenten<br />

aus mehreren Bundesländern, organisiert.<br />

Beim Projekt Teddybär-Krankenhaus erfolgt eine kindgerechte<br />

Simulation des Spitals, indem Kinder von drei bis acht Jahren mit ihren Stofftieren als<br />

Patienten den Alltag im Spital durchlaufen. Die Kinder und ihre kleinen Freunde werden dabei<br />

von ca. 50 „Teddy-Docs“, Studierenden vorwiegend der MedUni Wien, an vielen spannenden<br />

Stationen in Empfang genommen – von der Notfallambulanz bis hin zum Operationssaal. Ebenso<br />

realistisch wird der Spitalsaufenthalt simuliert.<br />

Das Teddybär-Krankenhaus soll Kindern auf diese Weise primär die Angst vor dem echten Spital<br />

nehmen. Dabei geht es vor allem darum, positive Erfahrungen im Umgang mit dem Spital zu<br />

sammeln, damit die Kinder im Ernstfall dem echten Spital gelassener begegnen können. Das<br />

Nichtbetroffensein und die spielerische Situation sollen bei den Kindern die Neugier wecken und<br />

zeigen, was alles in einer Spitals- und Untersuchungssituation passieren kann.<br />

Der Ablauf der Behandlung der „verletzten“ Tiere und Puppen geht von der Aufnahme bis hin<br />

zur Entlassung: Die Stofftiere kommen zunächst mit ihrer „Betreuungsperson“ in den Wartesaal<br />

und werden dann, je nach Art der Beschwerden, an die jeweiligen „echten“ Stationen überwiesen,<br />

wo sie untersucht werden. Bei der Aufnahme werden die wichtigsten Daten des Kuscheltiers<br />

oder der Puppe („wie groß?“, „wie schwer?“) sowie die Krankengeschichte aufgenommen.<br />

Dann geht es weiter in die Diagnostik. Es gibt u.a. ein EKG für die Herzfrequenzmessung, eine<br />

Röntgenstation, eine Zahnklinik, eine Erste-Hilfe-Station sowie die Möglichkeit einer Computertomografie.<br />

In den Operationssälen stehen „Ersatz-Schmusetiere“ zur Verfügung, die man aufmachen<br />

und wieder zunähen kann. Am Ende bekommen die Stofftiere einen Verband.<br />

Die Kinder begleiten ihr Lieblingstier nicht nur, sie sind selbst auch als Assistent des behandelnden<br />

Arztes aktiv und live dabei.<br />

<strong>2018</strong> waren wieder mehr als 1.000 Kinder, teils in Schulklassen organisiert, mit ihren Kuscheltieren<br />

zu Besuch. Die kleinen „Doktoren“ konnten einen eigenen „Ärztekammer-für-Wien-<br />

Teddybär“ mit nach Hause nehmen.<br />

119<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Vorsorgeaktionen<br />

GANZ WIEN SORGT VOR: ICH BIN DABEI!<br />

Die Ärztekammer hat im Mai <strong>2018</strong> die Vorsorgekampagne „Ganz Wien sorgt vor: Ich bin dabei!“<br />

im Rahmen einer Pressekonferenz (→ Pressekonferenzen / Presseaussendungen, Seite 98) vorgestellt,<br />

bei der den Wienern das Bewusstsein für eine gesunde Lebensführung nähergebracht<br />

werden sollte.<br />

Vorsorgeuntersuchungen, Früh- und entsprechende Risikoerkennung, frühe Therapien sowie<br />

Lebensstiländerungen, also primäre Präventionsmaßnahmen, haben großes Potenzial, gezielt die<br />

Gesundheit der Bevölkerung und so auch des Einzelnen positiv zu beeinflussen.<br />

Erste Erfolge zeichnen sich beim Thema Prävention schon ab: Die Daten des rezenten Wiener<br />

Gesundheitsberichts 2016 zeigen, dass sich die subjektive Einschätzung des Gesundheitszustands<br />

der Bevölkerung etwas verbessert hat, vor allem bei Menschen ab 60 Jahren. Am häufigsten<br />

geben die Wiener Allergien, Rücken- und Nackenschmerzen sowie Bluthochdruck als<br />

chronische Krankheiten bzw. Beschwerden an. 5 % sind von chronischer Bronchitis/COPD und<br />

6 % von Diabetes betroffen. Zudem wurde berechnet, dass jährlich 8.600 Wiener an Typ 2-Diabetes<br />

erkranken. 11 % weisen eine diagnostizierte Depression auf. Jährlich erkranken mehr als<br />

7.000 Personen an Krebs, am häufigsten betroffen sind Brust, Prostata, Dickdarm, Lungen und<br />

Gebärmutterhals. Die Zahlen für akuten Herzinfarkt liegen bei 3.600 und für ischämischen<br />

Schlaganfall bei 3.000 Personen jährlich. Sinkende Zahlen gibt es beim akuten Myokardinfarkt,<br />

Darm-, Haut- und Prostatakrebs sowie beim Zervixkarzinom.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

120


Hauptsächliche Ursachen für frühzeitige Sterblichkeit,<br />

also vor dem 70. Lebensjahr, sind aber<br />

nach wie vor Krebs- sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen<br />

– auch wenn es hier in den letzten zehn<br />

Jahren deutliche Rückgänge gegeben hat, bei<br />

Männern übrigens stärker als bei Frauen. Die<br />

Daten zeigen aber auch sehr deutlich, dass die<br />

häufigsten Erkrankungen und Risiken einer Prävention<br />

und Früherkennung zugänglich sind.<br />

Mit der Präventionskampagne „Ganz Wien sorgt<br />

vor: Ich bin dabei!“ soll die Aufmerksamkeit der Patienten verstärkt darauf hingelenkt<br />

werden, welche Krankheiten sie mit regelmäßigen und frühzeitigen Vorsorgeuntersuchungen<br />

vermeiden können, um so auch das Bewusstsein für eine gesunde Lebensführung eindringlich<br />

zu stärken. Langfristiges Ziel der Aktion ist es auch, die Anzahl der Vorsorgeuntersuchungen<br />

konstant zu steigern, sowohl im Erwachsenenbereich als auch bei den Kindern.<br />

Mit 13 Themenbereichen (HIV/AIDS, Allergien, Augengesundheit, Bewegung/Ernährung,<br />

Demenz, Diabetes, Krebs, Psyche, Schmerz, Sonne, Sucht, Männer- und Frauengesundheit) sollen<br />

die Patienten auf die Bedeutung von Gesundheitsvorsorge aufmerksam gemacht werden, um<br />

letztendlich einen gesünderen Lebensstandard zu erreichen.<br />

Die Folder zu den jeweiligen Schwerpunkten wurden mit Experten auf den neuesten wissenschaftlichen<br />

Stand gebracht und in einem neuen, modernen Layout aufgelegt. Die Folder<br />

geben einfache Tipps für einen gesünderen Lebensstil und bieten einen Überblick der wichtigsten<br />

Kontakte bei Fragen zu den jeweiligen Themen.<br />

Im Zuge der Kampagne gab es auch Verteilaktionen. So wurden z.B. Folder zum Thema Sonne<br />

gemeinsam mit kleinen Sonnencremen vor den größten Bädern Wiens verteilt. Außerdem gab<br />

es Medienkooperationen mit den Bezirksblättern über mehrere Monate, News, WOMAN, profil,<br />

