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Wahrnehmungsbericht 2018

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Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Die Ärztekammer hat anlässlich des Inkrafttretens des Erwachsenenschutzgesetzes mehrere<br />

Informationsveranstaltungen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen,<br />

Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) organisiert, bei denen auch das vom BMVRDJ gemeinsam<br />

mit den Bundesländern und den wichtigsten Krankenanstaltenträgern erarbeitete Konsenspapier<br />

vorgestellt und erläutert wurde.<br />

SOZIALVERSICHERUNGSREFORM<br />

Die am 13. Dezember <strong>2018</strong> im Parlament<br />

beschlossene Sozialversicherungsreform mit<br />

der Zusammenlegung der Krankenkassen<br />

war das große Politthema <strong>2018</strong>. Dabei werden<br />

die neun Landesgebietskrankenkassen<br />

zu einer Österreichischen Gesundheitskasse<br />

(ÖGK), die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />

Wirtschaft mit der Sozialversicherungsanstalt<br />

der Bauern und die Versicherungsanstalt<br />

öffentlich Bediensteter mit der<br />

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und<br />

Bergbau zusammengelegt. Die Krankenfürsorgeanstalt<br />

der Stadt Wien bleibt bestehen.<br />

Die Ärzteschaft war in die Gespräche um<br />

diese Reform immer am Rande eingebunden,<br />

wobei die zentrale Botschaft der Ärztekammer<br />

war, dass auch weiterhin regionale<br />

Möglichkeiten mit regionalen Partnern erhalten<br />

bleiben müssen, da die Versorgung einer<br />

Großstadt mit Kassenärzten natürlich anders<br />

funktioniert als in ruralen Regionen. Weiters<br />

war es Ziel der Ärztekammer, unbedingt<br />

auch den Gesamtvertrag im neuen System<br />

zu erhalten, weil gerade bei der neuen<br />

„Megakrankenkasse“ ÖGK das kollektive<br />

Verhandeln der Ärzteschaft im Wege der Ärztekammer von besonderer Bedeutung ist. Auch<br />

der Wahlarztbereich sollte weiter ins neue System übergeleitet werden.<br />

Dies gelang dann auch: In der Umsetzung durch die Regierung konnte der Gesamtvertrag<br />

erhalten werden, ebenso wie regionale Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. regionale Honorarvereinbarungen,<br />

regionale Stellenpläne und regionale Projekte im Rahmen der Zielsteuerung<br />

Gesundheit (z.B. die Ärztefunkdienstprojekte). Auch der Wahlarztkostenrückersatz wurde im<br />

Ergebnis unverändert in die neue Organisationsform der Sozialversicherungen übergeführt.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 48

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