Wahrnehmungsbericht 2018
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<strong>Wahrnehmungsbericht</strong> <strong>2018</strong><br />
der Ärztekammer für Wien<br />
Wir vertreten dynamisch die Interessen<br />
aller Ärztinnen und Ärzte und sichern<br />
ihre Zukunft.<br />
Wir nutzen alle Herausforderungen<br />
zur Gestaltung der Zukunft und<br />
übernehmen die Themenführerschaft<br />
im Gesundheitsbereich.<br />
Ärztinnen und Ärzte und deren<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
wirken dabei entschlossen zusammen.<br />
Die ärztliche Ethik ist Basis<br />
unserer Arbeit.<br />
Leitbild der Ärztekammer für Wien
Die im <strong>Wahrnehmungsbericht</strong><br />
verwendeten personenbezogenen<br />
Ausdrücke gelten ausdrücklich für<br />
Personen jeglichen Geschlechts.<br />
Die wichtigsten Erfolge <strong>2018</strong><br />
im Überblick<br />
DON’T SMOKE: Größte medizinisch-ärztliche<br />
Präventionskampagne und erfolgreichstes nicht von<br />
einer politischen Partei gesteuertes Volksbegehren<br />
aller Zeiten<br />
ANGESTELLTE ÄRZTE:<br />
Allgemein<br />
Refundierung von Prüfungsgebühren<br />
MedUni Wien/AKH<br />
Erhöhung der Gehälter um 10 %<br />
Krankenanstaltenverbund der Stadt Wien<br />
Besoldungsreform 17/18<br />
Massive Einbindung in alle Gespräche zu potenziellen<br />
Veränderungen (Ausgliederung, Rufbereitschaft, …)<br />
Erhöhung der Gehälter analog zu den öffentlich<br />
Bediensteten<br />
Ordensspitäler<br />
Erhöhung aller Ärztegehälter um 0,2 % über der<br />
Inflationsrate<br />
Privatkrankenanstalten<br />
Erhöhung der kollektivvertraglichen Grundgehälter<br />
für alle ab 1. Juni 2017 eingetretenen Ärzte mit<br />
Fokus auf die Allgemeinmedizin (Fachärzte: mehr<br />
als 3 %, Allgemeinmediziner: mehr als 6 %<br />
Valorisierung für alle Ärzte, die nicht vom Kollektiv-<br />
vertrag erfasst werden, sowie der Zulagen<br />
um 2,33 %<br />
NIEDERGELASSENE ÄRZTE:<br />
Allgemein<br />
Erhalt des Gesamtvertrags und der Honorarautonomie<br />
trotz Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger<br />
Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten<br />
Möglichkeit, Gruppenpraxen auch am Wochenende<br />
und an Feiertagen zu öffnen<br />
Sicherstellung der Finanzierung von Lehrpraxen durch<br />
öffentliche Fördergelder<br />
Wiener Gebietskrankenkasse<br />
Erhöhung der Tarife für alle Fachgruppen jeweils<br />
über der für <strong>2018</strong>, 2019 und 2020 prognostizierten<br />
Inflationsrate<br />
Erhöhung der Tarife um je 10 % für die Fachgruppen<br />
Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde<br />
pro Jahr; das ergibt eine Erhöhung von mehr als<br />
30 % für <strong>2018</strong> bis 2020<br />
„Startbonus“ von EUR 44.000,- von der Stadt Wien<br />
bei Ordinationsgründung in den Fächern Allgemeinmedizin<br />
(Wien 10.) und Kinder- und Jugendheilkunde<br />
(ganz Wien)<br />
Bonuszahlungen für Ordinationen sowie Gruppenpraxen<br />
in den Fächern Allgemeinmedizin und Kinderund<br />
Jugendheilkunde, die überdurchschnittlich<br />
versorgungswirksam und freiwillig zumindest<br />
25 Stunden pro Woche geöffnet sind<br />
Erhöhung der Tarife um fast 50 % auf endoskopische<br />
Leistungen von Fachärzte für Chirurgie und<br />
Innere Medizin sowie Ausschluss von Zuzahlungen<br />
von Patienten durch Einführung einer Sedierungsposition<br />
Einmalzahlungen von jeweils ca. EUR 7.000,- für Allgemeinmediziner<br />
mit Kassenvertrag (im vierten<br />
Quartal <strong>2018</strong>) und Fachärzte (im ersten Quartal<br />
2019)<br />
Liberalisierung des Jobsharing-Modells, der Regelungen<br />
für Ordinationszeiten und der Bestimmungen für<br />
Vertretungen in Gruppenpraxen<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
2
Im Überblick<br />
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter<br />
Erhöhung der Tarife um ca. 1,6 %<br />
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />
Wirtschaft<br />
Erhöhung der Tarife auf Grundleistungen,<br />
allgemeine Sonderleistungen und Koordinierungsgespräche<br />
um 2,0 %<br />
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen<br />
und Bergbau<br />
Valorisierung von 2,6 % auf alle verhandlungsrelevanten<br />
Positionen<br />
Aufnahme neuer Leistungen<br />
WOHLFAHRTSFONDS:<br />
Stabilität der Pensionen trotz Anpassung der<br />
Leistungen der Alters- und Invaliditätsversorgungen<br />
um 2,1 %<br />
AUS- UND FORTBILDUNG:<br />
Evaluierung der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin<br />
Evaluierung der Ausbildung zum Facharzt<br />
Evaluierung der Basisausbildung<br />
Organisation von mehr als 100 Fortbildungsveranstaltungen<br />
Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien<br />
Erhöhung der Tarife um 1,57 %<br />
Aufnahme neuer Leistungen<br />
PRIVATKRANKENVERSICHERUNGEN:<br />
Erhöhung der Sonderklasse- und Belegarzttarife<br />
um bis zu 3 %<br />
Neues OP-Schema: Erhöhung der Katarakt-<br />
Operationen um ca. 1 % und dauerhafte Eingliederung<br />
der Katarakt-Operationen in OP-Gruppe IV<br />
Gewährleistung von langfristigen Tariferhöhungen<br />
entsprechend der Inflationsrate und Direktverrechnung<br />
bis Ende 2022<br />
Verrechnung von Sonderklassehonoraren für<br />
ambulante (bisher tagesklinische) Leistungen<br />
INTERN:<br />
Medinlive: Erste Onlinezeitung für Gesundheitspolitik<br />
Einrichtung eines Gründerservices GO2ORDI<br />
ISO 9001: Externes Überwachungsaudit der Quality<br />
Austria<br />
3<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
ao. Univ.-Prof. Dr.<br />
Thomas Szekeres<br />
Präsident<br />
MR Dr.<br />
Johannes Steinhart<br />
Vizepräsident<br />
Dr.<br />
Wolfgang Weismüller<br />
Vizepräsident<br />
Dr. Elke Wirtinger<br />
Vizepräsidentin<br />
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!<br />
Die Ärztekammer mit ihren Funktionären und Mitarbeitern, als Interessenvertretung aller Wiener<br />
Ärzte, ist ein wichtiger Faktor des Wiener und des österreichischen Gesundheitswesens, aber vor<br />
allem auch der Gesundheitspolitik auf Landes- und Bundesebene. Wir vertreten die standespolitischen<br />
Interessen der Kollegenschaft in intensiven Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen<br />
genauso wie bei Verhandlungen mit Vertretern der Versicherungen oder anderer Partner<br />
der Ärzteschaft.<br />
Gerade das abgelaufene Jahr hat gezeigt, dass die Ärzteschaft durch die Maßnahmen ihrer Standesvertretung<br />
politisch und medial intensiv wahrgenommen wurde.<br />
<strong>2018</strong> war gesundheitspolitisch ein sehr spannendes Jahr: Gemeinsam mit der Österreichischen<br />
Krebshilfe haben wir das erfolgreichste überparteiliche Volksbegehren Österreichs initiiert. Auf<br />
Bundesebene wurde ein neues Ärztegesetz beschlossen, bei dessen Erstellung auf unsere Einwände<br />
und Vorschläge relativ gut eingegangen bzw. diese auch übernommen wurden. Auf Wiener<br />
Ebene konnten wir mit der Wiener Gebietskrankenkasse und der Stadt Wien für den<br />
niedergelassenen Bereich einen Vertragsabschluss aushandeln, der besonders für Allgemeinmediziner<br />
und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde herausragend war. Auch die beschlossene<br />
Novelle zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, in der unsere Forderung zu Sonderklassehonoraren<br />
für ambulanten Spitalsleistungen, die bisher stationär durchgeführt wurden,<br />
umgesetzt wurde, ist ein Erfolg unserer Lobbyingarbeit auf politischer Ebene.<br />
Aus gesundheitspolitischer Sicht war <strong>2018</strong> – neben dem Wechsel an der Stadtspitze mit einem<br />
neuen Bürgermeister sowie einem neuen Gesundheitsstadtrat – vor allem durch die von der Bundesregierung<br />
geplante Kassenreform geprägt. Wie auch immer die konkrete Umsetzung der bis<br />
dato bekannten Reformmaßnahmen aussehen wird: Wir werden diese genau beobachten und<br />
analysieren und im gegebenen Fall auch unsere Stimme erheben. Entscheidend dabei ist, dass –<br />
unabhängig von der Lösung der Reform an sich – die Leistungen für unsere Patienten nicht verringert<br />
werden.<br />
Alle diese Maßnahmen und Erfolge des abgelaufenen Kalenderjahres finden Sie in diesem <strong>Wahrnehmungsbericht</strong>.<br />
Die Publikation steht als Nachweis für die Leistungen, die wir als Interessenvertretung<br />
für Sie erreicht haben, und dient gleichzeitig der Transparenz unserer Organisation –<br />
damit Sie wissen, wofür Ihre Kammerumlagen verwendet werden.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
4
Vorwort<br />
Lassen Sie uns abschließend noch einige Worte zum Nichtraucherschutz-Volksbegehren DON’T<br />
SMOKE sagen: Das Kippen des generellen Rauchverbots in der Gastronomie durch die Bundesregierung<br />
im Frühling <strong>2018</strong> hat uns dazu animiert, gesundheitspolitisch im Sinne aller Österreicher<br />
aktiv zu werden. Durch die breite Unterstützung von knapp 900.000 Stimmen wurden wir<br />
in diesem Anliegen bestätigt – auch wenn es in Österreich nach wie vor kein Rauchverbot in der<br />
Gastronomie gibt. Es ist jedenfalls zu wünschen, dass die Bundespolitik zu Vernunft zurückkehrt<br />
und die Gesundheit der Österreicher von der Politik den hohen Stellenwert erhält, den sie verdient.<br />
Denn die Gesundheit ist unser höchstes Gut und darf nicht auf dem Altar des Populismus<br />
für ein paar Wählerstimmen gegen jede Vernunft geopfert werden. Dementsprechend hoffen<br />
wir 2019 auf ein Einlenken der Bundesregierung, damit es doch noch zur Wiedereinführung<br />
eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie in Österreich kommt – zum Schutz der Gäste,<br />
der Arbeitnehmer sowie, und vor allem, unserer Kinder, und das ganz unabhängig davon, wie<br />
die zu Redaktionsschluss noch ausstehenden Urteile des Verfassungsgerichtshofs in dieser Causa<br />
ausfallen werden.<br />
5<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Topthema 8<br />
DON’T SMOKE:<br />
Das erfolgreichste<br />
parteiunabhängige<br />
Volksbegehren<br />
Österreichs<br />
Interna 16<br />
Organisation der Wiener 18<br />
Ärztekammer<br />
Statistische Daten 20<br />
Geschäftsgebaren 23<br />
Gremien 25<br />
Gesundheitspolitik 38<br />
AUVA 40<br />
Datenschutz-Grundverordnung 42<br />
Digitalisierung 42<br />
Gesetzesnovellen 46<br />
Standespolitik 50<br />
Diplomverleihungen 52<br />
#draufgschaut – Gesundheits- 52<br />
politik unterm Mikroskop<br />
Kassenplanstellen 54<br />
Kassenverhandlungen 56<br />
Wohlfahrtsfonds 25<br />
Forschungsprojekt 29<br />
„Ärzte und Ärztinnen<br />
in Österreich 1938-1945“<br />
Veranstaltungszentrum 31<br />
Paul-Watzlawick-Ehrenring 32<br />
Theodor-Billroth-Preis / 34<br />
Forschungsförderungspreis<br />
Kollektivvertrag für Angestellte 60<br />
in Ordinationen<br />
Primary Health Care 61<br />
Privatkrankenversicherungen 63<br />
Regionaler Strukturplan Wien 68<br />
Studien 69<br />
Umfrage Krankenanstalten- 70<br />
Arbeitszeitgesetz<br />
Veranstaltungen 74<br />
Verhandlungen mit Dienstgebern 76<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 6
Qualitätssicherung 78<br />
Service 88<br />
Patienten 108<br />
Gesellschaft 124<br />
Arztprüfung 80<br />
Ausbildungsevaluierung 80<br />
Ausschuss für ärztliche 82<br />
Ausbildung<br />
Fortbildungsveranstaltungen 83<br />
Lehrpraxisförderung nach 85<br />
ÄAO 2015<br />
Neue Software zur Führung 90<br />
der Ärzteliste<br />
Elektronische Informationen 91<br />
Elektronisches 92<br />
Anwesenheitsmeldetool<br />
GO2ORDI 93<br />
Jungmediziner 95<br />
Ärztefunkdienst 110<br />
Patientenombudsstelle 113<br />
Patientenschiedsstelle 115<br />
Praxisplan 116<br />
Teddybär-Krankenhaus 119<br />
Vorsorgeaktionen 120<br />
Abendvisite 126<br />
Ärzteball 126<br />
Ausstellungen 130<br />
Filme 131<br />
Kunstführungen 133<br />
Lesungen 134<br />
Ordinationsevaluierungen 87<br />
Mahn- und Inkassostelle 97<br />
math.space.med 135<br />
Pressearbeit 98<br />
Refundierung von 105<br />
Prüfungsgebühren<br />
Medizingeschichtliche 136<br />
Stadtführungen<br />
Medizinischer Musiksalon 137<br />
Schutzverband gegen 106<br />
unlauteren Wettbewerb<br />
Sonderklasseverrechnungsstelle 106<br />
KAV Wien (inkl. AKH)<br />
Med-Kitchen 138<br />
Perspektiven & Impulse 140<br />
Theater 141<br />
Sommerfest 142<br />
Unsere Philosophie – 144<br />
unser Leitbild<br />
7<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Topthema<br />
DON’T SMOKE:<br />
<strong>2018</strong> ist es der Wiener Ärztekammer<br />
gemeinsam mit der Österreichischen<br />
Krebshilfe gelungen, den Nichtraucherschutz<br />
als wichtigstes gesundheitspolitisches<br />
Thema über ein ganzes Jahr<br />
hindurch in der politischen und medialen<br />
Debatte zu platzieren. Von der Ankündigung<br />
zur Abhaltung des Nichtraucherschutz-Volksbegehrens<br />
DON’T SMOKE<br />
zu Beginn des Jahres bis zur Eintragungswoche<br />
des Volksbegehrens Anfang<br />
Oktober und darüber hinaus war DON’T<br />
SMOKE permanent medial präsent und<br />
über Parteigrenzen hinweg ein<br />
politischer Aufreger.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
8
Das erfolgreichste parteiunabhängige<br />
Volksbegehren<br />
Österreichs<br />
9<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Topthema<br />
DON’T SMOKE:<br />
Das erfolgreichste parteiunabhängige<br />
Volksbegehren Österreichs<br />
881.692 Unterschriften für DON’T SMOKE<br />
Den Initiatoren des Volksbegehrens war es von Anfang an<br />
wichtig, keine politische Vereinnahmung der gemeinsamen<br />
Initiative zuzulassen, worin sich u.a. der enorme Erfolg begründet:<br />
Knapp 900.000 Österreicher – exakt 881.692 –<br />
machten mit ihren Unterschriften für ein absolutes Rauchverbot<br />
in der Gastronomie DON’T SMOKE zum erfolgreichsten<br />
parteiunabhängigen Volksbegehren Österreichs, zum insgesamt<br />
erfolgreichsten der vergangenen 15 Jahre sowie zur<br />
Nummer sechs unter allen Volksbegehren der Zweiten<br />
Republik.<br />
Die Unterstützung durch die Ärzteschaft, durch namhafte Experten<br />
sowie die starke Unterstützung der Zivilgesellschaft<br />
haben dabei die Bemühungen sehr bestärkt, einen kräftigen<br />
Rückenwind verschafft und es ermöglicht, dass bereits in der<br />
Unterstützungsphase des Volksbegehrens im Frühjahr knapp<br />
600.000 Unterschriften gesammelt werden konnten.<br />
Über die Sommermonate bis in den Herbst hinein sind in<br />
Wien – neben österreichweiten Insertionen in den Medien –<br />
zahlreiche Informations- und Verteilaktionen in Freizeiteinrichtungen,<br />
Einkaufsstraßen, vor Spitälern, in U-Bahn-Stationen<br />
sowie bei Großevents, z.B. der Baby-Expo, angelaufen.<br />
In den Wiener Bezirksämtern, den Wiener U-Bahnstationen<br />
sowie wichtigen Bahnhöfen österreichweit liefen Informationsspots<br />
auf den jeweiligen TV-Screens, und vier Wiener<br />
Straßenbahn-Garnituren fuhren DON’T SMOKE-gebrandet<br />
durch Wien.<br />
Auch viele renommierte Sportvereine und Sportler unterstützten<br />
das Volksbegehren, so etwa die Fußballvereine FK<br />
Austria Wien und der Wiener Sport-Club, der Eishockeyverein<br />
Vienna Capitals, der Handballverein SG Westwien, der<br />
Basketballverein BC Vienna und der Boxclub Bounce. Beim<br />
Vienna Nightrun am 25. September <strong>2018</strong> liefen Sportler und<br />
Funktionäre dieser Sportvereine sowie etliche prominente<br />
Ex-Spitzensportler – insgesamt ca. 100 Profisportler – gemeinsam<br />
mit 200 weiteren Läufern als DON’T SMOKE-Team<br />
sprichwörtlich für den Nichtraucherschutz.<br />
Vor allem die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in ganz<br />
Österreich hatten einen großen Anteil am Erfolg des Volksbegehrens,<br />
wurden doch in den Ordinationen über Monate<br />
hindurch Informationsmaterialien der Ärztekammer verteilt<br />
und Patienten informiert.<br />
Auch die Landesärztekammern unterstützen durch ihre Medienarbeit<br />
sowie Insertionen in lokalen Medien das Volksbegehren.<br />
Darüber hinaus wurden in Wiener Spitälern<br />
punktuell Infopoints platziert, bei denen Patienten, Personal<br />
und Besucher die Möglichkeit hatten, sich eine Handysignatur<br />
für die bequeme Unterzeichnung des Volksbegehrens<br />
einrichten zu lassen.<br />
Österreich ist Raucherschlusslicht in Europa<br />
Dieses intensive Engagement, die österreichische Bevölkerung<br />
auf das Thema Nichtraucherschutz und die Wichtigkeit<br />
der Beibehaltung der 2015 beschlossenen Novelle zum Nichtraucherschutzgesetz<br />
aufmerksam zu machen, hat sich in<br />
jedem Fall gelohnt. Die Themen Nichtraucherschutz, Gesundheitsvorsorge<br />
und Gesundheitsbewusstsein sind durch die<br />
mediale Begleitung permanent präsent gewesen und werden<br />
auch 2019 die Berichterstattung in den österreichischen<br />
Medien prägen. Denn das Engagement der Ärzteschaft<br />
gemeinsam mit der Krebshilfe für einen umfassenden Nichtraucherschutz<br />
in Österreich, wie er praktisch in ganz Europa<br />
von Spanien bis in die Ukraine und von Schweden bis nach<br />
Griechenland schon Standard ist, wird auch 2019 weitergehen.<br />
Einerseits ist die parlamentarische Debatte darüber noch<br />
nicht abgeschlossen, andererseits stehen noch zwei wichtige<br />
Entscheide des Bundesverfassungsgerichtshofs dazu aus.<br />
Auch wenn die bisherigen Aktivitäten für den Nichtraucher-<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
10
Einleitung des<br />
Volksbegehrens im<br />
Innenministerium:<br />
Daniela Kuch,<br />
Hellmut Samonigg,<br />
Thomas Szekeres<br />
und Paul Sevelda<br />
(v. li n. re)<br />
schutz schon viel zur Bewusstseinsbildung der Österreicher<br />
beigetragen haben, gibt es noch viel zu tun, denn Österreich<br />
schneidet im OECD-Vergleich hinsichtlich des Nikotinkonsums<br />
sehr schlecht ab und gehört beim Nichtraucherschutz<br />
nach wie vor zu den Schlusslichtern in Europa: Während im<br />
OECD-Durchschnitt 18 % der Bevölkerung täglich zur Zigarette<br />
greifen, sind es in Österreich 24 %, und im Gegensatz<br />
zur großen Mehrheit der OECD-Staaten ist der Anteil der<br />
Raucher in Österreich in den vergangenen Dekaden nicht zurückgegangen.<br />
Dass Zigarettenrauch in Lokalen nicht nur ungesund, sondern<br />
auch unbeliebt ist, belegt eine Studie, die von der Ärztekammer<br />
im Juni <strong>2018</strong> österreichweit durchgeführt wurde. Demnach<br />
tritt ein Großteil der Bevölkerung (62 %) für einen umfassenden<br />
Nichtraucherschutz in der Gastronomie ein. Die<br />
mediale und politische Debatte rund um das Nichtraucherschutz-Volksbegehren<br />
wurde auch von ca. zwei Drittel der<br />
Österreicher intensiv mitverfolgt. Die stärksten Argumente<br />
für den Nichtraucherschutz in der Gastronomie sind gemäß<br />
dieser Studie der noch immer lückenhafte Jugendschutz<br />
(94 %), der mangelnde Arbeitnehmerschutz (92 %) sowie<br />
die erwiesenen Gefahren, die durch den Passivrauch ausgehen<br />
(91 %). Es ist demnach evident, dass die Bemühungen<br />
der Regierung, und hier vor allem beim Jugendschutz, nicht<br />
ausreichend sind. Nur ein generelles Rauchverbot in der<br />
Gastronomie kann die Jugend vor den Schäden des Passivrauchs<br />
in der Gastronomie wirksam schützen.<br />
11<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Topthema<br />
DON’T SMOKE:<br />
Das erfolgreichste parteiunabhängige<br />
Volksbegehren Österreichs<br />
Unzureichender Jugend- und Arbeitnehmerschutz<br />
Gerade beim Jugendschutz ist es fraglich, ob die von der<br />
Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen in Österreich<br />
wirklich greifen. Zwar dürfen Tabakwaren zukünftig erst an<br />
über 18-Jährige verkauft und von diesen geraucht werden,<br />
der Zugang zu Gastronomiebetrieben ist aber auch Personen<br />
unter 18 Jahren gestattet. Es ist daher unverständlich, dass<br />
Jugendliche, die selbst nicht rauchen dürf(t)en, in Gastronomiebetrieben<br />
sehr wohl durch Passivrauch anderer Raucher<br />
gesundheitlichen Gefahren direkt ausgesetzt sind. Gleichzeitig<br />
wird es für die Gastronomen schwierig, den Jugendschutz<br />
auch einzuhalten. Der Ausschank von Alkohol an<br />
Minderjährige kann durch den Lokalinhaber mittels Ausweiskontrolle<br />
bei der Bestellung kontrolliert werden. Für Gastronomen<br />
unzumutbar ist aber eine verpflichtende Ausweiskontrolle<br />
rauchender Gäste.<br />
Werbliche Begleitmaßnahmen,<br />
getragen vom DON’T SMOKE-Icon,<br />
unterstützen die Initiative auf<br />
Plakaten, Flyern, Anzeigen, Straßenbahnen,<br />
T-Shirts, aber vor allem durch die<br />
Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Was in der Diskussion rund um den Nichtraucherschutz oft<br />
vernachlässigt wird, ist der Schutz der Arbeitnehmer. Studien<br />
belegen, dass Tabakrauch in Innenräumen zu einer massiven<br />
Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen und somit zu<br />
einem relevanten Gesundheitsrisiko führt. Bereits sehr geringe<br />
Mengen an Tabakrauchbestandteilen ergeben signifikant<br />
erhöhte gesundheitliche – vor allem kardiovaskuläre –<br />
Risiken. Dies hat auch eine im Frühjahr <strong>2018</strong> veröffentlichte<br />
Studie der Initiative „Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde<br />
Umwelt ÄGU“ und der „Initiative für gesunden Wettbewerb<br />
in der Gastronomie“ belegt, in der die Raumluft in Wiener<br />
Gastronomiebetrieben auf Feinststaub untersucht wurde.<br />
Was in Raucherbereichen zu erwarten war, zeigte sich auch<br />
in Nichtraucherbereichen, nämlich stark erhöhte Konzentrationen<br />
an Feinststaub. Die Messungen ergaben, dass in<br />
nahezu allen untersuchten Objekten (sowohl bei permanent<br />
geöffneten bzw. nicht vorhandenen als auch bei geschlossenen,<br />
nur fallweise geöffneten Türen) bedingt durch die Luftströmungen<br />
ein signifikanter Übertritt von Feinststaub vom<br />
Raucher- in den Nichtraucherbereich stattfand.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 12
Darüber hinaus wurde überprüft, inwieweit die Vorgaben des<br />
Tabakgesetzes in Bezug auf räumliche Trennung von<br />
Raucher- und Nichtraucherbereichen erfüllt werden. Auch<br />
hier zeigte sich, dass Verstöße gegen das Rauchverbot –<br />
meist permanent geöffnete oder nicht vorhandene Türen –<br />
die Regel sind. Unter Berücksichtigung aller nötigen Kriterien<br />
erfüllte nur ein geringer Anteil der geprüften Betriebe alle<br />
Vorgaben der zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Vorschriften<br />
des Tabakgesetzes. Es ist davon auszugehen, dass<br />
auch in anderen Teilen Österreichs ähnliche Situationen anzutreffen<br />
sind wie in Wien. In ländlichen Gebieten bleibt das<br />
Tabakgesetz, wie die Alltagserfahrung zeigt, oft völlig unbeachtet.<br />
Massiver volkswirtschaftlicher Schaden<br />
Ernüchternd sind auch die Ergebnisse einer <strong>2018</strong> vom Institut<br />
für Höhere Studien (IHS) präsentierten Studie, in der die<br />
volkswirtschaftlichen Schäden für den Staat durch die Folgen<br />
des Tabakkonsums erläutert wurden. Auch dies ist ein klares<br />
Signal an die Regierung, ihren Kurs der konsequenten Verharmlosung<br />
des Rauchens in Österreich nachhaltig zu hinterfragen.<br />
Das erschreckende Fazit aus den Untersuchungen<br />
sowie aus der täglichen ärztlichen Praxis in Spitälern und<br />
Ordinationen lautet: Rauchen kostet nicht nur Menschenleben,<br />
es kostet dem Staat auch Millionen Euros. Umso wichtiger<br />
sind daher ein umfassender Nichtraucherschutz sowie<br />
die Einführung eines generellen Rauchverbots in der österreichischen<br />
Gastronomie, wie es eigentlich mit 1. Mai <strong>2018</strong><br />
hätte eintreten sollen. Denn abseits aller nicht wegzuredenden<br />
negativen gesundheitlichen Aspekte kosten Tabakkonsumenten<br />
den Staat mehr an Pflege- und Gesundheitsausgaben,<br />
als sie dem Staat durch die Einnahmen durch die<br />
Tabaksteuer letztendlich bringen. Außerdem verursachen<br />
Tabakkonsumenten wegen Arbeitsausfällen durch häufigere<br />
Krankenstände zusätzliche Kosten für die Wirtschaft.<br />
Untersuchungen aus Ländern mit einem generellen Rauchverbot<br />
in der Gastronomie zeigen, dass die Implementierung<br />
dieser Maßnahme nicht nur einen deutlichen Rückgang der<br />
Raucherraten unter der erwachsenen und jugendlichen Bevölkerung<br />
zur Folge hat, sondern auch zu einer deutlichen<br />
Abnahme der tabakassoziierten Morbiditäts- und Mortalitätsraten<br />
beiträgt. Ohne rauchende Jugend gibt es de facto keine<br />
rauchenden Erwachsenen: 80 % der männlichen und 72 %<br />
der weiblichen Raucher in Österreich beginnen vor dem<br />
19. Geburtstag mit dem Rauchen. Nach dem 26. Geburtstag<br />
beginnt kaum noch jemand mit dem Rauchen – dies deckt<br />
sich auch mit internationalen Erhebungen.<br />
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt der<br />
Konsum von Tabakwaren in Industrieländern das bedeutendste<br />
einzelne Gesundheitsrisiko für Atemwegs-, Herz-Kreislauf-<br />
und Krebserkrankungen dar und wäre somit die größte<br />
vermeidbare Todesursache. Lungenkrebs, bedingt durch Rauchen,<br />
ist in der Europäischen Union die häufigste durch Krebs<br />
bedingte Todesursache.<br />
In Österreich ist ein Drittel aller Krebserkrankungen auf das<br />
Rauchen sowie passives Mitrauchen zurückzuführen, und ca.<br />
13.000 Österreicher sterben jährlich an den Folgen des<br />
Tabakkonsums. Raucher leben durchschnittlich um sieben<br />
13<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Topthema<br />
DON’T SMOKE:<br />
Das erfolgreichste parteiunabhängige<br />
Volksbegehren Österreichs<br />
Jahre kürzer als Nichtraucher. Auch ist wissenschaftlich<br />
erwiesen, dass Passivrauchen dieselben gesundheitlichen<br />
Schäden wie aktives Rauchen verursacht. All diese Fakten<br />
müssten ein Weckruf an die Politik sein, nicht über eine Aufweichung,<br />
sondern vielmehr über eine Verschärfung des<br />
Nichtraucherschutzes zu diskutieren. Die Entwicklung in<br />
anderen EU-Ländern hat gezeigt, dass mit einer Verschärfung<br />
der Rauchverbote Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen,<br />
Angina pectoris und die Frühgeburtenrate sowie die Anzahl<br />
der zu kleinen Neugeborenen reduziert und weniger Lungenkrebs-<br />
und COPD-Neuerkrankungen registriert werden.<br />
Nichtraucherschutz und die Ausweitung von Rauchverboten<br />
retten Leben!<br />
Graz ist die Nummer eins der Landeshauptstädte<br />
Am 8. Oktober <strong>2018</strong>, dem letzten Tag der Eintragungswoche<br />
des Volksbegehrens, stand um 20.00 Uhr das Endergebnis<br />
des Nichtraucherschutz-Volksbegehrens DON’T SMOKE fest.<br />
881.692 Österreicher haben die Initiative mit ihrer Unterschrift<br />
unterstützt, das sind etwas weniger als 14 % aller<br />
Wahlberechtigten. Unter den Landeshauptstädten war Graz<br />
mit einem Unterstützeranteil von knapp 22 % vor Wien und<br />
Eisenstadt die Nummer eins. Das Bundesländerranking führte<br />
Wien vor der Steiermark und Oberösterreich an.<br />
Ordinationsflyer in der<br />
Unterstützungsphase<br />
Bundesland<br />
Summe<br />
Wahlberechtigte<br />
Summe Unterstützer<br />
+ Eintragungen<br />
Anteil<br />
gesamt<br />
Landeshauptstädte<br />
Summe<br />
Wahlberechtigte<br />
Summe Unterstützer<br />
+ Eintragungen<br />
Anteil<br />
gesamt<br />
Burgenland<br />
Kärnten<br />
Niederösterreich<br />
Oberösterreich<br />
Salzburg<br />
Steiermark<br />
Tirol<br />
Vorarlberg<br />
Wien<br />
232.565<br />
436.918<br />
1.288.062<br />
1.100.877<br />
394.218<br />
964.325<br />
541.032<br />
272.580<br />
1.147.633<br />
28.502<br />
53.393<br />
167.389<br />
152.727<br />
46.988<br />
144.497<br />
62.356<br />
32.029<br />
193.811<br />
12,3 %<br />
12,2 %<br />
13,0 %<br />
13,9 %<br />
11,9 %<br />
15,0 %<br />
11,5 %<br />
11,8 %<br />
16,9 %<br />
Eisenstadt<br />
Klagenfurt<br />
St. Pölten<br />
Linz<br />
Salzburg<br />
Graz<br />
Innsbruck<br />
Bregenz<br />
Wien<br />
10.709<br />
73.669<br />
39.319<br />
138.717<br />
99.192<br />
196.741<br />
87.107<br />
19.209<br />
1.147.633<br />
1.761<br />
11.620<br />
5.437<br />
21.834<br />
13.797<br />
43.087<br />
14.057<br />
2.170<br />
193.811<br />
16,4 %<br />
15,8 %<br />
13,8 %<br />
15,7 %<br />
13,9 %<br />
21,9 %<br />
16,1 %<br />
11,3 %<br />
16,9 %<br />
Österreich<br />
6.378.210<br />
881.692<br />
13,8 %<br />
alle LH-Städte<br />
1.812.296<br />
307.574<br />
17,0 %<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 14
Einige Umfragedaten zum Volksbegehren:<br />
Relevanz Nichtraucherschutz<br />
in der Gastronomie:<br />
Wie wichtig ist Ihnen ganz allgemein<br />
das Thema Nichtraucherschutz<br />
in der Gastronomie?<br />
14 %<br />
gar nicht<br />
wichtig<br />
17 %<br />
weniger wichtig<br />
1 %<br />
keine Angabe<br />
47 %<br />
sehr wichtig<br />
22 %<br />
schon wichtig<br />
Ordinationsflyer in der<br />
Eintragungswoche<br />
Eintreten für den Nichtraucherschutz<br />
in der Gastronomie:<br />
Würden Sie sagen, dass Sie für<br />
einen umfassenden Nichtraucherschutz<br />
in der<br />
Gastronomie eintreten?<br />
20 %<br />
nein, auf keinen<br />
Fall<br />
1 %<br />
keine Angabe<br />
43 %<br />
ja, absolut<br />
16 %<br />
nicht unbedingt<br />
19 %<br />
eher ja<br />
Mediale und politische Debatte<br />
mitverfolgt:<br />
Wie intensiv haben Sie bisher die<br />
mediale und politische Debatte<br />
rund um das Volksbegehren<br />
DON’T SMOKE mitverfolgt?<br />
29 %<br />
etwas<br />
1 %<br />
10 % keine Angabe<br />
gar nicht<br />
23 %<br />
sehr intensiv<br />
38 %<br />
immer wieder<br />
Ordinationsplakat in der<br />
Unterstützungsphase<br />
15<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
16
Organisation der Wiener Ärztekammer 18<br />
Statistische Daten 20<br />
Geschäftsgebaren 23<br />
Paul-Watzlawick-Ehrenring 32<br />
Theodor-Billroth-Preis / 34<br />
Forschungsförderungspreis<br />
Gremien 25<br />
Wohlfahrtsfonds 25<br />
Forschungsprojekt „Ärzte und Ärztinnen 29<br />
in Österreich 1938-1945“<br />
Veranstaltungszentrum 31<br />
17 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Organisation der Wiener Ärztekammer<br />
ISO 9001:2015 – ZERTIFIZIERUNG KAMMERAMT<br />
Die Ärztekammer Wien konnte auch <strong>2018</strong> ihre Serviceleistungen verbessern und dies auch beim<br />
durch die Quality Austria GmbH durchgeführten Überwachungsaudit unter Beweis stellen.<br />
Ziel des Überwachungsaudits <strong>2018</strong> war die Feststellung der Konformität mit den Anforderungen<br />
der ISO 9001:2015 sowie die Bewertung der Fähigkeit und Wirksamkeit des Managementsystems.<br />
Die Schwerpunkte dieses Audits lagen <strong>2018</strong> bei der Fortbildung der Mitarbeiter, eines<br />
stringenten Zielvereinbarungssystems sowie der Integration von Entwicklungsprozessen ins Qualitätsmanagementsystem<br />
der Ärztekammer. Durch die Weiterentwicklung des Managementsystems<br />
und die Einführung von neuen Services konnten damit <strong>2018</strong> wieder sichtbare Zeichen<br />
der Serviceorientierung gesetzt werden – das Qualitätsmanagementsystem entspricht mehr denn<br />
je den Anforderungen der ISO 9001:2015.<br />
Die ISO-Zertifizierung ISO 9001 ist der weltweit anerkannte Standard für die Zertifizierung von<br />
Qualitätsmanagementsystemen. Das Kürzel steht für International Organization for Standardization.<br />
ISO 9001 ist universell für alle Branchen und Unternehmen jeder Größe anwendbar. Durch<br />
ein ISO 9001-Qualitätsmanagementsystem wird sichergestellt, dass eine Organisation in der Lage<br />
ist, Kundenanforderungen und rechtliche Anforderungen an ihre Produkte und Dienstleistungen<br />
zu erfüllen. Auch wird dadurch sichergestellt, dass die Organisation laufend an der Verbesserung<br />
der Kundenzufriedenheit arbeitet.<br />
Kammeramtsdirektor<br />
Stabsstelle Recht<br />
Assistenz<br />
Stabsstelle Gesundheitsökonomie<br />
& e-health<br />
Stabsstelle Qualitätsmanagement<br />
& Human Ressources<br />
Finanzen &<br />
interne Verwaltung<br />
Kurie angestellte<br />
Ärzte<br />
Standesführung<br />
Kurie niedergelassene<br />
Ärzte<br />
Medien &<br />
Fortbildung<br />
Rechnungswesen<br />
Kurienbüro<br />
Kurienbüro<br />
Presse<br />
Interne Verwaltung<br />
Sektion berufsberechtigte<br />
Ärzte<br />
Sektion<br />
Allgemeinmedizin<br />
Neue Medien<br />
Sektion Turnusärzte &<br />
Turnusärztekonferenz<br />
Sektion Fachärzte<br />
Fortbildung<br />
Schlichtungsstelle<br />
PKV<br />
HBS-Stelle<br />
Servicestelle<br />
für Studenten,<br />
Jungmediziner &<br />
Medical Job Matching<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
18
MITARBEITERVERÄNDERUNGEN<br />
Auch die Mitarbeiterveränderungen standen <strong>2018</strong> vor allem unter dem Aspekt der Serviceorientierung.<br />
In der Kurie niedergelassene Ärzte wurden mit Christoph Ruprecht, der von der Beschwerdestelle<br />
Wohlfahrtsfonds (→ Wohlfahrtsfonds, Seite 25) in die Kurie gewechselt ist, die personellen<br />
Voraussetzungen für ein Gründerservice geschaffen (→ GO2ORDI, Seite 93). Er kümmert sich<br />
um alle Anliegen in und um Ordinationen und Gruppenpraxen in Bezug auf Gründung und Qualitätssicherung.<br />
Aufgrund der Karenzierungen von MMag. Christine Freudenthaler und Florentine<br />
Rickl wurden Sonja Winkelmann und Claudia Mayer aufgenommen.<br />
Die Kurie angestellte Ärzte wurde im Bereich Sonderklasse und Belegärzte, insb. für Privatkrankenversicherungen<br />
und das Sonderklasse-Controlling (→ Privatkrankenversicherungen, Seite 63),<br />
mit Otto Baidinger, der aus der Kurie niedergelassene Ärzte wechselte, verstärkt.<br />
Für die Nachbesetzung der Beschwerdestelle Wohlfahrtsfonds (→ Wohlfahrtsfonds, Seite 25)<br />
wurde in der Stabsstelle Recht Daniel Krauß eingestellt; dabei wurde festgestellt, dass im Rahmen<br />
dieser Beschwerdestelle vielen Kollegen beim komplexen Thema Wohlfahrtsfonds unmittelbar<br />
geholfen werden konnte.<br />
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurde eine eigene täglich aktuelle Online-Gesundheitszeitung<br />
mit einer entsprechenden Redaktion förmlich aus dem Boden gestampft (→ medinlive, Seite 100).<br />
Hierfür konnten Mag. Eva Kaiserseder und Claudia Tschabuschnig, MA gewonnen werden, die<br />
unter der Leitung von Mag. Kathrin McEwen für die Inhalte der Online-Zeitung verantwortlich<br />
sind. Mit der Karenzierung von Lisa Lukitsch-Dittlbacher, BA verstärkt Mag. Bernhard Salzer das<br />
Team der Pressestelle, und Mag. Elisa Cavalieri kehrte nach ihrer Karenz in diesen Bereich zurück<br />
und übernahm die Redaktion der Zeitung doktorinwien vom Leiter der Pressestelle, Dr. Hans-<br />
Peter Petutschnig (→ doktorinwien, Seite 100). Alexander Tanasic wurde als Unterstützung für<br />
alle Agenden rund um Social Media aufgenommen, nachdem der Beschluss erfolgt ist, diesen<br />
Bereich aufgrund der immer wichtigeren Rolle in der Kommunikation mit Ärzten von einer externen<br />
Agentur wieder einzusourcen (→ Social Media, Seite 102).<br />
Die damit verbundene Vermehrung der Anzahl der Mitarbeiter, die inkl. geringfügig Beschäftigter<br />
auf ca. 80 angewachsen ist, bringt viele neue Herausforderungen für das Management,<br />
denen man vermehrt Aufmerksamkeit entgegenbringen muss. Aus diesem Grund wurde verstärkt<br />
Augenmerkmerk auf die Führungskräfteschulung der leitenden Mitarbeiter gelegt.<br />
Ziel ist es, eine Orientierung nicht bloß an Zielen, sondern auch an Erfolgen zu implementieren.<br />
<strong>2018</strong> wurden dazu zwei Workshops und zahlreiche Individualschulungen abgehalten, die sicherstellen<br />
sollen, dass die leitenden Mitarbeiter in der Lage sind, ihre Führungsaufgaben bestmöglich<br />
im Sinne der Erfolge für die Ärzteschaft zu erfüllen.<br />
19<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Weiters konnte das Mitarbeiter-Diplom-Fortbildungsprogramm (DFP) implementiert werden, das<br />
vergleichbar dem DFP-Programm für Ärzte, allerdings mit wesentlich weniger Stunden (zumindest<br />
acht Stunden pro Jahr), die regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter sicherstellt. In diesem Zusammenhang<br />
wurde gemeinsam mit der MedAK-OÖ ein Fortbildungsprogramm für <strong>2018</strong> erarbeitet,<br />
das für alle Mitarbeiter von Ärztekammern österreichweit zugänglich ist. Es soll dazu<br />
beitragen, dass Mitarbeiter gut fortgebildet bleiben und auch Kosten, im Gegensatz zu externen<br />
Anbietern, gespart werden. Die Schwerpunkte liegen, neben aktuellen neuen Sachthemen, im<br />
Bereich der für Ärzte relevanten Themen, vor allem im IT-Know-how sowie in Managementtätigkeiten,<br />
die für den Büroalltag relevant sind.<br />
Nachdem nicht absehbar ist, ob sich dieser Prozess durch angestrebte neue Aufgaben der<br />
Ärztekammer, die auch wahrgenommen werden müssen (z.B. Gründerservice, Einkaufsservice,<br />
Verrechnungsservice, Informationsservice etc.), verändert, wird dies auch zukünftig ein ganz<br />
wichtiger Aspekt des Personalmanagements sein.<br />
FUNKTIONÄRSVERÄNDERUNGEN<br />
Im Bereich der Funktionäre war <strong>2018</strong> nach den Ärztekammerwahlen 2017 ein extrem stabiles<br />
Jahr. Es gab lediglich zwei Veränderungen in der Vollversammlung: Dr. Erik Huber folgte auf<br />
Dr. Rudolf Müller, und Dr. Arash Prokourami folgte auf Dr. Maria-Christina Walter. Zudem wurde<br />
ein neues Referat für Militärärzte geschaffen.<br />
Statistische Daten<br />
<strong>2018</strong> verwaltete und betreute die Wiener Ärztekammer ca. 12.760 ordentliche Mitglieder und<br />
ca. 3.100 außerordentliche Mitglieder.<br />
Die ordentlichen Mitglieder<br />
unterteilen sich wie folgt:<br />
25,24 % Berufsberechtigte Ärzte<br />
mit Niederlassung<br />
4,17 % Wohnsitzärzte<br />
16,60 % Ärzte in Ausbildung<br />
37,70 % Berufsberechtigte Ärzte<br />
in Anstellung ohne Niederlassung<br />
16,29 % Berufsberechtigte Ärzte<br />
in Anstellung mit Niederlassung<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 20
0,04 % 90 und älter<br />
0,36 % 80 bis 89<br />
Altersstruktur der<br />
ordentlichen Mitglieder<br />
3,48 % 70 bis 79<br />
15,92 % 60 bis 69<br />
28,99 % 50 bis 59<br />
23,90 % 40 bis 49<br />
20,94 % 30 bis 39<br />
6,37 % unter 30<br />
45,23 % Ordentliche Mitglieder<br />
10,78 % Außerordentliche Mitglieder<br />
30,33 % Abgemeldete Mitglieder<br />
1,15 % Evidenzmitglieder<br />
Die ordentlichen und außerordentlichen<br />
Mitglieder werden,<br />
wie auch die bereits nicht mehr<br />
tätigen, altersversorgten und<br />
verstorbenen Mitglieder sowie<br />
Evidenzmitglieder, in der Ärzteliste<br />
geführt, wodurch sich ein<br />
Gesamtbestand von ca. 28.500<br />
Mitgliedern ergibt.<br />
12,52 % Verstorbene Mitglieder<br />
Die Ärzteliste erfasst alle beruflichen und, in geringem Umfang, auch privaten Veränderungen,<br />
die sich im Laufe eines Berufslebens als Arzt ereignen: Erstanmeldung, Anstellung (Arbeitsplatz-<br />
/Dienstgeberwechsel, Dienstzuteilung), Unterbrechung der ärztlichen Tätigkeit (Mutterschutz,<br />
Karenz, Freijahr), Wechsel zu anderen Landesärztekammern, Erlangung bzw. Führung von Diplomen<br />
sowie Amts- und Berufstiteln, freiberufliche Tätigkeiten (Niederlassung, Wohnsitzarzt,<br />
ärztliche Nebentätigkeiten, Sonderklassegelder), Eintragung und Dokumentation der bestehenden<br />
Berufshaftpflichtversicherung sowie Berufseinstellung (Altersversorgung, Invaliditätsversorgung,<br />
Ableben).<br />
Für <strong>2018</strong> ergaben sich aus all diesen Änderungen durchschnittlich zwischen 600 und 700 Veränderungsmeldungen<br />
pro Woche. Insgesamt wurden <strong>2018</strong> ca. 37.000 Veränderungsmeldungen<br />
in der Ärzteliste der Ärztekammer erfasst.<br />
Exemplarisch angeführt sind:<br />
446 Erstanmeldungen mit einer Fülle von Eintragungsdaten (das ergibt mit Stichtag<br />
31. Dezember <strong>2018</strong> 2.133 Ärzte in Ausbildung) sowie<br />