Lust aufs Leben, Look Live (speziell zum Thema Frauengesundheit) sowie mit dem Magazin hello<br />

familiii. Mit den Medizin Medien Austria wurde ein Sonderheft konzipiert.<br />

Im Zuge der Kampagne wurde auch das „Vorsorge Memo“ entwickelt. Bei diesem Spiel<br />

wurden die 13 Sujets der Vorsorgekampagne verwendet und daraus ein Memoryspiel gestaltet,<br />

das auf spielerische Weise die Aufmerksamkeit auf diese Themen lenken soll. Die Spiele wurden<br />

an interessierte Ärzte sowie Patienten kostenlos verschickt.<br />

Die Folder wurden in einer Auflage von 10.000 Stück und die Plakate von 400 Stück pro Thema<br />

produziert. Beide Drucksorten können kostenlos in der Ärztekammer bestellt sowie unter<br />

www.aekwien.at/vorsorge angesehen und heruntergeladen werden. 2019 soll die erfolgreiche<br />

Kampagne fortgeführt werden.<br />

121<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

BROSCHÜRE UND PLAKAT „10 MEDIZINISCHE HANDY-REGELN“<br />

Seit vielen Jahren finden die von der Ärztekammer herausgegebenen „10 Medizinischen<br />

Handy-Regeln“ sowohl unter Experten als auch in der breiten Bevölkerung großen Anklang. Mit<br />

den Handy-Regeln, die auch den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation<br />

(WHO) gerecht werden, möchte die Ärztekammer die Bevölkerung aus medizinischer Sicht über<br />

mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen informieren.<br />

Besonders in Schulen sind die Broschüren und Plakate heiß begehrt, egal ob bei Lehrern,<br />

Elternvertretern oder Schulärzten. Hier werden pro Anfrage an die Ärztekammer oft mehrere<br />

100 Stück bestellt. Aber auch Architekten und Selbsthilfegruppen aus Österreich und Deutschland<br />

haben großes Interesse an den Informationsmaterialien.<br />

Im Herbst <strong>2018</strong> wurden das Plakat und die Broschüre adaptiert und auf den neuesten wissenschaftlichen<br />

Stand gebracht. Die mittlerweile 7. Auflage wurde dabei auch gleich wieder<br />

in folgende Sprachen übersetzt: Chinesisch, Englisch, Esperanto, Französisch, Holländisch,<br />

Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Serbisch, Spanisch und Türkisch.<br />

Broschüre und Plakate können kostenlos in der Ärztekammer angefordert sowie online unter<br />

www.aekwien.at/downloadcenter/folder gefunden werden.<br />

Die „10 Medizinischen Handyregeln“ der Ärztekammer:<br />

1. Prinzipiell gilt: So wenig und so kurz wie möglich telefonieren – Festnetz verwenden oder<br />

SMS schreiben. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sollten Handys nur für den Notfall<br />

mitführen!<br />

2. „Der Abstand ist dein Freund“ – das Handy während des Gesprächsaufbaus von Kopf und<br />

Körper fernhalten bzw. achten Sie auf den in der Bedienungsanleitung vom Hersteller empfohlenen<br />

Abstand. Nutzen Sie die eingebaute Freisprecheinrichtung oder ein kabelgebundenes<br />

Headset mit Airtube oder mit zwei Ferritfiltern!<br />

3. Bei Verwendung von Headsets oder integrierter Freisprecheinrichtung Handys nicht unmittelbar<br />

am Körper positionieren – besondere Vorsicht gilt hier für Schwangere. Bei Männern<br />

sind Handys in der Hosentasche ein Risiko für die Fruchtbarkeit. Personen mit elektronischen<br />

Implantaten (Herzschrittmacher, Insulinpumpen etc.) müssen auf Abstand achten. Wenn<br />

nicht anders möglich: äußere Rocktasche, Rucksack oder Handtasche verwenden!<br />

4. Nicht in Fahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln telefonieren – ohne Außenantenne<br />

ist die Strahlung im Fahrzeug höher. Zudem wird man abgelenkt und belästigt die Mitreisenden!<br />

5. Während des Autolenkens herrscht absolutes SMS- und Internetworking-Verbot – die<br />

Ablenkung führt zur Selbstgefährdung und zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer!<br />

6. Zu Hause und am Arbeitsplatz über das Festnetz telefonieren – dauerstrahlende DECT-<br />

Schnurlostelefone, WLAN-Access-Points, Datensticks und LTE-Homebasis-Stationen<br />

(Box, Cube etc.) sollten vermieden werden, ebenso Smart-Meter mit Funk. Internetzugang<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

122


über LAN-Kabel (z.B. via ADSL, VDSL, Glasfaser) strahlt nicht, ist schnell und datensicher!<br />

7. Gehen Sie öfter offline – genießen Sie handyfreie Zeiten und Orte und vereinbaren Sie mit<br />

Ihrem Kind klare Nutzungszeiten. Sie reduzieren dadurch Abhängigkeitsphänomene und<br />

die Suchtgefahr!<br />

8. Weniger Apps bedeutet weniger Strahlung – minimieren Sie die Anzahl der Apps und deaktivieren<br />

sie die meist überflüssigen Hintergrunddienste Ihres Smartphones. Das Deaktivieren<br />

von „Mobile Dienste“ / „Datennetzmodus“ macht aus dem Smartphone wieder ein Handy.<br />

Sie sind weiterhin erreichbar, vermeiden aber viel unnötige Strahlung durch Hintergrunddatenverkehr!<br />

9. Vermeiden Sie das Handytelefonieren an Orten mit schlechtem Empfang (Keller, Aufzug<br />

etc.) – in solchen Situationen steigert das Handy die Sendeleistung. Verwenden Sie bei<br />

schlechter Empfangsqualität ein kabel gebundenes Headset oder die Freisprecheinrichtung!<br />

10. Beim Kauf von Handys auf einen möglichst geringen SAR-Wert sowie einen externen<br />

Antennenanschluss achten!<br />

123<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Gesellschaft<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

124


Abendvisite 126<br />

Ärzteball 126<br />

Ausstellungen 130<br />

Filme 131<br />

Kunstfuhrungen 133<br />

Medizinischer Musiksalon 137<br />

Med-Kitchen 138<br />

Perspektiven & Impulse 140<br />

Theater 141<br />

Sommerfest 142<br />

Lesungen 134<br />

math.space.med 135<br />

Medizinigeschichtliche Stadtfuhrungen 136<br />

125<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Abendvisite<br />

In Kooperation mit den Organisatoren von „Med &<br />

Law“ fand auch <strong>2018</strong> das exklusive Ärzte-Afterwork-Event<br />

„Abendvisite“ statt. Was im stressigen<br />

Berufsalltag zu kurz kommt, soll hier nachgeholt<br />

werden – neue Kontakte knüpfen, alte Freundschaften<br />

pflegen sowie aktuelle Themen besprechen.<br />

Am 5. Juli <strong>2018</strong> trafen einander die Ärzte Wiens in<br />

einer der angesagtesten Rooftop-Bars in Wien, dem<br />

Kleinod Sonnendeck, zu einem entspannten Gettogether.<br />

Der Ärzte-Afterwork-Event<br />

am „Kleinod Sonnendeck”<br />

Nachdem der Ansturm sehr groß war, ließen es sich die Veranstalter nicht nehmen und wiederholten<br />

den Event ein paar Wochen später, am 23. August <strong>2018</strong>, in derselben Location.<br />

Die letzte Abendvisite des Jahres am 31. Oktober <strong>2018</strong> im Novomatic Forum war nicht nur ein<br />

Halloween Special, sondern stand auch im Zeichen des Wiener Ärzteballs. Unter allen Abend-<br />

visite-Teilnehmern wurden 2x2 Karten für den Wiener Ärzteball 2019 verlost.<br />

