Wahrnehmungsbericht 2018
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Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Die Ärztekammer hat anlässlich des Inkrafttretens des Erwachsenenschutzgesetzes mehrere<br />
Informationsveranstaltungen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen,<br />
Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) organisiert, bei denen auch das vom BMVRDJ gemeinsam<br />
mit den Bundesländern und den wichtigsten Krankenanstaltenträgern erarbeitete Konsenspapier<br />
vorgestellt und erläutert wurde.<br />
SOZIALVERSICHERUNGSREFORM<br />
Die am 13. Dezember <strong>2018</strong> im Parlament<br />
beschlossene Sozialversicherungsreform mit<br />
der Zusammenlegung der Krankenkassen<br />
war das große Politthema <strong>2018</strong>. Dabei werden<br />
die neun Landesgebietskrankenkassen<br />
zu einer Österreichischen Gesundheitskasse<br />
(ÖGK), die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />
Wirtschaft mit der Sozialversicherungsanstalt<br />
der Bauern und die Versicherungsanstalt<br />
öffentlich Bediensteter mit der<br />
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und<br />
Bergbau zusammengelegt. Die Krankenfürsorgeanstalt<br />
der Stadt Wien bleibt bestehen.<br />
Die Ärzteschaft war in die Gespräche um<br />
diese Reform immer am Rande eingebunden,<br />
wobei die zentrale Botschaft der Ärztekammer<br />
war, dass auch weiterhin regionale<br />
Möglichkeiten mit regionalen Partnern erhalten<br />
bleiben müssen, da die Versorgung einer<br />
Großstadt mit Kassenärzten natürlich anders<br />
funktioniert als in ruralen Regionen. Weiters<br />
war es Ziel der Ärztekammer, unbedingt<br />
auch den Gesamtvertrag im neuen System<br />
zu erhalten, weil gerade bei der neuen<br />
„Megakrankenkasse“ ÖGK das kollektive<br />
Verhandeln der Ärzteschaft im Wege der Ärztekammer von besonderer Bedeutung ist. Auch<br />
der Wahlarztbereich sollte weiter ins neue System übergeleitet werden.<br />
Dies gelang dann auch: In der Umsetzung durch die Regierung konnte der Gesamtvertrag<br />
erhalten werden, ebenso wie regionale Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. regionale Honorarvereinbarungen,<br />
regionale Stellenpläne und regionale Projekte im Rahmen der Zielsteuerung<br />
Gesundheit (z.B. die Ärztefunkdienstprojekte). Auch der Wahlarztkostenrückersatz wurde im<br />
Ergebnis unverändert in die neue Organisationsform der Sozialversicherungen übergeführt.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 48