21 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
509 Anmeldungen einer Niederlassung, 255 Verlegungen und 372 Abmeldungen einer<br />
Niederlassung, womit es mit Stichtag 31. Dezember <strong>2018</strong> in Wien 5.873 niedergelassene<br />
Ärzte gab, die eine Ordination betreiben bzw. als Wohnsitzärzte tätig sind.<br />
Von den 5.337 Niederlassungen, die als Erstordination oder als alleinige Ordination von den<br />
Ärzten betrieben werden, entfallen 1.459 Niederlassungen auf Allgemeinmediziner und<br />
3.878 auf Fachärzte. In 1.998 Niederlassungen sind Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen<br />
eingetragen, während 3.339 ausschließliche Wahlarztniederlassungen sind.<br />
Von diesen 5.337 Ordinationen befinden sich 436 in Wien 1. 236 in Wien 2., 272 in Wien 3.,<br />
150 in Wien 4., 121 in Wien 5., 160 in Wien 6., 153 in Wien 7., 287 in Wien 8., 495 in Wien 9.,<br />
191 in Wien 10., 98 in Wien 11., 180 in Wien 12., 338 in Wien 13., 183 in Wien 14., 124<br />
in Wien 15., 164 in Wien 16., 170 in Wien 17., 324 in Wien 18., 462 in Wien 19., 116 in<br />
Wien 20., 207 in Wien 21., 270 in Wien 22. und 200 in Wien 23.<br />
Für die mit Stichtag 31. Dezember <strong>2018</strong> 9.020 Ärzte, die in Wien ein Anstellungsverhältnis<br />
haben, wurden <strong>2018</strong> etwas mehr als 20.000 Veränderungsmeldungen in der Ärzteliste erfasst.<br />
Diese bezogen sich vor allem auf einen Dienstgeberwechsel, auf den Beginn oder das<br />
Ende einer unselbstständigen Tätigkeit, auf Dienstzuteilungen, Karenzen, Zweitkammermeldungen<br />
sowie auf Landesärztekammerwechsel.<br />
Von den 9.020 Ärzten mit einem Anstellungsverhältnis sind 3.825 in Spitälern, Geriatriezentren<br />
und Pflegewohnhäusern des Krankenanstaltenverbunds der Stadt Wien, 2.018 in<br />
den Universitätskliniken, Zentren und Departments der MedUni Wien, 1.547 in den Ordensund<br />
Privatkrankenanstalten, 523 bei der Wiener Gebietskrankenkasse sowie 1.107 bei sonstigen<br />
Dienstgebern, wie Ambulatorien, Schulen, Labors, private Institute, staatliche Einrichtungen<br />
sowie andere private Unternehmen, beschäftigt.<br />
Bei 184 Mitgliedern erfolgten Eintragungen aufgrund der Gewährung einer Alters- oder<br />
Invaliditätsversorgung. Damit erhielten <strong>2018</strong> 2.510 Wiener Ärzte eine Auszahlung in der<br />
Altersversorgung. Daneben gab es 251 invaliditätsversorgte und 74 befristet invaliditätsversorgte<br />
Mitglieder der Ärztekammer (→ Wohlfahrtsfonds, Seite 25).<br />
Bei 162 Mitgliedern wurden in der Ärzteliste Titelverleihungen und Ernennungen erfasst.<br />
Darüber hinaus versorgte die Ärztekammer ihre Mitglieder mit 910 neu ausgestellten Ärzteausweisen.<br />
Im Zusammenhang mit den in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt<br />
stehenden Ärzten sind vor allem vier Bereiche erwähnenswert:<br />
Registrierung aller Ausbildungsstellenmeldungen: Diese erfolgt seit 2015 über die Ausbildungsstellen-Verwaltungs-Applikation<br />
(ASV-App) der Österreichischen Ärztekammer. 2015<br />
wurden 4.507, 2016 5.309, 2017 7.059 und <strong>2018</strong> 7.828 Meldungen von den Wiener Krankenanstaltenträgern<br />
eingespielt. Somit befinden sich mit Stichtag 31. Dezember <strong>2018</strong> 24.703<br />
Meldungen für Ärzte, die im Landesärztekammerbereich Wien in Ausbildung sind, im System<br />
der ASV-App.<br />
Einreichungen zum Diplom Arzt für Allgemeinmedizin bzw. zum Facharztdiplom (→ Diplomverleihungen,<br />
Seite 52): <strong>2018</strong> waren dies 168 Einreichungen zum Diplom Arzt für Allgemeinmedizin<br />
bzw. 462 Einreichungen zum Facharztdiplom.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 22
Weiters erledigt wurden 113 Vorabbestätigungen der Ärztekammer für bereits abgeleistete<br />
Ausbildungszeiten mit Überprüfung aller Ausbildungszeugnisse sowie Ausstellung und Übermittlung<br />
der für Ärzte und Dienstgeber notwendigen Bestätigungen.<br />
Darüber hinaus erfolgten über die Ärztekammer die Anmeldungen zur Prüfung zum Arzt für<br />
Allgemeinmedizin bzw. zu den Facharztprüfungen (→ Arztprüfung, Seite 80) mit registrierten<br />
150 bzw. 339 Zulassungen.<br />
Geschäftsgebaren<br />
BUDGET<br />
Verhandlungen über Konditionsgestaltung bzw. Einsparungspotenziale aufgrund von Kostenanalysen<br />
und Budgetvorgaben:<br />
Im Rahmen der Budgeterstellung werden aufgrund der getroffenen Zielvereinbarungen mit den<br />
für den laufenden Betrieb des Unternehmens ständig in Kontakt stehenden Lieferanten bzw.<br />
Honorarempfängern Rahmenbeträge für <strong>2018</strong> angesetzt, die dementsprechend die betrieblichen<br />
Aufwendungen gegenüber dem Vorjahresbudget reduzieren, sodass ein ausgeglichenes Jahresergebnis<br />
zu erwarten ist.<br />
Ein wesentlicher, wenn nicht sogar der wichtigste Punkt bei einer Senkung von betrieblichen<br />
Aufwandspositionen ist das Verhandlungsergebnis mit jenen Geschäftspartnern, die nicht nur<br />
im eigenen Interesse, sondern für die Interessen der Ärztekammer und deren Mitglieder<br />
handeln.<br />
BILANZ<br />
Gegenstand der Bilanz ist die Erstellung der Jahresabschlüsse 2017 der Ärztekammer und des<br />
Wohlfahrtsfonds (→ Wohlfahrtsfonds, Seite 25).<br />
Mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung konnte zuvor<br />
dem Kampf- und Aktionsfonds für weitere Kampfmaßnahmen ein Betrag von EUR 1,4 Mio. zugeführt<br />
werden. Das Vermögen der Ärztekammer inkl. Rückstellungen, Fonds und Vorsorgen<br />
beträgt per 31. Dezember 2017 EUR 44,4 Mio.<br />
Der Überschuss im Rahmen des Umlageverfahrens des Wohlfahrtsfonds beträgt EUR 17,0 Mio.<br />
Das Gesamtvermögen des Wohlfahrtsfonds inkl. dem Kapitaldeckungsverfahren in Höhe von<br />
EUR 220,3 Mio. ist um EUR 25,6 Mio. gegenüber dem Jahr davor angestiegen und beträgt per<br />
31. Dezember 2017 EUR 680,3 Mio.<br />
23 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Die beiden Rechnungsabschlüsse sind in den Gremien der Ärztekammer (→ Gremien, Seite 25)<br />
beschlossen worden.<br />
Jahresvoranschlag 2019<br />
(Ausgaben in %)<br />
Gesamtausgaben EUR 19,4 Mio.<br />
19,1 % Umlagen und Beiträge ÖÄK<br />
48,8 % Funktionäre und Personal<br />
19,3 % Infrastruktur und<br />
Mitgliederservice<br />
10,9 % Öffentlichkeitsarbeit<br />
inkl. Fortbildung<br />
2,0 % Andere<br />
0,8 % Gebäude- und Raumaufwand<br />
1,2 % Abschreibungen<br />
Jahresabschluss 2017<br />
(Ausgaben in %)<br />
Gesamtausgaben EUR 15,7 Mio.<br />
20,8 % Umlagen und Beiträge ÖÄK<br />
47,8 % Funktionäre und Personal<br />
18,6 % Infrastruktur<br />
und Mitgliederservice<br />
9,6 % Öffentlichkeitsarbeit<br />
inkl. Fortbildung<br />
2,1 % Andere<br />
0,9 % Gebäude- und Raumaufwand<br />
1,2 % Abschreibungen<br />
KAMMERUMLAGE<br />
Die im Rahmen von Beschlüssen vorgenommenen Senkungen der Wiener Kammerumlage 2012<br />
von 2,1 % auf 1,9 % sowie auch noch 2014 auf 1,7 % verringerten die Jahresergebnisse jeweils<br />
im Vergleich zu den Jahren davor.<br />
Ab 2015 konnten wieder Mehreinnahmen erzielt werden. Für 2016 und 2017 erreichte die<br />
Ärztekammer für die Wiener Kammerumlage mit EUR 13,4 Mio. bzw. EUR 13,3 Mio. unter<br />
Berücksichtigung eines jährlichen Verbraucherpreisindex wieder den Ansatz wie vor den<br />
Senkungen.<br />
Für das Abrechnungsjahr <strong>2018</strong> beläuft sich die Schätzung der Wiener Kammerumlage auf<br />
EUR 14,0 Mio. und bedeutet damit eine weitere Zunahme von 5,5 %.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 24
Die Entwicklung der Gesamtausgaben der Ärztekammer konnte in den letzten sieben Jahren<br />
aufgrund angepasster Sparpolitik mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 7 % geringgehalten<br />
werden. In nachfolgend angeführten Bereichen konnten 2017 sogar Kostensenkungen<br />
verwirklicht werden:<br />
- 1,3 %<br />
Gebäudeaufwand<br />
Kostensenkungen 2017<br />
- 11,1 %<br />
Energie / Strom<br />
- 8,0 %<br />
Instandhaltungen / Wartungen<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
<strong>2018</strong><br />
10.663<br />
11.035<br />
12.738<br />
11.865<br />
11.054<br />
11.138<br />
13.433<br />
13.286<br />
Schätzung: 14.020<br />
Entwicklung<br />
der Kammerumlage Wien<br />
2010 – 2017 + Schätzung <strong>2018</strong><br />
Werte in 1.000 Euro<br />
0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000<br />
Gremien<br />
<strong>2018</strong> fanden eine zwei ordentliche (inkl. Erweiterter) Vollversammlungen, vier ordentliche Vorstandssitzungen,<br />
acht Sitzungen des Präsidialausschusses sowie sieben Sitzungen des Verwaltungsausschusses<br />
des Wohlfahrtsfonds statt. Weiters gab es 66 Zusammentreffen der einzelnen<br />
Fachgruppen sowie 236 Zusammentreffen der jeweiligen Bezirksärzte.<br />
<strong>2018</strong> wurden eine Sitzung der Sektion Allgemeinmedizin sowie zwei weitere Sitzungen der<br />
Sektion Allgemeinmedizin gemeinsam mit den Bezirksärztevertretern durchgeführt. Zusätzlich<br />
trafen einander zweimal alle Fachgruppenobleute.<br />
Wohlfahrtsfonds<br />
BEITRÄGE<br />
Auch <strong>2018</strong> stand das Monitoring der Beitragsentwicklung im Fokus des Verwaltungsausschusses.<br />
Da auch <strong>2018</strong> die Verweildauer, also jene Zeit, für die ein Fondsmitglieder samt seinen Hinterbliebenen<br />
Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds bezieht, um 1,19 % gestiegen ist, wurde neu-<br />
25<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
erlich eine Richtbeitragsanpassung erforderlich, die das Entstehen neuer Altlasten verhindern<br />
und die Wertbeständigkeit sichern soll.<br />
LEISTUNGEN<br />
<strong>2018</strong> hat der Wohlfahrtsfonds an insgesamt 2.430 (Zahn-)Ärzte eine Alters- und an 246 (Zahn-)<br />
Ärzte eine Invaliditätsversorgung ausbezahlt. Weiters wurden Leistungen aus der Hinterbliebenenversorgung<br />
an 1.043 Witwen/Witwer sowie an 123 Waisen ausbezahlt. In Summe wurden<br />
<strong>2018</strong> für sämtliche Leistungen EUR 49.639.370,99 ausbezahlt.<br />
Wie auch schon in den Jahren davor hat sich auch <strong>2018</strong> die Erweiterte Vollversammlung für eine<br />
Indexierung der Leistungen des Wohlfahrtsfonds ausgesprochen und eine Anpassung der<br />
Leistungen der Alters- und Invaliditätsversorgungen um 2,1 % beschlossen.<br />
Um eine ausreichende Versorgung von Voll- und Halbwaisen sicherzustellen, hat sich der Ver-<br />
waltungsausschuss weiters dafür ausgesprochen, der Erweiterten Vollversammlung eine Verdopplung<br />
dieser Leistungen per 1. Jänner 2020 zu empfehlen.<br />
Des Weiteren haben sich <strong>2018</strong> gleich zwei Arbeitsgruppen des Verwaltungsausschusses mit der<br />
Frage der Einführung von Ruhensbestimmungen befasst und geprüft, inwieweit der Bezug einer<br />
Wohlfahrtsfondspension trotz Bestehens eines Dienstverhältnisses oder des Weiterarbeitens mit<br />
Kassenverträgen möglich sein soll. Der Verwaltungsausschuss ist der Empfehlung beider Arbeitsgruppen<br />
gefolgt, das bestehende System fürs Erste unverändert zu lassen.<br />
Entwicklung des Vermögens<br />
im Wohlfahrtsfonds der Jahre<br />
2005 bis 2017 inkl. Budgets<br />
<strong>2018</strong> und 2019<br />
Euro in Tausend<br />
800.000<br />
635.756<br />
680.315<br />
721.109<br />
762.359<br />
600.000<br />
Gesamt<br />
583.284<br />
Umlageverfahren<br />
Fürsorgefonds<br />
466.863<br />
Kapitaldeckungsverfahren<br />
421.824<br />
518.848<br />
422.850<br />
393.658<br />
400.000<br />
437.225<br />
332.171 357.672 410.631<br />
332.140<br />
285.571<br />
369.206<br />
277.594<br />
234.976 245.682<br />
305.974<br />
247.026<br />
213.663<br />
220.351 272.401<br />
200.000<br />
191.754<br />
241.441<br />
163.443<br />
155.104 203.015<br />
129.886 154.721 168.908<br />
96.426 119.273 143.260 194.748<br />
168.671<br />
78.184<br />
59.036<br />
33.339 40.080 50.169 41.615 43.448 45.407 49.334<br />
57.678<br />
0<br />
27.545<br />
39.828<br />
47.350<br />
5.857 8.021<br />
0 5 10 15 20 25 30<br />
Jahre 1979 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 <strong>2018</strong> 2019<br />
Budgets<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
26
10 %<br />
Entwicklung<br />
der Veranlagungen<br />
im Wohlfahrtsfonds<br />
Performance<br />
5 %<br />
0 %<br />
0,91 %<br />
2007<br />
– 6,35 %<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
6,66 %<br />
4,56 %<br />
– 0,58 %<br />
6,89 %<br />
2,50 %<br />
4,82 %<br />
2014<br />
2,21 %<br />
2015<br />
2016 4,75 %<br />
2017 3,48 %<br />
<strong>2018</strong> -1,41 %<br />
– 5 %<br />
71,69 % Wertpapiere<br />
EUR 511.323.580,-<br />
25,47 % Immobilien<br />
EUR 181.688.221,-<br />
Vermögenswerte im<br />
Wohlfahrtsfonds<br />
(Stand: 31. Dezember <strong>2018</strong>)<br />
0,31 % Golddukaten<br />
EUR 2.237.867,-<br />
2,52 % Geldmittel<br />
EUR 17.937.741,-<br />
0,01 % Beteiligung<br />
EUR 36.336,-<br />
100 %<br />
EUR 713.223.745,-<br />
VERMÖGENSENTWICKLUNG INKL. IMMOBILIEN<br />
Im Rahmen der Veranlagung in Investmentfonds wurden weitere Anteile im Wert von 21,3 Mio.<br />
Euro im WFF-Masterfonds investiert.<br />
Zuletzt wurden im Oktober 2017 für die Veranlagung zwei Mietzinshäuser im Eigentum erworben<br />
(Wien 1., Franz-Josefs-Kai 13 mit EUR 12,0 Mio. und Wien 1., Karlsplatz 2 mit EUR 14,6 Mio.);<br />
diese dienen zur weiteren Entwicklung der Immobilienerträge.<br />
27<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Das Vermögen des Wohlfahrtsfonds ist überwiegend in Investmentfonds (ca. 73 %), und direkt<br />
erworbenen Immobilien (25 %) veranlagt und erzielte in den letzten zehn Jahren eine durchschnittliche<br />
Rendite von 2,6 %.<br />
Wien 1., Franz-Josefs-Kai 13<br />
Wien 1., Karlsplatz 2<br />
BESCHWERDEMANAGEMENT<br />
Das 2014 geschaffene Beschwerdemanagement hat auch <strong>2018</strong> Tätigkeiten übernommen, die<br />
außerhalb der ausschließlichen Beschwerdebearbeitung lagen. So wie auch im Jahr davor wurden<br />
zur Vermeidung von Höchstbeitragsvorschreibungen bzw. Schätzverfahren sowohl im Bereich<br />
des Wohlfahrtsfonds als auch im Bereich der Kammerumlage (→ Kammerumlage, Seite 24) Einkommensunterlagen<br />
nachgefordert. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden durch die Beschwerdestelle<br />
680 Ärzte nochmals individuell kontaktiert, womit im Wohlfahrtsfonds eine<br />
Abrechnungsquote von knapp 100 % erreicht werden konnte. Zudem wurden mehr als 250<br />
zahlungssäumige Mitglieder im Zuge des Beschwerdemanagements persönlich kontaktiert, um<br />
eine gerichtliche Beitragseintreibung abzuwenden und alternative Zahlungsmöglichkeiten zu<br />
finden. Weiters konnten ca. 100 Beschwerdefälle außergerichtlich geklärt und somit eine<br />
Weiterleitung an das Verwaltungsgericht verhindert werden.<br />
Das Beschwerdemanagement hat sich auch <strong>2018</strong> als wichtige Servicestelle im Bereich des Wohlfahrtsfonds-<br />
und Kammerumlagenbeitragssystems bewährt.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
28
Forschungsprojekt<br />
„Ärzte und Ärztinnen in Österreich 1938-1945“<br />
Das von der Ärztekammer unterstützte Forschungsprojekt „Ärzte und Ärztinnen in Österreich<br />
1938–1945. Entrechtung, Vertreibung, Ermordung“ (drmed1938.univie.ac.at/) befindet sich kurz<br />
vor Abschluss.<br />
Bislang wurde durch die Forschung nicht einmal die konkrete rechtliche Grundlage der Entrechtung<br />
und Verfolgung der als jüdisch definierten bzw. politisch missliebigen Ärzte in Österreich<br />
umfassend geklärt.<br />
Ziel des am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien durchgeführten<br />
Projekts ist die umfassende historische Aufarbeitung von Entrechtung und Verfolgung österreichischer<br />
Ärzte in der NS-Zeit. Im Zuge des Projekts werden die rechtlichen Grundlagen für diskriminierende<br />
Maßnahmen wie Entzug der Approbationen, der Kassenzulassungen und<br />
Entlassungen aus dem Spitalsdienst sowie deren konkrete Umsetzung erforscht.<br />
Alle zwischen 1938 und 1945 aus „rassischen“, politischen oder anderen Gründen, wegen ihrer<br />
sexuellen Orientierung oder Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft diskriminierten und<br />
verfolgten Ärzte werden dabei erfasst und ihre individuellen Schicksale rekonstruiert. Der Fokus<br />
liegt sowohl auf dem beruflichen Werdegang der Betroffenen als auch auf ihren weiteren<br />
Lebenswegen nach März 1938.<br />
Im Zuge der Recherchen konnten bislang 4.245 Verfolgte ermittelt werden, wovon 3.420 als<br />
„jüdisch“ im Sinne der NS-Rassengesetze galten. Dem Großteil der Betroffenen gelang bis 1941<br />
die Flucht, die im Land Verbliebenen wurden zumeist deportiert und ermordet, sofern sie nicht<br />
durch „Mischehen“ geschützt waren.<br />
Schwieriger zu identifizieren sind die als „Mischlinge“ Verfolgten, da ihnen die Genehmigung<br />
zur Ausübung des ärztlichen Berufs nicht entzogen wurde. Sie verloren<br />
jedoch die Kassenverträge und Stellen im öffentlichen Dienst.<br />
Analog verfuhr die NS-Gesundheitsverwaltung mit denjenigen, die zwar<br />
selbst als „arisch“ galten, jedoch mit rassisch Verfolgten verheiratet<br />
waren.<br />
Ursprünglich hätten die Forschungsergebnisse und Biografien in einem<br />
repräsentativen Gedenkbuch im Verlag der Ärztekammer Ende <strong>2018</strong> publiziert<br />
werden sollen. Aufgrund von zu spät eingelangten Texten einzelner<br />
Autoren wird sich die Fertigstellung aber verzögern: Geplanter<br />
Erscheinungstermin des Buches ist nunmehr Mitte 2019.<br />
29<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Der lange Weg von Wien nach<br />
New York:<br />
Am 15. April 1918 immatrikulierte<br />
der am 31. Oktober 1898 in<br />
Drohobycz, Galizien (Drohobytsch,<br />
Ukraine), geborene Emanuel<br />
Hauser an der Universität Wien<br />
und promovierte dort am<br />
13. November 1925 zum „Doctoris<br />
Universae Medicinae Nomen et<br />
Honores“.<br />
In Wien betrieb er ein Institut<br />
für Physikalische Medizin am<br />
Schottenring 17. In diesem Haus<br />
befand sich auch das Café<br />
Schottenring.<br />
1941 gelang ihm die Flucht in die<br />
USA. Seine Berufsberechtigung als<br />
Arzt in den USA erhielt Hauser am<br />
1. Jänner 1942.<br />
Am 28. Jänner 1946 wurde er<br />
amerikanischer Staatsbürger.<br />
Hauser verstarb am 26. August<br />
1960 in Jewett, Green County,<br />
New York.<br />
Dank an die Tochter Susan Hauser.<br />
Fördergeber des Projekts in unterschiedlichem Ausmaß sind, neben der Wiener Ärztekammer,<br />
der Jubiläumsfonds der österreichischen Nationalbank, der Zukunftsfonds der Republik Österreich,<br />
der Nationalfonds der Republik Österreich, die Jewish Claims Conference/New York, die<br />
Länder Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg, die Stadt<br />
Wien/MA 7 – Kulturabteilung sowie die Landesärztekammern in Burgenland, Kärnten, Tirol und<br />
Vorarlberg.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 30
Veranstaltungszentrum<br />
<strong>2018</strong> fanden 1.402 Sitzungen im Veranstaltungszentrum statt. Davon wurden 1.026 Sitzungen<br />
von der Wiener Ärztekammer bespielt. Die restlichen Sitzungen betrafen externe Institutionen<br />
(einschließlich der Österreichischen Ärztekammer).<br />
Der stärkste Veranstaltungsmonat war der November mit insgesamt 163 Sitzungen.<br />
Jänner<br />
Februar<br />
126<br />
120<br />
Jänner<br />
Februar<br />
101<br />
91<br />
links:<br />
Anzahl der Sitzungen<br />
gesamt<br />
März<br />
April<br />
Mai<br />
128<br />
140<br />
131<br />
März<br />
April<br />
Mai<br />
98<br />
109<br />
100<br />
rechts:<br />
Anzahl der Sitzungen<br />
Wiener Ärztekammer<br />
Juni<br />
129<br />
Juni<br />
94<br />
Juli<br />
43<br />
Juli<br />
28<br />
August<br />
60<br />
August<br />
42<br />
September<br />
127<br />
September<br />
85<br />
Oktober<br />
161<br />
Oktober<br />
117<br />
November<br />
163<br />
November<br />
112<br />
Dezember<br />
74<br />
Dezember<br />
49<br />
0 30 60 90 120 150<br />
0 30 60 90 120<br />
Sitzungssaal für die<br />
Vollversammlung<br />
31<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Paul-Watzlawick-Ehrenring<br />
„Mit den ‚Resonanzen‘ hat Rosa die kritische Theorie neu formuliert.” – Ein größeres Kompliment<br />
kann man wohl kaum aussprechen, als es Michael Krüger, Poet und Verleger des renommierten<br />
Hanser Verlags, getan hat. Hartmut Rosa, der zuletzt mit seinem Buch „Resonanzen“ für heftige<br />
Diskussionen gesorgt hat, ist der Träger des Paul-Watzlawick-Ehrenrings <strong>2018</strong>, der ihm am<br />
19. September <strong>2018</strong> im Billrothhaus übergeben wurde.<br />
Der Paul-Watzlawick-Ehrenring<br />
Rosa, geboren 1965 im Schwarzwald, ist seit 2005 Professor für Allgemeine und Theoretische<br />
Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena und seit 2013 zugleich Direktor des Max-<br />
Weber-Kollegs an der Universität Erfurt. Davor lehrte er an der Universität Augsburg, an der Universität<br />
Duisburg-Essen und an der New School for Social Research in New York. Er promovierte<br />
1997 an der Humboldt-Universität zu Berlin und habilitierte sich 2004 in Jena.<br />
Rosa ist Herausgeber der internationalen Fachzeitschrift Time & Society. 2006 erhielt er den<br />
Thüringer Forschungspreis für Grundlagenforschung, 2016 den Tractatus-Preis für philosophische<br />
Essayistik und <strong>2018</strong> den Erich-Fromm-Preis. Er leitet mehrere bedeutende Forschungsprojekte,<br />
darunter die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Kollegforschergruppe<br />
„Landnahme, Beschleunigung, Aktivierung. Dynamik und (De-)Stabilisierung moderner Wachstumsgesellschaften“.<br />
Seine Bücher wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt und weltweit rezipiert. Zu den wichtigsten<br />
Veröffentlichungen zählen: „Identität und kulturelle Praxis. Politische Philosophie nach Charles<br />
Taylor“ (Frankfurt/M. und New York, Campus 1998), „Beschleunigung. Die Veränderungen der<br />
Zeitstrukturen in der Moderne“ (Frankfurt/M., Suhrkamp 2005), „Soziologische Theorien“ (mit<br />
David Strecker und Andrea Kottmann, Konstanz, UVK/UTB 2007), „Resonanz. Eine Soziologie<br />
der Weltbeziehung“ (Berlin, Suhrkamp 2016) sowie „Unverfügbarkeit (Unruhe bewahren)” (Salzburg,<br />
Residenz Verlag <strong>2018</strong>).<br />
Für Rosa ist der Paul-Watzlawick-Ehrenring eine hohe Ehre: „Die Verleihung des Paul-Watzlawick-Ehrenrings<br />
ist mir eine große Freude. Tatsächlich sehe ich eine enge Verwandtschaft zwischen<br />
Watzlawicks Denken und meinem eigenen Versuch, subjektive Erfahrungen ebenso wie<br />
soziale Phänomene aus der Natur und Struktur von Beziehungen zu erklären und auf diese Weise<br />
Psychologie und Soziologie zu verbinden. Was mich aber ebenso freut, ist die Materialität des<br />
Rings selbst: Er symbolisiert ein Möbiusband, und dieses Symbol benutzen wir in meinem<br />
Arbeitsbereich, um das Verhältnis von Sozialität und Materialität, oder von Natur und Kultur, zu<br />
veranschaulichen“, so Rosa.<br />
Der Paul-Watzlawick-Ehrenring ist eine Hommage an den großen österreichischen Psychoanalytiker<br />
und Sprachphilosophen Paul Watzlawick, der Bestseller wie „Anleitung zum Unglücklichsein“<br />
und „Wie wirklich ist die Wirklichkeit?“ verfasst hat und als Mitbegründer des Konstruktivismus<br />
gilt: „Man kann nicht nicht kommunizieren.“<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
32
Der Paul-Watzlawick-Ehrenring<br />
ging <strong>2018</strong> an Hartmut Rosa,<br />
Professor für Allgemeine und<br />
Theoretische Soziologie an der<br />
Friedrich-Schiller-Universität in Jena<br />
und Direktor des Max-Weber-<br />
Kollegs an der Universität Erfurt.<br />
(im Bild links mit dem Vorsitzenden<br />
des Kuratoriums Hubert Christian<br />
Ehalt und Ärztekammerpräsident<br />
Thomas Szekeres)<br />
Für die Ärztekammer ist der Paul Watzlawick-Ehrenring ein Appell an die österreichische Wirtschaft<br />
und Politik: „Wir müssen in Zukunft alles tun, damit große Denker und Forscher in Österreich<br />
selbst die Voraussetzungen finden, um hier erfolgreich tätig zu sein. Wir brauchen die<br />
Intelligenz im Lande, um im globalen Wissensbewerb erfolgreich zu bleiben“, so Ärztekammerpräsident<br />
Thomas Szekeres.<br />
Mit der Ringvergabe ehrt die Ärztekammer Persönlichkeiten, die über alle Disziplinen hinaus den<br />
Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft gefördert haben, sich mit Kommunikation und<br />
Kommunikationstheorien auseinandersetzen und im humanitären Geist von Paul Watzlawick forschen<br />
und arbeiten. Die bisherigen Preisträger waren der Religionssoziologe Peter L. Berger<br />
(2008), die Literaturwissenschafterin und Begründerin der „Kollektiven Erinnerungsforschung“<br />
Aleida Assmann (2009), der Historiker und Schriftsteller Rüdiger Safranski (2010), der Architekturkritiker<br />
und Lyriker Friedrich Achleitner (2011), der Physiker und Mathematiker Walter Thirring<br />
(2013), die Literaturwissenschafterin, Kulturphilosophin und Schriftstellerin Ruth Klüger (2015),<br />
der Philosoph und Autor Konrad Paul Liessmann (2016) sowie der Schriftsteller und Essayist Franz<br />
Schuh (2017).<br />
Der Ring, eine Kreation der Meisterklasse Paolo Piva von der Hochschule für angewandte Kunst,<br />
ist aus hochkarätigem Gold und steht symbolisch für das „nie aufhörende wache Denken“.<br />
33<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Theodor-Billroth-Preis /<br />
Forschungsförderungspreis<br />
Am 17. Dezember <strong>2018</strong> fand die Preisverleihung des Theodor-Billroth-Preises der Wiener Ärztekammer<br />
und des Forschungsförderungspreises der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen<br />
AG, diesmal im Erste Campus, statt.<br />
Den Theodor-Billroth-Preis erhielten zu gleichen Teilen Johannes Koren von der Wiener Universitätsklinik<br />
für Neurochirurgie, Johannes Längle von der Wiener Universitätsklinik für Chirurgie<br />
und Maximilian Tscharre vom Wilhelminenspital (inzwischen ist Tscharre im Landesklinikum Wiener<br />
Neustadt, Abteilung für Innere Medizin, Gastroenterologie und Hepatologie tätig).<br />
Johannes Koren<br />
Johannes Koren hat sich mit der Ermittlung der diagnostischen<br />
Genauigkeit einer neuen Quellenlokalisationsmethode für epileptische<br />
Anfallsaktivität, insb. zu Beginn des Anfalls, befasst. Er<br />
kam zu der Erkenntnis, dass die iktale Quellenlokalisationsmethode<br />
aufgrund der hohen Sensitivität und des hohen negativ<br />
prädikativen Werts zu einer korrekten Lokalisation des epileptischen<br />
Anfallsursprungs beitragen und routinemäßig im Epilepsie-Monitoring<br />
bzw. in der prächirurgischen Epilepsieabklärung<br />
eingesetzt werden kann.<br />
Johannes Längle<br />
Johannes Längle fand heraus, dass Patienten mit kolorektalen<br />
Lebermetastasen, die hohe DNA-Schäden aufweisen, eine<br />
Hochrisikogruppe darstellen. In weiterer Folge konnte er Biomarker<br />
für Strangbrüche erforschen, die für die Prognose und<br />
das Therapieversprechen bei Patienten mit Darmkrebs und<br />
Lebermetastasen dienen könnten.<br />
Maximilian Tscharre<br />
Maximilian Tscharre analysierte Unterschiede in Bezug auf Behandlungsmodalitäten<br />
und Mortalität für Patienten mit STEMI<br />
im „Wiener Model“ in- und außerhalb der Regelarbeitszeiten.<br />
Es stellte sich heraus, dass für die Mehrheit der Patienten, die<br />
außerhalb der Regelstunden therapiert wurden, im „Wiener<br />
Modell“ der Zeitpunkt der Einlieferung in ein Spital keinerlei<br />
Auswirkung auf die kurz- (30 Tage) und langfristige Mortalität<br />
(drei Jahre) bei Patienten mit STEMI hatte.<br />
Auch der Forschungsförderungspreis der Erste Bank der oesterreichischen<br />
Sparkassen AG wurde <strong>2018</strong> an drei Preisträger vergeben.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
34
Erster Preisträger ist Thomas Gremmel von der Wiener Universitätsklinik<br />
für Innere Medizin II. Die Ergebnisse seiner Studie<br />
sprechen für den Einsatz von medikamentösen Therapien zur<br />
Senkung der Thrombozytenzahlen bei myeloproliferativen Neoplasien,<br />
um das Ansprechen auf Aspirin zu erhöhen, sowie für<br />
die Durchführung von weiteren Studien zur Wirksamkeit von<br />
anderen Blutplättchenhemmern bei diesen Patienten.<br />
Thomas Gremmel<br />
Der zweite Preis ging zu gleichen Teilen an Ines Tinhofer vom<br />
Landesklinikum Wiener Neustadt, Chirurgische Abteilung, und<br />
Harald Leiss von der Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin III.<br />
Ines Tinhofer<br />
Ines Tinhofer stellte einerseits mit High resolution episcopic microscopy<br />
die Architektur dermaler Arterien der Felderhaut des<br />
Oberschenkels dar, zum anderen untersuchte sie im Rahmen<br />
ihrer Forschungsarbeit einen Unterschied der Anzahl arterioarterieller<br />
Anastomosen im Zentrum und in der Überlappungszone<br />
des Angiosoms der A. genus descendens und benachbarter<br />
Angiosomen. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse zur<br />
Topologie dienen als Basis für die Diagnose und Erforschung<br />
von Pathologien.<br />
Harald Leiss<br />
Harald Leiss konnte im Rahmen seiner Studie die Rolle von<br />
miR155 an der Entstehung systemischer Manifestationen im<br />
Pristaninduzierten Lupus beobachten. Dies brachte ihn zur Erkenntnis,<br />
dass die Blockierung von miR155 einen zukünftigen<br />
therapeutischen Ansatz im systemischen Lupus erythematodes<br />
darstellen könnte.<br />
Zusätzlich zu den beiden Preisen wurde <strong>2018</strong> erstmalig das<br />
Gütesiegel des Theodor-Billroth-Preises sowie des Forschungsförderungspreises der Erste Bank<br />
der oesterreichischen Sparkassen AG vergeben. Das Gütesiegel wurde ins Leben gerufen, da die<br />
Bewerberzahlen in den letzten Jahren stark zugenommen haben und viele Arbeiten trotz sehr<br />
hoher Qualität nicht mit einem Preis ausgezeichnet werden konnten.<br />
Mit dem Gütesiegel des Theodor-Billroth-Preises wurden folgende Kollegen ausgezeichnet:<br />
Marlies Antlanger, Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin III: „Impact of systemic-volume<br />
status on cardiac magnetic resonance T1 mapping”<br />
Thomas Karonitsch, Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin III: „mTOR senses environmental<br />
cues to shape the fibroblast-like synoviocyte response to inflammation”<br />
35<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Barbara Hinterbuchinger, Wiener Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie: „Psychotic-like<br />
experiences in esoterism: A twilight zone?”<br />
Edit Porpaczy, Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin I: „Aggressive B-cell lymphomas in<br />
patients with myelofibrosis receiving JAK1/2 inhibitor therapy”<br />
Mit dem Gütesiegel des Forschungsförderungspreises der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen<br />
AG wurden folgende Kollegen ausgezeichnet:<br />
Farsad Eskandary, Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin III: „A randomized trial of bortezomib<br />
in late antibody-mediated kidney transplant rejektion“<br />
Barbara Bennani-Baiti, Wiener Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin: „MRI for<br />
the assessment of malignancy in BI-RADS 4 mammographic microcalcifications“<br />
Panagiotis Kapetas, Wiener Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin: „Virtual touch<br />
IQ elastography reduces unnecessary breast biopsies by applying quantitative ‘rule-in’ and<br />
‘rule-out’ threshold values”<br />
Stefan Palkovits, Hanusch-Krankenhaus, Augenabteilung: „Test-retest reproducibility of the<br />
microperimeter MP3 with funds image tracking in healthy subjects and patients with macular<br />
disease”<br />
Grundsätzlich wenden sich beide Preise an junge Forscher aus sämtlichen medizinischen Sparten,<br />
wobei es ein Anliegen der Jury ist, neben den theoretischen Arbeiten auch mehr klinische Forschungsarbeiten<br />
in den Pool an potenziellen Arbeiten aufzunehmen. Des Weiteren wird gezielt<br />
versucht, Arbeiten auch abseits des universitären Bereichs zu etablieren.<br />
Um die Verleihung beider Preise können sich alle im Bereich Wien tätigen Ärzte bewerben. Im<br />
Falle des Forschungsförderungspreises der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG gilt<br />
dies auch für promovierte Mediziner, die nicht Mitglied der Wiener Ärztekammer sind. Da beide<br />
Preise sowohl der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses als auch der Förderung der<br />
wissenschaftlichen Tätigkeit in der freien Praxis dienen sollen, sind Klinik-, Abteilungs- und Institutsvorstände<br />
(ausgenommen als Co-Autoren) von der Bewerbung ausgeschlossen. Als Einreicher<br />
kommen nur Erstautoren in Frage, die in den vorhergehenden fünf Jahren vor der Einreichung<br />
nicht Preisträger des Theodor-Billroth-Preises oder des Forschungsförderungspreises der Erste<br />
Bank der oesterreichischen Sparkassen AG waren.<br />
Die Arbeiten dürfen weder vor dem 1. Juni des Vorjahrs in schriftlicher Form veröffentlicht noch<br />
für einen anderen Preis eingereicht worden sein. Sie sollen die Ergebnisse eigener wissenschaftlicher<br />
Tätigkeiten bzw. experimenteller Untersuchungen aus einem Fachgebiet der Medizin zum<br />
Inhalt haben. Habilitationsschriften können nicht eingereicht werden. Von der Einreichung eben-<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
36
falls ausgeschlossen sind wissenschaftliche Arbeiten, die zum überwiegenden Teil im Rahmen<br />
eines Auslandsaufenthalts durchgeführt und von dieser ausländischen Institution publiziert<br />
werden.<br />
Zur Beurteilung der Arbeiten wird vom Vorstand der Ärztekammer eine ärztliche Jury eingesetzt.<br />
Es können auch beliebig viele (Fach-)Referenten herangezogen werden. Für die Verleihung der<br />
Preise oder deren Teilung ist die einfache Mehrheit der Juroren erforderlich.<br />
37<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Gesundheitspolitik<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
38
AUVA 39<br />
Datenschutz-Grundverordnung 42<br />
Digitalisierung 42<br />
Gesetzesnovellen 46<br />
39<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Die von der Regierung geplanten<br />
Einsparungen bei der AUVA lösten<br />
heftige Proteste aus. Letztendlich<br />
konnte die Diskussion über die<br />
Zukunft der AUVA dann doch<br />
wieder in friedlichere Bahnen<br />
gelenkt werden.<br />
AUVA<br />
Im ersten Quartal <strong>2018</strong> sorgten Regierungspläne, die Einsparungen bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt<br />
(AUVA) in Milliardenhöhe vorsahen, sowie ein internes „Sparpapier“ der<br />
AUVA, das auch Spitalsschließungen enthielt, für einiges Aufsehen. Schaffe die AUVA diese Einsparungen<br />
nicht, solle sie aufgelöst und ihre Aufgaben anderen Krankenkassen übertragen werden,<br />
verlautete aus der Regierung. Die Ärztekammer sprach sich massiv gegen diese Pläne und<br />
damit gegen jegliche Einsparungen und eine damit verbundene Leistungsreduktion aus.<br />
Die AUVA ist mit ihren Spitälern und Services eine der am besten funktionierenden Institutionen<br />
in Österreich. Diese hervorragende Unfallversorgung wurde aufgrund der Pläne der Regierung<br />
leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Grundsätzlich zu hinterfragen war die im Regierungsprogramm<br />
geforderten EUR 500 Mio. an Einsparungen. Hier fehlte es an Konzepten, da sowohl die Gesundheitsministerin<br />
als auch der Vizekanzler die Spitäler und Rehabilitationseinrichtungen der<br />
AUVA nicht schließen wollten, wie sie öffentlich mehrfach versicherten. Doch Budgetkürzungen<br />
führen unweigerlich zu Leistungseinschränkungen. Der Wunsch nach niedrigeren Beiträgen wäre<br />
damit nach hinten losgegangen: Die 500 geforderten Einsparungseuromillionen sind genau der<br />
Betrag, um den es bei der angekündigten Senkung der Arbeitgeberbeiträge für die Unfallversicherung<br />
von 1,3 % auf 0,8 % ging. Würde die AUVA zerschlagen und somit die Unfallversicherung<br />
die Kosten der Behandlung und Nachbehandlung von Arbeitsunfällen nicht mehr decken,<br />
könnten Arbeitsunfallopfer diese Kosten zukünftig bei ihren Arbeitgebern einklagen. Bei Auflösung<br />
der AUVA müssten andere Träger die Unfallspitäler und Rehabilitationseinrichtungen übernehmen.<br />
Die Finanzierung müsste dann durch die Länder und/oder Krankenkassen erfolgen, was<br />
eine Verschiebung der Kosten zu den Versicherten bzw. den Steuerzahlern bedeuten würde.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 40
Ein lösungsorientiertes Gespräch zwischen dem AUVA-Obmann und der Gesundheitsministerin<br />
hat die Diskussion über die Zukunft der AUVA dann doch wieder in friedlichere Bahnen gelenkt.<br />
Dies war auch dringend notwendig, denn es braucht konstruktive Reformpläne, damit die ausgezeichnete<br />
Unfallversorgung in Österreich erhalten bleibt.<br />
Dessen ungeachtet war es eine Forderung der Ärztekammer, dass die Stadt Wien (Krankenanstaltenverbund<br />
der Stadt Wien) und die AUVA zukünftig enger kooperieren, um die Unfallversor-<br />
gung in Wien auch weiterhin durch Traumanetzwerke auf allerhöchstem Niveau sicherzustellen.<br />
DIE UNFALLKRANKENHÄUSER UND REHABILITATIONSZENTREN DER AUVA<br />
UKH Salzburg<br />
UKH Klagenfurt<br />
RZ Bad Häring<br />
ambulante Fälle 37.069<br />
stationäre Fälle 5.730<br />
Operationen 4.845<br />
Gipse, Verbände,... 30.542<br />
UKH Graz<br />
ambulante Fälle 50.217<br />
stationäre Fälle 6.656<br />
Operationen 5.123<br />
Gipse, Verbände,... 22.652<br />
ambulante Fälle 45.482<br />
stationäre Fälle 4.564<br />
Operationen 3.798<br />
Gipse, Verbände,... 38.495<br />
UKH Linz<br />
ambulante Fälle 51.420<br />
stationäre Fälle 6.315<br />
Operationen 4.380<br />
Gipse, Verbände,... 23.533<br />
Fälle 1.163<br />
stationäre Tage 41.115<br />
RK Tobelbad<br />
Fälle 1.974<br />
stationäre Tage 68.032<br />
RZ Weißer Hof<br />
Fälle 1.508<br />
stationäre Tage 62.254<br />
UKH Kalwang<br />
TZW Standort Meidling 1<br />
RZ Wien Meidling<br />
ambulante Fälle 11.096<br />
ambulante Fälle 66.573<br />
Fälle 309<br />
stationäre Fälle 3.179<br />
stationäre Fälle 7.718<br />
stationäre Tage 14.563<br />
Operationen 2.161<br />
Operationen 4.498<br />
Gipse, Verbände,... 5.893<br />
Gipse, Verbände,... 39.348<br />
TZW Standort Lorenz Böhler/Brigittenau 2<br />
stationäre Fälle 6.190<br />
ambulante Fälle 65.876<br />
Reha-Zentrum<br />
(RZ) Weißer Hof<br />
TZW Standort<br />
Lorenz Böhler/Brigittenau<br />
Operationen 4.543<br />
Gipse, Verbände,... 36.850<br />
UKH Linz<br />
Reha-Zentrum<br />
(RZ) Wien Meidling<br />
TZW Standort<br />
Meidling<br />
Reha-Zentrum<br />
(RZ) Bad Häring<br />
UKH Salzburg<br />
UKH Kalwang<br />
Reha-Klinik<br />
(RK) Tobelbad<br />
UKH Graz<br />
UKH Klagenfurt<br />
1<br />
Schwerpunkt: Akutversorgung Polytraumafälle<br />
2<br />
Schwerpunkt: Rekonstruktive Chirurgie<br />
Zuverlässiges Netz für alle<br />
370.000 Patienten pro Jahr<br />
41<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Datenschutz-Grundverordnung<br />
Ab 25. Mai <strong>2018</strong> waren die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch<br />
für den gesamten internen Bereich der Ärztekammer anzuwenden. Zu diesem Zweck wurde nicht<br />
nur ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt, sondern waren auch von der Ärztekammer<br />
die allgemeinen Erfordernisse eines Verarbeitungsverzeichnisses sowie von Datenschutz-Folgeabschätzungen<br />
für jene Bereiche des Kammeramts zu gewährleisten, in denen sensible Daten<br />
verarbeitet werden. Zudem wurden die internen Datenschutz- und Compliance-Richtlinien nachgeschärft<br />
und an die neue Rechtslage angepasst.<br />
Ein Schwerpunkt in der Umsetzung der neuen, europaweit geltenden Datenschutzregelungen<br />
lag nicht nur auf der internen Mitarbeiterschulung, sondern auch auf der Bereitstellung von umfassendem<br />