Ärzteball<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

126


Der 68. Wiener Ärzteball fand am 27. Jänner<br />

<strong>2018</strong> in der Wiener Hofburg statt. Als Motto<br />

wurde „Wiener Blut“ festgelegt.<br />

An der Organisation und den Vorarbeiten sowie<br />

am Ballabend selbst wirkten bis zu 20 Mitarbeiter<br />

der Ärztekammer und auch weitere ehrenamtliche<br />

Helfer mit.<br />

Im Rahmen der Vorbereitungen für den 68. Wiener<br />

Ärzteball wurde die Website www.aerztball.at<br />

modernisiert und mit zusätzlichen Unterseiten wie<br />

„Geschichte“, „Musik“, „Räumlichkeiten“ sowie<br />

dem neuen Kartenverkaufstool erweitert. Auch<br />

die Social-Media-Kanäle wurden ausgebaut. Die<br />

Facebook-Fanseite www.facebook.com/wiener<br />

aerzteball wuchs von 750 Fans auf knapp 2.200<br />

Fans an, und auf Instagram wurde das Profil<br />

www.instagram.com/aerzteball neu angelegt und<br />

laufend mit Beiträgen, Bildern und Stories bestückt.<br />

Die Ärzteball-Website hatte vom 1. Februar 2017<br />

bis 27. Jänner <strong>2018</strong> insgesamt 12.296 Zugriffe<br />

von 9.313 unterschiedlichen Besuchern, wobei<br />

4.021 Besucher über die Suchmaschine Google,<br />

2.911 über die Social-Media-Kanäle, 1.786 direkt<br />

über die Website sowie 595 über Backlinks<br />

kamen.<br />

Insgesamt wurden 2.611 Karten verkauft, davon 1.045 Damen-, 990 Herren-, 300 Studenten-,<br />

74 Komitee- und 202 Präsidialkarten. Zusammen mit den Akteur-, Presse- und Ehrenkarten wurden<br />

somit 3.287 Karten ausgegeben. Ca. 800 Gäste kamen aus dem Ausland.<br />

79 Pressekarten wurden vergeben und im Gegenzug dafür Gratisinserate im Wert von<br />

EUR 142.439,85 lukriert. Presseaktivitäten wurden in einigen Mitteilungsblättern von Landesärztekammern<br />

sowie in relevanten Medizinzeitungen gesetzt.<br />

Falco-Revival mit Wiener Blut<br />

(oben)<br />

Das Jung-Damen und -Herren-<br />

Kommitee nimmt Aufstellung zur<br />

feierlichen Eröffnung<br />

(linke Seite).<br />

Das Thema des Balls „Wiener Blut“ fand sich nicht nur in der Dekoration der Feststiege wieder,<br />

sondern auch in der Eröffnung, die ein klassisch-modernes Zusammenspiel der Operette von<br />

Johann Strauss Sohn „Wiener Blut“ und Werken des erfolgreichen Wiener Musikers „Falco“<br />

war.<br />

127<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Künstlerisches Highlight war diesmal<br />

die Mitternachtseinlage von<br />

Nina Proll mit dem „Best of“ ihres<br />

Programms „Vorstadtlieder“, die<br />

großen Beifall des Publikums genoss.<br />

Für die Gestaltung des Bühnenbilds<br />

der Feststiege sowie die<br />

künstlerische Leitung des Jungdamen-<br />

und -herrenkomitees zeichnete<br />

das Theater Mastaire, für die<br />

Eröffnungsshoweinlage Andy Pohl<br />

verantwortlich.<br />

Tanzfreudige Gäste konnten im<br />

Festsaal, so wie im Jahr davor abwechselnd<br />

zu den Klängen vom<br />

„Ballorchester Dr. Krisper“ sowie<br />

der „Broadway Big Band“, tanzen.<br />

Im Zeremoniensaal wurde abwechselnd<br />

von „Mastaire‘s Wiener<br />

Damenorchester“ und den „Strangers“<br />

aufgespielt. Im Metternichsaal<br />

spielten „Jazzklusiv“ und im<br />

Rittersaal „Wilfer & Wilfer“. Die<br />

„Latino-Band mit Carla Natascha“<br />

gestaltete das musikalische Programm<br />

im Forum.<br />

Mitternachtseinlage von Nina Proll<br />

mit einem Best-of aus ihrem<br />

Programm „Vorstadtweiber”<br />

In den Maria-Theresien-Appartements<br />

II hörten die Gäste italienische<br />

Songs von „Corrado“, in den<br />

Radetzky-Appartments II spielten „Tasty Tune“ auf. Beim Heurigen wurden die Gäste mit Schrammel-<br />

und Zigeunermusik unterhalten. Wie bereits in den Jahren davor, spielte auch <strong>2018</strong> die<br />

„New Orleans Dixie Band“ in verschiedenen Sälen zur Pausenüberbrückung. Die Disco im Gartensaal,<br />

diesmal von „Hitradio Ö3“ ausgerichtet, sorgte mit Hits der letzten Jahrzehnte für Stimmung<br />

bis in die Morgenstunden.<br />

Die Kosten des Ärzteballs setzen sich aus vielen Positionen zusammen: AKM-Gebühren<br />

(Autoren, Komponisten, Musikverleger), Blumen und Grünpflanzen, Damenspenden, Diademen<br />

für die Eröffnungsdamen, Agentur- und Druckkosten der Drucksorten, Miete und Betreuung der<br />

Hofburg, Securities, Speisen und Getränke für die Ehrengäste, Musikunterhaltung und Bands,<br />

künstlerische Gestaltung (Eröffnung, Showeinlagen und Tanzformationen), Online-Reservierungs-<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

128


system, Bankomatkassenaufwendungen, Bankspesen, PayPal-Spesen, Organisationskosten,<br />

Büromaterial, Fahrtspesen, Kapitalertragssteuer, Personalkosten sowie Promotion. Diese Kosten<br />

konnten durch die vorhandenen Einnahmen aus dem Verkauf der Eintrittskarten, Logen- und<br />

Tischplätze sowie durch Sponsoring mehr als gedeckt werden.<br />

Ein sehr wichtiger Aspekt des Ärzteballs seit 2013 ist der karitative Charakter zugunsten medizinischer<br />

und sozialer Einrichtungen unter dem Motto „Ärzteball goes charity“. Daher gab es<br />

auch diesmal das „Casino für den guten Zweck“, dessen Einnahmen der „Make-A-Wish Foundation®“<br />

Österreich zugutegekommen sind. Dank zahlreicher Spenden und der Unterstützung<br />

von Sponsoren und der Ärztekammer konnten EUR 50.000,- an die Hilfsorganisation übergeben<br />

werden.<br />

Die Make-A-Wish Foundation® wurde 1980 in den USA in Phoenix/Arizona gegründet, wo auch<br />

die Dachorganisation ihren Hauptsitz hat. Ziel war und ist es, schwer kranken Kindern im Alter<br />

von drei bis 18 Jahren Lebensfreude zu schenken, indem Herzenswünsche erfüllt werden. Heute<br />

ist die Make-A-Wish Foundation® mit mehr als 40.000 Mitarbeitern die weltweit größte<br />

„Wunscherfüllungsorganisation“. Sie ist in knapp 50 Ländern als nationale Organisation aktiv<br />

und erfüllt alle 17 Minuten irgendwo auf der Welt Wünsche schwer kranker Kinder. Insgesamt<br />

konnte seit 1980 bereits fast einer halben Million Kindern Wünsche erfüllt werden.<br />

Die österreichische Zweigstelle wurde 1997 gegründet. Das erste Kind, dem ein Wunsch erfüllt<br />

werden konnte, war ein achtjähriges Mädchen mit einer schweren, den Bewegungsapparat beeinträchtigenden,<br />

Erbkrankheit,<br />

dem eine Reise ins Disneyland Paris<br />

ermöglicht wurde. Seither konnte<br />

das österreichische Team aus 100<br />

ehrenamtlichen Mitarbeitern bereits<br />

mehr als 1.000 Wünsche erfüllen.<br />

Die Wünsche sind so vielfältig wie<br />

die Kinder: ein Idol aus der Welt des<br />

Sports, der Musik oder des Fernsehens<br />

persönlich zu treffen, mit<br />

einem Sternekoch gemeinsam kochen,<br />

mit einem Ballon in den Himmel<br />

steigen oder zum ersten Mal<br />

das Meer sehen – alles weit weg<br />

vom Krankenhaus, um die oft jahrelangen<br />

Behandlungen, die Angst<br />

und die Schmerzen zu vergessen.<br />

Für viele Kinder kann eine Wunscherfüllung<br />

auch ein positiver Wendepunkt<br />

in der Behandlung sein.<br />

Wiener Jungärzte in<br />

Quadrille-Action<br />

129<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Ausstellungen<br />

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Medizin &<br />

Kunst“ werden im Veranstaltungszentrum der<br />

Ärztekammer (→ Veranstaltungszentrum, Seite<br />

31) regelmäßig Kunstausstellungen präsentiert,<br />

bei denen 30 % des Verkaufserlöses direkt an<br />

eine karitative Organisation gehen.<br />

Von 1. März bis 23. März <strong>2018</strong> zeigte die Ärztekammer<br />

„Der Lauf der Dinge“ mit Werken von<br />

Gudrun Wagner. Von 17. Mai bis 15. Juni <strong>2018</strong><br />

präsentierten Künstler der Lebenshilfe Wien<br />

unter dem Titel „EIN.BLICK“ ihre Arbeiten. Von<br />

3. Oktober bis 2. November <strong>2018</strong> folgte die<br />

dritte und letzte Ausstellung des Jahres von Eva<br />

Hasun, Nina Maron und Eva Wolfram-Ertl mit<br />

dem Titel „Tierisch ernst“.<br />

Insgesamt konnten durch „Medizin & Kunst“<br />

<strong>2018</strong> EUR 2.520,- für den guten Zweck eingenommen<br />

werden. Durch Aufstockung seitens<br />

der Ärztekammer wurden EUR 3.500,- an zwei<br />

karitative Organisationen überwiesen: „Osteopathisches<br />

Zentrum für Kinder in Wien“ sowie<br />

„#wirtun – eine Initiative der Caritas Wien für<br />

Frauen, Mütter und ihre Kinder in Not“.<br />

Vernissage zur Ausstellung „Der Lauf der<br />

Dinge” mit Werken von Gudrun Wagner<br />

(oben)<br />

„EIN.BLICK”: Die zweite Ausstellung ist den<br />

Künstlern der Lebenshilfe gewidmet.<br />

(Mitte)<br />

„Tierisch ernst” ging es bei der dritten Ausstellungseröffnung<br />

<strong>2018</strong> zu.<br />

(unten)<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

130


Filme<br />

Leuchten der Erinnerung<br />

Bei freiem Eintritt und kulinarischem Ausklang organisiert die Ärztekammer jedes Jahr Filmabende<br />

unterschiedlichster Art, meistens zu medizin- oder sozialethischen Themen. Veranstaltungsort<br />

ist stets das Filmcasino in Wien 5.<br />

Am 17. April <strong>2018</strong> konnte die Ärztekammer zu „Das Leuchten der Erinnerung“ von Paolo Virzì<br />

mehr als 200 Gäste begrüßen. Zum Inhalt: Ella (Helen Mirren) und John (Donald Sutherland) sind<br />

schon viele Jahre verheiratet. Sie sind alt geworden und ihr Leben wird mittlerweile von Arztbesuchen<br />

bestimmt. Um ein letztes richtiges Abenteuer zu erleben, machen sie ihr Oldtimer-<br />

Wohnmobil namens „The Leisure Seeker“ flott und verlassen stillschweigend ihr Zuhause in Massachusetts.<br />

Verärgert und besorgt versuchen die Kinder, sie zu finden, aber John und Ella sind<br />

schon unterwegs auf einer Reise, deren Ziel nur sie selber kennen: die US-Ostküste hinunter, bis<br />

zum Hemingway-Haus in Key West. Nachts sehen sie sich ihre Vergangenheit auf einem Diaprojektor<br />

an, tags begegnen sie dem gegenwärtigen Amerika in amüsanten und riskanten Situationen.<br />

Mit Furchtlosigkeit, Witz und einer unbeirrbaren Liebe zueinander liefern sich die beiden<br />

einem Roadtrip aus, bei dem zunehmend ungewiss wird, wohin er sie führt.<br />

131<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

„Die zwei Oscar-Preisträger machen die zarte Geschichte um die Unfassbarkeit des Glücks zum<br />

Ereignis. Helen Mirren zeigt in ihrem faszinierend zurückhaltenden Mienenspiel, wie die körperlich<br />

geschwächte Ella mit Wachheit im Denken auftrumpft. Äußerliche Schönheit spielt für sie keine<br />

Rolle. Wegen Ellas Krankheit hat sich Mirren sogar eine Glatze scheren lassen. Zu Recht wurde<br />

die britische Starschauspielerin für ihren künstlerischen Wagemut mit einer Nominierung für die<br />

Golden Globes <strong>2018</strong> als beste Hauptdarstellerin geehrt. Donald Sutherland steht seiner Partnerin<br />

in schauspielerischer Intensität nicht nach. Bezwingend gelingt es ihm, dem Verlöschen des Geistes<br />

von John voller Würde Ausdruck zu geben. Rührseligkeit hat keine Chance. Das große Können<br />

der beiden Akteure adelt die gelegentlich doch etwas vorhersehbare Story mit Momenten großer<br />

Schauspielkunst. Höhepunkte sind jene Szenen, in denen sie das Paar zeigen, wie es des Nachts<br />

unterm Sternenzelt in Erinnerungen an bessere Tage schwelgt. Da dürfte manche Träne im Kino<br />

fließen. Der bekannte italienische Regisseur Paolo Virzi (‚Die süße Gier‘) setzt in seinem ersten in<br />

Englisch gedrehten Spielfilm vor allem auf leise Töne. Das gibt der Geschichte eine glaubhafte<br />

Authentizität. Dies auch, weil Virzi durchwegs nicht den Blick für die soziale Realität aus den<br />

Augen verliert. Der große Trumpf jedoch sind seine zwei Hauptdarsteller.“ (aus: www.vienna.at)<br />

Ebenfalls großen Anklang fand am 8. Oktober <strong>2018</strong> „Back to the Fatherland“, ein Dokumentarfilm<br />

von Kat Rohrer und Gil Levanon. Schon seit vielen Jahren sind Gil, die Enkelin von<br />

Holocaust-Überlebenden, und Kat, die Enkelin eines Nazi-Offiziers, miteinander befreundet. In<br />

ihrer Dokumentation treffen sie auf Dan und Guy, zwei junge Israelis, die wie so viele ihrer<br />

Generation die Heimat verlassen haben und sich ausgerechnet in Deutschland und Österreich –<br />

jenen Ländern, in denen ihre Großeltern verfolgt und ermordet wurden – ein neues Leben aufbauen.<br />

Besonders bei Familie und Freunden stoßen sie mit dieser Entscheidung auf Unverständnis.<br />

Wie ist es möglich, sich eine Zukunft zu schaffen, ohne die Vergangenheit zu ignorieren?<br />