Informationsmaterial und Hilfestellungen insb. für den niedergelassenen Bereich.<br />
Bereits Ende 2017 begonnen, setzte die Ärztekammer die Unterstützung zur zeitgerechten Vorbereitung<br />
für die Zeit ab dem 25. Mai <strong>2018</strong> für die niedergelassene Ärzteschaft <strong>2018</strong> engmaschig<br />
fort: Am 28. Februar <strong>2018</strong> fand die Folgeveranstaltung „Brennpunkt Medizin – Datenschutzgrundverordnung<br />
brandneu“ im Billrothhaus statt.<br />
Mit Unterstützung eines externen Datenschutzexperten wurde im ersten Quartal <strong>2018</strong> an sämtlichen<br />
für die niedergelassene Ärzteschaft für die Umsetzung der DSGVO benötigten Dokumenten<br />
mit Hochdruck gearbeitet. Da in zentralen Punkten bis Ende März <strong>2018</strong> Unklarheit herrschte<br />
und deshalb auch noch gesetzliche Klarstellungen geplant waren, konnten die Dokumente (Muster<br />
Verarbeitungsverzeichnis, Ausfüllhilfen, Einverständniserklärungen etc.) erst Mitte April <strong>2018</strong><br />
kostenlos den Ärzten zur Verfügung gestellt werden. Damit einhergehend wurde bis Ende Mai<br />
<strong>2018</strong> eine Gratis-Hotline installiert, um so den enormen Ansturm an telefonischen und schriftlichen<br />
Anfragen bewältigen zu können. Parallel wurden die Fachgruppen in Sitzungen mit Vorträgen<br />
entsprechen geschult.<br />
Digitalisierung<br />
Nach der schrittweisen Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte<br />
(ELGA) in den Spitälern des Krankenanstaltenverbunds<br />
der Stadt Wien im Dezember 2015 hätte, gemäß ELGA-Gesetz,<br />
die Elektronische Gesundheitsakte im Juli 2016 auch bereits im<br />
niedergelassenen Bereich etabliert sein sollen.<br />
Wie die Ärztekammer schon von Anfang an behauptet hat, ist<br />
dieser Zeitplan niemals real gewesen und die Praxis hat auch gezeigt, dass es noch Jahre dauern<br />
wird, bis ELGA, falls je überhaupt vollständig und für die Ärzteschaft sinnvoll, etabliert ist.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 42
<strong>2018</strong> hat sich wieder in Umfragen bestätigt, dass im Bereich der Spitäler die Spitalsärzte ELGA<br />
kaum nutzen bzw. teilweise nicht einmal wissen, dass es ELGA gibt bzw. wie es benützt werden<br />
kann, weil der Informationsgehalt aktuell für die Patientenbetreuung wenig nützlich ist.<br />
E-MEDIKATION<br />
2017 hat man sich nach jahrelangen Verhandlungen endlich auf die Finanzierung der e-Medikation<br />
geeinigt und im Frühjahr <strong>2018</strong> die entsprechenden Förderrichtlinien abgestimmt. Im niedergelassenen<br />
Bereich hat <strong>2018</strong> die Ausrollung der e-Medikation in einzelnen Bundesländern<br />
begonnen.<br />
Aus Sicht der Wiener Ärztekammer war es ein Erfolg, dass die e-Medikation in Wien als letztes<br />
Bundesland erst 2019 ausgerollt werden wird, weil damit in Wien schon <strong>2018</strong> zahlreiche Erfahrungen<br />
gesammelt werden konnten, wie der Roll-out am besten funktionieren könnte.<br />
Die e-Medikation ist eine Datenbank, in der von Ärzten verordnete bzw. von Apotheken abgegebene<br />
Medikamente und wechselwirkungsrelevante, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel gespeichert<br />
werden sollen. In der persönlichen e-Medikationsliste, in die zukünftig über das ELGA-Portal<br />
Einsicht genommen werden können soll, können Patienten sowohl die verschriebenen und in<br />
der Apotheke bereits abgeholten Medikamente als auch offenen Rezepte einsehen. Nachdem<br />
die zentralen Fragen der Ärzteschaft zu dem Thema (Usability und Finanzierung) geklärt werden<br />
konnten, steht einer Ausrollung 2019 aufgrund der Vorarbeiten <strong>2018</strong> nichts mehr im Wege.<br />
Ergänzt werden müsste dieses Roll-out aus Sicht der Ärzteschaft allerdings mit gesetzlichen Klarstellungen,<br />
um die ELGA-Bürokratie zu vermindern, z.B. im Bereich des situativen Opt-out in der<br />
Arztordination. Hierzu wurden <strong>2018</strong> Vorschläge erarbeitet, die im zuständigen Ministerium auf<br />
Umsetzung warten.<br />
E-BEFUNDE<br />
Gänzlich anders sieht es bei den e-Befunden aus. Die Ärztekammer rät hier niedergelassenen<br />
Ärzten, ELGA hinsichtlich der Befunde keinesfalls zu implementieren. Auch hier gilt: Zuerst muss<br />
die Usability von ELGA inkl. Suchfunktionen hergestellt werden, und dann muss sich die öffentliche<br />
Hand überlegen, wer die Kosten der Implementierung in die Arztsoftware den niedergelassenen<br />
Ärzten finanziert. Von der Klärung all dieser Fragen ist man derzeit aber noch sehr weit<br />
entfernt, sodass eine Umsetzung der e-Befunde im niedergelassenen Bereich auch auf längere<br />
Sicht extrem unwahrscheinlich ist.<br />
Für die Ärzteschaft kommt hinzu, dass e-Befunde, vor allem bei chronisch kranken Menschen,<br />
ohne eine Suchfunktion bzw. einem kurzen „patient summary“, verbunden mit haftungsrechtlichen<br />
Klarstellungen, unakzeptabel ist.<br />
43<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
E-PAKET UND EKOS – ELEKTRONISCHES KOMMUNIKATIONSSERVICE<br />
Im Zuge der Verhandlungen zur Finanzierung der laufenden Kosten zur e-Medikation wurde mit<br />
dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bereits Ende 2017 ein umfassendes<br />
e-Paket abgeschlossen.<br />
Als erster Schritt wird ab 2019 ein Elektronisches Überweisungs- und Zuweisungssystem eingeführt.<br />
Dieses System mit dem Namen eKOS (Elektronisches Kommunikationsservice) ist aber kein<br />
Bewilligungssystem vergleichbar dem Arzneimittelbewilligungssystem (ABS), sondern eben ein<br />
ausschließliches Elektronisches Überweisungs- und Zuweisungssystem.<br />
Den Start macht die Nutzung für Zuweisungen zu CT und MRT, zu nuklearmedizini-schen und<br />
humangenetischen Untersuchungen, zur klinisch-psychologischen Diagnostik sowie zu Knochendichtemessungen.<br />
Später kommen dann auch Zuweisungen für Röntgenuntersuchungen, Röntgentherapien<br />
und Sonografie in das System. Die Bewilligungen müssen die Patienten weiter<br />
selbst einholen.<br />
Auch bei diesem Projekt ist es gelungen, dass sowohl Anschub- als auch Folgekosten komplett<br />
von den Sozialversicherungen übernommen werden – für eKOS stellt der Hauptverband der<br />
österreichischen Sozialversicherungsträger für die flächendeckende Verwendung pauschal EUR<br />
2,1 Mio. zur Verfügung. Die Implementierung soll 2019 abgeschlossen sein. Im Gegenzug dazu<br />
steigt auch der Tarif der Vorsorgeuntersuchung auf EUR 91,- an.<br />
Vorstellen kann man sich eKOS ähnlich dem Boardingpass beim Fliegen: Entweder man erhält<br />
die Überweisung wie bisher ausgedruckt – was am Anfang sicher die überwiegende Form sein<br />
wird –, oder aber der Patient erhält die Überweisung über eine App der Sozialversicherung auf<br />
sein Handy bzw. andere Formen, die erst noch entwickelt werden.<br />
Als weiterer Schritt wurde im Dezember <strong>2018</strong> beschlossen, dass 2021/2022 das e-Rezept in<br />
Österreich eingeführt werden soll. Auch hier ist es gelungen, dass die Finanzierung der Kosten<br />
für die Ärzteschaft gesichert ist.<br />
E-IMPFPASS<br />
Mit der Umsetzung des e-Impfpasses wird einer jahrelangen Forderung der Ärztekammer<br />
nach einem ärztlich sinnvollen ELGA-Projekt endlich „Leben eingehaucht“.<br />
Die Finanzierung der Pilotierung des e-Impfpasses erfolgt gemeinsam vom Bundesministerium<br />
für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, allen neun<br />
Bundesländern und den Sozialversicherungen.<br />
Die ELGA GmbH wurde im Juni <strong>2018</strong> mit der Umsetzung der Pilotierung des e-Impfpasses<br />
beauftragt und begann unmittelbar danach mit den Projektarbeiten. Die Ärztekammer war von<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 44
Beginn an in das Projekt involviert und wird dies auch unter Voraussetzung auf die fortdauernde<br />
Einhaltung diverser Grundbedingungen bleiben. Die wesentlichsten dieser Bedingungen für ein<br />
erfolgreiches Projekt sind die Mitwirkung der Ärzteschaft, die freiwillige Teilnahme von Pilotärzten<br />
und die Abgeltung deren Kosten, eine Ausrollung nur nach Abnahme seitens der Ärztekammer<br />
sowie die Kostenabgeltung bei entstehenden Mehrkosten.<br />
Im Rahmen des Pilotprojekts soll der e-Impfpass zusammen mit den Landessanitätsdirektionen<br />
sowie ausgewählten niedergelassenen Ärzten erprobt werden. Die Pilotphase soll die öffentlichen<br />
Impfstellen sowie ca. 30 ausgewählte Pilotärzte in Niederösterreich, der Steiermark und Wien<br />
umfassen. Mitwirken können nur niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde<br />
und Allgemeinmediziner – also Ärzte, die üblicherweise Kinder impfen –, da das Pilotprojekt vorerst<br />
nur als Zielgruppe Personen zwischen null und sechs Lebensjahren umfasst.<br />
Die Impfdaten werden in einem zentralen österreichischen Impfregister gespeichert. Dies ermöglicht<br />
eine nahezu vollständige und standardisierte Impfdokumentation, die den Papier-Impfpass<br />
zukünftig ersetzen soll. Durch Verknüpfung mit dem nationalen österreichischen Impfplan sollen<br />
personalisierte Impfempfehlungen über den e-Impfpass und damit mehr Service und Komfort<br />
für die Patienten möglich werden.<br />
Es ist geplant, den e-Impfpass im Rahmen des Pilotprojekts zu evaluieren und dann ab 2021<br />
schrittweise in ganz Österreich einzuführen.<br />
DATENSICHERHEIT<br />
Auch <strong>2018</strong> gab es weltweit einige Datenskandale (z.B. Facebook/Cambridge Analytica), sodass<br />
mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass es auch bei ELGA<br />
keine 100 %-ige Datensicherheit geben wird.<br />
Auch wenn sich die ELGA-Verantwortlichen abfeiern lassen, wie viele Tausende Daten doch im<br />
System schon integriert seien, ist ELGA nach wie vor ein Datenfriedhof, da diese Daten niemanden<br />
interessieren und zudem leichter gehackt werden können als bislang. Die Ärztekammer rät<br />
daher allen Patienten, sich von ELGA abzumelden. Ca. 250.000 Österreicher sind diesem Rat bereits<br />
gefolgt. Die Ärztekammer vertritt zudem auch weiterhin die Auffassung, dass man ein Optin<br />
bei ELGA schaffen sollte, d.h. Ärzte und Patienten freiwillig entscheiden, ob sie mitmachen<br />
wollen oder nicht. Gerade die Datenskandale bzw. auch die Tendenzen der Datenschutz-Grundverordnung<br />
(→ Datenschutz-Grundverordnung, Seite 42) zeigen ganz deutlich in die Richtung,<br />
dass man Datenverarbeitung nur mit Zustimmung der Betroffenen durchführen sollte. Warum<br />
das gerade bei höchstsensiblen Gesundheitsdaten anders sein soll, ist aus Sicht der Ärzteschaft<br />
unverständlich.<br />
<strong>2018</strong> hat sich die Ärztekammer auch erfolgreich dagegen gewehrt, dass ELGA-Daten u.a. in<br />
anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke weitergegeben werden dürfen. Zwar wurde<br />
45<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
eine Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes beschlossen, die dies grundsätzlich ermöglichen<br />
würde, die zuständige Gesundheitsministerin, die einer solchen Weitegabe zustimmen<br />
muss, war aber mit der Ärztekammer einer Meinung, dass dies nicht durchgeführt werden soll.<br />
Gesetzesnovellen<br />
ÄRZTEGESETZ<br />
Eine Novelle des Ärztegesetzes hat insb. folgende zwei weitreichende Änderungen gebracht:<br />
Anstellung von Ärzten bei Ärzten:<br />
Nach jahrelangen Forderungen der Ärzteschaft wurde nunmehr die Möglichkeit der Anstellung<br />
von Ärzten bei Ärzten geschaffen und gesetzlich klargestellt, dass eine Anstellung von<br />
Ärzten bei Ärzten jedenfalls rechtlich zulässig ist.<br />
In Einzelordinationen dürfen Ärzte im Umfang eines Vollzeitäquivalents von 40 Wochenstunden,<br />
in Gruppenpraxen (egal, wie viele Gesellschafter) im Umfang von zwei Vollzeitäquivalenten<br />
angestellt werden, wobei ein Vollzeitäquivalent zur Anstellung von höchstens zwei<br />
Ärzten berechtigt. Eine Einzelordination darf also maximal zwei Ärzte im Umfang von 40<br />
Stunden pro Woche, eine Gruppenpraxis maximal vier Ärzte im Umfang von 80 Stunden pro<br />
Woche anstellen. Die Beschränkungen sind erforderlich, um die Abgrenzung zur Rechtsform<br />
der Krankenanstalt sicherzustellen.<br />
Kassenärzte oder Kassengruppenpraxen dürfen jedoch Ärzte nur dann anstellen, wenn es<br />
auch eine entsprechende einzel- oder gesamtvertragliche Regelung mit der zuständigen Krankenkasse<br />
gibt. Verhandlungen zu diesem Thema wurden bereits aufgenommen.<br />
Für die Bezahlung der bei niedergelassenen Ärzten bzw. Gruppenpraxen angestellten Ärzte<br />
soll noch 2019 ein Kollektivvertrag zwischen den beiden Bundeskurien der Österreichischen<br />
Ärztekammer abgeschlossen werden, der aktuell verhandelt wird.<br />
Die Möglichkeit der Anstellung Arzt bei Arzt gilt ausschließlich für zur selbstständigen Berufsausübung<br />
berechtigte Ärzte. Im Rahmen der Ausbildung besteht unabhängig von der<br />
neu geschaffenen Anstellung Arzt bei Arzt weiterhin die Möglichkeit, gesamt zwölf Monate<br />
der Ausbildung in der Lehrpraxis eines niedergelassenen Arztes im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses<br />
zu absolvieren.<br />
Notarztausbildung:<br />
Das Ausbildungssystem der Notärzte wird ebenfalls Neuerungen unterzogen. Das vorliegende<br />
Konzept sieht eine Erweiterung des bisherigen notärztlichen Lehrgangs von 60 auf 80 Einheiten,<br />
einen definierten notärztlichen klinischen Kompetenzerwerb im Rahmen einer zumindest<br />
dreijährigen selbstständigen und unselbstständigen Berufsausübung, die Teilnahme<br />
an zumindest 20 dokumentierten notärztlichen Einsätzen sowie die Absolvierung einer theoretischen<br />
und praktischen Abschlussprüfung vor. Neu soll auch sein, dass Turnusärzte ohne<br />
Anleitung und Aufsicht Einsätze im Rahmen krankenanstaltenangebundener organisierter<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
46
Notarztdienste absolvieren können, wenn die obenstehenden Ausbildungsnachweise erfüllt<br />
sind und eine individuelle Freigabe durch den Leiter der Organisationseinheit, an die der<br />
organisierte Notarztdienst angebunden ist, vorliegt.<br />
Darüber hinaus wird im Ärztegesetz erstmals klargestellt, wie symptomatische Therapien in der<br />
Palliativmedizin ihre Zulässigkeit finden. So soll es bei Sterbenden insb. auch zulässig sein, im<br />
Rahmen palliativmedizinischer Indikationen Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung<br />
schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts<br />
vitaler Lebensfunktionen überwiegt.<br />
Die geplante Neueinführung der Berufsbezeichnung „Primararzt bzw. Primarius in Ruhe“ wurde<br />
in der Letztversion des Gesetzes doch nicht übernommen. Somit können Personen die Berufsbezeichnung<br />
„Primararzt bzw. Primarius in Ruhe“ nach Beendigung der primarärztlichen Tätigkeit<br />
weiterhin nicht führen.<br />
Alle Änderungen werden 2019 wirksam.<br />
ERWACHSENENSCHUTZGESETZ<br />
Am 1. Juli <strong>2018</strong> ist das 2. Erwachsenenschutzgesetz in Kraft getreten. Primäres Ziel der Novelle<br />
ist die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit<br />
oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.<br />
Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, sollen –<br />
soweit das möglich ist – selbst über ihre rechtlichen Beziehungen bestimmen.<br />
Zur Erreichung dieses Ziels wurden die bisherigen Vertretungsmodelle und Alternativen zur Sachwalterschaft<br />
ausgebaut, wodurch eine Stärkung der Autonomie im Rechtsverkehr und in persönlichen<br />
Angelegenheiten erreicht werden soll. Die betroffenen Menschen werden in den oft<br />
nicht einfachen Entscheidungsprozessen stärker als bisher begleitet und unterstützt. Die gerichtliche<br />
Rechtsfürsorge wird auf ihren Kern, nämlich die Vertretung von Menschen in rechtlichen<br />
Belangen, zurückgeführt.<br />
Das Gesetz hat Auswirkungen auf den gesamten ärztlichen Bereich, da z.B. die Unterscheidung<br />
zwischen „einfachen“ und „schwerwiegenden“ medizinischen Behandlungen wegfällt. Neu ist<br />
auch, dass ein Patient, dessen Entscheidungsfähigkeit fraglich ist, zukünftig nachweislich dabei<br />
unterstützt werden muss, sich ein eigenes Urteil über eine medizinische Behandlung zu bilden,<br />
bevor auf eine Stellvertretung zurückgegriffen wird. Der behandelnde Arzt hat dazu Angehörige,<br />
Vertrauenspersonen oder Fachleute im Umgang mit Menschen in solchen schwierigen Lebenslagen<br />
hinzuzuziehen, damit sie dem Patienten helfen (sofern er damit einverstanden ist). Nur<br />
wenn es nicht gelingt, einem Patienten mit fragwürdiger Entscheidungsfähigkeit zur Selbstbestimmung<br />
zu verhelfen, oder wenn der Patient klar nicht entscheidungsfähig ist, kommen die<br />
Stellvertretungsinstrumente zum Einsatz. Der Wille der vertretenen Person ist aber auch im Fall<br />
einer Vertretung stets zu beachten.<br />
47<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Die Ärztekammer hat anlässlich des Inkrafttretens des Erwachsenenschutzgesetzes mehrere<br />
Informationsveranstaltungen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen,<br />
Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) organisiert, bei denen auch das vom BMVRDJ gemeinsam<br />
mit den Bundesländern und den wichtigsten Krankenanstaltenträgern erarbeitete Konsenspapier<br />
vorgestellt und erläutert wurde.<br />
SOZIALVERSICHERUNGSREFORM<br />
Die am 13. Dezember <strong>2018</strong> im Parlament<br />
beschlossene Sozialversicherungsreform mit<br />
der Zusammenlegung der Krankenkassen<br />
war das große Politthema <strong>2018</strong>. Dabei werden<br />
die neun Landesgebietskrankenkassen<br />
zu einer Österreichischen Gesundheitskasse<br />
(ÖGK), die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />
Wirtschaft mit der Sozialversicherungsanstalt<br />
der Bauern und die Versicherungsanstalt<br />
öffentlich Bediensteter mit der<br />
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und<br />
Bergbau zusammengelegt. Die Krankenfürsorgeanstalt<br />
der Stadt Wien bleibt bestehen.<br />
Die Ärzteschaft war in die Gespräche um<br />
diese Reform immer am Rande eingebunden,<br />
wobei die zentrale Botschaft der Ärztekammer<br />
war, dass auch weiterhin regionale<br />
Möglichkeiten mit regionalen Partnern erhalten<br />
bleiben müssen, da die Versorgung einer<br />
Großstadt mit Kassenärzten natürlich anders<br />
funktioniert als in ruralen Regionen. Weiters<br />
war es Ziel der Ärztekammer, unbedingt<br />
auch den Gesamtvertrag im neuen System<br />
zu erhalten, weil gerade bei der neuen<br />
„Megakrankenkasse“ ÖGK das kollektive<br />
Verhandeln der Ärzteschaft im Wege der Ärztekammer von besonderer Bedeutung ist. Auch<br />
der Wahlarztbereich sollte weiter ins neue System übergeleitet werden.<br />
Dies gelang dann auch: In der Umsetzung durch die Regierung konnte der Gesamtvertrag<br />
erhalten werden, ebenso wie regionale Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. regionale Honorarvereinbarungen,<br />
regionale Stellenpläne und regionale Projekte im Rahmen der Zielsteuerung<br />
Gesundheit (z.B. die Ärztefunkdienstprojekte). Auch der Wahlarztkostenrückersatz wurde im<br />
Ergebnis unverändert in die neue Organisationsform der Sozialversicherungen übergeführt.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 48
Ab 1. April 2019 werden die Landesgebietskrankenkassen von einem Überleitungsausschuss gesteuert,<br />
ab 1. Jänner 2020 gibt es dann nur mehr die ÖGK.<br />
Die ÖGK soll mit der Österreichischen Ärztekammer einen Gesamtvertrag abschließen. Derzeit<br />
ist nicht abzusehen, wie lange die Vertragsverhandlungen dazu dauern werden. Jedenfalls<br />
bleiben aufgrund der Übergangsbestimmungen die bisherigen Verträge sowohl zwischen der<br />
Ärztekammer und der Wiener Gebietskrankenkasse inkl. der vereinbarten Honorarerhöhungen<br />
bis Ende 2020, als auch die Verträge der einzelnen Vertragsärzte/Vertragsgruppenpraxen, weiter<br />
unverändert in Geltung (→ Kassenverhandlungen, Seite 56). Auch der Wahlarztkostenrückersatz<br />
läuft unverändert weiter.<br />
Alles in allem war die Sozialversicherungsreform keine Gesundheitsreform, sondern eine ausschließliche<br />
Organisationsreform, die für die Ärzteschaft nur insofern Bedeutung hat, als sich die<br />
Partner massiv verändern werden. Ob die Reform erfolgreich sein wird und welche konkreten<br />
Auswirkungen sie auf die Vertragsärzte bzw. die gesamte ambulante Versorgung haben wird,<br />
wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen.<br />
49<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Standespolitik<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
50
Diplomverleihung 52<br />
#draufgschaut – Gesundheitspolitik 52<br />
unterm Mikroskop<br />
Kassenplanstellen 54<br />
Kassenverhandlungen 56<br />
Studien 69<br />
Umfrage Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz 70<br />
Veranstaltungen 74<br />
Verhandlungen mit Dienstgebern 76<br />
Kollektivvertrag für Angestellte in Ordinationen 60<br />
Primary Health Care 61<br />
Privatkrankenversicherungen 63<br />
Regionaler Strukturplan Wien 68<br />
51<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Diplomverleihungen<br />
Am 27. Juni bzw. 7. November <strong>2018</strong> haben 46 Ärzte ihr Diplom zur bestandenen Prüfung zum<br />
Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Facharzt in der Ärztekammer überreicht bekommen (→ Arzt-<br />
prüfung, Seite 80).<br />
Die Veranstaltung soll den jungen Kollegen die Möglichkeit geben, in festlichem Rahmen mit<br />
ihren Familien und Freunden die bestandene Arztprüfung zu feiern.<br />
#draufgschaut – Gesundheitspolitik unterm Mikroskop<br />
In fünf Interviewrunden des Formats<br />
„#draufgschaut – Gesundheitspolitik<br />
unterm Mikroskop“ hat der Obmann<br />
der Kurie angestellte Ärzte,<br />
Wolfgang Weismüller, mit Politikern<br />
über die Entlastung der Spitalsambulanzen,<br />
die Finanzierung des<br />
Spitalssystems sowie über das<br />
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz<br />
gesprochen:<br />
Pamela Rendi-Wagner,<br />
Dagmar Belakowitsch,<br />
Gerald Loacker,<br />
Peter Kolba und Josef Smolle<br />
(v. o. n. u.)<br />
Die Nationalratswahl im Herbst 2017 hat einige Neuerungen gebracht. So folgte der SPÖ-ÖVP-<br />
Regierung eine ÖVP-FPÖ-Regierung, in der Opposition konnte man nun die SPÖ, die NEOS und<br />
die Liste PILZ finden.<br />
Neue Machtverhältnisse bedeuten zumeist neue Politikausrichtungen – auch hinsichtlich der Gesundheitspolitik.<br />
Dies hat die Ärztekammer zum Anlass genommen, um das neue Regierungsprogramm<br />
genauer unter die Lupe zu nehmen und die Gesundheitssprecher der österreichischen<br />
Parlamentsparteien zu Themen, die Spitalsärzte betreffen, zu befragen. Seitens der Regierung<br />
waren Nationalratsabgeordneter Josef Smolle (ÖVP) und die Gesundheitssprecherin der FPÖ und<br />
Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch eingeladen, von der Opposition kamen die Abgeordneten<br />
und Gesundheitssprecher Pamela Rendi-Wagner (SPÖ), Gerald Loacker (NEOS) und<br />
Peter Kolba (Liste PILZ).<br />
Für die Ärztekammer hat die Entlastung der Spitalsambulanzen<br />
oberste Priorität. In den Gesprächen mit den Abgeordneten<br />
zeigte sich, dass diese grundsätzlich dieselbe<br />
Auffassung haben – die Lösungsvorschläge waren allerdings<br />
sehr unterschiedlich. Für Rendi-Wagner z.B. „muss<br />
das Thema ganz oben auf der politischen Gesundheitsagenda<br />
stehen“. Für sie braucht es ein „wohnortnahes<br />
Alternativversorgungsangebot und ein gestärktes Hausarztsystem“,<br />
und sie sei „sehr froh“, dass es der letzten<br />
Regierung gelungen sei, das Primärversorgungsgesetz<br />
(→ Primary Health Care, Seite 61) zu beschließen, das<br />
gleichsam die rechtliche Basis sei, damit man hier auch in der Zukunft mehr Hausärzte in regionalen<br />
Gesundheitszentren zur Verfügung habe, um die Spitalsambulanzen effizienter zu entlasten.<br />
Seitens der Regierungsparteien fordert Belakowitsch „eine Stärkung des niedergelassenen<br />
Bereichs und wahrscheinlich auch eine Aufstockung der Planstellen“. Für die ÖVP sind „die Reform<br />
der Ausbildungsordnung sowie die Implementierung der Lehrpraxis für den hausärztlichen<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
52
Bereich wichtig“. Als weitere Maßnahmen sieht Smolle<br />
auch „Primärversorgungszentren, vorgeschaltete Ordinationen<br />
bei den Notaufnahmen und die Gesundheitsberatung<br />
per Telefon“ als Schritte in die richtige Richtung. Für<br />
die NEOS und Loacker sieht die Gesundheitsreform zwar<br />
vor, „dass der niedergelassene Bereich gestärkt und damit<br />
der Spitalsbereich entlastet wird“, aber das würde man in<br />
dieser Form „derzeit nicht erleben“. Die Liste PILZ und<br />
Kolba verwiesen darauf, „dass wenn man den weltweit<br />
sehr guten Standard halten will, dann braucht es mehr<br />
Geld im Gesundheitssystem“. Aus Kolbas Sicht spricht<br />
„nichts gegen Primärversorgungszentren“, aber damit<br />
werde man „die Spitalsambulanzen nicht wirklich entlasten<br />
können“.<br />
Ebenfalls einig waren sich die Politikvertreter beim Thema<br />
Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Position der<br />
Ärztekammer: Finanzierung aus einer Hand, vor allem<br />
damit es für die Gebietskrankenkassen nicht günstiger ist,<br />
wenn die Patienten in die Spitalsambulanzen gehen, weil<br />
dort – wie man anhand der Wiener Zahlen sieht – die<br />
Gebietskrankenkasse nur 12 % Deckungsbeitrag zahlt. Für<br />
Smolle geht es hier darum, beide Geldgeber – Spitalserhalter<br />
auf der einen Seite, Sozialversicherungen auf der anderen<br />
Seite – davon zu überzeugen, dass es für beide<br />
gemeinsam grundsätzlich günstiger sei. Die Vorstellung<br />
von einer „ehrlichen Finanzierung der Spitalsambulanzen<br />
seitens der Gebietskrankenkassen“ beantwortet er daher<br />
auch mit einem „Ja“. Belakowitsch von der zweiten Regierungspartei<br />
FPÖ sieht als ersten Schritt, dass „bis zum<br />
Ende der Legislaturperiode die Gebietskrankenkassen zumindest<br />
einmal eine Leistungszusammenlegung“ bewerkstelligten<br />
(→ Sozialversicherungsreform, Seite 48).<br />
Rendi-Wagner wiederum spricht von einem „wehen Punkt<br />
in der Gesundheitspolitik“, befindet jedoch, dass man<br />
„durch die Bundeszielsteuerung im Rahmen der Gesundheitsreform<br />
ein gutes Konstrukt“ gefunden habe, „wo die<br />
drei ‚Player‘, nämlich die Sozialversicherungen, die Bundesländer,<br />
die für die Spitäler zuständig sind, sowie das Ministerium<br />
gute Zusammenarbeitsformen haben und<br />
gemeinsam planen und steuern können“. Sie ergänzt jedoch,<br />
dass das „natürlich gut koordiniert sein muss“.<br />
53<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Dafür sei „die Gesundheitsministerin verantwortlich“. Für Loacker ist klar, dass die Finanzierung<br />
aus einer Hand „von allen befürwortet wird, die sich mit diesem System auseinandergesetzt<br />
haben – auch von den NEOS“. Und Kolba meint, „dass man Parallelitäten vermeiden muss, die<br />
dann vielleicht Geld fressen, das man besser woanders einsetzen könnte“.<br />
Thema Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG): Allein in Wien fehlen ca. 375 Ärzte aufgrund<br />
der Tatsache, dass man nun weniger Stunden arbeiten darf. 120 Ärzte fehlen, um die sogenannten<br />
„Gratisüberstunden“ abzufedern (→ Umfrage Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz,<br />
Seite 70). Im Regierungsprogramm steht, dass an eine Adaptierung des KA-AZG gedacht sei. Für<br />
die Liste PILZ ist hier „Skepsis“ angebracht. Diese „unbestimmten Begriffe“ im Regierungsprogramm<br />
würden laut Kolba „möglicherweise einige Überraschungen bergen“: „Wenn ich von<br />
den Ärzten, die vorhanden sind, die Arbeitszeiten verkürze, dann muss ich mehr Ärzte dem System<br />
zuführen, damit die gleiche Leistung erbracht werden kann.“ Loacker würde sich die „Adaptierung<br />
ansehen, wenn sie auf dem Tisch liegt“. Ziel müsse es sein, „dass die Ärzte mit der heute<br />
vorgesehenen Arbeitszeit durchkommen, und wenn wir nicht ausreichend Ärzte haben, um das<br />
abzudecken, dann müssen wir daran arbeiten“. Für die ehemalige Gesundheitsministerin Rendi-<br />
Wagner muss beim Thema Arbeitszeit einerseits „die Versorgungsqualität weiter sichergestellt<br />
sein“, die „Ausbildung der Ärzte andererseits darf aber auch nicht darunter leiden“. Eine standortabhängige<br />
Evaluierung sei notwendig. Wo „Nachschärfungen“ anstünden, seien, die Träger<br />
zur Verantwortung zu ziehen. Für Belakowitsch ist es auch notwendig, Ärzte von nicht ärztlichen<br />
Leistungen zu befreien: „Wir bilden um teures Geld hochqualifiziertes ärztliches Personal aus<br />
und lassen es dann in Wahrheit Schreibarbeiten machen. Das ist ein Weg, den eigentlich niemand<br />
verstehen kann.“ Die ÖVP sieht das ähnlich: „Was man sicher tun wird müssen, ist, sich den<br />
ärztlichen Arbeitsalltag, und überhaupt die gesamte Arbeitskultur in den Spitälern, genauer<br />
anzuschauen“, so Smolle. Er glaubt, „dass man nicht einfach weitermachen kann, wie das in<br />
den früheren Jahrzehnten der Fall war“. In erster Linie gehe es darum, „die verbliebene ärztliche<br />
Arbeitszeit in den Spitälern der eigentlichen ärztlichen Arbeit widmen zu können und Ärzte –<br />
Stichwort ‚Entbürokratisierung‘ – von so mancher nicht ärztlichen Tätigkeit zu entlasten.“<br />
Kassenplanstellen<br />
<strong>2018</strong> wurden in vier Sitzungen des Niederlassungsausschusses sowie in sechs Sitzungen des Invertragnahmeausschusses<br />
Ausschreibungen von Kassenplanstellen und Ordinationsnachbesetzungen<br />
mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) beschlossen.<br />
Zwischen Jänner und Dezember <strong>2018</strong> gelangten 69 Kassenplanstellen von Allgemeinmedizinern<br />
zur Ausschreibung, wobei sich hierunter acht Kassenplanstellen befanden, die ein zweites oder<br />
drittes Mal zur Ausschreibung gelangten. Acht Kassenplanstellen wurden neu ausgeschrieben.<br />
Drei der ausgeschriebenen Kassenplanstellen betrafen eine Gruppenpraxisneugründung, eine<br />
davon wurde als Gruppenpraxiserweiterung und zwei Stellen wurden dreimal als originäre<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
54
17 Allgemeinmedizin<br />
3 Kinder- und<br />
Jugendheilkunde<br />
2 Medizinische und<br />
chemische Labordiagnostik<br />
6 Augenheilkunde<br />
und Optometrie<br />
1 Kinder- und<br />
Jugendpsychiatrie<br />
4 Pathologie<br />
5 Chirurgie<br />
0 Neurologie<br />
21 Radiologie<br />
3 Haut- und<br />
Geschlechtskrankheiten<br />
10 Frauenheilkunde<br />
und Geburtshilfe<br />
12 Orthopädie und<br />
orthopädische Chirurgie<br />
0 Psychiatrie<br />
Anzahl der Gruppenpraxen pro<br />
Fachrichtung und<br />
Gesellschaftsform<br />
(Stand: 31. Dezember <strong>2018</strong>)<br />
VR 91: Bezirke 1. – 11., 20.<br />
VR 92: Bezirke 12. – 19., 23.<br />
VR 93: Bezirke 21., 22.<br />
OG<br />
GmbH<br />
4 Hals-, Nasen- und<br />
Ohrenheilkunde<br />
3 Lungenkrankheiten<br />
21 Innere Medizin<br />
1 Urologie<br />
Gruppenpraxis ausgeschrieben. Fünf Stellen wurden im Rahmen eines Gesellschafterwechsels<br />
ausgeschrieben. In Summe wurde damit <strong>2018</strong> um eine Kassenplanstelle weniger als 2017 ausgeschrieben.<br />
Im Bereich der Fachärzte gab es <strong>2018</strong> 110 Ausschreibungen, davon 48 als Gruppenpraxen,<br />
wovon 19 Ausschreibungen eine Gruppenpraxisneugründung, elf Ausschreibungen eine Gruppenpraxiserweiterung<br />
und 18 Ausschreibungen einen Gesellschafterwechsel betrafen. Die restlichen<br />
62 Ausschreibungen betrafen Einzelordinationen. Generell wurden damit bei den<br />
55 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Fachärzten <strong>2018</strong> im Vergleich zum Jahr davor 38 Kassenplanstellen mehr ausgeschrieben. Dies<br />
liegt der Ursache zugrunde, dass die gesetzliche Altersgrenze mit Ende <strong>2018</strong> schlagend wurde<br />
und daher sehr viele Fachärzte dazu gezwungen waren, ihre Kassenverträge zurückzulegen.<br />
Die Allgemeinmedizin sowie die Fächer Kinder- und Jugendheilkunde und Gynäkologie und Geburtshilfe<br />
wurden im Laufe des Jahres aufgrund des geringen Interesses für Kassenplanstellenübernahmen<br />
und dem daraus einher-gehenden Versorgungsmangel zu Mangelfächern deklariert<br />
und aus diesem Grund für einen gewissen Zeitraum von der Altersgrenze ausgenommen.<br />
Bei all diesen Ausschreibungen wurden 424 Bewerbungen bearbeitet und aufbereitet sowie Ärzte<br />
im Zuge der Vertragsübergabe beraten und begleitet. In besonders schwierigen Situationen übernahm<br />
die Ärztekammer die Position des Mediators und konnte damit zu zufriedenstellenden<br />
Übergaben von Ordinationen wesentlich beitragen.<br />
Weiterhin setzt sich der Trend fort, dass oftmals nur zwei, eine oder sogar gar keine Bewerbung<br />
pro ausgeschriebener Kassenplanstelle einlangen. Generell ist damit weiterhin ein Sinken der<br />
Bewerberanzahl im Bereich der Kassenplanstellen zu verzeichnen, sowohl bei Bewerbungen für<br />
Allgemeinmedizin als auch im Hinblick auf die Bewerbungen bei manchen Fachrichtungen, wie<br />
z.B. der Kinder- und Jugendheilkunde, wo dramatischerweise bei zwölf Ausschreibungen keine<br />
einzige Bewerbung eingegangen ist. Auch bei der Gynäkologie und Geburtshilfe konnte ein<br />
mehr und mehr ausbleibendes Interesse beobachtet werden. Ein Grund hierfür könnten die über<br />
die Jahre unattraktiv gewordenen Honorierungssysteme sein, die den geänderten Anforderungen<br />
in den Ordinationen nicht mehr gerecht werden. Mit dem aktuellen außerordentlichen Vertragsabschluss<br />
der WGKK ist ein erstes Entgegenwirken in die Wege geleitet worden. Auch die veränderten<br />
Auflagen hinsichtlich der Barrierefreiheit (→ BIZEPS, Seite 117), die ein Übernehmen<br />
des alten Ordinationsstandorts schwierig gestalten, sind eine zu meisternde Hürde bei der Übernahme<br />
einer Kassenplanstelle.<br />
Der Trend zur Gründung von Gruppenpraxen ist dennoch weiterhin im Steigen. Mit Stichtag<br />
31. Dezember <strong>2018</strong> gab es in Wien bereits 113 Gruppenpraxen im Kassenbereich, wovon 98 in<br />
der Rechtsform einer OG und 15 in der Rechtsform einer GmbH gegründet wurden. In Summe<br />
sind derzeit bereits 286 Ärzte als Gesellschafter in kassenärztlichen Gruppenpraxen tätig, das<br />
entspricht ca. 18 % aller Kassenärzte. Im Bereich der klinischen Fächer gab es mit Stichtag<br />
31. Dezember <strong>2018</strong> 86 Gruppenpraxen mit 195 Gesellschaftern. Bei den technischen Fächern<br />
waren es mit Stichtag 31. Dezember <strong>2018</strong> 27 Gruppenpraxen mit 91 Gesellschaftern.<br />
Kassenverhandlungen<br />
WIENER GEBIETSKRANKENKASSE<br />
Die Ergebnisse der Verhandlungen mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) und der Stadt<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
56
Wien über die Kassentarifabschlüsse für <strong>2018</strong> bis 2020 sind ein voller Erfolg für die niedergelassenen<br />
Wiener Ärzte.<br />
Der Anstieg bis zu diesem Gipfelerfolg war schwierig und dauerte sechs Monate. Letztendlich<br />
haben sich die Strapazen von mehr als 60 Verhandlungsetappen mit der WGKK und der Stadt<br />
Wien im Winter und Frühling <strong>2018</strong> aber gelohnt und es konnte ein historisches Ergebnis erzielt<br />
werden. Historisch ist der Tarifabschluss schon deshalb, weil es erstmals gelungen ist, zwischen<br />
allen drei beteiligten Verhandlungspartnern – der Ärztekammer, der WGKK und der Stadt Wien<br />
– eine Einigung zu treffen, mit der alle zufrieden waren und die für den Gesundheitsstandort<br />
Wien ein Schritt in die richtige Richtung ist. Vor allem die vereinbarten Maßnahmen für die Mangelfächer<br />
Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde sind von essenzieller Bedeutung.<br />
Bürokratische Entlastung und finanzielle Aufwertung zur Attraktivierung des Hausarztberufs<br />
sowie zur Stärkung der Primärversorgung waren die wichtigsten Ziele im Rahmen der Verhandlungen.<br />
Diese Ergebnisse werden den niedergelassenen Bereich in Wien wieder attraktiver machen,<br />
die wohnortnahe Versorgung verbessern, Spitalsambulanzen entlasten sowie eine<br />
zumindest dreijährige Planungssicherheit für alle niedergelassenen Ärzte bieten.<br />
Eine langjährige Forderung der WGKK, verpflichtend längere Öffnungszeiten für Allgemeinmedizinordinationen<br />
vertraglich vorzugeben, konnte bei den Verhandlungen von einer Verpflichtung<br />
in eine Freiwilligkeit umgewandelt werden – und dies sogar inkl. einer Bonuszahlung. Dies gilt<br />
für Ordinationen und Gruppenpraxen in der Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde,<br />
die überdurchschnittlich versorgungswirksam sind und freiwillig zumindest 25 Stunden<br />
pro Wochen offenhalten. Der Bonus bewegt sich je nach Fach und Ordinationsgröße zwischen<br />
EUR 3,- und EUR 6,50 Zuzahlung pro Schein.<br />
Die wichtigsten Ergebnisse der Verhandlungen sind die besonders herausstechenden Erhöhungen<br />
der Honorare für Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde von je 10 % pro Jahr von<br />
<strong>2018</strong> bis 2020. Diese beiden Fächer waren in der Vergangenheit gegenüber anderen Fächern<br />
finanziell schlechtergestellt.<br />
Generell liegt die Tariferhöhung für alle Fachgruppen über der prognostizierten Inflationsrate für<br />
die kommenden drei Jahre. Besonders erfreulich ist auch der Umstand, dass sich die Stadt Wien<br />
bereit erklärt hat, einen personenbezogenen Standortförderungsbetrag von EUR 44.000,- für<br />
die Vertragsordinationsgründung in den Fächern Kinder- und Jugendheilkunde für ganz Wien<br />
sowie Allgemeinmedizin in Wien 10. auszuzahlen. Fördermodelle gab es in der Vergangenheit<br />
in Österreich bereits – etwa die Unterstützung durch Gemeinden bei der Wohnungssuche, bei<br />
Anschaffungskosten für das Ordinationsinventar oder auch bei der Jobsuche für den Lebenspartner.<br />
Letztendlich werden zukünftig aufgrund des schon bestehenden Ärztemangels vermehrt<br />
solche Modelle angeboten werden müssen, um in Regionen oder Bezirken, in denen Ordinationen<br />
schwerer nachbesetzt werden können, die Primärversorgung durch niedergelassene Allgemeinmediziner<br />
und Fachärzte aufrechtzuerhalten.<br />
57<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Erstmals dürfen nach diesem Abschluss Allgemeinmediziner und Fachärzte für Kinder- und<br />
Jugendheilkunde in der Ordination parallel arbeiten – auch dieses Ergebnis bei dieser von der<br />
Kollegenschaft lange gestellten Forderung ist ein voller Erfolg. Weiters gibt es zukünftig die<br />
Möglichkeit, in der Ordination parallel mit einem Vertreter zu arbeiten, ohne eine Gruppenpraxis<br />
gründen zu müssen. Das bisherige Jobsharing-A-Modell war dafür nicht wirklich geeignet<br />
– aber auch dieses wurde weiterentwickelt: So wird die Vertretung des Jobsharing-Partners zukünftig<br />
ermöglicht, der Jobsharing-Partner kann auch eine Wahlarztordination an einem anderen<br />
Standort betreiben und die Notwendigkeit der gemeinsamen Zeichnungsberechtigung am Konto<br />
entfällt. Darüber hinaus wurde ein neues Jobsharing-B-Modell geschaffen, das noch wesentlich<br />
umfangreichere Vereinfachungen bringt und durchaus auch als Ordinationsübergabemodell Verwendung<br />
finden kann. Dabei ist ein quartalsmäßiger Wechsel des Jobsharing-Partners möglich,<br />
Vertragsabschlüsse werden unbürokratisch und schnell verwaltet, der Honorarsummenmesspunkt<br />
liegt wesentlich höher als bei Modell A und die Degressionsstufen setzen erst später und<br />
in geringerer Höhe ein.<br />
Nach vielen Jahren ist auch beim Thema Vertretungsregelung endlich ein Durchbruch gelungen:<br />
Vertretungen – auch regelmäßige oder tageweise – sind ab 1. Juli 2019 bis zu einem Ausmaß<br />
von 100 Tagen bzw. 80 Tagen bei vier Wochenordinationstagen je Kalenderjahr ohne<br />
Angabe von Gründen zulässig. Werden 100 Vertretungstage im Kalenderjahr überschritten, so<br />
bedarf eine weitere Vertretung zwar einer Genehmigung von Ärztekammer und WGKK, die auf<br />
begründetem Antrag aber auch erteilt wird.<br />
In diesem Zusammenhang wurde auch erreicht, dass im Bereich der Gruppenpraxen Verbesserungen<br />
erzielt werden konnten. So wird endlich der Passus des Gesamtvertrags gestrichen, in<br />
dem eine „tunlichst gegenseitigen Vertretung“ der Gruppenpraxispartner vorgesehen war.<br />
Außerdem wird die Handhabung der bisher strikten Ordinationszeitenregelung liberalisiert. So<br />
kann man zukünftig für insgesamt zwei Monate im Jahr die Wochenordinationszeiten um bis<br />
zu fünf Stunden reduzieren. Im Gegenzug müssen die Wochenordinationszeiten in zwei anderen<br />
Monaten im Jahr um diese fünf Stunden erweitert werden. Diese Möglichkeit der saisonalen<br />
Anpassung der Öffnungszeiten war eine wichtige Forderung der Ärztekammer. In Urlaubszeiten<br />
kann darüber hinaus für maximal vier Wochen auf die Ordinationszeit einer Einzelordination<br />
reduziert werden.<br />
Das Klima mit den Verhandlungspartnern WGKK und Stadt Wien war in Summe überraschend<br />
gut. Vor allem WGKK-Obfrau Ingrid Reischl zeigte sich sehr kooperativ. Ohne ein gegenseitiges<br />
Entgegenkommen wäre dieser Abschluss unrealistisch gewesen. Die Ärztevertreter traten<br />
geschlossen auf, denn es war klar, dass nur gemeinsam Positives für alle erreicht werden konnte.<br />
Dieser vielversprechende Tarifabschluss mit der WGKK zeigt, wie wichtig es ist, dass auch<br />
zukünftig die Verhandlungshoheit in den Ländern bleibt, womit auf die jeweiligen regionalen<br />
Bedürfnisse entsprechend eingegangen werden kann. In Wien wurde erreicht, durch die<br />
gemeinsame Übereinstimmung mit der WGKK und der Stadt Wien sowie den gesetzten Maß-<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
58
nahmen wichtige Schritte zu setzen, um den bereits bestehenden Ärztemangel, vor allem in den<br />
Fächern Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde, aktiv zu bekämpfen.<br />
Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Dieses zu schützen, dafür hat sich jeder Arzt mit Beginn<br />
seines Medizinstudiums entschieden. Daher hat sich jede Minute in den oft bis spät in die Nacht<br />
andauernden Verhandlungssitzungen gelohnt. Das zufriedenstellende Ergebnis ist ein wichtiger<br />
Baustein dafür, dass die hervorragende Gesundheitsversorgung in Wien auch kommenden Generationen<br />
erhalten bleibt. Auf Basis des guten Einvernehmens unter den Verhandlungsteams<br />
kann man zuversichtlich sein, dass zukünftig auch nötige weitere Schritte folgen werden.<br />
Hier die zehn wichtigsten Ergebnisse der Tarifverhandlungen für <strong>2018</strong> bis 2020:<br />
Erhöhung der Tarife für alle Fachgruppen jeweils über der für <strong>2018</strong>, 2019 und 2020 prognostizierten<br />
Inflationsrate<br />
Erhöhung der Tarife um je 10 % für die Fachgruppen Allgemeinmedizin und Kinder- und<br />
Jugendheilkunde pro Jahr; das ergibt eine Erhöhung von mehr als 30 % für <strong>2018</strong> bis 2020<br />
„Startbonus“ von EUR 44.000,- von der Stadt Wien bei Ordinationsgründung in den Fächern<br />
Allgemeinmedizin (Wien 10.) und Kinder- und Jugendheilkunde (ganz Wien)<br />
Bonuszahlungen für Ordinationen sowie Gruppenpraxen in den Fächern Allgemeinmedizin<br />
und Kinder- und Jugendheilkunde, die überdurchschnittlich versorgungswirksam und freiwillig<br />
zumindest 25 Stunden pro Woche geöffnet sind<br />
Aufnahme des gynäkologischen Ultraschalls ab 1. Juli 2019 in die Sachleistungsversorgung<br />
ohne Deckelung oder Degression<br />
Aufnahme der OCT-Untersuchung ab 2020 in die Sachleistungsversorgung ohne Deckelung<br />
oder Degression<br />
Erhöhung der Tarife um fast 50 % auf endoskopische Leistungen von Fachärzten für Chirurgie<br />
sowie Innere Medizin und Ausschluss von Zuzahlungen von Patienten durch Einführung<br />
einer Sedierungsposition<br />
Einmalzahlungen von jeweils ca. EUR 7.000 für Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag (im<br />
vierten Quartal <strong>2018</strong>) und Fachärzte (im ersten Quartal 2019)<br />
Start eines Pilotprojekts für Telemedizin in Wien ab 1. Juli 2019 in den Fachgruppen Allgemeinmedizin,<br />
Kinder- und Jugendheilkunde sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />
Liberalisierung des Jobsharing-Modells, der Regelungen für Ordinationszeiten und der<br />
Bestimmungen für Vertretungen in Gruppenpraxen; Vertretungen (regelmäßig oder tageweise)<br />
ab 1. Juli 2019 bis zu einem Ausmaß von 100 Tagen, bzw. 80 Tagen bei vier Wochenordinationstagen,<br />
pro Kalenderjahr sind ohne Angabe von Gründen zulässig<br />
KLEINE KASSEN<br />
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA):<br />
Die letzte Erhöhung innerhalb des langfristigen Abschlusses von 2016 trat mit 1. Jänner <strong>2018</strong><br />
in Kraft und bedeutete eine Gesamthöhung sämtlicher Honorarpositionen um ca. 1,6 %.<br />
59<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA):<br />
Bereits 2015 ist es der Bundeskurie niedergelassene Ärzte erfreulicherweise gelungen, eine<br />
langfristige Honorarvereinbarung abzuschließen, die am 1. März 2016 in Kraft getreten ist.<br />
Insgesamt konnte dabei eine Honorarerhöhung von insgesamt ca. 11 % für 2016, 2017 und<br />
<strong>2018</strong> erzielt werden. Mit 1. Jänner <strong>2018</strong> trat die letzte Honorarerhöhungen mit 2 % auf<br />
Grundleistungen, allgemeine Sonderleistungen und Koordinierungsgespräche, 1,9 % auf<br />
Sonografien und 1 % auf EKG, physikalische Behandlungen und Radiologie in Kraft. Auch<br />
einige Textierungen der Honorarordnung wurden überarbeitet und modernisiert.<br />
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB):<br />
Mit 1. Mai <strong>2018</strong> ist die letzte Erhöhung der bereits im Frühsommer 2015 abgeschlossenen<br />
und bis 30. April 2019 gültigen langfristigen Honorarvereinbarung mit der VAEB eingetreten.<br />
Für den Zeitraum bis 30. April 2019 konnte eine Valorisierung von 2,6 % auf alle verhandlungsrelevanten<br />
Positionen verhandelt werden. Die 24-Stunden-Blutdruckmessung mit einem<br />
30 %-Limit für Fachärzte für Innere Medizin sowie Kinderkardiologie und die Abrechenbarkeit<br />
der Laborpositionen Pilzkultur und Nativpräparat (beide für Dermatologie) wurden neu eingeführt<br />
und die Positionen B1/B2/F1/F2 um einen halben Punkt erhöht.<br />
Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien):<br />
Mit Wirksamkeit ab 1. April <strong>2018</strong> konnte ein Abschluss mit der KFA erzielt werden. Die<br />
Tariferhöhung von 1,57 % orientiert sich traditionellerweise am Verhandlungsergebnis der<br />
BVA. Neu geschaffen wurde eine Position zum 24-Stunden-Blutdruckmonitoring für Allgemeinmediziner<br />
und Fachärzte für Innere Medizin. Ebenso konnten einige positive Änderungen<br />
in Abschnitt Xb – Sonderleistungen aus dem Gebiet der Psychiatrie durchgesetzt werden.<br />
Kollektivvertrag für Angestellte in Ordinationen<br />
Im Herbst <strong>2018</strong> wurde mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2019 für die Angestellten bei niedergelassenen<br />
Ärzten sowie in Gruppenpraxen in Wien ein neuer Kollektivvertrag ausverhandelt. Das<br />
kollektivvertragliche Gehalt wird aufgrund einer ausbleibenden Erhöhung <strong>2018</strong> und erfolgreichen<br />
Verhandlungen mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) (→ Kassenverhandlungen, Seite<br />
56) um 6 % erhöht. Bei den Ist-Gehältern kommt es zu einer Erhöhung um 3 %. Weiters konnten<br />
zahlreiche Verbesserungen für niedergelassene Ärzte erreicht werden, so z.B. die Ausdehnung<br />
der täglichen Normalarbeitszeit auf 22.00 Uhr sowie samstags auf 14.00 Uhr, die Möglichkeit<br />
der Einführung einer Vier-Tage-Woche, bei der die Mitarbeiter durchgehend zehn<br />
Stunden ohne Zuschläge beschäftigt werden können, sowie die Möglichkeit, Gruppenpraxen<br />
auch am Wochenende und an Feiertagen zu öffnen. Des Weiteren konnte ein<br />
Durchrechnungsmodell für Gruppenpraxen verhandelt werden, das entweder für die gesamte<br />
Gruppenpraxis gewählt oder aber mit einzelnen Arbeitnehmern vereinbart werden<br />
kann, um so die Arbeitszeit der Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen über einen<br />
Zeitraum von sechs Monaten durchzurechnen. Trotz der ausbleibenden Erhöhung <strong>2018</strong><br />
kam es zu keiner rückwirkenden Erhöhung der Mindestgehälter.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 60
Im Ergebnis hat die Ärztekammer durch die deutliche Gehaltserhöhung für alle Angestellten bei<br />
niedergelassenen Ärzten auch gezeigt, dass nach einem fairen Abschluss mit der WGKK ihr auch<br />
die faire Entlohnung der Mitarbeiter in den Ordinationen ein Anliegen ist.<br />
Primary Health Care<br />
PRIMÄRVERSORGUNGSEINHEITEN<br />
Nachdem 2017 das Primärversorgungsgesetz in Kraft getreten ist, wurde<br />
<strong>2018</strong> fortlaufend versucht, auf Bundesebene zwischen dem Hauptverband<br />
der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Ärztekammer<br />
einen Gesamtvertrag zu Primärversorgungseinheiten zustande zu<br />
bringen. Dabei konnte man – bis auf einige wenige Punkte – einen Konsens<br />
erzielen. Allerdings ist der Vertrag noch nicht fertig verhandelt.<br />
Zahlreiche Themen wurden auf die regionale Ebene zur konkreten Lösung<br />
vertagt. Diese Rücksichtnahme auf regionale Aspekte ist auch sachgerecht,<br />
weil gerade die Primärversorgung in einem Wiener Flächenbezirk<br />
anders organisiert werden muss, als z.B. in einem Wintersportort.<br />
Auf Wiener Ebene gab es Gespräche zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse<br />
(WGKK) und der Ärztekammer unter Einbindung aller allgemeinmedizinischen<br />
Gruppenpraxen mit zumindest drei Gesellschaftern.<br />
In diesen Gesprächen wurde auf Basis der bestehenden Pilotprojekte ausgelotet,<br />
wie man ein Primärversorgungskonzept speziell für Wiener Gegebenheiten<br />
umsetzen kann; schließlich müssen auch die Tarife für<br />
Primärversorgungseinheiten auch auf regionaler Ebene vereinbart werden.<br />
Auch diese Gespräche wurden bislang noch nicht abgeschlossen.<br />
Die beiden Wiener Pilotprojekte (PHC Mariahilf und PVE SMZ Ost) setzten ihre Tätigkeit <strong>2018</strong><br />
fort, wobei sich gezeigt hat, dass das PHC Mariahilf, das langsam über Jahrzehnte gewachsen<br />
ist, in der inneren Struktur gefestigter ist als jenes, wo sich Kolleginnen zur Gründung einer<br />
Primärversorgungseinheit zusammengefunden haben (PVE SMZ Ost). So gab es im PVE SMZ Ost<br />
innere Konflikte, die dazu führen werden, dass zwei Gesellschafterinnen die Primärversorgungseinheit<br />
2019 verlassen und durch neue Gesellschafter ersetzt werden sollen.<br />
Das bestätigt die Annahme der Ärztekammer, dass Primärversorgungseinheiten dort gegründet<br />
werden sollten, wo sich Ärzte vor einer Ausschreibung von sich aus in Zentren oder Netzwerken<br />
zusammenfinden. Auch in der Planung zum Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) ist es im<br />
Entwurf zum RSG Wien (→ Regionaler Strukturplan Wien, Seite 68) gelungen, die Planung so zu<br />
gestalten, dass alle Projekte, in denen sich Ärzte zusammenfinden und die die Grundbedingun-<br />
61<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
gen einer Primärversorgungseinheit (Öffnungszeiten, regionale Versorgung und Vernetzung etc.)<br />
erfüllen, auch umgesetzt werden können.<br />
Insgesamt wird bei der Umsetzung der Primärversorgungseinheiten zukünftig sehr viel davon abhängen,<br />
wie die vertraglichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene aussehen werden und<br />
ob es gelingt, diese so flexibel zu gestalten, dass sich Ärzte finden, die eine Primärversorgungseinheit<br />
gründen wollen. In gleicher Weise wird es bedeutsam sein, die Hausärzte in Wien weiter<br />
zu stärken und sie gegenüber den Primärversorgungseinheiten nicht zu benachteiligen – wobei<br />
hier mit dem WGKK-Verhandlungsergebnis für Allgemeinmediziner <strong>2018</strong> ein wichtiger Schritt<br />
gelungen ist (→ Kassenverhandlungen, Seite 56).<br />
PARKPICKERL FÜR HAUSÄRZTE<br />
Niedergelassenen Ärzten ist es derzeit nicht erlaubt, mit dem Arzt-im-Dienst-Schild während der<br />
Ordinationszeiten vor der Ordination zu parken. Gleichzeitig weigert sich die Stadt Wien seit Jahren,<br />
Ärzten ein Parkpickerl analog zu anderen Unternehmern und den Bedingungen der Bewohner<br />
des Bezirks auszustellen. Damit wird Ärzten die<br />
Möglichkeit verwehrt, flexibel ihre Autos zu vernünftigen<br />
Konditionen in der Nähe der Ordination zu parken, während<br />
gleichzeitig die wohnortnahe Betreuung der Bevölkerung<br />
sowie eine hohe Visitentätigkeit insbesondere der Hausärzte<br />
eingefordert werden.<br />
Um Hausbesuche einfacher und auch schneller abwickeln<br />
zu können, fordert die Ärztekammer daher seit Jahren ein<br />
Einlenken der Stadtpolitik in der Parkpickerlfrage. Denn sofern<br />
die Hausbesuche tätigenden Ärzte nicht im selben Bezirk<br />
ihrer Ordination wohnen, müssen sie zunächst ihr Auto<br />
von zu Hause abholen, da sie mit diesem nicht vor ihrer Ordination<br />
parken dürfen. Damit vergeht wertvolle Zeit, die letztendlich beim Patienten fehlt. Die<br />
Ärztekammer fordert daher zumindest ein ergänzendes Parkpickerl für den Bezirk, in dem die<br />
Ordination liegt, besser aber noch eine generelles Parkpickerl für ganz Wien. Hier ist die Ärztekammer<br />
auch eine Allianz mit der Wirtschaftskammer Wien und der Landwirtschaftskammer<br />
Wien eingegangen, um den Druck auf die Stadtregierung zu erhöhen.<br />
<strong>2018</strong> gab es wieder Kontakte zum zuständigen Finanzstadtrat, um bei der Stadt Wien in dieser<br />
Frage ein Umdenken zu erreichen. Aus Sicht der Ärztekammer ist es mehr als seltsam, dass die<br />
Politik Hausbesuche verlangt, gleichzeitig aber den Ärzten nicht ermöglicht, das Auto vor der<br />
Ordination stehen zu haben, wie dies für Unternehmen bereits seit Langem möglich ist.<br />
<strong>2018</strong> konnte diesbezüglich leider kein Erfolg erzielt werden; die Bemühungen werden jedenfalls<br />
fortgesetzt.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
62
Privatkrankenversicherungen<br />
VERHANDLUNGEN SONDERKLASSE/BELEGÄRZTE<br />
<strong>2018</strong> gab es intensive Verhandlungen mit dem Verband der Privatkrankenversicherungen, um<br />
den Sonderklassevertrag für Ärzte grundlegend zu überarbeiten und neuerlich Tariferhöhungen<br />
für Ärzte in den Spitälern bzw. für Belegärzte zu erreichen. Diese Verhandlungen brachten einen<br />
neuen Vertrag, der für Aufnahmen ab 1. September <strong>2018</strong> in Kraft getreten ist und 13 Monate<br />
(d.h. bis zum 30. September 2019) gilt.<br />
Dabei wurden die Sonderklasse- und Belegarzttarife signifikant über der Inflationsrate erhöht<br />
sowie langfristig Tariferhöhungen und die Direktverrechnung bis Ende 2022 vereinbart und<br />
gesichert.<br />
Die Erhöhungen bzw. Änderungen setzen sich wie folgt zusammen:<br />
Konservative Behandlungen<br />
Anhebung der Honorare der konservativen Fächer inkl. Akutgeriatrie und Schlaflabor<br />
um 2,6 %<br />
zusätzliche Erhöhung bei Patienten, die mehr als 13 Tage stationär aufgenommen sind<br />
Entfall der Kürzungen bei der Verlegung in eine Akutgeriatrie/Remob-Einheit<br />
Operationen/Interventionen<br />
Anhebung der Honorare für operative Fächer um 2,4 %<br />
Anhebung des Prozentsatzes bei Zweitoperationen von 70 % auf 72 %; Einigung auf<br />
eine weitere Steigerung von bis zu 75 %<br />
Anhebung der Tarife bei mehreren Operateuren auf 90 % für Erst- und Zweiteingriff je<br />
Operateur<br />
Zuschlag bei Operationen der Gruppe VIII bei Kindern unter einem Jahr in Höhe von<br />
12,5 %<br />
Anästhesie<br />
Anhebung des Narkosesatzes von 28 % auf 28,6 %; Einigung auf eine weitere Steigerung<br />
von bis zu 29 %<br />
Konsilien<br />
Anhebung der klinischen Konsilien um 4,4 % (EUR 104,-)<br />
In Spitälern mit internistischer Abteilungsstruktur sind zukünftig bis zu zwei Konsilien von<br />
anderen internistischen Sonder- oder Additivfächern bei internistischen Fällen abrechenbar.<br />
Sonstige Änderungen<br />
massive Erweiterung der verrechenbaren zytostatischen onkologischen i.v. Therapie;<br />
onkologische i.v. Antikörpertherapie ohne Tarifabsenkung<br />
Anhebung des Höchstsatzes in der Physikalischen Medizin und allgemeinen Rehabilitation<br />
um 2,3 % und der Konsilien um 4,2 %<br />
neuer Verrechnungskatalog für die Strahlentherapie<br />
63 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
nuklearmedizinische Honorare: Umschichtung von der in vitro Diagnostik hin zu den<br />
Szintigrafien; zudem konnte die getrennte Verrechenbarkeit von Nuklearmedizin und<br />
Radiologie bei PET/MR bzw. PET/CT fixiert werden.<br />
Im Bereich der radiologischen Diagnostik, der Labormedizin und der Pathologie konnte die Beibehaltung<br />
der bestehenden Tarifstruktur gemäß langfristiger Einigung ohne zusätzliche Absenkung<br />
der Tarife sichergestellt werden.<br />
Weiters wurde ein neues OP-Schema vereinbart, das im Wesentlichen die Eingriffe an den Augen<br />
betrifft. Hierzu konnten folgende Sonderregelungen vereinbart werden:<br />
Erhöhung der Katarakt-Operationen um ca. 1 % und dauerhafte Eingliederung der<br />
Katarakt-Operationen in OP-Gruppe IV<br />
Sonderregelungen zum OP-Schema neu für Blepharoplastik (zweites Auge mit 50 % weiterhin<br />
abrechenbar)<br />
keine Kürzungen für kombinierte Vitrektomie- /Katarakt-Operationen<br />
Die jetzt vereinbarten Tarife sind vom 1. September <strong>2018</strong> bis 30. September 2019 (13 Monate)<br />
gültig.<br />
Langfristig konnten folgende Tarifanhebungen bis Ende 2022 fixiert werden:<br />
1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2020 (15 Monate) in Höhe des Verbraucherpreisindex<br />
des Vorjahrs plus 0,3 Prozentpunkte<br />
1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 (zwölf Monate) in Höhe des Verbraucherpreisindex<br />
des Vorjahrs<br />
1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 (zwölf Monate) in Höhe des Verbraucherpreisindex<br />
des Vorjahrs<br />
Weiters erfolgte auch eine Einigung dahingehend, dass ambulante Operationen nach stationärem<br />
Tarif abgegolten werden, sobald die ambulante Sonderklasse rechtlich geklärt ist. Einzig<br />
offenes Verhandlungsthema ist die Honorierung der Endoskopie, die im Herbst <strong>2018</strong> weiterverhandelt<br />
wurde. Bis dahin bleibt die bisherige Honorierungsstruktur unverändert.<br />
Die Honorarvereinbarung inkl. aktueller Dokumente kann man auf der Website der Ärztekammer<br />
abrufen: www.aekwien.at/sonderklasse-info.<br />
HAUSRÜCKLASS BELEGÄRZTE<br />
Die Sonderklassehonorarordnung sieht vor, dass der Technikanteil, bestehend aus den Leistungen<br />
Medizinische und chemische Labordiagnostik, Blutgruppenserologie, Pathologie, Nuklearmedizin<br />
und Radiologie, mittelfristig auf 16 % des Gesamthonorars gesenkt werden soll. Dies soll in weiterer<br />
Folge durch Anhebung der Tarife der klinischen Fächer bei Beibehaltung der Techniktarife<br />
erfolgen.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
64
Da sich die Belegspitäler auch über die in deren Spitälern angebotenen Leistungen der Physikalischen<br />
Medizin und allgemeinen Rehabilitation, der Medizinischen und chemischen Labordiagnostik,<br />
Nuklearmedizin und Radiologie finanzieren, wurde seinerzeit zwischen der Ärztekammer<br />
und den Belegspitälern vereinbart, dass sich der Infrastrukturbeitrag dann erhöht, wenn sich die<br />
Tarife der technischen Fächer, im Gegensatz zu den anderen Fächern, nicht erhöhen.<br />
Im Zuge der letzten Verhandlungen zur Sonderklasse konnte eine deutliche Tariferhöhung für<br />
die klinischen Honorare bei Beibehaltung der Tarife der technischen Fächer erzielt werden.<br />
Daraufhin forderten die Privatkrankenanstalten für Patientenaufnahmen ab 1. Oktober <strong>2018</strong> in<br />
Belegspitälern, den Infrastrukturbeitrag von seinerzeit 10,21 % anzuheben. In den Verhandlungen<br />
ist es der Ärztekammer gelungen, den errechneten Prozentsatz schlussendlich mit 10,8 %<br />
zu vereinbaren.<br />
Mit neuerlicher Tarifanhebung ab 1. Oktober 2019 wird der Prozentsatz wiederum neu mit den<br />
Privatkrankenanstalten verhandelt.<br />
AMBULANTE SONDERKLASSE<br />
Immer mehr medizinische Behandlungen können heutzutage zugunsten der Patienten<br />
ambulant durchgeführt werden (z.B. Augenchirurgie, Onkologie). Bis dato hat man sich im Krankenanstaltenrecht<br />
mit dem Begriff „tagesklinisch“ davor gedrückt, auszusprechen, dass diese<br />
Behandlungen eigentlich ambulant durchgeführt werden.<br />
Nunmehr wurde bei der Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) der Begriff<br />
„ambulant“ umfassend eingeführt, was grundsätzlich im Sinne der terminologischen Klarheit<br />
zu begrüßen ist, da Begriffe wie Null-Tagesaufenthalte etc. zur terminologischen Verwirrung<br />
beigetragen haben.<br />
Nachdem die Sonderklasse in öffentlichen Spitälern bis dato immer nur unter stationär oder<br />
tagesklinisch firmiert hat, war es an der Zeit, auch die Fragestellung der ambulanten Sonderklasse<br />
einer Lösung im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz zuzuführen. Dabei ging es den<br />
Ländern als Spitalserhaltern, damit auch der Stadt Wien, und der Ärzteschaft immer nur darum,<br />
die bisherigen tagesklinischen Abrechnungsmöglichkeiten auch in der neuen ambulanten<br />
Terminologie beizubehalten.<br />
Im Parlament gab es dazu im Dezember <strong>2018</strong> eine massive Diskussion, weil einige Parlamentarier<br />
meinten, es ginge um eine bessere Behandlung privatversicherter Patienten in den Spitalsambulanzen<br />
– was aber weder von den Ländern noch von der Ärzteschaft intendiert war.<br />
Nach zahlreichen Diskussion wurde letztlich gesetzlich klargestellt, dass es zukünftig auch eine<br />
ambulante Sonderklasse geben kann. In einem Entschließungsantrag wurde dazu aber festgehalten,<br />
dass „die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insb. die Bundesministerin für<br />
65<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, ersucht werden, im Rahmen der Zielsteuerung<br />
Gesundheit einschließlich eines geeigneten Monitorings sicherzustellen, dass auch im spitalsambulanten<br />
Bereich in LKF-finanzierten Spitälern keine Unterschiede bei der Behandlung<br />
(insb. Umfang und Qualität) sowie beim Zugang zur medizinischen Leistung (insb. Terminvergabe<br />
und Wartezeiten) zwischen Patient/innen der allgemeinen Gebührenklasse und Patient/innen mit<br />
Sondergebührenverrechnung gemacht werden …“.<br />
Dieser Entschließungsantrag deckt sich vollinhaltlich mit den Intentionen der Ärztekammer. Auf<br />
der einen Seite soll die Verrechnung von Leistungen, die bisher stationär oder tagesklinisch erbracht<br />
wurden, für Ärzte und Spitäler gesichert werden, auf der anderen Seite darf es keine Unterschiede<br />
in der Behandlung und beim Zugang zu medizinischen Leistungen in den<br />
Spitalsambulanzen geben.<br />
Die Ärztekammer hat sich massiv dafür eingesetzt, dass die Regelung, wie sie nunmehr vorliegt,<br />
im Krankenanstaltenrecht verankert wird, da man die Einnahmen aus der Sonderklasse benötigt,<br />
um eine soziale Medizin in öffentlichen Spitälern für alle sicherzustellen und auch mit dieser Regelung<br />
verhindert wird, dass Privatversicherte nur mehr Privatkrankenanstalten aufsuchen und<br />
somit einer absoluten Zwei-Klassen-Medizin Vorschub geleistet wird.<br />
In den Verhandlungen mit den Privatkrankenversicherungen konnte im Herbst <strong>2018</strong> auch sichergestellt<br />
werden, dass die Tarife für stationäre und ambulante Eingriffe inkl. Anästhesie ident sind.<br />
Dies war auch Sicht der Ärztekammer ein immens wichtiger Schritt, da es für den Arzt in der Bezahlung<br />
keinen Unterschied machen darf, ob ein Patient stationär aufgenommen wurde oder<br />
nicht.<br />
Die konkrete umfassende Umsetzung dieser allgemeinen Prämissen wird in den kommenden<br />
Jahren ein Thema werden, nachdem die Grundlagen <strong>2018</strong> gelegt wurden.<br />
SCHLICHTUNGSAUSSCHUSS<br />
Der Schlichtungsausschuss verhandelt offene Honorarforderungen von Spitals- bzw. Belegärzten<br />
gegenüber den Privatkrankenversicherungen. Auch <strong>2018</strong> konnte wieder in zahlreichen Fällen<br />
eine Auszahlung der Honorare, in denen es zuvor zu Streitigkeiten zwischen den Ärzten und den<br />
Privatkrankenversicherungen gekommen war, erreicht werden.<br />
Die Themen im Schlichtungsausschuss betreffen in den meisten Fällen die stationäre Notwendigkeit,<br />
die Abrechnung, die Einstufung in die richtige Operationsgruppe sowie sonstige Fragen<br />
rund um die Vertragsgestaltung zwischen der Ärztekammer und den Privatkrankenversicherungen.<br />
Die Fachrichtungen Innere Medizin, Orthopädie und orthopädischen Chirurgie sowie Chirurgie<br />
waren <strong>2018</strong> im besonderen Ausmaß von Streitigkeiten zur Abrechnung oder zur gänzlichen Kos-<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
66
tenübernahme betroffen. Einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Anteil aller Schlichtungsfälle<br />
haben die Fachgruppen Augenheilkunde und Optometrie sowie Unfallchirurgie eingenommen.<br />
Von essenzieller Bedeutung ist nicht nur eine ausführliche Dokumentation während des Aufenthalts,<br />
sondern auch die nahtlose Übermittlung derselben an den Schlichtungsausschuss. Anhand<br />
der Krankendokumentation hinsichtlich Art der Behandlung kann z.B. die medizinische Notwendigkeit<br />
einer stationären Aufnahme argumentiert werden.<br />
Der Schlichtungsausschuss kann nie endgültig und rechtsverbindlich Einigungen bzw. Lösungen<br />
herbeiführen. In den Sitzungen wird lediglich versucht, ein Ergebnis im Sinne der von der Honorarstreichung<br />
betroffenen Ärzte zu finden. Sollte das Ergebnis nicht zufriedenstellend sein, steht<br />
dem Arzt der Rechtsweg gegen die Privatkrankenversicherung immer noch offen. Für richtungsweisende<br />
Verfahren stellt die Ärztekammer finanzielle Mittel zur Verfügung.<br />
<strong>2018</strong> waren elf Sitzungen angesetzt, in denen ein Großteil der 2015 eingereichten<br />
Fälle verhandelt wurde. Bei den Verhandlungen wurden fünf Sitzungen der<br />
Fachgruppe Innere Medizin, vier der Fachgruppe Orthopädie und orthopädische<br />
Chirurgie, drei der Fachgruppe Chirurgie, zwei der Fachgruppe Unfallchirurgie<br />
sowie eine der Fachgruppe Augenheilkunde und Optometrie gewidmet.<br />
Weiters hat die Ärztekammer im Rahmen der stattgefundenen Vertragsverhandlungen<br />
mit dem Versicherungsverband Österreichs einen dringenden Handlungsbedarf<br />
hinsichtlich der Optimierung des Schlichtungsverfahrens festgestellt<br />
und möchte zukünftig das Schlichtungsverfahren neu gestalten.<br />
Bis diese Neugestaltung umgesetzt ist, konnte mit dem Versicherungsverband Österreichs ein<br />
Vergleichsangebot für die Altfälle ausverhandelt werden. Jeder Fall, der bis zum 30. September<br />
<strong>2018</strong> im Schlichtungsausschuss eingereicht wurde, kann mit 45 % des strittigen Betrags verglichen<br />
werden, sofern Arzt und Rechtsträger des Spitals zustimmen. Dieses Vergleichsangebot<br />
wird für alle offenen Fälle aus 2015, 2016 und 2017, die bis zum 30. September <strong>2018</strong> eingereicht<br />
wurden, herangezogen.<br />
Mit dem Elektronischen Schlichtungsstellenportal wurde ein Webtool geschaffen, das den Prozess<br />
der Schlichtung von Fällen von der Falleinreichung bis zur Erstellung der Benachrichtigungen an<br />
die einreichenden Personen (Ärzte sowie Spitäler) regelt.<br />
Zur Authentifizierung der einsteigenden Personen wurden mehrere Sicherheitsstufen implementiert,<br />
da es sich bei den im Schlichtungsstellenportal eingespielten Akten um besonders sensible<br />
und schutzwürdige Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes (→ Datenschutz-Grundverordnung,<br />
Seite 42) handelt. Der Zugriff zum Schlichtungsstellenportal wurde daher aufgrund der hohen<br />
Sicherheitsanforderungen nur mittels Handysignatur (digitale Signatur gemäß Signaturgesetz)<br />
oder Bürgerkarte (amtlicher Ausweis im elektronischen Verwaltungsverfahren) ermöglicht.<br />
67 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Bereits 2015 haben die Mitarbeiter der Verrechnungsstellen der Spitäler mit der Einreichung der<br />
Schlichtungsfälle über das Schlichtungsstellenportal gestartet. Eine kleine Anzahl von Fällen wird<br />
noch postalisch an die Ärztekammer übermittelt, wo sie von den Mitarbeitern in das Schlichtungsstellenportal<br />
eingegeben werden.<br />
Im Schlichtungsausschuss wird bei Überprüfung der Akten besonders auf deren Vollständigkeit<br />
geachtet. Gemäß Schlichtungsordnung ist es beim Einreichen eines Akts notwendig, dem Schlichtungsausschuss<br />
sämtliche den Schlichtungsprozess betreffenden Pflichtbestandteile, wie etwa<br />
der Entlassungsbericht, ärztliche Stellungnahmen, Rechnungen, wichtige Befunde sowie der Operationsbericht,<br />
zu übermitteln. Dies ist einerseits erforderlich, um der Schlichtungsordnung und<br />
somit den rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen, andererseits steht das Einbringen unvollständiger<br />
Akten einer fundierten Einarbeitung und Verhandlung von Schlichtungsakten<br />
entgegen.<br />
Seit 2017 wird in den Sitzungen des Schlichtungsausschusses mit dem Elektronischen Schlichtungsstellenportal<br />
gearbeitet.<br />
Regionaler Strukturplan Wien<br />
Auf Basis des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) muss jedes Bundesland einen<br />
Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) zur Planung der ärztlichen Versorgung gestalten. In<br />
Wien wird dieser Strukturplan allein von der Stadt Wien und der Wiener Gebietskrankenkasse<br />
(WGKK) beschlossen; jedoch waren Vertreter der Ärztekammer im Herbst <strong>2018</strong> in die Gespräche<br />
zur Erarbeitung eines RSG Wien intensiv eingebunden.<br />
Nach mehreren dieser Gesprächen zwischen Stadt Wien, WGKK und Ärztekammer hat die Stadt<br />
Wien im November <strong>2018</strong> einen RSG ambulant für den spitalsambulanten und extramuralen<br />
Bereich in Begutachtung geschickt. Es ist statistisch mehrfach belegt, dass Wien wächst und es<br />
daher mehr Ärzte braucht, um die Bevölkerung entsprechend zu versorgen. Die Stadt Wien<br />
reagierte mit dem aktuellen Entwurf zumindest erstmals auf diesen Umstand und plant 407 ärztliche<br />
Vollzeitäquivalente mehr bis 2025 in Spitalsambulanzen sowie im extramuralen Bereich.<br />
Ungeachtet der Einbindung der Ärzteschaft wurde von der Ärztekammer der Entwurf in einer<br />
umfassenden Stellungnahme jedoch abgelehnt. Die Gründe liegen vor allem im ÖSG, der als<br />
Basis aller Berechnungen zu einer adäquaten Versorgung den bestehenden Versorgungsstand<br />
der anderen Bundesländer außer Wien vorsieht. Vereinfacht gesprochen: Das Maß der ambulanten<br />
Versorgung ist die Versorgung in den anderen Bundesländern außerhalb Wiens. Nun hat<br />
aber Wien wesentlich mehr Ärzte als die anderen Bundesländer und als Großstadt auch ganz<br />
andere Versorgungsnotwendigkeiten. Daher kann sich aufgrund der unbrauchbaren Basis im<br />
ÖSG eine Berechnung für Wien, die die Notwendigkeiten der Wiener Bevölkerung respektiert,<br />
nie ausgehen.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
68
Der ÖSG sieht allerdings auch vor, dass mit entsprechenden Argumenten das sich so ergebende<br />
Ergebnis verändert werden kann. Die Stadt Wien darf also Faktoren berechnen, um die Basis zu<br />
verändern. Im Entwurf wurde dies versucht, um so zumindest die bisherige Versorgungsstruktur<br />
darzustellen und nicht Minuszahlen, d.h. die Reduktion von Ärzten, zu argumentieren. Das ist<br />
leider nur bedingt gelungen, wobei in Wien das grundsätzliche Problem besteht, dass das Verhältnis<br />
ambulante Allgemeinmedizinbesuche zu Facharztbesuchen ca. 5:5 ist, während es in Restösterreich<br />
ca. 9:1 ist. Auch hier unterscheidet sich Wien also massiv von allen anderen<br />
Bundesländern.<br />
Die Ärztekammer hat zum Entwurf eine Stellungnahme abgeben, in der darauf hingewiesen<br />
wird, dass<br />
diese Planung den tatsächlichen Bedarf nicht befriedigen wird und man eine vom ÖSG<br />
abgekoppelte Planung für eine in Österreich einzigartige Millionenstadt erarbeiten muss,<br />
das Planungstool ärztliche Vollzeitäquivalente unbedingt in Köpfe umgerechnet werden muss,<br />
zumindest mit einem Faktor 1,3,<br />
der spezifische Austausch zwischen Fachärzten und Allgemeinmedizinern in Wien anders<br />
betrachten werden muss als in den anderen Bundesländern, da die Wiener – wie international<br />
gesehen alle Großstädter – signifikant mehr Fachärzte konsultieren als in den anderen<br />
Bundesländern,<br />
die Umsetzung der Allgemeinmedizinischen Akutordinationen in den Spitälern des Krankenanstaltenverbunds<br />
der Stadt Wien im Wege des Ärztefunkdienstes (→ Ärztefunkdienst, Seite<br />
110) viel zu unkonkret in der Planung enthalten ist,<br />
Primärversorgungseinheiten (→ Primärversorgungseinheiten, Seite 61) nur dann funktionieren<br />
werden, wenn dies Ärzte wollen und die Bedingungen passen, und nicht, wenn die Planung<br />
es vorsieht, und<br />
der regelmäßige Verweis auf Beschlüsse der Landeszielsteuerungskommission nicht akzeptabel<br />
ist, da es sich dabei um ein völlig intransparentes Gremium zweier großer Leistungsanbieter<br />
(Stadt Wien und WGKK) unter Ausschluss der Ärzteschaft handelt.<br />
Ein erster Erfolg der Argumentation der Ärztekammer war, dass der RSG Wien nicht, wie ursprünglich<br />
geplant, noch knapp vor Weihnachten <strong>2018</strong> beschlossen wurde, sondern die Beschlussfassung<br />
vertagt und die Ärztekammer für 2019 zu weiteren Gesprächen eingeladen wurde.<br />
Studien<br />
GROSSSTADTFAKTOR<br />
Im Zuge der geplanten Zusammenlegung der Krankenkassen (→ Sozialversicherungsreform, Seite<br />
48) wird eine intensive Diskussion über Geldmittel und Ressourcen zu erwarten sein. Um sich für<br />
diese Diskussionen zu wappnen, wurde die Aktualisierung der bereits fünf Jahre alten „Großstadtfaktor-Studie“<br />
beschlossen und in Auftrag gegeben.<br />
69 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
In Kooperation mit dem Berliner IGES-Institut wird dabei versucht, die Besonderheiten der Weltstadt<br />
Wien erheben zu lassen. Die Analysen der regionalen Unterschiede bei Gesundheitsausgaben<br />
von Spitälern, niedergelassenen Ärzten und Heilmitteln sowie die angebotsseitigen<br />
Einflussfaktoren der Unterschiede dieser Gesundheitsausgaben wurden bereits durchgeführt.<br />
Ebenso wurde bereits ein Vergleich mit nachfrageseitigen Faktoren deutscher Großstädte erhoben.<br />
Für das 2019 zu erwartende Endergebnis müssen noch die Umlandversorgung, die Soziodemografie<br />
bzw. -ökonomie sowie die Gesundheitsversorgung im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung<br />
recherchiert werden.<br />
SOZIOÖKONOMISCHE BEDEUTUNG VON NIEDERGELASSENEN ÄRZTEN<br />
AM BEISPIEL HAUSÄRZTE<br />
Niedergelassene Ärzte sind nach wie vor Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung in Österreich. Mit<br />
der Studie „Sozioökonomische Bedeutung von niedergelassenen Ärzten am Beispiel<br />
Hausärzte“soll erstmals die gesamtgesellschaftliche und -wirtschaftliche Bedeutung mittels einer<br />
Economic-Impact-Analyse erhoben und analysiert werden.<br />
In einem ersten Schritt ist an eine Erfassung der Hausärzte im Raum Wien gedacht. Neben grundsätzlichen<br />
Mustern und regionalen Unterschieden im Verhalten der Patienten und der Arztauswahlentscheidung<br />
auf Seite der Patienten steht die Wertschöpfung von Ordinationen im<br />
Mittelpunkt der Analyse. Damit sollen nicht nur interne Zahlungsströme im Gesundheitssystem,<br />
sondern auch die Finanzierung von Investitionen, Personal- und Infrastrukturkosten sowie deren<br />
Auswirkungen auf Steuerleistungen oder z.B. Kaufkraft dargestellt werden.<br />
Das Studienergebnis wird für 2019 erwartet und bietet eine 360-Grad-Perspektive auf die Bedeutung<br />
von Hausärzten als Prototyp der niedergelassenen Ärzte aus Sicht von Patienten und<br />
Ärzten als wichtigste Stakeholder der Gesundheitsversorgung einerseits und aus gesamtgesellschaftlicher<br />
und -wirtschaftlicher Sicht andererseits. Bisherige Studien ergaben jeweils nur Ausschnitte<br />
aus dieser Gesamtbetrachtung. Somit wird durch diese Studie die Grundlage für weitere<br />
gesundheitsökonomische Strategien verbreitert und es können mehrdimensionale Lösungsansätze<br />
für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung gefunden bzw. abgesichert werden.<br />
Umfrage Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz<br />
Bereits mehrere Jahre gilt das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG). Trotzdem sorgen<br />
das KA-AZG sowie die seitdem immer wieder auftretenden Mängel in der Patientenversorgung<br />
sowohl bei Ärzten als auch bei Patienten für Unmut.<br />
Die Ärztekammer nahm dies zum Anlass, von 10. Jänner bis 4. Februar <strong>2018</strong> eine Evaluation der<br />
Umsetzung des KA-AZG seit den Ärzteprotesten im Herbst 2016 durchzuführen. Im Fokus der<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
70
Umfrage standen u.a. die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim ärztlichen Arbeitsaufwand,<br />
die Berücksichtigung der ärztlichen Ausbildung sowie die damit verbundene Qualität<br />
der Patientenversorgung.<br />
Insgesamt wurden 4.494 Kollegen elektronisch und anonym in den Spitälern des Krankenanstaltenverbunds<br />
der Stadt Wien (KAV), den Ordensspitälern und den Wiener Privatkrankenanstalten<br />
befragt. Spitalsärzte im AKH wurden im Vorfeld separat befragt. Die Rücklaufquote betrug<br />
33 % (1.481 Ärzte). Davon entfielen allein 78 % auf die Spitäler des KAV, das sind fast 40 %<br />
aller dort befragten Ärzte.<br />
3.190 KAV-Ärzte<br />
zu Befragung eingeladen<br />
1.214 Fragebögen<br />
beantwortet<br />
38,1 % Rücklauf<br />
1.304 andere Spitalsärzte<br />
zu Befragung eingeladen<br />
267 Fragebögen<br />
beantwortet<br />
20,5 % Rücklauf<br />
Insgesamt 4.494 Spitalsärzte<br />
zur Umfrage eingeladen<br />
1.481 Fragebögen<br />
beantwortet<br />
33 % Rücklauf<br />
Hier die wichtigsten Ergebnisse: Im Rahmen der KA-AZG-Thematik wurden die Arbeit und der<br />
Einsatz der Ärztekammer als Interessen- und Standesvertretung der Ärzteschaft positiv bewertet.<br />
So fühlen sich 72 % der Spitalsärzte durch die Ärztekammer hinsichtlich Arbeitszeitthemen<br />
ausreichend informiert. Zwei Drittel (66 %) empfinden sogar, dass sich ihre Situation seit den<br />
Demonstrationen im Herbst 2016 hinsichtlich Arbeitszeit verbessert hat.<br />
Trotzdem hat die Umfrage auch diesmal wieder Missstände aufgezeigt. Ca. neun von zehn Ärzten<br />
im KAV (86 %) gaben an, Nachtdienste zu leisten. In anderen Krankenanstalten sind das nur drei<br />
von vier (74 %). Lediglich 40 % der Kollegenschaft gaben an, den Nachdienst auch rechtzeitig<br />
verlassen zu können. Die Ergebnisse unterscheiden sich dabei kaum nach Alter, Geschlecht und<br />
Arbeitgeber – es betrifft also den KAV und andere Spitäler gleichermaßen. Mehr als ein Viertel<br />
(27 %) der KAV-Ärzte muss zumindest einmal pro Monat oder öfter nach den Nachtdiensten im<br />
Spital bleiben. Großteils fällt bis zu einer Stunde mehr Zeitaufwand an. Die drei Hauptgründe<br />
sind Dienstübergaben (38 %), administrative Tätigkeiten (28 %) und die Patientenversorgung (26 %).<br />