Gil Levanon und Kat Rohrer<br />

Auslöser des Films war die Auswanderungswelle junger Israelis nach Österreich und Deutschland,<br />

die Rohrer und Levanon vor ganz unterschiedliche Fragen stellte. „Wie kann die dritte Generation<br />

der Opfer unbekümmert in Wien oder Berlin leben?“, wunderte sich Rohrer.<br />

„Bin ich, als dritte Generation der Täterseite, beschwerter und belasteter als<br />

mein israelisches Visavis?“<br />

„Levanons und Rohrers dokumentarische Forschungsreise ist eine kluge Anschauung<br />

über Heimat und Familie, über Schuld und eine Verantwortung,<br />

die für beide Seiten nie endet. Statt sich selbst und ihre Protagonisten in klassische<br />

Interviewsituationen zu begeben, filmt Tom Marschalls Kamera die<br />

Konversationen mit behänder Beiläufigkeit. Diese mal intimen Zwiegespräche,<br />

mal intensiven Diskussionsrunden sind von einer ruhigen Reflektiertheit, wie<br />

sie heutzutage selten geworden ist. ‚Back to the Fatherland‘ ist ein Dialog<br />

der dritten Generation der Opfer und Täter, aber auch ein Dialog zwischen<br />

den Generationen, der inspiriert und tief berührt.“ (aus: www.spielfilm.de)<br />

An diesem Abend waren die beiden Filmemacherinnen anwesend.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2017 <strong>2018</strong> 132 54


Kunstführungen<br />

Am 11. April <strong>2018</strong> lud die Ärztekammer zu einer exklusiven Führung<br />

durch die Ausstellung mit Werken von Man Ray ins Bank Austria<br />

Kunstforum. Man Ray wurde stets vor allem als Fotograf rezipiert.<br />

Weitreichende Berühmtheit erlangte er für seine Künstler-Fotoporträts<br />

und seine kameralos aufgenommenen Rayografien der 1920er-Jahre.<br />

Dass Man Ray jedoch malte, zeichnete, designte, Filme drehte, Objekte<br />

entwarf, Schriften verfasste, sich auch für Typografie, Buch- und<br />

Magazingestaltung begeisterte sowie eine veritable Karriere als experimenteller<br />

Modefotograf bei Harper‘s Bazaar und Vogue verfolgte,<br />

hat die Ausstellung des Kunstforums vor Augen geführt.<br />

Zum 100. Todestag Otto Wagners präsentierte das Wien Museum das<br />

Gesamtwerk des „Weltstadtarchitekten“ in einer umfassenden Großausstellung,<br />

der ersten seit mehr als 50 Jahren. Der Schwerpunkt lag<br />

auf Wagners Leben und Werk, in dem sich eine ganze Epoche der Wiener<br />

Kultur und Geschichte spiegelte: von der Ringstraße über das Fin<br />

de Siècle bis zum Ersten Weltkrieg. Einzigartige Objekte – kostbare<br />

Zeichnungen, Möbel, Modelle, Gemälde und persönliche Gegenstände<br />

– veranschaulichten die internationale Strahlkraft des Architekten. Die<br />

Ärztekammer nahm dies zum Anlass und organisierte am 19. April<br />

<strong>2018</strong> eine exklusive Führung durch diese Ausstellung.<br />

Auch die Kunstführung zum Thema „Faszination Japan“ am 24. Oktober<br />

<strong>2018</strong> lockte zahlreiche kunstinteressierte Ärzte an. Die Herbstausstellung<br />

des Bank Austria Kunstforums widmete sich der<br />

„Japomanie“ – der Begeisterung der westlichen Welt für die Ästhetik<br />

und die Bilderwelt des Fernen Ostens. Sie verfolgte die Entwicklung<br />

von der Faszination für das Fremdartige, Neue, von den Anfängen in<br />

den 1860er-Jahren bis weit nach der vorletzten Jahrhundertwende, bis<br />

zu dessen Amalgamation in das Formenvokabular der westlichen<br />

Malerei und dem Einfluss seiner Ästhetik auf die Entwicklung der<br />

Moderne um 1900.<br />

Auch der Todestag von Egon Schiele jährte sich <strong>2018</strong> zum 100. Mal.<br />

Aus diesem Anlass wurden alle Arbeiten des Künstlers, die in der<br />

Sammlung des Belvederes sind bzw. einmal waren, in einer umfassenden<br />

Schau thematisiert. Zu dieser Ausstellung lud die Ärztekammer<br />

exklusiv am 13. November <strong>2018</strong> – übrigens zum ersten Mal<br />

– ins Belvedere.<br />

133<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Am 15. November <strong>2018</strong> schließlich hielt der Wiener Dermatologe<br />

Rainer Kunstfeld einen Vortrag zum Thema „Mehr als eine Hülle“ im<br />

Wien Museum. Passend zum Vortrag gab es anschließend eine Führung<br />

durch die Sonderausstellung „Haut und Haar“. Die Gestaltung<br />

des Körpers zählt zu den wichtigsten und ältesten Kulturtechniken<br />

der Menschheit. Denn der Körper ist nicht einfach etwas von der<br />

Natur Vorgegebenes, sondern immer auch kulturell geformt und<br />

daher historisch wandelbar. Die Ausstellung beschäftigte sich mit Praktiken<br />

moderner Körperpflege und Körpergestaltung seit dem 18. Jahrhundert, der Fokus lag<br />

dabei auf Rasieren, Frisieren und Kosmetik.<br />

Die Veranstaltungsreihe im Bank Austria Kunstforum, Wien Museum und Belvedere ermöglicht<br />

Ärzten unter Führung eines fachkundigen Personals einen kulturerfüllten Abend in angenehmer<br />

Atmosphäre abseits der normalen Öffnungszeiten, mit einem entspannten Ausklang, im Zuge<br />

dessen man bei kleinen Snacks und Getränken die Ausstellungen Revue passieren lassen kann.<br />

Lesungen<br />

Am 19. Februar 2019 las Hans-Otto Thomashoff im Sigmund Freud Museum aus seinem neuen<br />

Buch „Erfülltes Leben“. Wie kann ein Leben gelingen? Lässt sich dieses Grundrätsel der menschlichen<br />

Existenz überhaupt lösen? Und gibt es Erkenntnisse aus der Wissenschaft, worauf wir bei<br />

der Lebensgestaltung achten sollten? Ganz eindeutig Ja, sagt dazu der renommierte Psychiater,<br />

Psychoanalytiker und Autor. In seinem neuen Sachbuch ging er einer der Hauptfragen der<br />

menschlichen Existenz auf den Grund – und zeigte, wie wir wissenschaftliche Erkenntnisse in<br />

unseren Alltag überführen können.<br />

Hans-Otto Thomashoff<br />

las aus seinem Buch<br />

„Erfülltes Leben”.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

134


Rudolf Taschner referiert in unterhaltsam<br />

launiger Rethorik darüber,<br />

was Zeit ist und warum wir davon<br />

so abhängen oder wie Lügen<br />

statistisch untermauert werden.<br />

math.space.med<br />

Der bekannte Mathematiker, Buchautor und Begründer von „math.space“, Rudolf Taschner,<br />

referiert in amüsanter und lehrreicher Weise über die Hintergründe der Mathematik im Alltag<br />

und stellt einen Bezug zur Medizin her.<br />

Die erste Veranstaltung <strong>2018</strong> fand am 25. Jänner im Sigmund Freud Museum zum Thema „Was<br />

ist Zeit und warum hängen wir von ihr so ab?“ statt. Die Zeit ist in der Medizin, vor allem in Hinblick<br />

auf die Lebenszeit, die es zu verlängern gilt, ein wesentlicher Begriff. Obwohl in aller Munde,<br />

ist Zeit kaum begrifflich exakt zu fassen. Die Physik gibt einige Hinweise auf ihr Wesen, aber mit<br />

der Mathematik kommt man dem geheimnisvollen Begriff der Zeit noch näher. Und man erkennt,<br />

dass sie mit der eigenen Befindlichkeit in unmittelbarem Zusammenhang steht.<br />