Noch dramatischer ist die Situation in den Spitälern tagsüber: Nur jeder neunte Arzt kann nach<br />
dem geleisteten Tagdienst die Arbeit immer zeitgerecht verlassen, der Großteil muss länger bleiben<br />
(89 % im KAV, 88 % in anderen Krankenanstalten). Jüngere Ärzte bleiben tendenziell länger<br />
in der Arbeit als ihre älteren Kollegen. Mehr als ein Viertel der Spitalsärzte im KAV (27 %) muss<br />
mehrmals pro Woche bis zu einer Stunde, maximal zwei Stunden länger im Dienst bleiben.<br />
71 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Hauptgründe für den zusätzlichen Zeitaufwand sind dort die Patientenversorgung (79 %),<br />
administrative Tätigkeiten (54 %), Dienstübergaben (20 %) sowie die Fortbildung (14 %).<br />
Die Situation wird daher sowohl für die Kollegenschaft als auch für die Patienten jeden Tag dramatischer<br />
und auch in der Nacht – arbeitsrechtlich – illegaler. Teilweise illegal ist auch der<br />
Zwei Drittel der Ärzte<br />
empfinden, dass sich die<br />
Arbeitsbedingungen in puncto<br />
Arbeitszeit seit 2016 spürbar<br />
verbessert haben.<br />
Vor allem für jüngere Ärzte<br />
sind die Änderungen spürbar.<br />
in %<br />
Ja, auf jeden Fall –––<br />
Ja, etwas –––<br />
Nein, eher nicht –––<br />
Nein, gar nicht –––<br />
Krankenhaustyp<br />
Alter<br />
Gesamt<br />
KAV<br />
andere Krankenanstalten<br />
bis 30 Jahre<br />
31 bis 40 Jahre<br />
41 bis 50 Jahre<br />
51 bis 60 Jahre<br />
61 Jahre und älter<br />
25 41 22<br />
24 41 23<br />
29 40 21<br />
23 50 21<br />
27 45 20<br />
26 39 21<br />
23 36<br />
25<br />
27 28<br />
30<br />
12<br />
13<br />
10<br />
6<br />
7<br />
14<br />
17<br />
15<br />
Nur rund 40 Prozent der Ärzte<br />
können ihre Nachtdienste<br />
immer zeitgerecht verlassen.<br />
Das Ergebnis unterscheidet sich<br />
kaum nach Alter, Geschlecht<br />
und Arbeitgeber.<br />
in %<br />
KAV<br />
40 37 7 2<br />
andere Krankenanstalten 38 33 3 1<br />
Ja, immer ––– Ja, meistens ––– Nein, eher selten –––<br />
Nein, gar nicht ––– leisten keine Nachtdienste –––<br />
14<br />
24<br />
89 % der Ärzte können ihren<br />
Arbeitsplatz nach einem<br />
geleisteten Tagdienst nicht<br />
zeitgerecht verlassen.<br />
Jüngere Ärzte bleiben<br />
tendenziell länger in der Arbeit<br />
als ihre älteren Kollegen.<br />
in %<br />
Ja, immer –––<br />
Ja, meistens –––<br />
Nein, eher selten –––<br />
Nein, gar nicht –––<br />
Krankenhaustyp<br />
Alter<br />
KAV<br />
andere Krankenanstalten<br />
bis 30 Jahre<br />
31 bis 40 Jahre<br />
41 bis 50 Jahre<br />
51 bis 60 Jahre<br />
61 Jahre und älter<br />
11 50<br />
33<br />
12 54<br />
31<br />
9 44<br />
39<br />
9 50<br />
34<br />
13 48<br />
35<br />
11 55<br />
28<br />
15 49<br />
32<br />
7<br />
3<br />
8<br />
7<br />
4<br />
6<br />
5<br />
Aufzeichnung der Überstunden<br />
in %<br />
KAV<br />
42 24 9 7 7<br />
andere Krankenanstalten 69 9<br />
3 1 6<br />
11<br />
12<br />
Immer alle korrekt aufgezeichnet ––– ca.75 % ––– ca. 50 % –––<br />
ca. 25 % ––– keine aufgezeichent ––– keine gemacht –––<br />
Ein Drittel der Ärzte ist in<br />
Ausbildung. Lediglich 2 %<br />
davon haben während der<br />
Routinetätigkeiten ausreichend<br />
Zeit für Ihre Ausbildung.<br />
in %<br />
Ärzte in Ausbildung<br />
2<br />
29 57 13<br />
Ja, mehr als ausreichend ––– Ja, gerade genug ––– Nein, eher nicht ––– Nein, gar keine –––<br />
nicht in Ausbildung –––<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
72
Zustand bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten. Fast die Hälfte (47 %) der Spitalsärzte im KAV,<br />
bei denen Überstunden anfallen, führt diese nicht korrekt in der Arbeitsaufzeichnung an. In anderen<br />
Krankenanstalten zeichnen dagegen acht von zehn Ärzten, die Überstunden leisten, ihren<br />
Aufwand auf. Besorgniserregend für die fehlende Zeiterfassung sind die Gründe, die Spitalsärzte<br />
vor allem im KAV dafür angeben: Für 26 % ist nicht klar geregelt, ob sie für bestimmte Arbeiten<br />
Überstunden aufschreiben dürfen. 16 % gaben an, dass ihr Vorgesetzter von ihnen erwartet,<br />
keine Überstunden aufzuzeichnen, und 3 % gaben sogar an, dass ihr Vorgesetzter die Aufzeichnung<br />
von Überstunden verbietet.<br />
Nach Eigenangaben des KAV würden Ärzte 46 statt der gesetzlichen 40 Stunden arbeiten. Damit<br />
ergibt sich laut den Umfrageergebnissen eine Lücke von 120 Ärzten (Vollzeitäquivalente).<br />
Laut Umfrage ist etwa ein Drittel der befragten Ärzte (34 %) in Ausbildung. Auf die Frage, ob<br />
sie innerhalb der vorgesehenen Arbeitszeit neben den herkömmlichen Routinetätigkeiten Zeit<br />
für ihre Ausbildung haben, antworteten 70 %, dass ihnen meist die Möglichkeit für die Weiterbildung<br />
während ihrer regulären Arbeitszeit fehle. Die Ärztekammer sieht hier als Hauptgründe<br />
das hohe Patientenaufkommen sowie die Arbeitsverdichtung aufgrund von administrativen<br />
Tätigkeiten. Diese lassen keine Zeit für die Ausbildung zu oder verschieben diese in die illegale<br />
Zeit nach dem regulären Dienst.<br />
In einer gesonderten Umfrage im Vorfeld wurden die Kollegen des AKH ebenfalls zum Thema<br />
KA-AZG befragt. Dort werden Dienstzeiten zwar eingehalten, Probleme gibt es aber bei der<br />
Einhaltung der Zeiten für Forschung und Lehrtätigkeiten. Hauptursachen sind auch hier eine<br />
steigende Patientenversorgung sowie eine damit einhergehende höhere Arbeitsbelastung.<br />
Die Forschung hat sich im AKH mittlerweile in die private Freizeit verschoben. Deswegen sieht<br />
die Ärztekammer auch hier die Ausbildung „nicht priorisiert genug“ in der Organisationsstruktur<br />
des Trägers. Selbst im AKH, wo die Lehre im Mittelpunkt stehen sollte, muss die Wissenschaft<br />
also immer mehr dem wachsenden Arbeitsdruck weichen.<br />
Aus den Ergebnissen der Umfrage resultierend hat die Ärztekammer ein Forderungspaket an<br />
Politik und Spitalsträger, insb. den KAV, erstellt:<br />
Das Ergebnis der Umfrage zeigt eklatante Lücken in der Personalausstattung der Spitalsträger,<br />
insb. im KAV. Die Ärztekammer fordert daher die rasche Aufstockung des ärztlichen<br />
Personals – Wiens Spitäler brauchen deutlich mehr Ärzte!<br />
Organisationskultur und Mitarbeiterführung in den Spitälern zeigen nach wie vor große<br />
Schwächen auf. Bereits zugesagte Reformen werden zu langsam umgesetzt – Der administrative<br />
Aufwand für Ärzte muss geringer werden!<br />
Die Zentralen Notaufnahmen im KAV sind nach wie vor nicht implementiert. Die Ärztekammer<br />
fordert ehestmöglich die Umsetzung der Zentralen Notaufnahmen, die eine essenzielle<br />
Voraussetzung darstellen, um eine rasche und qualitätsgerechte Erstversorgung der<br />
Patienten zu gewährleisten – Die Patienten brauchen die Zentralen Notaufnahmen sofort!<br />
73 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Veranstaltungen<br />
15. VIENNA CONGRESS COM.SULT<br />
Am 30. Jänner <strong>2018</strong> veranstaltete die<br />
Ärztekammer eine hochkarätig besetzte<br />
Podiumsdiskussion zum Thema „Heiligt<br />
der Zweck die Mittel? – Wie weit darf<br />
Wissenschaft gehen?“ im Rahmen des<br />
15. Vienna Congress com.sult <strong>2018</strong> im<br />
Haus der Industrie. Bei der Veranstaltung<br />
hatten Ärzte die Möglichkeit, mit drei<br />
international renommierten Nobelpreisträgern<br />
aus den Gebieten Medizin,<br />
Chemie und Physik zu diskutieren.<br />
Vom antiken Katapult über das Schießpulver<br />
zur Atombombe bis hin zu den biologischen<br />
und chemischen Waffen heutzutage:<br />
Die Frage nach der Ethik in der<br />
Forschung ist eine, die seit jeher die Wissenschaft<br />
– auch im Bereich der Medizin –<br />
beschäftigt. Wie weit dürfen Forscher bei<br />
ihren Experimenten gehen, wo sollen die<br />
Grenzen der eigenen Zielsetzung liegen<br />
und inwiefern kann man garantieren, dass<br />
der Fortschritt schlussendlich nicht gegen<br />
Menschen – statt für Menschen – genutzt<br />
wird.<br />
„Heiligt der Zweck die Mittel? –<br />
Wie weit darf Wissenschaft<br />
gehen?“:<br />
Podiumsdiskussion mit den<br />
Nobelpreisträgern<br />
Sir Richard Timothy „Tim“ Hunt<br />
(Bild oben),<br />
Daniel „Dan“ Shechtman<br />
und Jerome Isaac Friedman<br />
(v. li. n . re., Bild unten)<br />
Am Podium diskutierten dazu Sir Richard<br />
Timothy „Tim“ Hunt (Biochemiker und<br />
Molekularbiologe, Nobelpreisträger für Physiologie oder Medizin 2001, Großbritannien), Jerome<br />
Isaac Friedman (Physiker, Nobelpreisträger für Physik 1990, USA) und Daniel „Dan“ Shechtman<br />
(Physiker, Nobelpreisträger für Chemie 2011, Israel). Die Moderation übernahm der ORF-Journalist<br />
Steve Chaid.<br />
VIENNA SYMPOSIUM ON SAFE USE OF DIGITAL TECHNOLOGY<br />
Mit der Publikation der „10 Medizinischen Handy-Regeln“ (→ Broschüre und Plakat „10 Medizinische<br />
Handy-Regeln“, Seite 122) sorgt die Ärztekammer seit vielen Jahren für präventivmedizinische<br />
Maßnahmen hinsichtlich Mobilfunk und kabelloses Internet.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
74
Am 17. Mai <strong>2018</strong> veranstaltete die Ärztekammer das „Vienna Symposium on Safe Use of Digital<br />
Technology“ als Fortführung der Nikosia Deklaration von 2017. Bei der Nikosia Deklaration hatte<br />
die Ärztekammer auf Zypern gemeinsam mit zypriotischen Institutionen Schutzmaßnahmen vor<br />
Handy-Strahlung und Regeln für Kinder und Jugendliche publiziert sowie das Verbot von WLAN<br />
in Kindergärten und Schulen gefordert.<br />
International begleitet wurde das Symposium vom Nationalen Komitee für Umwelt und Kindergesundheit<br />
Zyperns sowie vom Presse- und Informationsbüro der griechischen Botschaft in Wien.<br />
WIENER SPITALSÄRZTEKONGRESS<br />
Am 4. September <strong>2018</strong> lud die Ärztekammer zum 1. Wiener Spitalsärztekongress, der unter dem<br />
Ehrenschutz von Bürgermeister Michael Ludwig stand. Unter dem Titel „Spannungsfeld Ethik vs.<br />
Ökonomie – Spitzenmedizin um jeden Preis?“ wurden die Auswirkungen monetären Denkens<br />
auf Ethik und Produktivität bzw. die Diskrepanzen dieser Themenbereiche in der Medizin erörtert<br />
und diskutiert.<br />
Referenten waren mit dem medizinischen Direktor des Krankenanstaltenverbunds der Stadt<br />
Wien, Michael Binder, Judit Simon (Professorin für Gesundheitsökonomie der MedUni Wien) und<br />
dem Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH, Herwig Ostermann, nicht nur nationale<br />
Experten, es diskutierte auch eine Reihe internationaler Experten mit: Giovanni Maio (Philosoph,<br />
1. Wiener Spitalsärztekongress<br />
75 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Buchautor und Professor für Medizinethik der Albert-Ludwig-Universität Freiburg), Frank Ulrich<br />
Montgomery (Präsident der Ärztekammer Hamburg und der Deutschen Bundesärztekammer)<br />
und Niek Klazinga (Head of the OECD Health Care Quality, Paris und Professor der Universität<br />
Amsterdam).<br />
Inhaltlich bestand Einigkeit darüber, dass mehr Zeit für die medizinische Behandlung der Patienten<br />
erforderlich ist, wirtschaftliche Kriterien dürften nicht die wichtigsten Anforderungen einer<br />
Gesundheitspolitik darstellen. Die steigende Vorherrschaft monetärer Ziele drohe ein großes Loch<br />
in die Beziehung zwischen Arzt und Patient zu reißen, lautete der Tenor.<br />
Verhandlungen mit Dienstgebern<br />
KRANKENANSTALTENVERBUND DER STADT WIEN<br />
Nach der großen Besoldungsreform 2017 wurden im Krankenanstaltenverbund der Stadt Wien<br />
(KAV) <strong>2018</strong> keine weiteren Detailverhandlungen im Bereich der Gehälter geführt. Die Erhöhungsprozentsätze<br />
orientierten sich an den Erhöhungen im öffentlichen Dienst. Allerdings wurden<br />
Gespräche zur Umsetzung von Pilotprojekten zur Rufbereitschaft geführt. Diese waren allerdings<br />
nicht erfolgreich, sodass weitere Verhandlungen 2019 abzuwarten sind.<br />
Sehr umfangreich hat die Ärztekammer zum Vorschlag der Stadt Wien zur Ausgliederung des<br />
KAV in Wien-Kliniken Stellung genommen. Im Herbst <strong>2018</strong> gab es dazu mehrere Gespräche mit<br />
der Stadt, die allerdings alle nicht abgeschlossen werden konnten, da seitens der Stadt die Frage<br />
der Ausgliederung des KAV auf 2019 vertagt wurde.<br />
Auch die Frage der Umsetzung des sogenannten „Masterplans 2030“ wurde intensiv mit der<br />
Stadt und dem KAV erörtert. Hier wurden, wie in den Jahren davor, Vorbehalte der Ärztekammer<br />
eingebracht. Dass diese Argumente stichhaltig sind, hat sich u.a. daran gezeigt, dass die Umsetzung<br />
dieses Plans kaum vorangekommen ist.<br />
Ungeachtet dieser globalen Themen gab es <strong>2018</strong> gemeinsam mit dem Personalgruppenausschuss<br />
Ärzte und der HG II beinahe täglichen Kontakt zu unzähligen Einzelthemen, um die<br />
Interessen der Ärzteschaft im KAV einzubringen.<br />
MEDUNI WIEN/AKH<br />
Für die Ärzte an der MedUni Wien gab es <strong>2018</strong> keine gesonderten Verhandlungen, da bereits<br />
im Rahmen der Verhandlungen 2015 gemeinsam mit dem Betriebsrat der MedUni Wien und der<br />
Gewerkschaft öffentlicher Dienst für den 1. Jänner 2019 die letzte Tranche der mehr als<br />
30 %-igen Gehaltserhöhung vereinbart worden war. So steigen alle Gehälter der an der MedUni<br />
Wien bediensteten Ärzte mit 1. Jänner 2019 um weitere 10 %.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
76
ORDENSSPITÄLER<br />
Auch hier gab es <strong>2018</strong> keine gesonderten dienstrechtlichen Verhandlungen auf Kollektivvertragsebene,<br />
da bereits 2017 eine Erhöhungsautomatik vereinbart worden war. So stiegen mit<br />
1. März <strong>2018</strong> alle Gehälter und sonstigen kollektivvertraglichen Ansätze um 0, 2 % über der<br />
Inflationsrate. Zudem wurde vereinbart, dass mit 1. Jänner 2019 der Mindestlohn für Allgemeinmediziner/Stationsärzte<br />
auf EUR 5.000,- angehoben wird.<br />
PRIVATKRANKENANSTALTEN<br />
Die Kollektivvertragsverhandlungen mit den Privatkrankenanstalten gestalteten sich von Beginn<br />
an sehr zäh und langwierig, lagen die Positionen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern doch<br />
sehr weit auseinander. Auch lag lange Zeit seitens der Arbeitgeber kein ernst zu nehmendes<br />
Angebot am Tisch.<br />
Die Ärztekammer und die Gewerkschaft vida forderten u.a. eine Annäherung an die Gehaltsansätze<br />
der Gemeinde- bzw. Ordensspitäler – vor allem eine adäquate Vergütung von Allgemeinmedizinern<br />
– sowie die Überleitung jener Ärzte in den neuen Kollektivvertrag, die bereits<br />
vor dem 1. Juni 2017 in einer Privatkrankenanstalt tätig waren.<br />
Im Frühjahr <strong>2018</strong> konnte nach acht Verhandlungsrunden endlich ein ansprechender Abschluss<br />
erzielt werden: Für alle ab dem 1. Juni 2017 eingetretenen Ärzte kommt es mit einem neuen<br />
Gehaltsschema zu einer signifikanten Erhöhung der kollektivvertraglichen Grundgehälter, wobei<br />
der Fokus auf den Allgemeinmedizinern liegt. So gelang es der Ärztekammer, gemeinsam mit<br />
der Gewerkschaft vida eine mehr als 6 %-ige Gehaltssteigerung bei den Allgemeinmedizinern<br />
zu erreichen. Bei den Fachärzten stiegen die Gehälter um mehr als 3 %. Die Ärzte in Basisausbildung<br />
wurden mit den Turnusärzten in einem Schema zusammengeführt. Die Zulagen wurden<br />
um 2,33 % erhöht. Alle Ärzte, die nicht vom Kollektivvertrag erfasst werden, erhalten eine<br />
2,33 %-ige Valorisierung.<br />
Des Weiteren konnten redaktionelle Änderungen, wie etwa die Einführung eines Rucksacks für<br />
Überstunden, erreicht werden.<br />
77 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Qualitätssicherung<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
78
Arztprufung 80<br />
Ausbildungsevaluierung 80<br />
Ausschuss für ärztliche Ausbildung 82<br />
Fortbildungsveranstaltungen 83<br />
Lehrpraxisförderungen 85<br />
Ordinationsevaluierung 87<br />
79<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Arztprüfung<br />
Bei den Prüfungen zum Arzt für Allgemeinmedizin bestanden <strong>2018</strong> 24 Wiener Kandidaten die<br />
Prüfung nicht. Die Facharztprüfung wurde von acht Wiener Kandidaten nicht positiv absolviert.<br />
Die Durchfallquote der Wiener Kandidaten lag demnach bei den Allgemeinmedizinern bei 16,55 %<br />
und bei den Fachärzten bei 2,49 %.<br />
Österreichweit betrug die Durchfallquote bei den Allgemeinmedizinern<br />
12,43 % und bei den Fachärzten 4 %.<br />
Zwar ist die Durchfallquote bei den Wiener Allgemeinmedizinern etwas gesunken<br />
(2017: 18,9 %), trotzdem ist der Rückschluss zulässig, dass die Ausbildungsqualität<br />
in den Wiener Spitälern nach wie vor Defizite aufweist.<br />
Die Durchfallquote der Facharztprüfungen ist im Vergleich zum Jahr davor<br />
(2,44 %) leicht gestiegen.<br />
Ausbildungsevaluierung<br />
BUNDESWEITE EVALUIERUNG DER AUSBILDUNG ZUM ARZT<br />
FÜR ALLGEMEINMEDIZIN<br />
Bereits seit mehr als sieben Jahren läuft das Projekt der bundesweiten Turnusevaluierung der<br />
Bundeskurie angestellte Ärzte.<br />
Inhaltlich umfasst die Turnusevaluierung die Ausbildungsorganisation einer Abteilung, die<br />
Arbeitsbelastung, die Aufgabenverteilung zwischen ärztlichem Personal und Pflegepersonal, die<br />
Erreichbarkeit und Unterstützung durch die Stammmannschaft sowie eine Gesamtbeurteilung<br />
der Ausbildung an der Abteilung.<br />
Halbjährlich wird ein sogenanntes „Abteilungs- und Krankenhausradar“ für jedes Bundesland<br />
erstellt, worin alle Abteilungen, die von zumindest fünf Turnusärzten bewertet worden sind, einer<br />
Reihung unterzogen werden. Die Bewertung erfolgt nach dem Schulnotensystem anhand der<br />
Fragestellung nach der Gesamtbeurteilung der Qualität der Ausbildung an einer Abteilung. Der<br />
daraus errechnete Mittelwert zeigt die Bewertung der Ausbildung an der jeweiligen Abteilung<br />
(je kleiner der Mittelwert, desto besser die Bewertung).<br />
Die Ärztekammer hat sich aus Transparenzgründen dazu entschlossen, die Ergebnisse für die<br />
Wiener Spitäler öffentlich online zu stellen. Das „Abteilungs- und Krankenhausradar“ ist auf der<br />
Website der Ärztekammer unter www.aekwien.at/turnusaerzteevaluierung abrufbar.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
80
BUNDESWEITE FACHARZT-AUSBILDUNGSEVALUIERUNG<br />
Nach den letzten bundesweiten Evaluierungen der Facharztausbildung 2015 und 2017 hat im<br />
Sommer <strong>2018</strong> erneut eine Evaluierung der Facharztausbildung stattgefunden.<br />
Die Evaluierung umfasst sämtliche Aspekte rund um das Thema Facharztausbildung. So gibt es<br />
Fragestellungen zum jeweils gewählten Ausbildungsfach, zur Ausbildungsstätte sowie zur<br />
Arbeitsbelastung. Es werden aber auch die Themenbereiche Fortbildung, Arbeitszeit und Work-<br />
Life-Balance durch die Evaluierung abgedeckt.<br />
Die Auswertung hat u.a. folgende Faktoren als die für die Beurteilung der Ausbildung und des<br />
Lernerfolgs an einer Abteilung entscheidenden identifiziert:<br />
Qualität und Umsetzung eines guten Ausbildungskonzepts<br />
Rahmenbedingungen für den Ausbildner: genügend Unterstützung durch die Leitung sowie<br />
ausreichend Zeit für die Ausbildungsaufgabe<br />
gute Rotationsmöglichkeiten<br />
Bemühen des Ausbildungsverantwortlichen um die Ausbildung<br />
oftmaliges Feedback durch den Vorgesetzten<br />
Die Auswertungen sind ebenfalls auf der Website der Ärztekammer unter www.aekwien.at/<br />
turnusaerzte-evaluierung abrufbar. Für bestimmte Fächer wurde anhand der Facharztevaluierung<br />
<strong>2018</strong> auch eine österreichweite Fächerauswertung vorgenommen.<br />
Zukünftig soll die Evaluierung der Facharztausbildung jährlich stattfinden.<br />
BUNDESWEITE EVALUIERUNG DER BASISAUSBILDUNG<br />
Im Rahmen der Ausbildungsreform 2015 wurde als verpflichtender erster Abschnitt sowohl für<br />
die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin als auch zum Facharzt eine neunmonatige Basisausbildung<br />
vorgesehen. Diese wurde nunmehr ebenfalls in die bundesweite Evaluierung<br />
einbezogen. Detaillierte Informationen sind auf der Website der Ärztekammer unter<br />
www.aekwien.at/turnusaerzte-evaluierung abrufbar.<br />
Die Ärztekammer hat für jene Wiener Spitäler, die zumindest drei Bewertungen erhielten, einen<br />
Auswertungsbericht über die Basisausbildung pro Spital für den Zeitraum von Juni 2016 bis März<br />
<strong>2018</strong> erstellen lassen. Die einzelnen Berichte sind ebenfalls unter www.aekwien.at/turnusaerzteevaluierung<br />
abrufbar. Eine Auswertung auf Abteilungsebene ist nicht möglich, da die Basisausbildung<br />
per definitionem an mehreren Abteilungen absolviert werden muss.<br />
2019 folgen ergänzend Auswertungsberichte sowohl für die Allgemeinmedizin- als auch für die<br />
Facharztausbildung, die für die einzelnen Spitäler bei einer entsprechenden Bewertungsanzahl<br />
die Ausbildungssituation auf Abteilungsebene darstellen werden.<br />
81<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Sämtliche Befragungen sind absolut vertraulich und anonymisiert erfolgt. Die Ärztekammer und<br />
die Ausbildungseinrichtungen haben keine Möglichkeit, die Evaluierungsdaten einzusehen.<br />
VISITATIONSVERORDNUNG<br />
Die Österreichische Ärztekammer hat 2016 eine Verordnung zur Durchführung von Visitationen<br />
zur Überprüfung der Ausbildungsqualität erlassen. Visitationen von anerkannten Ausbildungsstätten<br />
können einerseits im Anlassfall bei begründeten Beschwerden durchgeführt werden. Andererseits<br />
müssen pro Halbjahr an zumindest zwei anerkennten Ausbildungsstätten österreichweit<br />
stichprobenartig Visitationen erfolgen.<br />
Die Visitation hat vor Ort u.a. mit Befragung der Turnusärzte zu erfolgen und endet mit einem<br />
Visitationsbericht, worin Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität auferlegt werden<br />
können. Sollte es zu keiner fristgerechten Umsetzung der auferlegten Maßnahmen kommen,<br />
hat die Österreichische Ärztekammer ein Verfahren zur Aberkennung der Ausbildungsberechtigung<br />
einzuleiten.<br />
Seitens der Ärztekammer wurde <strong>2018</strong> in Wien in vier Fällen eine Visitation bei der Österreichischen<br />
Ärztekammer angeregt. Stichprobenartige Visitationen fanden <strong>2018</strong> keine statt.<br />
Ausschuss für ärztliche Ausbildung<br />
Der Ausschuss für ärztliche Ausbildung stand <strong>2018</strong>, wie bereits in den Jahren davor, ganz im<br />
Zeichen der Verfahren um Anerkennung als Ausbildungsstätte, die durch die Ausbildungsreform<br />
2015 erforderlich geworden sind. Demnach müssen alle auch bisher bereits anerkannten Ausbildungsstätten<br />
(insb. Abteilungen von Krankenanstalten, Universitätskliniken, Lehr(gruppen)praxen<br />
sowie Lehrambulatorien) neuerlich um eine Ausbildungsberechtigung nach der Ärzte-Ausbildungsordnung<br />
2015 (ÄAO 2015) sowohl für die Allgemeinmedizin- als auch für die Facharztausbildung<br />
ansuchen.<br />
Die Entscheidung über die Anerkennung trifft formal die Österreichische Ärztekammer. Die<br />
Wiener Ärztekammer gibt aber für alle Ansuchen im Wege des Ausschusses eine fachliche und<br />
organisatorische Stellungnahme ab.<br />
Der Großteil der Anerkennungsverfahren konnte bereits 2016 und 2017 abgeschlossen werden.<br />
<strong>2018</strong> hat der Ausschuss für ärztliche Ausbildung in fünf Sitzungen insgesamt 92 Ansuchen<br />
geprüft. Davon konnten 70 Ansuchen befürwortend an die Österreichische Ärztekammer zur<br />
Bescheiderlassung weitergeleitet werden. In weiteren 16 Verfahren wurde der Österreichischen<br />
Ärztekammer eine Teilanerkennung im Sinne eines reduzierten zeitlichen Ausbildungsausmaßes<br />
bzw. einer geringeren als beantragten Anzahl an Ausbildungsstellen empfohlen. In fünf Fällen<br />
konnte eine Anerkennung nicht empfohlen werden.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
82
Erstmals ist auch der Nachweis der Übernahme der Tätigkeiten des mitverantwortlichen<br />
Tätigkeitsbereichs nach § 15 Abs. 5 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz<br />
durch den Pflegedienst ein Anerkennungskriterium für die Ausbildungsberechtigung.<br />
Erfreulicherweise musste nur in einem Verfahren die Österreichische Ärztekammer<br />
als bescheiderlassende Behörde auf die unvollständige Übernahme der<br />
gesetzlich geforderten Tätigkeiten des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs hingewiesen<br />
werden. Dies stellt einen deutlichen Rückgang zu den Jahren davor dar,<br />
was jedenfalls für eine Verbesserung der Ausbildungsqualität spricht.<br />
Unter den bearbeiteten Ansuchen befanden sich 45 Ansuchen von Lehr(gruppen)praxen bzw.<br />
Lehrambulatorien. Lehrpraxisbetreiber müssen erstmals ein zwölf Einheiten umfassendes Lehrpraxisleiterseminar<br />
nachweisen, um eine Lehrpraxisberechtigung erlangen zu können. Neben<br />
den zu absolvierenden e-learning-Einheiten ist die Teilnahme an einem Präsenzseminar erforderlich.<br />
Die Ärztekammer bietet dieses Seminar mehrmals pro Jahr kostenlos an. Die Seminare sind<br />
stets gut besucht.<br />
<strong>2018</strong> wurden erstmals auch 29 Ordinationen von Allgemeinmedizinern als Lehr(gruppen)praxen<br />
anerkannt. Die Anerkennung von Allgemeinmedizinordinationen ist von großer Bedeutung, da<br />
durch die Ausbildungsreform erstmals eine verpflichtende Lehrpraxis beim Allgemeinmediziner<br />
für alle angehenden Allgemeinmediziner in der Dauer von sechs Monaten als letzter Ausbildungsabschnitt<br />
eingeführt wurde. Im Frühjahr <strong>2018</strong> ist es auch gelungen, eine entsprechende Finanzierung<br />
durch öffentliche Fördergelder sicherzustellen, um sowohl für die Lehr(gruppen)-<br />
praxisinhaber als auch für die Turnusärzte adäquate Bedingungen für die Absolvierung dieser<br />
Ausbildung zu schaffen (→ Lehrpraxisförderung nach ÄAO 2015, Seite 85). Zur reibungslosen<br />
Abwicklung der verpflichtenden Lehrpraxis besteht allerdings ein weitaus größerer Bedarf an<br />
ausbildenden Allgemeinmedizinern, sodass ein deutlicher Anstieg von Lehr(gruppen)praxenansuchen<br />
im Fach Allgemeinmedizin für 2019 angestrebt wird.<br />
Unabhängig von der Bearbeitung von Ansuchen um Anerkennung als Ausbildungsstätte ist der<br />
Ausschuss für ärztliche Ausbildung auch für die Wahrung der Ausbildungsqualität von bereits<br />
bestehenden Ausbildungseinrichtungen zuständig und geht dabei Beschwerden über einzelne<br />
Ausbildungseinrichtungen nach. Können diese nicht durch Kontaktaufnahme mit der betroffenen<br />
Ausbildungseinrichtung gelöst werden, wird die Durchführung einer Visitation bei der dafür<br />
zuständigen Österreichischen Ärztekammer angeregt (→ Visitationsverordnung, Seite 82).<br />
Fortbildungsveranstaltungen<br />
<strong>2018</strong> wurden 107 Veranstaltungen abgehalten, davon folgende Großveranstaltungen: 20 „Giftige<br />
Dienstage“, fünf „Giftige Samstage“, ein „Open Air Lunge“, fünf „MedMonday“, vier<br />
„Collegium Publicum“ und fünf „Medizin im Museum“.<br />
83<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Teilnehmerzahlen<br />
2015 – <strong>2018</strong><br />
2015<br />
2016<br />
7.021<br />
7.498<br />
2017<br />
<strong>2018</strong><br />
7.582<br />
7.948<br />
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000<br />
Veranstaltungen<br />
2015 – <strong>2018</strong><br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
<strong>2018</strong><br />
111<br />
112<br />
106<br />
111<br />
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110<br />
Die „Wiener Medizinischen Tage“ fanden in der Österreichischen Nationalbibliothek statt, waren<br />
wieder sehr erfolgreich und gut besucht. Im Weltmuseum wurden drei Fortbildungsabende<br />
durchgeführt, auch diese waren sehr gut besucht.<br />
Die „Lange Nacht der Fortbildung“ wurde <strong>2018</strong> bereits zum vierten Mal abgehalten. Diesmal<br />
fand der Abend wieder in der Burg Perchtoldsdorf statt. Er wurde von der Niederösterreichischen<br />
Ärztekammer organisiert und in Kooperation mit der Wiener Ärztekammer abgehalten.<br />
Die neue Veranstaltungsreihe „Forschungs-Cafe“ wurde sehr gut angenommen und wird 2019<br />
fortgeführt.<br />
Sämtliche Großveranstaltungen sind für alle Ärzte zugänglich, auch Medizinstudenten können<br />
daran teilnehmen.<br />
Die Ärztekammer hat es sich zum<br />
Ziel gesetzt, auch in den folgenden<br />
Jahren kostengünstige<br />
Fortbildungen für alle Wiener zu<br />
gewährleisten.<br />
Weiters hat die Ärztekammer Seminare, Therapiezirkel, Schulungen zum Sachverständigenarzt<br />
gemäß § 34 Führerscheingesetz, Auffrischungskurse gemäß § 34 Führerscheingesetz sowie ein<br />
Ganztagsseminar zur Erstellung von fachärztlichen Stellungnahmen entsprechend dem Führerscheingesetz<br />
abgehalten.<br />
Sehr erfolgreich waren auch die 118 Turnusärzteworkshops,<br />
die von den Turnusärztevertretern<br />
in den Spitälern abgehalten und von<br />
der Ärztekammer administrativ unterstützt<br />
wurden.<br />
Die Kooperation mit der Plattform Medbee<br />
(www.medbee.org) wird fortgeführt. Hier<br />
haben alle Ärzte die Möglichkeit, sich nach Registrierung<br />
die Skripten und Unterlagen zu den<br />
Fortbildungsveranstaltungen online anzusehen.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
84
25. FORENSISCH-PSYCHIATRISCHE TAGUNG<br />
Die 25. forensisch-psychiatrische Tagung fand am 7. Dezember <strong>2018</strong> im Festsaal des Justizpalasts<br />
in Wien 1. statt.<br />
Die Tagung, die seit 1993 jährlich im Dezember durchgeführt wird, stand diesmal unter den<br />
Hauptthemen „Straf-/Maßnahmenvollzug – Unmündigkeit – Forensisch-psychiatrische Begutachtung<br />
– Juvenile Schizophrenie, Asylverfahren“. Ca. 190 Teilnehmer aus dem Bereich der medizinischen<br />
Sachverständigen und der Richterschaft diskutierten dabei u.a. zu den Themen<br />
„Probleme bei der psychiatrischen Begutachtung motivarmer und motivloser Delikte“, „Lassen<br />
sich die Behandlungsverläufe von Straftätern mit Substanzstörungen prognostizieren?“ und<br />
„Schizophrenie, Psychopathie und das moralische Selbst – Empirik und rechtsphilosophische<br />
Überlegungen zur Zurechnungsfähigkeit“.<br />
Lehrpraxisförderung nach ÄAO 2015<br />
Mit der Änderung der Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) wurde über Druck<br />
der Ärztekammer erstmals eine verpflichtende Lehrpraxis für alle angehenden Allgemeinmediziner<br />
in der Dauer von sechs Monaten als letzter Ausbildungsabschnitt eingeführt.<br />
Im Frühjahr <strong>2018</strong> ist es nunmehr gelungen, eine entsprechende Finanzierung durch öffentliche<br />
Fördergelder sicherzustellen, um sowohl für die Turnusärzte als auch für die<br />
Lehr(gruppen)praxisinhaber adäquate Bedingungen für die Absolvierung dieser Ausbildung<br />
zu schaffen.<br />
Für die Abwicklung sind zwei Modelle vorgesehen:<br />
Anstellung in einer Lehr(gruppen)praxis für Allgemeinmedizin<br />
Weiterbeschäftigung in der bisherigen „Ausbildungskrankenanstalt“ unter Dienstzuteilung<br />
in eine Lehr(gruppen)praxis für Allgemeinmedizin<br />
Da sich die Wiener Spitäler vorerst gegen eine Weiterbeschäftigung der Turnusärzte im Spital<br />
entschieden haben, gibt es in Wien derzeit ausschließlich das Modell Direktanstellung in der<br />
Lehr(gruppen)praxis. Die Ärztekammer hat dies heftig kritisiert, da es insbesondere beim Krankenanstaltenverbund<br />
der Gemeinde Wien (KAV) aus Sicht der Ärztekammer völlig unverständlich<br />
ist, dass aus formalen dienstrechtlichen Überlegungen heraus nicht das Modell der Weiterbeschäftigung<br />
im Spital gewählt worden ist. Dies erschwert die Ausbildung zum Allgemeinmediziner<br />
in Wien massiv und entzieht dem KAV trotz Arbeitsverdichtung weitere ärztliche Arbeitszeit.<br />
Eine Dienstzuteilung vom Spital eines anderen Bundeslands in eine Wiener Lehr(gruppen)praxis<br />
ist davon unabhängig allerdings möglich und wird von Ärzten aus Niederösterreich in Wiener<br />
Lehr(gruppen)praxen auch intensiv genützt.<br />
85<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Im Regelfall gehen daher in Wien der Turnusarzt und der Lehr(gruppen)praxisinhaber wie bisher<br />
ein Ausbildungsverhältnis in Form einer Anstellung ein. Auf das Dienstverhältnis sind die Bestimmungen<br />
des Lehrpraxis-Kollektivvertrags anzuwenden.<br />
Der geltende Lehrpraxis-Kollektivvertrag schreibt als Gehalt (aliquot für 30 Wochenstunden) jenen<br />
Betrag vor, der dem Turnusarzt unter Berücksichtigung seiner bisherigen Ausbildungszeit von 36<br />
Monaten nach dem Gehaltsschema des KAV zustehen würde. Zeitbezogene Zulagen bleiben<br />
außer Betracht.<br />
Das Gehalt wird zu 90 % aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit<br />
und Konsumentenschutz, des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />
sowie des Wiener Gesundheitsfonds gefördert. Die restlichen 10 % übernimmt der Lehr(gruppen)praxisinhaber.<br />
Diese Eigenleistung des Lehr(gruppen)praxisinhabers begründet sich u.a. darin,<br />
dass die Leistungen des Turnusarztes zu normalen Tarifen mit den Krankenkassen verrechenbar sind.<br />
Rechtliche Grundlage der Lehrpraxisförderung ist die Sonderrichtlinie „Lehrpraxisförderung für<br />
den Zeitraum <strong>2018</strong> – 2020“ des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz,<br />
die neben den Zuerkennungsvoraussetzungen insb. auch den Abwicklungsprozess<br />
der Förderungsgewährung regelt.<br />
Eine Förderung steht zu, wenn die Lehr(gruppen)praxis über eine aufrechte Ausbildungsberechtigung<br />
im Fach Allgemeinmedizin nach der ÄAO 2015 verfügt, der Turnusarzt noch keine Förderung<br />
erhalten hat und sich nachweislich am Ende der Ausbildung befindet. Das Vorliegen der<br />
Formalvoraussetzungen wird durch die jeweils zuständige Landesärztekammer geprüft.<br />
Im Gegensatz zur bisherigen Lehrpraxisförderung gibt es kein finanzielles Limit der Fördermittel,<br />
sodass bei Erfüllen der oben stehenden Kriterien ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.<br />
Bei Direktanstellung in der Lehr(gruppen)praxis fungiert die jeweils zuständige Landesärztekammer<br />
als zentrale Abwicklungsstelle, die die Förderanträge entgegennimmt und an die<br />
Fördergeber weiterleitet, in einem weiteren Schritt die Fördergelder an die Ordinationsinhaber<br />
auszahlt und zum Abschluss die Endabrechnung mit den Fördergebern sicherstellt. Die Wiener<br />
Ärztekammer erhält hierfür von den Fördergebern vierteljährlich Akontozahlungen. Aus den Mitteln<br />
dieser Akontozahlungen erhalten die Ordinationsinhaber beginnend mit dem Ende des ersten<br />
Ausbildungsmonats monatliche Akontozahlungen in Höhe eines Sechstels der voraussichtlichen<br />
Fördersumme. Am Ende der Ausbildung erfolgt dann nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen<br />
eine Endabrechnung. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Lehr(gruppen)-<br />
praxen das Gehalt der Lehrpraktikanten nicht vorfinanzieren müssen.<br />
Für Ärzte in Ausbildung zum Facharzt ist aktuell keine Förderung vorgesehen. Argumentiert wird<br />
dies von den Fördergebern insb. mit der mangelnden Verpflichtung zur Absolvierung eines Teils<br />
der Facharztausbildung in einer Lehr(gruppen)praxis.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
86
Detaillierte Informationen zur Abwicklung der Lehrpraxisförderung sind auf der Website der<br />
Ärztekammer unter www.aekwien.at/lehrpraxis/foerderung abrufbar.<br />
<strong>2018</strong> konnten nach Anlaufschwierigkeiten die ersten Lehr(gruppen)praxen in Wien nach dem<br />
neuen Modell gefördert werden.<br />
Ordinationsevaluierungen<br />
<strong>2018</strong> fanden in Wien ausschließlich anlassbezogene Überprüfungen durch die Gesellschaft für<br />
Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed) statt. Die Kontrollen<br />
verliefen größtenteils reibungslos. Damit konnte wiederum gezeigt werden, dass Wiens Ordinationen<br />
und Gruppenpraxen die Anforderungen, die die Hygieneverordnung 2014 sowie die Qualitätssicherungsverordnung<br />
2012 stellen, erfüllen.<br />
Ebenfalls wurde <strong>2018</strong> im Rahmen der Qualitätssicherung das Projekt „Behinderte Menschen in<br />
Wiener Gesundheitseinrichtungen“ mit dem Verein „Behindertenberatungszentrum-BIZEPS;<br />
Zentrum für selbstbestimmtes Leben“ weitergeführt (→ BIZEPS, Seite 117). Aufgabe und Ziel der<br />
Kooperation ist es, die Vermessung von Ordinationen vorzunehmen und diese im Rahmen des<br />
Praxisplans der Wiener Ärztekammer www.praxisplan.at (→ Praxisplan, Seite 116) online<br />
abrufbar zu machen. Auch erbringt der Verein BIZEPS Beratungstätigkeiten für Wiener Ordinationen<br />
und Patienten, wie die Aufbereitung und die laufende Betreuung der Internetausgabe<br />
des Ratgebers „krank, behindert, ungehindert ... in Wien“. Den Ordinationen steht der Verein<br />
beratend bei der barrierefreien Einrichtung und Adaptierung von Räumlichkeiten zur Verfügung.<br />
Für dieses gemeinsame Projekt wurde dem Verein BIZEPS <strong>2018</strong> der Inklusionspreis durch die<br />
Lebenshilfe Österreich verliehen.<br />
87<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Service<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
88
Neue Software zur Führung der Ärzteliste 90<br />
Elektronische Informationen 91<br />
Elektronisches Anwesenheitsmeldetool 92<br />
GO2ORDI 93<br />
Refundierung von Prüfungsgebühren 105<br />
Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb 106<br />
Sonderklasseverrechnungsstelle KAV Wien 106<br />
(inkl. AKH)<br />
Jungmediziner 95<br />
Mahn- und Inkassostelle 98<br />
Pressearbeit 98<br />
89<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Neue Software zur Führung der Ärzteliste<br />
Um die 25 Jahre alte, bis dato systemabsturzfreie Standesführungssoftware gegen eine moderne<br />
Software zur Führung der Ärzteliste in der Wiener Ärztekammer auszutauschen, erfolgte im Mai<br />
<strong>2018</strong> die endgültige Entscheidung zur Neuentwicklung einer zentralen, plattformunabhängigen<br />
Web-Applikation, genannt „STF+“.<br />
Für den ersten Projektschritt, der Erstellung eines Lastenhefts, wurde ein externer Projektleiter,<br />
der umfassende Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit und der notwendigen Anforderungen einer<br />
Standesführung an eine solche Software zur Führung einer Ärzteliste aufweist, bestellt.<br />
Die Erstellung des Lastenhefts, das Ende <strong>2018</strong> fertiggestellt wurde, erfolgte in enger Zusammenarbeit<br />
mit den zukünftigen Integrationspartnern aus den Landesärztekammern Burgenland,<br />
Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol sowie der Österreichischen Ärztekammer,<br />
daneben aber auch mit den zukünftigen Schnittstellenpartnern aus den Landesärztekammern<br />
Kärnten, Steiermark und Vorarlberg.<br />
Anforderungen an eine moderne Ärztelistensoftware und somit Inhalt des Lastenhefts und des<br />
nachfolgenden Pflichtenhefts für die STF+ sind z.B.:<br />
die einfache und schnelle Datenerfassung unter Einhaltung der ärztegesetzlichen Bestimmungen,<br />
somit die idente Führung der Ärzteliste und friktionsfreie Vergleichbarkeit der<br />
Datensätze aus allen Landesärztekammern<br />
die österreichweit einheitliche Auswertbarkeit von Fragestellungen im Bereich der Standesführung<br />
durch Harmonisierung der Datenbestände und Prozesse<br />
länderspezifische zeitnahe Replikate der zentralen Datenbank mit allen Daten, für die die<br />
Landesärztekammern Zugriffsberechtigungen haben<br />
eine standardisierte Workflow-Engine zur End-to-End-Abwicklung fachlicher Prozesse, d.h.<br />
die Möglichkeit der Verwendung von Workflows, die Standardprozesse wie z.B. Ersteintragung,<br />
Ordinationsanmeldung, -abmeldung oder -verlegung, Abgang oder Zugang in ein<br />
anderes oder von einem anderen Bundesland unterstützen und zum Teil automatisieren, um<br />
die hohe Erfassungs- und Änderungsqualität sowie -quantität zu gewährleisten bzw. bewerkstelligen<br />
zu können (→ Statistische Daten, Seite 20).<br />
einwandfrei funktionierende Workflows, sodass valide Daten und korrekte Kurienzuordnungen<br />
an die Wohlfahrtsfonds, valide Daten an die Sozialversicherung, an die Österreichische<br />
Ärztekammer, an die Aufsichtsbehörden, für die Ärztesuche oder für die Ärztekammerzeitungen,<br />
an die Krankenkassen sowie für Aussendungen oder Ordinationsevaluierungen<br />
übermittelt werden können<br />
hohe Funktionalität, die speziell alle Erfassungsprozesse unterstützt<br />
hohe Stabilität<br />
Automatismen, Logiken und Regelprüfungen, d.h. die Realisierung eines konfigurierbaren<br />
Regelwerks für z.B. Datenvalidierungen oder automatisierte Datenableitungen<br />
Assistenten sowie Vormerksysteme<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 90
Migration der Daten der Österreichischen Ärztekammer und aller Landesärztekammern zu<br />
einem gemeinsamen konsistenten Datenbestand<br />
DSGVO-konforme Datenverarbeitung (→ Datenschutz-Grundverordnung, Seite 42)<br />
ein flexibler Masken- und Reportgenerator zur z.B. flexiblen Ergänzung um neue Felder oder<br />
Modifikation bestehender Felder bei (gesetzlichen) Änderungen oder erweiterten Anforderungen<br />
die Erstellung einer universellen Schnittstelle, an die eine direkte Anbindung aller Systeme<br />
der Landesärztekammern und/oder der Österreichischen Ärztekammer möglich ist<br />
die flexible Erweiterbarkeit um neue Applikationen, die aus der Ärzteliste betrieben werden<br />
ein rollenbasiertes Berechtigungssystem, d.h. ein Schreib- und Leseberechtigungssystem, in<br />
dem auch für einzelne Datenfelder für jeden einzelnen Mitarbeiter einer Ärztekammer<br />
individuell unterschiedliche Berechtigungen erteilt werden können<br />
ein Self-Service-Bereich für Ärzte (e-government), der mittels Handy-Signatur zugänglich ist<br />
und in dem Ärzte ihre eigenen Daten einsehen, Anträge stellen oder Dokumente hochladen<br />
können<br />
und zuletzt:<br />
eine moderne und anwenderfreundliche Optik<br />
Elektronische Informationen<br />
WEBSITE<br />
Die Website der Ärztekammer www.aekwien.at umfasst mehr als 1.000 Seiten, die laufend<br />
aktualisiert werden.<br />
<strong>2018</strong> gab es 46.674.484 Zugriffe, aufgeteilt auf 1.472.786 Besucher. Durchschnittlich werden<br />
pro Besuch acht Seiten angesehen.<br />
Jänner<br />
Februar<br />
122.971<br />
123.865<br />
4.266.121<br />
4.332.623<br />
Besucher <strong>2018</strong><br />
Zugriffe <strong>2018</strong><br />
März<br />
130.244<br />
4.684.214<br />
April<br />
127.231<br />
4.122.512<br />
Mai<br />
Juni<br />
Juli<br />
August<br />
119.225<br />
114.894<br />
117.499<br />
118.546<br />
3.395.109<br />
3.481.228<br />
3.145.688<br />
3.143.176<br />
September<br />
Oktober<br />
128.265<br />
130.533<br />
4.645.337<br />
4.911.691<br />
November<br />
129.248<br />
3.511.933<br />
Dezember<br />
110.265<br />
3.034.852<br />
0 1.000.000 2.000.000<br />
3.000.000 4.000.000<br />
91<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Das Kontaktformular auf der Hauptseite wurde <strong>2018</strong> ebenfalls rege genutzt, hier gingen 680<br />
Meldungen ein. Auch die beliebteste Seite, der Praxisplan (→ Praxisplan, Seite 116), wurde von<br />
Ärzten immer wieder aktualisiert. Hier gab es <strong>2018</strong> 687 e-mails bezüglich einer Datenaktualisierung.<br />
Die „Top Ten“ <strong>2018</strong> 1.787.426<br />
1. Startseite (www.aekwien.at)<br />
2. Praxisplan<br />
1.326.897<br />
3. Jobservice<br />
4. Ordinationsassistenzsuche<br />
5. Fortbildungskalender<br />
6. Presseaussendungen<br />
7. Ausschreibungen Kassenplanstellen<br />
8. Ärzteausbildung<br />
9. Ärztefunkdienst 141<br />
10. Zahnärztliche Nacht- und Wochenenddienste<br />
69.354<br />
60.271<br />
50.105<br />
43.643<br />
38.887<br />
35.271<br />
26.365<br />
25.964<br />
0 350.000 700.000 105.000 1.400.000<br />
MAILINGS<br />
10.194 Wiener Ärzte erhalten mittlerweile ihre<br />
Kammerpost elektronisch via e-mail. <strong>2018</strong> wurden<br />
von der Ärztekammer 606 Rundschreiben<br />
verschickt. Durchschnittlich wurden somit<br />
wöchentlich elf Rundschreiben an Ärzte ausgesandt.<br />
Elektronisches<br />
Anwesenheitsmeldetool<br />
Um die vertraglich geregelte kassenärztliche<br />
Urlaubs- bzw. Anwesenheitsmeldung in den<br />
Ordinationen zu modernisieren bzw. zu digitalisieren<br />
und gesamtvertragliche Regelungen damit<br />
zukünftig einfacher und übersichtlicher einzuhalten, wurde ein Konzept für ein Online-Tool zur<br />
Anwesenheitsmeldung ausgearbeitet. Nach einem entsprechenden Beschluss im Mai <strong>2018</strong> wurde<br />
mit der technischen Umsetzung des Projekts nach dem Sommer begonnen.<br />
Nach einer Testphase im ersten Halbjahr 2019 ist der Launch der Anwendung auch im selben<br />
Jahr geplant.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
92
GO2ORDI<br />
Um auch zukünftig eine nachhaltige Versorgung im niedergelassenen Bereich sicherzustellen –<br />
sowohl, was die Primärversorgung durch Hausärzte als auch die fachspezifische Versorgung durch<br />
Fachärzte betrifft –, wurde der Gedanke geboren, eine ganzheitliche Beratungsstelle in der<br />
Ärztekammer zu gründen. Ziel ist es, Ärzte bei ihrer Organisationsgründung, -verlegung und<br />
-übergabe sowie bei der Gründung und Entwicklung von Gruppenpraxen und Ärztenetzwerken<br />
buchstäblich von A bis Z zu beraten. Bereits 2016 wurde dazu ein Businessplan zum Festmachen<br />
dieser Idee ausgearbeitet.<br />
Das mit dem Arbeitstitel „Med-Start up“ ins Leben gerufene Projekt wurde im Sommer 2017<br />
„GO2ORDI“ getauft und soll Dienstleistungen für Standort-, Immobilien- und Personalsuche,<br />
Umbau und Einrichtung, Marketing, finanzielle und (sozialversicherungs-)rechtliche Aspekte,<br />
Coaching, Managementkonzepte, IT-Lösungen etc. anbieten, in Summe also jegliche Unterstützung,<br />
die man für eine erfolgreiche und professionelle Ordinationsgründung bzw. -führung<br />
benötigt.<br />
<strong>2018</strong> konnte nun erfolgreich für die Erstellung von Beratungsunterlagen sowie die Planung des<br />
Marketingauftritts des neuen Services der Ärztekammer genutzt werden.<br />
Aufgrund der thematischen Breite und standespolitischen Bedeutung sind unter der Dachmarke<br />
GO2ORDI diverse Services für die niedergelassenen Ärzte zusammengefasst worden.<br />
Neben den bereits bekannten Serviceleistungen STAFF4ORDI – Das Ärztekammer-Ausbildungsprogramm<br />
und HBS4ORDI – Das Ärztekammer-Honorarberechnungsservice wurde zusätzlich die<br />
Marke EQUIP4ORDI – Das Ärztekammer-Einkaufsservice neu geschaffen.<br />
STAFF4ORDI<br />
Mit STAFF4ORDI – Das Ärztekammer-Ausbildungsprogramm wurde bereits im September 2017<br />
das neue Ausbildungsprogramm der Ärztekammer vorgestellt und eingeführt. Der bekannte<br />
Lehrgang zur Ordinationsassistenz wurde um zwei völlig neue Ausbildungen für Mitarbeiter einer<br />
Ordination erweitert:<br />
Die „Ausbildung zum administrativen Arzthelfer“ bereitet Neueinsteiger optimal auf die administrativen<br />
Aufgaben in ärztlichen Ordinationen vor. Das im Kurs angeeignete Know-how<br />
erleichtert die Einschulungsphase enorm, lässt die neuen Mitarbeiter rasch produktiv werden und<br />
sorgt somit für ein reibungsloses „Onboarding“ in Ordinationen. Im März und im September<br />
<strong>2018</strong> fanden der zweite und dritte dreitägige Kurs – wiederum gut gebucht – statt.<br />
Im umfassenderen Lehrgang „Ausbildung zum Ordinationsmanager“ steht der intensive Einblick<br />
in die organisatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen einer Ordination im Fokus. Eine<br />
umfangreiche Einführung in das österreichische Gesundheitssystem, rechtliche und betriebswirt-<br />
93<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
schaftliche Grundlagen, Taktiken zur Unternehmensführung, Informationen zum Qualitätsmanagement<br />
etc. schaffen eine fundierte Basis, die die Absolventen zu einer selbstständigen,<br />
höchst kompetenten und unverzichtbaren Managementkraft für Ordinationen werden lassen.<br />
Auch die Nachfrage nach diesem Lehrgang ist ungebrochen – die Kurse waren sowohl im April<br />
als auch im September <strong>2018</strong> ausgebucht.<br />
HBS4ORDI<br />
Seit einem kammerinternen Beschluss aus 2015 wurde an der Entwicklung einer Software gearbeitet<br />
und entsprechend programmiert, um eine Überprüfung von und daraus resultierend eine<br />
Beratung zu kassenärztlichen Abrechnungen als Serviceleistung der Ärztekammer anbieten zu<br />
können. Der Fortschrift in der ersten Hälfte <strong>2018</strong> endete mit Fachtreffen zur Klärung letzter<br />
Details, dem Abschluss finaler Programmierarbeiten am Softwareprogramm sowie schlussendlich<br />
dessen Abnahme, nach dreijähriger Entwicklung, im Sommer <strong>2018</strong>.<br />
Wichtige Meilensteine <strong>2018</strong> waren die dynamische Anbindung an die Standesführung der<br />
Wiener Ärztekammer, laufende Updates und Einstellungen zur Verbesserung der Software sowie<br />
die Arbeit am Report, der die schriftliche Auswertung als Pendant zum Differenzprotokoll der<br />
Honorarabrechnung der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) darstellt.<br />
Im Rahmen der neuen Services unter der Dachmarke GO2ORDI wurde die „Honorarberechnung<br />
und Statistik“ unbenannt und wird zukünftig, neben STAFF4ORDI und EQUIP4ORDI, ihren Platz<br />
in dem neu entstehenden Gründer- und Beratungsservice als HBS4ORDI – Das Ärztekammer-<br />
Honorarberechnungsservice einnehmen.<br />
Gegen Ende <strong>2018</strong> wurden das Honorarberatungsservice den ersten Fachgruppen Augenheilkunde<br />
und Optometrie sowie Urologie vorgestellt und damit die „Produktiv-Testuserphase“ gestartet.<br />
Weiters wurden Vorarbeiten geleistet, um das Service 2019 weiter auszurollen.<br />
EQUIP4ORDI<br />
Mit EQUIP4ORDI – Das Ärztekammer-Einkaufsservice wurde die bereits seit Jahren gehegte Idee,<br />
Verbrauchsmaterialien des Ordinationsalltags zu bestmöglichen Preisen und höchsten Qualitätsstandards,<br />
kombiniert mit modernster Logistik, als ein Service der Ärztekammer anzubieten,<br />
konkretisiert.<br />
Nach langer intensiver Suche nach einem kompetenten Kooperationspartner wurden <strong>2018</strong> unter<br />
Einbeziehung einer Wirtschaftsprüfungskanzlei Gespräche mit einem professionellen und in dieser<br />
Branche versiertem Unternehmen geführt und basierend darauf im November <strong>2018</strong> ein Beschluss<br />
in der Kurie niedergelassene Ärzte gefasst, ein solches Einkaufsservice zu gründen.<br />
Da auch die WGKK plant, die Bereitstellung des Ordinationsbedarfs für Vertragspartner mit Ende<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
94
2019 einzustellen, bereitet die Ärztekammer bis dahin mit EQUIP4ORDI die wirtschaftlich optimale<br />
Alternative für die Besorgung des Ordinationsbedarfs für niedergelassene Ärzte vor.<br />
METAHONORARORDNUNG<br />
Die Erstellung des gemeinsamen Tarifkatalogs im Auftrag und unter Leitung der Österreichischen<br />
Ärztekammer wurde auch <strong>2018</strong> fortgeführt. Der Schwerpunkt <strong>2018</strong> lag in der Ergänzung, Abstimmung<br />
und weiteren Erarbeitung der Leistungsabschnitte für die jeweiligen Fachrichtungen.<br />
Hier wurden die erarbeiteten Leistungskataloge an die einzelnen Fachgruppen übermittelt und<br />
man konnte durch entsprechendes Feedback und Ergänzungen am „Feinschliff“ arbeiten. Ebenso<br />
laufen die Vorbereitungen zur Zusammenführung zu einem gesamten Leistungskatalog, der 2019<br />
fortgeführt wird.<br />
Weiters wurden <strong>2018</strong> die Sonderleistungsstatistikdaten im Jahr davor in das dafür vorgesehene<br />
Webportal eingetragen und damit auf den neuesten Stand gebracht (die Daten liegen immer<br />
erst im Folgejahr vor).<br />
Jungmediziner<br />
<strong>2018</strong> wurden von der Ärztekammer zahlreiche Beratungsgespräche mit Jungmedizinern, sowohl<br />
telefonisch als auch persönlich, zu Themen wie Lebenslaufoptimierung und Unterstützung bei<br />
Bewerbungen sowie der Arbeitssuche durchgeführt. Durch den persönlichen Einsatz konnte vielen<br />
Kollegen unbürokratisch geholfen werden.<br />
ACHTUNG BABY<br />
Am 14. Mai <strong>2018</strong> und 12. November <strong>2018</strong> fanden neuerlich Informationsabende zum Thema<br />
„Achtung Baby“ statt. Dabei wurden Vorträge zu Themen wie Mutterschutz aus Sicht der<br />
Arbeitsmedizin, Elternkarenz und Elternteilzeit aus arbeitsrechtlicher Sicht sowie Kinderbetreuungsgeld<br />
gehalten.<br />
TURNUSVORBEREITUNGSKURSE<br />
Um den Einstieg in den Turnus zu erleichtern, findet dreimal im Jahr ein Turnusvorbereitungskurs<br />
statt. Dabei können turnusrelevante Themengebiete<br />
nochmals aufgearbeitet und das Wissen entsprechend intensiviert werden.<br />
Eine kleine Themenauswahl aus den Turnusvorbereitungskursen im April, September<br />
und Oktober <strong>2018</strong>: internistische und chirurgische Notfälle, CPR-Reanimationstraining,<br />
Wundversorgung und Nähkurs, Bluttransfusion, Recht und<br />
Gesetz, Ultraschall-Refresher, EKG-Kurs, aktuelle Medikation.<br />
95<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
NOTFALLSONOGRAFIE SCHNUPPERN<br />
Nach einem kurzen Einfuḧrungsvortrag über die Grundlagen der Notfallsonografie und der<br />
Sonoanatomie teilen sich die Teilnehmer in zwei Gruppen auf. Dabei werden die Notfallprotokolle<br />
für Herz, Lunge und Abdomen von den Teilnehmern unter Anleitung praktisch geübt.<br />
NOTFALLSONOGRAFIE BASISKURS<br />
Dieser zweitägige Inhouse-Kurs, der aus kurzen interaktiven Vorträgen, viel Praxis und Handson-Fallbeispielen<br />
besteht, vermittelt entsprechendes Wissen und Skills.<br />
EKG-KURS<br />
In diesem Kurs wird den Teilnehmern ein Befundungsschema für den Notfall mitgegeben,<br />
beginnend bei einer strukturierten Analyse von Herzrhythmusstörungen mit Notfalltherapie bis<br />
hin zu möglichen Veränderungen der ST-Strecke beim akuten Myokardinfarkt.<br />
ALS-TRAINING MIT VIDEO-DEBRIEFING<br />
Nach einem Kurzvortrag über die aktuellen Reanimationsleitlinien sowie eine Einführung in das<br />
Crew Resource Management werden zwei Skills-Stationen aufgebaut. Zum einen geht es um<br />
die sichere Defibrillation und Erkennung von Rhythmen, zum anderen um das richtige Atemwegsmanagement.<br />
Anschließend werden verschiedene Notfallszenarien durchgespielt.<br />
MEET THE VICE-PRESIDENT<br />
Kollegen, die sich nach erfolgreicher Beendigung des Studiums als ordentliche Mitglieder der<br />
Ärztekammer in die Ärzteliste eintragen haben lassen, wurden vom Obmann der Kurie angestellte<br />
Ärzte bzw. Obmann der Sektion Turnusärzte zu<br />
einem ersten Kennenlernen eingeladen. Dabei wurden die<br />
Grundzüge der Ärztekammer, ihre Pflichten und ihr Tun für<br />
ihre Mitglieder vorgestellt. Zusätzlich wurde ein Willkommensgeschenk<br />
in Form eines exklusiven Ärztekammer-<br />
Stethoskops überreicht.<br />
KARRIEREMESSE MED DAY MIT MED NIGHT<br />
Jungmediziner und Medizinstudierende hatten am 27. September<br />
<strong>2018</strong> beim ersten Med Day an unterschiedlichsten<br />
Messeständen die Möglichkeit, sich über ihre berufliche Zukunft<br />
zu informieren. Für einen Tag wurde die Volksgarten<br />
Clubdiskothek zu einem Infopoint für Karriere- und Ausbildungsmöglichkeiten<br />
von Medizininteressierten umfunktioniert.<br />
Mit dabei waren verschiedene Ausbildungsanbieter<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 96 54
wie der Krankenanstaltenverbund der Stadt Wien, Barmherzige<br />
Brüder – Österreichische Ordensprovinz, die AUVA<br />
sowie die Vinzenz Gruppe. Zusätzlich vertreten waren u.a.<br />
Ärzte ohne Grenzen, die Suchthilfe Wien sowie die Akademie<br />
der Ärzte.<br />
Bei mehr als 300 Besuchern konnte die Ärztekammer ihre<br />
Erstauflage der Veranstaltung als vollen Erfolg verbuchen.<br />
Besonders gut sind hierbei die angebotenen Workshops angekommen:<br />
Während der vierstündigen Messe durfte man<br />
unter Anleitung sein Können zu den Themen Ultraschall, Intubation<br />
und Reanimation unter Beweis stellen.<br />
Als „Special“ standen Ärzte aus den Fachgebieten Allgemeinmedizin,<br />
Arbeitsmedizin, Innere Medizin, Kinder- und<br />
Jugendpsychiatrie, Nuklearmedizin, Radioonkologie sowie<br />
Anästhesiologie und Intensivmedizin im VIP-Bereich des<br />
Volksgartens für persönliche Gespräche und Ratschläge<br />
zum Thema Ausbildung bereit.<br />
Alle Messeteilnehmer durften ihren persönlichen, randvoll<br />
mit Goodies befüllten Med-Bag mit nach Hause nehmen.<br />
Im Anschluss daran: gemeinsames Abfeiern und Networking<br />
bei der Med Night in der Säulenhalle des Volksgartens.<br />
Mahn- und Inkassostelle<br />
Auch <strong>2018</strong> wurden zahlreiche Ärzte durch die Mahn- und Inkassostelle der Ärztekammer hinsichtlich<br />
der Betreibung offener Forderungen gegenüber Patienten unterstützt. Dabei konnte<br />
eine Vielzahl von Forderungen einbringlich gemacht werden.<br />
In Zahlen ausgedrückt ergibt sich folgende Statistik: <strong>2018</strong> wurde die Mahn- und Inkassostelle<br />
mit 301 neuen Fällen betraut; 339 Fälle (stammend aus 2017 oder den Jahren davor) wurden<br />
abgeschlossen. Von diesen erledigten Fällen konnten 202 Fälle einem positiven Abschluss zugeführt<br />
und derart EUR 31.322,32 einbringlich gemacht werden. In 137 Fällen waren die Forderungen<br />
aus diversen Gründen hingegen uneinbringlich.<br />
Zurzeit sind weitere 347 Fälle bei der Mahn- und Inkassostelle anhängig.<br />
97<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Pressearbeit<br />
PRESSEKONFERENZEN / PRESSEAUSSENDUNGEN<br />
<strong>2018</strong> hat die Ärztekammer 15 Pressekonferenzen bzw. Hintergrundgespräche vor ausgewählten<br />
Medienvertretern abgehalten:<br />
10. Jänner <strong>2018</strong> – Ausbau des Ärzteangebots im Gemeindebau (gemeinsam mit der Stadt<br />
Wien)<br />
19. Jänner <strong>2018</strong> – Neue Entwicklungen zum Anwohnerparken in Wien (gemeinsam mit der<br />
Wirtschaftskammer Wien und der Landwirtschaftskammer Wien) (→ Parkpickerl für Hausärzte,<br />
Seite 62)<br />
23. Jänner <strong>2018</strong> – Charityprojekt und Highlights des Wiener Ärzteballs (→ Ärzteball, Seite<br />
126)<br />
15. Februar <strong>2018</strong> – Offizieller Startschuss für das Nichtraucherschutz-Volksbegehren DON’T<br />
SMOKE (→ DON’T SMOKE, Seite 8)<br />
20. Februar <strong>2018</strong>: Präsentation der Ergebnisse der Ärztekammerumfrage zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz<br />
(→ Umfrage Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, Seite 70)<br />
9. April <strong>2018</strong> – AUVA: Ein Kahlschlag in der unfallchirurgischen Versorgung droht (→ AUVA,<br />
Seite 40)<br />
26. April <strong>2018</strong> – Ganz Wien sorgt vor: Ich bin dabei! (→ Ganz Wien sorgt vor: Ich bin dabei!,<br />
Seite 120)<br />
2. Mai <strong>2018</strong> – Allianz für ein gesünderes Österreich fordert Steuerbonus für Freizeitsportler<br />
(gemeinsam mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsvertreter und<br />
der Wirtschaftskammer Wien)<br />
4. Mai <strong>2018</strong> – Wiener Gebietskrankenkasse, Stadt Wien und Ärztekammer einig bei Honorarabschluss<br />
(gemeinsam mit der Stadt Wien und der Wiener Gebietskrankenkasse)<br />
(→ Kassenverhandlungen, Seite 56)<br />
20. August <strong>2018</strong> – Vereinheitlichung der Finanzierung des Gesundheitswesens (gemeinsam<br />
mit der Stadt Wien)<br />
4. September <strong>2018</strong> – Lösungen zur Finanzierung des Gesundheitswesens<br />
11. September <strong>2018</strong> – Endspurt für das Volksbegehren DON’T SMOKE (→ DON’T SMOKE,<br />
Seite 8)<br />
21. September <strong>2018</strong> – Nichtraucherschutz in Salzburg (→ DON’T SMOKE, Seite 8)<br />
26. September <strong>2018</strong> – Arbeitnehmerschutz und DON’T SMOKE (→ DON’T SMOKE, Seite 8)<br />
8. Oktober <strong>2018</strong> – Verlautbarung der Ergebnisse zu DON’T SMOKE (→ DON’T SMOKE,<br />
Seite 8)<br />
12. November <strong>2018</strong> – Wiener Gesundheitswesen ist auf Grippe gut vorbereitet (gemeinsam<br />
mit der Stadt Wien)<br />
Weiters wurden 82 Presseaussendungen über das Netz der Austria Presse Agentur versendet<br />
sowie Einzelgespräche mit ausgewählten Journalisten zu den unterschiedlichsten standespolitischen<br />
und medizinischen Themen geführt.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
98
Interview im Fernsehstudio und<br />
Pressekonferenz in der Ärztekammer<br />
Bei den Presseaussendungen <strong>2018</strong> lassen sich neben vielen Einzelthemen auch bestimmte<br />
Schwerpunkte herausfiltern. An erster Stelle stand dabei verständlicherweise das Nichtraucherschutzvolksbegehren<br />
DON’T SMOKE, zu dem mehr als 30 Presseaussendungen geschrieben und<br />
versandt wurden (→ DON’T SMOKE, Seite 8). Das Thema Kinderärzte und kinderärztliche Versorgung<br />
beziehungsweise der bestehende Ärztemangel in Wien speziell in diesem Fachbereich<br />
wurde ebenso schwerpunktmäßig mit Presseaussendungen serviciert wie die von der Bundesregierung<br />
in Angriff genommene Kassenreform oder die damit zusammenhängenden Reformvorhaben<br />
bei der AUVA (→ Sozialversicherungsreform, Seite 48 / AUVA, Seite 40).<br />
Weitere Schwerpunkte, die mehrmals in Presseaussendungen thematisiert wurden, waren die<br />
Bereiche Impfen, Sonderklasse (→ Privatkrankenversicherungen, Seite 63), die Parkpickerlproblematik<br />
(→ Parkpickerl für Hausärzte, Seite 62), die Änderungen in der Wiener Stadtregierung<br />
sowie der Ärzteball (→ Ärzteball, Seite 126).<br />
MEDIENKOOPERATIONEN<br />
Um die klassische Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren, wurde auch <strong>2018</strong> eine Reihe von<br />
Medienkooperationen eingegangen, u.a. mit Die Presse, Der Standard, Kronen Zeitung, Österreich,<br />
Heute, ORF, VORmagazin, Megaboard, netdoktor, periskop sowie dem Verlag MedMedia.<br />
99<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
DOKTORINWIEN<br />
Elfmal im Jahr (Doppelnummer Juli/August) informiert doktorinwien über standes- und gesundheitspolitisch<br />
sowie steuer- und ärzterechtlich relevante Themen. Weitere Berichte betreffen Forschungsergebnisse,<br />
an denen Wiener Ärzte beteiligt sind, sowie amtliche Ankündigungen.<br />
MEDINLIVE<br />
Am 7. November <strong>2018</strong> startete das neue Online-Fachportal für Gesundheitspolitik, Wissenschaft<br />
und Gesellschaft www.medinlive.at der Ärztekammer, das allen Interessierten einen umfassenden<br />
Überblick über tages- und gesellschaftspolitische sowie wissenschaftliche Themen im<br />
Gesundheitsbereich bietet.<br />
Das neue Online-Fachportal für<br />
Gesundheitspolitik, Wissenschaft<br />
und Gesellschaft<br />
medinlive richtet sich vornehmlich an Personen, die im Gesundheitsbereich tätig sind oder sich<br />
damit beschäftigen, also Gesundheitspolitiker, Funktionäre und Mitarbeiter von Krankenkassen<br />
sowie Versicherungen, Spitalsbetreiber, Industrie, Gesundheitswirtschaft, Standesvertretungen,<br />
Ärzte, Pharmazeuten, Pflegekräfte etc. Das Online-Portal zeigt tagesaktuell, was am Gesund-<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
100
heitssektor passiert und beleuchtet Themen aus den Bereichen<br />
Gesundheitspolitik, Medizin, Wissenschaft und Forschung sowie<br />
Gesellschaft und Soziales aus Sicht der interessierten Fachleute.<br />
Aufbereitet werden lokale, nationale und internationale Beiträge,<br />
zudem findet der Leser auf medinlive auch relevante Termine<br />
aus den Bereichen ärztliche Fortbildung, Gesellschaft und<br />
Medizin.<br />
Bereits in den ersten Monaten konnte ein guter Zugriff auf das<br />
Fachportal erreicht werden. So besuchen täglich durchschnittlich<br />
133 Nutzer medinlive und sie bleiben durchschnittlich zwei<br />
Minuten und 28 Sekunden auf der Seite. Bis Jahresende zählte<br />
die Seite insgesamt 8.059 Besucher. Gelesen werden vor allem<br />
die Rubriken Gesundheitspolitik, gefolgt von Wissenschaft, Gesellschaft<br />
und Terminen.<br />
Der Start von medinlive wurde über die hauseigenen Off- und<br />
Online-Medien (Presseaussendung, Medletter, Kuriennews,<br />
www.aekwien.at, Facebook sowie die Medien der Landesärztekammern)<br />
gegenüber den Ärzten, der Presse und den Stakeholdern<br />
kommuniziert. Zusätzlich unterstützt eine Medienkampagne<br />
in Fachmedien die Bekanntmachung des neuen Portals.<br />
Mit dem Fachportal liefert die Ärztekammer den entscheidenden digitalen Informationsvorsprung,<br />
den es in dieser Form in Österreich bislang noch nicht gab.<br />
MEDLETTER<br />
Der Medletter ist eine elektronische periodische Druckschrift, die einmal wöchentlich an alle Ärzte<br />
als Newsletter per e-mail ergeht. Unterteilt ist der Medletter in fünf inhaltliche Kategorien:<br />
Interna, Medizin, Fortbildung, Veranstaltungen und Melange.<br />
Inhaltliche Bestandteile des Medletters sind u.a. Presseaussendungen (→ Pressekonferenzen /<br />
Presseaussendungen, Seite 99) bzw. Kampagnen der Ärztekammer, Fortbildungsveranstaltungen<br />
bzw. Weiterbildungsangebote der Ärztekammer, teils in Kooperation mit externen Partnern<br />
(→ Fortbildungsveranstaltungen, Seite 83), amtliche Medizinmeldungen sowie Gewinnspiele, wie<br />
z.B. die Verlosung kostenfreier Eintrittskarten für Museen und Veranstaltungen und diverse<br />
Bücherverlosungen.<br />
Anlassbezogen wird auch über gesellschaftliche Veranstaltungen der Ärztekammer, wie Diskussionsrunden,<br />
den Ärzteball, Ausstellungen, Filme sowie Kunst- und Stadtführungen (→ Gesellschaft,<br />
ab Seite 124), berichtet.<br />
101<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
SOCIAL MEDIA<br />
Um entsprechende Imagepflege zu betreiben, hat die Ärztekammer neben Facebook, Twitter<br />
und Instagram (Ärzteball) (→ Ärzteball, Seite 126) seit Herbst <strong>2018</strong> mit LinkedIn einen weiteren<br />
Social-Media-Auftritt. Darüber hinaus verwaltet die Ärztekammer die Facebook-Gruppe<br />
„Ärztinnen und Ärzte in Wien“. Durch regelmäßigen Content konnte auch das Google-Ranking<br />
durch Social Media verbessert werden.<br />
Facebook:<br />
Zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember <strong>2018</strong> (Übernahme durch den Social-Media-Consultant)<br />
(→ Mitarbeiterveränderungen, Seite 19) konnten die „Gefällt mir“-Angaben von 1.300<br />
auf 1.810 angehoben werden. Im Zuge dessen wurden auch alle Social-Media-Kanäle sowohl<br />
optisch als auch mit @aekwien vereinheitlicht. Im Zeitraum wurden zudem 221.878 Personen<br />
erreicht (Gesamtreichweite). Ausschlaggebend dafür war neben der Kampagne DON’T<br />
SMOKE (→ DON’T SMOKE, Seite 8) auch anderer informativer Content mit Mehrwert, u.a.<br />
Pressekonferenzen und Presseaussendungen (→ Pressekonferenzen / Presseaussendungen,<br />
Seite 99), Stories, Infografiken, Livestreams sowie Promotion bzw. Fotos von Veranstaltungen<br />
(→ Gesellschaft, ab Seite 124). Inzwischen werden mehrmals wöchentlich auch Artikel von<br />
medinlive (→ medinlive, Seite 100) geteilt.<br />
Weiters werden Anfragen über das Facebook-Postfach entweder direkt beantwortet oder an<br />
die zuständige Stelle weitergeleitet. Die Anfragen – Patientenanliegen, Medikamenteninformationen,<br />
Interview- und Sponsoringanfragen etc. – werden zügig und informativ beantwortet.<br />
Zu guter Letzt werden auch Jobanzeigen bei Facebook beworben.<br />
Neben dem Kernmarkt Österreich konnten Zugriffe u. a. aus Deutschland, Schweiz, Italien<br />
und Großbritannien verzeichnet werden. Wien führt unangefochten vor Graz, Linz, Salzburg,<br />
Innsbruck, Villach, St. Pölten, Wels und Wiener Neustadt.<br />
Frauen 52 %<br />
Erreichte Personen<br />
––––<br />
Männer 48 %<br />
Erreichte Personen<br />
––––<br />
Alter:<br />
Alter:<br />
13–17<br />
0,666 %<br />
13–17<br />
0,455 %<br />
18–24<br />
11 %<br />
18–24<br />
10 %<br />
25–34<br />
15 %<br />
25–34<br />
15 %<br />
35–44<br />
10 %<br />
35–44<br />
10 %<br />
45–54<br />
8 %<br />
45–54<br />
7 %<br />
55–64<br />
4 %<br />
55–64<br />
3 %<br />
65+<br />
2 %<br />
65+<br />
2 %<br />
%<br />
0 5 10 15 20<br />
%<br />
0 5 10 15 20<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
102
Twitter:<br />
Der Kurznachrichtendienst übernimmt die gleichen Aufgaben wie Facebook – Reichweite<br />
erzielen und Imagepflege. Zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember <strong>2018</strong> gab es einen Anstieg<br />
von 1.200 auf 1.388 Follower. Dabei wird der gleiche Content wie bei Facebook veröffentlicht.<br />
Außerdem werden auch Informationen der Österreichischen Ärztekammer geteilt.<br />
LinkedIn:<br />
Neben dem oben dargestellten Content wird LinkedIn auch für professionelle Jobausschreibungen<br />
genutzt. Hier ist es möglich. gezieltes Recruiting von potenziellen neuen Mitarbeitern<br />
zu betreiben. Aber auch Interviews von medinlive stoßen auf der Social-Business-Plattform<br />
auf viel Interesse, da die meisten Interviewpartner bei LinkedIn registriert sind.<br />
Facebook-Gruppe „Ärztinnen und Ärzte in Wien“<br />
Die Gruppe dient in erster Linie zur besseren Vernetzung von Kollegen. Weiters bietet die<br />
Ärztekammer dabei das Service, diverse Anfragen von Ärzten rasch und datenschutzkonform<br />
zu beantworten.<br />
Für einen respektvollen Umgang der User innerhalb der Facebook-Gruppe wurde eine „Netiquette“<br />
mit Kommunikationsgrundregeln erstellt und vom Vorstand der Ärztekammer beschlossen.<br />
Werden diese Regeln missachtet, können Beiträge gelöscht und auch Personen aus der<br />
Gruppe ausgeschlossen werden.<br />
Die sieben wichtigsten Punkte der „Netiquette“:<br />
1. Alle Arten von Beleidigungen, Drohungen und Verunglimpfungen anderer Mitglieder<br />
sind zu vermeiden, andere Meinungen sind zu respektieren.<br />
2. Die Administratoren sind berechtigt, Beiträge und Kommentare bei Verstößen gegen<br />
die Regeln der Gruppe zu löschen. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Gruppenregeln<br />
kommen entsprechende Eskalationsstufen zum Tragen, an deren Ende der Ausschluss<br />
des Mitglieds steht.<br />
3. Beiträge müssen eine klar erkennbare thematische und inhaltliche Relevanz für die<br />
Gruppe haben.<br />
4. Jegliche Form der (standes-)politischen Werbung ist verboten. Dies gilt auch für Veranstaltungen<br />
von Fraktionen. Ebenso darf keine Werbung für Pharmafirmen betrieben<br />
werden. Werbung oder Spendenaufrufe, bei denen ein sozialer oder medizinischer<br />
Aspekt im Vordergrund stehen, sind vom Werbeverbot ausgenommen.<br />
5. In der Gruppe dürfen ausschließlich DFP-approbierte Veranstaltungen und Events, die<br />
der Fortbildung von Ärzten dienen, einmalig gepostet werden.<br />
6. Mitarbeiter der Ärztekammer dürfen keine Beiträge in der Gruppe posten.<br />
7. Alle Ärzte, die praktizieren und bei ihren jeweiligen Landesärztekammern in Österreich<br />
gemeldet sind (inkl. karenzierte Mitglieder), sind zur Mitgliedschaft in dieser Facebook-<br />
Gruppe berechtigt. Zahnärzte sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen – ausgenommen<br />
davon ist der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds.<br />
103<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
<strong>2018</strong> wurden 1.660 Beiträge gepostet. Der Zuwuchs von Gruppenmitgliedern wuchs in diesem<br />
Zeitraum von 1.633 auf 1.748. Davon sind 1.491 Mitglieder aktiv. Beliebte Zeiten für Beiträge,<br />
Kommentare und Reaktionen sind zwischen 17.00 und 22.00 Uhr.<br />
Zutritt zur Gruppe haben ausschließlich Ärzte. Bei einer Gruppenanfrage muss der Arzt sowohl<br />
Auskunft über seinen Mitgliedstatus bei der Ärztekammer geben als auch seinen Klarnamen<br />
und die ÖÄK-Nummer nennen. Im Zuge dieser drei Pflichtfragen wurden <strong>2018</strong> 325 Anfragen<br />
abgelehnt.<br />
PRESSEPREIS<br />
Presseverleihung am 11. Mai<br />
<strong>2018</strong>: Nina Strasser, Philip Bauer<br />
und Alexandra Rotter, die den Preis<br />
in Vertretung von Philipp Spiegel<br />
entgegengenommen hat<br />
(v. li. n. re.)<br />
Die Ärztekammer hat am 11. Mai<br />
<strong>2018</strong> an die News-Mitarbeiterin<br />
Nina Strasser sowie den Standard-<br />
Journalisten Philip Bauer für ihre<br />
hervorragenden medizinischen<br />
Berichterstattungen zu geteilten<br />
Handen den Pressepreis 2017<br />
verliehen. Ein Anerkennungspreis<br />
ging an Philipp Spiegel für einen<br />
Beitrag in Die Zeit online.<br />
Nina Strasser ist freie Journalistin<br />
und Pressefotografin. Von 2005<br />
bis 2017 arbeitete sie als Redakteurin<br />
und Fotojournalistin für<br />
Sport und Chronik für die Verlagsgruppe<br />
News. Davor war sie u.a.<br />
für die Kronen Zeitung, die Salzburger<br />
Nachrichten und den<br />
U-Express tätig.<br />
Den Pressepreis erhielt Strasser für eine Reportage in News zum Thema Altenpflege und Physiotherapie<br />
für hochbetagte Menschen: „Was darf man noch erwarten in meinem jugendlichen<br />
Alter?“.<br />
Der zweite Preisträger war Philip Bauer, der die Auszeichnung für einen Bericht im Der Standard über<br />
Zystische Fibrose anlässlich des Tags der seltenen Erkrankungen am 28. Februar 2017 erhalten hat.<br />
Bauer ist seit 1999 beim Der Standard in der Sportredaktion, aktuell als Ressortleiter, tätig. Er<br />
war es, der 2017 die „Causa Werdenigg“ rund um Übergriffe im österreichischen Skisport ins<br />
Rollen gebracht hatte.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
104
In der Geschichte des Pressepreises erst zum vierten Mal vergeben wurde diesmal auch ein<br />
Anerkennungspreis für „besondere publizistische Leistungen“. Die Jury würdigte damit eine vierteilige<br />
Kolumne über HIV in Die Zeit online von Philipp Spiegel: „Sag ich‘s ihr?“ – „Werde ich<br />
sterben?“ – „Ich hatte doch verhütet“ – „Ich bin mehr als ein Virus“.<br />
Spiegel ist Fotograf und Kolumnist in Wien und Barcelona. Arbeiten hat er in zahlreichen internationalen<br />
Magazinen veröffentlicht. Reportagen führten ihn u.a. nach Nepal („Der Kampf gegen<br />
Menschenhandel“), Buenos Aires („Leben im größten Slum“) und Indien („Die Straßenarbeiter<br />
am Tibetischen Plateau“). Während seiner Recherche in Indien erfuhr er von seiner HIV-Infektion.<br />
Auf den Schock folgte die künstlerische Auseinandersetzung mit seiner Infizierung.<br />
Refundierung von Prüfungsgebühren<br />
Die Ärztekammer hat als Solidarleistung aller Ärzte für die jungen Kollegen bereits 2017<br />
beschlossen, eine Rückerstattung der Prüfungsgebühren – unter der Voraussetzung der Erfüllung<br />
bestimmter Kriterien – durchzuführen. Die Neuerung gilt für alle Allgemeinmediziner- sowie Facharztprüfungen,<br />
die nach dem 1. Jänner <strong>2018</strong> absolviert wurden.<br />
Pro absolviertem Antritt in einem Fachgebiet kann der Antrag einmalig von Wiener Ärzten gestellt<br />
werden, sofern sie zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses der Prüfung Mitglieder der Wiener<br />
Ärztekammer sind sowie eine bestimmte Anzahl von Ausbildungsmonaten in Wien absolviert<br />
haben. Ein weiteres Kriterium ist zudem die Teilnahme an der österreichweiten Ausbildungsevaluierung<br />
(→ Ausbildungsevaluierung, Seite 80), die zur Verbesserung der Ausbildungsqualität<br />
von Ärzten beitragen soll.<br />
Mit Stichtag 31. Dezember <strong>2018</strong> sind 266 Anträge eingegangen, die auch entsprechend aus-<br />
bezahlt wurden. Davon betrafen 66 eine Refundierung der Gebühren für die Prüfung zum Arzt<br />
für Allgemeinmedizin und 200 eine Refundierung der Gebühren für eine Facharztprüfung.<br />
Aufgrund der verpflichtenden Teilnahme an der Ausbildungsevaluierung tragen nun auch weitaus<br />
mehr Jungmediziner zur Verbesserung der Ausbildungsqualität bei: Im Vergleich zum Jahr davor<br />
wurden mit Stichtag 1. Oktober <strong>2018</strong> 91 % mehr Antwortbögen ausgefüllt. Österreichweit<br />
konnte hier nur eine Erhöhung von 44 %, verzeichnet werden, wobei fast die Hälfte dieses<br />
Anstiegs auf Wien zurückzuführen ist.<br />
2017<br />
<strong>2018</strong><br />
2017/<strong>2018</strong><br />
2017/<strong>2018</strong><br />
Evaluierung der<br />
Facharztausbildung<br />
Stand: 1. Oktober <strong>2018</strong><br />
Teilnahme<br />
Teilnahme<br />
Veränderung, absolut<br />
Veränderung, in %<br />
Wien<br />
315<br />
601<br />
286<br />
91 %<br />
Österreich gesamt<br />
1.383<br />
1.987<br />
604<br />
44 %<br />
105<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb<br />
Die Ärztekammer ist daran interessiert, unlautere Werbemethoden und Geschäftsabschlusspraktiken<br />
zu bekämpfen. Irreführende Aussendungen für Eintragungen in Verzeichnissen wie<br />
Branchenregister haben in den letzten Jahren, und vor allem 2017, stark zugenommen. Aus diesem<br />
Grund ist die Ärztekammer bereits Anfang 2013 dem Schutzverband gegen unlauteren<br />
Wettbewerb beigetreten, um hier ein kostenfreies Service für die Ärzteschaft anzubieten<br />
(www.aekwien.at/schutzverband).<br />
Der Schutzverband ist ein Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, gegen solche unlauteren<br />
Geschäftsmethoden – notfalls mit Klage – vorzugehen. Der Verband überprüft jeden Fall in rechtlicher<br />
Hinsicht.<br />
Sollten sich ausreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Unlauterer-Wettbewerbs-<br />
Gesetz ergeben, wird der Schutzverband von sich aus aktiv. Er informiert den betroffenen Arzt<br />
in der Folge von allen vom Verband gesetzten rechtlichen Schritten und stellt Ärzten Musterantwortschreiben<br />
an die jeweilige Schwindelfirma zur Verfügung. Wenn sich keine ausreichenden<br />
Anhaltspunkte ergeben, teilt der Schutzverband dies ebenfalls mit. In der Regel kontaktiert der<br />
Schutzverband die Schwindelfirma und fordert sie unter Klagsandrohung auf, ihre Vorgangsweise<br />
einzustellen und allenfalls bereits abgeschlossene Verträge nicht weiter einzumahnen bzw. nicht<br />
einzuklagen. Wenn die betroffene Schwindelfirma daraufhin eine Unterlassungserklärung abgibt,<br />
ist der Fall für den Arzt erledigt; wenn nicht, wird der Schutzverband den Arzt über die weitere<br />
Vorgangsweise bzw. weitere Maßnahmen informieren.<br />
Mit mehr als 90 % positiver Erledigungen ist die Erfolgsquote des Schutzverbands sehr hoch.<br />
Die Unterstützungsmöglichkeiten des Schutzverbands stehen allen Ärzten zur Verfügung und<br />
sind für diese kostenfrei.<br />
<strong>2018</strong> hat der Schutzverband 35 Mitteilungen an Ärzte in Wien durchgeführt, 24 Stellungnahmen<br />
(also ausführliche rechtliche Begutachtungen von Fällen) erstellt und 17 Interventionen veranlasst.<br />
Dabei konnte den betroffenen Ärzten in Fällen irreführender Fax- und Internetangebote,<br />
täuschender Korrekturabzüge oder unerbetener telefonischer Kontaktaufnahmen geholfen werden,<br />
aus den erschwindelten „Verträgen“ wieder zur Gänze auszusteigen. Das machte bei den<br />
einzelnen Rechnungen oft EUR 1.000,- und mehr aus. Somit konnten den betroffenen Ärzten<br />
knapp EUR 20.000,- erspart sowie die sonst anfallenden Anwaltskosten eingespart werden.<br />
Sonderklasseverrechnungsstelle KAV Wien (inkl. AKH)<br />
Die Aufgaben der Verrechnungsstelle der Ärztekammer sind seit 2008 die Verrechnung von ärztlichen<br />
Honoraren in der Sonderklasse an Privatkrankenversicherungen und Selbstzahler in den<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
106
Spitälern des Krankenanstaltenverbunds der Stadt Wien (KAV) und im AKH, deren Vereinnahmung<br />
im Namen der honorarberechtigten Ärzte sowie die Verteilung der Gelder an die Ärzte im<br />
KAV und an der MedUni Wien/AKH (ca. 5.330 Kollegen) gemäß den abteilungs- bzw. institutsinternen<br />
Aufteilungsschlüsseln bzw. die Abführung des 12 %-igen Infrastrukturbeitrags an die<br />
Stadt Wien.<br />