Ebenfalls großen Anklang fand Taschners Vortrag „Lügen mit Statistik“ am 20. März <strong>2018</strong>.<br />

Statistik ist überall: Die Armen werden je nach Zählweise weniger oder mehr; die Krebsgefahr<br />

nimmt zu, trotzdem werden wir immer älter, und vor allem Ärzte leben länger als der Durchschnitt<br />

der Bevölkerung; im Jahr 2050 bevölkern mehr als 10 Milliarden Menschen die Welt; der Verzehr<br />

von zu viel Wurst erhöht das Herzinfarktrisiko; Landluft ist gesund, behaupten die einen, Landluft<br />

ist ungesund, vermeinen die anderen begründen zu können; ... – Meldungen dieser Art nehmen<br />

in den Zeitungen und elektronischen Medien kein Ende. Doch den meisten dieser Statistiken ist<br />

nicht zu trauen, so Taschner.<br />

135<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Am 24. April <strong>2018</strong> lud die Ärztekammer dann zum Thema „Schätzen“. Mit Rechnen einiges<br />

Wichtiges in der Welt verstehen zu können – darauf kommt es an. Und es zeigt sich, dass man<br />

oft gar keine komplizierten, sondern nur höchst einfache Rechnungen durchführen muss, um<br />

weitreichende Erkenntnisse gewinnen zu können. Anhand einiger Beispiele – das wichtigste unter<br />

ihnen betrifft unserer der Medizin geschuldeten steigenden Lebenserwartung – wurde dies in<br />

einem unterhaltsamen und mit Humor gewürzten Vortrag von Taschner vorgeführt.<br />

Die letzte Veranstaltung des Jahres fand am 28. Mai <strong>2018</strong>, diesmal im Leopold Museum, statt.<br />

Keine andere Wissenschaft hat zur Kunst eine so tiefe und zugleich vielfältige Beziehung wie die<br />

Mathematik. Anhand von Beispielen aus dem Bereich der modernen Kunst wurden die verborgenen<br />

Konnexe zur Welt von Zahlen und Geometrie aufgedeckt. Anschließend zum Vortrag gab<br />

es für die Teilnehmer eine exklusive Führung durch das Leopold Museum.<br />

Stadtführungen zu<br />

„Kokain & Inzucht” und<br />

„Von der Stille in der kalten<br />

Jehreszeit”<br />

Medizingeschichtliche Stadtführungen<br />

<strong>2018</strong> bot die Ärztekammer drei medizingeschichtliche Stadtführungen<br />

exklusiv für Ärzte an:<br />

Bei der ersten Führung zum Thema „Kokain & Inzucht“ am<br />

15. Mai <strong>2018</strong> begaben sich mehr als 130 interessierte Ärzte<br />

bei einem Spaziergang durch die Anlagen der Hofburg auf die<br />

Spurensuche der Krankheiten der Habsburger. Berühmte Ärzte<br />

und Rezepte von Medikamenten wurden ebenso erläutert wie<br />

die Hygiene und das Essen in der 650-jährigen Geschichte der<br />

Burg.<br />

Am 7. Juni <strong>2018</strong> fanden sich geschichtsinteressierte Ärzte ein,<br />

um im Josephinum der Ausstellung „Die Wiener Medizinische<br />

Fakultät 1938-1945“ zu folgen.<br />

Von der stillen Zeit, der Zeit des Ausruhens, des Feierns und<br />

Fastens, hörten Teilnehmer der letzten Führung am 4. Dezember<br />

<strong>2018</strong>; „Sehnsucht nach Licht und Wärme – Von der Stille<br />

in der kalten Jahreszeit“ und weshalb man in den letzten Jahrhunderten<br />

nicht Gefahr lief, in ein Burnout zu schlittern. Verschiedenste<br />

Advent- und Weihnachtsbräuche sowie das<br />

jüdische Lichterfest haben in Wien besondere Traditionen.<br />

Woher kommen diese? Und warum sind diese gut für die<br />

Seele? Eine Spurensuche vom Alltagsleben der Wiener aus vergangenen<br />

Zeiten.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

136


Medizinischer Musiksalon<br />

Im Medizinischen Musiksalon erwecken junge Künstler und<br />

Ensembles Meisterwerke der klassischen Musik in Begleitung<br />

von kurzen musik- und medizinhistorischen Lesungen<br />

und Vorträgen zu neuem Leben.<br />

Das „Paracelsius Trio“ eröffnete das medizinischmusikalische<br />

Jahr am 15. Februar <strong>2018</strong> mit Stücken von Ernst von<br />

Dohnáyi, Franz Schubert und Ludwig van Beethoven.<br />

Am 24. Mai <strong>2018</strong> widmeten sich unter dem Titel „Die kleinen<br />

Gärten des Maestro Puccini“ Momoko Nakajima<br />

(Sopran) und Ioan-Dragoş Dimitriu (Klavier) Werken von<br />

Giacomo Puccini.<br />

Das „ParacelsiusTrio” begeistert mit<br />

seinen Interpretationen zu Werken von<br />

Dohnáyi, Schubert und Beethoven<br />

Der Musiksalon am 2. Oktober <strong>2018</strong> rückte die „Tragödie<br />

in 5 Akten mit Vorspiel und Epilog“ von Karl Kraus „Die<br />

letzten Tage der Menschheit“ in den Mittelpunkt. Der<br />

Schauspieler Martin Ploderer las dabei aus ausgewählten<br />

Szenen. Das „Auner Quartett“ (Daniel und Barbara Galante<br />

Auner, Violine, Nikita Gerkusov, Viola, und Konstantin<br />

Zelenin, Violoncello) spielten begleitend Werke von Anton<br />

von Webern, Alexander von Zemlinsky und Egon Wellesz.<br />

Die drei Konzerte fanden im Lesesaal des Josephinums<br />

statt.<br />

Das Auner Quartett spielt<br />

begleitende Werke zu<br />

„Die letzten Tage der Menschheit“<br />

Beim letzten Musiksalon am 10. Dezember <strong>2018</strong> traten das<br />

„TrioVanBeethoven“ mit den Musikern Clemens Zeilinger<br />

(Piano), Verena Stourzh (Violine) und Franz Ornter (Violoncello)<br />

erstmals in einer neuen Veranstaltungsstätte, dem<br />

Antontio-Vivaldi-Saal im ehemaligen Ursulinenkloster, auf.<br />

Am Programm standen Werke von Joseph Haydn, Johanna<br />

Doderer und Ludwig van Beethoven.<br />

Generelles Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, das oft sehr<br />

intensive Zusammenspiel von Musikern und Medizinern<br />

näher zu beleuchten und Interessantes zutage zu fördern,<br />

das vielleicht noch nicht so bekannt ist. Zusammengestellt<br />

werden die Vorträge und Programmhefte von Hans-Peter<br />

Petutschnig.<br />

Das „TrioVanBeethoven“<br />

mit Werken von Haydn, Doderer<br />

und natürlich Beethoven.<br />

137<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Med-Kitchen<br />

„Das Bittere im italienischen<br />

(Winter-)Gemüse”, aufgetischt von<br />

Profikoch Bruno Ciccaglione<br />

Im Rahmen der insgesamt mittlerweile sechsten<br />

Veranstaltung aus der Reihe „Med-Kitchen“<br />

kochte am 4. April <strong>2018</strong> zum Thema „Das Bittere<br />

im italienischen (Winter-)Gemüse“ der Profikoch<br />

Bruno Ciccaglione in der Kochlounge, dem ehemaligen<br />

Atelier von Alfred Hrdlicka in Wien 4.,<br />

auf. Das Bittere – wir finden es in Gemüsesorten<br />

wie „Cicoria“ (Zichorie), Radicchio, Kohlsorten<br />

(Wirsingkohl, Stängelkohl) und den Artischocken<br />

– ist gesund! Nicht nur haben die bitteren Pflanzen<br />

spezielle Ernährungseigenschaften, sondern<br />

das Bittere selbst aktiviert manche physiologischen<br />

Reaktionen unseres Organismus: Die Verdauung<br />

wird anders stimuliert und deswegen<br />

verbessert. In Italien sind die Menschen an den<br />

bitteren Geschmack gewöhnt und es ist ein wichtiger<br />

Teil der italienischen Küche.<br />

„Ayurveda – ein Fest für die Sinne”<br />

feiern die Ernährungsmedizinerin<br />

Claudia Mainau mit<br />

Partner Lutz Mossbauer.<br />

Am 3. September <strong>2018</strong> war die Allgemein- und<br />

Ernährungsmedizinerin Claudia Mainau mit Ihrem<br />

Partner Lutz Mossbauer zum Thema „Ayurveda –<br />

ein Fest für die Sinne“ in der Kochlounge zu Gast.<br />

Ayurveda, die traditionelle indische Medizin, blickt<br />

auf Jahrtausende währende Traditionen und Erfahrung<br />

zurück und zählt daher ebenso wie TCM<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

138


zu den ältesten, immer noch praktizierten Heilmethoden. Der Begriff<br />

Ayurveda bedeutet wörtlich übersetzt „Wissen vom Leben“. Als Schlüssel<br />

zu Gesundheit und Wohlbefinden wird die Ausgewogenheit der drei<br />

Doshas Vata, Pitta und Kapha angesehen. Die drei Säulen der<br />

ayurvedischen Behandlung sind Phytotherapie, äußerliche Anwendungen<br />

wie Ölmassagen oder der bekannte Stirnguss Shirodhara sowie die<br />

Ernährung. Ayurvedische Küche ist ein Fest für alle Sinne mit ihren duftenden<br />

Gewürzen, vielfältigen Geschmacksrichtungen, farbenfrohen Zutaten<br />

und der liebevollen Zubereitung.<br />

Ayurveda: Wissen vom Leben<br />

Für die nächste Veranstaltung am 9. Oktober <strong>2018</strong> kochten zum Thema<br />

„Natürliche Antioxidantien“ die Gebrüder Wrenkh vom gleichnamigen<br />

Kochsalon in Wien 1. höchstpersönlich auf. „Natürliche Antioxidantien“<br />

– diese Stoffe bekämpfen freie Radikale in unserem Körper. Daher kann<br />

mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass sie uns helfen, einer Reihe<br />

von Krankheiten vorzubeugen, von Gelenkserkrankungen bis Krebs. Aber auch bei Übergewicht<br />

und damit bei Gewichtreduktion helfen uns diese Stoffe, gesund zu bleiben. Begleitet wurde<br />

diese Veranstaltung vom Ernährungsmediziner Oliver Helk, der eine medizinische Einführung<br />

zum Thema hielt.<br />

Über „Heilsame Nahrung“ referierte der Gynäkologe René Wenzl bei der letzten Veranstaltung<br />

des Jahres am 5. November <strong>2018</strong>, wiederum in der Kochlounge. Wenzl ging dabei im Besonderen<br />

auf die Therapie von chronischen Unterbauchschmerzen bei Frauen mittels Diät ein. Die dazu<br />

passenden Speisen wurden von der Haubenköchin Jacqueline Pfeiffer zubereitet.<br />

„Natürliche Antioxidantien”,<br />

serviert von den Gebrüdern<br />

Wrenkh<br />

Heilsame Nahrung mit Haubenköchin<br />

Jaqueline Pfeiffer<br />

139<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Perspektiven & Impulse<br />

Perspektiven & Impulse ist ein von der Ärztekammer initiiertes Dialogforum. Viermal jährlich werden<br />

dabei relevante sozial- und gesellschaftspolitische Themen, über den Tellerrand der ausschließlichen<br />

Standes- und Gesundheitspolitik hinaus, durch prominente und kompetente<br />

Referenten präsentiert und diskutiert. Das Forum ist bewusst interdisziplinär angelegt und lädt<br />

ein, über Positionen zu aktuellen politischen Fragestellungen zu diskutieren.<br />

Die jeweiligen Inhalte der Vortrags- und Diskussionsabende müssen nicht zwingend im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit aktuellen standespolitischen Themen stehen. Ziel ist es vielmehr,<br />

das Profil der Ärztekammer als modern, aufgeschlossen, attraktiv und am Puls der Zeit zu schärfen.<br />

Die Ärztekammer bringt damit auch zum Ausdruck, sich in einem breiten (sozial-)politischen<br />

Kontext nachhaltig zu engagieren und nicht ausschließlich Klientelpolitik zu betreiben. Ort der<br />

Veranstaltungen ist stets der Eroica-Saal im Palais Lobkowitz.<br />

Am 6. März <strong>2018</strong> war eine Frau zu Gast, die für ihren<br />

Mut und ihr Engagement europaweit bekannt ist: Die<br />

Berliner deutschtürkische Rechtsanwältin und Frauenaktivistin<br />

Seyran Ateş kämpft seit vielen Jahren für<br />

einen liberalen, toleranten Islam und für die Rechte der<br />

Frauen. Sie sprach über die Rolle der Frau in den verschiedenen<br />

Konfessionen und warum Religion und ein<br />

modernes Frauenbild durchaus vereinbar sind.<br />

Für einen liberalen, toleranten<br />

Islam: Rechtsanwältin und<br />

Frauenaktivistin Seyran Ateş.<br />

Eric Kandel, Nobelpreisträger für<br />

Medizin, entdeckte die Signalübertragung<br />

im Nervensystem.<br />

Historiker, Philosoph und Autor<br />

Philipp Bloom<br />

(unten)<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

Am 25. April <strong>2018</strong> konnten die Teilnehmer mit Eric<br />

Kandel zum ersten Mal einen Nobelpreisträger als Vortragenden<br />

begrüßen. Er erhielt 2000 den Nobelpreis<br />

für Medizin für seine „Entdeckungen betreffend die<br />

Signalübertragung im Nervensystem“. An dem Veranstaltungsabend<br />

referierte Kandel über sein Spezialthema<br />

„The Biology of Memory and Age Related<br />

Memory Loss“, mit dem er sich seit Jahrzehnten beschäftigt.<br />

Für die darauffolgende Veranstaltung am 6. September<br />

<strong>2018</strong> konnte der Historiker, Philosoph und Autor zahlreicher<br />

Bestseller, Philipp Bloom, der erst kurz davor die<br />

viel beachtete Eröffnungsrede bei den Salzburger Festspielen<br />

gehalten hatte, gewonnen werden. Bei seinem<br />

Vortrag unter dem Titel „Die große Transformation“<br />

erklärte er, wie der Klimawandel unsere Gesellschaft<br />

verändert.<br />

140


Den Abschluss machte am 8. November <strong>2018</strong> Erik<br />

Schinegger. Er war einmal Österreichs beste Skiläuferin,<br />

wuchs als Mädchen auf, doch in dem Körper des Skistars<br />

steckte ein Mann. Bis Erika Schinegger sich entschloss,<br />

auch tatsächlich zum Mann zu werden, welche emotionalen<br />

Ausnahmesituationen sie durchlebte, wie sie wohl<br />

nur die wenigsten Menschen kennen, und wie die einstige<br />

Weltmeisterin diese Transformation von der jungen<br />

Frau zum Familienvater und Buchautor schaffte, erzählte<br />

Schinegger bei der letzten Veranstaltung <strong>2018</strong>.<br />

Erik Schinegger erzählt mit viel<br />

Humor aus seinem bewegten<br />

Leben.<br />

Theater<br />

Auch <strong>2018</strong> lud die Ärztekammer Ärzte wieder zu Vorstellungen in das Burgtheater ein: Am<br />