Im Wege der Verrechnungsstelle konnten <strong>2018</strong> ca. EUR 42 Mio. an Arzthonoraren vereinnahmt<br />
und an die Kollegen, abzüglich des 12 %-igen Infrastrukturbeitrags für die Stadt Wien, zur Auszahlung<br />
gebracht werden. Dies stellt einen Rückgang von 11,9 % dar. Dieser Rückgang basiert<br />
auch auf der Tatsache, dass es seit Juli/August <strong>2018</strong> aufgrund organisatorischer Probleme seitens<br />
der Verrechnungsstelle zu massiven Auszahlungsverzögerungen und Rückständen in der Fakturierung<br />
gekommen ist. Seit Beginn der Problematik laufen intensive Gespräche zur Verbesserung<br />
der Situation. In diesem Zusammenhang hat die Kurie angestellte Ärzte auch den Beschluss<br />
gefasst, in Gespräche einzutreten, um die Sonderklasseverrechnung neu zu strukturieren; diese<br />
Gespräche wurden auch noch <strong>2018</strong> aufgenommen.<br />
Für die Ärzte wird es jedoch keine Honorarverluste geben, da alle Rechnungen nachverrechnet<br />
werden müssen und mit der externen Verrechnungsstelle vereinbart wurde, dass von dieser für<br />
die Auszahlungsverzögerungen Verzugszinsen zu zahlen sind, sodass dafür keine Kammermittel<br />
verwendet werden müssen. Weiters kam es auch <strong>2018</strong> wieder zu vermehrten Kürzungen durch<br />
die Privatkrankenversicherungen, denen durch die Ärzteschaft im Schlichtungsausschuss der Ärztekammer<br />
(→ Schlichtungsausschuss, Seite 66) vehement entgegengetreten wird.<br />
Im Bereich des KAV gab es Unzufriedenheiten, da es vermehrt zu Ummeldungen von Patienten<br />
von der Sonderklasse auf die Allgemeine Gebührenklasse gekommen ist, was dazu geführt hat,<br />
dass der gesamte Fall nicht im Wege der Sonderklasse bezahlt werden konnte. Dadurch entgingen<br />
dem KAV und der Ärzteschaft Einnahmen. Dies ist mit ein Grund, warum die Tendenz, sich<br />
auf Sonderklasse in den Spitälern des KAV und im AKH zu legen, tendenziell rückgängig ist. Es<br />
besteht die Hoffnung, dass durch die ambulante Sonderklasse, die im Krankenanstaltenrecht<br />
verankert werden konnte (→ Ambulante Sonderklasse, Seite 65), hier gegengesteuert werden<br />
kann. Dazu laufen sowohl Gespräche mit der MA 40 – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht<br />
als auch mit dem KAV.<br />
Da auch die Belegtage um 5,3 % zurückgegangen sind, hat die Ärztekammer weitere<br />
Gesprächstermine mit der Stadt Wien vereinbart, um den seitens der Stadt Wien stiefmütterlich<br />
behandelten Bereich der Sonderklasse im öffentlichen Bereich attraktiver und somit lukrativer zu<br />
gestalten.<br />
107<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Patienten<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
108
Ärztefunkdienst 110<br />
Patientenombudsstelle 113<br />
Patientenschiedsstelle 115<br />
Praxisplan 116<br />
Teddybär-Krankenhaus 119<br />
Vorsorgeaktionen 120<br />
109<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Ärztefunkdienst<br />
<strong>2018</strong> war der Ärztefunkdienst außerhalb der Ordinationszeiten von Kassenärzten als Vertretung<br />
des Hausarztes im Einsatz und hat sowohl in der Nacht als auch an Wochenenden und Feiertagen<br />
73.260 Visiten durchgeführt.<br />
In der Telefonleitstelle des Ärztefunkdienstes wurden 143.801 Anrufe entgegengenommen und<br />
bearbeitet. 4.352 Patienten haben die Ärztefunkdienstordination in der Pillergasse in Wien 15.<br />
aufgesucht.<br />
Im Patientenservice, das ebenfalls Teil der Ärztefunkdienst GmbH ist, wurden 10.666 Anfragen<br />
telefonisch beantwortet. Eine der Hauptaufgaben des Patientenservices ist es, bei der Ordinations-<br />
bzw. Vertretungssuche zu helfen. Weiters wurden ca. 720 Anfragen schriftlich über niedergelassene<br />
Ärzte, deren Fachspezialisierungen sowie Ordinationszeiten beantwortet.<br />
Ein weiterer Tätigkeitbereich des Ärztefunkdienstes ist die Totenbeschau, die an Wochenenden<br />
und Feiertagen durchgeführt wird. <strong>2018</strong> waren es 1.825 Einsätze.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
110
ALLGEMEINMEDIZINISCHE AKUTORDINATION<br />
Seit 15. November 2016 läuft der erfolgreiche Betrieb in Wiens erster Allgemeinmedizinischer<br />
Akutordination (AMA) im AKH, betrieben durch den Ärztefunkdienst. Binnen weniger Wochen<br />
wurde der Betrieb organisiert – die Ärzte im AKH berichteten umgehend von einer spürbaren<br />
Entlastung in den Ambulanzen.<br />
In der Akutordination werden Patienten behandelt, die durch einen Allgemeinmediziner<br />
effizienter als in der AKH-Notfallambulanz betreut werden können. Dabei soll die Akutordination<br />
das bewährte Hausarztsystem nicht ersetzen: Es handelt sich hier um eine Ordination für allgemeinmedizinische<br />
Notfälle, die ansonsten die Notfallambulanz des AKH aufgesucht hätten.<br />
Der Ärztefunkdienst gestaltet die Dienstpläne der 40 Allgemeinmediziner, die in der Akut-<br />
ordination tätig sind, und organisiert die Behandlung der Patienten.<br />
<strong>2018</strong> wurden in dieser Ordination 20.442 Patienten versorgt, wovon 10.399 direkt von der AKH-<br />
Notfallambulanz überwiesen wurden. Durchschnittlich werden an einem Wochenendtag<br />
108 Patienten betreut.<br />
Die AMA ist im Ambulanzbereich 6B, der tagsüber der Nachbehandlung von unfallchirurgischen<br />
Patienten dient, untergebracht und ist werktags von 16.00 bis 22.00 Uhr sowie an Wochenenden<br />
und Feiertagen von 10.00 bis 22.00 Uhr geöffnet.<br />
Zudem startete am 1. Dezember <strong>2018</strong> an Wochenenden und Feiertagen eine Allgemeinmedizinische<br />
Akutordination auch im SMZ OST/Donauspital. Dies soll zu einer Entlastung des Patientenaufkommens<br />
in der Erstversorgungsambulanz sowie der Ambulanz für Kinder- und<br />
Jugendheilkunde und damit einer Reduktion der Wartezeiten führen.<br />
Die AMA im SMZ Ost/Donauspital ist an Wochenenden und Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr<br />
geöffnet. Im Dezember konnten bereits 452 Patienten dort behandelt werden.<br />
KINDERÄRZTLICHER WOCHENENDNOTDIENST<br />
Das Service des Kinderärztlichen Wochenendnotdienstes (KiND) in den Ambulanzräumlichkeiten<br />
der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde wurde auch <strong>2018</strong> wieder sehr gut von<br />
den kleinen Patienten und ihren Familien angenommen – 3.833 Kinder wurden dort <strong>2018</strong><br />
behandelt.<br />
Aufgrund der stets positiven Resonanz und dem weiterhin steigenden Bedarf an einer entsprechenden<br />
Kinderversorgung an Wochenenden und Feiertagen wurde im Herbst 2016 der zweite<br />
Kinderärztliche Wochenendnotdienst im SMZ Süd/Kaiser-Franz-Josef-Spital in den Ambulanzräumlichkeiten<br />
der Kinderambulanz im Mutter-Kind-Zentrum etabliert. In dieser neuen Anlaufstelle<br />
wurden <strong>2018</strong> 5.519 kleine Patienten versorgt.<br />
111<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Mit den KiND-Einrichtungen schaffen die Ärztekammer, die Stadt Wien und die Wiener Gebietskrankenkasse<br />
(WGKK) – in Kooperation mit dem Ärztefunkdienst – eine zusätzliche Versorgungsform<br />
für akut erkrankte Kinder. An allen Wochenenden und Feiertagen ist zwischen 10.00 und<br />
18.00 Uhr ein Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde tätig, um Kinder mit akuten leichten<br />
Erkrankungen, wie z.B. Erkältungen und Durchfallerkrankungen, zu versorgen. Die Organisation<br />
der Dienstpläne sowie die Abrechnung mit der WGKK erfolgen durch den Ärztefunkdienst.<br />
DIE ORGANISATION<br />
Mittlerweile hat der Ärztefunkdienst 196 Ärzte in seinem Dienstpool, die freiberuflich für den<br />
Ärztefunkdienst tätig sind. 16 Kinderfachärzte sind in den KiND-Ordinationen im AKH bzw. SMZ<br />
Süd/Kaiser-Franz-Josef-Spital tätig. 16 Allgemeinmediziner arbeiten ausschließlich in der Allgemeinmedizinischen<br />
Akutordination im AKH. Außerdem hat der Ärztefunkdienst 26 angestellte<br />
nicht ärztliche Mitarbeiter, die durch ihren Einsatz in Aufbereitung, Unterstützung, Assistenz und<br />
Betreuung die Arbeit der Ärzte erst ermöglichen.<br />
Seit 1. Oktober <strong>2018</strong> besteht eine Kooperation zwischen dem Wiener Roten Kreuz und dem Ärztefunkdienst.<br />
Der Betrieb der Einsatzleitstelle des Ärztefunkdienstes wird in Kooperation mit dem<br />
Wiener Roten Kreuz abgewickelt. Damit sollen Synergien, wie z.B. die Infrastruktur des<br />
Wiener Roten Kreuzes sowie die nach internationalen Standards ausgebildeten Fachkräfte,<br />
genutzt werden. Dafür übersiedelten der Ärztefunkdienst sowie die Einsatzleitstelle des Wiener<br />
Roten Kreuzes an einen neuen Standort in Wien 3., Modecenterstraße 14. Die engagierte Zusammenarbeit<br />
beider Organisationen ermöglichte einen erfolgreichen Start dieser Kooperation.<br />
Die leistungsorientierte Honorierung der Ärztefunkdienstärzte, bezahlt durch die Wiener<br />
Gebietskrankenkasse, ist pro Visite angelegt, wobei durchschnittlich zwei Visiten pro Stunde<br />
möglich sind.<br />
Die zehn Leitsätze des Ärztefunkdienstes:<br />
1. Verständnisvoll, unvoreingenommen, wertschätzend und kompetent treten wir gegenüber<br />
Patienten, Angehörigen und Kollegen auf.<br />
2. Wir erkennen den ganzen Menschen mit all seinen Bedürfnissen, Ängsten, Sorgen und<br />
Hoffnungen.<br />
3. Unsere Mitarbeiter zeigen Teamgeist, schaffen Vertrauen und wollen mit ihren Leistungen<br />
motivieren.<br />
4. Wir treten nach außen gemeinsam und stark auf, wir verfolgen gemeinsame Ziele und<br />
pflegen einen respektvollen Umgang.<br />
5. Wir achten im zwischenmenschlichen Umgang auf die Einhaltung von Werten, wie Verlässlichkeit,<br />
Menschlichkeit und Toleranz.<br />
6. Wir nützen die Stärken unserer Mitarbeiter, indem wir unser Wissen teilen und aktiv wei<br />
tergeben.<br />
7. Wir bilden uns regelmäßig fort und fragen bei Unklarheiten, geben einander aktiv und<br />
konstruktiv Feedback.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
112
8. Wir stellen uns den Konflikten und lösen sie auf Basis des gegenseitigen Respekts, glechen<br />
Schwächen durch aktive Hilfe und Unterstützung aus.<br />
9. Wir fördern und fordern die Zusammenarbeit im Team und zu anderen in der Patienten<br />
versorgung tätigen Organisationen.<br />
10. Die Führung definiert und überprüft die Ziele, Entscheidungen werden transparent kommuniziert.<br />
Patientenombudsstelle<br />
Die Patientenombudsstelle der Ärztekammer hat <strong>2018</strong> 1.398 Fälle bearbeitet, was einer<br />
Zunahme von 14 % im Vergleich zum Jahr davor entspricht.<br />
Dieser überaus hohe Anstieg ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: Die Akzeptanz der Website<br />
www.patientenombudsmann-wien.at steigt kontinuierlich, viele Beschwerden wurden online<br />
gepostet. Aber auch die regelmäßigen ORF 2-Fernsehspots und vier Sendungen auf Radio Wien,<br />
bei denen Patienten anrufen und mit dem Ombudsmann ihre Probleme diskutieren konnten,<br />
sowie der monatliche Kommentar des Patientenombudsmanns im Kurier haben zum wachsenden<br />
Bekanntheitsgrad beigetragen.<br />
Erfreulich dabei war, dass mehr als zwei Drittel der Fälle im Sinne der Patienten positiv erledigt<br />
werden konnten.<br />
Zusätzlich wurden 3.165 Telefonate verbucht, wobei die telefonischen Kontakte im Vergleich<br />
zum Jahr davor um ca. 10 % rückläufig waren.<br />
Einer Vielzahl von Beschwerden liegen Kommunikationsprobleme zugrunde. Generell ließ sich<br />
eine Zunahme der Beschwerden mit unterschiedlichsten Inhalten verzeichnen, wobei festzuhalten<br />
ist, dass die Patientenombudsstelle nicht nur mit Beschwerden über Ordinationen und Institute<br />
befasst wurde. Eine große Anzahl an Beschwerden betraf vielmehr Spitäler, Sozialversicherungen<br />
und den Sozialbereich schlechthin – ca. ein Viertel der Anfragen warf Probleme in den Bereichen<br />
Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Bundessozialamt auf.<br />
2015<br />
2016<br />
-21,5 %<br />
-6,5 %<br />
19,4 %<br />
36,2 %<br />
Entwicklung der<br />
Beschwerden und<br />
Telefonkontakte<br />
2015 – <strong>2018</strong><br />
jeweils im Vergleich zum<br />
Vorjahr<br />
2017<br />
2,2 %<br />
-4,4 %<br />
<strong>2018</strong><br />
15,3 %<br />
-10,2 %<br />
113<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Beschwerden<br />
2013 – <strong>2018</strong><br />
2013<br />
2014<br />
451<br />
1.076<br />
2015<br />
1.006<br />
2016<br />
1.201<br />
2017<br />
1.227<br />
<strong>2018</strong><br />
1.415<br />
0 1.000 2.000 3.000 4.000<br />
Telefonkontakte<br />
2013 – <strong>2018</strong><br />
2013<br />
2014<br />
593<br />
3.452<br />
2015<br />
4.702<br />
2016<br />
2017<br />
<strong>2018</strong><br />
3.171<br />
3.692<br />
3.530<br />
0 1.000 2.000 3.000 4.000<br />
Beschwerden<br />
nach Anliegen<br />
2014 – <strong>2018</strong><br />
Anfragen<br />
Bauliches Problem Ordination<br />
Befunde<br />
Gutachten<br />
Honorar<br />
Hygienisches Problem<br />
Kapazitätsproblem<br />
Krankenstand<br />
Medizinisches Problem<br />
Menschliches Problem Arzt<br />
Menschliches Problem Mitarbeiter des Arztes<br />
Rechtliches Problem<br />
Sonstiges<br />
Terminproblem<br />
Vertretungsproblem<br />
Gesamt<br />
2014<br />
63<br />
0<br />
9<br />
14<br />
92<br />
10<br />
1<br />
13<br />
263<br />
92<br />
10<br />
32<br />
348<br />
122<br />
11<br />
1.080<br />
2015<br />
98<br />
2<br />
11<br />
22<br />
97<br />
6<br />
1<br />
13<br />
250<br />
88<br />
17<br />
63<br />
221<br />
109<br />
8<br />
1.006<br />
2016<br />
94<br />
3<br />
6<br />
18<br />
131<br />
4<br />
1<br />
12<br />
271<br />
118<br />
21<br />
128<br />
246<br />
140<br />
8<br />
1.201<br />
2017<br />
70<br />
4<br />
9<br />
27<br />
138<br />
13<br />
3<br />
15<br />
293<br />
86<br />
30<br />
149<br />
239<br />
140<br />
9<br />
1.225<br />
<strong>2018</strong><br />
95<br />
5<br />
11<br />
15<br />
160<br />
14<br />
2<br />
12<br />
257<br />
149<br />
47<br />
203<br />
295<br />
141<br />
9<br />
1.415<br />
Gemessen an der<br />
jährlichen Gesamtzahl<br />
2014 – <strong>2018</strong><br />
(Gesamt jeweils 100 %)<br />
Anfragen<br />
Bauliches Problem Ordination<br />
Befunde<br />
Gutachten<br />
Honorar<br />
Hygienisches Problem<br />
Kapazitätsproblem<br />
Krankenstand<br />
Medizinisches Problem<br />
Menschliches Problem Arzt<br />
Menschliches Problem Mitarbeiter des Arztes<br />
Rechtliches Problem<br />
Sonstiges<br />
Terminproblem<br />
Vertretungsproblem<br />
2014<br />
5,8 %<br />
0,0 %<br />
0,8 %<br />
1,3 %<br />
8,5 %<br />
0,9 %<br />
0,1 %<br />
1,2 %<br />
24,4 %<br />
8,5 %<br />
0,9 %<br />
3,0 %<br />
32,2 %<br />
11,3 %<br />
1,0 %<br />
2015<br />
9,7 %<br />
0,2 %<br />
1,1 %<br />
2,2 %<br />
9,6 %<br />
0,6 %<br />
0,1 %<br />
1,3 %<br />
24,9 %<br />
8,7 %<br />
1,7 %<br />
6,3 %<br />
22,0 %<br />
10,8 %<br />
0,8 %<br />
2016<br />
7,8 %<br />
0,2 %<br />
0,5 %<br />
1,5 %<br />
10,9 %<br />
0,3 %<br />
0,1 %<br />
1,0 %<br />
22,6 %<br />
9,8 %<br />
1,7 %<br />
10,7 %<br />
20,5 %<br />
11,7 %<br />
0,7 %<br />
2017<br />
5,7 %<br />
0,3 %<br />
0,7 %<br />
2,2 %<br />
11,3 %<br />
1,1 %<br />
0,2 %<br />
1,2 %<br />
23,9 %<br />
7,0 %<br />
2,4 %<br />
12,2 %<br />
19,5 %<br />
11,4 %<br />
0,7 %<br />
<strong>2018</strong><br />
6,7 %<br />
0,4 %<br />
0,8 %<br />
1,1 %<br />
11,3 %<br />
1,0 %<br />
0,1 %<br />
0,8 %<br />
18,2 %<br />
10,5 %<br />
3,3 %<br />
14,3 %<br />
20,8 %<br />
10,0 %<br />
0,6 %<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
114
Fachrichtungen, Sozialversicherungen, Spitäler etc.<br />
Allgemeinmedizin<br />
Amtsarzt<br />
Anästhesiologie und Intensivmedizin<br />
Anfragen Versicherungen, soziale Einrichtungen, Gesundheitsministerium<br />
Anonyme Beschwerden<br />
Ärztekammern Bundesländer<br />
Augenheilkunde und Optometrie<br />
Chirurgie<br />
Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde<br />
Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />
Innere Medizin<br />
Kinder- und Jugendheilkunde<br />
Medizinische und chemische Labordiagnostik<br />
Nuklearmedizin<br />
Orthopädie und orthopädische Chirurgie<br />
Pathologie<br />
Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation<br />
Plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie<br />
Psychiatrie und Neurologie<br />
Lungenkrankheiten<br />
Radiologie<br />
Spitäler<br />
Unfallchirurgie<br />
Urologie<br />
WPPA (Patientenanwaltschaft)<br />
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />
Gesamt<br />
2014<br />
177<br />
0<br />
3<br />
178<br />
210<br />
0<br />
22<br />
18<br />
56<br />
25<br />
38<br />
27<br />
28<br />
4<br />
0<br />
44<br />
0<br />
7<br />
4<br />
37<br />
1<br />
15<br />
121<br />
4<br />
16<br />
0<br />
41<br />
1.076<br />
2015<br />
162<br />
1<br />
1<br />
211<br />
139<br />
2<br />
19<br />
11<br />
52<br />
18<br />
22<br />
28<br />
36<br />
10<br />
0<br />
31<br />
1<br />
15<br />
3<br />
42<br />
3<br />
10<br />
145<br />
3<br />
15<br />
1<br />
42<br />
1.006<br />
2016<br />
198<br />
0<br />
2<br />
273<br />
123<br />
16<br />
28<br />
16<br />
46<br />
20<br />
22<br />
32<br />
40<br />
3<br />
1<br />
40<br />
2<br />
14<br />
7<br />
43<br />
8<br />
20<br />
163<br />
5<br />
29<br />
0<br />
50<br />
1.201<br />
2017<br />
192<br />
0<br />
3<br />
296<br />
152<br />
23<br />
24<br />
12<br />
50<br />
15<br />
23<br />
27<br />
38<br />
7<br />
1<br />
45<br />
0<br />
9<br />
7<br />
27<br />
7<br />
7<br />
196<br />
3<br />
17<br />
0<br />
46<br />
1.227<br />
<strong>2018</strong><br />
205<br />
2<br />
1<br />
342<br />
214<br />
20<br />
40<br />
23<br />
48<br />
19<br />
33<br />
20<br />
37<br />
7<br />
0<br />
37<br />
0<br />
10<br />
3<br />
39<br />
7<br />
11<br />
228<br />
4<br />
17<br />
0<br />
48<br />
1.415<br />
Beschwerden<br />
nach Fachrichtungen, Sozialversicherungen,<br />
Spitäler etc.<br />
2014 – <strong>2018</strong><br />
An die Patientenschiedsstelle wurden 36 Fälle übergeben. Der Disziplinarrat der Österreichischen<br />
Ärztekammer musste 13-mal bemüht werden.<br />
Geleitet wird die Patientenombudsstelle seit 2013 vom vormaligen Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse,<br />
Franz Bittner, dessen Vertrag als Patientenombudsmann um weitere fünf Jahre<br />
verlängert wurde.<br />
Patientenschiedsstelle<br />
Die Patientenschiedsstelle der Ärztekammer wurde nach Beschluss des Vorstands 1986 errichtet.<br />
Sie dient als Serviceeinrichtung, der sich die Betroffenen freiwillig bedienen. Glaubt ein Patient,<br />
durch eine ärztliche Handlung oder Unterlassung einen gesundheitlichen Schaden erlitten zu<br />
haben, hat er die Möglichkeit, dies durch die Patientenschiedsstelle überprüfen zu lassen. Dies<br />
gilt sowohl für die Behandlung im Spital als auch beim niedergelassenen Arzt. Erweist sich der<br />
erhobene Vorwurf als berechtigt, spricht die Patientenschiedsstelle auch eine Empfehlung über<br />
die Höhe der angemessenen Ersatzleistung aus.<br />
115<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Der Kommission der Patientenschiedsstelle steht seit 2013 Einar Sladecek, vormaliger Präsident<br />
des Arbeits- und Sozialgerichts in Wien, als Leiter vor. Unterstützt wird der Vorsitzende durch<br />
Experten der unterschiedlichen Fachrichtungen, die als medizinische Beisitzer der Schiedsstellenkommission<br />
angehören.<br />
<strong>2018</strong> konnten insgesamt 100 Akten abgeschlossen werden, wovon 82 Akten in Verhandlung<br />
und 18 Akten bereits davor (Zurückziehung, Verjährung etc.) erledigt werden konnten. Von den<br />
82 in Verhandlung abgeschlossen Fällen wurde in sieben Fällen die Empfehlung einer Ersatzleistung<br />
an den Patienten dem Grunde und der Höhe nach abgegeben. Ein Vergleichsangebot wurde<br />
in elf Fällen angenommen. Mangels Vorliegens eines Behandlungsfehlers aus Sicht der Kommission<br />
wurde in 55 Fällen keine Empfehlung abgegeben, wohingegen in einem Fall eine Empfehlung<br />
ohne Höhe erfolgte. In drei Fälle wurde das Verfahren mangels Erscheinens einer der Parteien<br />
eingestellt, in drei weiteren wurde der Antrag zurückgezogen und in zwei Fällen einer sonstigen<br />
Erledigung zugeführt. Die am häufigsten von Beschwerden betroffenen Fächer waren <strong>2018</strong> jene<br />
für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Viszeralchirurgie<br />
sowie Unfallchirurgie.<br />
Die Summe der empfohlenen Ersatzleistungen belief sich <strong>2018</strong> auf insgesamt EUR 455.550,-.<br />
Darüber hinaus wurden Vergleiche in einer Gesamthöhe von EUR 72.493,20 geschlossen.<br />
Praxisplan<br />
Der Praxisplan auf der Website der Ärztekammer www.praxis<br />
plan.at ist seit nunmehr 21 Jahren online und erfreut sich<br />
höchster Popularität mit stets steigenden Zugriffszahlen.<br />
Die Volltextsuche ermöglicht ein gezieltes Einsetzen von<br />
Namen und Stichworten. Ziel ist es, die Benutzer rascher zum<br />
gewünschten Arzt zu führen. Im Besonderen kann nach Postleitzahl<br />
(Bezirk), Geschlecht, Fachgebiet, sonstigen Tätigkeiten<br />
und Diplome, speziellen Angeboten, Krankenkassen, Ordinationszeiten,<br />
Fremdsprachenkenntnissen sowie behindertengerechtem<br />
Ordinationsstatus gesucht werden. Bei Patienten sehr<br />
beliebt ist die Funktion „Quicklinks“: Hier werden die zehn meistgesuchten Fachgebiete angezeigt,<br />
per Klick darauf werden alle Ärzte Wiens, die das jeweilige Fachgebiet ausüben, angezeigt.<br />
Die Daten im Praxisplan, die von durchschnittlich 6.900 Besuchern pro Tag aufgerufen werden,<br />
werden laufend aktualisiert. Jene Kollegen, die eine Ordination eröffnen oder verlegen, werden<br />
angeschrieben und auf die Datenänderung aufmerksam gemacht. Die einlangenden Änderungen<br />
werden täglich neu überspielt.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
116
Die Möglichkeit, dem Praxisplan eine persönliche Note mittels Foto zu erteilen, haben mit Stichtag<br />
31. Dezember <strong>2018</strong> 1.310 Ärzte in Anspruch genommen. 687 allgemeine Datenänderungen<br />
sind <strong>2018</strong> eingegeben worden.<br />
ARZTBEWERTUNGSSYSTEM<br />
Im Jänner 2014 ist das Arztbewertungssystem online gegangen. Es basiert auf der Idee der in<br />
Deutschland exzellent umgesetzten sogenannten „Weißen Liste“ und ist ein Online-Fragebogen,<br />
der direkt in den Praxisplan integriert ist. Er besteht aus vier Bereichen mit jeweiligen Unterfragen<br />
und kann von Patienten ausgefüllt werden. Abgefragt wird die Patientenzufriedenheit mit der<br />
Ordination und dem Ordinationspersonal, der Arzt-Patienten-Beziehung sowie dem Behandlungsablauf.<br />
Aus den jeweiligen Unterfragen ergibt sich eine Bewertung in drei Bereichen. Darüber<br />
hinaus gibt es eine Bewertung für „Gesamteindruck von meiner Ärztin/meinem Arzt“.<br />
Wichtig ist, dass ein Patient jeden Arzt innerhalb eines Quartals nur einmal bewerten kann.<br />
Bewertungen werden zudem erst ab dem Vorhandensein von zehn Bewertungen öffentlich sichtbar<br />
gemacht, wobei hier ein Durchschnitt der zehn (oder mehr) Bewertungen in allen Kategorien<br />
ersichtlich ist. Weder Vergleichs- noch Auswahlfunktionen sind gegeben, ebenso wenig wie Freitextfelder,<br />
die zu viel Platz für subjektive Befindlichkeiten anstatt objektive Bewertungskriterien ergäben.<br />
Sichtbar ist das Arztbewertungssystem auf der jeweiligen Praxisplanseite eines Arztes. Direkt<br />
unter dem Profilfoto befindet sich der Button „Jetzt bewerten“, der zur Bewertungsseite weiterleitet.<br />
Zusätzlich wird der Durchschnittswert ab zumindest zehn abgegebenen Bewertungen<br />
in Form von Herzsymbolen ebenfalls unter dem Foto angezeigt, gefolgt von der Anzahl der abgegebenen<br />
Bewertungen. Durch einen Mausklick auf diese Gesamtzahl gelangt man zur Übersichtsseite,<br />
wo man die Durchschnittswerte der verschiedenen Kategorien einsehen kann.<br />
<strong>2018</strong> sind 944 Bewertungen abgegeben worden, das ergibt einen monatlichen Schnitt von 78,6<br />
Bewertungen. Mit Stichtag 31. Dezember <strong>2018</strong> wiesen 134 Ärzte zehn oder mehr Bewertungen<br />
auf, womit die Durchschnittsbewertung auf ihrer Seite angezeigt wurde.<br />
BIZEPS<br />
Seit nunmehr 16 Jahren arbeitet die Ärztekammer äußerst erfolgreich mit dem Verein<br />
„Behindertenberatungszentrum-BIZEPS; Zentrum für selbstbestimmtes Leben“ zusammen.<br />
Aufgabe ist die Vermessung von Ordinationen, die im Praxisplan unter „behindertengerecht nach<br />
eigener Einschätzung“ abrufbar sind. Es wird jährlich ein Bericht über den Projektverlauf<br />
„Behinderte Menschen in Wiener Gesundheitseinrichtungen“ erstellt.<br />
Im Praxisplan sind mit Stichtag 31. Dezember 2017 896 vermessene Ordinationen in Wien eingetragen.<br />
Diese scheinen nicht nur unter www.praxisplan.at auf, sondern auch in der Broschüre<br />
„krank, behindert, ungehindert ... in Wien“.<br />
117<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Der Verein „Behindertenberatungszentrum-BIZEPS; Zentrum für Selbstbestimmtes Leben“ betreibt<br />
seit 1992 eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in<br />
Wien. BIZEPS ist Teil des „Europäischen Netzwerks für Selbstbestimmtes Leben (European Network<br />
on Independent Living – ENIL)“.<br />
Ein Schwerpunkt der Arbeit von BIZEPS ist, die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung<br />
dahin gehend zu verbessern, dass sie ein selbstbestimmtes Leben mit persönlicher Assistenz<br />
möglich machen. Dazu gehört u.a. auch, Menschen mit Behinderungen bei der Organisation<br />
von persönlicher Assistenz zu beraten und zu unterstützen oder auf politischer Ebene eine<br />
umfassende Behindertengleichstellungsgesetzgebung durchzusetzen, um Menschen mit Behinderung<br />
gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen lassen zu können.<br />
BIZEPS war an der Erarbeitung von Standards in Wiener Gesundheitseinrichtungen für Menschen<br />
mit Behinderung beteiligt. Einige Ergebnisse daraus auszugsweise:<br />
Beim Zugang zu Gesundheitseinrichtungen ist auf Höhen und Beschriftungen zu achten. Bei<br />
Klingel und Gegensprechanlage soll die Höhe 80 bis 110 cm betragen.<br />
Überall dort, wo Teile der Gesundheitseinrichtung über alternative Zugangswege erschlossen<br />
sind und der beste Weg für Menschen im Rollstuhl nicht identisch mit dem allgemeinen Zugangsweg<br />
ist, sollen Wege speziell ausgeschildert werden.<br />
Eingangstüren müssen eine lichte Breite von zumindest 90 cm, alle übrigen Türen von 80 cm<br />
haben. Türschwellen dürfen eine Höhe von 2 cm nicht überschreiten.<br />
Alle Räumlichkeiten müssen stufenlos erreichbar sein. Sind Stufen vorhanden, müssen diese<br />
entweder durch eine Rampe, einen Lift, einen Treppenlift oder durch eine Hubplattform überbrückt<br />
werden.<br />
Eine Aufzugskabine muss zumindest 140 cm tief und 110 cm breit sein. Bei bestehenden<br />
Baulichkeiten darf das Kabinenausmaß auf 125 cm mal 100 cm reduziert werden. Die Aufzugstür<br />
soll sich automatisch öffnen und eine Breite von 90 cm (in bestehenden Gebäuden:<br />
80 cm) besitzen.<br />
Treppenlifte müssen stufenlos erreichbar und selbstständig bedienbar sein.<br />
Das Längsgefälle einer Rampe darf 6 % nicht überschreiten, in Ausnahmefällen darf bei Altbauten<br />
die Steigung maximal 10 % betragen.<br />
Der Empfangsschalter sollte sich gleich im Eingangsbereich befinden. Er muss einen unterfahrbaren<br />
Bereich von mind. 80 cm Breite, 70 cm Höhe und 60 cm Tiefe mit einer Pulthöhe<br />
von maximal 85 cm aufweisen.<br />
Die Tür der Behindertentoilette muss eine lichte Breite von 80 cm aufweisen, nach außen zu<br />
öffnen und von außen entriegelbar sein. Im Raum muss ein Wendekreis im Durchmesser von<br />
150 cm unverbaut und unverstellt bleiben. Es müssen zwei Haltegriffe angebracht werden,<br />
wobei zumindest einer ein Stützklappgriff sein muss.<br />
Zumindest eine Umkleidekabine muss so ausgestaltet werden, dass sie für Menschen im Rollstuhl<br />
benutzbar ist. Sie muss eine Mindesttürbreite von 80 cm und eine Mindestlänge von<br />
150 cm besitzen. Die Bewegungsfläche muss zumindest 150 mal 150 cm betragen. Kleiderstangen<br />
oder -haken müssen in einer Höhe von 100 bis 120 cm montiert sein.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
118
Teddybär-Krankenhaus<br />
Vom 5. bis 7. Dezember <strong>2018</strong> – und damit zum dritten Mal<br />
über drei ganze Tage – verwandelte sich das Veranstaltungszentrum<br />
der Ärztekammer (→ Veranstaltungszentrum, Seite<br />
31) mittlerweile bereits zum achten Mal in das Teddybär-<br />
Krankenhaus.<br />
Das Teddybär-Krankenhaus wird in Österreich jährlich von<br />
der Austrian Medical Students‘ Association (AMSA), ein<br />
registrierter Verein von ehrenamtlich arbeitenden Medizinstudenten<br />
aus mehreren Bundesländern, organisiert.<br />
Beim Projekt Teddybär-Krankenhaus erfolgt eine kindgerechte<br />
Simulation des Spitals, indem Kinder von drei bis acht Jahren mit ihren Stofftieren als<br />
Patienten den Alltag im Spital durchlaufen. Die Kinder und ihre kleinen Freunde werden dabei<br />
von ca. 50 „Teddy-Docs“, Studierenden vorwiegend der MedUni Wien, an vielen spannenden<br />
Stationen in Empfang genommen – von der Notfallambulanz bis hin zum Operationssaal. Ebenso<br />
realistisch wird der Spitalsaufenthalt simuliert.<br />
Das Teddybär-Krankenhaus soll Kindern auf diese Weise primär die Angst vor dem echten Spital<br />
nehmen. Dabei geht es vor allem darum, positive Erfahrungen im Umgang mit dem Spital zu<br />
sammeln, damit die Kinder im Ernstfall dem echten Spital gelassener begegnen können. Das<br />
Nichtbetroffensein und die spielerische Situation sollen bei den Kindern die Neugier wecken und<br />
zeigen, was alles in einer Spitals- und Untersuchungssituation passieren kann.<br />
Der Ablauf der Behandlung der „verletzten“ Tiere und Puppen geht von der Aufnahme bis hin<br />
zur Entlassung: Die Stofftiere kommen zunächst mit ihrer „Betreuungsperson“ in den Wartesaal<br />
und werden dann, je nach Art der Beschwerden, an die jeweiligen „echten“ Stationen überwiesen,<br />
wo sie untersucht werden. Bei der Aufnahme werden die wichtigsten Daten des Kuscheltiers<br />
oder der Puppe („wie groß?“, „wie schwer?“) sowie die Krankengeschichte aufgenommen.<br />
Dann geht es weiter in die Diagnostik. Es gibt u.a. ein EKG für die Herzfrequenzmessung, eine<br />
Röntgenstation, eine Zahnklinik, eine Erste-Hilfe-Station sowie die Möglichkeit einer Computertomografie.<br />
In den Operationssälen stehen „Ersatz-Schmusetiere“ zur Verfügung, die man aufmachen<br />
und wieder zunähen kann. Am Ende bekommen die Stofftiere einen Verband.<br />
Die Kinder begleiten ihr Lieblingstier nicht nur, sie sind selbst auch als Assistent des behandelnden<br />
Arztes aktiv und live dabei.<br />
<strong>2018</strong> waren wieder mehr als 1.000 Kinder, teils in Schulklassen organisiert, mit ihren Kuscheltieren<br />
zu Besuch. Die kleinen „Doktoren“ konnten einen eigenen „Ärztekammer-für-Wien-<br />
Teddybär“ mit nach Hause nehmen.<br />
119<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Vorsorgeaktionen<br />
GANZ WIEN SORGT VOR: ICH BIN DABEI!<br />
Die Ärztekammer hat im Mai <strong>2018</strong> die Vorsorgekampagne „Ganz Wien sorgt vor: Ich bin dabei!“<br />
im Rahmen einer Pressekonferenz (→ Pressekonferenzen / Presseaussendungen, Seite 98) vorgestellt,<br />
bei der den Wienern das Bewusstsein für eine gesunde Lebensführung nähergebracht<br />
werden sollte.<br />
Vorsorgeuntersuchungen, Früh- und entsprechende Risikoerkennung, frühe Therapien sowie<br />
Lebensstiländerungen, also primäre Präventionsmaßnahmen, haben großes Potenzial, gezielt die<br />
Gesundheit der Bevölkerung und so auch des Einzelnen positiv zu beeinflussen.<br />
Erste Erfolge zeichnen sich beim Thema Prävention schon ab: Die Daten des rezenten Wiener<br />
Gesundheitsberichts 2016 zeigen, dass sich die subjektive Einschätzung des Gesundheitszustands<br />
der Bevölkerung etwas verbessert hat, vor allem bei Menschen ab 60 Jahren. Am häufigsten<br />
geben die Wiener Allergien, Rücken- und Nackenschmerzen sowie Bluthochdruck als<br />
chronische Krankheiten bzw. Beschwerden an. 5 % sind von chronischer Bronchitis/COPD und<br />
6 % von Diabetes betroffen. Zudem wurde berechnet, dass jährlich 8.600 Wiener an Typ 2-Diabetes<br />
erkranken. 11 % weisen eine diagnostizierte Depression auf. Jährlich erkranken mehr als<br />
7.000 Personen an Krebs, am häufigsten betroffen sind Brust, Prostata, Dickdarm, Lungen und<br />
Gebärmutterhals. Die Zahlen für akuten Herzinfarkt liegen bei 3.600 und für ischämischen<br />
Schlaganfall bei 3.000 Personen jährlich. Sinkende Zahlen gibt es beim akuten Myokardinfarkt,<br />
Darm-, Haut- und Prostatakrebs sowie beim Zervixkarzinom.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
120
Hauptsächliche Ursachen für frühzeitige Sterblichkeit,<br />
also vor dem 70. Lebensjahr, sind aber<br />
nach wie vor Krebs- sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen<br />
– auch wenn es hier in den letzten zehn<br />
Jahren deutliche Rückgänge gegeben hat, bei<br />
Männern übrigens stärker als bei Frauen. Die<br />
Daten zeigen aber auch sehr deutlich, dass die<br />
häufigsten Erkrankungen und Risiken einer Prävention<br />
und Früherkennung zugänglich sind.<br />
Mit der Präventionskampagne „Ganz Wien sorgt<br />
vor: Ich bin dabei!“ soll die Aufmerksamkeit der Patienten verstärkt darauf hingelenkt<br />
werden, welche Krankheiten sie mit regelmäßigen und frühzeitigen Vorsorgeuntersuchungen<br />
vermeiden können, um so auch das Bewusstsein für eine gesunde Lebensführung eindringlich<br />
zu stärken. Langfristiges Ziel der Aktion ist es auch, die Anzahl der Vorsorgeuntersuchungen<br />
konstant zu steigern, sowohl im Erwachsenenbereich als auch bei den Kindern.<br />
Mit 13 Themenbereichen (HIV/AIDS, Allergien, Augengesundheit, Bewegung/Ernährung,<br />
Demenz, Diabetes, Krebs, Psyche, Schmerz, Sonne, Sucht, Männer- und Frauengesundheit) sollen<br />
die Patienten auf die Bedeutung von Gesundheitsvorsorge aufmerksam gemacht werden, um<br />
letztendlich einen gesünderen Lebensstandard zu erreichen.<br />
Die Folder zu den jeweiligen Schwerpunkten wurden mit Experten auf den neuesten wissenschaftlichen<br />
Stand gebracht und in einem neuen, modernen Layout aufgelegt. Die Folder<br />
geben einfache Tipps für einen gesünderen Lebensstil und bieten einen Überblick der wichtigsten<br />
Kontakte bei Fragen zu den jeweiligen Themen.<br />
Im Zuge der Kampagne gab es auch Verteilaktionen. So wurden z.B. Folder zum Thema Sonne<br />
gemeinsam mit kleinen Sonnencremen vor den größten Bädern Wiens verteilt. Außerdem gab<br />
es Medienkooperationen mit den Bezirksblättern über mehrere Monate, News, WOMAN, profil,<br />
Lust aufs Leben, Look Live (speziell zum Thema Frauengesundheit) sowie mit dem Magazin hello<br />
familiii. Mit den Medizin Medien Austria wurde ein Sonderheft konzipiert.<br />
Im Zuge der Kampagne wurde auch das „Vorsorge Memo“ entwickelt. Bei diesem Spiel<br />
wurden die 13 Sujets der Vorsorgekampagne verwendet und daraus ein Memoryspiel gestaltet,<br />
das auf spielerische Weise die Aufmerksamkeit auf diese Themen lenken soll. Die Spiele wurden<br />
an interessierte Ärzte sowie Patienten kostenlos verschickt.<br />
Die Folder wurden in einer Auflage von 10.000 Stück und die Plakate von 400 Stück pro Thema<br />
produziert. Beide Drucksorten können kostenlos in der Ärztekammer bestellt sowie unter<br />
www.aekwien.at/vorsorge angesehen und heruntergeladen werden. 2019 soll die erfolgreiche<br />
Kampagne fortgeführt werden.<br />
121<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
BROSCHÜRE UND PLAKAT „10 MEDIZINISCHE HANDY-REGELN“<br />
Seit vielen Jahren finden die von der Ärztekammer herausgegebenen „10 Medizinischen<br />
Handy-Regeln“ sowohl unter Experten als auch in der breiten Bevölkerung großen Anklang. Mit<br />
den Handy-Regeln, die auch den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation<br />
(WHO) gerecht werden, möchte die Ärztekammer die Bevölkerung aus medizinischer Sicht über<br />
mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen informieren.<br />
Besonders in Schulen sind die Broschüren und Plakate heiß begehrt, egal ob bei Lehrern,<br />
Elternvertretern oder Schulärzten. Hier werden pro Anfrage an die Ärztekammer oft mehrere<br />
100 Stück bestellt. Aber auch Architekten und Selbsthilfegruppen aus Österreich und Deutschland<br />
haben großes Interesse an den Informationsmaterialien.<br />
Im Herbst <strong>2018</strong> wurden das Plakat und die Broschüre adaptiert und auf den neuesten wissenschaftlichen<br />
Stand gebracht. Die mittlerweile 7. Auflage wurde dabei auch gleich wieder<br />
in folgende Sprachen übersetzt: Chinesisch, Englisch, Esperanto, Französisch, Holländisch,<br />
Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Serbisch, Spanisch und Türkisch.<br />
Broschüre und Plakate können kostenlos in der Ärztekammer angefordert sowie online unter<br />
www.aekwien.at/downloadcenter/folder gefunden werden.<br />
Die „10 Medizinischen Handyregeln“ der Ärztekammer:<br />
1. Prinzipiell gilt: So wenig und so kurz wie möglich telefonieren – Festnetz verwenden oder<br />
SMS schreiben. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sollten Handys nur für den Notfall<br />
mitführen!<br />
2. „Der Abstand ist dein Freund“ – das Handy während des Gesprächsaufbaus von Kopf und<br />
Körper fernhalten bzw. achten Sie auf den in der Bedienungsanleitung vom Hersteller empfohlenen<br />
Abstand. Nutzen Sie die eingebaute Freisprecheinrichtung oder ein kabelgebundenes<br />
Headset mit Airtube oder mit zwei Ferritfiltern!<br />
3. Bei Verwendung von Headsets oder integrierter Freisprecheinrichtung Handys nicht unmittelbar<br />
am Körper positionieren – besondere Vorsicht gilt hier für Schwangere. Bei Männern<br />
sind Handys in der Hosentasche ein Risiko für die Fruchtbarkeit. Personen mit elektronischen<br />
Implantaten (Herzschrittmacher, Insulinpumpen etc.) müssen auf Abstand achten. Wenn<br />
nicht anders möglich: äußere Rocktasche, Rucksack oder Handtasche verwenden!<br />
4. Nicht in Fahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln telefonieren – ohne Außenantenne<br />
ist die Strahlung im Fahrzeug höher. Zudem wird man abgelenkt und belästigt die Mitreisenden!<br />
5. Während des Autolenkens herrscht absolutes SMS- und Internetworking-Verbot – die<br />
Ablenkung führt zur Selbstgefährdung und zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer!<br />
6. Zu Hause und am Arbeitsplatz über das Festnetz telefonieren – dauerstrahlende DECT-<br />
Schnurlostelefone, WLAN-Access-Points, Datensticks und LTE-Homebasis-Stationen<br />
(Box, Cube etc.) sollten vermieden werden, ebenso Smart-Meter mit Funk. Internetzugang<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
122
über LAN-Kabel (z.B. via ADSL, VDSL, Glasfaser) strahlt nicht, ist schnell und datensicher!<br />
7. Gehen Sie öfter offline – genießen Sie handyfreie Zeiten und Orte und vereinbaren Sie mit<br />
Ihrem Kind klare Nutzungszeiten. Sie reduzieren dadurch Abhängigkeitsphänomene und<br />
die Suchtgefahr!<br />
8. Weniger Apps bedeutet weniger Strahlung – minimieren Sie die Anzahl der Apps und deaktivieren<br />
sie die meist überflüssigen Hintergrunddienste Ihres Smartphones. Das Deaktivieren<br />
von „Mobile Dienste“ / „Datennetzmodus“ macht aus dem Smartphone wieder ein Handy.<br />
Sie sind weiterhin erreichbar, vermeiden aber viel unnötige Strahlung durch Hintergrunddatenverkehr!<br />
9. Vermeiden Sie das Handytelefonieren an Orten mit schlechtem Empfang (Keller, Aufzug<br />
etc.) – in solchen Situationen steigert das Handy die Sendeleistung. Verwenden Sie bei<br />
schlechter Empfangsqualität ein kabel gebundenes Headset oder die Freisprecheinrichtung!<br />
10. Beim Kauf von Handys auf einen möglichst geringen SAR-Wert sowie einen externen<br />