7. März wurde Carlo Goldinis Stück „Der Diener zweier Herren“ gezeigt, und am 31. Oktober<br />

<strong>2018</strong> „Ein Volksfeind“ von Henrik Ibsen.<br />

Begleitet wurden die Veranstaltungen von jeweils einer Führung durch den Backstagebereich des<br />

Burgtheaters, die auch Einblicke in den Unterbau der Burgtheaterbühne bot.<br />

Einführung zu „Ein Volksfeind”<br />

von Henrik Ibsen im Burgtheater<br />

141<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Sommerfest<br />

Das <strong>2018</strong> erstmals von der Wiener Ärztekammer organisierte Sommerfest der Österreichischen<br />

Ärztekammer fand am 28. Juni <strong>2018</strong> im Palais Auersperg statt. Zu den mehr als 300 Gästen<br />

zählten Spitzenrepräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Industrie sowie die Spitzenvertreter<br />

der Landesärztekammern.<br />

Neben dem Streichquartett „Opus4“ sorgten die Vier-Mann-Formation „BascoBros“ sowie die<br />

FM4 DJ Nina Hochrainer für die musikalische Unterhaltung des Abends.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

142


143<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Unsere Philosophie –<br />

unser Leitbild<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

144


145<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Unsere Philosophie – unser Leitbild<br />

Gesellschaft<br />

WIR VERTRETEN DYNAMISCH DIE INTERESSEN ALLER WIENER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE<br />

UND SICHERN IHRE ZUKUNFT! WIR NUTZEN ALLE HERAUSFORDERUNGEN ZUR GESTAL-<br />

TUNG DER ZUKUNFT UND ÜBERNEHMEN DIE THEMENFÜHRERSCHAFT IM GESUNDHEITS-<br />

BEREICH. ÄRZTINNEN UND ÄRZTE SOWIE MITARBEITER WIRKEN DABEI ENTSCHLOSSEN<br />

ZUSAMMEN. DIE ÄRZTLICHE ETHIK IST BASIS UNSERER ARBEIT.<br />

Die Wiener Ärztekammer sieht sich als professionell organisierten Dienstleistungsbetrieb für ihre<br />

Mitglieder, der die ihr übertragenen Aufgaben möglichst effizient und effektiv auf Grundlage<br />

der gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Dazu gehören ein reibungsloses Zusammenwirken zwischen<br />

den Organen der Selbstverwaltung (Präsident, Präsidium, Vorstand, Vollversammlung, Verwaltungsausschuss<br />

und Erweiterte Vollversammlung, im Folgenden Selbstverwaltung genannt) und<br />

dem Geschäftsbetrieb (Kammeramt) sowie klare Vorgaben für die vom Kammeramt zu übernehmenden<br />

Aufgaben.<br />

Die Organe der Selbstverwaltung sind die gewählten Vertreter der Mitglieder; sie treffen daher<br />

unternehmerische und hoheitliche Entscheidungen. Sie bestehen aus Mitgliedern, die ihren ärztlichen<br />

Beruf aktiv ausüben und daher in der Lage sind, die Probleme der Wiener Ärztinnen und<br />

Ärzte authentisch zu definieren und den Berufsstand gegenüber der Öffentlichkeit glaubwürdig<br />

zu vertreten.<br />

Die hauptberuflichen Mitarbeiter des Geschäftsbetriebs (Kammeramt) unterstützen die Selbstverwaltung<br />

und bringen nicht ärztliche Kompetenzen ein. Sie verstehen sich als Dienstleister für<br />

alle Mitglieder, setzen die Beschlüsse der Gremien der Selbstverwaltung um, erstellen von der<br />

Selbstverwaltung erwünschte Stellungnahmen und unterbreiten den Entscheidungsträgern Vorschläge<br />

zur ständigen Weiterentwicklung der Ärztekammer sowie der Ärzteschaft und informieren<br />

und beraten Ärztinnen und Ärzte.<br />

QUALITÄTSPOLITIK DES KAMMERAMTS (GESCHÄFTSBETRIEB)<br />

Wir handeln stets nach den gemeinsamen Interessen der Ärzteschaft, repräsentiert durch die<br />

Selbstverwaltung, unterstützen im Rahmen der Beschlüsse der Selbstverwaltung und der Gesetze<br />

unsere Mitglieder und sind ihnen ein zuverlässiger Partner. Individuelle, kompetente Beratung<br />

und engagiertes Service sind für uns nicht nur Schlagworte, sondern gelebte Praxis. Wir<br />

identifizieren uns mit den Berufsanliegen der Wiener Ärztinnen und Ärzte und verstehen uns als<br />

deren Anwälte bei der Vertretung gegenüber kollektiven Partnern, Behörden und sonstigen Institutionen.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

146


Die dafür erforderliche Identifikation schaffen wir durch ein Arbeitsumfeld, das die Motivation<br />

aller erhöht bzw. aufrechterhält.<br />

Fachliches Know-how und Expertise sowie Kompetenz durch langjährige Berufserfahrung sind<br />

für uns sehr wichtig. Um dieses Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht nur anzuwenden,<br />

sondern auch zu optimieren, werden unsere Mitarbeiter auf die Aufgaben, die eine korrekte und<br />

kompetente Unterstützung erfordern, bestens vorbereitet. Neben externen Aus- und Weiterbildungsangeboten<br />

unterstützen wir auch mit Seminaren zur Persönlichkeitsentwicklung und<br />

Bewältigung des Arbeitsalltags sowie interner Kommunikation (Wissenstransfer).<br />

Unsere transparenten und klar definierten Prozessabläufe unterliegen einem kontinuierlichen<br />

Verbesserungs- und Weiterentwicklungsprozess. Neue Prozesse werden umgehend dokumentiert<br />

und die Dokumente qualitätskonform gelenkt.<br />

Das Qualitätsverständnis und Qualitätsbewusstsein aller Mitarbeiter ist Voraussetzung für die<br />

Zufriedenheit unserer Mitglieder. Aus diesem Grund haben wir uns verpflichtet, das Qualitätsmanagementsystem<br />

konsequent anzuwenden und kontinuierlich zu verbessern.<br />

.<br />

147<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>


www.aekwien.at<br />

Impressum<br />

Herausgeber/Redaktion:<br />

Ärztekammer fur Wien<br />

1010 Wien, Weihburggasse 10-12<br />

Tel. (01) 51501-0, www.aekwien.at<br />

Koordination: Dr. Hans-Peter Petutschnig<br />

Fotos: Ärztekammer Wien, Gemeinde Wien,<br />

Getty-Images, Wolfgang Kendler, Doris<br />

Kucera, Michaela Obermair, Stefan Seelig,<br />

Alexandros Stavrou, Christian Steinbrenner,<br />

Alexander Tanasic, zs communication + art<br />

Gestaltung, Illustration:<br />

zs communication + art GmbH<br />

1070 Wien, Westbahnstraße 27–29<br />

www.z-s.at<br />

Druck und Endfertigung:<br />

Medienfabrik Graz GmbH<br />

Dreihackengasse 20<br />

8020 Graz

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