Antennenanschluss achten!<br />
123<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Gesellschaft<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
124
Abendvisite 126<br />
Ärzteball 126<br />
Ausstellungen 130<br />
Filme 131<br />
Kunstfuhrungen 133<br />
Medizinischer Musiksalon 137<br />
Med-Kitchen 138<br />
Perspektiven & Impulse 140<br />
Theater 141<br />
Sommerfest 142<br />
Lesungen 134<br />
math.space.med 135<br />
Medizinigeschichtliche Stadtfuhrungen 136<br />
125<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Abendvisite<br />
In Kooperation mit den Organisatoren von „Med &<br />
Law“ fand auch <strong>2018</strong> das exklusive Ärzte-Afterwork-Event<br />
„Abendvisite“ statt. Was im stressigen<br />
Berufsalltag zu kurz kommt, soll hier nachgeholt<br />
werden – neue Kontakte knüpfen, alte Freundschaften<br />
pflegen sowie aktuelle Themen besprechen.<br />
Am 5. Juli <strong>2018</strong> trafen einander die Ärzte Wiens in<br />
einer der angesagtesten Rooftop-Bars in Wien, dem<br />
Kleinod Sonnendeck, zu einem entspannten Gettogether.<br />
Der Ärzte-Afterwork-Event<br />
am „Kleinod Sonnendeck”<br />
Nachdem der Ansturm sehr groß war, ließen es sich die Veranstalter nicht nehmen und wiederholten<br />
den Event ein paar Wochen später, am 23. August <strong>2018</strong>, in derselben Location.<br />
Die letzte Abendvisite des Jahres am 31. Oktober <strong>2018</strong> im Novomatic Forum war nicht nur ein<br />
Halloween Special, sondern stand auch im Zeichen des Wiener Ärzteballs. Unter allen Abend-<br />
visite-Teilnehmern wurden 2x2 Karten für den Wiener Ärzteball 2019 verlost.<br />
Ärzteball<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
126
Der 68. Wiener Ärzteball fand am 27. Jänner<br />
<strong>2018</strong> in der Wiener Hofburg statt. Als Motto<br />
wurde „Wiener Blut“ festgelegt.<br />
An der Organisation und den Vorarbeiten sowie<br />
am Ballabend selbst wirkten bis zu 20 Mitarbeiter<br />
der Ärztekammer und auch weitere ehrenamtliche<br />
Helfer mit.<br />
Im Rahmen der Vorbereitungen für den 68. Wiener<br />
Ärzteball wurde die Website www.aerztball.at<br />
modernisiert und mit zusätzlichen Unterseiten wie<br />
„Geschichte“, „Musik“, „Räumlichkeiten“ sowie<br />
dem neuen Kartenverkaufstool erweitert. Auch<br />
die Social-Media-Kanäle wurden ausgebaut. Die<br />
Facebook-Fanseite www.facebook.com/wiener<br />
aerzteball wuchs von 750 Fans auf knapp 2.200<br />
Fans an, und auf Instagram wurde das Profil<br />
www.instagram.com/aerzteball neu angelegt und<br />
laufend mit Beiträgen, Bildern und Stories bestückt.<br />
Die Ärzteball-Website hatte vom 1. Februar 2017<br />
bis 27. Jänner <strong>2018</strong> insgesamt 12.296 Zugriffe<br />
von 9.313 unterschiedlichen Besuchern, wobei<br />
4.021 Besucher über die Suchmaschine Google,<br />
2.911 über die Social-Media-Kanäle, 1.786 direkt<br />
über die Website sowie 595 über Backlinks<br />
kamen.<br />
Insgesamt wurden 2.611 Karten verkauft, davon 1.045 Damen-, 990 Herren-, 300 Studenten-,<br />
74 Komitee- und 202 Präsidialkarten. Zusammen mit den Akteur-, Presse- und Ehrenkarten wurden<br />
somit 3.287 Karten ausgegeben. Ca. 800 Gäste kamen aus dem Ausland.<br />
79 Pressekarten wurden vergeben und im Gegenzug dafür Gratisinserate im Wert von<br />
EUR 142.439,85 lukriert. Presseaktivitäten wurden in einigen Mitteilungsblättern von Landesärztekammern<br />
sowie in relevanten Medizinzeitungen gesetzt.<br />
Falco-Revival mit Wiener Blut<br />
(oben)<br />
Das Jung-Damen und -Herren-<br />
Kommitee nimmt Aufstellung zur<br />
feierlichen Eröffnung<br />
(linke Seite).<br />
Das Thema des Balls „Wiener Blut“ fand sich nicht nur in der Dekoration der Feststiege wieder,<br />
sondern auch in der Eröffnung, die ein klassisch-modernes Zusammenspiel der Operette von<br />
Johann Strauss Sohn „Wiener Blut“ und Werken des erfolgreichen Wiener Musikers „Falco“<br />
war.<br />
127<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Künstlerisches Highlight war diesmal<br />
die Mitternachtseinlage von<br />
Nina Proll mit dem „Best of“ ihres<br />
Programms „Vorstadtlieder“, die<br />
großen Beifall des Publikums genoss.<br />
Für die Gestaltung des Bühnenbilds<br />
der Feststiege sowie die<br />
künstlerische Leitung des Jungdamen-<br />
und -herrenkomitees zeichnete<br />
das Theater Mastaire, für die<br />
Eröffnungsshoweinlage Andy Pohl<br />
verantwortlich.<br />
Tanzfreudige Gäste konnten im<br />
Festsaal, so wie im Jahr davor abwechselnd<br />
zu den Klängen vom<br />
„Ballorchester Dr. Krisper“ sowie<br />
der „Broadway Big Band“, tanzen.<br />
Im Zeremoniensaal wurde abwechselnd<br />
von „Mastaire‘s Wiener<br />
Damenorchester“ und den „Strangers“<br />
aufgespielt. Im Metternichsaal<br />
spielten „Jazzklusiv“ und im<br />
Rittersaal „Wilfer & Wilfer“. Die<br />
„Latino-Band mit Carla Natascha“<br />
gestaltete das musikalische Programm<br />
im Forum.<br />
Mitternachtseinlage von Nina Proll<br />
mit einem Best-of aus ihrem<br />
Programm „Vorstadtweiber”<br />
In den Maria-Theresien-Appartements<br />
II hörten die Gäste italienische<br />
Songs von „Corrado“, in den<br />
Radetzky-Appartments II spielten „Tasty Tune“ auf. Beim Heurigen wurden die Gäste mit Schrammel-<br />
und Zigeunermusik unterhalten. Wie bereits in den Jahren davor, spielte auch <strong>2018</strong> die<br />
„New Orleans Dixie Band“ in verschiedenen Sälen zur Pausenüberbrückung. Die Disco im Gartensaal,<br />
diesmal von „Hitradio Ö3“ ausgerichtet, sorgte mit Hits der letzten Jahrzehnte für Stimmung<br />
bis in die Morgenstunden.<br />
Die Kosten des Ärzteballs setzen sich aus vielen Positionen zusammen: AKM-Gebühren<br />
(Autoren, Komponisten, Musikverleger), Blumen und Grünpflanzen, Damenspenden, Diademen<br />
für die Eröffnungsdamen, Agentur- und Druckkosten der Drucksorten, Miete und Betreuung der<br />
Hofburg, Securities, Speisen und Getränke für die Ehrengäste, Musikunterhaltung und Bands,<br />
künstlerische Gestaltung (Eröffnung, Showeinlagen und Tanzformationen), Online-Reservierungs-<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
128
system, Bankomatkassenaufwendungen, Bankspesen, PayPal-Spesen, Organisationskosten,<br />
Büromaterial, Fahrtspesen, Kapitalertragssteuer, Personalkosten sowie Promotion. Diese Kosten<br />
konnten durch die vorhandenen Einnahmen aus dem Verkauf der Eintrittskarten, Logen- und<br />
Tischplätze sowie durch Sponsoring mehr als gedeckt werden.<br />
Ein sehr wichtiger Aspekt des Ärzteballs seit 2013 ist der karitative Charakter zugunsten medizinischer<br />
und sozialer Einrichtungen unter dem Motto „Ärzteball goes charity“. Daher gab es<br />
auch diesmal das „Casino für den guten Zweck“, dessen Einnahmen der „Make-A-Wish Foundation®“<br />
Österreich zugutegekommen sind. Dank zahlreicher Spenden und der Unterstützung<br />
von Sponsoren und der Ärztekammer konnten EUR 50.000,- an die Hilfsorganisation übergeben<br />
werden.<br />
Die Make-A-Wish Foundation® wurde 1980 in den USA in Phoenix/Arizona gegründet, wo auch<br />
die Dachorganisation ihren Hauptsitz hat. Ziel war und ist es, schwer kranken Kindern im Alter<br />
von drei bis 18 Jahren Lebensfreude zu schenken, indem Herzenswünsche erfüllt werden. Heute<br />
ist die Make-A-Wish Foundation® mit mehr als 40.000 Mitarbeitern die weltweit größte<br />
„Wunscherfüllungsorganisation“. Sie ist in knapp 50 Ländern als nationale Organisation aktiv<br />
und erfüllt alle 17 Minuten irgendwo auf der Welt Wünsche schwer kranker Kinder. Insgesamt<br />
konnte seit 1980 bereits fast einer halben Million Kindern Wünsche erfüllt werden.<br />
Die österreichische Zweigstelle wurde 1997 gegründet. Das erste Kind, dem ein Wunsch erfüllt<br />
werden konnte, war ein achtjähriges Mädchen mit einer schweren, den Bewegungsapparat beeinträchtigenden,<br />
Erbkrankheit,<br />
dem eine Reise ins Disneyland Paris<br />
ermöglicht wurde. Seither konnte<br />
das österreichische Team aus 100<br />
ehrenamtlichen Mitarbeitern bereits<br />
mehr als 1.000 Wünsche erfüllen.<br />
Die Wünsche sind so vielfältig wie<br />
die Kinder: ein Idol aus der Welt des<br />
Sports, der Musik oder des Fernsehens<br />
persönlich zu treffen, mit<br />
einem Sternekoch gemeinsam kochen,<br />
mit einem Ballon in den Himmel<br />
steigen oder zum ersten Mal<br />
das Meer sehen – alles weit weg<br />
vom Krankenhaus, um die oft jahrelangen<br />
Behandlungen, die Angst<br />
und die Schmerzen zu vergessen.<br />
Für viele Kinder kann eine Wunscherfüllung<br />
auch ein positiver Wendepunkt<br />
in der Behandlung sein.<br />
Wiener Jungärzte in<br />
Quadrille-Action<br />
129<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Ausstellungen<br />
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Medizin &<br />
Kunst“ werden im Veranstaltungszentrum der<br />
Ärztekammer (→ Veranstaltungszentrum, Seite<br />
31) regelmäßig Kunstausstellungen präsentiert,<br />
bei denen 30 % des Verkaufserlöses direkt an<br />
eine karitative Organisation gehen.<br />
Von 1. März bis 23. März <strong>2018</strong> zeigte die Ärztekammer<br />
„Der Lauf der Dinge“ mit Werken von<br />
Gudrun Wagner. Von 17. Mai bis 15. Juni <strong>2018</strong><br />
präsentierten Künstler der Lebenshilfe Wien<br />
unter dem Titel „EIN.BLICK“ ihre Arbeiten. Von<br />
3. Oktober bis 2. November <strong>2018</strong> folgte die<br />
dritte und letzte Ausstellung des Jahres von Eva<br />
Hasun, Nina Maron und Eva Wolfram-Ertl mit<br />
dem Titel „Tierisch ernst“.<br />
Insgesamt konnten durch „Medizin & Kunst“<br />
<strong>2018</strong> EUR 2.520,- für den guten Zweck eingenommen<br />
werden. Durch Aufstockung seitens<br />
der Ärztekammer wurden EUR 3.500,- an zwei<br />
karitative Organisationen überwiesen: „Osteopathisches<br />
Zentrum für Kinder in Wien“ sowie<br />
„#wirtun – eine Initiative der Caritas Wien für<br />
Frauen, Mütter und ihre Kinder in Not“.<br />
Vernissage zur Ausstellung „Der Lauf der<br />
Dinge” mit Werken von Gudrun Wagner<br />
(oben)<br />
„EIN.BLICK”: Die zweite Ausstellung ist den<br />
Künstlern der Lebenshilfe gewidmet.<br />
(Mitte)<br />
„Tierisch ernst” ging es bei der dritten Ausstellungseröffnung<br />
<strong>2018</strong> zu.<br />
(unten)<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
130
Filme<br />
Leuchten der Erinnerung<br />
Bei freiem Eintritt und kulinarischem Ausklang organisiert die Ärztekammer jedes Jahr Filmabende<br />
unterschiedlichster Art, meistens zu medizin- oder sozialethischen Themen. Veranstaltungsort<br />
ist stets das Filmcasino in Wien 5.<br />
Am 17. April <strong>2018</strong> konnte die Ärztekammer zu „Das Leuchten der Erinnerung“ von Paolo Virzì<br />
mehr als 200 Gäste begrüßen. Zum Inhalt: Ella (Helen Mirren) und John (Donald Sutherland) sind<br />
schon viele Jahre verheiratet. Sie sind alt geworden und ihr Leben wird mittlerweile von Arztbesuchen<br />
bestimmt. Um ein letztes richtiges Abenteuer zu erleben, machen sie ihr Oldtimer-<br />
Wohnmobil namens „The Leisure Seeker“ flott und verlassen stillschweigend ihr Zuhause in Massachusetts.<br />
Verärgert und besorgt versuchen die Kinder, sie zu finden, aber John und Ella sind<br />
schon unterwegs auf einer Reise, deren Ziel nur sie selber kennen: die US-Ostküste hinunter, bis<br />
zum Hemingway-Haus in Key West. Nachts sehen sie sich ihre Vergangenheit auf einem Diaprojektor<br />
an, tags begegnen sie dem gegenwärtigen Amerika in amüsanten und riskanten Situationen.<br />
Mit Furchtlosigkeit, Witz und einer unbeirrbaren Liebe zueinander liefern sich die beiden<br />
einem Roadtrip aus, bei dem zunehmend ungewiss wird, wohin er sie führt.<br />
131<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
„Die zwei Oscar-Preisträger machen die zarte Geschichte um die Unfassbarkeit des Glücks zum<br />
Ereignis. Helen Mirren zeigt in ihrem faszinierend zurückhaltenden Mienenspiel, wie die körperlich<br />
geschwächte Ella mit Wachheit im Denken auftrumpft. Äußerliche Schönheit spielt für sie keine<br />
Rolle. Wegen Ellas Krankheit hat sich Mirren sogar eine Glatze scheren lassen. Zu Recht wurde<br />
die britische Starschauspielerin für ihren künstlerischen Wagemut mit einer Nominierung für die<br />
Golden Globes <strong>2018</strong> als beste Hauptdarstellerin geehrt. Donald Sutherland steht seiner Partnerin<br />
in schauspielerischer Intensität nicht nach. Bezwingend gelingt es ihm, dem Verlöschen des Geistes<br />
von John voller Würde Ausdruck zu geben. Rührseligkeit hat keine Chance. Das große Können<br />
der beiden Akteure adelt die gelegentlich doch etwas vorhersehbare Story mit Momenten großer<br />
Schauspielkunst. Höhepunkte sind jene Szenen, in denen sie das Paar zeigen, wie es des Nachts<br />
unterm Sternenzelt in Erinnerungen an bessere Tage schwelgt. Da dürfte manche Träne im Kino<br />
fließen. Der bekannte italienische Regisseur Paolo Virzi (‚Die süße Gier‘) setzt in seinem ersten in<br />
Englisch gedrehten Spielfilm vor allem auf leise Töne. Das gibt der Geschichte eine glaubhafte<br />
Authentizität. Dies auch, weil Virzi durchwegs nicht den Blick für die soziale Realität aus den<br />
Augen verliert. Der große Trumpf jedoch sind seine zwei Hauptdarsteller.“ (aus: www.vienna.at)<br />
Ebenfalls großen Anklang fand am 8. Oktober <strong>2018</strong> „Back to the Fatherland“, ein Dokumentarfilm<br />
von Kat Rohrer und Gil Levanon. Schon seit vielen Jahren sind Gil, die Enkelin von<br />
Holocaust-Überlebenden, und Kat, die Enkelin eines Nazi-Offiziers, miteinander befreundet. In<br />
ihrer Dokumentation treffen sie auf Dan und Guy, zwei junge Israelis, die wie so viele ihrer<br />
Generation die Heimat verlassen haben und sich ausgerechnet in Deutschland und Österreich –<br />
jenen Ländern, in denen ihre Großeltern verfolgt und ermordet wurden – ein neues Leben aufbauen.<br />
Besonders bei Familie und Freunden stoßen sie mit dieser Entscheidung auf Unverständnis.<br />
Wie ist es möglich, sich eine Zukunft zu schaffen, ohne die Vergangenheit zu ignorieren?<br />
Gil Levanon und Kat Rohrer<br />
Auslöser des Films war die Auswanderungswelle junger Israelis nach Österreich und Deutschland,<br />
die Rohrer und Levanon vor ganz unterschiedliche Fragen stellte. „Wie kann die dritte Generation<br />
der Opfer unbekümmert in Wien oder Berlin leben?“, wunderte sich Rohrer.<br />
„Bin ich, als dritte Generation der Täterseite, beschwerter und belasteter als<br />
mein israelisches Visavis?“<br />
„Levanons und Rohrers dokumentarische Forschungsreise ist eine kluge Anschauung<br />
über Heimat und Familie, über Schuld und eine Verantwortung,<br />
die für beide Seiten nie endet. Statt sich selbst und ihre Protagonisten in klassische<br />
Interviewsituationen zu begeben, filmt Tom Marschalls Kamera die<br />
Konversationen mit behänder Beiläufigkeit. Diese mal intimen Zwiegespräche,<br />
mal intensiven Diskussionsrunden sind von einer ruhigen Reflektiertheit, wie<br />
sie heutzutage selten geworden ist. ‚Back to the Fatherland‘ ist ein Dialog<br />
der dritten Generation der Opfer und Täter, aber auch ein Dialog zwischen<br />
den Generationen, der inspiriert und tief berührt.“ (aus: www.spielfilm.de)<br />
An diesem Abend waren die beiden Filmemacherinnen anwesend.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT 2017 <strong>2018</strong> 132 54
Kunstführungen<br />
Am 11. April <strong>2018</strong> lud die Ärztekammer zu einer exklusiven Führung<br />
durch die Ausstellung mit Werken von Man Ray ins Bank Austria<br />
Kunstforum. Man Ray wurde stets vor allem als Fotograf rezipiert.<br />
Weitreichende Berühmtheit erlangte er für seine Künstler-Fotoporträts<br />
und seine kameralos aufgenommenen Rayografien der 1920er-Jahre.<br />
Dass Man Ray jedoch malte, zeichnete, designte, Filme drehte, Objekte<br />
entwarf, Schriften verfasste, sich auch für Typografie, Buch- und<br />
Magazingestaltung begeisterte sowie eine veritable Karriere als experimenteller<br />
Modefotograf bei Harper‘s Bazaar und Vogue verfolgte,<br />
hat die Ausstellung des Kunstforums vor Augen geführt.<br />
Zum 100. Todestag Otto Wagners präsentierte das Wien Museum das<br />
Gesamtwerk des „Weltstadtarchitekten“ in einer umfassenden Großausstellung,<br />
der ersten seit mehr als 50 Jahren. Der Schwerpunkt lag<br />
auf Wagners Leben und Werk, in dem sich eine ganze Epoche der Wiener<br />
Kultur und Geschichte spiegelte: von der Ringstraße über das Fin<br />
de Siècle bis zum Ersten Weltkrieg. Einzigartige Objekte – kostbare<br />
Zeichnungen, Möbel, Modelle, Gemälde und persönliche Gegenstände<br />
– veranschaulichten die internationale Strahlkraft des Architekten. Die<br />
Ärztekammer nahm dies zum Anlass und organisierte am 19. April<br />
<strong>2018</strong> eine exklusive Führung durch diese Ausstellung.<br />
Auch die Kunstführung zum Thema „Faszination Japan“ am 24. Oktober<br />
<strong>2018</strong> lockte zahlreiche kunstinteressierte Ärzte an. Die Herbstausstellung<br />
des Bank Austria Kunstforums widmete sich der<br />
„Japomanie“ – der Begeisterung der westlichen Welt für die Ästhetik<br />
und die Bilderwelt des Fernen Ostens. Sie verfolgte die Entwicklung<br />
von der Faszination für das Fremdartige, Neue, von den Anfängen in<br />
den 1860er-Jahren bis weit nach der vorletzten Jahrhundertwende, bis<br />
zu dessen Amalgamation in das Formenvokabular der westlichen<br />
Malerei und dem Einfluss seiner Ästhetik auf die Entwicklung der<br />
Moderne um 1900.<br />
Auch der Todestag von Egon Schiele jährte sich <strong>2018</strong> zum 100. Mal.<br />
Aus diesem Anlass wurden alle Arbeiten des Künstlers, die in der<br />
Sammlung des Belvederes sind bzw. einmal waren, in einer umfassenden<br />
Schau thematisiert. Zu dieser Ausstellung lud die Ärztekammer<br />
exklusiv am 13. November <strong>2018</strong> – übrigens zum ersten Mal<br />
– ins Belvedere.<br />
133<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Am 15. November <strong>2018</strong> schließlich hielt der Wiener Dermatologe<br />
Rainer Kunstfeld einen Vortrag zum Thema „Mehr als eine Hülle“ im<br />
Wien Museum. Passend zum Vortrag gab es anschließend eine Führung<br />
durch die Sonderausstellung „Haut und Haar“. Die Gestaltung<br />
des Körpers zählt zu den wichtigsten und ältesten Kulturtechniken<br />
der Menschheit. Denn der Körper ist nicht einfach etwas von der<br />
Natur Vorgegebenes, sondern immer auch kulturell geformt und<br />
daher historisch wandelbar. Die Ausstellung beschäftigte sich mit Praktiken<br />
moderner Körperpflege und Körpergestaltung seit dem 18. Jahrhundert, der Fokus lag<br />
dabei auf Rasieren, Frisieren und Kosmetik.<br />
Die Veranstaltungsreihe im Bank Austria Kunstforum, Wien Museum und Belvedere ermöglicht<br />
Ärzten unter Führung eines fachkundigen Personals einen kulturerfüllten Abend in angenehmer<br />
Atmosphäre abseits der normalen Öffnungszeiten, mit einem entspannten Ausklang, im Zuge<br />
dessen man bei kleinen Snacks und Getränken die Ausstellungen Revue passieren lassen kann.<br />
Lesungen<br />
Am 19. Februar 2019 las Hans-Otto Thomashoff im Sigmund Freud Museum aus seinem neuen<br />
Buch „Erfülltes Leben“. Wie kann ein Leben gelingen? Lässt sich dieses Grundrätsel der menschlichen<br />
Existenz überhaupt lösen? Und gibt es Erkenntnisse aus der Wissenschaft, worauf wir bei<br />
der Lebensgestaltung achten sollten? Ganz eindeutig Ja, sagt dazu der renommierte Psychiater,<br />
Psychoanalytiker und Autor. In seinem neuen Sachbuch ging er einer der Hauptfragen der<br />
menschlichen Existenz auf den Grund – und zeigte, wie wir wissenschaftliche Erkenntnisse in<br />
unseren Alltag überführen können.<br />
Hans-Otto Thomashoff<br />
las aus seinem Buch<br />
„Erfülltes Leben”.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
134
Rudolf Taschner referiert in unterhaltsam<br />
launiger Rethorik darüber,<br />
was Zeit ist und warum wir davon<br />
so abhängen oder wie Lügen<br />
statistisch untermauert werden.<br />
math.space.med<br />
Der bekannte Mathematiker, Buchautor und Begründer von „math.space“, Rudolf Taschner,<br />
referiert in amüsanter und lehrreicher Weise über die Hintergründe der Mathematik im Alltag<br />
und stellt einen Bezug zur Medizin her.<br />
Die erste Veranstaltung <strong>2018</strong> fand am 25. Jänner im Sigmund Freud Museum zum Thema „Was<br />
ist Zeit und warum hängen wir von ihr so ab?“ statt. Die Zeit ist in der Medizin, vor allem in Hinblick<br />
auf die Lebenszeit, die es zu verlängern gilt, ein wesentlicher Begriff. Obwohl in aller Munde,<br />
ist Zeit kaum begrifflich exakt zu fassen. Die Physik gibt einige Hinweise auf ihr Wesen, aber mit<br />
der Mathematik kommt man dem geheimnisvollen Begriff der Zeit noch näher. Und man erkennt,<br />
dass sie mit der eigenen Befindlichkeit in unmittelbarem Zusammenhang steht.<br />
Ebenfalls großen Anklang fand Taschners Vortrag „Lügen mit Statistik“ am 20. März <strong>2018</strong>.<br />
Statistik ist überall: Die Armen werden je nach Zählweise weniger oder mehr; die Krebsgefahr<br />
nimmt zu, trotzdem werden wir immer älter, und vor allem Ärzte leben länger als der Durchschnitt<br />
der Bevölkerung; im Jahr 2050 bevölkern mehr als 10 Milliarden Menschen die Welt; der Verzehr<br />
von zu viel Wurst erhöht das Herzinfarktrisiko; Landluft ist gesund, behaupten die einen, Landluft<br />
ist ungesund, vermeinen die anderen begründen zu können; ... – Meldungen dieser Art nehmen<br />
in den Zeitungen und elektronischen Medien kein Ende. Doch den meisten dieser Statistiken ist<br />
nicht zu trauen, so Taschner.<br />
135<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Am 24. April <strong>2018</strong> lud die Ärztekammer dann zum Thema „Schätzen“. Mit Rechnen einiges<br />
Wichtiges in der Welt verstehen zu können – darauf kommt es an. Und es zeigt sich, dass man<br />
oft gar keine komplizierten, sondern nur höchst einfache Rechnungen durchführen muss, um<br />
weitreichende Erkenntnisse gewinnen zu können. Anhand einiger Beispiele – das wichtigste unter<br />
ihnen betrifft unserer der Medizin geschuldeten steigenden Lebenserwartung – wurde dies in<br />
einem unterhaltsamen und mit Humor gewürzten Vortrag von Taschner vorgeführt.<br />
Die letzte Veranstaltung des Jahres fand am 28. Mai <strong>2018</strong>, diesmal im Leopold Museum, statt.<br />
Keine andere Wissenschaft hat zur Kunst eine so tiefe und zugleich vielfältige Beziehung wie die<br />
Mathematik. Anhand von Beispielen aus dem Bereich der modernen Kunst wurden die verborgenen<br />
Konnexe zur Welt von Zahlen und Geometrie aufgedeckt. Anschließend zum Vortrag gab<br />
es für die Teilnehmer eine exklusive Führung durch das Leopold Museum.<br />
Stadtführungen zu<br />
„Kokain & Inzucht” und<br />
„Von der Stille in der kalten<br />
Jehreszeit”<br />
Medizingeschichtliche Stadtführungen<br />
<strong>2018</strong> bot die Ärztekammer drei medizingeschichtliche Stadtführungen<br />
exklusiv für Ärzte an:<br />
Bei der ersten Führung zum Thema „Kokain & Inzucht“ am<br />
15. Mai <strong>2018</strong> begaben sich mehr als 130 interessierte Ärzte<br />
bei einem Spaziergang durch die Anlagen der Hofburg auf die<br />
Spurensuche der Krankheiten der Habsburger. Berühmte Ärzte<br />
und Rezepte von Medikamenten wurden ebenso erläutert wie<br />
die Hygiene und das Essen in der 650-jährigen Geschichte der<br />
Burg.<br />
Am 7. Juni <strong>2018</strong> fanden sich geschichtsinteressierte Ärzte ein,<br />
um im Josephinum der Ausstellung „Die Wiener Medizinische<br />
Fakultät 1938-1945“ zu folgen.<br />
Von der stillen Zeit, der Zeit des Ausruhens, des Feierns und<br />
Fastens, hörten Teilnehmer der letzten Führung am 4. Dezember<br />
<strong>2018</strong>; „Sehnsucht nach Licht und Wärme – Von der Stille<br />
in der kalten Jahreszeit“ und weshalb man in den letzten Jahrhunderten<br />
nicht Gefahr lief, in ein Burnout zu schlittern. Verschiedenste<br />
Advent- und Weihnachtsbräuche sowie das<br />
jüdische Lichterfest haben in Wien besondere Traditionen.<br />
Woher kommen diese? Und warum sind diese gut für die<br />
Seele? Eine Spurensuche vom Alltagsleben der Wiener aus vergangenen<br />
Zeiten.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
136
Medizinischer Musiksalon<br />
Im Medizinischen Musiksalon erwecken junge Künstler und<br />
Ensembles Meisterwerke der klassischen Musik in Begleitung<br />
von kurzen musik- und medizinhistorischen Lesungen<br />
und Vorträgen zu neuem Leben.<br />
Das „Paracelsius Trio“ eröffnete das medizinischmusikalische<br />
Jahr am 15. Februar <strong>2018</strong> mit Stücken von Ernst von<br />
Dohnáyi, Franz Schubert und Ludwig van Beethoven.<br />
Am 24. Mai <strong>2018</strong> widmeten sich unter dem Titel „Die kleinen<br />
Gärten des Maestro Puccini“ Momoko Nakajima<br />
(Sopran) und Ioan-Dragoş Dimitriu (Klavier) Werken von<br />
Giacomo Puccini.<br />
Das „ParacelsiusTrio” begeistert mit<br />
seinen Interpretationen zu Werken von<br />
Dohnáyi, Schubert und Beethoven<br />
Der Musiksalon am 2. Oktober <strong>2018</strong> rückte die „Tragödie<br />
in 5 Akten mit Vorspiel und Epilog“ von Karl Kraus „Die<br />
letzten Tage der Menschheit“ in den Mittelpunkt. Der<br />
Schauspieler Martin Ploderer las dabei aus ausgewählten<br />
Szenen. Das „Auner Quartett“ (Daniel und Barbara Galante<br />
Auner, Violine, Nikita Gerkusov, Viola, und Konstantin<br />
Zelenin, Violoncello) spielten begleitend Werke von Anton<br />
von Webern, Alexander von Zemlinsky und Egon Wellesz.<br />
Die drei Konzerte fanden im Lesesaal des Josephinums<br />
statt.<br />
Das Auner Quartett spielt<br />
begleitende Werke zu<br />
„Die letzten Tage der Menschheit“<br />
Beim letzten Musiksalon am 10. Dezember <strong>2018</strong> traten das<br />
„TrioVanBeethoven“ mit den Musikern Clemens Zeilinger<br />
(Piano), Verena Stourzh (Violine) und Franz Ornter (Violoncello)<br />
erstmals in einer neuen Veranstaltungsstätte, dem<br />
Antontio-Vivaldi-Saal im ehemaligen Ursulinenkloster, auf.<br />
Am Programm standen Werke von Joseph Haydn, Johanna<br />
Doderer und Ludwig van Beethoven.<br />
Generelles Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, das oft sehr<br />
intensive Zusammenspiel von Musikern und Medizinern<br />
näher zu beleuchten und Interessantes zutage zu fördern,<br />
das vielleicht noch nicht so bekannt ist. Zusammengestellt<br />
werden die Vorträge und Programmhefte von Hans-Peter<br />
Petutschnig.<br />
Das „TrioVanBeethoven“<br />
mit Werken von Haydn, Doderer<br />
und natürlich Beethoven.<br />
137<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Med-Kitchen<br />
„Das Bittere im italienischen<br />
(Winter-)Gemüse”, aufgetischt von<br />
Profikoch Bruno Ciccaglione<br />
Im Rahmen der insgesamt mittlerweile sechsten<br />
Veranstaltung aus der Reihe „Med-Kitchen“<br />
kochte am 4. April <strong>2018</strong> zum Thema „Das Bittere<br />
im italienischen (Winter-)Gemüse“ der Profikoch<br />
Bruno Ciccaglione in der Kochlounge, dem ehemaligen<br />
Atelier von Alfred Hrdlicka in Wien 4.,<br />
auf. Das Bittere – wir finden es in Gemüsesorten<br />
wie „Cicoria“ (Zichorie), Radicchio, Kohlsorten<br />
(Wirsingkohl, Stängelkohl) und den Artischocken<br />
– ist gesund! Nicht nur haben die bitteren Pflanzen<br />
spezielle Ernährungseigenschaften, sondern<br />
das Bittere selbst aktiviert manche physiologischen<br />
Reaktionen unseres Organismus: Die Verdauung<br />
wird anders stimuliert und deswegen<br />
verbessert. In Italien sind die Menschen an den<br />
bitteren Geschmack gewöhnt und es ist ein wichtiger<br />
Teil der italienischen Küche.<br />
„Ayurveda – ein Fest für die Sinne”<br />
feiern die Ernährungsmedizinerin<br />
Claudia Mainau mit<br />
Partner Lutz Mossbauer.<br />
Am 3. September <strong>2018</strong> war die Allgemein- und<br />
Ernährungsmedizinerin Claudia Mainau mit Ihrem<br />
Partner Lutz Mossbauer zum Thema „Ayurveda –<br />
ein Fest für die Sinne“ in der Kochlounge zu Gast.<br />
Ayurveda, die traditionelle indische Medizin, blickt<br />
auf Jahrtausende währende Traditionen und Erfahrung<br />
zurück und zählt daher ebenso wie TCM<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
138
zu den ältesten, immer noch praktizierten Heilmethoden. Der Begriff<br />
Ayurveda bedeutet wörtlich übersetzt „Wissen vom Leben“. Als Schlüssel<br />
zu Gesundheit und Wohlbefinden wird die Ausgewogenheit der drei<br />
Doshas Vata, Pitta und Kapha angesehen. Die drei Säulen der<br />
ayurvedischen Behandlung sind Phytotherapie, äußerliche Anwendungen<br />
wie Ölmassagen oder der bekannte Stirnguss Shirodhara sowie die<br />
Ernährung. Ayurvedische Küche ist ein Fest für alle Sinne mit ihren duftenden<br />
Gewürzen, vielfältigen Geschmacksrichtungen, farbenfrohen Zutaten<br />
und der liebevollen Zubereitung.<br />
Ayurveda: Wissen vom Leben<br />
Für die nächste Veranstaltung am 9. Oktober <strong>2018</strong> kochten zum Thema<br />
„Natürliche Antioxidantien“ die Gebrüder Wrenkh vom gleichnamigen<br />
Kochsalon in Wien 1. höchstpersönlich auf. „Natürliche Antioxidantien“<br />
– diese Stoffe bekämpfen freie Radikale in unserem Körper. Daher kann<br />
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass sie uns helfen, einer Reihe<br />
von Krankheiten vorzubeugen, von Gelenkserkrankungen bis Krebs. Aber auch bei Übergewicht<br />
und damit bei Gewichtreduktion helfen uns diese Stoffe, gesund zu bleiben. Begleitet wurde<br />
diese Veranstaltung vom Ernährungsmediziner Oliver Helk, der eine medizinische Einführung<br />
zum Thema hielt.<br />
Über „Heilsame Nahrung“ referierte der Gynäkologe René Wenzl bei der letzten Veranstaltung<br />
des Jahres am 5. November <strong>2018</strong>, wiederum in der Kochlounge. Wenzl ging dabei im Besonderen<br />
auf die Therapie von chronischen Unterbauchschmerzen bei Frauen mittels Diät ein. Die dazu<br />
passenden Speisen wurden von der Haubenköchin Jacqueline Pfeiffer zubereitet.<br />
„Natürliche Antioxidantien”,<br />
serviert von den Gebrüdern<br />
Wrenkh<br />
Heilsame Nahrung mit Haubenköchin<br />
Jaqueline Pfeiffer<br />
139<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Perspektiven & Impulse<br />
Perspektiven & Impulse ist ein von der Ärztekammer initiiertes Dialogforum. Viermal jährlich werden<br />
dabei relevante sozial- und gesellschaftspolitische Themen, über den Tellerrand der ausschließlichen<br />
Standes- und Gesundheitspolitik hinaus, durch prominente und kompetente<br />
Referenten präsentiert und diskutiert. Das Forum ist bewusst interdisziplinär angelegt und lädt<br />
ein, über Positionen zu aktuellen politischen Fragestellungen zu diskutieren.<br />
Die jeweiligen Inhalte der Vortrags- und Diskussionsabende müssen nicht zwingend im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit aktuellen standespolitischen Themen stehen. Ziel ist es vielmehr,<br />
das Profil der Ärztekammer als modern, aufgeschlossen, attraktiv und am Puls der Zeit zu schärfen.<br />
Die Ärztekammer bringt damit auch zum Ausdruck, sich in einem breiten (sozial-)politischen<br />
Kontext nachhaltig zu engagieren und nicht ausschließlich Klientelpolitik zu betreiben. Ort der<br />
Veranstaltungen ist stets der Eroica-Saal im Palais Lobkowitz.<br />
Am 6. März <strong>2018</strong> war eine Frau zu Gast, die für ihren<br />
Mut und ihr Engagement europaweit bekannt ist: Die<br />
Berliner deutschtürkische Rechtsanwältin und Frauenaktivistin<br />
Seyran Ateş kämpft seit vielen Jahren für<br />
einen liberalen, toleranten Islam und für die Rechte der<br />
Frauen. Sie sprach über die Rolle der Frau in den verschiedenen<br />
Konfessionen und warum Religion und ein<br />
modernes Frauenbild durchaus vereinbar sind.<br />
Für einen liberalen, toleranten<br />
Islam: Rechtsanwältin und<br />
Frauenaktivistin Seyran Ateş.<br />
Eric Kandel, Nobelpreisträger für<br />
Medizin, entdeckte die Signalübertragung<br />
im Nervensystem.<br />
Historiker, Philosoph und Autor<br />
Philipp Bloom<br />
(unten)<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
Am 25. April <strong>2018</strong> konnten die Teilnehmer mit Eric<br />
Kandel zum ersten Mal einen Nobelpreisträger als Vortragenden<br />
begrüßen. Er erhielt 2000 den Nobelpreis<br />
für Medizin für seine „Entdeckungen betreffend die<br />
Signalübertragung im Nervensystem“. An dem Veranstaltungsabend<br />
referierte Kandel über sein Spezialthema<br />
„The Biology of Memory and Age Related<br />
Memory Loss“, mit dem er sich seit Jahrzehnten beschäftigt.<br />
Für die darauffolgende Veranstaltung am 6. September<br />
<strong>2018</strong> konnte der Historiker, Philosoph und Autor zahlreicher<br />
Bestseller, Philipp Bloom, der erst kurz davor die<br />
viel beachtete Eröffnungsrede bei den Salzburger Festspielen<br />
gehalten hatte, gewonnen werden. Bei seinem<br />
Vortrag unter dem Titel „Die große Transformation“<br />
erklärte er, wie der Klimawandel unsere Gesellschaft<br />
verändert.<br />
140
Den Abschluss machte am 8. November <strong>2018</strong> Erik<br />
Schinegger. Er war einmal Österreichs beste Skiläuferin,<br />
wuchs als Mädchen auf, doch in dem Körper des Skistars<br />
steckte ein Mann. Bis Erika Schinegger sich entschloss,<br />
auch tatsächlich zum Mann zu werden, welche emotionalen<br />
Ausnahmesituationen sie durchlebte, wie sie wohl<br />
nur die wenigsten Menschen kennen, und wie die einstige<br />
Weltmeisterin diese Transformation von der jungen<br />
Frau zum Familienvater und Buchautor schaffte, erzählte<br />
Schinegger bei der letzten Veranstaltung <strong>2018</strong>.<br />
Erik Schinegger erzählt mit viel<br />
Humor aus seinem bewegten<br />
Leben.<br />
Theater<br />
Auch <strong>2018</strong> lud die Ärztekammer Ärzte wieder zu Vorstellungen in das Burgtheater ein: Am<br />
7. März wurde Carlo Goldinis Stück „Der Diener zweier Herren“ gezeigt, und am 31. Oktober<br />
<strong>2018</strong> „Ein Volksfeind“ von Henrik Ibsen.<br />
Begleitet wurden die Veranstaltungen von jeweils einer Führung durch den Backstagebereich des<br />
Burgtheaters, die auch Einblicke in den Unterbau der Burgtheaterbühne bot.<br />
Einführung zu „Ein Volksfeind”<br />
von Henrik Ibsen im Burgtheater<br />
141<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Sommerfest<br />
Das <strong>2018</strong> erstmals von der Wiener Ärztekammer organisierte Sommerfest der Österreichischen<br />
Ärztekammer fand am 28. Juni <strong>2018</strong> im Palais Auersperg statt. Zu den mehr als 300 Gästen<br />
zählten Spitzenrepräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Industrie sowie die Spitzenvertreter<br />
der Landesärztekammern.<br />
Neben dem Streichquartett „Opus4“ sorgten die Vier-Mann-Formation „BascoBros“ sowie die<br />
FM4 DJ Nina Hochrainer für die musikalische Unterhaltung des Abends.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
142
143<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Unsere Philosophie –<br />
unser Leitbild<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
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145<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Unsere Philosophie – unser Leitbild<br />
Gesellschaft<br />
WIR VERTRETEN DYNAMISCH DIE INTERESSEN ALLER WIENER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE<br />
UND SICHERN IHRE ZUKUNFT! WIR NUTZEN ALLE HERAUSFORDERUNGEN ZUR GESTAL-<br />
TUNG DER ZUKUNFT UND ÜBERNEHMEN DIE THEMENFÜHRERSCHAFT IM GESUNDHEITS-<br />
BEREICH. ÄRZTINNEN UND ÄRZTE SOWIE MITARBEITER WIRKEN DABEI ENTSCHLOSSEN<br />
ZUSAMMEN. DIE ÄRZTLICHE ETHIK IST BASIS UNSERER ARBEIT.<br />
Die Wiener Ärztekammer sieht sich als professionell organisierten Dienstleistungsbetrieb für ihre<br />
Mitglieder, der die ihr übertragenen Aufgaben möglichst effizient und effektiv auf Grundlage<br />
der gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Dazu gehören ein reibungsloses Zusammenwirken zwischen<br />
den Organen der Selbstverwaltung (Präsident, Präsidium, Vorstand, Vollversammlung, Verwaltungsausschuss<br />
und Erweiterte Vollversammlung, im Folgenden Selbstverwaltung genannt) und<br />
dem Geschäftsbetrieb (Kammeramt) sowie klare Vorgaben für die vom Kammeramt zu übernehmenden<br />
Aufgaben.<br />
Die Organe der Selbstverwaltung sind die gewählten Vertreter der Mitglieder; sie treffen daher<br />
unternehmerische und hoheitliche Entscheidungen. Sie bestehen aus Mitgliedern, die ihren ärztlichen<br />
Beruf aktiv ausüben und daher in der Lage sind, die Probleme der Wiener Ärztinnen und<br />
Ärzte authentisch zu definieren und den Berufsstand gegenüber der Öffentlichkeit glaubwürdig<br />
zu vertreten.<br />
Die hauptberuflichen Mitarbeiter des Geschäftsbetriebs (Kammeramt) unterstützen die Selbstverwaltung<br />
und bringen nicht ärztliche Kompetenzen ein. Sie verstehen sich als Dienstleister für<br />
alle Mitglieder, setzen die Beschlüsse der Gremien der Selbstverwaltung um, erstellen von der<br />
Selbstverwaltung erwünschte Stellungnahmen und unterbreiten den Entscheidungsträgern Vorschläge<br />
zur ständigen Weiterentwicklung der Ärztekammer sowie der Ärzteschaft und informieren<br />
und beraten Ärztinnen und Ärzte.<br />
QUALITÄTSPOLITIK DES KAMMERAMTS (GESCHÄFTSBETRIEB)<br />
Wir handeln stets nach den gemeinsamen Interessen der Ärzteschaft, repräsentiert durch die<br />
Selbstverwaltung, unterstützen im Rahmen der Beschlüsse der Selbstverwaltung und der Gesetze<br />
unsere Mitglieder und sind ihnen ein zuverlässiger Partner. Individuelle, kompetente Beratung<br />
und engagiertes Service sind für uns nicht nur Schlagworte, sondern gelebte Praxis. Wir<br />
identifizieren uns mit den Berufsanliegen der Wiener Ärztinnen und Ärzte und verstehen uns als<br />
deren Anwälte bei der Vertretung gegenüber kollektiven Partnern, Behörden und sonstigen Institutionen.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
146
Die dafür erforderliche Identifikation schaffen wir durch ein Arbeitsumfeld, das die Motivation<br />
aller erhöht bzw. aufrechterhält.<br />
Fachliches Know-how und Expertise sowie Kompetenz durch langjährige Berufserfahrung sind<br />
für uns sehr wichtig. Um dieses Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht nur anzuwenden,<br />
sondern auch zu optimieren, werden unsere Mitarbeiter auf die Aufgaben, die eine korrekte und<br />
kompetente Unterstützung erfordern, bestens vorbereitet. Neben externen Aus- und Weiterbildungsangeboten<br />
unterstützen wir auch mit Seminaren zur Persönlichkeitsentwicklung und<br />
Bewältigung des Arbeitsalltags sowie interner Kommunikation (Wissenstransfer).<br />
Unsere transparenten und klar definierten Prozessabläufe unterliegen einem kontinuierlichen<br />
Verbesserungs- und Weiterentwicklungsprozess. Neue Prozesse werden umgehend dokumentiert<br />
und die Dokumente qualitätskonform gelenkt.<br />
Das Qualitätsverständnis und Qualitätsbewusstsein aller Mitarbeiter ist Voraussetzung für die<br />
Zufriedenheit unserer Mitglieder. Aus diesem Grund haben wir uns verpflichtet, das Qualitätsmanagementsystem<br />
konsequent anzuwenden und kontinuierlich zu verbessern.<br />
.<br />
147<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>
www.aekwien.at<br />
Impressum<br />
Herausgeber/Redaktion:<br />
Ärztekammer fur Wien<br />
1010 Wien, Weihburggasse 10-12<br />
Tel. (01) 51501-0, www.aekwien.at<br />
Koordination: Dr. Hans-Peter Petutschnig<br />
Fotos: Ärztekammer Wien, Gemeinde Wien,<br />
Getty-Images, Wolfgang Kendler, Doris<br />
Kucera, Michaela Obermair, Stefan Seelig,<br />
Alexandros Stavrou, Christian Steinbrenner,<br />
Alexander Tanasic, zs communication + art<br />
Gestaltung, Illustration:<br />
zs communication + art GmbH<br />
1070 Wien, Westbahnstraße 27–29<br />
www.z-s.at<br />
Druck und Endfertigung:<br />
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Dreihackengasse 20<br />
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